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Gefahren der See auch Seegefahren englisch perils of the sea sind in der Seeschifffahrt aussergewohnliche Gefahren die wahrend der Schiffsreise einem Schiff der Schiffsbesatzung Passagieren oder der Seefracht zustossen und zu Schiffsunfallen einschliesslich Havarie fuhren konnen Im Speziellen wird der Begriff in Frachtpapieren und Versicherungsvertragen fur die Berufsschifffahrt verwendet in denen es darum geht die Risiken des Verlustes von Ladung oder ganzen Schiffen abzuschatzen Schiffsfracht kann alles Mogliche zustossen Kleines Containerschiff auf dem Weg nach Hamburg Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtsfragen 4 Versicherung 5 International 6 Literatur 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenUm Passagiere und Guter auf dem Seeweg wohlbehalten ans Ziel zu bringen mussen die Schiffsmannschaft und vor allem der Kapitan einige besondere Herausforderungen meistern die beim Landtransport naturgemass nicht vorkommen konnen Das Schiff kann leckschlagen und untergehen es kann in einen Sturm geraten und kentern oder wegen eines Navigationsfehlers auf ein Riff treiben 1 Die Ladung kann uber Bord gehen vgl Vorfall der MSC Zoe oder es konnen Personen uber Bord fallen Ungewohnliche Gefahren wie die Beschadigung der Ladung durch Ratten oder Ungeziefer sind dagegen keine Seegefahren Auch Seekrieg oder Blockade sind wirtschaftlich keine typischen Seegefahren konnen aber ebenfalls auftreten Auch Piraterie ist in einigen Gewassern der Welt nach wie vor eine reale Gefahr Fur alle derartigen Falle muss ein Notfallplan vorhanden sein denn Rettungskrafte konnen bei vielen Notfallen nicht schnell genug am Unglucksort sein Die Auftraggeber der Reedereien wollen Garantien dafur dass diese alles unternimmt um die Risiken zu minimieren und Versicherungen sind daran interessiert dass keine Leistungen fallig werden Siehe auch Ubergehen von LadungGeschichte BearbeitenDer franzosische Meeresfuhrer franzosisch Guidon de la mer lasst sich auf die Zeit zwischen 1556 und 1584 datieren und beinhaltete insbesondere die Seekontrakte und die Seeversicherung Er sah vor dass jeder Verlust oder Schaden der aus der Natur der Ware ohne Sturm oder andere Seegefahren entsteht vom Eigentumer und nicht vom Versicherer zu tragen sei Kapitel V Artikel 8 Das Allgemeine Preussische Landrecht APL vom Juni 1794 erlaubte dagegen die Versicherung von Waren gegen Seegefahren II 8 2046 APL Die Seegefahr begann sobald die Seefracht an Bord des Schiffes gelangte II 8 2184 APL sie endete wenn die Fracht am Bestimmungsort gelandet ist II 8 2185 APL 2 Die Hauptpflicht des Versicherers bestand in der Vergutung des Schadens den die versicherte Sache bei der ubernommenen Gefahr erlitten hatte II 8 2171 APL Das franzosische Handelsgesetzbuch Code de commerce vom September 1807 ubertrug dem Versicherer die eigentlichen Seegefahren Sturm und Unwetter Schiffbruch Strandung oder Seewurf Art 350 Bei der Grossaventurei und der Bodmerei musste der Glaubiger die Seegefahr dahingehend tragen dass er seine Forderungen bei einer Havarie verlor Seegefahren erstreckten sich somit zunachst auf die Beschadigung oder den Verlust des Schiffs der Schiffsbesatzung und oder seiner Ladung Folgeschaden war daruber hinaus der finanzielle Schaden der den Reeder Befrachter Verfrachter oder Kreditgeber traf Lloyd s of London entstand im Mai 1871 durch ein besonderes Gesetz als einheitliche Gesellschaft und ist heute die bedeutendste Seeversicherung weltweit 3 Sie versichert vor allem die Seegefahren Im Januar 1907 trat das englische Seeversicherungsgesetz englisch Maritime Insurance Act in Kraft Versichert ist danach nur jener Schaden der auf Seegefahren englisch Maritime perils zuruckzufuhren ist und der in den Seefrachtversicherungsbedingungen englisch Institute Cargo Clauses ICC nicht ausdrucklich ausgeschlossen ist Die hiermit vergleichbaren Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen ADS sind seit Juli 1920 in Kraft Rechtsfragen BearbeitenDer Seegefahr unterliegen Schiff und Zubehor Schiffsbesatzung Passagiere und Schiffsladung Bei der Seegefahr muss es sich um eine Situation handeln gegen die sich der Verfrachter auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht zu schutzen vermag Danach muss es sich um eine die ublichen Begleiterscheinungen des Seetransportes ubersteigende Gefahrensituation handeln Die Auswirkungen der Seegefahr mussen so gravierend gewesen sein dass der Verfrachter keine wirksamen Vorkehrungen zum Schutz der Ladung treffen konnte auch wenn der Eintritt der Seegefahr nicht unvorhersehbar war Windstarken von 8 bis 9 Beaufort in der Biskaya Ende Januar rechtfertigen nicht den Einwand der Gefahr der See 4 Seegefahr liegt vor wenn es sich nicht um Situationen handelt die auf einer bestimmten Reise nach Route und Jahreszeit ublicherweise zu erwarten sind denen ein seetuchtiges Schiff gewachsen sein muss und fur die auch durch ordnungsgemasse Stauung der Ladung zu deren Erhalt Vorsorge getroffen werden muss 5 sodass es sich in diesem Sinne zwar nicht um eine ungewohnliche aber jedenfalls unter den konkreten Umstanden unvorhergesehene Seegefahr handeln muss Dabei geht es um die Gesamtheit der Umstande die den Schaden herbeigefuhrt haben Das seit April 2013 geltende Seehandelsrecht schreibt zwar in 498 Abs 1 HGB eine generelle Haftung des Verfrachters fur den Schaden vor der durch Verlust oder Beschadigung des Frachtgutes in der Zeit von der Ubernahme zur Beforderung am Ladeplatz bis zur Ablieferung am Loschplatz entsteht Obhutshaftung Allerdings ist der Verfrachter nach 498 Abs 2 HGB von seiner Haftung befreit soweit der Verlust oder die Beschadigung auf Umstanden beruht die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Verfrachters nicht hatten abgewendet werden konnen Gerat der Schiffsfuhrer sehenden Auges in eine Schlechtwetterzone kann der Haftungsausschluss nicht eingewandt werden Bei Seeuntuchtigkeit oder Ladungsuntuchtigkeit haftet er nur wenn diese trotz Sorgfalt nicht zu entdecken waren Die generelle Haftungsbeschrankung des Verfrachters ergibt sich nunmehr aus 499 Abs 1 HGB Danach haftet der Verfrachter nicht soweit der Verlust oder die Beschadigung auf Gefahren oder Unfallen der See und anderer schiffbarer Gewasser kriegerischen Ereignissen Unruhen Handlungen offentlicher Feinde oder Verfugungen von hoher Hand sowie Quarantanebeschrankungen gerichtlicher Beschlagnahme Streik Aussperrung oder sonstiger Arbeitsbehinderung Handlungen oder Unterlassungen des Befrachters oder Abladers insbesondere ungenugender Verpackung oder ungenugender Kennzeichnung der Frachtstucke durch den Befrachter oder Ablader der naturlichen Art oder Beschaffenheit des Gutes die besonders leicht zu Schaden insbesondere durch Bruch Rost inneren Verderb Austrocknen Auslaufen normalen Schwund an Raumgehalt oder Gewicht fuhrt der Beforderung lebender Tiere Massnahmen zur Rettung von Menschen auf Seegewassern und Bergungsmassnahmen auf Seegewassern Versicherung BearbeitenAls heute versicherbare Seegefahren gelten vor allem Baratterie Beschlagnahme Diebstahl Feuer grosse Havarie Kaperei Meuterei Prisen Schiffbruch Seeblockade Seerauberei Seewurf Strandung oder Wassereinbruch 6 Der konkrete Versicherungsumfang ergibt sich aus der Police Liegt hohere Gewalt vor so scheidet eine Haftung im Schadensfall in der Regel aus weil keiner der Vertragsparteien ein Verschulden anzulasten ist Zu den Begriffsmerkmalen der hoheren Gewalt gehort auch das Nichtverschulden so dass derjenige der die hohere Gewalt behauptet zwangslaufig auch sein Nichtverschulden dartun muss Als Sondergebiet gibt es zudem das Seeversicherungsrecht Die Seeversicherung gehort zur Transportversicherung doch sind gemass 209 VVG die Regelungen des VVG uber die Versicherung gegen die Gefahren der Seeschifffahrt Seeversicherung nicht anzuwenden Gemass 28 ADS tragt der Versicherer alle Risiken denen das Schiff oder die Waren wahrend der Versicherungsdauer ausgesetzt sind und zwar insbesondere bei Gefahren die bei der Beforderung zur See auftreten konnen Seegefahren International BearbeitenWegen des weltweiten Bekanntheitsgrades der ICC einigt man sich im internationalen Handel haufig auf die Anwendung der ICC 7 Die Seegefahr franzosisch dangers sur la mer ist im franzosischen Recht nicht besonders erwahnt sondern wird in Art 27 Code de la navigation maritime 8 zu den dort erwahnten Ereignissen die nicht dem Verfrachter zuzurechnen sind gerechnet 9 In Italien haftet bei Seegefahr italienisch pericolo del mare fortuna di mare gemass Art 422 Codice della Navigazione der Beforderer nur dann fur den Verlust oder die Beschadigung der ihm zum Transport ubergebenen Sachen wenn ihm Verschulden vorzuwerfen ist Der Befrachter muss nachweisen dass die Ursache fur den Verlust das Versagen oder die Verzogerung durch das Verschulden des Beforderers oder durch ein wirtschaftliches Verschulden seiner Mitarbeiter und Vorgesetzten verursacht wurde In England beziehen sich die Gefahren der See englisch perils of the sea dem Common Law zufolge ausschliesslich auf zufallige und unvorhersehbare Ereignisse die von der See ausgehen und erfasst keinesfalls die normale Einwirkung von Wind und Wellen Diese heute noch gultige Definition stammt von einer Gerichtsentscheidung aus dem Jahre 1887 im Xantho Fall 10 Literatur BearbeitenJ Bes Chartering and Shipping Terms Handbuch fur die Tramp und Linienschiffahrt 2 Auflage Uitgeverij C De Boer Jr Hilversum 1968 OCLC 64117526 Einzelnachweise Bearbeiten Hans Jurgen Schaps Georg Abraham Hrsg Seehandelsrecht 474 905 HGB 1962 S 469 Allgemeines Landrecht fur die Preussischen Staaten Band 3 1794 S 642 Arthur Curti Englands Privat und Handelsrecht Zweiter Band Handelsrecht 1927 S 185 OLG Hamburg Urteil vom 4 August 2000 Az 6 U 184 98 TranspR 2001 38 ff LG Bremen Urteil vom 27 November 1998 Az 11 O 155 98 TranspR 1999 211 f Arthur Curti Englands Privat und Handelsrecht Zweiter Band Handelsrecht 1927 S 188 Karlheinz Mussig Josef Loffelholz Hrsg Bank Lexikon Handworterbuch fur das Geld Bank und Borsenwesen 1998 Sp 1110 f Ordonnance loi n 66 98 vom 14 Marz 1966 Georg Schaps Seehandelsrecht 1978 S 920 Thomas Wilson Sons amp Co vs Owners of the Cargo of The Xantho 1887 12 App Cas 503 503Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gefahren der See amp oldid 233164655