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Das Generalgouvernement Mittelrhein war eine provisorische Verwaltungseinheit und Teil des Zentralverwaltungsdepartements die vom 2 Februar bis 15 Juni 1814 bestand Das Verwaltungsgebiet erstreckte sich zunachst auf das Linke Rheinufer im Ersten Kaiserreich auf das Departement du Mont Tonnerre das Departement de Rhin et Moselle und das Departement de la Sarre Am 9 Marz 1814 kam das Departement Forets hinzu Als Generalgouverneur wurde Justus von Gruner eingesetzt Amtssitz war erst Trier spater Koblenz und schliesslich Mainz 1 2 Geschichte BearbeitenNachdem die Alliierten im Januar 1814 das Gebiet des linken Rheinufers das nach 1794 im Ersten Koalitionskrieg von franzosischen Revolutionstruppen besetzt und von Frankreich annektiert worden war wieder in Besitz nahmen wurden auch hier Generalgouvernements eingerichtet die Teile des bereits 1813 entstandenen Zentralverwaltungsdepartement waren Der sudliche Teil des Linken Rheinufers war dem Generalgouvernement Mittelrhein mit den Departements Donnersberg Rhein und Mosel sowie Saar zugeordnet Nach der Beschreibung in der Bekanntmachung der Ubernahme erstreckte sich die Zustandigkeit vorlaufig auch uber alle nicht naher beschriebenen von der Schlesischen Armee eroberten franzosischen Provinzen Der von den Alliierten ernannte Generalgouverneur war Justus Gruner der zu der Zeit als Etatsrat in den Diensten des russischen Zaren Alexander I stand 1 Im gesamten Generalgouvernement lebten 774 000 Einwohner 3 Um die Innere Verwaltung sicherzustellen wurde in jedem Departement ein General Gouverneurs Commissair eingesetzt der alle Funktionen der entflohenen Oberprafekten ubernahm Fur das Rhein und Mosel Departement wurde Freiherr von Vincke mit Sitz in Koblenz bestimmt Das Donnersberg Departement ubernahm Baron von Otterstadt mit Sitz in Worms und nach Aufhebung der Blockade in Mainz Commissair des Saar Departements wurde Herr Athenstadt Sitz war Trier Die Unterprafekten der Bezirke Arrondissements soweit diese noch im Dienst waren wurden vorerst in ihrer Funktion bestatigt 1 Am 25 Februar 1814 stellte Gruner klar dass die bisherige Gerichts und Verwaltungsorganisation vorlaufig unverandert bleibe Die Bezeichnungen der Beamten wurden aber durch deutsche Amtstitel ersetzt die Unterprafekten wurden nun Kreisdirektoren genannt der Maire wurde Burgermeister und in den Hauptstadten Oberburgermeister ein Adjoint wurde Adjunkt bzw Beygeordneter und ein Munizipalrath wurde in Stadten umbenannt in Stadtrath und in den Landgemeinden in Schoffe 1 Am 9 Marz 1814 wurde das Departement der Walder aus dem Generalgouvernement Nancy Departements Moselle Meurthe und Forets gelost und mit dem Generalgouvernement Mittelrhein vereinigt sowie dies den Einwohnern des ehemaligen Herzogtums Luxemburg und der Grafschaft Chiny bekannt gemacht 4 Im Pariser Frieden vom 30 Mai 1814 wurde u a die ungefahre Wiederherstellung der franzosischen Grenzen vom 1 Januar 1792 bestimmt Am Folgetag beschlossen die Verbundeten uber die an Deutschland zuruckgegebenen Lander vorlaufig noch nicht zu verfugen sondern sie militarisch besetzt zu lassen und jedes Land von der Macht welcher die militarische Besetzung anvertraut wurde vorlaufig administrieren zu lassen Am 16 Juni 1814 wurden demzufolge die beiden Generalgouvernements Niederrhein und Mittelrhein aufgelost bzw das Gesamtgebiet neu aufgeteilt Dazu wurde das bisherige Generalgouvernement Mittelrhein geteilt vorlaufig sollte die Grenze durch die Mosel gebildet werden Das Gebiet links der Mosel wurde mit dem Generalgouvernement Niederrhein vereinigt und daraus das Generalgouvernement Nieder und Mittelrhein mit Sitz in Aachen gebildet das bereits der Verwaltung auf unmittelbare Rechnung Preussens unterstellt wurde Ausserdem wurde die rechts der Mosel liegende Stadt Koblenz ebenfalls dem neuen Generalgouvernement Nieder und Mittelrhein zugeordnet 4 Das Gebiet rechts der Mosel mit Ausnahme der Stadt Koblenz wurde der Gemeinschaftlichen Landes Administrations Kommission mit Sitz in Kreuznach zugeordnet die unter der Verwaltung des Kaisertums Osterreich und des Konigreichs Bayern stand 2 Ende Mai 1815 wurde entsprechend dem Stand der Verhandlungen auf dem Wiener Kongress diese vorlaufige Aufteilung modifiziert Nunmehr wurde das Gebiet bis zur Nahe und einer Linie etwa von Lauterecken uber Birkenfeld bis Trier ebenfalls in die Verwaltung des Generalgouvernements des Nieder und Mittelrheins bzw Preussens uberstellt Als ein Hauptpunkt war uber diese Neuverteilung der linksrheinischen Gebiete verhandelt worden Bezogen auf das vormalige Generalgouvernement Mittelrhein wurde im Hauptvertrag vom 8 Juni 1815 folgendes vereinbart 5 Das Konigreich Preussen erhielt den nordlichen Teil des vormaligen Generalgouvernements Mittelrhein dessen Grenze im Wesentlichen vom Flusslauf der Nahe und des Glan bestimmt wurde Artikel 25 Im Westen verlief die Grenze zu dem fur den Konig der Vereinigten Niederlande bestimmten Gebiet entlang der Sauer und der Our Preussen ordnete dieses Gebiet der Provinz Grossherzogtum Niederrhein und 1822 der Rheinprovinz zu Das Grossherzogtum Hessen erhielt vom ehemaligen Departement Donnersberg eine Landerflache mit 140 000 Einwohnern Artikel 47 Hieraus entstand am 8 Juli 1816 die hessische Provinz Rheinhessen Das Herzogtum Sachsen Coburg sowie das Herzogtum Oldenburg erhielt vom ehemaligen Departement de la Sarre jeweils ein Gebiet mit 20 000 Einwohnern Artikel 49 Aus dem sachsen coburgischen Gebiet entstand am 11 September 1816 das Furstentum Lichtenberg aus dem oldenburgischen Gebiet am 16 April 1817 das Furstentum Birkenfeld Der Kaiser von Osterreich erhielt in den ehemaligen Departements der Saar und des Donnersbergs das Gebiet innerhalb der im Ersten Pariser Frieden 1814 festgelegten Grenzen Artikel 51 Dieses Gebiet wurde am 1 Mai 1816 aufgrund eines Staatsvertrages an das Konigreich Bayern abgetreten Hieraus entstand 1816 der Rheinkreis die spatere Pfalz Bayern Weblinks BearbeitenOffentliches Blatt fur die allgemeinen im General Gouvernement des Mittelrheins erscheinenden Verordnungen welche gesetzliche Kraft haben Koblenz 1814Einzelnachweise Bearbeiten a b c d Sammlung der unter dem Generalgouvernement des Mittelrheins erschienenen Verordnungen Speyer 1819 S 1 ff Google Books a b F W A Schlickeysen Repertorium der Gesetze und Verordnungen fur die konigl preussischen Rheinprovinzen Trier Leistenschneider 1830 S 13 ff dilibri de Gottfried Kentenich Wie das Moselland an Preussen kamin Trierische Chronik Trier 1914 S 105 dilibri de a b Wilhelm von der Nahmer Handbuch des Rheinischen Particular Rechts Entwickelung der Territorial und Verfassungsverhaltnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins vom ersten Beginnen der franzosischen Revolution bis in die neueste Zeit Band 3 Sauerlander Frankfurt am Main 1832 S 201 online bei Google Books Die Wiener Kongressakte vom 8 Juni 1815Provisorische Verwaltungseinheiten der Alliierten nach den Befreiungskriegen durch das Zentralverwaltungsdepartement Generalgouvernement Berg 1813 1815 Generalgouvernement Frankfurt 1813 1815 Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein 1813 1815 Generalgouvernement Mittelrhein 1814 Generalgouvernement Niederrhein 1814 Generalgouvernement Nieder und Mittelrhein 1814 1815 Generalgouvernement Sachsen 1813 1815 Normdaten Geografikum GND 213781 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Generalgouvernement Mittelrhein amp oldid 232764894