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Der Vertrag von Schwedt wurde am 6 Oktober 1713 wahrend der Belagerung von Stettin im Grossen Nordischen Krieg zwischen Russland Sachsen Polen Danemark und Preussen geschlossen Europa im Jahr 1701Der Vertrag beinhaltete dass Friedrich Wilhelm I den Bundnispartnern Russland und Sachsen Polen 400 000 Taler als Ersatz fur die Kriegskosten zu zahlen hatte Des Weiteren wurden die Stadt Stettin der vorpommersche Distrikt bis zur Peene die Stadt Wolgast die Insel Usedom sowie die Stadt Wollin unter preussische Sequestration gestellt Vertrage wahrend des Grossen Nordischen Krieges 1699 1721 BundnisvertragePreobraschenskoje 1699 Dresden 1699 Narva 1704 Dresden 1709 Thorn 1709 Kopenhagen 1709 Hannover 1710 Lutsk 1711 Adrianopel 1713 Schwedt 1713 Stettin 1715 Berlin 1715 Greifswald 1715 FriedensvertrageTraventhal 1700 Warschau 1705 Altranstadt 1706 Pruth 1711 Frederiksborg 1720 Stockholm 1719 Stockholm 1720 Nystad 1721 Stockholm 1729 KapitulationenEstland und Livland 1710 Inhaltsverzeichnis 1 Machtepolitischer Hintergrund 2 Vertragsschluss 3 Vertragstext 3 1 Art 1 3 2 Art 2 3 3 Art 3 3 4 Art 4 3 5 Art 5 3 6 Art 6 3 7 Art 7 3 8 Art 8 3 9 Art 9 3 10 Articulus secretus 3 11 Articulus separatus 4 Weitere Entwicklung 5 LiteraturMachtepolitischer Hintergrund Bearbeiten nbsp Stettin um 1642 nbsp Schwedisch Pommern westlich der Oder um 1700Das Konigreich Preussen verfolgte seit uber 50 Jahren als primares aussenpolitisches Ziel den Erwerb ganz Pommerns Jenes Territorium des obersachsischen Reichskreises galt in einer Zeit deren okonomischer Schwerpunkt im landwirtschaftlichen Erwerb lag als reich Die Odermundung bot zudem die Moglichkeit den Handel im Ostseeraum aus dem brandenburgischen Hinterland und Schlesien zu kontrollieren Ihren Rechtsanspruch auf das Territorium leiteten die brandenburgischen Kurfursten aus der 1181 vollzogenen Belehnung des Markgrafen Ottos I durch den Kaiser ab Diese Lehnshoheit Kurbrandenburgs war 1479 im Vertrag von Prenzlau erneut bestatigt worden Da das Greifengeschlecht im Mannesstamm mit dem Tode Bogislaws XIV 1637 erlosch sahen die Brandenburger die Gelegenheit die Inbesitznahme des nordostdeutschen Territoriums mit Nachdruck zu verfolgen Doch sicherte die militarische Uberlegenheit Schwedens im Westfalischen Frieden dieser nordischen Macht den Besitz Vorpommerns wahrend lediglich Hinterpommern den Brandenburgern zufiel nbsp Norddeutscher Kriegsschauplatz zwischen 1711 und 1715Russland Danemark und Sachsen fuhrten seit 1700 Krieg gegen das schwedische Ostseereich Nach wechselvollen und zunachst von schwedischen Erfolgen gepragten Kampfen erlitt Karl XII bei der ukrainischen Festung Poltawa 1709 eine vernichtende Niederlage Der Schwedenkonig floh in die Turkei Das Angebot der nordischen Alliierten seine Reichsterritorien fur neutral zu erklaren lehnte er ab und so zogen seit 1711 russische danische und sachsische Truppen in das Land Preussen versuchte nun sich der Odermundung zu versichern Bislang war Preussen neutral geblieben und stand den Danen distanziert gegenuber Schwedens einziger Verbundeter im Norden war Holstein Gottorf So waren es die holstein gottorfer Minister Henning Friedrich Graf von Bassewitz und Georg Heinrich von Gortz die im Fruhjahr 1713 einen Plan schufen Die in Stettin stehenden schwachen schwedischen Krafte sollten die Stadt kampflos an Gottorf ubergeben Es wurde dann unter Sequester genommen werden und nach einem Friedensschluss an Schweden zuruckfallen Der im Januar 1713 zum neuen Generalgouverneur uber Schwedisch Pommern ernannte schwedische Diplomat Mauritz Vellingk trat im Mai in Verhandlungen mit Gortz Am 10 Juni schlossen beide ein Abkommen in dem die schwedischen Festungen Wismar und Stettin unter Gottorfer Sequester fielen Die Verwaltung sollte weiter in schwedischen Handen verbleiben wahrend Gottorfer Truppen die Neutralitat zu garantieren hatten Preussenkonig Friedrich Wilhelm I unterzeichnete einen gleich lautenden Vertrag mit dem Gottorfer Herzog Preussen verwies seinerseits bereits am 27 Marz 1713 beim Wiener Hof auf seine tieferen Absichten Die Sequestration Stettins ziele auf eine dauerhafte Beseitigung der schwedischen Besitzungen auf deutschem Boden verlautbarten preussische Diplomaten Am gleichen Tage erklarten preussische Abgesandte in Stockholm Preussen werde Stettin nur unter Sequester nehmen um es Schweden im Falle eines Friedens zuruckzugeben und die schwedische Macht in Norddeutschland zu erhalten Wahrend Berlin und Gottorf verhandelten schuf Zar Peter I mit militarischen Mitteln Fakten Am 23 Juli 1713 begannen 24 000 Russen unter dem Oberkommando von Furst Alexander Danilowitsch Menschikow mit der Belagerung der schwedisch pommerschen Festung Stettin Wenig spater traf die sachsische Belagerungsartillerie vor der Stadt ein Zudem unterstutzen danische Kriegsschiffe die Operation Sie schlossen die schwachen maritimen Krafte des Gegners im Dammschen See ein Den Belagerern trat die 4 500 Mann starke Besatzung unter General Johan August Meijerfeldt entgegen Trotz der Verfugung der Ubergabe an Gottorf durch Generalgouverneur Vellingk lehnte Meyerfeldt dies entschieden ab Fur ihn seien nur die Befehle Karls relevant Meyerfeldts Tapferkeit fand Achtung und nicht wenige Burger beteiligten sich an den Kampfen Andererseits diktierte die Angst das stadtische Handeln Diese wuchs als am 22 September 1713 Russen und Sachsen die Stadt stark beschossen Rat und Burgerschaft zwangen Meyerfeldt zum Einlenken Dieser ersuchte um Waffenstillstand Die belagernden Truppen verweigerten dies und wiederholten das Bombardement am 28 September Meyerfeldt trat nun in direkte Verhandlungen mit dem Gottorfer Minister Bassewitz und dem preussischen General Karl Friedrich von Schlippenbach Mit dem Holsteiner wurde er sich rasch einig und schloss einen entsprechenden Vertrag der der Sequestrierung der Stadt erneut zustimmte Da vor Ort keinerlei holstein gottorfer Truppen standen ubernahm Bassewitz kurzerhand mehrere schwedische Kompanien in Gottorfer Dienst Diese bildeten fortan einen Teil der Sequestertruppe Der ubrigen Besatzung wurde freier Abzug eingeraumt Preussischerseits geriet man durch das Handeln von Bassewitz unter Druck Schlippenbach verhandelte deshalb im Auftrag Friedrich Wilhelms mit Menschikow Der Zar zeigte sich einem preussischen Sequester durchaus aufgeschlossen gegenuber Mit Stettin selbst konnte er wenig anfangen Blieb es bei Gottorf so drohte die Ruckgabe der Stadt an Schweden Zudem konnte so Preussen zum Kriegseintritt gegen Schweden bewogen werden Menschikow bot der Stadt den Abzug der Belagerer an wenn es preussische Truppen einliesse Am 6 Oktober 1713 marschierten 1 600 Preussen in die Stadt ein Vertragsschluss BearbeitenUnter der Leitung des holsteinischen Ministers Georg Heinrich von Gortz und des sachsischen Grafen Jacob Heinrich von Flemming wurde am 6 Oktober 1713 der Vertrag von Schwedt geschlossen Sie schafften es die Bedenken des Konigs von Preussen zu zerstreuen und auch dem General Menschikow wurde eine Zustimmung abgerungen Der Vertrag beinhaltete dass Friedrich Wilhelm I den Bundnispartnern Russland und Sachsen Polen 400 000 Taler als Ersatz fur die Kriegskosten zu zahlen hatte Des Weiteren wurden die Stadt Stettin der vorpommersche Distrikt bis zur Peene die Stadt Wolgast die Insel Usedom sowie die Stadt Wollin unter preussische Sequestration gestellt Ausserdem ubernahm Preussen gemeinsam mit dem Haus Holstein Gottorp die Verpflichtung dafur zu sorgen dass die Schweden aus Pommern heraus keine Angriffe auf Polen oder Russland durchfuhren Des Weiteren hatte es die Verteidigung von Pommern gegen eventuelle Angriffe von aussen zu gewahrleisten Die Landereien sollten so lange unter preussischer und holsteinischer Sequestration bleiben bis Schweden die 400 000 Taler an Entschadigungen an Preussen zuruckgezahlt hatte Danach wurden sie wieder der schwedischen Krone unterstehen Nach dem Abschluss des Vertrages raumten die Schweden Stettin und zogen sich nach Stralsund zuruck Diese Stadt sowie der vorpommersche Distrikt zwischen der Peene Trebel und Recknitz sowie die Insel Rugen blieben in schwedischer Hand Die russischen Truppen mussten ebenfalls aus Vorpommern abziehen Die Hintergrunde der Vertragsgestaltung blieben der deutschen Offentlichkeit verborgen und erst nach zwei Jahren wurden die Bedingungen des Schwedter Vertrages im Wortlaut veroffentlicht Vertragstext BearbeitenVertrag mit den nordischen Alliierten Russland Sachsen Danemark betr die Sequestrierung der Festungen Stettin Stralsund und Wismar Mit 1 Sekret und 1 Separatartikel Schwedt 1713 Oktober 6 Preussische Ratifikation fur Sachsen 1713 November 5 Sachsische Ratifikation Warschau 1713 Dezember 10 Abdruck in Loewe Preussens Staatsvertrage Literaturverzeichnis Nr 7 S 28 35 Nachdem Ihro Konigl Maj in Preussen das Ihnen anderwarts proponirte Project das Herzogthum Pommern zu sequestriren und bis zu Ende des gegenwartigen Krieges im Norden in Besitz zu behalten nach reifer Ueberlegung dergestalt ansehen dass es vielleicht den dermaleins herzustellenden Frieden befordern und selbigem gar zum Fundament dienen kann als haben Sie ein so heilsames und sowohl vor beide in Norden kriegende Parteien und vor das ganze Romische Reich avantageuse als auch vor Ihro Konigl Maj Selbst glorieuse und vortheilhafte Werk desto mehr zu facilitiren insonderheit aber den Weg zur Wiederherstellung der Ruhe auf dem teutschen Boden desto besser zu bahnen nicht nur ohnlangst die koniglich schwedische Ministros sondern auch nachgehendes die nordische Alliirte sondiret und Sich mit denen letzteren nach vielen reifen Deliberationen dieserwegen folgender Punkte verglichen Art 1 Bearbeiten Anfanglich declariren der nordischen Alliirten Maj Maj Maj hiermit dass Sie Sich necessitiret zu sein erachten von der Kron Schweden sammtlicher auf dem teutschen Boden annoch ubrigen Festungen sobald immer moglich Sich Meister zu machen allermassen denn auch durch die wider die Festung Stettin vorgenommene Kriegesoperationes es bereits so weit gebracht ist dass die schwedische Garnison den Ort wirklich verlassen hat die Insul Rugen auch von der nordischen Alliirten Truppen occupiret ist Es wollen aber hochgedachte Alliirte bei denen in Vorpommern etwa weiter vornehmenden Kriegesoperationen solche gute und scharfe Ordre halten dass die koniglich preussische angrenzende Lande dabei im geringsten nicht beschweret werden sollen Art 2 Bearbeiten Gleichwie aber Sr Zar Maj Intention keinesweges ist einige Conqueten in Teutschland zu machen noch die der Kron Schweden daselbst abnehmende Lande und Festungen Sich zu zu eigenen Se Zar Maj auch deshalb Ihro Kaiserl Maj dem Reich und sonst manniglich zureichende Sicherheit und jetzo bei der Uebergabe der Festung Stettin davon eine klare Probe geben wollen als haben im Namen und von wegen Sr Zar Maj des Prinzen Menschikows Durchl Sich hiermit verbunden ermelte Stadt und Festung Stettin mit allen ihren Dependenzien und in specie mit der darin vorhandene Artillerie an Se Konigl Maj in Preussen zu ubergeben um dieselbe mit Ihren Truppen welche sofort bei Zeichnung dieses Tractats in den Ort einrucken sollen also wie Sie es gut finden werden zu besetzen ohne dass Hochgedachtes Fursten Durchl pratendiren wollen Namens Ihro Zar Maj an solcher Garnison einig Theil zu nehmen noch dass einige reussische Truppen mit dazu employiret werden sollen welches alles denn von der beiden ubrigen in der Nordischen Ligue begriffenen Konige Maj Maj ebenfalls also beliebet und angenommen wird Art 3 Bearbeiten Hingegen aber versprechen Se Konigl Maj in Preussen dass wann Sie solchergestalt den Ort in Possession und in Sequestration genommen Sie denselben bis zu erfolgendem Nordischen Frieden in Besitz behalten und ihn der Kron Schweden ehender nicht als bis durch sothanen Frieden Stettin Hochstgedachter Kron Schweden wieder zugeeigenet wird einraumen wollen Art 4 Bearbeiten Ebendiese Bewandniss hat es auch mit Stralsund und Wismar es sei dass diese Festungen sich freiwillig ergeben oder durch die Gewalt der nordischen Alliirten Waffen zur Uebergabe gezwungen werden Und gleichwie der nordischen Alliirten Maj Maj Maj mit denen in bemelten Festungen sich befindenden koniglich schwedischen Garnisonen die Capitulationes auf keinen andern Fuss machen wollen als dass solche Garnisonen insgesammt entweder zu Kriegesgefangenen gemachet oder nach Schweden transportiret werden also werden Se Konigl Maj in Preussen Ihres hochsten Ortes auch daruber halten dass solches geschehe und nicht weniger pracaviren dass so lange der Nordische Krieg wahret keine schwedische Truppen ins Reich transportiret werden wie Sie dann falls dergleichen von schwedischer Seiten geschehen sollte Sich diesem Vorhaben wirklich zu widersetzen und mit denen nordischen Alliirten causam communem deshalb zu machen hiermit versprechen Wohingegen die nordische Alliirte sich hinwieder verbinden Art 5 Bearbeiten Dass sobald die der Kron Schweden auf dem teutschen Boden annoch ubrige feste Platze vorerwahnter Massen in Sr Konigl Maj in Preussen Hande per modum sequestri gebracht sein werden Sie Ihre in Vorpommern habende sammtliche Truppen von dar abfuhren und so lange der Krieg zwischen Ihnen und Schweden wahret mit Ihren Armeen nicht wieder dahin kommen noch etwas feindseliges wider solche vorpommersche Lande oder etwas so sonst den allgemeinen Ruhestand im Reich ferner troubliren konnte vornehmen wollen jedoch unter der ausdrucklichen Bedingung dass Art 6 Bearbeiten Se Konigl Maj in Preussen Sich auch hinwieder engagiren keinesweges zu gestatten sondern vielmehr auf alle Art und Weise auch bedurfenden Falls mit den Waffen zu behindern dass die koniglich schwedische Truppen aus solchen vorpommerschen Landen wider Polen Sachsen auch die Herzogthumer Schleswig Holstein etwas feindseliges vornehmen noch durch selbige Lande andere denen nordischen Alliirten zugehorige Provinzien zu attaquiren durchmarschiren oder wann sie in selbigen Landen von anderwarts her einen Einfall gethan von dar nach Vorpommern und in die darinnen belegene und an Se Konigl Maj in Preussen ubergebene feste Platze eine Retraite nehmen konnen Art 7 Bearbeiten Und gleichwie der nordischen Alliirten Maj Maj Maj durch dieses in Sr Konigl Maj in Preussen Hande gestellete Sequestrum der Festungen Stettin Stralsund und Wismar Deroselben eine sonderbare Marque Ihrer zu Sr Konigl Maj tragenden besondern Confidenz und Hochachtung gegeben also haben Se Konigl Maj in Preussen Sich auch hinwieder verbunden dass Sie bei solchem Sequestro nicht die geringste Partialitat wider der nordischen hohen Alliirten Maj Maj Maj zeigen noch auch mit der Kron Schweden weder directe noch indirecte Sich liguiren vielmehr aber bei diesem Nordischen Kriege wie bishero also auch ferner eine exacte Neutralitat halten und dieselbe in keinem Dinge wider Sie zum Faveur der Kron Schweden uberschreiten wollen Sollte aber wegen Sequestration der Festung Stralsund und der Insul Rugen mit der Kron Schweden anitzo keine Richtigkeit getroffen werden konnen also dass entweder obbesagte Festung mit der Force reduciret werden oder aber mit Genehmhaltung Dero nordischen Alliirten Maj Maj Maj der Kron Schweden tiberbleiben sollte so wollen Se Konigl Maj in Preussen in diesem letzten Fall Sich auch hiermit engagiret haben gleichwie oben bereits expliciret nicht zu verstatten dass schwedische Truppen nacher Stralsund transportiret werden oder doch aber wenigstens zu verhindern dass aus Stralsund wider Polen Sachsen und die Herzogtumer Schleswig Holstein etwas feindliches vorgenommen werde Anbei promittiren gleichfalls auch Se Konigl Maj in Preussen dass auf den Fall man benothiget sein sollte die Festung Stralsund mit der Force zu attaquiren Sie alsdann derer nordischen Alliirten Maj Maj Maj Truppen durch Dero und die sequestrirte vorpommersche Lande den Durchzug unverweigerlich verstatten wollen Wobei dann auch Art 8 Bearbeiten Der nordischen hohen Alliirten Maj Maj Maj Sich wieder auf das verbindlichste engagiren dass wann des Konigs in Schweden Maj wider besseres Vermuthen dieses von Sr Konigl Maj in Preussen aus guter Intention dem allgemeinen Wesen und dem Romischen Reich absonderlich auch der Kron Schweden selbst zum besten ubernommene Sequestrum ungleich ausdeuten und daraus Occasion und Pratext nehmen sollte Sr Konigl Maj in Preussen Verdruss anzuthun oder Dieselbe auch gar es sei Selbst oder durch andere Puissancen deshalb feindlich zu tractiren alsdann hochstgedachter nordischen Alliirten Maj Maj Maj Sich Sr Konigl Maj in Preussen darwieder nachdrucklich annehmen und Derselben mit den Waffen und Ihrer ganzen Macht wider alles was zu Sr Konigl Maj in Preussen Schaden und Nachtheil es sei von Schweden selbst oder Dero Freunden und Alliirten sie seien wer sie wollen dieserwegen vorgenommen werden mochte zu Hulfe kommen auch den Frieden mit Schweden ehender nicht schliessen wollen es sei dann Sr Konigl Maj in Preussen wegen dieses Demselben zugefugten Schadens wirkliche und zureichende Satisfaction gegeben worden Art 9 Bearbeiten Und damit uber diese zwischen Sr Konigl Maj in Preussen und der nordischen Alliirten Maj Maj Maj genommene Mesures niemand einige Ombrage zu nehmen habe so wollen beiderseits hochste Herren Contrahenten Ihrer Kaiserl Maj dem Reich auch denen auswartigen Puissancen und in specie an Frankreich Engelland und den Staat ihre hierunter fuhrende wahrhafte Intention und dass dieselbe auf nichts anders als die Beruhigung des Reiches und dass der Nordische Krieg allmahlich gar gedampfet werden moge und zur Befoderung eines billigen und raisonnablen Friedens gerichtet sei uberall bekannt machen Urkundlich seind von diesem Tractat zwei gleichlautende Exemplarien verfertiget deren eines von Ihro Konigl Maj in Preussen Selbst und das andere von des Fursten von Menschikow Durchl Unterschrieben und gegen einander ausgewechselt worden mit der an Seiten hocherwahntes Fursten dabei geschehenen Versicherung dass er uber das seinige Sr Zar Maj und so weit es nothig der ubrigen nordischen Alliirten Maj Maj Ratificationes innerhalb zwei oder langstens drei Monaten Zeit auswirken und Sr Konigl Maj zu Berlin einliefern lassen wolle Gestalt dann auch beiderseits hochste Contrahenten sich bemuhen wollen dass dieser Tractat auch von andern Puissancen und in specie von Ihro Kaiserl Maj und dem Churhause Braunschweig garantiret und derselben Declarationes daruber in behoriger Form ausgestellt werden mogen Gegeben zu Schwedt den 6 Octobris 1713 L S Menzikoff Articulus secretus Bearbeiten Obwohl in dem 2 Articul des unter heutigem Dato zwischen Sr Konigl Maj in Preussen und des Zaren Maj aufgerichteten Tractats nur von der Stadt und Festung Stettin und dass Se Konigl Maj In Preussen dieselbe mit Ihren Truppen besetzen sollten erwahnet wird so ist doch absonderlich hiebei verglichen und Sr Konigl Maj In Preussen von des Zaren Maj die Freiheit gegeben worden den ganzen Strich Landes von der Oder bis an die Peene inclusive der an selbigem Strom belegenen Stadte Demmin Anklam und Wolgast ebenfalls mit Ihren Truppen zu besetzen ohne dass Ihro von jemand der nordischen Alliirten unterm Pratext ihres mit der Kron Schweden fuhrenden Krieges oder sonsten darin einiger Eintrag geschehen oder Se Konigl Maj in dem geruhigem Besitz solchen Strich Landes im geringsten turbiret werden konnen als welches sonsten Ihro Zar Maj vor eine Ihro Selbst angethane Offension ansehen auch Sr Konigl Maj darwider wirkliche Assistenz leisten wollen Wohingegen aber Se Konigl Maj in Preussen Sich aufs kraftigste verbinden dass Sie solchen Strich Landes ebenso wenig als die Stadt Stettin nicht an Schweden wieder einraumen wollen ehe und bevor solches durch den kunftigen Frieden also pacisciret worden Urkundlich sind von diesem Secret Articul zwei gleichlautende Exemplaria u s w Gegeben Schwedt den 6 Octobris 1713 L S Menzikoff Articulus separatus Bearbeiten Weil auch das zu Beruhigung des Reichs und zum Besten der gemeinen Sache auch absonderlich zu der Kron Schweden hochstem Interesse in Vorschlag gekommene vorpommerische Sequestrum von dem koniglich schwedischen Gouverneur in Stettin ohnerachtet es demselben zu verschiedenen Malen angetragen worden nicht angenommen werden wollen und des Fursten von Menschikow Durchl Sich dannenhero obligiret gefunden gedachten Gouverneur zu Acceptirung sothanen Sequestri durch die Waffen zu constringiren solche Attaque aber wegen der von weit abgelegenen Orten muhsamlich angefuhrten Artillerie und Munition auch angeschaffter kostbaren Subsistance der russischen Armee an Brod und sonsten sehr grosse Kosten erfordert auf deren Ersetzung im Namen Ihrer Zar Maj und Sr Konigl Maj von Polen unbeweglich bestanden worden auch des Fursten von Menschikow Durchl von Prosequirung der Attaque von Stettin und Belegung der Stadt mit russischen Truppen anderergestalt nicht abstehen wollen als dass Ihro Konigl Maj in Polen und des Zaren Maj wegen Ersetzung solcher Kosten die sich zu vielen Tonnen Goldes belaufen behorige Vergnugung und Sicherheit zuvorderst verschaffet wurde und dann Se Konigl Maj in Preussen aus wahrer Begierde den Ruhestand allhier in der Nachbarschaft zu befordern auch von der Stadt Stettin und denen umliegenden vorpommerschen Landen deren ganzliche Desolation abzuwenden hierunter ins Mittel getreten und die 500 000 Thaler welche wegen Vorgutung solcher zur Subsistance der russischen Armee und denen Stettinischen Operationskosten zufolge eines daruber zwischen des Zaren und des Koniges in Polen Maj Maj den 28 Augusti a c aufgerichteten Tractats gefordert auf 400 000 Thaler teutsch Currentgeld behandelt als versprechen Se Konigl Maj in Preussen hiermit dass weilen diese Gelder von der Kron Schweden und aus Vorpommern so bald unmoglich aufgebracht werden konnen Sie die Halbscheid solcher 400 000 Thaler folgendergestalt vorschiessen und abfuhren lassen wollen dass namlich mit dem Anfang der bevorstehenden Woche 100 000 Thaler und auf nachstkuuftigeu Weihnachten wiederum 100 000 Thaler gegen des Fursten Menschikow Durchl Quittung in Berlin baar bezahlet wegen der ubrigen Halbscheid der gedachten 400 000 Thaler aber welche das furstliche Haus Holstein Gottorf zufolge des mit demselben aufgerichteten besondern Tractats zu ubernehmen hat mit Ihro Konigl Maj In Polen die Sache dergestalt verglichen und Deroselben deshalb solche Satisfaction verschaffet werden soll wie Se Konigl Maj in Preussen durch einen aparten an des Fursten Menschikow Durchl vor Se Konigl Maj in Polen ausgestellten Revers Sich mit mehrerem anheischig gemacht haben Se Zar Maj verbinden Sich auch hiermit vor Sich und Ihre Alliirte aufs kraftigste dass gleichwie Se Konigl Maj in Preussen eine so considerable Summa Geldes ohne einige Schuldigkeit bloss dem gemeinen Wesen zum Besten zu Beruhigung der Nachbarschaft und zu Verhutung der Stadt Stettin sonst inevitablen aussersten Ruins anwenden und es dannenhero hochst unbillig sein wurde wann Se Konigl Maj hierbei den geringsten Schaden leiden sollten dass Sie wann bei erfolgetem Frieden Sr Konigl Maj die Stadt Stettin mit dem District bis an die Peene nicht abgetreten werden sollte welches Se Zar Maj doch auf alle Weise befordern und Se Konigl Maj Dabei mainteniren zu wollen hiemit aufs verbindlichste versprechen dass solchen unverhofften Falls dennoch Se Zar Maj Sr Konigl Maj In Preussen zum wenigsten die Ersetzung dieser vorschiessenden Gelder auch ubrigen auf dieses ganze Werk verwendeten oder annoch verwendenden Unkosten von der Kron Schweden als die davon den grossesten Nutzen hat wirklich zuwege bringen auch anderergestalt den Frieden mit selbiger Kron nicht machen wollen als dass Sr Konigl Maj Die Festung und Stadt Stettin mit ermeltem District abgetreten oder sonst Se Konigl Maj dieserwegen an Capital Interesse Schaden und Unkosten vollig contentiret worden Allermassen dann auch Se Konigl Maj bis dahin von den sammtlichen nordischen Alliirten und des Zaren Maj in specie bei der Possession von der Stadt und Festung Stettin und deren Dependenzien auf alle Weise manuteniret und wann Se Konigl Maj darin von jemand turbiret oder Ihro in Ihren Landen es sei wo es wolle deshalb von jemand einige Ungelegenheit zugefuget werden wollte solches als eine Ihro Zar Maj und den ubrigen nordischen hohen Alliirten selbst zugefugte Hostilitat ressentiret auch Sr Konigl Maj darwider alle verlangende Assistance geleistet werden soll Urkundlich sind von diesem Articulo separate zwei gleichlautende Exemplaria u s w Gegeben Schwedt den 6 Octobris 1713 L S Menzikoff Weitere Entwicklung BearbeitenMit dem Schwedter Vertrag verbanden die Zeitgenossen die Aussicht dass der Krieg in Pommern bald ein Ende nehmen wurde Karl XII erkannte die Sequestrierung Stettins nicht an Im November 1714 ritt er zunachst von nur einem Gefahrten begleitet spater ganzlich alleine vom Osmanischen Reich nach Stralsund Diese Festung gedachte er personlich zu verteidigen und sich ganz Vorpommerns wieder zu bemachtigen Diese Planungen blieben Berlin keineswegs verborgen Sie fuhrten zu einem massiven Ausbau der preussischen Garnison in Stettin So standen bereits im Fruhjahr 1714 also vor Karls Ruckkehr 4 566 preussische Soldaten in der Festung Sie teilten sich das Quartier mit 1 122 Holsteinern Die Stadt war zwei Kommandanten Rechenschaft schuldig dem preussischen Generalleutnant Adrian Bernhard von Borcke und dem Holstein Gottorfer Generalmajor Horn Nachdem sich Preussen im Laufe des Jahres 1714 immer mehr den Positionen der Nordischen Allianz genahert hatte trat es im darauf folgenden Sommer in den Krieg gegen Schweden ein Literatur BearbeitenVictor Loewe Hrsg Preussens Staatsvertrage aus der Regierungszeit Konig Friedrich Wilhelms I Publikationen aus den Preussischen Staatsarchiven Bd 87 ZDB ID 503432 2 Hirzel Leipzig 1913 Astrid Blome Das deutsche Russlandbild im fruhen 18 Jahrhundert Untersuchungen zur Untersuchungen zur zeitgenossischen Presseberichterstattung uber Russland unter Peter I Otto Harrassowitz Wiesbaden 2000 ISBN 3 447 04341 5 Zugleich Bremen Universitat Dissertation 1999 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrag von Schwedt amp oldid 227885431