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Der Ausschuss fur wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte CESCR 2 englisch Committee on Economic Social and Cultural Rights ist ein von der UNO eingesetztes Kontrollorgan 3 welches die Einhaltung des Internationalen Pakts uber wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte 4 Sozialpakt IPwskR durch die Vertragsstaaten uberwacht 5 Er hat eine beratende Funktion und kann den Vertragsstaaten Empfehlungen erteilen wie sie die Umsetzung des Vertrags verbessern konnen 6 Ausschuss fur wirtschaftliche soziale und kulturelle RechteCommittee on Economic Social and Cultural Rights Organisationsart AusschussKurzel CESCR 1 Leitung Maria Virginia Bras GomesGegrundet 28 Mai 85Hauptsitz GenfOberorganisation Wirtschafts und Sozialrat ECOSOC Fur diese Aufgabe war im Sozialpakt der Wirtschafts und Sozialrat ECOSOC vorgesehen welcher dafur eine Arbeitsgruppe einsetzte Nach Kritik an der Kompetenz und Unabhangigkeit dieser Arbeitsgruppe wurde im Jahr 1985 der CESCR Ausschuss eingerichtet 7 8 Die Vertragsstaaten konnen seither dem ECOSOC Sachverstandige vorschlagen aus welchen der ECOSOC die Mitglieder des Ausschusses ernennt 9 Zur Gewahrleistung der und Unabhangigkeit der Vertragsorgane wurde die Addis Adeba Richtlinie geschaffen 10 Der geschaffene CESCR Ausschuss besteht aus 18 Sachverstandigen 11 und tagt zweimal jahrlich in Genf im Fruhjahr im Palais des Nations und im Herbst im Palais Wilson Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben und Tatigkeiten 1 1 Die Vertragsgrundlage 1 2 Ratifikationen 2 Verfahrensordnungen 2 1 Verfahrensordnung fur Staatenberichte VerfO SB 2 2 Verfahrensordnung zum Fakultativprotokoll VerfO FP 3 Prufung der Staatenberichte 3 1 Staatenberichtsverfahren in Deutschland 3 1 1 Aktuelles Berichtsverfahren 4 Individualbeschwerden 4 1 Vorsorgliche Massnahmen 4 2 Beschwerden beim Ausschuss und dem EGMR 5 Staatenbeschwerden 5 1 Offensichtliches Versehen der UNO 6 Untersuchungsverfahren 7 Allgemeine Bemerkungen 8 Mitglieder des CESCR 9 Siehe auch 10 Literatur 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseAufgaben und Tatigkeiten BearbeitenAls Fachausschuss hat er die Aufgabe 12 die Einhaltung des Sozialpakts IPwskR 4 durch die Staaten welche das Abkommen ratifizierten 13 zu uberwachen was durch die Prufung der Staatenberichte erfolgt Art 16 IPwskR 6 Wenn von einem Staat auch das Fakultativprotokoll zum Sozialpakt FP IPwskR 14 ratifiziert wurde ist er auch befugt Individualbeschwerden 15 Art 2 FP IPwskR und Staatenbeschwerden 16 Art 10 FP IPwskR zu prufen und auch eigene Untersuchungen 17 durchzufuhren Art 11 FP IPwskR sofern die Staaten dem bei Vertragsabschluss diesem ausdrucklich zustimmten Art 10 f FP IPwskR Seine Zustandigkeit ist davon abhangig welche Erklarungen und Vorbehalte 18 die Staaten beim Vertragsabschluss machten 19 20 Siehe auch Wiener Ubereinkommen uber das Recht der Vertrage Die Vertragsgrundlage Bearbeiten Der Sozialpakt wurde am 16 Dezember 1966 zusammen mit dem Internationalen Pakt uber burgerliche und politische Rechte Zivilpakt von der Generalversammlung der UNO verabschiedet Resolution 2200A XXI Er trat am 3 Januar 1976 volkerrechtlich in Kraft und enthalt die wichtigsten wirtschaftlichen Rechte wie Recht auf Arbeit Recht auf gerechte und gunstige Arbeitsbedingungen Gewerkschaftsfreiheit Streikrecht sozialen Rechte wie Schutz der Familie Rechte auf soziale Sicherheit angemessenen Lebensstandard Ernahrung und kulturellen Rechte wie das Recht auf Bildung Teilnahme am kulturellen Leben und den Schutz des geistigen Eigentums 21 Samtliche Mitgliedsstaaten der UNO konnen den Sozialpakt und das dazugehorende Fakultativprotokoll ratifizieren und sich dadurch vertraglich verpflichten die Bestimmungen dieser beiden Ubereinkommen einzuhalten Hauptartikel Internationaler Pakt uber wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte Hauptartikel Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt fur wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte Ratifikationen Bearbeiten in Kraft Deutschland nbsp Deutschland Liechtenstein nbsp Liechtenstein Osterreich nbsp Osterreich Schweiz nbsp SchweizSozialpakt IPwskR 19 03 01 1976 17 12 1973 10 12 1998 10 09 1978 18 06 1992Fakultativprotokoll zum IPwskR 20 05 05 2013 Den Sozialpakt haben 169 Staaten und das Fakultativprotokoll 24 Staaten ratifiziert Nur Belgien El Salvador Finnland San Marino und Portugal sind mit Staatenbeschwerden Art 10 FP IPwskR und Untersuchungsverfahren Art 11 FP IPwskR einverstanden Stand Februar 2019 Verfahrensordnungen BearbeitenDer Ausschuss erstellte 2 Verfahrensordnungen englisch Rules of Procedure 22 in welchen die Organisation Verfahrensablaufe und Zustandigkeiten beim Ausschuss geregelt sind Die eine Verfahrensordnung VerfO SB 23 fur die im Sozialpakt vorgesehenen Staatenberichte und die andere Verfahrensordnung VerfO FP 24 fur die im Fakultativprotokoll vorgesehenen Verfahren Verfahrensordnung fur Staatenberichte VerfO SB Bearbeiten Sie weicht teilweise erheblich vom 4 Teil im Vertrag ab da dort das Verfahren nur rudimentar geregelt wurde Die VerfO SB zum IPwskR besteht aus 3 Teilen dem Teil I Allgemeine Bestimmungen Teil II Bestimmungen im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ausschusses und Teil III Auslegung und Anderungen Sie enthalt 72 als Regel bezeichnete Bestimmungen und ist in 18 Kapitel unterteilt Die massgeblichen Kapitel sind Kap 15 Berichte der Vertragsstaaten nach Artikel 16 und 17 IPwskR Regeln 58 bis 65 Kap 16 Berichte der Sonderorganisationen nach Artikel 18 IPwskR Regeln 66 bis 68 Kap 17 Andere Informationsquellen Regel 69Verfahrensordnung zum Fakultativprotokoll VerfO FP Bearbeiten Diese Verfahrensordnung regelt das Verfahren bei Individual und Staatenbeschwerden und dem Untersuchungsverfahren durch den Ausschuss Sie enthalt 47 als Regel bezeichnete Bestimmungen und besteht aus 4 Teilen Das Individualbeschwerdeverfahren Regeln 1 bis 20 Das Untersuchungsverfahren Regeln 21 bis 35 Das Verfahren bei Staatenbeschwerden Regeln 36 bis 46 Pressemitteilungen durch den Ausschuss Regel 47Prufung der Staatenberichte BearbeitenDie uberwiegende Tatigkeit des Ausschusses besteht in der Bewertung der periodischen Berichte der Vertragsstaaten in welchen sie darlegen mussen wie sie den Vertrag umgesetzt haben Art 16 IPwskR 4 Der Ablauf der Prufung ist im Kap 12 der VerfO SB 23 geregelt und der Ausschuss erliess eine Richtlinie wie diese Berichte einzureichen seien 25 Die Vertragsstaaten mussen laut Regel 58 VerfO SB beim Ausschuss binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten des Ubereinkommens einen Erstbericht englisch Initial report einreichen danach alle funf Jahre einen periodischen Staatenbericht englisch Periodical reports 26 Am Staatenberichtsverfahren konnen sich auch Nichtregierungsorganisationen NGOs 27 nationale Menschenrechtsorganisationen NHRIs und weitere Sonderorganisationen aktiv beteiligen und Parallelberichte zu den Staatenberichten einreichen um eine unzureichende Umsetzung des IPwskR durch die Vertragsstaaten aufzuzeigen Dabei konnen Lucken oder Fehler des Staatenberichts verdeutlicht und auf Defizite hingewiesen werden Solche Parallelberichte konnen fur den Ausschuss sehr aufschlussreich sein Art 18 f IPwskR Regel 66 ff VerfO SB Fur die Berichtsprufung verfasst der Ausschuss eine Liste mit Fragen englisch Lists of issues Die Berichtsprufung findet in offentlichen Sitzungen statt in denen eine Delegation des Staates die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet Der Ausschuss versucht festzustellen ob der Vertragsstaat das IPwskR korrekt umsetzte und wie er bestehende Mangel beheben konnte Regel 61 ff VerfO SB Fur die Teilnahme Dritter an der offentlichen Verhandlung ist eine Zulassung erforderlich englisch Accreditation 28 Stellt der Ausschuss bei der Berichtsprufung fest dass der Staat seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfullt hat so kann er Vorschlage machen und allgemeine Empfehlungen abgeben wie er diese Mangel beheben soll Regel 64 VerfO SB Diese werden als Abschliessende Beobachtungen englisch Concluding Observations 2 bezeichnet Diese Empfehlungen des Ausschusses sind rechtlich nicht bindend 29 Ihre Umsetzung kann nicht erzwungen werden es ist nur ein Anschlussverfahren englisch Follow up 30 vorgesehen in welchem ein Berichterstatter die Umsetzung der Empfehlungen durch den Staat pruft Sanktionen sind gegenuber dem betreffenden Staat nicht vorgesehen So empfiehlt der Ausschuss den Staaten regelmassig das Fakultativprotokoll zu ratifizieren seit Jahren erfolglos Da die Staaten teilweise ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen und keine oder verspatete Berichte einreichen erstellte das UN Hochkommissariat fur Menschenrechte 31 UNHCHR eine Liste in welcher die Staaten aufgefuhrt sind die alle ihre Berichte punktlich einreichen z B Italien die Schweiz usw und eine Liste mit den Staaten die teilweise in Verzug sind z B Deutschland Liechtenstein Osterreich der Vatikan etc 32 Staatenberichtsverfahren in Deutschland Bearbeiten Nachdem Deutschland den Sozialpakt am 17 Dezember 1973 ratifiziert hatte gab es insgesamt sechs Staatenberichtsvefahren Die einzelnen Staatberichtsverfahren wurden auf der Website des Hochkommissiariats fur Menschenrechte veroffentlicht 33 Der siebte Staatenbericht ist am 31 Oktober 2023 fallig 34 Aktuelles Berichtsverfahren Bearbeiten Der sechste Staatenbericht war im Juni 2018 fallig und wurde Mitte Februar 2017 bei dem UN Ausschuss eingereicht Die tagungsvorbereitende Arbeitsgruppe des Ausschusses hatte anschliessend im Oktober 2017 eine Liste sog List of issue fur die Staatenberichtsprufung erstellt Dabei haben insgesamt 16 zivilgesellschaftliche Organisationen fur die Staatsberichtsprufung Parallelberichte eingereicht welche ebenfalls auf der Website des Hochkommissariats fur Menschenrechte veroffentlicht wurden Die Prufung des Berichts fand am 25 November 2018 wahrend der 64 Sitzung des Ausschusses in Genf statt 34 Zudem wurden auf der Website des Deutschen Instituts fur Menschenrechte abschliessende Bemerkungen zum sechsten Staatenbericht veroffentlicht 35 Individualbeschwerden BearbeitenDie Individualbeschwerden werden euphemistisch als Mitteilungen bezeichnet Sofern ein Staat das Fakultativprotokoll 14 zum IPwskR ratifizierte 20 kann der Ausschuss auch Individualbeschwerden 36 gegen diesen Vertragsstaat prufen Im Gegensatz zu den anderen UN Vertragsorganen erstellte der Ausschuss weder ein Beschwerdeformular englisch Model complaint form 37 noch ein dazugehorendes Informationsblatt Die Beschwerde kann durch eine Einzelperson eingelegt werden wenn sie der Meinung ist durch den Vertragsstaat in einem oder mehreren vom Sozialpakt garantierten Rechten verletzt zu sein Ebenfalls kann durch Abgabe einer entsprechenden Erklarung gemass einem bestimmten Artikel des Ubereinkommens CERD CAT CED and CMW eine Beschwerde eingereicht werden Zudem konnen die Beschwerden auch im Namen von Dritten eingereicht werden wenn die betroffene Einzelperson dazu schriftlich zugestimmt hat Eine besondere Form ist dafur nicht vorgesehen Eine Zustimmung der Einzelperson ist entbehrlich sein wenn sich diese in einer Justizvollzugsanstalt befindet keinen Zugang zur Aussenwelt hat oder Opfer eines erzwungenen Verschwindens ist 21 Seit Anfang der 1970er Jahre haben sich die internationalen Beschwerdemechanismen in hohem Tempo entwickelt Die Beschwerdefuhrer konnen heute bei den Vereinten Nationen Anspruche wegen Verletzung ihrer Rechte aus den neun so genannten Kern Menschenrechtsvertragen geltend machen 38 Fur den Ausschuss fur Arbeitsmigranten Committee on Migrant Workers ist der Individualbeschwerdemechanismus noch nicht in Kraft getreten 39 Das Beschwerdeverfahren ist in Art 2 bis 9 FP IPwskR und im ersten Teil der VerfO FP 24 Regel 1 bis 20 umschrieben Die Zulassigkeitsvoraussetzungen sind in Art 3 f FP IPwskR aufgefuhrt Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden sie darf nicht anonym sein und muss in einer der Arbeitssprachen des Ausschusses verfasst sein dazu muss der nationale Rechtsweg erfolglos durchlaufen sein Innerhalb von einem Jahr nach dem letzten innerstaatlichen Entscheid muss die Beschwerde beim Ausschuss eingereicht werden Eingaben nach Ablauf dieser Frist werden fur unzulassig erklart ratione temporis Die Beschwerde kann auch mit der Begrundung abgelehnt der Ausschuss sei nicht zustandig da die geltend gemachte Verletzung nicht im IPwskR enthalten sei ratione materiae durch die Vertragsverletzung sei keine klare Benachteiligung entstanden oder die Beschwerde wurde ein Missbrauch des Beschwerderechts darstellen Die gleiche Beschwerde darf auch nicht bei einem anderen internationalen Organ z B beim EGMR einem anderen UN Vertragsorgan o a eingereicht werden Die bei der UNO eingereichten Beschwerden werden zuerst vom Sekretariat des UNHCHR formell gepruft Regel 1 VerfO FP Dann wird die Beschwerde entweder abgelehnt oder registriert und an den Ausschuss weitergeleitet welcher dann seinerseits die Zulassigkeit der Beschwerde pruft Art 3 FP IPwskR Wurde die Mitteilung nicht entgegengenommen wird dies dem Beschwerdefuhrer in einem Standardschreiben mitgeteilt Das Sekretariat benutzt ublicherweise ein Formular in welchem meistens ungenugende Begrundung angegeben obwohl dies gar nicht vorgesehen ist Regel 1 Ziff 2 VerfO FP und stattdessen Informationen eingeholt werden mussten Regel 3 VerfO FP Vom Sekretariat werden nur die an den Ausschuss weitergeleiteten Beschwerden registriert Uber die Anzahl der bereits vom Sekretariat abgelehnten Beschwerden wird keine Statistik gefuhrt Falls die Beschwerde entgegengenommen wurde wird sie an den betreffenden Staat zur Stellungnahme weitergeleitet woraufhin er seinerseits die Einrede der Unzulassigkeit einbringen kann Regel 11 VerfO FP Der Ausschuss versucht auch eine gutliche Einigung zu erreichen Wenn der Vertragsstaat dem zustimmt wird dies in einem Entscheid festgehalten und der Fall ist erledigt Art 7 FP IPwskR Daraufhin pruft der Ausschuss die materielle Zulassigkeit der Beschwerde Wenn er die Beschwerde fur unzulassig erklarte dann begrundet er im Gegensatz zum Sekretariat seinen Entscheid der Unzulassigkeit der Beschwerde Erst nachher setzt sich der Ausschuss inhaltlich mit der Beschwerde auseinander Art 8 FP IPwskR Hatte der Ausschuss eine Vertragsverletzung festgestellt erteilt er dem Staat Vorschlagen und Empfehlungen wie er diese beheben konne Art 9 Abs 1 FP IPwskR Der betroffene Vertragsstaat wird dann gebeten die Auffassungen des Ausschusses gebuhrend in Erwagung zu ziehen und ihm seinen Entscheid und die allfallige Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses mitzuteilen Art 9 Abs 2 FP IPwskR Die Empfehlungen des Ausschusses sind rechtlich nicht bindend 29 ihre Umsetzung kann nicht erzwungen werden es ist nur ein Anschlussverfahren englisch Follow up 40 vorgesehen in welchem die Umsetzung der Empfehlungen durch den Staat pruft wird Art 9 Abs 3 FP IPwskR Regel 18 VerfO FP und gegebenenfalls im nachsten Staatenberichtsverfahren thematisiert wird Sanktionen gegen den fehlbaren Staat sind nicht vorgesehen Eine Ubersicht der gepruften Individualbeschwerden durch den Ausschuss findet sich auf der Website des Hochkommissariats fur Menschenrechte Beispielsweise wurde 2021 mehrere Individualbeschwerden bezuglich Wohn Frauen und Gesundheitsrechten sowie Rentenanspruchen angenommen Vorsorgliche Massnahmen Bearbeiten Bei der Einreichung einer Individualbeschwerde konnen gleichzeitig auch Vorsorgliche Massnahmen englisch Interim measures verlangt werden Regel 7 VerfO FP wenn ein nichtwiedergutzumachender Schaden droht Solche Antrage mussen mit dem Vermerk Urgent Interim measures so schnell wie moglich versehen sein damit das Sekretariat genugend Zeit hat das Begehren zu prufen und falls die Beschwerde nicht abgelehnt wurde gegebenenfalls solche Massnahmen anzuordnen Der Ausschuss kann auch von sich aus solche Massnahmen anordnen Art 5 FP IPwskR sie stellt jedoch kein Entscheid uber die Zulassigkeit der Beschwerde oder der Feststellung einer Vertragsverletzung durch den Staat dar Beschwerden beim Ausschuss und dem EGMR Bearbeiten Eine Beschwerde beispielsweise wegen Verstoss gegen das Recht auf Bildung von Gewerkschaften gemass Art 8 IPwskR und Art 11 EMRK darf nicht gleichzeitig beim Ausschuss und dem EGMR eingereicht werden da es derselbe Sachverhalt ist Es ist jedoch zulassig beim Ausschuss eine Beschwerde wegen Art 20 IPwskR Recht auf Sozialversicherung und beim EGMR eine Beschwerde wegen Verstoss gegen Art 12 EMRK Recht auf Eheschliessung einzureichen da es keine Uberschneidung gibt sondern verschiedene Vertragsverletzungen durch denselben Staat betrifft Es gibt Beschwerden welche zuerst beim EGMR eingereicht von diesem jedoch nicht entgegengenommen wurden mit der Standardbegrundung die Beschwerde hat keinen Anschein einer Verletzung der in der Konvention EMRK oder ihren Zusatzprotokollen garantierten Rechte und Freiheiten Die daraufhin beim UN Ausschuss eingereichte Beschwerde wurde mit der Begrundung abgelehnt sie sei angebliche vom EGMR gepruft worden obwohl der EGMR die Beschwerde gar nicht materiell prufte sondern nicht entgegennahm Im Gegensatz zu den UN Ausschussen lehnt der EGMR Individualbeschwerde ab welche im Wesentlichen mit einer schon vorher vom EGMR gepruften Beschwerde ubereinstimmt Art 35 Abs 2 lit b EMRK Sinngemass der Entscheid No 577 2013 41 des CAT Ausschusses vom 9 Februar 2016 i S N B c Russland wegen Folter Der Beschwerdefuhrer hatte gleichzeitig beim EGMR eine identische Beschwerde eingereicht No 33772 13 weswegen der CAT Ausschuss die Beschwerde ablehnte RZ 8 2 In der Urteilsdatenbank HUDOC des EGMR gibt es jedoch kein Urteil mit der No 33772 13 da die Beschwerde von der Kanzlei verweigert und aus dem Register gestrichen wurde somit vom EGMR nicht gepruft wurde Staatenbeschwerden BearbeitenDer Ausschuss ist befugt Staatenbeschwerden 16 zu prufen wenn ein Vertragsstaat geltend macht ein anderer Vertragsstaat komme seinen Verpflichtungen aus dieser Konvention nicht nach Die Voraussetzung dazu ist dass beide Staaten bei der Ratifikation des Fakultativprotokolls 14 in einer Erklarung die Zustandigkeit des Ausschusses explizit anerkannten Art 10 Abs 1 FP IPwskR 20 Dieses Verfahren ist im 3 Teil der VerfO FP 24 naher umschrieben 42 Das Sekretariat ist nicht befugt Staatenbeschwerden fur unzulassig zu erklaren und im Gegensatz zu den Individualbeschwerden gibt es bei Staatenbeschwerden keine hohen formellen Anforderungen wie fur Individualbeschwerden in Art 3 FP IPwskR Die Aufgabe des Ausschusses besteht darin den Streit zu Schlichten Regel 43 VerfO FP Kommt keine gutliche Einigung zustande fasst er den wesentlichen Sachverhalt und die Stellungnahmen der beiden Staaten zusammen Wodurch das Verfahren abgeschlossen ist Regel 46 VerfO FP Offensichtliches Versehen der UNO Bearbeiten Bei der Voraussetzung fur eine Staatenbeschwerde wonach alle in der Sache zur Verfugung stehenden innerstaatlichen Rechtsbehelfe eingelegt und erschopft sein mussen ausser wenn das Verfahren bei der Anwendung der Rechtsbehelfe unangemessen lange dauert Art 10 Abs 1 lit c FP IPwskR handelt es sich um ein offensichtliches Versehen der UNO da der beschwerdefuhrende Staat den anderen Staat nur durch eine schriftliche Mitteilung auf die Missstande hinweisen muss und wenn die Sache nicht innerhalb von sechs Monaten geregelt wurde kann er sich direkt an den Ausschuss wenden Art 10 Abs 1 lit a b FP IPwskR Untersuchungsverfahren BearbeitenErhalt der Ausschuss zuverlassige Angaben uber schwerwiegende oder systematische Verletzungen des Vertrags kann er ein Untersuchungsverfahren 17 einleiten Art 11 FP IPwskR 43 sofern der betreffende Staat bei Vertragsabschluss des Fakultativprotokolls 14 diesem Verfahren ausdrucklich zustimmte Art 1 Abs 1 FP IPwskR 20 Das Untersuchungsverfahren englisch Inquiry procedure 44 ist im 2 Teil der VerfO FP 24 umschrieben Der Staat wird vom Ausschuss gebeten beim Untersuchungsverfahren mitzuwirken und Angaben zu diesen Verdachtigungen zu machen Art 11 Abs 4 FP IPwskR Regel 29 VerfO FP Zuerst werden die erhaltenen Informationen gepruft Regel 26 FP IPwskR und falls sich der Verdacht erhartete wird eine Untersuchung durchgefuhrt dabei kann der Ausschuss auch vor Ort im betroffenen Staat Abklarungen vornehmen sofern der Staat dem zustimmt Wenn vom fehlbaren Staat die Betroffenen bedroht und eingeschuchtert werden kann er fur diese Schutzmassnahmen anordnen Regel 35 VerfO FP Nach Abschluss der Untersuchung ubermittelt der Ausschuss dem betroffenen Staat den Untersuchungsbericht und falls er Missstande feststellte entsprechende Empfehlungen wie diese zu beheben seien Der Staat muss ihm innerhalb von sechs Monaten seine Stellungnahme und die getroffenen Massnahmen mitteilen Regel 33 VerfO FP Die Empfehlungen des Ausschusses sind rechtlich nicht bindend 29 ihre Umsetzung kann nicht erzwungen werden Abgesehen davon dass beim nachsten Staatenbericht die Umsetzung der Empfehlungen thematisiert wird sind keine weiteren Massnahmen vorgesehen Art 12 FP IPwskR Regel 34 VerfO FP Allgemeine Bemerkungen BearbeitenZur Auslegung und Prazisierung der einzelnen Bestimmungen in der Anti Rassismus Konvention veroffentlicht der Ausschuss Allgemeine Bemerkungen englisch General comments Sie sollen Missverstandnisse ausraumen und die Vertragsstaaten bei der Erfullung ihrer vertraglichen Verpflichtungen behilflich sein Regel 65 VerfO SB 45 46 Mitglieder des CESCR BearbeitenMitglieder im Ausschuss 11 Name Land Bis amHr Aslan ABASHIDZE stellvertretender Vorsitzender und Berichterstatter Russland nbsp Russland 31 12 22Hr Mohamed Ezzeldin ABDEL MONEIM Vorsitzender Agypten nbsp Agypten 31 12 24Hr Nadir ADILOV Aserbaidschan nbsp Aserbaidschan 31 12 24Hr Mohammed AMARTI Marokko nbsp Marokko 31 12 24Hr Asraf Ally CAUNHYE Mauritius nbsp Mauritius 31 12 22Hr Yongxiang SHEN China Volksrepublik nbsp Volksrepublik China 31 12 24Fr Laura Maria CRACIUNEAN TATU Rumanien nbsp Rumanien 31 12 24Hr Ludovic HENNEBEL Belgien nbsp Belgien 31 12 22Hr Peters Sunday Omologbe EMUZE Nigeria nbsp Nigeria 31 12 22Fr Karla Vanessa LEMUS DE VASQUEZ El Salvador nbsp El Salvador 31 12 22Hr Mikel MANCISIDOR Spanien nbsp Spanien 31 12 24Hr Seree NONTHASOOT Thailand nbsp Thailand 31 12 24Fr Lydia Carmelita RAVENBERG Suriname nbsp Suriname 31 12 24Fr Preeti SARAN Indien nbsp Indien 31 12 22Fr Heisoo SHIN Stellvertretende Vorsitzende Korea Sud nbsp Sudkorea 31 12 22Hr Rodrigo UPRIMNY Kolumbien nbsp Kolumbien 31 12 22Hr Michael WINDFUHR Stellvertretender Vorsitzender Deutschland nbsp Deutschland 31 12 24Hr Renato ZERBINI RIBEIRO LEAO Brasilien nbsp Brasilien 31 12 22Siehe auch BearbeitenInternationaler Pakt uber wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte Sozialpakt IPwskR Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt fur wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte FP IPwskR Wiener Ubereinkommen uber das Recht der Vertrage WVK UN Hochkommissariat fur Menschenrechte UNHCHR Menschenrechtsabkommen Vertragssammlung der Vereinten Nationen United Nations Treaty Collection UNTC UN Vertragsorgan von der UNO als Kontrollorgane eingesetzten AusschusseLiteratur BearbeitenABC der Vereinten Nationen PDF 4 2 MB 9 Auflage Auswartiges Amt Menschenrechtspakte und ihre Uberprufungsorgane Mai 2017 S 155 ff 308 S Manfred Nowak Einfuhrung in das internationale Menschenrechtssystem Neuer Wissenschaftlicher Verlag Wien 2002 ISBN 3 7083 0080 7 Claudia Mahler Das Fakultativprotokoll zum UN Sozialpakt PDF 246 kB Warum die Ratifikation durch Deutschland notwendig ist In aktuell 02 2011 nicht barrierefrei Fact Sheet No 16 Rev 1 The Committee on Economic Social and Cultural Rights CESCR PDF 106 kB United Nations Genf Juli 1991 englisch 22 S UNHCHR The United Nations Human Rights Treaty System PDF Fact Sheet No 30 Rev 1 New York Genf 2012 englisch 74 S UNHCHR A Handbook for Civil Society PDF Working with the United Nations Human Rights Programme New York Genf 2008 englisch 206 S UNHCHR Handbook for Human Rights Treaty Body Members PDF New York Genf 2015 englisch 98 S Weblinks BearbeitenInternetseite des CESCR Ausschusses englisch Der UN Fachausschuss zum Sozialpakt CESCR von Deutsches Institut fur Menschenrechte Internationaler Pakt uber wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte Sozialpakt IPwskR in Liechtensteinische Gesetzessammlung LILEX Ratifikationsstand vom Sozialpakt IPwskR mit den Vorbehalten und Erklarungen der Staaten zum Sozialpakt in Vertragssammlung der UNO UNTC Fakultativprotokoll zum Sozialpakt PDF 545 kB A RES 63 117 pdf 5 S deutsche Ubersetzung vom Regionalen Informationszentrum der UNO fur Westeuropa UNRIC Ratifikationsstand vom Fakultativprotokoll FP IPwskR mit den Vorbehalten und Erklarungen der Staaten in Vertragssammlung der UNO UNTC Wiener Ubereinkommen uber das Recht der Vertrage WVK In Liechtensteinische Gesetzessammlung LILEX Late and non reporting States Liste der Staaten welche die Staatenbericht punktlich einreichen und denjenigen welche in Verzug sind Rapporte zu den Staatenberichten Deutschland Rapporte und Berichte in der Datenbank des CESCR Liechtenstein Rapporte und Berichte in der Datenbank des CESCR Osterreich Rapporte und Berichte in der Datenbank des CESCR Schweiz Rapporte und Berichte in der Datenbank des CESCR Einzelnachweise Bearbeiten Die Kurzbezeichnung CESCR wird ausser in russisch in allen anderen Amtssprachen des Ausschusses benutzt inkl arabisch und chinesisch dazu auch vom Auswartigen Amt Deutschlands a b Committee on Economic Social and Cultural Rights Internetseite des CESCR mit ausfuhrlichen Informationen Abgerufen am 28 Februar 2019 englisch Human Rights Bodies Menschenrechtsorgane der UNO Hochkommissariat fur Menschenrechte UNHCHR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch a b c Internationaler Pakt uber wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte IPwskR In Liechtensteinische Gesetzessammlung LILEX Abgerufen am 28 Februar 2019 Menschenrechtsabkommen Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 1 Marz 2019 a b Der UN Fachausschuss zum Sozialpakt CESCR Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 28 Februar 2019 UNO Ausschuss fur wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte Humanrights ch abgerufen am 28 Februar 2019 ECOSOC Resolution 1985 17 vom 28 Mai 1985 MSWord Schaffung des CESCR ECOSOC 28 Mai 1985 abgerufen am 28 Februar 2019 englisch Elections of Treaty Body Members UNHCHR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch Addis Ababa guidelines MSWord Guidelines on the independence and impartiality of members of the human rights treaty bodies UNHCHR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch a b Membership Die Sachverstandigen des Ausschusses CESCR abgerufen am 28 Februar 2019 Working methods Arbeitsweise des Ausschusses CESCR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch Der Staat ist erst nach der Ratifizierung volkerrechtlich verpflichtet den Vertrag einzuhalten In Deutschland gilt das dualistische System in welchem der Vertrag zuerst in nationales Recht transformatiert werden muss bevor es justiziabel wird In Lichtenstein Osterreich und der Schweiz gilt das monistische System wonach der Vertrag mit der Ratifikation sogleich anwendbar wird a b c d Fakultativprotokoll zu Sozialpakt PDF Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 1 Marz 2019 Text in deutscher Ubersetzung Individual Communications Individualbeschwerden bei einem UN Vertragsorgan UNHCHR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch a b state to state complaints Verfahren bei Staatenbeschwerden UNHCHR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch a b Inquiries Untersuchungsverfahren bei system Vertragsverletzungen UNHCHR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch laut Art 2 WVK ist ein Vorbehalt eine von einem Staat beim Beitritt zu einem Vertrag abgegebene einseitige Erklarung durch die der Staat bezweckt die Rechtswirkung einzelner Vertragsbestimmungen in der Anwendung auf diesen Staat auszuschliessen oder zu andern a b Status of Treaties ICESCR Ratifikationsstand Vorbehalte und Erklarungen zum IPwskR In Vertragssammlung der UNO UNTC Abgerufen am 28 Februar 2019 englisch a b c d e Status of Treaties OP ICESCR Ratifikationsstand Vorbehalte und Erklarungen zum FP IPwskR In Vertragssammlung der UNO UNTC Abgerufen am 28 Februar 2019 englisch a b Der Sozialpakt ICESCR Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 28 Februar 2019 Rules of Procedure Verfahrensordnung des CESCR CESCR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch a b Verfahrensordnung VerfO SB fur die Staatenberichte CESCR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch Version E C 12 1990 4 Rev 1 vom 1 September 1993 a b c d Verfahrensordnung VerfO FP fur das Fakultativprotokoll CESCR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch Version E C 12 49 3 vom 15 Januar 2013 General reporting guidelines Leitlinie fur Staatenberichte CESCR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch Staatenberichtsverfahren Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 28 Februar 2019 Information Note for civil society and national human rights institutions Informationen fur NGOs und nationale Menschenrechtsorganisationen CESCR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch Zulassung fur die Verhandlungen beim Ausschuss CESCR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch a b c Rechtliche Instrumente PDF In ABC der Menschenrechte Eidgenossisches Departement fur auswartige Angelegenheiten EDA S 10 abgerufen am 28 Februar 2019 Follow up to concluding observations procedure CESCR abgerufen am 1 Marz 2019 englisch Hochkommissariat fur Menschenrechte der UNO Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 28 Februar 2019 List of States parties without overdue reports Late and non reporting States UNHCHR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch Reporting status for Germany In United Nations Abgerufen am 13 August 2022 englisch a b Umsetzung des Sozialpakts in Deutschland Abgerufen am 21 Juni 2022 deutsch Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem In Deutsches Institut fur Menschenrechte Abgerufen am 13 August 2022 Procedure under the OP ICESCR Individualbeschwerdeverfahren beim CESCR UNHCHR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch Sinngemass Beschwerdeformular fur den CCPR CAT und CERD Ausschuss MSWord UNHCHR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch OHCHR Individual Communications Abgerufen am 22 Juni 2022 englisch OHCHR Complaints about human rights violations Abgerufen am 22 Juni 2022 englisch Follow up to concluding observations CESCR abgerufen am 1 Marz 2019 englisch Entscheid No 577 2013 des CAT i S N B c Russland wegen Folter Abgerufen am 28 Februar 2019 englisch Das Staatenbeschwerdeverfahren Sozialpakt Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 28 Februar 2019 Das Untersuchungsverfahren In Sozialpakt Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 28 Februar 2019 Inquiry procedure Das Untersuchungsverfahren CESCR abgerufen am 28 Februar 2019 englisch Allgemeine Bemerkungen des CESCR In Sozialpakt Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 28 Februar 2019 General Comments des CESCR Humanrights ch abgerufen am 28 Februar 2019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title UN Ausschuss fur wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte amp oldid 237112851