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Dieser Artikel behandelt die habsburgische Erbfolgeregelung von 1713 Zum Begriff und weiteren Beispielen siehe auch Pragmatische Sanktion Romisches Recht Die Pragmatische Sanktion ist eine am 19 April 1713 von Kaiser Karl VI veroffentlichte Urkunde Hausgesetz die die Unteilbarkeit und Untrennbarkeit aller habsburgischen Erbkonigreiche und Lander festlegte und zu diesem Zweck eine einheitliche Erbfolgeordnung vorsah Diese ermoglichte spater seiner Tochter Maria Theresia die Thronfolge in den habsburgischen Landern Urkunde von Kaiser Karl VI um 1713Spottmedaille auf Pragmatische Sanktion aus dem Jahr 1742Vier Fursten vor Landkarte Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsinhalt 2 Pactum mutuae successionis 3 Rechtsstatus der Pragmatischen Sanktion 4 Rechtshistorische Bedeutung 5 Siehe auch 6 Literatur 6 1 Neuere Werke 6 2 Altere Werke noch aus der Monarchie 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseRechtsinhalt BearbeitenDie Pragmatische Sanktion ist eine Abkehr vom salischen Erbfolgerrecht uber die Thronanwarterschaft Man folgte den Grundsatzen der Linealprimogenitur und der subsidiaren weiblichen Erbfolge Demnach sollte zunachst der alteste Sohn nach diesem die von ihm begrundete Linie angefangen mit seinem altesten Sohn etc danach alle anderen Linien des Mannesstammes nach demselben Prinzip und zuletzt nach vollstandigem Aussterben des Hauses im Mannesstamm auch die weibliche Nachkommenschaft angefangen mit der altesten Tochter des letzten Throninhabers und deren Nachkommenschaft thronfolgeberechtigt sein Dieser letzte Fall trat schon bald ein namlich nach dem Tode Karls VI 1740 als dessen erstgeborene Tochter Maria Theresia unter Berufung auf die Pragmatische Sanktion die Nachfolge in den habsburgischen Landern antrat Die vielfach anzutreffende Behauptung allerdings Karl VI hatte die Pragmatische Sanktion zugunsten seiner Tochter erlassen kann schon deshalb nicht richtig sein weil Maria Theresia erst nach ihrem Erlass namlich 1717 geboren wurde Zudem hatte Karl VI mit Leopold Johann auch einen mannlichen Nachkommen der allerdings 1716 als Saugling verstarb In der weiteren Entwicklung zeigte sich aber dass die Erbanspruche der Tochter Josephs I durch die Pragmatische Sanktion annulliert wurden Pactum mutuae successionis BearbeitenDie Pragmatische Sanktion ging unmittelbar auf die im Zuge des Spanischen Erbfolgekriegs abgeschlossenen habsburgischen Hausvertrage vom 12 September 1703 namentlich auf das Pactum mutuae successionis lat zuruck das im Wesentlichen denselben Inhalt wie die Pragmatische Sanktion hatte zusatzlich aber noch in der Tradition der Rudolfinischen Hausordnung von 1364 ein wechselseitiges Erbrecht der Nachkommen der damaligen kaiserlichen Prinzen Joseph und Karl der Josephinischen und Carolinischen Linien vorsah und im Gegensatz zur feierlich verkundeten Pragmatischen Sanktion geheim gehalten wurde Die Bedeutung der Pragmatischen Sanktion lag also nicht zuletzt in der Veroffentlichung der schon seit zehn Jahren geltenden hausinternen Bestimmungen Als Autor des Textes gilt der Hof und Staatskanzler Johann Friedrich von Seilern Erbprinz Joseph verzichtete zugunsten seines jungeren Bruders Karl auf das Erbe der spanischen Linie des Hauses Habsburg Dies geschah auf Wunsch des Kaisers Leopold I Karl sollte so den bourbonischen Pratendenten Philipp von Anjou vertreiben und einen neuen spanischen Zweig seines Hauses begrunden 1 Rechtsstatus der Pragmatischen Sanktion BearbeitenVor allem aber war die Pragmatische Sanktion im Gegensatz zum Pactum mutuae successionis nicht nur ein Hausgesetz sondern wurde entsprechend dem Staatsrecht der einzelnen habsburgischen Erbkonigreiche und Lander in jedem dieser Lander formell in Kraft gesetzt Als letzter gab der ungarische Landtag durch die Gesetzesartikel I II und III aus 1723 seine Zustimmung zur Pragmatischen Sanktion wenngleich mit einigen Abweichungen die jedoch praktisch keine Bedeutung haben sollten In Anbetracht moglicher Anspruche der Tochter seines Bruders Joseph und ihrer Ehemanner der Kurfursten von Bayern und Sachsen bemuhte sich Karl VI um die Anerkennung der Regelung durch die anderen europaischen Machte In den Jahren 1725 bis 1730 erreichte er mit Unterstutzung seines engsten Beraters des Freiherrn von Bartenstein zwar die Anerkennung der meisten auslandischen Machte so etwa durch Brandenburg Preussen 1726 28 und Grossbritannien Dies war jedoch nur ein bedingter Erfolg denn nach dem Tod des Kaisers am 20 Oktober 1740 zeigte sich eine andere Situation Karl Albrecht der Kurfurst von Bayern und Friedrich August Kurfurst von Sachsen bestritten nunmehr die Gultigkeit der Pragmatischen Sanktion und damit Maria Theresias Erbrecht und erhoben jeweils im Namen ihrer Ehefrauen der Tochter Josephs I Anspruch auf die habsburgischen Erblande Friedrich II von Brandenburg Preussen dessen Vater 1728 die Pragmatische Sanktion und damit sowohl die Erbfolgeregelung als auch die Unteilbarkeit der Habsburgischen Territorien anerkannt hatte berief sich auf einen 1686 unter zweifelhaften Umstanden aufgegebenen Anspruch auf Teile Schlesiens und forderte in Folge die Abtretung Schlesiens an Preussen Die Folge war der Osterreichische Erbfolgekrieg Im Frieden von Aachen 1748 wurde die Pragmatische Sanktion allerdings allgemein anerkannt und blieb bis zum Untergang der Monarchie 1918 in Geltung Rechtshistorische Bedeutung BearbeitenIn der osterreichischen Historiographie insbesondere vor 1918 galten die Pragmatische Sanktion und ihre Anerkennung durch die Lander als eigentlicher Grundungsakt der Habsburgermonarchie weil die Lander damit ihren Willen zum Aufbau eines gemeinsamen Staatswesens bekundet hatten Tatsachlich gab es bis zur Pragmatischen Sanktion keine Verfassungsurkunde die die Zugehorigkeit der Kronlander zu einem gemeinsamen Staat festgelegt hat Es war damit das erste fur alle Konigreiche und Lander gleichermassen gultige Staatsgrundgesetz Auch berief sich der Osterreichisch Ungarische Ausgleich von 1867 ausdrucklich auf die Pragmatische Sanktion als Grundlage der Verbindung zwischen den Landern der ungarischen Krone Transleithanien und den ubrigen Konigreichen und Landern Seiner Majestat Cisleithanien Insofern war die Pragmatische Sanktion bis 1918 von hoher verfassungsrechtlicher wie auch symbolischer Bedeutung fur den Bestand der Donaumonarchie und deren regierende Dynastie Siehe auch BearbeitenSchlesische Kriege Pragmatische Armee des Osterreichischen ErbfolgekriegsLiteratur BearbeitenNeuere Werke Bearbeiten Wilhelm Brauneder Die Pragmatische Sanktion als Grundgesetz der Monarchia Austriaca von 1713 bis 1918 In Ders Studien I Entwicklung des Offentlichen Rechts Frankfurt 1994 S 85 ff Hans Lentze Die Pragmatische Sanktion und das Werden des osterreichischen Staates In Der Donauraum Bd 9 1964 S 3 ff Johannes Kunisch Einleitung In Der dynastische Furstenstaat Zur Bedeutung von Sukzessionsordnungen fur die Entstehung des fruhmodernen Staates hrsg v dems Helmut Neuhaus Historische Forschung 21 Berlin 1982 IX XV Altere Werke noch aus der Monarchie Bearbeiten Hermann Ignaz Bidermann Entstehung und Bedeutung der Pragmatischen Sanktion In Zeitschrift fur das Privat und offentliche Recht der Gegenwart Bd 2 1875 S 123 160 u 217 253 August Fournier Zur Entstehungsgeschichte der Pragmatischen Sanktion Kaiser Karls VI In Historische Zeitschrift Bd 38 1877 S 16 47 Gustav Turba Hrsg Die pragmatische Sanktion Authentische Texte samt Erlauterungen und Ubersetzungen Gorischek Wien 1913 Quellentexte Gustav Turba Geschichte des Thronfolgerechtes in allen habsburgischen Landern bis zur pragmatischen Sanktion Kaiser Karls VI 1156 bis 1732 Fromme Wien Leipzig 1903 Gustav Turba Die Grundlagen der pragmatischen Sanktion 2 Bde I Ungarn II Die Hausgesetze Wiener staatswissenschaftliche Studien Bd 10 2 u 11 1 Deuticke Leipzig Wien 1911 12 Arnold Winkler Die Grundlage der Habsburger Monarchie Studien uber Gesamtstaatsidee Pragmatische Sanktion und Nationalitatenfrage im Majorat Osterreich Schmid Leipzig Wien 1915 Weblinks BearbeitenText Pragmatische Sanktion Eintrag zu Pragmatische Sanktion im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Einzelnachweise Bearbeiten Simon Karstens Von der Akzeptanz zur Proklamation Die Einfuhrung der Pragmatischen Sanktion in den Osterreichischen Niederlanden 1720 1735 In Zeitschrift fur Historische Forschung Band 40 Nr 1 2013 S 1 34 Normdaten Werk GND 4175581 9 lobid OGND AKS LCCN sh85106056 VIAF 217256491 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pragmatische Sanktion amp oldid 237429064