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Das Kaiserlich osterreichische Familienstatut vom 3 Februar 1839 war das Hausgesetz der Dynastie Habsburg Lothringen in den letzten achtzig Jahren des Bestehens der Habsburgermonarchie Das Dokument wurde von Kaiser Ferdinand I der von Staatskanzler Metternich beraten wurde mit Beirath und Zustimmung Unseres geliebten Herrn Bruders so wie Unserer Herren Oheime 1 und ubrigen Agnaten erlassen vom Kaiser unterzeichnet und von Metternich gegengezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung und Ziele 2 Bestimmungen 2 1 Aufenthalt 2 2 Familienversorgungsfonds 2 3 Heiratspolitik 2 4 Weitere Regeln 2 5 Ausscheiden 3 Weblinks 4 BelegeEntstehung und Ziele BearbeitenMehrere Jahre lang wurde das Familienstatut in Abstimmung mit allen Erzherzogen vorbereitet und sollte die bisherigen teils gewohnheitsrechtlichen fragmentarischen Regelungen zusammenfassen und schriftlich fixieren Anders als die bisherigen offentlich gemachten Regelungen die das Haus Osterreich in seinem staatlich herrschaftlichen Kontext beruhrten etwa Pragmatische Sanktion wurde das Familienstatut in keinem Gesetzblatt oder einer sonstigen offiziellen Mitteilung veroffentlicht da es nur die Familie selbst betraf Es enthielt aber sehr wohl Bestimmungen daruber wie der Staat kaiserliche Prinzen parallel zum habsburgischen Familienversorgungsfonds zu finanzieren habe 2 Das in viele Linien und Sekundogenituren verzweigte Haus Habsburg Lothringen sollte durch das Familienstatut wieder der absoluten Oberhoheit des osterreichischen Kaisers unterstellt werden deshalb erhielten auch die Nachkommen der italienischen Sekundogenitur Habsburg Lothringen Toskana durch das Statut den Titel Erzherzog von Osterreich zugesprochen 3 Die streng patriarchalischen Regelungen dienten der Stabilisierung der Monarchie unter dem entscheidungsschwachen und behinderten Kaiser Ferdinand sein kraftvoller Nachfolger Franz Joseph I nutzte die im Statut vorgesehene Machtfulle des Familienoberhaupts allerdings voll aus So galten die personlichen Grundrechte der Staatsburger nach der Dezemberverfassung von 1867 nicht fur die Familienmitglieder Leopold Wolfling sprach von einer Familientyrannis als Absolutismusersatz 4 Bestimmungen BearbeitenAufenthalt Bearbeiten Das Statut legte fest dass der Kaiser als Oberhaupt des Hauses den Wohnort jedes Familienmitglieds zu bestimmen bzw zu bestatigen hatte So legte z B Franz Joseph I fur seinen jungsten vermutlich homosexuellen Bruder Ludwig Viktor 1864 den Wohnort Salzburg fest wo der Erzherzog bis zu seinem Tod 1919 wohnte Fur Erzherzog Franz Ferdinand seinen Thronfolger 1896 1914 legte der Kaiser Schloss Belvedere als Wiener Residenz fest In seinen spaten Jahren holte Franz Joseph I seinen Nachfolger Erzherzog Karl zuerst ins Wiener Schloss Hetzendorf unweit seiner Residenz Schloss Schonbrunn spater direkt dorthin Familienversorgungsfonds Bearbeiten Der Kaiser war auch Chef des Allerhochster Familienversorgungsfonds genannten Familienfideikommisses der die im allgemeinen Familienbesitz befindlichen Schlosser und Guter verwaltete zu denen z B das Palais Erzherzog Albrecht in Wien und Schloss Eckartsau gehorten wohin sich Karl I nach seinem Regierungsverzicht am 11 November 1918 zuruckzog Der Fonds hatte unter anderem die Aufgabe Familienmitgliedern die nicht uber ausreichendes eigenes Einkommen u a durch staatliche Zuwendungen verfugten durch Apanagen standesgemasses Leben und Reprasentieren zu erleichtern 5 Heiratspolitik Bearbeiten Das Statut setzte unter anderem Regeln fur die im dynastischen Kontext immer wichtige Heiratspolitik fest Bei den Habsburgern mit ihrer herausragenden Tradition politisch bedeutender Heiraten war dies wichtiger Teil ihrer Familienidentitat 6 Das Statut besagte dass eine standesgemasse Ehe im Erzhaus vom jeweiligen Oberhaupt des Hauses Habsburg Lothringen d h dem Kaiser bewilligt werden musste Ehen ohne Zustimmung des Souverans blieben ohne familiare Anerkennung Frau und Kinder wurden diesfalls nicht Mitglieder des Kaiserhauses Eine Ehe galt nur dann als standesgemass wenn sie mit einem anderen Mitglied des Erzhauses oder mit Mitgliedern eines anderen regierenden oder diesem gleichgestellten Hauses geschlossen wurde In einem Nachtrag zum Familienstatut vom 12 Juni 1900 wurden aus Anlass der am 1 Juli 1900 erfolgten nicht standesgemassen Heirat von Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand nach mehreren Konferenzen bei denen Kaiser Franz Joseph I den Vorsitz fuhrte jene Furstenhauser namentlich aufgezahlt denen das Recht auf Ebenburtigkeit zustand 7 Das waren neben christlichen Herrscherhausern u a die Sachsen Coburgs die Hohenzollern die Romanows die Wittelsbacher die Savoyen auch die fruher reichsunmittelbaren und zwischen 1806 und 1815 mediatisierten Geschlechter des Heiligen Romischen Reiches darunter 15 Familien aus dem Gebiet der Habsburger Auersperg Colloredo Mannsfeld Esterhazy Kaunitz Rietberg Khevenhuller Lobkowitz Metternich Rosenberg Salm Reifferscheid Krautheim Schwarzenberg Schonburg Waldenburg Schonburg Hartenstein Starhemberg Trauttmansdorff und Windisch Graetz Die Familie von Franz Ferdinands Braut war nicht darunter daher hatte Franz Ferdinand am 28 Juni 1900 in der Wiener Hofburg in Gegenwart des Kaisers den so genannten Renunziationseid abzulegen mit dem er bestatigte keine ebenburtige Ehe einzugehen Der Vorgang wurde tags darauf in der amtlichen Wiener Zeitung ausfuhrlich berichtet 8 Die Kinder des Paares trugen sodann wie ihre Mutter nicht den Familiennamen Habsburg Lothringen sondern den Namen Hohenberg den Sophie Chotek zuletzt Herzogin von Hohenberg von Franz Joseph I erhalten hatte 9 Weitere Regeln Bearbeiten Das Familienstatut bestatigte dass das Oberhaupt des Hauses auch das Recht hatte den Angehorigen des Erzhauses aus staatspolitischen Erwagungen Vorschriften zu machen die im Statut nicht im Einzelnen genannt wurden Damit konnten Meinungs und Entscheidungsfreiheit der Erzherzoge bei Bedarf jederzeit eingeschrankt werden Ausscheiden Bearbeiten Vereinzelt kam es auch vor dass Familienmitglieder auf eigenen Wunsch aus dem kaiserlichen Haus ausschieden und damit den Regeln des Familienstatuts nicht weiter unterstanden so z B ab 1902 Leopold Wolfling Kaiser Franz Joseph I sorgte allerdings finanziell weiterhin fur ihn Familienmitglieder die wie die verwitwete Kronprinzessin Stephanie neuerlich aber nicht standesgemass heirateten schieden damit aus dem Erzhaus automatisch aus Weblinks BearbeitenFrancois Velde Familienstatut 1839 In Heraldica org Volltext zuletzt aktualisiert am 9 Marz 2013 Stephan Gruber Von Rechten und Pflichten im Erzhaus In Habsburger net Belege Bearbeiten Karl von Osterreich Teschen Joseph Anton Johann von Osterreich Johann von Osterreich Rainer Joseph von Osterreich Ludwig von Habsburg Lothringen Hannes Stekl Der Wiener Hof in der ersten Halfte des 19 Jahrhunderts In Karl Mockl Hrsg Hof und Hofgesellschaft in den deutschen Staaten im 19 und beginnenden 20 Jahrhundert Deutsche Fuhrungsschichten in der Neuzeit Bd 18 Boldt Boppard am Rhein 1990 ISBN 3 7646 1900 7 S 17 60 hier S 31 ff darauf aufbauend Matthias Stickler Dynastie Armee Parlament Probleme staatlicher Integrationspolitik im 19 Jahrhundert In Winfried Muller Martina Schattkowsky Hrsg Zwischen Tradition und Modernitat Konig Johann von Sachsen 1801 1873 Leipziger Universitatsverlag Leipzig 2004 ISBN 3 936522 86 3 S 109 140 hier S 113 f Heinz Dieter Heimann Die Habsburger Dynastie und Kaiserreich Beck Munchen S 17 f Matthias Stickler Dynastie Armee Parlament Probleme staatlicher Integrationspolitik im 19 Jahrhundert In Winfried Muller Martina Schattkowsky Hrsg Zwischen Tradition und Modernitat Konig Johann von Sachsen 1801 1873 Leipziger Universitatsverlag Leipzig 2004 ISBN 3 936522 86 3 S 109 140 hier S 114 Zum Zusammenhang Karl Vocelka Die Familien Habsburg und Habsburg Lothringen Politik Kultur Mentalitat Bohlau Wien 2010 ISBN 978 3 205 78568 2 S 124 Michael Hochedlinger Stiefkinder der Forschung Verfassungs Verwaltungs und Behordengeschichte der fruhneuzeitlichen Habsburgermonarchie Probleme Leistungen Desiderate In ders Thomas Winkelbauer Hrsg Herrschaftsverdichtung Staatsbildung Burokratisierung Verfassungs Verwaltungs und Behordengeschichte der Fruhen Neuzeit Veroffentlichungen des Instituts fur Osterreichische Geschichtsforschung Bd 57 Bohlau Oldenbourg Wien Munchen 2010 ISBN 978 3 205 78576 7 S 293 394 Kapitel 2 2 Tu felix Austria nube Die osterreichische Meistererzahlung S 317 Authentische Interpretation des Tit I 1 des Familienstatuts von 1839 ddo 12 Juni 1900 In Heraldica org Volltext Nr 147 29 Juni 1900 S 1 Amtlicher Theil Ernst Rutkowski Briefe und Dokumente zur Geschichte der osterreichisch ungarischen Monarchie unter besonderer Berucksichtigung des bohmisch mahrischen Raumes Veroffentlichungen des Collegium Carolinum Bd 51 Teil 2 Der Verfassungstreue Grossgrundbesitz 1900 1904 Oldenbourg Munchen 1991 ISBN 3 486 52611 1 S 233 Anm 3 und ebda Nr 660 Joseph Maria Baernreither Aufzeichnung zur Problematik der Eheschliessung des Erzherzogs Franz Ferdinand S 235 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kaiserlich osterreichisches Familienstatut amp oldid 227489231