www.wikidata.de-de.nina.az
Grossaventurei oder Grossavantur war im Seerecht ein Kreditvertrag zwischen einem Befrachter Kreditgeber und einem Verfrachter Kreditnehmer bei dem die Kreditsicherheit in der Verpfandung des noch unverkauften Frachtgutes bestand Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtsfragen 4 Abgrenzung 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Wort Grossaventurei ist ein Lehnwort franzosisch grosse aventure italienisch aventura grossa 1 Ursprung des Wortes ist der Zufall oder das Schicksal lateinisch aventura das Hartmann von Aue ersichtlich erstmals im Erec entstanden 1180 1190 Aventiuren und Iwein um 1200 verwendete 2 Spater ubersetzte man es als Abenteuer oder Herausforderung die Grossaventurei war ein grosses Abenteuer Das Frachtgut war bei der Grossaventurei noch nicht wie bei einem Export verkauft so dass der Verfrachter eine Vorfinanzierung des Kaufpreises durch Grossaventurei bis zum Verkauf der Ware spatestens nach Erreichen des Loschplatzes benotigte Der Lieferant gewahrte deshalb bei der Grossaventurei einen Lieferantenkredit Geschichte BearbeitenDie Romer kannten bereits das Seedarlehen lateinisch pecunia traiectitia durch das der Verfrachter einen Seetransport und den Einkauf von Waren finanzieren konnte 3 Der Glaubiger trug die Seegefahren so dass er beim Untergang des Schiffes seine Forderung verlor Die Kreditzinsen von 12 uberstiegen den sonst gesetzlich geltenden Zins von 6 deutlich Ab dem 13 Jahrhundert gab es im Mittelmeer die Accomenda Giovanni di Bicci de Medici entwickelte die Acommenda von Neapel die im Januar 1426 als unprofitabel endete Im November 1426 begann sie in Genua Bereits in den Handelsstatuten von Piacenza aus 1391 kommt accomendare vor 4 Es war eine ac commenda mit mehreren untereinander in einer Sozietat stehenden Gesellschaftern 5 Spater kam die Grossaventurei in Spanien spanisch gruesa aventura 6 und in Frankreich auf franzosisch pret a grosse aventure Sie war offensichtlich in den nach 1286 veroffentlichten Roles d Oleron Art 468 berucksichtigt wonach die Reeder nicht fur Vertrage verantwortlich seien die ein Kapitan als gruesa aventura abgeschlossen habe 7 In Deutschland ist die Grossaventurei ersichtlich erstmals 1727 belegt 8 als im Dezember 1727 das Preussische Seerecht in Kraft trat Sie kam hier jedoch bereits im Jahre 1861 hochst selten vor 9 Nachdem in Deutschland die Bodmerei im April 1973 abgeschafft wurde gibt es heute lediglich die Schiffsfinanzierung in Form der Schiffshypothek Rechtsfragen BearbeitenDie Grossaventurei betraf ausschliesslich die Verpfandung der Schiffsladung die Bodmerei bezog sich auch auf das Schiff und dessen Zubehor 10 Deshalb schrieb das Allgemeine Preussische Landrecht APL vom Juni 1794 vor dass die Bodmerei allein auf die Fracht nicht staathaft sei II 8 2369 APL Das APL sah dagegen die Grossaventurei nicht vor Die Grossaventurei unterlag den Seegefahren denn der Kredit des Kreditgebers erlosch beim Untergang des Schiffes Hiergegen konnte er sich versichern Auch in England unterschied man Common Law zwischen dem Kredit gegen Verpfandung des Schiffs englisch bottomry deutsch Bodmerei und gegen Verpfandung der Schiffsladung englisch respondentia bond Bei der bottomry trug der Glaubiger keine Seegefahr aber bei der respondentia 11 so dass letztere mit der Grossaventurei vergleichbar war In Frankreich nennt heute Art 1964 Code civil beispielhaft als Zufallsvertrage den Versicherungsvertrag franzosisch contrat d assurance Spiel und Wette franzosisch jeu et pari und die Leibrente franzosisch contrat de rente viagere Die Bodmerei franzosisch pret a grosse aventure wurde hierin im Mai 2009 gestrichen Abgrenzung BearbeitenCarl Gunther Ludovici wies 1798 darauf hin dass sich die Grossaventurei von der Bodmerei dadurch unterschied dass letztere die Verpfandung des Schiffs und dessen Zubehors und oder der Schiffsladung ermoglichte wahrend die Grossaventurei lediglich die Verpfandung der Schiffsladung betraf 12 Einzelnachweise Bearbeiten Bibliographisches Institut Hrsg Meyer s Konversationslexicon Band 3 1874 S 429 Karl Mullenhoff Kleinere Schriften Selbstbiographie Reden und Abhandlungen 1864 S 84 Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage 2001 S 120 Georg Friedrich von Martens Versuch einer historischen Entwickelung des wahren Ursprungs des Wechselrechts 1797 S 26 FN f Piacenza stat mercat Lib III cap 39 C 76 77 144 Friedrich Anton Strackerjan Handbuch der Handels Wissenschaft 1861 S 181 Jaime Boy Diccionario teorico practico historico y geografico de comercio Band 2 1840 S 445 Gottfried Christian Bohn Des Wohlerfahrnen Kaufmans Schreibstube Band 3 1727 S 329 f Friedrich Anton Strackerjan Handbuch der Handels Wissenschaft 1861 S 180 Carl Gunther Ludovici Encyclopadisches Kaufmannslexicon Band 3 1798 Sp 499 ff The Cabinet Lawyer Hrsg Popular digest of the Laws of England 1847 S 284 Carl Gunther Ludovici Encyclopadisches Kaufmannslexicon Band 3 1798 Sp 501Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grossaventurei amp oldid 190766153