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Regner Sixtinus auch Regnerus oder Reinerus 1543 in Leeuwarden 11 Mai 1617 in Kassel war ein aus Friesland stammender Rechtsgelehrter der in Hessen Professor Universitatsrektor Richter Gesandter und Geheimer Rat wurde Regner SixtinusDe regalibus 1617 Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Schriften 3 Werke 4 Ehe und Nachkommen 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseLeben BearbeitenSixtinus wurde als Sohn des Nicolaus Sixtinus und dessen Ehefrau Wytske Hettema in Leeuwarden geboren sein Grossvater Albert war der Bruder des Johann Sixtinus der 1519 als geachteter Jurist und Kanoniker in England verstorben war Regner besuchte zunachst die Schule in Leeuwarden und dann die Lateinschule im benachbarten Boalsert Mit Hilfe eines von seinem Grossonkel hinterlassenen Vermachtnisses ging er zum Studium der Rechtswissenschaften an die damals herausragende Rechtsfakultat in Bourges wo er Horer von Eguiner Francois Baron 1495 1550 Jacques Cujas 1522 1590 Francois Baudouin 1520 1573 Hugues Doneau 1527 1591 und Francois Douaren 1509 1559 war Im Jahre 1565 im Alter von 22 Jahren erlangte er an der Universitat Orleans die Doktorwurde der Jurisprudenz Aus religiosen Grunden ging der uberzeugte Calvinist dann nicht zuruck in die Niederlande wo die Inquisition grassierte und die Verurteilungen wegen Ketzerei drastisch zunahmen sondern nach Speyer wo er sich als Praktikant am Reichskammergericht mit dem dortigen Rechtsverfahren vertraut machte Drei Jahre spater am 15 Oktober 1568 wurde er Ausserordentlicher Professor und noch im gleichen Jahr Ordinarius an der Universitat Marburg wo er bis 1591 lehrte Schon im Jahre 1573 berief ihn Landgraf Wilhelm IV von Hessen Kassel zu seinem Advokaten Rat und Diener von Haus aus 1 und 1576 war er Deputierter fur die Universitat Marburg auf dem Landtag in Treysa 2 Am 23 April 1579 wurde er Rat aller vier hessischen Landgrafen 3 und als solcher zum Rat und Beisitzer Richter am Samtgericht der hessischen Landgrafschaften in Marburg berufen Am 23 August 1580 wurde er unter den beiden Landgrafen Wilhelm IV von Hessen Kassel und Ludwig IV von Hessen Marburg zum Primarius der Juristischen Fakultat in Marburg ernannt und im akademischen Jahr 1580 81 war er Rektor der Universitat Ab 20 Februar 1581 war er auch Rat und Diener von Haus aus des Marburger Landgrafen Ludwig IV und 1586 war er hessischer Vertreter auf dem Reichsdeputationstag zu Worms Da seine religiosen Ansichten nicht mit denen der lutherischen Marburger Prediger in Einklang standen und er deshalb ernsthafte Schwierigkeiten befurchtete reichte er am 22 Juni 1590 sein Entlassungsgesuch ein und schied am 10 Mai 1591 aus dem akademischen Senat in Marburg aus Er reiste im gleichen Jahr noch einmal als hessischer Gesandter nach Danemark zog danach aber nach Frankfurt am Main wo er Stadtschreiber Kanzleivorsteher und Syndicus wurde 1593 berief ihn der calvinistisch gesinnte Landgraf Moritz von Hessen Kassel an seinen Hof und von 1594 bis zu seinem Tod lebte Sixtinus Berufungen auf Lehrstuhle in Groningen Rostock u a ausschlagend als Mitglied des Geheimen Rates in Kassel Dort war er 1597 auch Mitglied der Kommission die zur Ausarbeitung des hessischen Landrechts mit Gerichtsverfassung einberufen wurde und 1604 05 war er einer der Hessen Kasseler Rate die fur Moritz mit dem Landgrafen Ludwig V von Hessen Darmstadt und dessen Brudern Philipp und Friedrich wegen des Testaments des Marburger Landgrafen Ludwig IV und der darin verordneten Teilung der Landgrafschaft Hessen Marburg verhandelten Schriften BearbeitenEr war wie Dominicus Arumaeus 1637 in Jena einer der entscheidenden Wegbereiter bei der Etablierung der Disziplin des Offentlichen Rechts im deutschen Sprachraum und einer eigenstandigen deutschen Staatsrechtslehre 4 Er wandte sich konsequent ab von der scholastischen und hin zur humanistischen Jurisprudenz Er und sein Marburger Kollege Hermann Kirchner 1562 1620 bereiteten die im Konzept der Dualen Souveranitat grundlegende Unterscheidung der nur dem Kaiser zustehenden maiestas personalis von der maiestas realis vor Unter seinen Schriften war der von 1602 bis 1617 in insgesamt neun Ausgaben gedruckte Tractatus de Regalibus die bekannteste und meistverbreitete Die Schrift spielte eine Vorreiterrolle bei der Rezeption und Adaption der Lehren des franzosischen Staatstheoretikers Jean Bodin 1596 dem Begrunder des modernen Souveranitatsbegriffes und fruhen Fursprecher des Absolutismus im Reich 5 Die Arbeit Exegesis juris civilis ad method institutionum juris feudalis juris canonici erschien 1617 Im Laufe der Zeit bearbeitete er auch eine grosse Zahl von sogenannten Responsis und Consiliis von denen die meisten in die Marburger Consiliensammlung aufgenommen wurden Werke BearbeitenDe regalibus 1602 Latein De regalibus Egenolff Emmel Frankfurt am Main 1617 Latein beic it Ehe und Nachkommen BearbeitenRegner Sixtinus war mit Elisabeth einer Tochter des Arztes Wilhelm Sascher in Groningen verheiratet Der Ehe entstammten drei Sohne und zwei Tochter Wilhelm Burchard 1572 1652 Jurist 1632 1634 Hessen Kasseler Kanzler des Furstentums Buchen Nikolaus 1585 1669 Jurist Geheimrat Hessen Kasseler Rentkammerprasident Johann Kanoniker in Halberstadt Sophie Johann Klein Jurist 1684 Elisabeth 1582 1637 Philipp Badenhausen 1573 1645 Literatur BearbeitenBarbara Dolemeyer Frankfurter Juristen im 17 und 18 Jahrhundert Studien zur Europaischen Rechtsgeschichte Band 60 Vittorio Klostermann Frankfurt am Main 1993 ISBN 3 465 02583 0 S 192 Johann August Ritter von Eisenhart Sixtinus Regner In Allgemeine Deutsche Biographie ADB Band 34 Duncker amp Humblot Leipzig 1892 S 441 f Weblinks BearbeitenPortrat des Regner Sixtinus Sixtinus Regnerus Hessische Biografie Stand 20 August 2021 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Einzelnachweise Bearbeiten von Haus aus Beamter ohne Residenzpflicht der erst auf besondere Aufforderung Dienst zu leisten hat Diener In Preussische Akademie der Wissenschaften Hrsg Deutsches Rechtsworterbuch Band 2 Heft 6 bearbeitet von Eberhard von Kunssberg Hermann Bohlaus Nachfolger Weimar adw uni heidelberg de Erscheinungsdatum zwischen 1933 und 1935 Rektor und Senat der im Jahre 1527 gestifteten Hochschule zu Marburg waren wegen der ehemaligen Klosterguter in ihrem Besitz Mitglieder der Kurie der Pralaten der Hessischen Landstande Die Sohne Philipps I die durch dessen Erbteilung souverane Landgrafen geworden waren Wilhelm IV von Hessen Kassel 1532 1592 Ludwig IV von Hessen Marburg 1537 1604 Philipp II von Hessen Rheinfels 1541 1583 und Georg I von Hessen Darmstadt 1547 1596 Christoph Strohm Calvinistische Juristen Kulturwirkungen des reformierten Protestantismus In Irene Dingel Herman J Selderhuis Hrsg Calvin und Calvinismus Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2011 ISBN 978 3 525 10106 3 e ISBN 978 3 647 10106 4 S 297 312 hier S 305 Christoph Strohm Calvinismus und Recht Weltanschaulich konfessionelle Aspekte im Werk reformierter Juristen in der Fruhen Neuzeit Spatmittelalter Humanismus Reformation 42 Mohr Siebeck Tubingen 2008 ISBN 978 3 16 149581 6 S 269 270Normdaten Person GND 100338070 lobid OGND AKS VIAF 37259616 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Sixtinus RegnerALTERNATIVNAMEN Sixtinus Regnerus Sixtinus ReinerusKURZBESCHREIBUNG Jurist Hochschullehrer Rektor Richter Gesandter und StaatsmannGEBURTSDATUM 1543GEBURTSORT LeeuwardenSTERBEDATUM 11 Mai 1617STERBEORT Kassel Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Regner Sixtinus amp oldid 234515525