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Befrachter englisch shipper ist ein Rechtsbegriff des Seehandelsrechts fur die Vertragspartei des Verfrachters die sich zur Ablieferung und Ubergabe des Frachtguts verpflichtet 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Literatur 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIm allgemeinen Frachtrecht heisst der Befrachter Absender beide haben dieselben Aufgaben Der Befrachter kann mit der Ablieferung und Ubergabe einen Dritten beauftragen der Ablader genannt wird Befrachter oder Ablader erhalten vom Verfrachter entweder eine Abladebestatigung oder ein Konnossement 513 Abs 1 HGB die beide eine Bescheinigung uber die Ubernahme des Frachtguts darstellen Sollten sich wahrend des Transports Transportrisiken ergeben so kann der Befrachter anhand der Dokumente die ordnungsgemasse Abladung nachweisen Rechtsfragen BearbeitenDer Verfrachter hat das Schiff zur Einnahme des Gutes an den im Frachtvertrag benannten oder an den vom Befrachter nach Abschluss des Frachtvertrags zu benennenden Ladeplatz hinzulegen 528 Abs 1 HGB Bei der Angabe des Hafens durch den Befrachter handelt es sich nicht um eine Rechtspflicht sondern um eine schlichte Mitwirkungshandlung des Glaubigers der Beforderungsleistung 2 Der Verfrachter wird gemass 481 Abs 1 HGB durch den Stuckgutfrachtvertrag verpflichtet das Frachtgut mit einem Handelsschiff uber See zum Bestimmungsort zu befordern und dort dem Empfanger abzuliefern Der Befrachter wird gemass 481 Abs 2 HGB verpflichtet die vereinbarte Fracht bei Ablieferung 493 Abs 1 HGB zu zahlen Neben der Ablieferung und Ubergabe ist der Befrachter nach 482 Abs 1 HGB auch verpflichtet dem Verfrachter vor Ubergabe des Gutes die fur die Durchfuhrung der Beforderung erforderlichen Angaben zum Gut zu machen Insbesondere hat der Befrachter in Textform Angaben uber Mass Zahl oder Gewicht sowie uber Merkzeichen und die Art des Gutes zu machen Bei Gefahrgut muss der Befrachter gemass 483 HGB dem Verfrachter genaue Informationen uber die Art der Gefahren zur Verfugung stellen Nach 487 HGB ist der Befrachter verpflichtet dem Verfrachter alle Warenbegleitpapiere zur Verfugung zu stellen die fur eine amtliche Behandlung insbesondere eine Zollabfertigung vor der Ablieferung erforderlich sind Nimmt der Befrachter diese Pflichten nicht wahr so haftet er gemass 488 HGB Da der Befrachter die Verfugungsmacht uber das Frachtgut besitzt kann er gemass 491 HGB insbesondere verlangen dass der Verfrachter das Gut nicht weiterbefordert es zu einem anderen Bestimmungsort befordert oder es an einem anderen Loschplatz oder einem anderen Empfanger abliefert Das Verfugungsrecht des Befrachters erlischt nach Ankunft des Gutes am Loschplatz und geht auf den Empfanger uber 491 Abs 2 HGB Literatur BearbeitenLiteratur uber Befrachter im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Rolf Herber Seehandelsrecht Systematische Darstellung 2 Aufl Oldenbourg 2016 Verlag de Gruyter u a zum seit April 2013 gultigen neuen deutschen Seefrachtrecht Dieter Rabe Kay Uwe Bahnsen Seehandelsrecht HGB und Nebengesetze sowie internationale Abkommen Kommentar 5 Aufl Munchen 2017 Verlag C H Beck u a mit dem seit April 2013 gultigen neuen deutschen Seefrachtrecht Einzelnachweise Bearbeiten Ulrich Scharnow Lexikon Seefahrt 5 Auflage Transpress VEB Verlag fur Verkehrswesen Berlin 1988 ISBN 3 344 00190 6 S 59 Rolf Herber Seehandelsrecht Systematische Darstellung 2016 S 335Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Befrachter amp oldid 210475516