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Die Landstande des Erzstifts Salzburg bestanden von Ende des 13 Jahrhunderts bis 1811 Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Der Igelbund 3 Weitere Geschichte 4 Stande und Domkapitel 5 Arbeitsweise der Landstande 6 Kurien 7 Der Ausschuss 8 Ende des Landtags 9 LiteraturEntstehung BearbeitenAb 1275 mit Erzbischof Friedrich II begann die letzte Phase der Loslosung des Landes Salzburg vom Mutterland Baiern 1328 unter Erzbischof Heinrich erhielt das Hochstift Salzburg eine eigene Landesordnung Ende des 13 Jahrhunderts bildeten sich die ersten Formen der Landstande Erzbischof Konrad IV sah sich gezwungen 1297 je vier Vertreter des Domkapitels der Ritterschaft und der Burger zu einer Versammlung einzuberufen um Unterstutzung in der Fehde mit Herzog Albrecht I von Osterreich zu erhalten Um das Losegeld fur die nach der Schlacht bei Muhldorf 1322 gefangenen Salzburger und den Ruckkauf der Stadt Tittmoning 1324 finanzieren zu konnen stimmte ein Salzburger Landtag einer einmaligen Schatzsteuer zu Auch 1387 als Losegeld fur Erzbischof Pilgrim II von Puchheim aufgebracht werden musste stimmte ein Landtag zu Damit hatte sich die Institution der Landstande und das Prinzip dass diese das Recht der Steuerbewilligung hatten durchgesetzt Der Igelbund BearbeitenVor seiner Wahl als Erzbischof 1396 hatte Gregor Schenk von Osterwitz den Landstanden die Wahrung ihrer Rechte zugesagt Nach der papstlichen Bestatigung der Wahl waren diese Versprechen aber vergessen Nach dem Tod des Erzbischofs am 9 Mai 1403 waren die Stande entschlossen diesmal ihre Rechte wirksam durchzusetzen 56 namentlich genannte Vertreter der Salzburger Ritterschaft und die funf Salzburger Stadte Salzburg Laufen Tittmoning Hallein und Radstadt bildeten am 20 Mai 1403 ein Bundnis den Ygl oder Igelbund Sie verweigerten sich der Huldigung des neu gewahlten Eberhard III von Neuhaus bis dieser die Forderungen der Stande anerkannte Bereits am Tag nach der Wahl erfolgte diese Bestatigung Aber nach der Bestatigung des Papstes drei Jahre spater weigerte sich auch dieser Erzbischof eine erneute Bestatigung der Rechte vorzunehmen Nach dem Tod von Eberhard III im Jahr 1427 erneuerte sich der Igelbund konnte aber erneut keine dauerhafte Wirkung erzielen Weitere Geschichte BearbeitenDie zentrale Kompetenz der Stande war das Zustimmen von Steuern Dieses Recht wurde den Standen in einem Revers vom 19 November 1446 bestatigt Auf dem sogenannten Grossen Turken Landtag 1473 wurde eine Turkensteuer beschlossen Daneben sollte jeder 10 Mann fur die Landfahne ausgehoben werden Im Deutschen Bauernkrieg 1525 26 wuchs die Abhangigkeit des Landesherren von den Standen Dies fuhrte zu einer Erweiterung der Rechte der Landstande Am 30 Oktober 1525 schlossen Stande und Erzbischof einen Vergleich uber die 32 Artikel der Forderungen die von der Landschaft vorgebracht worden waren um Missstande in Gericht und Verwaltung abzustellen 1620 und 1637 wurden im Dreissigjahrigen Krieg die letzten Gesamtlandtage bis 1797 abgehalten Danach wurden lediglich Ausschusstage einberufen Stande und Domkapitel BearbeitenWie in anderen geistlichen Territorien auch war die Ausbildung der Landstande gepragt vom Nebeneinander des Domkapitels und der Landstande Das Kapitel hatte uber die Wahl des Erzbischofs und die vorangehenden Wahlkapitulationen Einflussmoglichkeiten und daher nur geringes Interesse an starken Standen Arbeitsweise der Landstande BearbeitenDer Erzbischof berief durch den Landmarschall die Landstande zum Landtag ein Ein eigenstandiges Recht der Stande sich zu versammeln bestand nicht Der Landtag wurde durch den Landmarschall geleitet Dies war ein Erbamt das dem Herzog von Osterreich zustand Dieser beauftragte 1403 die Kuchler dann die Felber 1436 1632 die Nussdorfer und seit 1633 die Grafen Lodron mit der operativen Durchfuhrung des Amtes Dee Landtag wurde durch einen landesfurstlichen Kommissar mit der Verlesung der furstlichen Praposition eroffnet Diese landesherrlichen Forderungen sowie die Gravamina der Stande wurden nach Kurien getrennt beraten und danach zu einer gemeinsamen Antwort zusammengefuhrt Das Ergebnis wurde dem Erzbischof zugeleitet der die Ergebnisse in einem Landtagsabschied akzeptierte oder auch nicht Kurien BearbeitenDie Landstande teilten sich in vier Kurien Pralaten Ritterschaft Stadte BauernschaftDie Kurie der Pralaten wurde durch die neun Pralaten im Land gebildet Dies waren der Bischof des Bistums Chiemsee der Dompropst und der Domdechant fur das Domkapitel der Abt von Kloster St Peter der Propst des Franziskanerklosters Berchtesgaden die Abte der Kloster Mondsee und Michaelbeuern der Propst von Hoglworth und die Abtissin der Benediktinerinnenabtei Nonnberg Hinzu kamen 1529 bis ins 16 Jahrhundert noch funf awsser lands Kloster Seeon Kloster Raitenhaslach der Propst des Klosters Frauenchiemsee Kloster Baumburg und Kloster Sankt Zeno Die Abtissin des Benediktinnenklosters auf dem Nonnberg hatte als einzige Frau standigen Sitz und Stimme im Landtag Die Kurie der Ritterschaft bestand im Igelbund 1403 aus 47 Adeligen Bis 1529 stieg die Zahl der Adligen auf 102 bis zum Ende des HRR 1803 sank sie wieder auf 45 Mitglieder Um auf der Landtafel als landtagsfahig eingetragen zu sein bedurftes es des Besitzes eines Ritterguts eines Grundeinkommens von mindestens 150 Talern und der Mitgliedschaft in einer seit mindestens 50 Jahren adligen Familie Die Kurie der Stadte umfasste in der Hochzeit elf Stadte Salzburg Hallein Radstadt Muhldorf am Inn Laufen Tittmoning Gmund in Karnten Friesach St Andra im Lavanttal Pettau und Rann an der Save Mit dem Rezess von Wien 1535 schieden Friesach und St Andra aus Gmund in Karnten war bereits vorher ausgeschieden Seit 1440 wurden auch die Markte zum Landtag geladen Diese anfangs 17 und zum Schluss 23 Markte schickten aber nur einen gemeinsamen Vertreter Die 23 Markte waren Golling Werfen Tamsweg Sankt Michael im Lungau Mauterndorf St Johann im Pongau St Veit Hofgastein Zell im Pinzgau Mittersill Saalfelden Taxenbach Hopfgarten im Brixental Lofer Waging Strasswalchen Neumarkt am Wallersee Teisendorf Abtenau Windisch Matrei seit 1538 heute Matrei in Osttirol Kuchl Wagrain und Seekirchen Die Kurie der Bauernschaft bestand nur zwischen 1473 und 1565 Als stehende Zuhorer hatten die Bauern auch weder Sitz noch Stimme Der Ausschuss BearbeitenAb dem 16 Jahrhundert wurden fur die Zeit zwischen den Landtagen Landtags Ausschusse gebildet Der Grosse Ausschuss bestand aus vier Pralaten Bischof von Chiemsee Domdechant Abt von St Peter zumeist der Propst von Hoglworth acht Rittern und vier Burgern trat seit 1677 in einem jahrlichen Landtag im Fruhjahr zusammen Dazwischen agierte der Kleine Ausschuss in monatlichen Sitzungen je zwei Pralaten und Burger und vier Ritter Ende des Landtags BearbeitenDer letzte Gesamtlandtag trat 1797 wegen des Ersten Koalitionskrieges zusammen Am 4 Oktober 1811 wurde die Salzburger Landschaft von Bayern aufgelost Im Rahmen der Revolution von 1848 1849 im Kaisertum Osterreich traten die Stande im Marz 1848 noch einmal zusammen und wahlten Vertreter fur den Standischen Zentralausschuss 1851 entstand das Herzogtum Salzburg als Kronland Dieses erhielt am 20 Oktober 1860 ein Landesstatut das im Folgejahr mit dem Februarpatent leicht modifiziert bestatigt wurde Damit entstand 1861 der Salzburger Landtag Literatur BearbeitenFriederike Zaisberger Landstande des Erzstifts Salzburg In Historisches Lexikon Bayerns Hubert Schopf Igelbund 1403 In Historisches Lexikon Bayerns Klein Herbert Salzburg und seine Landstande von den Anfangen bis 1861 In Beitrage zur Siedlungs Verfassungs und Wirtschaftsgeschichte von Salzburg 1965 Hubert Schopf Die Salzburger Landschaft Landstande in Robert Kriechbaumer Richard Voithofer Hrsg Politik im Wandel Der Salzburger Landtag im Chiemseehof 1868 2018 2018 ISBN 9783205201113 S 27 Digitalisat Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landstande des Erzstifts Salzburg amp oldid 237748676