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Peter Binsfeld um 1545 in Binsfeld Eifel 24 November 1598 in Trier war Weihbischof in Trier und Hexentheoretiker Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Das Hexentraktat 2 1 Vorrede und erster Teil des Hexentraktates 2 2 Hauptteil des Hexentraktates 2 3 Schluss des Traktates 3 Werke 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseLeben BearbeitenPeter Binsfeld oder latinisiert Petrus Binsfeldius kam als Sohn eines Bauern und Handwerkers zur Welt In der Abtei Himmerod diente er zunachst als Hirtenjunge bis der Abt sein Talent erkannte und ihn in seinem Kloster studieren liess Spater wurde er nach Rom gesandt um 1552 im Collegium Germanicum seine Ausbildung zu vollenden Von Rom kehrte er 1568 als Priester in den Trierer Raum zuruck wo ihm von Erzbischof Jakob von Eltz die Aufgabe zugeteilt wurde die furstliche Abtei mit dem Stadtchen Prum welche damals der lutherischen Reform anheimzufallen drohten im Sinne der tridentinischen Reformansatze zu Glauben und Disziplin zuruckzufuhren Da er diese Aufgabe zur Zufriedenheit des Kurfursten loste wurde er 1578 zum Propst von St Simeon ernannt bereits zwei Jahre danach 1580 zum Weihbischof in Trier bestellt und am 2 Februar 1581 durch den Erzbischof von Trier Jakob von Eltz zum Titularbischof von Azotus geweiht 1 Dieses Amt bekleidete er auch unter der Regierungszeit von Johann VII von Schonenberg 1581 1599 unter dem es vor allem auch durch seinen grossen Einfluss zu den schlimmsten Hexenverfolgungen im Trierer Kurfurstentum kam Es wird angenommen dass in der Zeit von 1587 bis 1593 im Trierer Land etwa 360 Personen wegen Hexerei verbrannt wurden darunter auch der prominente Gegenspieler des Weihbischofs Binsfeld der Burgermeister kurfurstliche Rat und Vertraute des Erzbischofs Dr jur Dietrich Flade Lange hatte es Flade verstanden sich einer Ausuferung der Prozesse in der Stadt Trier zu widersetzen doch dann wurde er selbst denunziert und bald darauf angeklagt Wegen seines hohen Ansehens wurde er 1589 als Gnadenakt vor der Verbrennung am Galgen gehenkt Danach konnte Binsfeld schalten und walten wie er wollte Fur das hohe Ansehen das Peter Binsfeld nicht nur beim Kurfursten sondern uberhaupt in der Stadt Trier genoss spricht auch seine zweimalige Tatigkeit als Rektor der Universitat Trier in den Jahren 1582 83 und 1587 88 Er starb am 24 November 1598 an der Pest Das Hexentraktat Bearbeiten nbsp Titelblatt des HexentraktatesEntstanden ist Binsfelds Hexentraktat Tractatus de confessionibus maleficorum et sagarum amp auctior redditus An amp quanta fides ijs abhibenda sit auf der Grundlage der Anklageschrift gegen Dietrich Flade und erschien bereits in dessen Todesjahr also 1589 Diese Schrift verbreitete sich rasch Insbesondere ihre fruhen deutschen Ubersetzungen verhalfen ihr wohl dazu Bereits 1590 erschien durch Heinrich Bock in Trier die erste deutsche Ausgabe und lediglich ein Jahr spater liess der Drucker Adam Berg vom Assessor des Munchner Stadtgerichtes dem Magister Bernhard Vogel eine eigene deutsche Ubersetzung anfertigen die er unter dem Titel Tractat von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen Ob und wie viel denselben zu glauben in Munchen 1591 herausgab Das Werk erlebte insgesamt sechs Auflagen sodass von einer gedruckten Mindestzahl von 6000 Exemplaren ausgegangen werden muss Dies ist ein Beleg dafur wie popular das Werk von Binsfeld war Es galt fur mindestens 100 Jahre als Standardwerk im Bereich der Hexenlehre Vorrede und erster Teil des Hexentraktates Bearbeiten Bereits in der Vorrede zu seinem Werk macht Peter Binsfeld seine Leser mit der unbezweifelbaren Tatsache bekannt dass es Zauberer und Hexen gibt Es bezeugen die Kayserlichen Rechten freundtlicher lieber Leser unnd thun klarer dann die Mittagliche Sonn dar das vor alten Zeiten Menschen gewest seyn die Zauberer Gott und der Welt verhasst genennt hat In den nachsten Satzen zahlt Binsfeld die bekanntesten Untaten auf Unzucht Unwetterhervorrufung Abwendung von Gott und Zuwendung zu den bosen Geistern und weiteres mehr Um seinen Mitmenschen das Hexen und Zaubererubel noch mehr vor Augen zu fuhren und um seiner Argumentation fur die Denunziationspraxis die notige Grundlage zu schaffen schob er vor den eigentlichen Hauptteil seines Werkes eine Abhandlung die sich genauer mit den Praktiken der Hexerei auseinandersetzt Hierin lieferte er 14 Teildefinitionen uber Zauberei die er als Vortrag oder Vorspil betitelt hat Einige Beispiele sind im Folgenden aufgefuhrt Die erste Definition bekraftigt noch einmal dass Zauberei eine unverruckbare Tatsache sei Das erst Praeludium oder Vorspil Es ist gewiss und keins weg zu zweifeln dass Zauberey aygentlich genennt oder Teuffelswerck vermittels Menschlicher Hulff in der Natur geschehen unnd solches nach aussweisung H Schrifft Geistlich und Weltlicher Rechten unnd recher Vernunnft Als Beweise hierzu fuhrt er in erster Linie die Bibelstellen Exodus 22 Leviticus 1 9 und Deuteronomium 1 8 an Aber auch Augustinus Thomas von Aquin und der Hexenhammer sind fur ihn oberste Autoritaten Nachdem Binsfeld aus dem Buch Ijob geschlossen hat dass es Teufel gibt kommt er im dritten Vortrab zu seiner eigentlichen Definition der Zauberei Dass sic aber das laster Zauberey von dem wir hie handlen ins Werck gestelt sein drey Stuck von noten darzu Erstlich Gottlicher Willen der solches verricht und zulasst Zum anderen der Gewalt dess Teuffels der solches verricht unnd darzu anraitzt Zum dritten unnd letztlich dess zauberischen Menschen willen der sich frey willig darein ergibt Uber den ersten Punkt seiner Definition konnte man sich verwundern doch Binsfeld erklart dies daraus dass Gott die furnembste Ursache ist fur alle Dinge und somit nichts ohne sein Einverstandnis geschieht Wo dann Gott nicht wil kan der Teuffel mit all seinem Gewalt un Macht dem Menschen auff Erden nicht schaden Neben dem gottlichen Zugestandnis das die Menschen durch Zulassung der Schadenszauberei bestrafen prufen oder bessern wolle ist also der Teufel wichtiger Bestandteil des Hexenunwesens Mit ihm geht der Zauberer aus freiem Willen ein Bundnis ein Teufelspakt aus welchem heraus er die Kraft zu seinen Zaubereien nimmt Unter der Uberschrift Letzter Vortrab zahlt Binsfeld nun die Ursachen auf die dazu fuhrten dass das Hexen und Zaubererunwesen seiner Meinung nach so uberhandnehme Erstens sei die Unwissenheit der Geistlichen dafur verantwortlich Diese seien zu wenig informiert um dem Volk die offizielle Lehrmeinung kundzutun Zweitens sei der tagliche Schlaf der Obrigkeit mitverantwortlich denn von Seiten der Gesetzgebung musse mehr zur Ausrottung der Hexen getan werden Eine der wichtigsten Ursachen sieht Binsfeld im Unglaube der begleitet wurde von allen moglichen Arten des Aberglaubens wie Gotzendienst und Wahrsagerei Hinzu kamen die allzu grosse Sucht nach Reichtum die Wollust und der Hang zum Fluchen und Schworen Als achte Ursache gilt fur den Autor die Verlassenheit oder ubrige Trwrigkeit oder inn widerwertigen Sachen Kleinmutigkeit welche gar offt inn dem Weiblichen Geschlecht statt hat Diese Ursache scheint Binsfeld als erster entdeckt zu haben oder doch zumindest fur besonders wichtig erachtet zu haben denn es fallt auf dass gerade bei den Trierer Hexen und Hexenmeistern ganz besonders oft diese Betrubnussen anzutreffen waren Die neunte und letzte Ursache warum jemand Zauberei betreibe sieht Binsfeld in dem Irrtum dass man einem einmal dem Teufel erlegenen Menschen nie wieder Gnade erweisen wurde und so die Hexen in dem Teufelsbund verharren wurden Dies sei jedoch falsch da Gott jedem der Busse tue und aufrichtig seine Sunden bereue auch verzeihen wurde Aus diesem verhangnisvollen Irrtum heraus wurden reumutige Hexen sich oft weiterhin von dem Teufel qualen lassen solange bis sie sich den Tod vom Gericht wunschten um diesem Schicksal zu entgehen Auss disem folgt auch das etliche Weiber vil mehr wunschen unnd begern hingericht zu werden dann zu leben damit sie nit wider zu dieser muhseligen Muhl gebracht werden Den ersten Teil beendet Binsfeld nun mit 13 Schlussreden in denen er beschreibt dass Zauberer Warsager Schwarzkunstler oder alle die jenigen so mit dem bosen Geist ein Verstandt oder Pact haben konnen keine wahrhaffte Mirckel thun dass sie durch Macht dess Teuffels weder sich noch andere Menschen warhafftiglich und wesentlich inn Wolff Katzen oder dergleichen Thier verandern dass sie aber sehr wohl Schlangen Frosche und kleines Getier machen konnten Auch geht er hier genauer auf die Teufelsbuhlschaft ein auf die Befahigung vom Anhexen von Impotenz auf die Moglichkeit Krankheiten zu erzeugen und auf das immense Wissen was diese Unholde nach seiner Meinung haben Auch die Hexenluftfahrt wird von ihm ausfuhrlich erortert und letztendlich fur wahr befunden Binsfeld hat sich in seinem ersten Teil seiner Schrift also als uberzeugter Anhanger der Hexenlehre erwiesen und es scheint keinen Zweifel daran zu geben dass er zu den eifrigen Verfechtern dieser Theorie zu rechnen ist und zu Recht unter den so genannten Hexentheoretikern aufgelistet ist Hauptteil des Hexentraktates Bearbeiten Im zweiten Teil seines Hexentraktates kommt er zu seinem eigentlichen Thema namlich Ob der Zauberer Bekanntnuss die sie wider ihrer Gesellen oder gleiches Lasters Mitgenossen thun glauben zugeben unnd wie vil also dass gegen ihnen mit scharpffer Frag zuerfahren sey Daher kann man diesen 2 Teil getrost als Hauptteil des Werkes bezeichnen Zunachst verweist Binsfeld auf die aktuelle Gesetzeslage durch die festgelegt werde dass Angeklagten nicht bei Aussagen uber eventuelle Mittater geglaubt werden solle es sei denn in den so genannten Ausnahmeverbrechen Zu den Ausnahmeverbrechen zahlen laut Binsfeld all jene die zu geistlicher oder leiblicher Verderbung der Gemein oder grossem Schaden einer Person raichen Wurden sich Richter schuldig machen wenn sie bei Normalverbrechen die Tater nach Mitschuldigen fragen so sei es in den Ausnahmefallen geradezu ihre Pflicht Binsfeld der die Zauberei naturlich zu den Ausnahmeverbrechen zahlt fuhrt nun in sieben Punkten an was den Zauberern alles zu glauben sei und was fur Konsequenzen daraus gezogen werden mussten Der ander Schluss es ist auch gewiss das den zaubern so von ihnen selbst bekennt nit so grosser Glaube geben wirdt welcher dem menschen so eines guten Geschreys Leumuths und Lebens seyn Dieser Punkt deutet an dass Binsfeld demjenigen mehr Glauben schenkt der grosseres Ansehen besitzt und hoheren Standes ist ausserdem kann einem Menschen der sich eines Verbrechens schuldig gemacht hat noch weniger geglaubt werden als sonst Dan auss aigens Bekanntnuss ist etlicher massen der Menschen Maynung und Glauben geschwecht Der dritte Schluss dass Zauberers Bekanntnuss wider sein Gesellen gibt Vermutung genug zur peinlichen Frag In den Erorterungen zu diesem Punkt geht Binsfeld der Frage nach ob die Anzeigung eines Zauberers gegen einen Mitgenossen ausreicht um gegen diesen mit der Folter vorzugehen ohne dass andere Beweise vorliegen Letztendlich bejaht er die Frage mit der Behauptung dass Zauberer in diesem Punkt immer die Wahrheit sagen wurden Aber der Zauberer Angaben nit allein offt sondern auch schier alle Zeit und gemeinglich pflegt die Warheit mit zu seyn wie solches auss der Richter Prozess und Erfahrung selbs zusehen ist Derohalben gibt eines Zauberern angeben wider seinen Gesellen ein dapffer Anzeigen Dann welchen die Erklarung geburt dem geburt auch was erklart worden IIII Die Bekanntnuss eines Gesellen im Laster der Zauberey wider seinen ander Gesellen ist genugsam erhablich zu fleissigem Nachforschen unnd solches in den aussgenommenen lastern V Die Bekanntnuss eines Gesellen wider seine Mitgesellen und gleiches Lasters Theifhafftige ja dem zeuberischen Laster wann sie ein zuwurffliche Vermutung oder Anzeigung hat gibts ein volkombliches und erhebliches anzeigen zu der peinlichen Frag VI Zweyer oder dreyerr Bekanntnuss wider einen oder etliche dess Lasters Mitgesellen gibt inn dem Laster der Zauberey ein Vermutung zur peinlichen Frag Hiermit schrankt er vorher Geaussertes wieder ein da er betont dass es sicherer sei wenn jemand von mehr als einer Angeklagten denunziert worden ist Liege dagegen nur eine Besagung vor so sollte man zunachst nach weiteren Indizien forschen Letztendlich uberlasst er es jedoch dem jeweiligen Richter zu entscheiden ob eine ausreicht oder ob mehrere vonnoten sind Sibend unnd letzter Schluss Wiewol gemainiglich die Gelehrten nach Aussweisung der Rechten sagen dass die Verleumbde unnd Gesellen dess Lasters zu Zeugen zugelassen werden nach vorgesetztem Schluss So ist doch sicherer zusagen das solche nit zugelassen werden zu dem verdammen sonder allein zur Tortur dieselbig ins Werck zurichten In diesem Abschnitt betont Binsfeld dass fur eine Verurteilung von Menschen richtige Beweise notig seien Was er unter richtigen Beweisen versteht lasst er jedoch offen Bevor Binsfeld seinen Traktat mit einer Auflosung der Argument abschliesst fuhrt er noch an dass es aus seiner Sicht unzulassig ist im Rahmen der Hexenverfolgung das Hexenbad durchzufuhren da dies eine Versuchung Gottes darstellen wurde Ebenfalls sei es nicht erlaubt die Zauberer durch falsche Versprechen zu Gestandnissen zu verleiten Bei reumutigen Hexen zeigt er sich gnadig denn er will ihnen die Gnade des Stranges vor der Verbrennung zugestehen Auch konne man ihnen bedenkenlos die heilige Kommunion gewahren Schluss des Traktates Bearbeiten Im letzten Teil seines Werkes widerlegt Peter Binsfeld zunachst den Canon episcopi der seinen eigenen Auffassungen widerspricht Er betont zur Beruhigung von Richtern und Gerichtshelfern dass der Teufel keineswegs einmal inhaftierte Hexen wieder aus der Gewalt des Gerichtes befreien konne Sehr wichtig ist vor allem seine These dass es Gott niemals zuliesse dass Unschuldige bestraft wurden Mit diesem letzten Argument spricht Binsfeld sich und alle anderen Hexenjager von der Schuld frei eventuell auch Unschuldige getotet zu haben denn Gott wurde solch eine Grausamkeit ja gar nicht zulassen Das bedeutet also dass alle Hexenjager niemals falsch handeln konnten Mit den folgenden Worten beendet Binsfeld sein Traktat Diss sey genug vom Tractat der Frag geschrieben welches alles ich gern dem Urtheil unser Mutter der Christlichen Kirchen underwurffe Ehr und lob sey Gott der seligsten Jungfrawen und allen Heiligen Werke BearbeitenTractatus de confessionibus maleficorum amp Sagarum an et quanta fides iis adhibenda sit Trier 1589 Tractat von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen Munchen 1591 Literatur BearbeitenFriedrich Wilhelm Bautz BINSFELD Peter In Biographisch Bibliographisches Kirchenlexikon BBKL Band 1 Bautz Hamm 1975 2 unveranderte Auflage Hamm 1990 ISBN 3 88309 013 1 Sp 598 Artikel Artikelanfang im Internet Archive Wolfgang Behringer Hrsg Hexen und Hexenprozesse in Deutschland Munchen 1988 Georg L Burr The fate of Dietrich Flade In Papers of the American Historial Association Vol 5 No 3 1891 Johannes Dillinger Bose Leute Hexenverfolgungen in Schwabisch Osterreich und Kurtrier im Vergleich Trier 1999 Erich Dusterwald Kleine Geschichte der Erzbischofe und Kurfursten von Trier Sankt Augustin 1980 P C van der Eerden Der Teufelspakt bei Petrus Binsfeld und Cornelius Loos In Gunther Franz Franz Irsigler Hrsg Hexenglaube und Hexenprozesse im Raum Rhein Mosel Saar Trier 1995 S 51 71 Wolfgang Kramer Kurtrierische Hexenprozesse im 16 und 17 Jahrhundert Munchen 1959 Franz Xaver Kraus Binsfeld Peter In Allgemeine Deutsche Biographie ADB Band 2 Duncker amp Humblot Leipzig 1875 S 651 f Hermann Ries Binsfeld Peter In Neue Deutsche Biographie NDB Band 2 Duncker amp Humblot Berlin 1955 ISBN 3 428 00183 4 S 248 f Digitalisat Wolfgang Seibrich Die Weihbischofe des Bistums Trier Trier 1998 S 83 90 Othon Scholer O Kehricht des Aberglaubens o leerer Wahn der Tauschung und Gespenster der Nacht Der Angriff des Cornelius Loos auf Petrus Binsfeld In Gunther Franz Franz Irsigler Hrsg Methoden und Konzepte der historischen Hexenforschung Trier 1998 S 255 276 Gerhard Schormann Hexenprozesse in Deutschland Gottingen 1986 Wolfgang Seibrich Die Weihbischofe des Bistums Trier Veroffentlichungen des Bistumsarchivs Trier Bd 31 Paulinus Verlag Trier 1998 Weblinks BearbeitenPeter Binsfeld in der Rheinland Pfalzischen Personendatenbank Binsfeld Peter in der Datenbank Saarland Biografien Literatur von und uber Peter Binsfeld im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Johannes Dillinger Binsfeld Peter In Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung 9 Juni 2006 abgerufen am 18 Februar 2018 Eintrag zu Peter Binsfeld auf catholic hierarchy org abgerufen am 18 Februar 2018 Peter Binsfeld Homepage der Gemeinde Binsfeld Memento vom 13 Juli 2004 im Internet Archive Einzelnachweise Bearbeiten Eintrag zu Peter Binsfeld auf catholic hierarchy org abgerufen am 18 Februar 2018 Weihbischofe in Trier seit 1361 Johannes v Zazenhausen Johannes de Monte Hubert Yffz Hubertus Agrippinus episc Azotensis Johann von Eindhoven Johannes von Helmont Johannes Enen Nicolaus Schienen Gregor von Virneburg Peter Binsfeld Gregor Helfenstein Otto von Senheim Johannes Holler Johann Heinrich von Anethan Johannes Petrus Verhorst Maximilian Heinrich Burmann Johann Matthias von Eyss Lothar Friedrich von Nalbach Johann Nikolaus von Hontheim Johann Maria Cuchot d Herbain Johann Michael Josef von Pidoll1802 1825 keine WeihbischofeJohann Heinrich Milz Wilhelm Arnold Gunther Johann Georg Muller Godehard Braun Matthias Eberhard Johann Jakob Kraft Heinrich Feiten Karl Ernst Schrod Antonius Monch Albert Maria Fuchs Heinrich Metzroth Bernhard Stein Matthias Wehr Carl Schmidt Alfred Kleinermeilert Karl Heinz Jacoby Leo Schwarz Gerhard Jakob Felix Genn Robert Brahm Jorg Michael Peters Stephan Ackermann Helmut Dieser Franz Josef Gebert Normdaten Person GND 124720501 lobid OGND AKS LCCN n88132141 VIAF 42778836 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Binsfeld PeterALTERNATIVNAMEN Binsfeld Petrus Binsfeldius PetrusKURZBESCHREIBUNG Weihbischof in Trier und HexentheoretikerGEBURTSDATUM um 1545GEBURTSORT Binsfeld Eifel STERBEDATUM 24 November 1598STERBEORT Trier Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Peter Binsfeld amp oldid 219380932