www.wikidata.de-de.nina.az
Ein Sequester ist ein Verwahrer eines sequestrierten Gegenstands bzw Verwalter einer sequestrierten Liegenschaft 1 2 Ziel einer Sequestration ist es die Sache zu erhalten bzw sie wahrend eines Rechtsstreits vor einer Verfugung durch den Nichtberechtigten zu schutzen Der Sequester soll nach Abschluss des Rechtsstreits zwischen den hinterlegenden Parteien die Sache an den Berechtigten herausgeben Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenGegenstand der Sequestration einer Sache oder eines Rechts die gem 938 Abs 2 ZPO ausdrucklich Inhalt einer einstweiligen Verfugung sein kann ohne hieruber naheres zu bestimmen ist deren Sicherstellung Verwahrung und Verwaltung 3 Mit einer sog Sicherstellungsverfugung wird der Schuldner zur Herausgabe der Sache an den Gerichtsvollzieher zur Hinterlegung oder Verwahrung verpflichtet 4 Der Sequester wird als Treuhander fur den Schuldner als dessen Vertreter anders als der Gerichtsvollzieher fur den Glaubiger tatig 5 Erstreckt sich die Sequestration auf bewegliche Sachen behalt der bisherige unmittelbare Besitzer gegenuber dem Sequester den mittelbaren Besitz 6 Auch bei Erlass eines allgemeinen Verfugungsverbots bleibt das Prozessfuhrungsrecht des Schuldners bestehen 7 Dem Rechtspfleger obliegt es den zustandigen Sequester zu bestellen 848 Abs 1 ZPO 938 Abs 2 ZPO Ein Gerichtsvollzieher ist nicht verpflichtet das Amt eines Sequesters zu ubernehmen 154 GVGA 8 9 Die Kosten der Sequestration konnen im Kostenfestsetzungsverfahren aufgrund der Kostengrundentscheidung des Verfahrens festgesetzt werden in dem die Sequestration angeordnet worden ist 10 Eine gerichtlich angeordnete Sequestration ist bei Schuldnerilliquiditat von der vermogenschutzenden Ausfallhaftung ausgenommen 11 Osterreich BearbeitenDer Sequester nimmt eine in Anspruch genommene Sache von den streitenden Parteien oder vom Gericht in Verwahrung Die Rechte und Verbindlichkeiten des Sequesters werden nach den Grundsatzen des Verwahrungsvertrages beurteilt 968 ABGB 12 Schweiz BearbeitenBei der Sequestration gem Art 480 OR wird eine Sache deren Rechtsverhaltnisse streitig sind von den Streitparteien bei einem Dritten hinterlegt In der Folge darf dieser sie nur mit Zustimmung aller Beteiligten oder auf Anordnung des Richters herausgeben Dem Sequester kommt im Streit um die Berechtigung an der Sache keine Parteistellung zu er bleibt ein unbeteiligter Dritter 13 Literatur BearbeitenTheodor Muther Sequestration und Arrest im romischen Recht S Hirzel 1856 Julius Voigt Vom Besitz des Sequesters nach dem Romischen Recht zur Zeit der klassischen Jurisprudenz Mohr 1885 Ulrich Herbert Die Sequestration im Konkursantragsverfahren Peter Lang Verlag 1989 ISBN 9783631407356 Weblinks BearbeitenIrmgard Gleussner Die Sequestration gemass 938 Abs 2 ZPO und ihre Vergutung Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung 1996 S 33 39 Einzelnachweise Bearbeiten Sequester Deutsches Rechtsworterbuch abgerufen am 6 Dezember 2021 Eggert Winter Sequester Gabler Wirtschaftslexikon abgerufen am 6 Dezember 2021 BGH Beschluss vom 17 April 2007 X ZB 41 03 Rz 13 vgl OLG Koblenz DGVZ 1982 27 29 ZIP 1981 912 KG NJWRR 1987 574 LG Ellwangen DGVZ 1994 87 unter I Castendiek Probleme der durch einstweilige Verfugung und im Konkurseroffnungsverfahren angeordneten Sequestration 1968 S 26 Schellhammer Zivilprozess 6 Aufl 1994 Rdnr 1940 Walker Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren 1993 Rdnr 416 417 Mummler JurBuro 1991 185 186 91 185 188 Nies MDR 1993 973 eingehend Grein DGVZ 1982 177 178 BGHZ 146 20 Baumbach Lauterbach u a Kommentar zur Zivilprozessordnung 61 Aufl 2003 938 Rn 21 und 22 allgem Meinung vgl nur RGH RR 1929 104 Staudinger Gursky BGB 13 Aufl 1993 985 Rn 39 m v w N OLG Oldenburg Urteil vom 27 April 1999 5 U 9 99 BGH Beschluss vom 18 Mai 2000 IX ZB 114 98 Rz 9 Geschaftsanweisung fur Gerichtsvollzieher GVGA AG Neubrandenburg Beschluss vom 12 Juni 2019 609 M 497 19 BGH Beschluss vom 20 Juli 2006 I ZB 105 05 BVerfG Beschluss 14 Oktober 2003 1 BvR 538 02 OGH 20 Oktober 1954 3Ob400 54 Claire Huguenin Sequestration Universitat Zurich abgerufen am 6 Dezember 2021 Normdaten Sachbegriff GND 4138629 2 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sequester Recht amp oldid 222566851