www.wikidata.de-de.nina.az
Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht der sogenannten zweiten Generation Seine Grundlage im internationalen Recht sind Art 11 des Internationalen Pakts uber wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte ICESCR Art 16 der Europaischen Sozialcharta vom 16 Dezember 1966 sowie Art 31 der revidierten Europaischen Sozialcharta Implizit wird das Recht auf Wohnen auch durch die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Volker eingeraumt 1 Dem UN Ausschuss fur wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte zufolge beinhalten Aspekte des Rechts auf Wohnen unter dem ICESCR auch rechtlichen Schutz des Arbeitsplatzes die Verfugbarkeit von Dienstleistungen Materialien Anlagen und Infrastruktur Erschwinglichkeit Bewohnbarkeit Zuganglichkeit Lage und kulturelle Angemessenheit 2 In Deutschland formulierte die Weimarer Verfassung im Sommer 1919 in Art 155 erstmals das staatliche Ziel jedem Deutschen eine gesunde Wohnung zu sichern Als politisches Ziel wurde das Recht auf Wohnen im Jahre 1944 von Franklin D Roosevelt in seiner Rede zum Second Bill of Rights formuliert In der DDR war das Recht auf Wohnen in der Verfassung vom 6 April 1968 verankert 3 UN Sonderbeauftragte BearbeitenDie Vereinten Nationen benennen regelmassig Sonderberichterstatter fur das Recht auf Wohnen Von 2014 bis April 2020 war die kanadische Menschenrechtlerin Leilani Farha UN Sonderberichterstatterin fur das Recht auf angemessenes Wohnen Siehe auch BearbeitenSoziale Sicherheit WohngeldEinzelnachweise Bearbeiten ACHR decision in case SERAC v Nigeria see para 60 p 25 Memento des Originals vom 5 Juni 2012 auf WebCite nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www serac org MS Word 196 kB The right to adequate housing Art 11 1 CESCR General comment 4 see para 8 Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6 April 1968 in der Fassung vom 7 Oktober 1974 bei DocumentArchiv de dort wortlich mit Artikel 37 Jeder Burger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Wohnraum fur sich und seine Familie entsprechend den volkswirtschaftlichen Moglichkeiten und ortlichen Bedingungen Der Staat ist verpflichtet dieses Recht durch die Forderung des Wohnungsbaus die Werterhaltung vorhanden Wohnraums und die offentliche Kontrolle uber die gerechte Verteilung des Wohnraums zu verwirklichen Es besteht Rechtsschutz bei Kundigungen Jeder Burger hat das Recht auf Unverletzbarkeit seiner Wohnung Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Recht auf Wohnen amp oldid 203121222