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Oskar Schmoll 3 Mai 1894 in Karlsruhe 1969 war ein deutscher Jurist Seine Karriere begann in der Weimarer Republik und kulminierte in der Diktatur des Nationalsozialismus von Juni 1942 bis April 1945 war er Prasident des Landgerichts Waldshut und Mitglied des Sondergerichts Freiburg In dieser Eigenschaft war er bei allen Waldshuter Verhandlungen Vorsitzender des Freiburger Sondergerichts in Waldshut Als gefurchteter Strafrichter verhangte er drakonische Freiheitsstrafen und Todesurteile Bedingt durch sein von Hame und Aggressivitat gepragtes Auftreten steht Schmoll ebenso wie Roland Freisler als personifiziertes Beispiel fur die Rechtsbeugung der Justiz im Dienst des Nationalsozialismus In badischen Justizkreisen galt er 1950 als der beruchtigste Blutrichter in Baden fanatischer Anhanger der NSDAP als gefahrlicher Denunziant und ubelste Erscheinung in der badischen Justiz 1 Inhaltsverzeichnis 1 Leben und Wirken 1 1 Jugend Ausbildung und fruhe Berufszeit 1 2 NSDAP Aktivist ab 1931 1 3 1933 1938 Erster Staatsanwalt in Freiburg 1 4 1938 1942 Landgerichtsdirektor und Stellvertretender Vorsitzender des Sondergerichts Mannheim 1 5 1942 1945 Landgerichtsprasident und Mitglied des Sondergerichts Freiburg 1 6 Schmolls Prozessfuhrung in Waldshut 1 7 Internierung nach Kriegsende 1 8 Die Spruchkammerverfahren von 1948 1950 1 8 1 Das erstinstanzliche Urteil vom Dezember 1948 1 8 2 Das erste Revisionsurteil vom Februar 1950 1 8 3 Das zweite Revisionsurteil vom Dezember 1950 1 9 Lebensende 1 10 Schmolls Nachwirken 2 Literatur 3 EinzelnachweiseLeben und Wirken BearbeitenJugend Ausbildung und fruhe Berufszeit Bearbeiten Oskar Schmoll war ein spater Sohn des badischen Finanzbeamten Anton Schmoll der Anfang des Jahres 1900 im Alter von 53 Jahren verstarb Der Tengener Landwirt Rupert Lauber ein Verwandter von Oskars Mutter Albertine ubernahm die Vormundschaft fur das sechsjahrige Kind Oskar besuchte das Heinrich Suso Gymnasium Konstanz und legte im Juli 1914 das Abitur ab Seine Noten bezeugen dass er ein fleissiger Schuler mit sehr gutem Betragen und uberwiegend guten Leistungen war 2 Am Ersten Weltkrieg nahm Oskar Schmoll nicht teil da er wegen Versteifung des linken Knies der eine tuberkulose Knochenerkrankung in fruher Jugend zugrunde lag wehruntauglich war Schmoll studierte ab 1914 Rechtswissenschaft in Heidelberg und legte 1918 legte die erste bzw 1921 die zweite juristische Staatsprufung ab Mit seinen Leistungen belegte er 1921 den funfzehnten Rang unter 19 Kandidaten 3 1921 trat Schmoll als Gerichtsassessor in den badischen Justizdienst ein und verfasste nebenbei an der Universitat Heidelberg eine Doktorarbeit uber die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats in der Aktiengesellschaft Die Promotion endete 1923 mit der Note 3 cum laude 4 1923 schloss er die Ehe mit der 1 Jahre jungeren Maria Anna einer Tochter des in Baden Baden ansassigen Finanzbeamten Wilhelm Strasser Im Dezember 1926 ubernahm Schmoll den Posten eines Staatsanwalts in Konstanz auf dem er bis Ende 1930 verblieb NSDAP Aktivist ab 1931 Bearbeiten 1923 trat Schmoll der demokratie und republikfeindlichen Deutschnationalen Volkspartei bei zwei Jahre spater wurde er obwohl nie Soldat gewesen Mitglied in deren bewaffnetem Arm dem Stahlhelm Bund der Frontsoldaten Nachdem Schmoll Anfang 1931 als Amtsgerichtsrat nach Donaueschingen versetzt worden war trat er am 1 Marz 1931 der NSDAP unter der Mitgliedsnummer 473 096 bei Hier profilierte er sich als Agitator bei Parteiveranstaltungen 5 was ihm bei der Kreisleitung den Ruhm eines Vorkampfer s der Baar fur den Nationalsozialismus 6 eintrug Die SS attestierte ihm einer der gefurchtetsten Gegner des Zentrums gewesen zu sein der sich immer in den vordersten Reihen fur die Bewegung eingesetzt 7 habe Da Schmoll dabei die Grenzen des Beamtenrechts uberschritt erhielt er vor 1933 mehrere Disziplinarstrafen Nach der Machtergreifung beteiligte er sich an der Planung eines gewalttatigen Uberfalls gegen den Zentrumsabgeordneten Anton Hilbert den der Donaueschinger Kreisleiter Eberhard Sedelmeyer mit Hilfe von SA Schlagern im April 1933 ausfuhren liess Zum innersten Zirkel der Macht innerhalb der Kreisleitung gehorend wirkte Schmoll ab Februar 1933 als parteiamtlicher Referent fur Kommunalpolitik massgeblich bei den personellen Sauberungen in den Rathausern des Landkreises Donaueschingen mit 1933 1938 Erster Staatsanwalt in Freiburg Bearbeiten Im Dezember 1933 wurde Schmoll zum Ersten Staatsanwalt in Freiburg im Breisgau befordert zugleich trat er in der ortlichen NSDAP Kreisleitung den Posten des Rechtsamtsleiters an Danach so berichtete das Badische Justizministerium 1947 habe Schmoll gern in schwebende Verfahren eingegriffen und Klager die ihre Rechtsanspruche gegen Parteigenossen geltend gemacht hatten zu sich vorgeladen und ihnen mit Verhaftung gedroht wenn sie die Klagen nicht zuruck nahmen 8 Theodor Honl 1872 1955 bis 1936 Landgerichtsdirektor in Freiburg bezeugte 1950 Die Kreise der Bevolkerung die genotigt waren auf seine Vorladung hin vor ihm zu erscheinen konnten niemals sich daruber im klaren sein ob sie vor ihm in seiner Eigenschaft als Staatsanwalt oder in der eines Parteifunktionars erschienen waren 9 Die Rechtsanwalte der Betroffenen behandelte Schmoll sehr unfreundlich um nicht zu sagen brutal 10 Honl bezeichnete Schmoll spater als Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz in unserem Bezirk 11 1938 1942 Landgerichtsdirektor und Stellvertretender Vorsitzender des Sondergerichts Mannheim Bearbeiten Innerhalb der NS Justiz verfugte Schmoll uber keinen guten Ruf Emil Brettle von 1933 bis 1937 Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Karlsruhe urteilte 1937 Schmolls Charakter mahne zur Vorsicht und sein Geltungsbedurfnis verfuhre ihn zu Handlungen die seinem Ansehen abtraglich seien Schmoll strebe zwar das Amt eines Oberstaatsanwalts an doch gab sich Brettle uberzeugt kaum je in der Lage zu sein Schmoll dazu vorzuschlagen An eine Beforderung zum Land oder Amtsgerichtsdirektor wird eher gedacht werden konnen 12 Anfang 1938 bewarb sich Schmoll um eine Stelle als Landgerichtsdirektor in Mannheim Brettles Nachfolger Ernst Lautz attestierte Schmoll nun plotzlich er sei ein befahigter kenntnisreicher und erfahrener Beamter der die ihm anvertrauten Strafsachen zielbewusst und tatkraftig fordert und vor Gericht bei souveraner Beherrschung des Stoffes eindrucksvoll vertritt 13 Demgemass wurde Schmoll im September 1938 als Landgerichtsdirektor nach Mannheim versetzt wo er den Vorsitz einer Strafkammer und den stellvertretenden Vorsitz des Sondergerichts Mannheim ubernahm 1940 lobte ihn die dortige Kreisleitung dass er seine Entscheidungen insbesondere als Strafrichter beim Sondergericht im Sinne des Nationalsozialismus 14 treffe 1942 1945 Landgerichtsprasident und Mitglied des Sondergerichts Freiburg Bearbeiten Nach der Besetzung Frankreichs Mitte 1940 bewarb sich Schmoll um eine Verwendung im Elsass wo die deutschen Besatzer eine neue Justizverwaltung aufbauten Der Chef der Zivilverwaltung im Elsass Gauleiter Robert Wagner erteilte Heinrich Reinle dem Prasidenten des Oberlandesgerichts Mannheim jedoch eine Absage da er starkere Personlichkeiten im Elsass fur notig halt Als Landgerichtsprasident in Baden kann Herr Dr Schmoll in Vorschlag gebracht werden 15 Reinle unterrichtete das Reichsjustizministerium RJM uber Wagners Wunsch wobei er einraumte Schmolls Personlichkeit sei etwas umstritten doch habe dieser in Mannheim gute Arbeit geleistet Er Reinle halte darnach die Ernennung Dr Schmolls zum Landgerichtsprasidenten fur durchaus vertretbar angesichts seiner politischen Verdienste fur erwunscht 16 In einer Besprechung die Ende 1940 zwischen Robert Wagner und dem Staatssekretar im RJM Dr Franz Schlegelberger in Strassburg stattfand wurde die Beforderung Schmolls geregelt Zum 1 Juni 1942 ernannte ihn die Reichsjustizverwaltung zum Landgerichtsprasidenten in Waldshut und zum Mitglied des Sondergerichts Freiburg Damit verbunden war der Vorsitz bei allen Waldshuter Verhandlungen des Sondergerichts Schmolls Prozessfuhrung in Waldshut Bearbeiten Zwischen 1942 und 1945 fuhrte Schmoll den Vorsitz bei zahlreichen Strafverfahren in denen er und seine Beisitzer die Angeklagten meist wegen staatsfeindlicher Ausserungen oder des Horens von Auslandssendern zu drakonischen Zuchthausstrafen verurteilten Die burgerliche Existenz vieler unbescholtener Burger wurde auf diese Weise stark beschadigt oder gar vernichtet In seinen Urteilsbegrundungen bewertete Schmoll nicht nur die Straftaten der Verurteilten sondern unterzog deren Personlichkeit einer vernichtenden Bewertung In Waldshut war Schmoll an der Verhangung von mindestens vier Todesurteilen beteiligt Das Verfahren gegen den am 25 Juli 1944 hingerichteten Metzgermeister Eugen Mulhaupt bildete seinen spektakularsten Fall Im April 1944 wurde Mulhaupt zum Tode verurteilt weil er der deutschen Kriegswirtschaft durch die Angabe unrichtiger Gewichte und durch markenfreie Abgabe eine Fleischmenge von 700 Zentnern entzogen hatte Der Prozess zog weite Kreise weil er einen Korruptionssumpf aufdeckte in den die ortliche NS Nomenklatura tief verstrickt war 17 In seiner Urteilsbegrundung richtete Schmoll Mulhaupt auch moralisch hin Unkollegial gegen seine Berufskameraden herrisch und brutal gegen seine Untergebenen anmassend im Auftreten und schmeichlerisch schmierig gegen Leute die ihm Vorteil zu bringen scheinen das ist Mulhaupt Ein Mann der zur Erreichung seiner Ziele uber Leichen geht 18 Das Todesurteil sorgte fur grosse Emporung in Waldshut dessen Bevolkerung eine Zuchthausstrafe von mehreren Jahren fur vollkommen ausreichend befand 19 Nach dem Zeugnis seiner Mitarbeiter war Schmoll in der Waldshuter Geschaftsstelle als Schikanor und als Sadist bekannt Er konnte die weiblichen Angestellten solange plagen bis sie weinten Daran hatte er die grosste Freude 20 Sein Umfeld vertrat nach 1945 die Meinung dass die Qualereien durch Schmoll weniger aus politischen Grunden als einer charakterlichen Veranlagung entsprangen 21 und dass Schmolls Motivlage nicht als typisch nationalsozialistisch zu bewerten ist Einmal ein Todesurteil fallen zu konnen war Ausfluss seines Charakters der sicherlich vor 1933 schon der gleiche war 22 Internierung nach Kriegsende Bearbeiten Kurz vor dem Eintreffen franzosischer Verbande am 25 April 1945 forderte Schmoll sein Personal zum Aushalten auf und setzte sich selbst nach Osten ab Am 7 Mai 1945 geriet er in Internierungshaft Ende 1945 schrieb er einen Rechtfertigungsbrief an die franzosische Kommandantur in dem er jegliche Schuld von sich wies die 1933 etablierten NS Sondergerichte in die Rechtstradition der Weimarer Republik stellte und deren Zustandigkeit fur politische Sachen abstritt Schmoll beschwerte sich angesichts seiner Verdienste hatte er erwartet dass seine Tatigkeit als Richter auch von Seiten der Besatzungsarmee gewurdigt und anerkannt wurde denn ich liebte die Gerechtigkeit und hasste das Unrecht Es ist fur mich heute entsetzlich der Freiheit beraubt zu sein da ich nie einen anderen Gedanken hatte als den Weg der Wahrheit und Gerechtigkeit zu gehen Am Ende seines Gesuchs klagte Schmoll er sei ein kranker Mann und appellierte an Ihre Menschlichkeit die stets eine der edelsten Tugenden des Franzosen war und bitte Sie mich freizulassen Es ist eine Selbstverstandlichkeit dass ich mich loyal und dankbar zeigen werde 23 Schmoll kam keineswegs frei sondern verbrachte die folgenden 36 Monate im Internierungslager Freiburg dessen Spruchkammer sich Ende 1948 mit seiner Entnazifizierung befasste Das Verfahren zog sich uber zwei Jahre hin und erwies sich als Machtkampf zwischen jenen Kraften im Sauberungsapparat die Milde walten lassen und denen die wenigstens in diesem Fall gravierender politischer Belastung im badischen Justizapparat fur Gerechtigkeit sorgen wollten Die Spruchkammerverfahren von 1948 1950 Bearbeiten Das erstinstanzliche Urteil vom Dezember 1948 Bearbeiten Die Freiburger Internierten Spruchkammer I tagte am 13 Dezember 1948 Aufgrund der von Schmoll eingereichten Entlastungszeugnisse kam sie zu dem Urteil Schmoll habe sich auch Parteigegnern gegenuber korrekt verhalten und sich ihnen hilfreich gezeigt 24 Auch sei er kein Profiteur des NS Systems gewesen denn er sei ja nicht nur wegen seiner Parteizugehorigkeit sondern auch wegen seiner Qualifikation befordert worden Allerdings konne dies alles die Tatsache nicht aus der Welt schaffen dass Schmoll den Nationalsozialismus wesentlich gefordert habe und daher als Schuldiger anzusehen sei Die franzosische Militarregierung genehmigte den Spruch Urteil und Begrundung standen in einem auffalligen Gegensatz den Schmoll so erklarte Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses und sein Stellvertreter hatten ihm erklart nach den bisherigen Erfahrungen musste damit gerechnet werden dass seitens der zustandigen franzosischen Stelle Einwendungen erhoben wurden wenn die an sich gewollte mildere Beurteilung der Spruchkammer erfolgen wurde Man riet mir daher es im Interesse meiner Freilassung hinzunehmen dass die Spruchkammer mich formell schuldig spreche Gleichzeitig wurde mir erklart gegen die Entscheidung solle ich alsdann Berufung einlegen oder falls sich deshalb etwa Schwierigkeiten ergeben wurden wurde selbstverstandlich der Herr Staatskommissar fur die politische Sauberung in Baden Walther Nunier von seinem Recht Gebrauch machen und eine erneute Verhandlung anordnen 25 Das erste Revisionsurteil vom Februar 1950 Bearbeiten Anfang 1950 gab das Badische Staatskommissariat fur politische Sauberung Schmolls Berufungsantrag statt Die Spruchkammer Freiburg I tagte am 28 Februar 1950 Ihr Urteil fiel milde aus Sie warf Schmoll vor sich mit blindem Fanatismus fur die Bewegung eingesetzt zu haben und kritiklos der nat soz Epidemie anheimgefallen zu sein deren Gift durch Hitler in die Blutbahn des deutschen Volkskorpers gekommen ist Schmoll konne aber zugebilligt werden dass er sich in dem Glauben wiegte durch diese seine Haltung einen abschwachenden Einfluss auf extreme Massnahmen fanatisierter P artei g enossen ausuben zu konnen 26 Eine Nutzniesserschaft am Nationalsozialismus mochte die Kammer bei Schmoll nicht erkennen Folglich stufte sie ihn als Minderbelasteten ein Als Suhne sollte Schmoll mit der Pension eines Amtsgerichtsrats in den Ruhestand versetzt werden Im Rechtsausschuss des Badischen Landtags loste das Urteil grosse Entrustung aus Dessen Mitglieder nahmen sehr scharf gegen den Sauberungsbescheid Stellung und fuhrten aus wenn Schmoll nur minderbelastet sei so ware kaum jemand sonst schuldig zu sprechen 27 Auch das Badische Justizministerium bewertete die Begrundung warum Schmoll nicht als Nutzniesser des NS Systems zu betrachten sei als abwegig und drang ab Mitte 1950 den Staatskommissar fur politische Sauberung in Revision zu gehen Zu deren Vorbereitung begannen die Behorden im zweiten Halbjahr 1950 erstmals systematisch nach schriftlichen Belastungszeugen und zeugnissen fur Schmolls politische Tatigkeit zu suchen Das zweite Revisionsurteil vom Dezember 1950 Bearbeiten Die zweite Revisionsverhandlung fand am 19 Dezember 1950 unter dem Vorsitz von Dr Manfred Pfister statt Seine Kammer stufte Schmoll als Schuldigen ein Sie bejahte sowohl Schmolls Nutzniesserschaft am NS System als auch dessen Rolle als Aktivist und Beteiligter am Uberfall auf Anton Hilbert Die Urteilsbegrundung wies die Argumente der Vorgangerinstanzen zuruck und stellte fest der massig begabte Jurist Schmoll habe nur auf Parteikrucken Karriere machen konnen Was die von ihm prasentierten Entlastungszeugnisse angehe so seien sich viele Aussteller wohl nicht daruber klar wie sehr sie sich durch solche mit der Wahrheit im krassen Widerspruch stehende Angaben ihre ubrigen Bekundungen entwerten und uberhaupt zur Vorsicht gegenuber allen Gefalligkeitszeugnissen zwingen Aus der Urteilsbegrundung geht hervor dass sich die Kammer dem Glauben hingab Schmoll sei ein Ausreisser im badischen Justizsystem gewesen Im Urteil heisst es Wahrend der grosste Teil der Richter und Justizbeamten sich den Zumutungen der Partei gegenuber zuruckhaltend gezeigt und die Wurde und das Ansehen des deutschen Richterstandes gewahrt hat die diesem Stand den guten Ruf der deutschen Rechtspflege gesichert haben hat Schmoll diese Eigenschaften in unverantwortlicher Weise schmahlich verletzt und sich als ausgesprochener Schadling seines Berufsstandes erwiesen und den Namen der Bad Justiz geschandet Es ist unter diesen Umstanden nicht verwunderlich dass der Fall Schmoll nicht nur in der juristischen Berufswelt sondern daruber hinaus in der Offentlichkeit Aufsehen erregt hat 28 Lebensende Bearbeiten Mit dem Spruch vom Dezember 1950 ging Schmoll aller Pensionsanspruche und Hoffnungen auf Verbleib im badischen Justizdienst verlustig Weitere Erkenntnisse uber ihn sind sparlich 1953 erhielt seine Akte den Stempel Sympathisant Im Karlsruher Geburtenbuch ist unter 1894 Nr 812 Schmolls Tod fur das Jahr 1969 verzeichnet Allerdings wies das Stadtarchiv Karlsruhe darauf hin dass moglicherweise ein Fehler vorliege denn die dort aufgefuhrte Sterbeurkunde sei nicht auffindbar Im Gebaude des Landgericht Waldshut Tiengen fehlt Schmolls Konterfei unter den sonst dort vollstandig ausgestellten Portrats seiner Vorsitzenden Schmolls Nachwirken Bearbeiten Schmolls Opfern wurde durch eine restriktive Auslegung des Bundesentschadigungsgesetzes nach dem Ende des Dritten Reichs eine angemessene Entschadigung vielfach verweigert Als Begrundung diente das von der NS Justiz entworfene meist bis zur Karikatur verzerrte Charakterbild der Angeklagten So wurde der Witwe eines 1945 an den Haftfolgen verstorbenen Mannes der 1943 wegen staatsfeindlicher Ausserungen fur 2 Jahre ins Gefangnis gekommen war die Zahlung einer Witwenrente verweigert Schmoll hatte dem Kritiker ein besonders hohes Mass an Auflehnung gegen Regierung und Bewegung bescheinigt und ihn als einsichtslosen erregbaren Psychopathen mit kummerlicher Verstandeslage bezeichnet Das Badische Finanzministerium begrundete 1951 die verweigerte Rentenzahlung mit der Erkenntnis Derartige Personen werden in jedem System straffallig Sie konnen nicht fur wurdig befunden werden als Trager einer achtbaren politischen Haltung anerkannt zu werden 29 Das von der Witwe angerufene Badische Amtsgericht gab 1952 dem Ministerium mit dem Argument Recht dass der mehrfach vorbestrafte Ehemann der Klagerin asozial veranlagt war und sich auch schon vor der Machtubernahme nicht in die staatliche Ordnung einfugen konnte 30 Das Urteil nahm ausdrucklich Bezug auf die charakterliche Beurteilung des Verstorbenen durch Richter Schmoll Literatur BearbeitenWolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz In Wolfgang Proske Hrsg Tater Helfer Trittbrettfahrer NS Belastete aus Sudbaden Kugelberg Verlag 2017 ISBN 978 3 945893 06 7 S 327 342 Michael P Hensle Die Todesurteile des Sondergerichts Freiburg 1940 1945 Eine Untersuchung unter dem Gesichtspunkt von Verfolgung und Widerstand Belleville 1996 ISBN 3 923646 16 X S 115 128 Einzelnachweise Bearbeiten Ministerialdirektor i R J Holler an Staatskommissar fur die politische Sauberung in Baden vom 23 September 1950 Staatsarchiv Freiburg D 180 3 1307 Notenspiegel Oberprima A des Heinrich Suso Gymnasiums Konstanz Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz In Tater Helfer Trittbrettfahrer NS Belastete aus Sudbaden Kugelberg Verlag 2017 ISBN 978 3 945893 06 7 S 327 342 hier S 328 Personalakte des Reichsjustizministeriums Bundesarchiv Berlin R 3001 74799 Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 328 Studenten und Promotionsakten Oskar Schmoll Universitatsarchiv Heidelberg H II 852 25 Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 328 Berichte der Sicherheitspolizei Staatsarchiv Freiburg B 695 10 32 Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 329 Fragebogen zur politischen Beurteilung Schmolls vom 31 Juli 1938 Staatsarchiv Freiburg D 180 2 189138 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 329 Sicherheitsdienst der SS Karlsruhe an Gauleitung Baden vom 10 August 1938 Staatsarchiv Freiburg D 180 2 189138 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 329 Bad Justizministerium an Statistisches Amt der Stadt Freiburg vom 7 Juli 1947 Hauptstaatsarchiv Stuttgart EA 4 153 534 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 330 Honl an Ministerialdir a D Holler vom 28 September 1950 Staatsarchiv Freiburg D 180 3 1307 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 330 Ministerialdir a D Holler an Bad Staatskommissariat fur polit Sauberung v 23 September 1950 Staatsarchiv Freiburg D 180 3 1307 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 331 Landgerichtsdirektor a D Theodor Honl an Ministerialdirektor a D Holler vom 28 September 1950 Staatsarchiv Freiburg D 180 3 1307 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 327 Urteil Brettle auf Schmolls Personalbogen von 1937 Bundesarchiv Berlin R 3001 74799 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 331 Urteil Lautz auf Schmolls Personalbogen von 1938 Bundesarchiv Berlin R 3001 74799 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 332 Beurteilung Schmolls durch die Kreisleitung Mannheim vom 29 Marz 1940 Staatsarchiv Freiburg D 180 2 189138 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 332 OLG Prasident Karlsruhe an Reichsjustizminister vom 20 November 1940 Bundesarchiv Berlin R 3001 74799 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 332 Begrundung Reinles fur den Beforderungsvorschlag zugunsten von Schmoll Bundesarchiv Berlin R 3001 74799 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 332 Der Fall wird geschildert in Michael P Hensle Die Todesurteile des Sondergerichts Freiburg 1940 1945 Eine Untersuchung unter dem Gesichtspunkt von Verfolgung und Widerstand Belleville 1996 ISBN 978 3 923646 16 6 S 115 128 Urteilsbegrundung im Fall Eugen Mulhaupt Staatsarchiv Freiburg A 47 1 1909 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 335 Man muss sich unwillkurlich fragen ob sich der Verfasser denn nicht selbst in seinen eigenen Zeilen hatte erkennen mussen so Seidelmann So der Waldshuter Justizamtmann Karl Helmle in seinem Schreiben an die Spruchkammer Freiburg vom 1 Dezember 1950 Staatsarchiv Freiburg D 180 2 189138 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 332 So der Waldshuter Justizamtmann Karl Helmle in seinem Schreiben an die Spruchkammer Freiburg vom 1 Dezember 1950 Staatsarchiv Freiburg D 180 2 189138 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 335 Schreiben Adolf Gros vom 15 Dezember 1950 an Spruchkammer Freiburg Staatsarchiv Freiburg D 180 2 189138 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 335 Schreiben Notar H Zimmermann vom 13 Dezember 1950 an Spruchkammer Freiburg Staatsarchiv Freiburg D 180 2 189138 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 335 Schmoll an franzosische Kommandantur Waldshut vom 2 Dezember 1945 Staatsarchiv Freiburg D 180 2 189138 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 337 Urteilsbegrundung der Internierten Spruchkammer Freiburg vom 13 Dezember 1948 Staatsarchiv Freiburg D 180 2 189138 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 338 339 Schmoll an Staatskommissar fur pol Sauberung vom 29 Dezember 1949 Staatsarchiv Freiburg D 180 2 189138 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 339 Urteilsbegrundung der Spruchkammer Freiburg I vom 13 Dezember 1948 Staatsarchiv Freiburg D 180 2 189138 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 340 Bad Justizministerium an Staatskommissar fur die politische Sauberung vom 23 September 1950 Staatsarchiv Freiburg D 180 3 1307 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 327 Urteilsbegrundung der Spruchkammer Freiburg vom 19 Dezember 1950 Staatsarchiv Freiburg D 180 2 189138 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 341 Bad Finanzministerium an Witwe A vom 5 Juni 1951 Staatsarchiv Freiburg F 196 1 1202 Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 342 Urteilsbegrundung des Bad Amtsgerichts vom 28 Februar 1952 im Fall Josef A Staatsarchiv Freiburg F 196 1 1202 Kursive Passagen des Entwurfs wurden im abgesandten Schreiben an die Witwe gestrichen Zitiert nach Wolf Ingo Seidelmann Oskar Schmoll Totengraber der Beamtendisziplin und Zerstorer der Justiz S 342 Normdaten Person GND 1126768219 lobid OGND AKS VIAF 6114148876466049740003 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Schmoll OskarKURZBESCHREIBUNG deutscher Jurist Prasident des Sondergerichts WaldshutGEBURTSDATUM 3 Mai 1894GEBURTSORT KarlsruheSTERBEDATUM 1969 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Oskar Schmoll amp oldid 232568384