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Die jugoslawische Staatsangehorigkeit anfangs die des Konigreiches Srpski Hrvatski Slovenaci Kraљevina Srba Hrvata i Slovenaca deutsch zeitgenossisch SHS Staat ist die rechtliche Zugehorigkeit einer naturlichen Person zu jenem 1919 92 bestehendem Staatsverband Nach dem Putsch von 1929 bekam Konig Alexander I diktatorische Vollmachten und anderte durch Verfassungsreform die offizielle Staatsbezeichnung in Konigreich Jugoslawien Kraљevina Јugoslaviјa Jugoslawien war ein slawisch dominierter Vielvolkerstaat Der Erwerb der Staatsangehorigkeit folgte dem Abstammungsprinzip ius sanguis Inhaltsverzeichnis 1 Vorlaufer 1 1 Serbien 1 2 Montenegro 1 3 Habsburgermonarchie 2 1919 bis 1924 2 1 Friedensvertrage 2 1 1 Banat 2 1 2 Bulgarisch Mazedonien 3 Staatsangehorigkeitsgesetz ab 1928 3 1 Juni 1941 bis August 1945 3 1 1 Kroatischer Staat 3 1 2 Untersteiermark Karnten und Krain 4 Foderative Volksrepublik Jugoslawien 4 1 Staatsangehorigkeitsgesetz 1946 4 2 Staatsangehorigkeitsgesetz 1976 5 Nach 1991 6 Abkommen und Vertrage 7 Sonderfalle 7 1 Deutschstammige 7 2 Slowenen in Argentinien 7 3 Turken 7 4 Weisse Russen 8 Literatur 8 1 EinzelnachweiseVorlaufer Bearbeiten nbsp Serbien und Montenegro nach dem Berliner Kongress 1878 Im trennenden osmanischen Gebietsstreifen dem Sandschak Novi Pazar wurden osterreichische Truppen stationiert Das Millet System hatte im osmanischen Reich zu dem der Westbalkan bis 1878 80 gehorte eine gewisse volkisch religiose Unterscheidung geschaffen Ein erstes modernes Staatsangehorigkeitsgesetz im osmanischen Reich erging 1869 Die Grenzziehungen und damit die Staatsangehorigkeiten etlicher Bewohner anderten sich zwischen 1856 und 1951 vielfach Oft ging das mit gewaltsamer Vertreibung ganzer Volksgruppen einher 1 Serbien Bearbeiten nbsp Serbien nach den Gebietsgewinnen des zweiten Balkankriegs Serbien regelte in seinem Zivilgesetzbuch 1844 2 Staatsangehorigkeit folgendermassen Weitergabe ab Geburt uber die mannliche Linie Einburgerungen in der Zustandigkeit des Innenministeriums waren moglich nach sieben Jahren Wohnsitz Verkurzung durch Konig moglich 1844 51 mit einem ehrbaren Beruf und einwandfreiem Leumund Ehefrauen wechselten automatisch mit der Heirat Ab 1860 wurde ein Treueeid verlangt und die serbische Staatsburgerschaft verloren sobald eine fremde angenommen wurde Die bulgarische Niederlage im Zweiten Balkankrieg fuhrte zur Vertreibung etlicher Bulgaren aus Mazedonien 3 Montenegro Bearbeiten Die Verfassung Montenegros 1905 legte fest dass Einburgerungen in die Kompetenz des Staatsrates fielen Die Staatsangehorigkeit konnte aufgegeben werden sofern alle Verpflichtungen gegenuber dem Staat erfullt waren Habsburgermonarchie Bearbeiten nbsp Verwaltungsgliederung der habsburgischen Teile des Westbalkans zu Zeit des Trialismus nbsp Abstimmungsgebiete und bedingungen in Karnten 1920 Mit Einfuhrung des osterreichischen Allgemeinen burgerlichen Gesetzbuchs 1812 wurden dessen Bestimmungen uber die Burgeraufnahme einschlagig 4 In der k u k Monarchie gab es zwei Staatsangehorigkeiten die osterreichische 5 und seit 1880 eine eigene ungarische Das Heimatrecht eines Burgers in einer Gemeinde nicht zwangslaufig des Wohnsitzes nachgewiesen durch den Heimatschein bestimmte auch welche Staatsburgerschaft vorlag 6 7 Das Konigreich Kroatien und Slawonien 1867 Transleithanien zugeschlagen hatte aber einen gewissen autonomen Status darin Das Konigreich Dalmatien gehorte zu Cisleithanien 8 Bosnien HerzegovinaIn der jungturkischen Revolution hatten Offiziere am 24 Juli 1908 die Wiedereinfuhrung der Verfassung von 1876 im Osmanischen Reich erzwungen Infolgedessen sollten Parlamentswahlen stattfinden auch in den Provinzen Bosnien und Herzegovina die formell noch zum Osmanischen Reich gehorten aber in den dreissig Jahren nach 1878 von Osterreich verwaltet worden waren In Folge entschlossen sich die Osterreicher 1908 zur umstrittenen Annexion Fur die Bewohner des gemeinschaftlich verwalteten annektierten Gebiets wurde 1910 das bosnisch herzegovinische Indignat geschaffen 9 1919 bis 1924 BearbeitenJugoslawische Reisepasse nbsp Umschlag eines Reisepasses des SHS Konigreichs nbsp Von der bis August 1945 existierenden Exilregierung in London 1942 ausgestellter Diplomatenpass in franzosischer Sprache nbsp Umschlag eines Reisepasses von 1961 nbsp Umschlag eines nach 1963 ausgestellten Reisepasses Friedensvertrage Bearbeiten Als Grundungstag des spateren Konigreiches S rpski H rvatski S lovenaci deutsch SHS Staat gilt der 1 Dez 1918 Seine Grenzen wurden im Wesentlichen durch den Vertrag von Trianon und Vertrag von St Germain bestimmt Die Diktatfrieden der Pariser Vorortvertrage sahen die Abtretung verschiedener Gebiete an den neuen Staat vor Fur Osterreicher und Ungarn war das k u k Heimatrecht der Anknupfungspunkt welche Staatsangehorigkeit sie ab einem gewissen Stichtag haben sollten 10 Ahnlich wie auch fur die von an Bulgarien abgetretenen Gebiete gab es eine innerhalb von zwei Jahren gegebenenfalls nach Erreichen der Volljahrigkeit mit 18 Jahren auszuubende Optionsmoglichkeit fur die neuen Lander Solche Option schloss Ehefrau und Kinder mit ein In der Regel musste innerhalb gewisser Fristen in dem Staat fur den optiert worden war Wohnsitz genommen werden In Einzelheiten wichen die Vorschriften ab so galt fur Bosnien dass das Heimatrecht vor 1910 bestanden haben musste und wenn nicht eine jugoslawische Genehmigung eingeholt werden musste Zunachst wurden das Miesstal Unterdrauburg sowie die Gemeinde Seeland Kankertal dem SHS Konigreich zugeschlagen Die Nordgrenze zu Karnten wurde 1920 nach Volksabstimmung auf die Linie festgelegt die jenes heute von Slowenien trennt 11 Banat Bearbeiten nbsp Teilungen des Banats 1919 und 1924 Das Banat beanspruchten Rumanien und Jugoslawien gleichermassen bis man sich auf eine Teilung einigte 12 Die Grenzziehung im Banat 13 zwischen Jugoslawien als Rechtsnachfolger der Habsburger Monarchie erfolgte durch Vertrag vom 24 Nov 1923 Staatsangehorigkeitsfragen klarten erst die Vertrage vom 30 Apr 1930 und 13 Marz 1935 Im Wesentlichen richtete sich die Staatsburgerschaft nach dem Wohnsitz bzw Heimatrecht mit gewissen Optionsmoglichkeiten Bulgarisch Mazedonien Bearbeiten Bulgarien musste auf die Teile Mazedoniens verzichten die es im Balkankrieg 1913 gewonnen hatte 14 Alle dortigen Bulgaren wurden automatisch Jugoslawen Wer nach dem 1 Okt 1913 zugezogen war bedurfte jugoslawischer Genehmigung Weiterhin zogen 1918 23 35 000 40 000 ethnische Albaner aus dem Kosovo in die Turkei von 1919 40 aus allen nun jugoslawischen Gebieten 215 412 Albaner in die Turkei Sie waren vor 1913 osmanische Untertanen gewesen Nach SHS Staats Grundung galten die materiellen Staatsangehorigkeitsregeln der jeweiligen Regionen weiter so dass landesweit sieben verschiedene Gesetze anzuwenden waren Diesen unhaltbaren Zustand beendete das Innenministerium 1925 durch Verordnung dass von nun an nur noch das serbische Staatsangehorigkeitsrecht anzuwenden sei Staatsangehorigkeitsgesetz ab 1928 BearbeitenDie Verfassung von 1921 bestimmte ins Art 4 Im ganzen Konigreich besteht eine einheitliche Staatsangehorigkeit wortgleich 1931 und in Art 20 Jeder Staatsburger ist berechtigt seine Staatsangehorigkeit aufzugeben nachdem er seine Pflichten dem Staate gegenuber erfullt hat 15 Man definierte nun als jugoslawische Burger alle die zum 1 Dezember 1918 die Staatsangehorigkeiten der Konigreiche Kroatien und Slawonien Serbien oder Montenegro innegehabt hatten Doppelte Staatsburgerschaft blieb verboten Die Staatsangehorigkeit wurde im Meldeverzeichnis der Heimatgemeinde eingetragen Hier wurden auch Staatsangehorigkeitsausweise erteilt Die Gesetzeslage war durch das Staatsangehorigkeitsgesetz vom 1 Nov 1928 16 vereinheitlicht worden Allgemein galt Familieneinheit Anderungen im Status eines verheirateten Mannes wirkten automatisch auch auf Ehefrau und minderjahrige Kinder bis 21 aus Verheiratete Frauen konnten alleine nicht eingeburgert werden Naturgemass detailliert eingegangen werden musste auf die Frage wer denn in der Regel zum Stichtag 1 Dez 1918 jugoslawischer Burger geworden war alle bisherigen Staatsangehorigen Serbiens und Montenegros alle die automatisch durch die Friedensvertrage Burger geworden waren und keine gegenteilige Option ausgeubt hatten Volkszugehorige der drei Staatsvolker oder seit mindestens zwanzig Jahren in Jugoslawien lebende Slawen die eine Verleihung beantragt hatten von obigem nicht erfasste Personen im Staatsdienst die eine Verleihung beantragten Ab Geburt wurde man Jugoslawe unabhangig vom Geburtsort bei zwei miteinander verheirateten jugoslawischen Elternteilen oder einer unverheirateten jugoslawischen Mutter Dem war die Legitimation Minderjahriger gleichgestellt sie galt ruckwirkend ab Tag der Geburt Adoptionen fuhrten nicht automatisch zum Staatsangehorigkeitserwerb Eine einheiratende Auslanderin wurde mit der Hochzeit automatisch eingeburgert ausser sie widersprach dem vorher falls das ihr Heimatrecht zuliess Einburgerungsvoraussetzungen bei AntragMindestalter 21 und zehnjahriger ununterbrochener Wohnsitz im Lande nach dem 1 Dez 1918 und falls moglich Nachweis der Entlassung aus der bisherigen Staatsburgerschaft und guter Leumund und ausreichendes Einkommen auch fur die Familie und die Zusicherung einer Gemeinde auf Aufnahme Vereinfachte Verfahren Fur ethnische Serbo Kroaten Slowenen entfiel die zehnjahrige Wohnsitzerfordernis und die Verpflichtung andere Staatsburgerschaften aufzugeben Nach dreissig Jahren Wohnsitz bestand Einburgerungsanspruch Professoren die an einer lokalen Hochschule lehrten Personen die einzuburgern im Interesse des Staates war oder fur Personen die sich um das Land verdient gemacht hatten Auslander die im Ersten Weltkrieg in serbischen oder montenegrinischen Streitkraften gedient hatten Staatsangehorigkeitsverlustdauerhafter Auslandswohnsitz und mindestens 30 jahrige durchgehende Abwesenheit seit Erreichen der Volljahrigkeit nach dem 1 Jan 1900 Durch Feststellung jugoslawischer Behorden Auf Antrag konnten Volljahrige aus der Staatsburgerschaft entlassen werden wenn sie alle Verpflichtungen gegenuber Jugoslawien erfullt hatten und nachweisbar eine fremde Staatsburgerschaft erhielten und im Ausland lebten Gewisse Vereinfachung wenn der im Ausland lebende Antragsteller 21 24 Jahre alt war Heirat einer Jugoslawin mit einem Auslander wenn sie dadurch eine fremde Staatsangehorigkeit erwarb und keinen Vorbehalt erklarte Legitimation eines unehelichen Kindes einer Jugoslawin durch einen Auslander Aberkannt werden konnte die Staatsburgerschaft auch wenn dadurch Staatenlosigkeit eintrat wenn ein Jugoslawe im fremden Staatsdienst trotz Aufforderung nicht seinen Posten quittierte Ahnliches galt bei Wehrdienstvermeidung im Kriegsfall und Auslandsaufenthalt Wiedererwerb erforderte normalerweise ein Einburgerungsverfahren Gewisse Erleichterungen galten fur Ehefrauen und Kinder die als Minderjahrige mit ausgeschieden waren Wahrend seiner Amtszeit praktizierte Ministerprasident Milan Stojadinovic 1935 39 eine gegen Minderheiten gerichtete Politik und forderte deren Aussiedlung Dieser Personenkreis hatte 1946 die Option innerhalb eines Jahres die jugoslawische Staatsburgerschaft wieder aufzunehmen Juni 1941 bis August 1945 Bearbeiten nbsp Verteilung der Volkerschaften 1940 Das Deutsche Reich Italien Albanien Ungarn und Bulgarien besetzten jeweils Teile Jugoslawiens ab April 1941 De jure bestand das Konigreich in seiner von den Alliierten anerkannten Exilregierung fort Das Weiterbestehen einer jugoslawischen Staatsangehorigkeit in den besetzten Gebieten ist unzweifelhaft Dies ergibt sich aus der 43 der Haager Landkriegsordnung demgemass Annexionen und Gebietsabtretungen erst in einem Friedensvertrag nicht wahrend der Besetzung geregelt werden durfen Trotzdem mussen Besatzungsstaaten von ihnen getroffene Hoheitsakte wie Verleihungen der Staatsangehorigkeit gegen sich gelten lassen 17 Die in Montenegro eingerichtete Verwaltung stand vollkommen unterm Kuratell der italienischen Besatzungsmacht eine montenegrinische Staatsburgerschaft gab es zu dieser Zeit nicht Ebenso wenig hatte der serbische Verwaltungsrat der Ende April 1941 bis Herbst 1944 bestand eigene Macht Fur das Banat schuf die Reichsregierung Sonderregeln die den dortigen Volksdeutschen eine privilegierte Stellung im Staatsdienst einraumte 18 Italien annektierte Teile Sloweniens mit Laibach in Dalmatien Zara und die meisten Adriainseln 19 In Staaten die diesen Gebietserwerb anerkannten mussten die Bewohner als italienische Burger gesehen werden Analog galt das fur die am 29 Juni 1941 fur Albanien annektierten Gebiete im Kosovo Dibrano und Struga deren Bewohner die auch zur Zeit der Personalunion mit Italien eine separate Albanische Staatsangehorigkeit hatten Ruckabwicklung regelte der Pariser Frieden 1947 Ungarn verlieh seine Staatsburgerschaft automatisch denjenigen wieder die in Gebieten wohnten die vor 1920 ungarisch gewesen waren 20 Dies allerdings nur wenn sie nach den Bestimmungen von 1921 Ungarn gewesen waren und in der Region seit 1 Juni 1931 1941 durchgehend ansassig gewesen waren 21 Bulgarien ubernahm die Kontrolle in Mazedoniens uber Skopje Mora und dem Bitolia Gebiet Deren bulgarisch stammigen Bewohner erhielten zum 9 Juni 1942 die Bulgarische Staatsangehorigkeit sofern sie innerhalb von Gross Bulgarien wohnten Nach dem Pariser Friedensvertrag erkannte die Bulgarien mit den Vertragen von Bled und Euxinograd die jugoslawische Oberhoheit in Vardar Mazedonien an was mit Staasangehorigkeits ruck wechsel einherging Kroatischer Staat Bearbeiten Der Unabhangige Staat Kroatien wurde ausgerufen am 10 April 1941 als Konigreich ab 15 April Hierbei handelte es sich als einziges Gebiet nicht um eine Staatsbildung durch die Okkupationsmacht sondern sie entsprach dem Willen des Volkes verfugte uber eine selbstandige wenn auch deutschtreue Verwaltung und ein klar abgegrenzte Staatsgebiet Seit Zerschlagung des Konigreichs Jugoslawien war Bosnien Teil des Unabhangigen Staates Kroatien Ein sehr kurzes Staatsangehorigkeitsgesetz erging am 30 April 1940 22 1 Staatsangehoriger ist jeder der unter dem Schutz des kroatischen Staates steht 2 Staatsburger ist ein Staatsangehoriger arischer Abstammung der durch sein Verhalten bewiesen hat dass er nicht gegen die Freiheitsbestrebungen des kroatischen Volkes gehandelt hat und wilens ist der kroatischen Nation und dem Unabhangigen Staat Kroatien zu dienen Dann am 10 Aug 1942 Personen die aus dem Unabhangigen Staat Kroatien ausgewandert sind oder dieses Gebiet aus rassischen oder politischen Grunden verlassen haben verlieren die Staatsangehorigkeit und Staatsburgerschaft des Unabhangigen Staats Kroatien Eine weitergehende materielle Regelung einer kroatischen Staatsburgerschaft erfolgte nicht Untersteiermark Karnten und Krain Bearbeiten Die Staatsgrenze wurde hier wieder entlang der Linie der Habsburgermonarchie bestimmt und durch Vertrag mit Kroatien abgesegnet Die deutsche Verordnung vom 14 Okt 1941 23 erliess Staatsangehorigkeitsregeln die den damals im Reich ublichen entsprachen und zwischen Volksdeutschen und anderen unterschied Bewohner artverwandten Blutes erhielten die Staatsburgerschaft auf Widerruf was zehn Jahre moglich war Solche nicht deutscher Volkszugehorigkeit wurden nicht Reichsangehorige sondern Schutzgenossen 24 25 Foderative Volksrepublik Jugoslawien BearbeitenMarz 1945 kam es zum Zusammenschluss der Exilregierung und dem Komitee der nationalen Befreiung Titos Partisanen wuteten in den 1944 45 zuruckeroberten Gebieten gegen Volksgenossen der Achsenmachte ohne Rucksicht auf Recht und Gesetz Die vielfach durchgefuhrten Vertreibungen der Uberlebenden z B in ersten sechs Wochen der Ruckeroberung Istriens bis die Amerikaner und Sowjets anruckten waren schlichtweg ethnische Sauberung mit Massenmorden sie wurden spater als Option gewertet Am 29 Nov 1945 wurde offiziell die Republik ausgerufen Alle kriegsgefangen gewesenen Offiziere und Unteroffiziere die nicht innerhalb gesetzter Frist heimkehren wollten verloren ihre Staatsburgerschaft Weiterhin alle im Ausland befindlichen Angehorigen der bewaffneten Einheiten die mit den Besatzern kooperiert hatten 26 Staatsangehorigkeitsgesetz 1946 Bearbeiten Die reformierte Gesellschaftsordnung erforderte auch ein neues Staatsangehorigkeitsgesetz 27 das zum 1 Juli 1946 leicht modifiziert neu verkundet wurde Es gab eine einheitliche Staatsburgerschaft und jeder Burger hatte zugleich die Angehorigkeit zu einer der Teilrepubliken Mehrstaatlichkeit blieb verboten Fur ethnisch einem der Staatsvolker zugerechneten Personen die im Lande geboren waren und lebten galt die Vermutung dass sie bis zum Beweis des Gegenteil Burger waren Zustandig waren die Innenministerien Wechsel zwischen den Staatsangehorigkeiten der Republiken nacionalnost waren moglich fur Volljahrige die im Besitz voller burgerlicher Rechte waren wenn sie ein Jahr in der aufnehmenden Teilrepublik gelebt hatten Verdiensteinburgerungen waren das exklusive Recht des Innenministeriums des Bundes In zugewonnenen Gebieten Wohnende wurden ex lege eingeburgert sofern sie nicht eventuelle Optionen ausubten Hinsichtlich Erwerb bei Geburt galt beide Eltern zum Zeitpunkt der Geburt Jugoslawen oder ein jugoslawischer Elternteil und die Eltern waren nach jugoslawischem Gesetz verheiratet oder ein jugoslawischer Elternteil und Wohnsitz des Kindes mit einem Elternteil im Lande oder bei Auslandsgeburt ein jugoslawischer Elternteil oder Vaterschaftsanerkennung durch Jugoslawen und die Anmeldung der Geburt erfolgt beim zustandigen Konsulat innerhalb funf Jahren In Jugoslawien aufgefundene Findelkinder sofern nicht vor dem 14 Geburtstag eine fremde Staatsburgerschaft festgestellt wurde Ausserdem im Inland geborene Kinder wenn beide Eltern staatenlos sind Einburgerungserfordernisse 18 Jahre und geschaftsfahig und mindestens funf Jahre durchgehender Wohnsitz im Lande davon die letzten zwei in der aufnehmenden Teilrepublik und Nachweis dass die bisherige Staatsangehorigkeit aufgegeben wurde soweit moglich oder durch Annahme der neuen verloren geht und Verhalten das darauf schliessen lasst dass der Neuburger ein loyer Burger werden wird Minderjahrige Kinder eines Paares wurden automatisch mit eingeburgert Wurde nur ein Elternteil Jugoslawe war die Miteinburgerung extra zu verlangen Jugendliche ab 14 hatten ein Anhorungsrecht Einburgerungen wurden durch Ablegung des Treueeids gultig Nach dem 6 April 1941 28 einheiratende Auslanderinnen hatten einen Einburgerungsantrag zu stellen Die Wartefrist entfiel Bei Falschangaben im Antrag konnte die Einburgerung wahrend der funf Jahre danach wieder aberkannt werden Auslander die bei den Partisanen mitgekampft hatten konnen Einburgerungsantrage stellen Kinder die durch Antrage ihrer Eltern die Staatsangehorigkeit automatisch mit gewechselt haben durften bis zu ihrem 25 Geburtstag deren Wiederherstellung beantragen Staatsangehorigkeitsverlust dauerhafter Auslandswohnsitz und nach dem 28 Juli 1945 15 jahrige durchgehende Abwesenheit seit Erreichen der Volljahrigkeit Mit betroffen waren Kinder Aberkennung durch das Innenministerium fur im Lande lebende Volksgenossen der Feindstaaten die sich im Krieg illoyal gezeigt hatten Familien wurden automatisch mit ausgeburgert Auf Antrag konnten Volljahrige aus der Staatsburgerschaft entlassen werden wenn sie alle Verpflichtungen gegenuber Jugoslawien erfullt hattn und nachweisbar eine fremde Staatsburgerschaft erhielten und im Ausland lebten Wehrpflichtbefreiung genehmigte ggf das Verteidigungsministerium Im Ausland Geborene und Lebende konnten nach ihrem 25 Geburtstag die Entlassung beantragen sofern fremde Staatsburgerschaft bestand Galt analog auch fur Fremdrassige die vor 1945 emigriert waren 29 Staatsangehorigkeitsgesetz 1976 Bearbeiten Das am 24 Dez 1976 verkundete Staatsangehorigkeitsgesetz 30 bestimmte dass die einheitliche jugoslawische Staatsburgerschaft durch Einburgerung Geburt oder internationales Abkommen erworben wird Hinsichtlich Geburt galt beide Eltern zum Zeitpunkt der Geburt Jugoslawen oder ein jugoslawischer Elternteil und Geburt im Inland oder bei Auslandsgeburt ein jugoslawischer Elternteil und der andere staatenlos In Jugoslawien aufgefundene Findelkinder sofern nicht vor dem 14 Geburtstag eine fremsde Staatsburgerschaft festgestellt wurde Im Ausland Geborene mussten bis zum 18 Geburtstag entweder ihren Wohnsitz in Jugoslawien nehmen oder sich ins Burgerverzeichnis eintragen lassen Die Staatsangehorigkeiten der einzelnen Republiken hatten wenig Auswirkung da ein jeder Burger eines Gliedstaates in allen anderen die gleichen Rechte hatte 31 Einburgerungserfordernisse Volljahrig 18 Jahre und Mindestens drei Jahre durchgehender Wohnsitz im Lande und Nachweis dass die bisherige Staatsangehorigkeit aufgegeben wurde soweit moglich oder durch Annahme der neuen verloren geht und Verhalten dass darauf schliessen lasst dass der Neuburger ein loyer Burger werden wird Erleichterungen galten fur im Ausland vorzunehmende Einburgerungen und fur einheiratende Ehepartner Antragsteller mussten angeben welche Nationalitat einer Teilrepublik sie annehmen wollten Letzteres war nach der Verfassungsanderung 1974 zu starken 32 da die einzelnen Teilrepubliken ein hoheres Mass an Autonomie erhielten Eine der wichtigsten Anderungen war denn auch dass Kompetenzen die bisher beim Innenministerium lagen auf Stellen in den Teilrepubliken ubergingen Einburgerungen wurden durch Aushandigung des Bescheids wirksam Die Staatsangehorigkeit aufgeben durften Volljahrige sofern Wehrdienst geleistet war kein Strafverfahren anhangig und steuerliche u a Verpflichtungen ggf auch Alimente erfullt waren Ausserdem musste das Vorliegen oder innerhalb eines Jahres bevorstehende Erwerb einer anderen Staatsburgerschaft nachgewiesen werden Im Ausland Lebende konnten den Antrag erst mit 25 stellen oder wenn sie nur einen jugoslawischen Elternteil hatten bis 18 Wiederaufnahme moglich bei Ansiedlung im Inland ab 25 Jahre Von Amts wegen entzogen werden konnte die Staatsburgerschaft wenn ein Doppelstaatler der im Ausland lebte gegen die Interessen Jugoslawiens handelte Als Nachweisinstrumente galten jugoslawischer Personalausweis Dienstausweis des Militars oder Reisepass Falls notig wurden Staatsangehorigkeitsausweise ausgestellt Nach 1991 Bearbeiten nbsp Zerfall Jugoslawiens nbsp Restjugoslawien seit 1992 mit den teilautonomen serbischen Provinzen Durch den Zerfall Jugoslawiens wurden die bisher praktisch bedeutungslosen Zugehorigkeiten zu einer Teilrepublik von Bedeutung Personen die teils seit Jahrzehnten in einem anderen Gliedstaat als dem ihrer Zugehorigkeit gelebt hatten mussten sich um Einburgerungen bemuhen Die Regelungen der Einzelstaaten sind unterschiedlich und teilweise von Serbenhass gepragt Seit Mai 1992 bestand Jugoslawien Savezna Republika Jugoslavija nur noch aus den Teilrepubliken Montenegro und Serbien dessen Provinz Kosovo seit 1999 unter fremder Kontrolle steht Seit 2003 sprach man offiziell von Serbien und Montenegro Srbija i Crna Gora Montenegro schied 2006 aus Aus den Unabhangigkeitserklarungen ergaben sich sieben neue Staatsangehorigkeiten die von Bosnien Herzegowina siehe auch Staatsangehorigkeit der Republika Srpska ist wiederum zweigeteilt die des Kosovo international nur teilweise anerkannt Abkommen und Vertrage BearbeitenJugoslawien gehorte zu den Erstunterzeichnern der Haager Konvention zu Staatsangehorigkeitsfragen 1930 33 Beschlossen wurde dass das Prinzip der Familieneinheit zu beenden und Ehefrauen ein unabhangiges Recht aus Staatsburgerschaft zustehen solle Weiterhin dass Doppelstaatlichkeit prinzipiell zu verhindern ist sollte diese jedoch vorliegen Betroffene hinsichtlich der Wehrpflicht ein Wahlrecht haben durfen und keinesfalls zwei Mal dienen sollen MinderheitenschutzDas Minderheitenschutzabkommen 34 zu den Pariser Vorortvertragen garantierte den Neuburgern volle Burgerrechte was in der tatsachlichen Umsetzung nicht wirklich erfolgte Personen die Kraft Geburt Jugoslawen gewesen waren aber zum Zeit des Wechsels im Ausland lebten erhielten ein zweijahriges Optionsrecht auf die jugoslawische zu verzichten FluchtlingskonventionDas Abkommen uber die Rechtsstellung der Fluchtlinge zeichnete man 1951 und ratifizierte es 1960 Eine spezielle Gesetzgebung erfolgte nicht bis 1974 in 202 der Verfassung das Recht auf Asyl erwahnt wurde Erst das Auslandergesetz 1980 35 schuf Definitionen Der UNHCR unterhielt 1976 2008 ein Buro im Belgrad um die Anerkennung der seit den 1970er Jahren verstarkt aus Osteuropa dann auch Afrika kommenden Fluchtlinge durchzufuhren und diese in Drittlandern anzusiedeln Das sozialistische Jugoslawien gestattete solchen Individuen keinen Daueraufenthalt und burgerte daher auch kaum jemanden ein Ausnahmen waren kollektive Aufnahmen von politisch verfolgten Asylanten z B nach dem Prager Fruhling oder den Opfern der CIA gesteuerten Putsche in Chile 1973 und Argentinien 1976 Ein neues Fluchtlingsgesetz wurde 1992 fur Restjugoslawien erlassen angesichts 600 000 Kriegsvertriebener Izbeglice 36 Erleichterte Einburgerung fur diesen Personenkreis wurde 1997 vorgesehen sofern die Betroffenen vor dem 27 April 1992 angekommen waren 2001 wurde das Verfahren vereinfacht 37 Fiume Triest und IstrienVom 2 Feb 1921 bis zur Teilung gab es eine Staatsangehorigkeit des Freistaat Fiume 38 Die mit Italien in den 1920ern geschlossenen Vertrage und die Vertreibung von Italienern vor allem aus Istrien 1944 54 sind im Abschnitt Sonderregeln zur italienischen Staatsburgerschaft detailliert erlautert 39 SowjetunionDas Abkommen vom 22 Mai 1956 verringerte durch verbindliche Optionspflichten fur die Betroffenen die von beiden Regierungen unerwunschte Doppelstaatlichkeit USAUm Fragen der Wehrpflicht und Doppelstaatlichkeit zu klaren tauschten sich die Regierungen drei Mal aus Zuerst 1881 mit Serbien 40 1942 mit der Exilregierung uber Kriegsdienst von Jugoslawen in den USA 41 Dann 1950 ein Abkommen das es Doppelstaatlern garantierte aus Jugoslawien wieder ausreisen zu durfen 42 Sonderfalle BearbeitenDeutschstammige Bearbeiten Es gab 1930 rund eine halbe Million Jugoslawiendeutsche etwa sechs Prozent der Bevolkerung Diese kann man ausdifferenzieren z B Donauschwaben im Banat 43 der Batschka und in Syrmien sowie in Slowenien die altosterreichischen Gottscheer und Zarzer 44 Aus diesem Kreis dienten mehrere Zehntausend Mann mehr oder weniger freiwillig in der Division Prinz Eugen gut 2000 in der Wehrmacht Gut 18 300 Bosniendeutsche sollten ab 1943 zunachst in den Warthegau umgesiedelt werden was durch den Kriegsverlauf erschwert wurde Nach Kriegsende fanden sich viele als displaced persons in verschiedenen Gebieten der Besatzungszonen Bereits durch die Verfugung von Jajce hatte man im November 1943 beschlossen alle Deutschstammigen auszuburgern und entschadigungslos zu enteignen Bereits 1944 wurden 27 000 30 000 Donauschwaben in Lager in die ukrainische SSR verschleppt Die Uberlebenden wurden 1946 49 in die SBZ DDR abgeschoben Nach dem alliierten Sieg gesetzlich umgesetzt wurden Enteignungen zum 8 Juni 1945 Ausgenommen blieben diejenigen die auf jugoslawischer Seite gegen das Reich aktiv gewesen waren und Ehefrauen in Mischehen 45 Ab 1951 erhielten die verbliebenen Deutschstammigen wieder ihre jugoslawische Staatsangehorigkeit Andrerseits legte man ihrer Auswanderung als Aussiedler kaum Steine in den Weg Die Volkszahlung 1953 fand noch 61 500 Deutsche eine Zahl die bis 1980 auf knapp funfzigtausend sank 46 Slowenen in Argentinien Bearbeiten Das vom Konig diktatorisch regierte Konigreich bemuhte sich in den fruhen 1930er Jahren aktiv um die Ruckkehr der ca 25 000 slowenischstammigen Auswanderer aus dem nach dem Weltkrieg an Italien gefallenen Julisch Venetien Viele hatten um 1920 fur die italienische Staatsburgerschaft optiert 47 Eine massenhafte Heimkehr konnte nicht erreicht werden Turken Bearbeiten Etwa 11 000 muslimische Familien 40 000 Personen 1913 26 siedelten 1919 35 aus Jugoslawien in die Turkei um Mit der Turkei schloss die feudale Regierung 1938 nach zahen Verhandlungen eine Aussiedlungskonvention 48 was die Abwanderung nicht slawischer Muslime aus Sudserbien dorthin erlaubte Dabei war jugoslawischerseits eher eine Vertreibung geplant Formal moglich war dies durch 55 des Staatsangehorigkeitsgesetzes 1928 das den vor 25 Aug 1913 osmanischen Jugoslawen in Sudserbien ehemaliger Sandschak Novi Pazar und Kosovo erlaubte eine Option fur die Turkei auszuuben und ihre jugoslawische Staatsburgerschaft aufzugeben Unter der Vereinbarung 1938 sollten innert sechs Jahren vierzigtausend Familien zusammen rund 200 000 Personen das Land verlassen Sie hatten pro Familie 500 turkische Pfund Entschadigung erhalten Turkischerseits verlangt wurde dass sie der turkischen Sprache und Kultur nahestanden 49 Zur Umsetzung kam das wegen der Zeitumstande ab Mai 1940 nur in wenigen Fallen Ein von der Turkei initiiertes Gentlemen s agreement folgte 1953 Dadurch durften unter deutlich geringerem staatlichen Druck bis 1966 in Mazedonien lebende Turkischstammige aussiedeln 50 51 Seit der Dezentralisierung 1971 gab es auch die Nationalitat Muslimani fur die sich vor allem Bosniaken entschieden Weisse Russen Bearbeiten Nach dem Ersten Weltkrieg hatte die jugoslawische Regierung etwa 30 000 russischen Fluchtlingen Asyl gewahrt Von diesen gelangten ab 1941 tausende als Ostarbeiter oder fur die Organisation Todt ins Reich Aus der SBZ zuruckgeschickt oder im Lande verblieben lebten 1950 geschatzt zehntausend in Jugoslawien Gleichgultig ob sie eingeburgert oder staatenlos waren bekamen sie nach dem Zweiten Weltkrieg Personalausweise mit dem Eintrag Nationalitat russisch Etwa 2000 politisch Unzuverlassige waren nach Oktober 1944 in ein Lager bei Novi Sad gekommen Ab Juni 1946 gab es die Option sich fur die sowjetische jugoslawische oder weiterbestehende Staatenlosigkeit zu entscheiden 6500 wurden dann Sowjetmenschen viele von diesen wurden nach dem jugoslawischen Ausscheiden aus der Kominform zum 28 Juni 1948 verhaftet einige tausend nach Bulgarien oder Albanien abgeschoben 3 4000 Personen konnten ab Mitte 1950 uber Istrien nach Italien ausreisen Als jugoslawische Burger im Lande blieben weniger als 2500 der ursprunglichen Fluchtlingsgemeinde Literatur BearbeitenBaletic Marko Dovijanic Milutin Ubs Yugoslav citizenship Yugoslav Survey Vol 37 1996 4 S 25 40 Dimitrijevic Dusko Regulisanje drzavljanstva na prostoru bivse SFR Jugoslavije Međunarodni problemi 60 2008 S 300 303 Hubmann Heinrich Jugoslawisches Staatsangehorigkeitsrecht NJW 1952 S 173 Kavaljeri Celzije Kommentar Zakona o opstinama Zagreb 1933 Kosnica Ivan Deprivation of Citizenship Status in Croatia and Yugoslavia in the Aftermath of the Second World War Journal on European History of Law 2021 2 S 106 114 Krbek Ivo Zakon o drzavljanstvu sa komentarom Beograd 1948 Peritsch De la nationalite suivantla legislation serbe Journal du Droit international prive 1899 S 940 1900 S 90 Scan Seeler Hans Joachim Das Staatsangehorigkeitsrecht von Jugoslawien Frankfurt 1956 Metzner Darin dt Ubs relevanter Gesetze Stiks Igor A laboratory of citizenship shifting conceptions of citizenship in Yugoslavia and post Yugoslav states in Traduire la citoyennete XIXe XXIe siecle Beirut 2022 Presses de l Ifpo ISBN 978 2 35159 559 6 DOI 10 4000 books ifpo 15930 S 171 225 modifiziert aus Shaw Jo Stiks Igor Citizenship after Yugoslavia London 2012 Routledge Stiks Igor Nations and Citizens in Yugoslavia and the Post Yugoslav States One Hundred Years of Citizenship London New York 2015 Bloomsbury Academic Vasiljevic Jelena Kljucni elementi transformacije rezima drzavljanstva u Srbiji od 1990 godine Filozofija i drustvo 2011 4 S 63 83 VolltextGesetzestexteIm Staatsanzeiger Sluzbeni list ISSN 0354 3684 1919 1929 Sluzbene novine Kral evine Srba Hrvata i Slovenaca 1929 1944 Sluzbene novine Kraljevine Jugoslavije 1945 Sluzbeni list Demokratske Federativne Jugoslavije 1946 1963 Sluzbeni list Federativne Narodne Republike Jugoslavije 1963 1992 Sluzbeni list Socijalisticke Federativne Republike Jugoslavije 1992 2003 Sluzbeni list Savezne Republike Jugoslavije Engl Staatsangehorigkeitsgesetz 1946 in UN Laws Concerning Nationality Vol 4 Engl Law on Yugoslav Citizenship 24 December 1976 Engl Yugoslav Citizenship Law 1996 1 January 1997Einzelnachweise Bearbeiten Vgl Stefanov Nenad Die Erfindung der Grenzen auf dem Balkan von einer spatosmanischen Region zu nationalstaatlichen Peripherien Pirot und Caribrod 1856 1989 Wiesbaden 2017 Harrassowitz Verlag ISBN 978 3 447 10923 9 44 48 Erganzt durch Gesetzesdekrete vom 14 Aug 1851 und 20 Jan 1860 Dt in Seeler 1956 S 70 f Opfer Bjorn Nationalitatenkampf im Schatten des Krieges Bulgarische Nationalitatenpolitik in Makedonien 1915 1918 Sudost Forschungen Vol 61 62 2002 S 289 310 Scan der Ausgabe 1811 Gesetz betr die osterreichische Staatsburgerschaft 21 Dez 1867 ORGBl 142 1867 Fur jeden der Reichsteile galten andere wenn auch inhaltlich wenig unterschiedliche Gesetze zur Gemeindezugehorigkeit Postelberg Emil Modern Max Das reformirte osterreichische Heimatrecht Eine theoretische und praktische Darstellung unter Berucksichtigung der strittigen Fragen nebst einer Formulariensammlung Wien 1901 Perles darin Cap 3 Die osterreichische Staatsburgerschaft Vgl Schrems Ferdinand Die Rechtsstellung der Kroaten im fruheren Habsburgerreich und im heutigen jugoslawischen Staat Hamburg 1939 Diss 3 4 im Landesstatut vom 17 Feb 1910 Text im Gesetzblatt fur Bosnien und die Herzegovina 19 Scan Staatsangehorigkeiten in 63 64 Regelungen fur Kroatien Slawonien Vertrag von Trianon hier in Kraft 26 Juli 1921 dazu Ausfuhrungsverordnung zu den Optionsbestimmungen von 30 Aug 1921 auch fur die Backa und Baranja Staatsanzeiger 201 10 Sept Durchfuhrungsverordnung fur andere vom 25 Nov 1920 beide dt in Seeler 1956 S 80 ff Unklarheiten bereinigten Osterreich und Jugoslawien im Vertrag von Belgrad am 12 Sept 1924 Von Ungarn abzutreten gem dem Vertrag von Trianon Protokoll uber die Teilung vom 24 Nov 1923 engl in British and Foreign State Papers Vol 123 S 1048 Endgultig regelte man die Staatsangehorigkeitsfragen durch Vertrag vom 30 Jan 1933 und einem Zusatzabkommen bezgl Jasa Tanic vom 13 Marz 1935 Vgl Marin Irina Kleine Geschichte des Banats umkampfte Grenzen im ostlichen Europa Regensburg 2023 Pustet ISBN 978 3 7917 3383 8 Vertrag von Neuilly sur Seine 39 40 27 Nov 1919 mit Optionsbestimmungen analog zu den anderen Friedensvertragen Das jugoslawisch bulgarische Protokoll von Sofia vom 21 Nov 1923 regelte Einzelfragen Engl in British and Foreign State Papers Vol 118 S 81 Dt Ubs in ZaoRV Vol 3 1933 S 510 ff Ohne Anderungen in Kraft bis 28 Juli 1945 Durchfuhrungsverordnungen 28 Dez 1928 Bereits in der Kundmachung der Provisorischen Staatsregierung Osterreichs vom 29 Mai 1945 Staatsgesetzblatt fur die Republik Osterreich 1945 16 wurde festgestellt dass die Verordnung vom 14 Oktober 1941 aufgehoben sei Fur die BRD klargestellt haben das 1952 das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheidung vom 28 Mai 1952 Analog auch fur Besatzungsgebiete in Polen und der Tschechei Niederschlag gefunden hat dies im Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehorigkeit vom 22 Feb 1955 die damals Eingeburgerten erhielten ein Ausschlagungsrecht bis 21 Mai 1956 Verordnung uber die innere Verwaltung des Banats vom 27 Juni 1941 Verordnungen vom 3 Mai 18 Mai und 7 Juni 1941 Batschka Baranja Prekmurje und Medjumurje Ungarisches Gesetz in dt Ubs in Seeler 1956 S 129 f Auszug aus dt Ubs in Seeler 1956 S 127 Orig Kroatischer Staatsanzeiger 16 1941 RGBl I S 648 Dazu Runderlasse des deutschen Innenministers 10 Feb 1942 MBliV S 529 und 19 Juni 1942 MBliV S 1326 Text in Seeler 1956 S 127 f Makarov A N Zur Behandlung von deutschen Zwangseinburgerungen JZ 1952 S 403 23 Aug 1945 Staatsanzeiger 28 Aug 64 Staatsanzeiger 5 Juli 1946 Bd II 370 331 erganzt um Optionsregeln fur Italiener am 2 Dez 1947 757 2279 im Staatsanzeiger 104 am 6 Dez Dazu Verordnungen bzgl Eidesleistung Formvorschriften usw sowie zur Fuhrung der Melderegister im Bezug auf Staatsangehorigkeitseintragungen vom 18 Apr 1951 Ubergangsregelung fur Hochzeiten bis 28 Aug 1945 einfache Erklarung durch die Frau innerhalb eines Jahres Dazu erweiterte verscharfte Ausburgerungsregelung fur Deutsche und ihre Familienangehorigen durch Gesetz 871 1642 vom 1 Dez 1948 im Staatsanzeiger am 4 Dez Vgl Blagojevic Die Ausburgerung nach dem Recht der Foderativen Volksrepublik Jugoslawien OstZschroR Vol 6 S 611 Zakon o drzavljanstvu Socijalisticke Federativne Republike Jugoslavije Staatsanzeiger 58 1976 Die einzelnen Gesetze waren weitgehend wortgleich Beispielhaft Zakon o drzavljanstvu Socijalisticke Republike Hrvatske kroatischer Staatsanzeiger 77 1977 Ustav Socijalisticke Federativne Republike Jugoslavije Staatsanzeiger 8 1974 Convention on Certain Questions Relating to the Conflict of Nationality Law League of Nations Treaty Series Vol 179 S 89 4137 10 Sept 1919 Zakon o kretanju i boravku stranaca unterschied zwischen Asylanten politisch Verfolgten und Fluchtlingen wegen Rasse Religion usw Verfolgten Zakon o izbeglicama Volltext i d F 2002 Zakon o jugoslovenskom drzavljanstvu 1996 geandert Sluzbeni list SRJ 33 96 i 9 2001 Vertrag von Rapallo 12 Nov 1920 auch bzgl Raumung Dalmatiens Stichtag Wohnsitznahme 1 Jan 1920 Teilung durch Vertrag von Rom 27 Jan 1924 dazu Vertrag von Nettuno vom 20 Juli 1925 zur Staatsangehorigkeit im Staatsanzeiger 266 14 Nov 1928 Zu den Optionsmoglichkeiten fur Italien Zagradnik Marusa Optiranje za italijansko drzavljanstvo s prikljucenega ozemlja Vol 36 1996 1 2 S 95 107 Befreiung Wehrpflicht u a 14 Okt 1881 Diplomatischer Notenwechsel 31 Marz 18 Mai 1942 Text in Statutes Bd 56 S 1917 23 25 Marz 1950 in Kraft 1 April Notenwechsel Text in United Nations Treaty Series Bd 98 S 195 Mentzel Peter The German Minority in Inter War Yugoslavia Nationalities Papers Vol 21 1993 2 S 129 143 doi 10 1080 00905999308408280 Einzelheiten in a Plautz Oskar Das Werden der deutschen Volksgemeinschaft in Sudslawien Neusatz Novi Sad 1940 b Rudiger Hermann Das Deutschtum an der mittleren Donau Ungarn Sudslawien Rumanien Munchen 1927 Pfeiffer c Bethke Carl Deutsche und ungarische Minderheiten in Kroatien und der Vojvodina 1918 1941 Identitatsentwurfe und ethnopolitische Mobilisierung Wiesbaden 2009 Harrassowitz ISBN 978 3 447 05924 4 Vgl Wildmann Georg Verbrechen an den Deutschen in Jugoslawien 1944 1948 die Stationen eines Volkermords Munchen 1998 Donauschwabische Kulturstiftung ISBN 3 926276 32 0 Vgl Schleser Walter Fr Die Staatsangehorigkeit deutscher Volkszugehoriger nach deutschem Recht und Ausburgerungsgesetze der Ostblockstaaten in Die deutsche Staatsangehorigkeit Frankfurt M 1980 Verlag fur Standesamtswesen ISBN 3 8019 5603 2 Zobec M Creating the Unbound Yugoslav Nation The Kingdom of Yugoslavia and Emigrants from the Unredeemed Julian March Nationalities Papers Vol 50 2022 2 S 296 315 doi 10 1017 nps 2020 90 11 Juli 1938 Convention reglementant l emigration de la population turque de la region de la Serbie du Sud en You goslavie Pezo Edvin Migrations und Ethnopolitik in Ausnahmezeiten Jugoslawiens Turkei Auswanderung unter der Regierung von Milan Stojadinoviu 1935 1939 in Emigration aus und Immigration nach Sudosteuropa Frankfurt 2011 Peter Lang ISBN 978 3 86688 155 6 Konferenzschrift 48 Internationale Hochschulwoche der Sudosteuropa Gesellschaft in Tutzing 5 9 10 2009 Pezo Edvin Komparativna analiza јugoslovensko turske Konvencije iz 1938 i dzentlmenskog sporazuma iz 1953 Pregovori oko iseljavanja muslimana iz Jugoslavije Tokovi istorije Vol 2 S 97 120 Volltext Becan Elif L accueil des immigrants musulmans des Balkans en Turquie 1923 1964 Paris 2021 Diss EHSS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jugoslawische Staatsangehorigkeit amp oldid 241722450