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Der Internationale Pakt uber wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte englisch International Covenant on Economic Social and Cultural Rights ICESCR kurz UN Sozialpakt oder IPwskR in der Schweiz auch UNO Pakt I genannt ist ein multilateraler volkerrechtlicher Vertrag Er wurde am 16 Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet vgl General Assembly Resolution 2200 A XXI und liegt seit dem 19 Dezember 1966 zur Unterschrift auf Internationaler Pakt uber wirtschaftliche soziale und kulturelle RechteKurztitel UN Sozialpakt Schweiz UNO Pakt ITitel engl International Covenant on Economic Social and Cultural RightsAbkurzung ICESCR oder IPwskRDatum 16 Dezember 1966Inkrafttreten 3 Januar 1976Fundstelle LR Nr 0 103 1 in LILEX BGBl 1973 II S 1569BGBl Nr 590 1978Vertragstyp MultinationalRechtsmaterie MenschenrechteUnterzeichnung 71Ratifikation 171 14 Dezember 2020 Deutschland Ratifikation 23 Dezember 1973Osterreich Ratifikation 10 September 1978Schweiz Ratifikation 18 September 1992Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung Karte der Ratifizierer dunkelgrun und Unterzeichnerstaaten hellgrun Er wurde inzwischen von 171 Staaten ratifiziert Stand 14 Dezember 2020 unter anderem von der Bundesrepublik Deutschland 23 Dezember 1973 Osterreich 10 September 1978 der Schweiz 18 September 1992 Luxemburg 18 November 1983 und Liechtenstein 10 Dezember 1998 und ist am 3 Januar 1976 gemass Artikel 27 des Paktes drei Monate nach Hinterlegung der 35 Ratifikations oder Beitrittsurkunde Jamaica Ratifikation am 3 Oktober 1975 beim Generalsekretar der Vereinten Nationen in Kraft getreten Seine Einhaltung wird durch den UN Ausschuss fur wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte uberwacht Ein Zusatzprotokoll fur die Einrichtung einer Individualbeschwerdemoglichkeit wurde 2008 verabschiedet 1 Nachdem Uruguay im Februar 2013 als zehnter Staat das Protokoll ratifiziert hat trat es im Mai desselben Jahres in Kraft 2 Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Aufbau und Inhalt des Paktes 2 1 Ubersicht 2 2 Die einzelnen Paktrechte 3 Uberwachungsmechanismen 4 Bundesrepublik Deutschland 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenAls Ausgangspunkt der internationalen Normierung von Menschenrechten wird die Four Freedoms Address des US amerikanischen Prasidenten Franklin D Roosevelt vom 6 Januar 1941 angesehen Vier fundamentale Freiheiten sollten nach seiner Vision einer neuen Weltordnung grundlegend sein Die Freiheit der Meinung und der Religion sowie die Freiheit von Mangel und Furcht Hierauf aufbauend wurde in der Charta der Vereinten Nationen vom 26 Juni 1945 der Gedanke des Menschenrechtsschutzes allgemein als Zielbestimmung in der Definition der Zwecke der Vereinten Nationen aufgenommen Erst mit der am 10 Dezember 1948 feierlich proklamierten Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte AEMR erhielt der volkerrechtliche Menschenrechtsgedanke seinen ersten fassbaren Ausdruck wenngleich auch keinen volkerrechtlich verbindlichen Die AEMR enthalt einen umfassenden Katalog burgerlicher politischer wirtschaftlicher sozialer und kultureller Menschenrechte der spater in den beiden gleichzeitig am 16 Dezember 1966 von der Generalversammlung der UN verabschiedeten internationalen Pakten uber burgerliche und politische Rechte IPburgR oder IPbpR bzw uber wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte IPwskR aufging Die Aushandlung des Vertragstextes zum Pakt uber wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte wurde parallel mit den Verhandlungen um den zur gleichen Zeit abgeschlossenen UN Zivilpakt zwischen 1948 und 1966 gefuhrt Die Verhandlungen wurden von den politischen Interessen und Konstellationen bestimmt die dem Ost West Konflikt und der Dekolonialisierung zugrunde lagen Zu den Streitpunkten gehorte im sich verscharfenden Kalten Krieg die Frage inwieweit ein transnationaler volkerrechtlicher Vertrag Einfluss auf die staatliche Souveranitat nehmen konnte Des Weiteren herrschte unter den Staaten Uneinigkeit ob man politische und burgerliche Rechte spater UN Zivilpakt gemeinsam mit wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Rechten spater UN Sozialpakt in einem Vertrag formulieren sollte Vor allem die USA und Grossbritannien furchteten durch eine Ausweitung des Vertragstextes auch auf wirtschaftliche Rechte eine geringere Wirkungsmacht des Volkerrechtsvertrags Ein weiterer Streitpunkt war die Frage nach der regionalen Gultigkeit des Vertrags So forderte die USA dass in foderalen Staaten die Bundeslander frei uber die Anwendung des Menschenrechtspaktes entscheiden sollten Grossbritannien forderte zudem dass koloniale Gebiete vom Gultigkeitsgebiet des Menschenrechtspaktes ausgeschlossen sein sollten Dekolonisierte Staaten hingegen forderten das Selbstbestimmungsrecht der Volker als Menschenrecht in den Pakt zu implementieren Nach 18 Jahren politischen Ringens wurden die beiden Vertrage schliesslich am 20 Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen 3 Aufbau und Inhalt des Paktes BearbeitenUbersicht Bearbeiten Der IPwskR umfasst 31 Artikel die neben der Praambel in funf Teile gegliedert sind Teil I Artikel 1 betont das Recht der Volker auf Selbstbestimmung als Grundlage fur den Genuss aller weiteren Menschenrechte Teil II Artikel 2 bis 5 enthalt einige allgemeine Regelungen zum Pakt Kernstuck des Paktes bildet Teil III Artikel 6 bis 15 der die materielle Grundlage fur konkrete Menschenrechtsgewahrleistungen enthalt Die einzelnen Paktrechte Bearbeiten Der Pakt definiert wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte eines jeden einzelnen dazu gehoren unter anderem Recht Quelledie Gleichberechtigung von Mann und Frau Artikel 3das Recht auf Arbeit Artikel 6 1das Recht auf Berufsfreiheitdas Recht auf berufliche Beratungdas Recht auf gerechte und gunstige Arbeitsbedingungen Artikel 7das Recht auf angemessenen Lohn Artikel 7 a i das Recht auf gleiches Entgelt fur gleichwertige Arbeit Artikel 7 a i das Recht auf angemessenen Lebensunterhalt durch Arbeit Artikel 7 a ii das Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen Artikel 7 b das Recht auf Arbeitspausen das Recht auf regelmassigen bezahlten Urlaub das Recht auf Vergutung gesetzlicher Feiertage Artikel 7 d das Recht zur Bildung von Gewerkschaften Artikel 8 1das Recht zur Bildung von Gewerkschaftsverbanden Artikel 8 2das Recht auf Streik Artikel 8 4das Recht auf soziale Sicherheit und das Recht auf Sozialversicherung Artikel 9das Recht auf grosstmoglichen Schutz und Beistand fur die Familie Artikel 10 1das Verbot von Zwangsehen Artikel 10 1das Recht auf Mutterschutz Artikel 10 2das Recht auf bezahlten Mutterurlaub Artikel 10 2das Recht auf Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit insbesondere aufgrund der Abstammung bei Sondermassnahmen zum Schutz und Beistand fur alle Kinder und Jugendlichen Artikel 10 3das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sozialer Ausbeutung fur Kinder und Jugendliche Artikel 10 3das Recht auf ein Mindestarbeitsalter fur Kinder Artikel 10 3das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard einschliesslich Recht auf Wohnen Artikel 11 1das Recht vor Hunger geschutzt zu sein zusammen mit Artikel 11 1 Satz 1 das Recht auf angemessene Ernahrung Artikel 11 2das Recht auf hochstmogliche korperliche und geistige Gesundheit Artikel 12 1das Recht auf medizinische Versorgung fur jedermann Artikel 12 2 ddas Recht auf Bildung Artikel 13 1die allgemeine Grundschulpflicht und das Recht auf unentgeltliche Grundschule Artikel 13 2 adas Recht auf allgemeinen Zugang zum hoheren Schulwesen Artikel 13 2 bdas Recht auf allgemeinen Zugang zu Hochschulen Artikel 13 2 cdie allgemeine Schulpflicht und das Recht auf unentgeltliche Schule Artikel 14das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben Artikel 15 1das Recht auf Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt und seiner Anwendungen Artikel 15 2das Urheberrecht Artikel 15 3das Recht auf Freiheit der Forschung Artikel 15 4Diese Rechte gelten gleichermassen fur alle Sie gelten also diskriminierungsfrei Artikel 2 2 insbesondere hinsichtlich der Rasse der Hautfarbe des Geschlechts der Sprache der Religion der politischen Anschauungen sonstiger Anschauungen der nationalen Herkunft der sozialen Herkunft des Vermogens der Geburt jeglichen sonstigen Status Uberwachungsmechanismen BearbeitenWie auch im Internationalen Pakt fur burgerliche und politische Rechte sind die Vertragsstaaten verpflichtet periodisch Staatenberichte dem UN Ausschuss fur wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte einzureichen Der Ausschuss kann ausserdem in Landern in denen das Fakultativprotokoll zum UN Sozialpakt ratifiziert wurde Individualbeschwerden von Einzelpersonen annehmen und verhandeln In Deutschland wird die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN Sozialpakt noch gepruft Bundesrepublik Deutschland BearbeitenDie Bundesrepublik Deutschland hat den Vertrag am 9 Oktober 1968 unterzeichnet vgl Bundesgesetzblatt 1973 II Seite 1569 und am 17 Dezember 1973 die Ratifikationsurkunde beim Generalsekretar der Vereinten Nationen hinterlegt vgl BGBl 1976 II S 428 Mit Inkrafttreten des Paktes am 3 Januar 1976 vgl Bundesgesetzblatt 1976 II Seite 428 ist die Bundesrepublik Deutschland volkerrechtlich an den Pakt gebunden Das Zustimmungsgesetz auch Vertragsgesetz genannt auf dessen Grundlage die volkerrechtliche Ratifikation am 17 Dezember 1973 durch den Bundesprasidenten erfolgte wurde am 23 November 1973 vom Deutschen Bundestag beschlossen vgl Bundesgesetzblatt 1973 II Seite 1569 Zuvor haben auch alle Bundeslander dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Pakt zugestimmt vgl Beschluss laut Bundesrat Drucksache 305 73 vom 25 Mai 1973 sowie Bericht und Antrag des Auswartigen Ausschusses Drucksache 7 1093 vom 17 Oktober 1973 Seite 4 In der Bundesrepublik Deutschland ist der Vertrag somit durch das Vertragsgesetz vom 23 November 1973 in den Rang eines formellen Bundesgesetzes erhoben worden welches zeitgleich mit dem Pakt selbst am 3 Januar 1976 in Kraft getreten ist Bisher wurde das Gesetz nicht wieder aufgehoben oder anderweitig in seiner Geltung beschrankt Insbesondere Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe c des IPwskR erlangte in den vergangenen Jahren eine grossere Aufmerksamkeit im Rahmen der Diskussionen uber die Frage der Erhebung allgemeiner Studiengebuhren 4 In der Rechtswissenschaft ist noch nicht abschliessend geklart ob uberhaupt und wenn ja welche konkreten Rechtsfolgen sich aus Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe c ergeben Grundsatzlich sind gemass Artikel 2 Absatz 1 IPwskR nur die Vertragsstaaten unmittelbar an den Pakt gebunden im Falle der Bundesrepublik Deutschland also nur der Bund als Gebietskorperschaft Nach Artikel 28 IPwskR sollen die Paktbestimmungen aber gerade in foderalistischen Staaten auch fur die einzelnen Gliedstaaten Geltung haben Gemass Art 19 Abs 4 GG steht jedem der durch die offentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird der Rechtsweg offen Dies gilt nicht nur fur Verletzungen der Grundrechte sondern fur alle in der deutschen Rechtsordnung geschutzten Rechte Somit erfasst die Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 GG auch Falle in denen der Staat unmittelbar wirksame internationale Menschenrechtsnormen verletzt die gemass Art 59 Abs 2 bzw Art 25 GG Bestandteil des innerstaatlichen Rechts sind Der deutsche Rechtsanwender ist uber Art 20 Abs 3 GG die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden an die transformierten Vorschriften des Volkerrechts gebunden Aus der Vorschrift folgt auch die Pflicht sich mit Inhalt und Auslegung dieser Vorschriften vertraut zu machen Literatur BearbeitenKlaus Lorcher Bernhard Pfitzner Materialien zum Thema Arbeit Wirtschaft Menschenrechte Rechtskreis UNO 2021 PDF 190 S Stefan Lorenzmeier Rechtliche Zulassigkeit von Studienbeitragen PDF 211 kB HFR 2008 S 130 ff Stefan Lorenzmeier Entscheidungsanmerkung zu BVerwG Urteil vom 29 April 2009 PDF 68 kB Az 6 C 16 08 In ZJS 4 2009 S 438 ff Peter Ridder Die Menschenrechtspakte in Quellen zur Geschichte der Menschenrechte herausgegeben vom Arbeitskreis Menschenrechte im 20 Jahrhundert Mai 2015 abgerufen am 11 Januar 2017 Jakob Schneider Die Justiziabilitat wirtschaftlicher sozialer und kultureller Menschenrechte PDF 435 kB Weblinks BearbeitenEnglische Originalfassung des Internationalen Pakts uber wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte CESCR Seite des Committee on Economic Social and Cultural Rights mit Links zum englischen Originaltext und weiteren Informationen zum Pakt Status der Ratifizierung englisch Ubersetzung und weitere Informationen Humanrights ch Fact Sheet Nr 16 uber das Committee on Economic Social and Cultural Rights PDF 105 kB Vereinte NationenEinzelnachweise Bearbeiten Text des Zusatzprotokolls zum Internationalen Pakt uber wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte chinesisch englisch franzosisch russisch und spanisch PDF 3 5 MB Status der Ratifizierung des Fakultativprotokolls uber die Individualbeschwerde Memento des Originals vom 18 Juli 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot treaties un org Volkerrechtsdatenbank der UNO englisch Peter Ridder Die Menschenrechtspakte In Quellen zur Geschichte der Menschenrechte Arbeitskreis Menschenrechte im 20 Jahrhundert Mai 2015 abgerufen am 11 Januar 2017 vgl Die Einfuhrung von Studiengebuhren und der internationale Pakt uber wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte UN Sozialpakt Memento des Originals vom 3 Februar 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www gew de PDF 465 kB Stellungnahme der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW und des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften fzs Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen Allgemeine Erklarung der MenschenrechteUN Volkermordkonvention Genfer Fluchtlingskonvention UN Sozialpakt UN Zivilpakt UN Rassendiskriminierungskonvention UN Frauenrechtskonvention UN Antifolterkonvention UN Kinderrechtskonvention UN Wanderarbeiterkonvention UN Konvention gegen Verschwindenlassen UN Behindertenrechtskonvention Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4239252 4 lobid OGND AKS LCCN n81048169 VIAF 186300542 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Internationaler Pakt uber wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte amp oldid 236909530