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Dieser Artikel erlautert den technischen und rechtlichen Begriff Zimmerlautstarke zur Gedichtsammlung gleichen Namens siehe Reiner Kunze Um Zimmerlautstarke handelt es sich im Nachbarrecht wenn Larm ausserhalb einer geschlossenen Wohnung nicht mehr oder kaum noch von Nachbarn wahrgenommen werden kann Inhaltsverzeichnis 1 Lage in Deutschland 1 1 Allgemeines 1 2 Technische Vorschriften 1 2 1 DIN 4109 1 2 2 TA Larm 1 2 3 VDI Richtlinie 2058 1 3 Arten 1 4 Rechtsfragen 1 5 Gerichtsurteile 1 6 Rechtsfolgen 2 Lage in der Schweiz 3 Lage in Osterreich 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseLage in Deutschland BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Ausgangspunkt ist der Schallpegel einer bestimmten Larmquelle in einem Wohnraum Nachbarschaftslarm Freizeitlarm ausgelost durch Haus und Familienarbeit Hausmusik Haustiere Heimarbeit oder Heimwerken Wird ein bestimmter Schallpegel im Senderaum der Larmquelle uberschritten so wird er durch Wande geschlossene Fenster oder Turen nicht mehr vollstandig absorbiert und dringt in Nachbarwohnungen Empfangsraum vor Betroffen sind in der Regel Nachbarraume oberhalb unterhalb oder neben einer storenden Schallquelle Diese Immissionen des Storers treffen dort als Ruhestorung auf Nachbarn bei denen rechtlich das Empfinden eines verstandigen Durchschnittsmenschen zahlt 1 Im zitierten Urteil entschied der Bundesgerichtshof BGH im November 1992 dass auch bei einem verstandigen Durchschnittsmenschen massive Storungen seiner Nachtruhe hier 64 dB A gegenuber einem Richtwert von 35 dB A wahrend der Nachtruhe 2 durch Froschlarm aus einem Froschteich nicht zumutbar sind Es genugt fur die Storereigenschaft wenn die Beeintrachtigung wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentumers zuruckgeht 3 und die Gerauschbelastigungen wesentlich sind 906 Abs 1 BGB Zimmerlautstarke liegt dagegen vor wenn ein durchschnittlicher Mensch Gerausche praktisch kaum noch empfindet 4 Zimmerlautstarke ist einerseits technisch im Larmschutz thematisiert andererseits nimmt sie einen breiten Raum im Rechtswesen ein Technische Vorschriften Bearbeiten Zu den technischen Vorschriften die sich mit Larmschutz befassen gehoren insbesondere DIN 4109 die Technische Anleitung zum Schutz gegen Larm TA Larm und die VDI Richtlinie 2058 Sie dienen dem Schutz von Haus und Grundbesitz vor Beeintrachtigung durch Larm und sind in der Rechtsprechung als Ergebnis sachverstandiger Erfahrung zur Beurteilung von Gerauschimmissionen im Rahmen des 906 BGB anerkannt 5 Ihnen gemeinsam ist dass sie Schallpegel in der Hilfsmasseinheit Dezibel angeben Von einem deutlich wahrnehmbaren Storgerausch spricht man wenn das Storgerausch in einzelnen Frequenzbandern z B Terzbandern oder im Gesamtpegel gleich stark im Vergleich zum Hintergrundgerausch in einem Raum ist Das messtechnische Kriterium fur ein deutlich wahrnehmbares Storgerausch ware eine Erhohung des im Empfangsraum gemessenen Schalldruckpegels durch das Storgerausch von 3 dB A in einem oder mehreren Frequenzbandern DIN 4109 Bearbeiten DIN 4109 befasst sich mit dem Schallschutz im Hochbau wobei sie als Kenngrossen Schalldammung und Schallschutz verwendet Die Vorschrift legt Anforderungen an die Schalldammung von Bauteilen schutzbedurftiger Raume und an die zulassigen Schallpegel in schutzbedurftigen Raumen in Wohngebauden und Nichtwohngebauden zum Erreichen der beschriebenen Schallschutzziele fest Die bauakustischen Anforderungen in DIN 4109 legen zugrunde dass in Wohnraumen ein Schalldruckpegel von 80 dB A in der Regel nicht uberschritten wird Lit Schalltechnisches Handbuch wobei baurechtlich auch die Trittschalldammung beachtet werden muss Zulassige Schalldruckpegel im Empfangsraum werden mit 30 bis 40 dB A angegeben TA Larm Bearbeiten Grundlage der TA Larm ist 48 Abs 1 BImSchG Die TA Larm ist eine Verwaltungsvorschrift des Bundes die bei Baugenehmigungen durch Behorden zu beachten ist 6 Bei Larmprozessen gibt sie den Zivilgerichten einen allgemeinen Anhalt Die Messung der Lautstarke in dB A sowohl als Anhalt fur das Mass und die Eigenart der Empfindung als auch fur das Verhaltnis der Empfindung der abzuwehrenden Immission gegenuber derjenigen der ubrigen Gerausche Grundpegel kann in den dargestellten Grenzen nur einen gewissen Anhalt und einen Richtwert darstellen 7 VDI Richtlinie 2058 Bearbeiten Die VDI Richtlinie 2058 Beurteilung und Abwehr von Arbeitslarm befasst sich mit der Beurteilung des Arbeitslarms in der Nachbarschaft Sie geht von der Tatsache aus dass auch die Lastigkeit des gewerblichen Larms einer bestimmten Anlage unter anderem von der Art und dem Ausmass des Larms der Umgebung abhangig ist 8 Da sie Arbeitslarm voraussetzt ist sie meist nur ausserhalb reiner Wohngebiete anwendbar Arten Bearbeiten Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen vermeidbaren Radioempfang Hausmusik Hausarbeit und nicht vermeidbaren Larmquellen Haushaltsgerate Duschen Baden 9 10 Diese Unterscheidung ist vor allem bei Tageslarm und der Nachtruhe 22 00 Uhr bis 06 00 11 oder 07 00 Uhr von Bedeutung bei letzterer darf lediglich nicht vermeidbarer Larm bis zum Grenzwert von 25 dB A erzeugt werden tagsuber 35 dB A 12 Rechtsfragen Bearbeiten Die Zimmerlautstarke unterliegt der gegenseitigen Rucksichtnahmepflicht und ist als solche keine eigenstandige Anspruchsgrundlage sondern der Unterlassungsanspruch aus 862 BGB Besitzer Mieter 1004 Abs 1 BGB 906 Abs 1 BGB Eigentumer Die larmbedingte Eigentumsstorung lost einen Beseitigungs und Unterlassungsanspruch lateinisch actio negatoria aus der mit einer Unterlassungsklage durchgesetzt werden kann sofern Wiederholungsgefahr droht 13 Dabei ist es gleichgultig ob der Senderaum oder Empfangsraum eine Mietwohnung 862 BGB oder eine Eigentumswohnung ist 1004 BGB Es spielt auch keine Rolle ob die Zimmerlautstarke in Mehrfamilienhausern Doppelhausern oder Reihenhausern thematisiert wird Schliesslich ist auch zu beachten dass die Zimmerlautstarke sowohl tagsuber als auch wahrend der Nachtruhe einzuhalten ist Die Nachtruhe bildet lediglich die zeitliche Grenze fur nicht vermeidbaren Larm 14 Grenzwert der Zimmerlautstarke ist in reinen Wohngebieten 3 BauNVO ein Schalldruckpegel von 50 dB A tagsuber und 35 dB A wahrend der Nachtruhe 15 gemessen im Empfangsraum Nach 906 Abs 1 BGB liegt eine unwesentliche Beeintrachtigung in der Regel vor wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht uberschritten werden Gleiches gilt fur Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften die nach 48 BImSchG erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben Bei Uberschreitung dieser Werte handelt es sich um eine wesentliche Beeintrachtigung gegen die als Storung vorgegangen werden kann Mit der Larmbelastigung befasst sich eine Vielzahl weiterer Rechtsnormen so etwa 3 BImSchG die Immissionsschutzgesetze der Lander oder die Hausordnungen Das LImSchG NRW verbietet Nachtruhestorungen 9 LImSchG NRW Tongerate durfen unbeteiligte Personen nicht erheblich belastigen 10 LImSchG NRW Die Hausordnung darf nur schwerwiegende nach dem Empfinden eines verstandigen Durchschnittsmenschen nicht mehr hinnehmbare Storungen erfassen 16 Es muss erkennbar sein wann die zulassige Grenze uberschritten wird 17 Gerichtsurteile Bearbeiten Die Zimmerlautstarke wird in der Regel im Mietrecht behandelt mit dem sich zumeist wegen der geringen Streitwerte unterinstanzliche Gerichte zu befassen haben In mehreren Grundsatzurteilen hat jedoch auch der Bundesgerichtshof BGH zu dieser nachbarrechtlichen Frage Stellung genommen Zimmerlautstark sind Gerausche die in den angrenzenden Wohnungen nur geringfugig zu horen sind Geringfugigkeit liegt dann vor wenn es sich um Gerausche handelt die der verstandige Durchschnittsmensch kaum noch empfindet 18 Es kommt also darauf an ob die Nachbarn die Gerausche gerade noch wahrnehmen konnen Wird diese Wahrnehmungsschwelle jedoch uberschritten und sind Gerausche deutlich horbar ist die Grenze der Zimmerlautstarke uberschritten Der Wohnungsmieter ist mietrechtlich verpflichtet zwischen 22 00 Uhr abends und 6 00 Uhr morgens Nachtruhe ruhestorenden Larm verursacht z B durch Zimmerlautstarke uberschreitendes Radiohoren oder Herumtrampeln zu unterlassen 19 Aus dem Rechtsgebot der Nachtruhe folgt das Einhalten von Zimmerlautstarke in durch die Landesimmissionsschutzgesetze geregelten Nachtruhezeiten 20 In der ubrigen Zeit durfen Gerate die der Schallerzeugung dienen z B Stereoanlage Klavier Schlagzeug usw nur in einer solchen Lautstarke benutzt werden dass unbeteiligte Dritte nicht erheblich belastigt werden 10 Abs 1 LImschG NRW Das Amtsgericht Dieburg stellte im September 2016 klar dass Nachbarn nachtliche Musik ab 20 00 Uhr nicht hinnehmen mussen wenn sie die Zimmerlautstarke uberschreitet Das ist ab einer Lautstarke uber 40 dB A der Fall tagsuber durfe demnach die Musik nicht lauter sein als 55 dB A 21 Nach den Grundsatzen im Mietrecht durfen durch die Nutzung der Wohnung nicht die Belange anderer Mieter mehr als unvermeidbar beeintrachtigt werden Unwesentliche Beeintrachtigungen mussen die Mieter gegenseitig akzeptieren ein gewisses Mass an Toleranz ist also stets erforderlich Alle Arten von Gerauschverursachung sind zu unterlassen wenn hierdurch der Wohnbereich eines anderen Mieters nicht nur unwesentlich beeintrachtigt wird Es kommt aber auch auf die Art der Larmquelle an So ist der Larm aus Kinderfreizeit hinzunehmen 22 wahrend Hundegebell zur Nachtzeit nicht geduldet werden muss 23 Bei Musikinstrumenten gesteht die Rechtsprechung den Musikern je nach Instrument maximal 3 Stunden taglich zu 24 Stohnen beim Sexualverkehr sollte nur bei Zimmerlautstarke erfolgen 25 Rechtsfolgen Bearbeiten Als Storer gilt wer Unterlassungsanspruche Dritter durch unzulassige Immissionen von Geruch Larm Strahlung Verunreinigungen oder durch Emission von sonstigen Storfaktoren in die Umwelt auslost Storer ist derjenige der ohne Tater oder Teilnehmer zu sein in irgendeiner Weise willentlich und adaquat zur Verletzung eines geschutzten Rechtsgutes beitragt und kann daher als Storer fur eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden 26 Der Storer unterliegt dabei der Storerhaftung Falls die Zimmerlautstarke uberschritten und fur Nachbarn damit deutlich wahrnehmbar wird stehen dem Betroffen mehrere rechtliche Schritte zur Verfugung Diese betreffen das Zivilrecht Strafrecht oder das Ordnungswidrigkeitenrecht Indirekt Betroffene Nachbarn konnen sich an den Vermieter des Storers wenden und diesen auffordern die Ruhestorung zu unterbinden Sie konnen dem Vermieter ankundigen wegen des Larms die Miete zu mindern 27 Ist der Schutz vor Larm ungenugend kann wegen Mangel an der Mietsache die Miete gemindert werden Larm durch die normalen Gerausche in einer Nachbarwohnung die wegen fehlender Schalldammung uberdeutlich zu vernehmen sind sind ein Mietminderungsgrund und konnen die Verpflichtung des Vermieters zur Schalldammung nach sich ziehen 28 Direkt Betroffene haben auch die Moglichkeit rechtlich gegen den Storer unmittelbar vorzugehen 859 862 BGB Es gibt hier vier Optionen Da ein gutes nachbarschaftliches Verhaltnis zu erhalten bzw wiederherzustellen der beste Weg ist sollte vor einer Unterlassungsklage der Weg zum Schiedsamt gesucht werden Jede Gemeinde unterhalt ein Schiedsamt in dem vereidigte Schiedsleute die Moglichkeit bieten Konflikte aussergerichtlich beizulegen Schiedspersonen schlichten ehrenamtlich mit nachweislich grossem Erfolg und finden gemeinsam mit den Parteien eine Losung des Problems Ein Verfahren vor dem Schiedsamt ist nicht offentlich und bietet so die Moglichkeit dass alle Parteien ihr Gesicht wahren Ein Schiedsverfahren ist in den Kosten Gebuhren nicht uber 40 00 Euro gunstig und kann ohne Rechtsanwalt erfolgen Nach einem gescheiterten Schiedsverfahren steht der Klageweg offen Die Klage auf Unterlassung ist zulassig 541 1004 Abs 1 BGB Sie kann im Erfolgsfall mit der Androhung eines Zwangsgeldes fur den Fall verbunden werden dass der Unterlassungsverpflichtung erneut zuwidergehandelt wird Wird dann trotzdem die Zimmerlautstarke uberschritten so kann vom Gericht ein Zwangsgeld festgesetzt ersatzweise sogar Zwangshaft angeordnet werden Eine Anzeige wegen Ruhestorung gegen den Storer ist moglich 117 OWiG Danach handelt ordnungswidrig wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulassigen oder nach den Umstanden vermeidbaren Ausmass Larm erregt der geeignet ist die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belastigen oder die Gesundheit eines anderen zu schadigen Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Larm z B Geschrei Maschinenlarm Fahrzeuge Musik aller Art usw Diese Bestimmung ist jedoch gegenuber anderen Vorschriften subsidiar z B Landesrecht Ortsrecht Die Polizei hat Ordnungswidrigkeiten nach pflichtgemassem Ermessen zu erforschen und alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen um eine Verdunkelung der Sache zu verhuten 55 Abs 1 OWiG Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist Sache der Verwaltungsbehorden 35 Abs 1 OWiG Bleibt die Ordnungswidrigkeit gering so kann die Polizei im ersten Zugriff ein Verwarnungsgeld aussprechen 56 Abs 2 OWiG Dauerhafte weit uber das obige Mass hinausgehende Ruhestorung sogar nachts kann die Gesundheit gefahrden und damit den Straftatbestand der Korperverletzung 223 ff StGB verwirklichen oder gegen den strafbewehrten Tatbestand des 325a Abs StGB Verursachen von Larm verstossen Extrem storender Larm kann Korperverletzung sein 29 Lage in der Schweiz BearbeitenIn der Schweiz ist das Larmrecht kantonal geregelt vor allem in den Polizeiordnungen So schreibt beispielsweise Art 20 der Allgemeine Polizeiverordnung APV der Stadt Zurich vom 6 April 2011 vor dass storendes Verhalten im Freien in Fahrnisbauten und in Zelten wahrend der Nachtruhe verboten ist Wahrend der ubrigen Zeiten durfen Dritte durch larmintensives Verhalten nicht belastigt werden Aktivitaten im Innern von Gebauden und solche die ins Freie wirken durfen Dritte nicht erheblich belastigen Landesweit regeln zwei Vorschriften allgemein die Larmthematik Art 257f OR schreibt vor dass der Mieter auf Hausbewohner und Nachbarn Rucksicht nehmen muss Gemass Art 684 Abs 1 ZGB ist jedermann verpflichtet bei der Ausubung seines Eigentums sich aller ubermassigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten Verboten sind insbesondere alle schadlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstucke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen durch Luftverunreinigung ublen Geruch Larm Schall Erschutterung Strahlung oder durch den Entzug von Besonnung oder Tageslicht Art 684 Abs 2 ZGB Lage in Osterreich BearbeitenIn Osterreich regelt 364 Abs 2 ABGB dass der Eigentumer eines Grundstuckes dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwasser Rauch Gase Warme Geruch Gerausch Erschutterung und ahnliche insoweit untersagen kann als sie das nach den ortlichen Verhaltnissen gewohnliche Mass uberschreiten und die ortsubliche Benutzung des Grundstuckes wesentlich beeintrachtigen Die unzulassige Einwirkung wird demnach durch zwei Kriterien bestimmt Einerseits darf die Storung nicht mehr ortsublich sein andererseits muss die ortsubliche Benutzung des Grundstucks durch den Eingriff wesentlich beeintrachtigt werden Der Oberste Gerichtshof OGH verwandte den Begriff der Zimmerlautstarke lediglich in vereinzelten Entscheidungen etwa im Zusammenhang damit dass mit der Beschrankung auf Zimmerlautstarke ein sinnvolles Musizieren auf dem Klavier nicht moglich sei 30 sowie im Zusammenhang mit der Storung der Nachtruhe 31 oder im Zusammenhang mit einer vom Mieter eingewendeten Mietminderung 32 hat den Begriff jedoch in keiner Weise definiert Literatur BearbeitenHelmut Schmidt Schalltechnisches Taschenbuch ISBN 3 18 401353 7Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Zimmerlautstarke Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen 1 2 Vorlage Toter Link www pa forum de Larm aus technischer und rechtlicher Sicht Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Januar 2023 Suche in Webarchiven Einzelnachweise Bearbeiten BGHZ 120 239 BGH Urteil vom 20 November 1992 Az V ZR 82 91 VDI Richtlinie 2058 Blatt 1 BGHZ 90 255 266 BGH NJW 1982 440 441 BGHZ 46 35 40 Heimward Alheit Hans Heiss Nachbarrecht von A Z 1993 S 195 BGHZ 46 35 BGHZ 46 35 Landgericht Koln Urteil vom 17 April 1997 Az 1 S 304 96 NJW RR 1997 1440 Harald Kinne Klaus Schach Hans Jurgen Bieber Miet und Mietprozessrecht 2005 S 126 9 Abs 1 Landes Immissionsschutzgesetz NRW VDI Richtlinie 2058 Marcus Grosch Rechtswandel und Rechtskraft bei Unterlassungsurteilen 2002 S 35 Landgericht Berlin Urteil vom 19 Oktober 1987 Az 13 O 2 87 NJW RR 1988 909 Heimward Alheit Hans Heiss Nachbarrecht von A Z 1993 S 209 BGHZ 120 239 255 BGH Urteil vom 10 September 1998 Az V ZB 11 98 BGHZ 139 288 BGH NJW 1982 441 BGH Urteil vom 10 September 1998 Az V Z B 11 98 BGHZ 139 288 Nach 9 Abs 1 LImschG NRW sind in der Zeit von 22 00 Uhr bis 6 00 Uhr Betatigungen verboten welche die Nachtruhe zu storen geeignet sind Amtsgericht Dieburg Urteil vom 14 September 2016 Az 20 C 607 16 23 BGH Urteil vom 5 Februar 1993 Az V ZR 62 OLG Koln Urteil vom 7 Juni 1993 Az 12 U 40 93 OLG Hamm Urteil vom 7 November 1985 Az 15 W 181 85 Sexspiele nur bei Zimmerlautstarke Larmbelastigung durch Sexualverkehr der Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus Amtsgericht Warendorf Urteil vom 19 August 1997 5 C 414 97 kostenlose urteile de BGH Urteil vom 11 Marz 2004 Az I ZR 304 01 ROLEX BGHZ 158 236 stellvertretend fur viele LG Koln Urteil vom 24 November 1970 WM 1971 S 96 Ubermassiger Kinderlarm am fruhen Morgen und spaten Abend durch kinderreiche Mitmieter AG Berlin Mitte Urteil vom 11 Februar 1999 Az 7 C 741 98 AG Ratingen DWVV 1989 394 OGH Urteil vom 15 Juli 1998 Az 3 Ob 61 97k OGH Urteil vom 14 Oktober 1997 Az 1 Ob 262 97d OGH Urteil vom 31 Mai 2006 Az 7 Ob 306 05hBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4130325 8 lobid OGND 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