Der Begriff Nichtwohngebäude findet sich:
- in zahlreichen Statistiken. Demnach sind Nichtwohngebäude Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohnzwecken dient. Die Nutzfläche ist in der DIN 277 definiert.
- in der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV). Der 1. Abschnitt definiert, dass Wohngebäude Gebäude sind, „die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen“ und dass „Nichtwohngebäude Gebäude, die nicht unter Nummer 1 fallen“ sind.
- im auf der EnEV basierenden Energieausweis, der den Energiebedarf dieser Gebäude beschreibt.
- in Normen der Versorgungstechnik, die zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterscheiden. Z.B.:
- DIN EN 16798-3 - Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden
Quellen Bearbeiten
- Statistisches Bundesamt, Fachserie 5, Reihe 3, 2011, Seite 3
Weblinks Bearbeiten
- Der Originaltext der EnEV
- Fragen und Antworten zum Energieausweis
- Nichtwohngebäude in Westfalen (Artikel)