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Die Nassauische Verfassung von 1814 gilt als die erste moderne Verfassung in den Territorien des ehemaligen Heiligen Romischen Reiches Sie war von einem liberalen Geist gepragt so ermoglichte sie Burgern Teilhabe am politischen System im Herzogtum Nassau auch wenn der Herrscher weiterhin der Souveran in Nassau war Daruber hinaus sicherte sie den Burgern auch Burgerrechte zu Der Herzog war nun nicht mehr frei in seinem Handeln sondern war an den rechtlichen Rahmen der Verfassung gebunden Verkundung der Verfassung 1814Palais des Herzogs im Jahre 1814 Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 1 1 Beginn der Debatte 1 2 Franzosische Hegemonie 1 3 Sicherung des Territoriums 2 Der Inhalt der Verfassung 2 1 Der Monarch 2 2 Der Landtag 2 3 Burgerrechte 3 Wirkung und Rezeption der Verfassung 3 1 Wirkung 3 2 Rezeption der Verfassung 4 Einzelnachweise 5 Quellen 6 Literaturverzeichnis 7 WeblinksVorgeschichte BearbeitenBeginn der Debatte Bearbeiten Im Herzogtum Nassau begann eine Debatte um eine Verfassung nach der Mediatisierung der geistlichen Gebiete in Deutschland Hierbei gab es eine Tradition einer standischen Vertretung im Gebiet des Kurfurstentums Trier die die ehemaligen Teilstande des Stiftes Trier auch in der neuen Herrschaft erhalten wollten Die Teilstande waren Teil der standischen Vertretung im Kurfurstentum Trier gewesen und versuchten ihre Recht auf Mitbestimmung der Politik im Kurfurstentum auch im erweiterten Nassau durchzusetzen Auch gab es bei den Mediatisierten kleineren Adeligen deren Gebiete an das Herzogtum gefallen sind ein Interesse einer standischen Vertretung Fur die Einfuhrung einer standischen Mitbestimmung an der Politik des Herzogtums und einer Verfassung trat zum Beispiel der leitende Minister Hans Christoph Ernst von Gagern ein 1 Neuartig war der Gedanke an eine Verfassung in Nassau da Nassau selber keine Tradition der Mitbestimmung der Stande besass nur durch die territorialen Veranderungen durch den Reichsdeputationshauptschluss gab es Gebiete in Nassau mit einer solchen Tradition Daruber hinaus hatte sich auch der Geheime Rat Peter Kalt massiv gegen die Verfassung ausgesprochen Am Ende setzten sich die Gegner einer Einfuhrung einer Verfassung im Jahr 1803 durch Begrundet wurde dies auch mit der fehlenden politischen Bildung der Bevolkerung in Nassau Ein weiterer Punkt waren die dadurch aufkommenden Probleme fur den Staatshaushalt da die Einrichtung von Standen eine finanzielle Belastung fur das Herzogtum bedeutet hatte 2 Infolgedessen wurden 1804 die kurtrierischen Reststande aufgehoben 3 Die Initiative zur Einfuhrung einer Verfassung konnte sich nicht durchsetzen und der Landesfurst wunschte keine Beschrankung seiner herrschaftlichen Rechte Diese Debatte wiederum wurde nur in Nassau Weilburg gefuhrt da bis 1806 Nassau Usingen und Nassau Weilburg zwei getrennte Herrschaften waren die danach unter gemeinsame Herrschaft der beiden Fursten der beiden Territorien einen Staat bildeten Franzosische Hegemonie Bearbeiten Die erste Debatte in Nassau Weilburg fuhrte zum Scheitern des ersten konkreten Verfassungsprojekts dadurch wurde aber im Herzogtum die Diskussion uber eine Einfuhrung einer Verfassung uberhaupt erst voran getrieben 2 So wurde von Gagern und Marschall den beiden massgeblichen Ministern in Nassau im Jahr 1808 ein Bericht uber ihre bisherigen Leistungen vorgelegt der auch auf zukunftige Tatigkeiten einging Bei diesem Bericht wurde die Frage einer Verfassung gegenuber dem Regenten wieder auf das Tableau gebracht Hierbei traten immer mehr liberale Positionen in den Vordergrund und verdrangten die standischen Ideen Dabei spielte es eine Rolle das Frankreich als aussenpolitisches Ziel die Einfuhrung des Code Napoleon in den Rheinbundstaaten hatte 4 Dadurch kamen auch das Herzogtum Nassau mit egalitaren und burgerlichen Ideen in Beruhrung Dieser aussenpolitische Druck Frankreichs wiederum fuhrte in der Regierung von Nassau dazu dass uber die Einfuhrung des Gesetzesbuches diskutiert wurde dabei setzte sich von Gagern dafur ein dass nur bestimmte fur Nassau passende Regeln unter dem Namen eingefuhrt werden da damit Napoleon zur Genuge getan ware und eine breite Einfuhrung von burgerlichem Recht verhindert worden ware welches ganz im Interesse des konservativ eingestellten und auf Furstenprivilegien achtenden von Gagern lag 5 Nun wurde Ludwig Harscher von Almendingen 6 mit der Ausarbeitung eines Gesetzestextes im Sinne des Code Napoleon beauftragt Dieser wiederum lehnte dies ab auch eine Ubernahme des Gesetzesbuches wurde von diesem verworfen 5 Er machte sich im Gegenzug dafur stark dass entweder alle Rheinbundstaaten gemeinsam den Code Napoleon ubernahmen oder Nassau ein ahnlich geartetes Gesetzbuch einfuhrt das aber nur das Personen und Sachrecht abdecken wurde und nicht beispielsweise die Gerichts oder Kirchenverfassung 5 Nach 1811 anderte sich die innenpolitische Lage in Nassau durch die Abwertung von von Gagern 7 Almendingen wurde nun beauftragt ein Gutachten vorzulegen inwiefern der Gesetzestext eingefuhrt werden konne Hierbei wurde auch die Frage nach der Verfassung wieder zentral da solch eine Verfassung die Grundlage des Gesetzesbuches war wobei Almendingen die Einfuhrung einer Verfassung als Protektorat schwierig empfand und auch die Volksbildung in Nassau fur zu gering hielt als das sich die Bevolkerung an einer Vertretung im grossen Stil hatten beteiligen konnen 8 Dass dieses Projekt nicht weiter verfolgt wurde lag primar an der geanderten politischen Lage durch die Niederlage Napoleons in Russland Dadurch gab es keinen derartigen aussenpolitischen Druck zur Ubernahme des Gesetzestextes und damit zur Einfuhrung einer Verfassung Sicherung des Territoriums Bearbeiten nbsp Freiherr von SteinDie dritte Welle der Debatte entstand dann wiederum unter dem Eindruck der Niederlage der franzosischen Truppen gegen die alliierten Streitkrafte Kurz vor der Niederlage Frankreichs wechselte Nassau auf die Seite der Alliierten und konnte damit die eigene staatliche Souveranitat erhalten Dies war fur die weitere Debatte um die Verfassung in Nassau von entscheidender Rolle Es gab verschiedene Grunde die 1814 fur die Einfuhrung einer Verfassung sprachen Zentraler Grund war die Sicherung der territorialen Integritat des Herzogtums Dies war notwendig da die Mediatisierten ihre ehemaligen Herrschaftsrechte wieder einrichten wollten Hierbei erhielten diese die Unterstutzung von Preussen Der prominenteste Mediatisierte war der Freiherr von Stein der auch Leiter des Zentralverwaltungsdepartement in Frankfurt am Main war Dieser setzte sich in dieser Position auch fur die mediatisierten Standesherren ein dadurch aber auch fur seine eigenen Interessen so verlor er seine Guter in Nassau im Jahr 1809 9 Um dem Freiherr entgegenzukommen wurden diesem erst einmal seine Guter zuruckgegeben und eine Entschadigungszahlung an diesen gegeben Daruber hinaus wurde auf sein Interesse an einer Einfuhrung einer Verfassung in Nassau eingegangen so dass verschiedene Entwurfe zwischen dem Freiherrn und der Regierung hin und her gingen 9 Die Verfassung wurde dann am 3 September und damit noch vor dem Wiener Kongress im Verordnungsblatt des Herzogtum veroffentlicht 9 Die Verfassung hatte aber anders als von Stein gewunscht nicht nur standische sondern auch fruhkonstitutionelle Bestandteile 10 Durch die Einfuhrung einer Verfassung war das Herzogtum insofern vorerst geschutzt vor ausseren Machten und Anspruchen der Mediatisierten da es nun einen verbindlichen Rechtskodex fur das Herzogtum gab Dieser schrankte die Handlungsmoglichkeiten des Herzogs ein und die rechtliche Stellung der Mediatisierten wurde aufgewertet Die einzige Moglichkeit fur eine Veranderung des Territoriums des Herzogtums ware dadurch nur ein Krieg gewesen 10 Zudem konnte durch die Einfuhrung einer Verfassung ein Ausgleich mit dem Freiherrn von Stein geschaffen werden Somit erfullte die Verfassung ihren auch aussenpolitischen Zweck und nahm Druck vom noch jungen Staatsgebilde Neben diesen Aspekten muss aber hervorgehoben werden dass Teile der nassauischen Beamtenschaft die Verfassung auch als Selbstzweck ansahen und damit das Herzogtum zukunftsfest machen wollten Ausserdem wurde der Ubergang von der standischen zur burgerlichen Gesellschaft beschleunigt Der Inhalt der Verfassung BearbeitenDer Monarch Bearbeiten Der Monarch erhielt in der Verfassung weiterhin eine herausgehobene Stellung So war es ihm uberlassen ob er den Landtag einberuft oder nicht er war dazu nicht verpflichtet Daruber hinaus war er weiterhin fur den Grossteil der Politik alleinverantwortlich zustandig und war dem Parlament auch keine Rechenschaft schuldig So war er allein fur das Militar und dessen Gerichtsbarkeit zustandig Weiter fallen in seinen Zustandigkeitsbereich die Aussenpolitik sowie die innere Exekutivgewalt 10 Der Landtag hatte selber eine beschrankte Zustandigkeit dort durfte er aber nur tatig werden wenn die Gesetze eine besonders zentrale Stellung einnehmen Ansonsten oblagen die Gesetze dem Herzog Er war auch weiterhin der Souveran des Staates und auch das Bestehen des Staates hing weiterhin von der herrschenden Dynastie ab da das Herzogtum an den nassauischen Erbvertrag gebunden war Des Weiteren war die Verfassung eine vom Monarch oktroyierte Verfassung und damit nahm der Monarch auch weiterhin eine zentrale Stellung im politischen Systems des Herzogtums ein Eingefuhrt wurde sie sowohl von Friedrich August Herzog zu Nassau sowie von Friedrich Wilhelm Furst zu Nassau Der Landtag Bearbeiten nbsp Friedrich August von Nassau Herzog von Nassau von 1806 bis 1816Der Landtag bestand aus zwei Kammern die in der Regel getrennt voneinander tagten Die erste dieser beiden Kammern war die Herrenbank In dieser waren zum einen die Prinzen der herzoglichen Familie vertreten die das 21 Lebensjahr vollendet hatten Zum anderen waren in der Herrenbank hauptsachlich die lokalen Adeligen vertreten Diese hatten im Zuge der Mediatisierung ihre Herrschaften verloren hatten ihre Herrschaften als Eigentum aber wieder zuruck erhalten Daneben hatte der Herzog noch das Recht weitere Adelige in die Herrenbank auf Lebenszeit zu berufen Alle Mitglieder mussten dabei mindestens den Rang eines Freiherren Grafen oder Fursten innehaben Eine Ubertragung der Stimme war nicht zulassig 11 Der Deputiertenausschuss wiederum bestand aus 22 Mitgliedern Diese wurden jeweils gewahlt wobei es keine allgemeine Wahl gab sondern die jeweiligen Berufsgruppen wahlten aus ihrer Mitte ein oder mehrere Mitglieder in den Landtag So wahlten die Inspektoren der evangelisch lutherischen und der reformierten Geistlichkeit einen Vertreter genauso wie die Landdechanten der katholischen Kirche Die Mitglieder einer Lehranstalt wahlten einen Vertreter und daruber hinaus alle die in der Gewerbeklasse 12 bis 16 eingeteilt wurden Die Landeigentumer wiederum wahlten 15 Vertreter in den Landtag wobei das passive Wahlrecht nur die wohlhabenderen dieser Gruppe innehatten Die Wahlen der Vertreter der Landeigentumer fanden an den Hauptorten des Herzogtums statt wobei in Wiesbaden vier in Usingen Limburg und Ehrenbreitstein drei und in Hachenburg zwei gewahlt wurden Bei diesen Wahlen konnte die Stimme nicht ubertragen werden und die Stimme musste vor Ort abgegeben werden Die Legislatur betrug bei den Mitgliedern des Deputiertenausschusses 7 Jahre 11 Beide Kammern tagten zusammen und am gleichen Ort 11 Insgesamt durften nur die hoheren Steuerklassen der jeweiligen Bereiche wahlen das passive Wahlrecht hatten wiederum nur die hochsten Steuerklassen inne das Wahlrecht war ein Zensuswahlrecht 12 Diese beiden Kammern hatten verschiedene Rechte so konnten sie Gesetze vorschlagen oder sie mussten die Abgaben an den Staat bewilligen Dafur benotigte aber fast jeder Beschluss die Mehrheit in den jeweiligen Kammern Sollte diese nicht hergestellt werden konnen trat ein Vermittlungsausschuss zusammen der sich paritatisch aus den beiden Kammern zusammensetzte Die einzige Ausnahme war die Steuererhebung hier wurden die beiden Kammer wie eine betrachtet und es reichte die Mehrheit der Gesamtsitze der Addition der beiden Kammern 10 Insgesamt muss aber festgestellt werden dass die Verfassung dem Herzog ein klares Ubergewicht der staatlichen Machtbefugnisse einraumte Der Landtag war auf dessen Mitarbeit angewiesen und alleine nicht handlungsfahig im Sinne der Verfassung Daruber hinaus lagen alle faktischen Kampfmittel Militar oder Exekutive komplett in der Hand des Souverans des Monarchen 13 Burgerrechte Bearbeiten Daruber hinaus legte die Verfassung einige Burgerrechte fest so stand das Eigentum genauso so wie die personliche Freiheit unter staatlichem Schutz Des Weiteren wurde die Bevolkerung vor willkurlichen Verhaftungen geschutzt und erhielt das Recht auf einen fairen und freien Prozess vor einem ordentlichen Gericht Hinzu kamen Grundrechte wie die Freizugigkeit das Recht auf Pressefreiheit und ein Petitionsrecht fur die Bevolkerung Es handelte sich um weitreichende Rechte die teilweise aber schon vorher gultig waren So wurde die Leibeigenschaft bereits 1806 abgeschafft 12 Auf der anderen Seite wurden insbesondere die Bewohner landlicher Regionen in einigen althergebrachten Rechten eingeschrankt So hob das auf der Verfassung beruhende Gemeindegesetz von 1816 die zuvor bestehende begrenzte Selbstverwaltung weitgehend auf Stattdessen leiteten hoheitlich eingesetzte Schultheisse und Amtmanner die Verwaltung der Gemeinden und Amter Forst und Jagdgesetze schrankten die landliche Waldnutzung und die Abwehr von Wildschaden durch Bauern stark ein Wirkung und Rezeption der Verfassung BearbeitenWirkung Bearbeiten Die Verfassung erlangte 1814 ihre Gultigkeit der erste Landtag trat aber erst 1818 zusammen Dies lag beispielsweise an weiteren territorialen Veranderungen im Herzogtum so dass die neue Gemeindeordnung und Staatsverwaltung per Edikt vom Herzog erlassen wurde Dies geschah ohne Mitwirkung des Landtages da dieser erst 1818 das erste Mal gewahlt und einberufen wurde Die neue Verfassung sorgte auch am Anfang fur grossere Auseinandersetzung zwischen der Regierung und dem Landtag 14 Dies geschah im Kontext der Karlsbader Beschlusse wobei die Verfassung hierbei nicht Ausloser war sondern der Grund war warum diese Auseinandersetzung gefuhrt werden konnte In der 1 Legislatur wurde die Verfassung auch um eine Geschaftsordnung des Landtages erganzt 1831 versuchte der Herzog die Herrenbank personell zu erweitern was ihm aber nicht gelang Dies hatte ihm eine starkere Position gegen den gewahlten Teil des Parlamentes gebracht Die Verfassung behielt ihre Gultigkeit bis das Herzogtum Nassau unfreiwillig an Preussen kam wenn man von der Unterbrechung von 1848 bis 1851 absieht Dort wurde ein gleiches indirektes Wahlrecht festgelegt und die Erklarung der Grundrechte der Paulskirche fand Eingang in die Verfassung Diese behielt dabei aber immer ihre Gultigkeit 1851 wurden dann die Neuerungen ab 1848 wieder abgeschafft 14 Rezeption der Verfassung Bearbeiten Der Verfassung von Nassau gilt als die erste Verfassung in den deutschen Territorien Sie wurde dabei noch vor dem Ende des Wiener Kongresses eingefuhrt und vier Jahre vor der Verfassung von Baden Sie gilt dabei als eine Verfassung die zwischen einem standischen System und einer fruhkonstitutionellen Verfassung steht da sie Elemente von beiden Systemen in sich tragt So hat sie standische Elemente durch die Einfuhrung der Herrenbank und einer sehr herausgehobenen Stellung des Monarchen besitzt aber auch fruhkonstitutionelle Elemente im Bereich der Steuererhebung und dem Petitionsrecht gegenuber dem Herzog Daruber hinaus wurden burgerliche Grundrechte formuliert was gegen eine rein standische Verfassung spricht Diese sind von einer Einschrankung der Macht des Souverans gegenuber seiner Bevolkerung gepragt und tragen damit auch fruhkonstitutionelle Zuge Diese werden in der Rezeption hervorgehoben Innerhalb des Herzogtums wurden der neue Staat und seine Verfasstheit insbesondere in der landlichen Bevolkerung eher kritisch bis ablehnend betrachtet Grund durften die geringen rechtlichen Erleichterungen zum Teil sogar Erschwerungen der lokalen Mitbestimmung und des alltaglichen Lebens gewesen sein insbesondere die sehr schleppend verlaufende Zehntablosung in Nassau Einzelnachweise Bearbeiten Winfried Schuler Das Herzogtum Nassau 1806 1866 Wiesbaden 2006 S 55 a b Winfried Schuler Das Herzogtum Nassau 1806 1866 Wiesbaden 2006 S 75 76 Uta Ziegler Regierungsakten des Herzogtums Nassau 1803 1814 Munchen 2001 S 26 Winfried Schuler Das Herzogtum Nassau 1806 1866 Wiesbaden 2006 S 76 a b c Uta Ziegler Regierungsakten des Herzogtums Nassau 1803 1814 Munchen 2001 S 194 196 Heinrich Goppert Almendingen Ludwig Harscher von In Allgemeine Deutsche Biographie Band 1 1875 S 351 352 Wikisource Uta Ziegler Regierungsakten des Herzogtums Nassau 1803 1814 Munchen 2001 S 199 Uta Ziegler Regierungsakten des Herzogtums Nassau 1803 1814 Munchen 2001 S 200 a b c Uta Ziegler Regierungsakten des Herzogtums Nassau 1803 1814 Munchen 2001 S 370 372 a b c d Winfried Schuler Das Herzogtum Nassau 1806 1866 Wiesbaden 2006 S 86 88 a b c Friedrich August Herzog von Nassau und Friedrich Wilhelm Furst zu Nassau Edikt uber die landesstandische Verfassung des Herzogtums Nassau vom 1 2 September 1814 zitiert nach Eckhart G Franz Karl Murk Hrsg Verfassungen in Hessen 1807 1946 Darmstadt 1998 S 55 56 a b Winfried Schuler Das Herzogtum Nassau 1806 1866 Wiesbaden 2006 S 55 57 Wolfgang Jager Staatsbildung und Reformpolitik Wiesbaden 1993 S 90 a b Eckhart G Franz Karl Murk Hrsg Verfassungen in Hessen 1807 1946 Darmstadt 1998 S 46 Quellen BearbeitenFriedrich August Herzog von Nassau und Friedrich Wilhelm Furst zu Nassau Edikt uber die landesstandische Verfassung des Herzogtums Nassau vom 1 2 September 1814 zitiert nach Eckhart G Franz Karl Murk Hrsg Verfassungen in Hessen 1807 1946 Darmstadt 1998 Literaturverzeichnis BearbeitenEckhart G Franz Karl Murk Hrsg Verfassungen in Hessen 1807 1946 Darmstadt 1998 ISBN 3 88443 034 3 Bernd von Egidy Die Wahlen im Herzogtum Nassau 1848 1852 In Nassauische Annalen Bd 82 1971 S 215 306 Hessischer Landtag 175 Jahre Nassauische Verfassung Wiesbaden 1991 ISBN 3 923150 06 7 Wolfgang Jager Staatsbildung und Reformpolitik politische Modernisierung im Herzogtum Nassau zwischen Franzosischer Revolution und Restauration Wiesbaden 1993 ISBN 3 922244 93 9 Winfried Schuler Das Herzogtum Nassau 1806 1866 deutsche Geschichte im Kleinformat Veroffentlichungen der Historischen Kommission fur Nassau Band 75 Wiesbaden 2006 ISBN 3 930221 16 0 Karl Georg Faber Die Rheinlande zwischen Restauration und Revolution Probleme der rheinischen Geschichte von 1814 bis 1848 im Spiegel der zeitgenossischen Publizistik Steiner Wiesbaden 1966 Weblinks BearbeitenHessischer Landtag 175 Jahre Nassauische Verfassung Eine Ausstellung des hessischen Landtages Wiesbaden 1989 zuletzt eingesehen am 18 Juni 2014 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nassauische Verfassung von 1814 amp oldid 234342340