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Die Herrschaften des Burgenlandes waren historische Verwaltungseinheiten des osterreichischen Bundeslandes Burgenland Es handelte sich dabei um Zusammenschlusse von Ortschaften und Einzelgehoften mit seinen Bewohnern Untertanen sowie unbewohntem Grund unter einer zumeist adeligen oder geistlichen Grundherrschaft Sie bestanden in der feudalen Geschichtsperiode seit dem Mittelalter bis zur Durchfuhrung der Grundentlastung in Ungarn 1854 1 Die Herrschaften wurden im Normalfall nach dem Vorort und Sitz des Grundherrn benannt wo dieser zumeist eine Burg oder ein Schloss unterhielt Drei der ehemaligen Herrschaftsvororte des heutigen Burgenlands liegen in Ungarn St Gotthard Pernau und Ungarisch Altenburg Die Herrschaftsvororte Eisenstadt Mattersburg und Gussing wurden nach dem Anschluss des Burgenlandes an Osterreich 1921 zu Bezirkshauptstadten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtsbeziehung zwischen Grundherren und Untertanen 3 Herrschaften 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDas Gebiet des heutigen Burgenlandes war seit Beginn des 11 Jahrhunderts Teil des Konigreichs Ungarn Es wurde das Lehnswesen des Frankischen Reichs ubernommen und schrittweise angepasst Im 11 und 12 Jahrhundert wurde die Zentralmacht der ungarischen Konige schwacher und einzelne Adelsgeschlechter gewannen an Einfluss Die Konige versuchten die Gunst dieser Adeligen durch Verleihung von Grundbesitz zu bewahren wodurch sich die Macht dieser Adeligen allerdings noch weiter steigerte und das Lehenswesen immer grossere Bedeutung gewann Das politische System wandelte sich von einem tributaren in Richtung eines starker auf die Grundherrschaft ausgerichtetes System 2 Zu Beginn des 13 Jahrhunderts ist in dem Gebiet eine starke Vereinheitlichung und Arrondierung des Grundbesitzes sowie eine rasch steigende Zahl von unfreien Bauern erkennbar Bis Mitte des 14 Jahrhunderts hatte sich eine relativ einheitliche Gesellschaftsstruktur mit abhangigen Bauern entwickelt Ausnahmen bildeten auf dem Gebiet der Herrschaften des Burgenlandes insbesondere die freien Bauern Heiducken die in der fruhen Neuzeit Kriegsdienste fur die Grundherren versahen 2 Die ersten adeligen Grossgrundbesitzer waren die Familie Mattersdorf Forchtenstein im Norden des Landes sowie die Herren von Guns im Suden 1 Rechtsbeziehung zwischen Grundherren und Untertanen BearbeitenDie Herrschaft vertrat die Interessen ihrer Untertanen gegenuber dem ungarischen Konig und zentralen Stellen des Landes Gegenuber den Untertanen trat der Grundherr als Vertreter der staatlichen Obrigkeit auf Die Herren fuhrten das Grundbuch hatten das Recht zur Pfarrbesetzung und bestimmten durch Ausubung oder Verpachtung verschiedener Sonderrechte Regalien wie z B des Schank Handels oder Fischereirechts wesentliche Bereiche der Wirtschaft im Herrschaftsbereich 3 Die Untertanen waren Leibeigene der Grundherrschaft und dieser zu Robot und verschiedenen Abgaben wie dem Zehent verpflichtet Sie unterstanden in alltaglichen Belangen der Gerichtsbarkeit direkt dem Grundherren Nur spezielle Angelegenheiten wie Strafsachen oder Zehentangelegenheiten kamen vor die Komitatsbehorde die den Grundherren in diesen Rechtssachen uberwachte Die Grundherren erhielten im Lauf der Zeit immer grossere Macht und erweiterten ihre Kontroll und Sanktionsmoglichkeiten Beispielsweise verlieh bereits im fruhen 14 Jahrhundert Konig Karl I Robert den Grundherren die Blutgerichtsbarkeit 1 Die untertanigen Bauern hatten ein erbliches Nutzungsrecht an ihren Hufen Die Grundherren begnugten sich bis ins 16 Jahrhundert meist mit der Einhebung von Abgaben Ab dem 16 Jahrhundert versuchten die Grundherren die Produkte der Bauern in Eigenregie zu verkaufen und erhielten weitere Vorrechte und de facto einen wirtschaftlichen Monopolstatus Die Bauern mussten einerseits ihre Produkte zuerst der Grundherrschaft anbieten Vorkaufsrecht und andererseits dem Grundherren die Produkte abkaufen Abnahmezwang Ende des 16 und im Verlauf des 17 Jahrhunderts verstarkte sich die personliche Abhangigkeit der Bauern und es bildete sich die Leibeigenschaft aus die in Ungarn meist als Erbuntertanigkeit bezeichnet wurde Die Untertanen wurden noch starker in ihren Rechten wir im Heirats Berufs und Eigentumsrecht beschrankt Zwar gab es seit 1514 gesetzliche Regelungen die maximal 52 Tage pro Frondienst zuliess und die ewige Schollenbindung festschrieb doch wurden diese erst nach und nach und nicht immer konsequent eingehalten In der zweiten Halfte des 16 Jahrhunderts wurde die Belastung durch Frondienste sogar noch erheblich gesteigert Im Zuge des aufgeklarten Absolutismus wurden die Lasten und Pflichten der untertanigen Bauern von den habsburgischen Konigen geregelt Untere dem ungarischen Konig Josef II wurde in Ungarn 1785 Leibeigenschaft abgeschafft 4 Wie viele der Reformen Josefs II wurden auch die Regelungen zur Grundentlastung nach Josefs Tod zuruckgenommen 1854 beschloss der ungarische Reichstag die Aufhebung der Leibeigenschaft der grundherrlichen Rechtsprechung vieler weiterer Vorrechte der Grundherren der Frondienste usw 5 Der von den Bauern bewirtschaftete Pachtgrund ging gegen eine Ablose an die ehemaligen Grundherren in deren Eigentum uber Nicht eingeloster Grund blieb den ehemaligen Grundherren Die ehemaligen Untertanen wurden zu Staatsburgern die Ortschaften der Herrschaft freie Gemeinden 6 Herrschaften BearbeitenDie grosste Herrschaft im Norden des Landes war die Herrschaft Ungarisch Altenburg unter den Grafen Poth einem der altesten deutschen Adelsgeschlechter in Ungarn Herren auf Lockenhaus im mittleren Burgenland waren die Gunser danach die Kanizsay und spater die ungarischen Hochadeligen Nadasdy Die Kanizsay waren ausserdem Herren uber die Herrschaften Eisenstadt und Hornstein im Landesnorden Die grosste Herrschaft des sudlichen Burgenlands war die Herrschaft Gussing Entstanden ist sie im 11 Jahrhundert unter den Herren von Guns Spater zerfiel die Herrschaft und wurde unter verschiedenen Adeligen aufgeteilt Unter den ungarischen Magnaten Batthyany erreichte sie ab 1540 schrittweise nahezu wieder die ursprungliche Grosse Herrschaft Bernstein wurde von den Geschlechtern Kanizsay Konigsberg und Batthyany beherrscht Eberau war im Besitz der Hedervary Ellerbach und Erdody Den Erdody unterstand zudem die Herrschaft Rotenturm Nahezu ausschliesslich im Besitz der Batthyany oder deren Ehegattinen und gatten waren die Herrschaften Rechnitz Schlaining Pinkafeld und Neuhaus Gebiete mit geistlichen Grundherren waren die Herrschaften Pernau Heiligenkreuz Klostermarienberg sowie St Gotthard Neben diesen gab es im Lauf der Jahrhunderte verschiedene Kleinherrschaften im heutigen Burgenland Literatur BearbeitenAugust Ernst Geschichte des Burgenlandes Verlag fur Geschichte u Politik Wien 1991 ISBN 3 7028 0311 4 Josef Karl Homma Zur Herrschaftsgeschichte des sudlichen Burgenlandes in der Reihe Burgenlandische Forschungen Hrsg Burgenlandisches Landesarchiv Verlag Verdinand Berger Horn Wien 1947 Weblinks BearbeitenDie Geschichte der burgenlandischen Ungarn Neuzeitliche Entwicklungsgeschichte Memento vom 25 Oktober 2007 im Internet Archive auf der Homepage des Ungarischen Medien und Informationszentrums www umiz atEinzelnachweise Bearbeiten a b c August Ernst Geschichte des Burgenlandes Verlag fur Geschichte u Politik Wien 1991 ISBN 3 7028 0311 4 S 49ff a b Daniel Ursprung Leibeigenschaft Ungarn Memento des Originals vom 14 September 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot eeo uni klu ac at auf der Homepage der Universitat Klagenfurt http www uni klu ac at abgerufen am 13 Oktober 2010 Die Geschichte der burgenlandischen Ungarn Neuzeitliche Entwicklungsgeschichte Memento vom 25 Oktober 2007 im Internet Archive auf der Homepage des Ungarischen Medien und Informationszentrums http www umiz at abgerufen am 8 Oktober 2010 Helmut Reinalter Josephinismus als Aufgeklarter Absolutismus Bohlau Verlag Wien Koln Weimar 2008 ISBN 978 3 205 77777 9 S 12 Albert Judeich Die Grundentlastung in Deutschland Brockhaus Verlag Leipzig 1863 S 13ff Carl Freiherr von Czoernig Das Oesterreichische Budget fur 1862 2 Band Hrsg k k Direction der administrativen Statistik Wien 1862 S 413ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Herrschaften des Burgenlands amp oldid 218524636