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Das erste Grundgesetz der Republik Estland estnisch Eesti Vabariigi pohiseadus war vom 21 Dezember 1920 bis zum 23 Januar 1934 die Verfassung Estlands Eroffnungssitzung der verfassunggebenden Versammlung Tallinn 23 April 1919 Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Aufbau 3 Gliederung 4 Staatsgrundsatze 5 Grundrechte 6 Staatsorganisation 7 Verfassungswirklichkeit 8 Literatur 9 Weblinks 10 AnmerkungenEntstehungsgeschichte BearbeitenEstland erklarte am 24 Februar 1918 seine staatliche Unabhangigkeit von Russland Ab dem 23 April 1919 erarbeitete eine verfassunggebende Versammlung die Asutav Kogu ein freiheitlich demokratisches Grundgesetz fur den jungen Staat Am 15 Juni 1920 wurde der Verfassungstext von der verfassunggebenden Versammlung angenommen Im Gegensatz zu allen spateren Verfassungen der Republik Estland fand keine Volksabstimmung statt Am 21 Dezember 1920 trat die Verfassung in Kraft Aufbau BearbeitenDie estnische Verfassung von 1920 ist in eine Praambel und zehn Abschnitte peatukk unterteilt Die Praambel betont den Willen des estnischen Volkes einen Staat auf der Grundlage von Gerechtigkeit Recht und Freiheit zu grunden Nach den allgemeinen Bestimmungen 1 Abschnitt folgt ein ausfuhrlicher Grundrechtekatalog 2 Abschnitt Die Verfassung kennt im Sinne der Gewaltenteilung vier Verfassungsorgane das Volk als oberste Instanz 3 Abschnitt das Parlament als Legislative wortlich Staatsversammlung 4 Abschnitt die Regierung als Exekutive 5 Abschnitt und die Gerichte als Judikative 6 Abschnitt Im 7 Abschnitt werden die Grundsatze der kommunalen Selbstverwaltung aufgefuhrt Es folgen Bestimmungen zum Verteidigungsfall und zum Staatshaushalt Der 10 Abschnitt enthalt Vorschriften zur Anderung der Verfassung Gliederung BearbeitenAbschnitt Deutsch Estnisch Praambel Preambula 1 1 5 Allgemeine Bestimmungen Uleuldised maarused2 6 26 Uber die Grundrechte der estnischen Burger Eesti kodanikkude pohioigustest3 27 34 Uber das Volk Rahvast4 35 56 Parlament Riigikogu5 57 67 Uber die Regierung Valitsusest6 68 74 Uber das Gericht Kohtust7 75 77 Uber die Selbstverwaltung Omavalitsusest8 78 82 Uber die Staatsverteidigung Riigikaitsest9 83 85 Uber die Steuern des Staates und den Haushalt Riigi maksudest ja eelarvest10 86 89 Uber die Geltung des Grundgesetzes und seine Anderung Pohiseaduse joust ja muutmisestStaatsgrundsatze BearbeitenEstland ist eine unabhangige unteilbare Republik Die Staatsgewalt geht vom Volke aus 1 Das Territorium der Republik Estland umfasst die im 2 festgelegten Gebiete Die Staatsgrenzen werden durch internationale Vertrage festgelegt 1 Die allgemeinen Grundsatze des Volkerrechts sind Bestandteil der estnischen Rechtsordnung Die Staatssprache ist estnisch Grundrechte BearbeitenIn den 6 bis 34 werden unter der Uberschrift Uber die Grundrechte der estnischen Burger die Freiheitsrechte das Eigentumsrecht und die Justizgrundrechte verbrieft Die Wirtschaftsordnung muss den Grundsatzen der Gerechtigkeit entsprechen 25 Das Streikrecht wird gewahrleistet 18 Satz 3 Die Vorrechte der Geburt des Glaubens des Geschlechts des Standes oder der Nationalitat sind abgeschafft 6 Jedem Esten steht es frei sich zu einer Nationalitat zu bekennen 20 In Gebieten in denen die Bevolkerungsmehrheit nicht estnischer Nationalitat ist konnen die kommunalen Selbstverwaltungskorperschaften die Sprachen der nationalen Minderheiten verwenden Angehorige der deutschen russischen und schwedischen Minderheit konnen sich in ihrer Sprache an die staatlichen Behorden wenden 21 23 Den nationalen Minderheiten steht die Grundung autonomer kultureller und sozialer Korperschaften frei Estland vergibt ausser in Kriegszeiten weder Orden noch Ehrenzeichen Estnischen Staatsangehorigen ist die Annahme auslandischer Orden und Ehrenzeichen verboten 7 Staatsorganisation BearbeitenOberstes Staatsorgan der Republik Estland ist das Volk in Gestalt der wahlberechtigten Burger 27 Das Volk ubt seine Macht durch Volksabstimmungen Volksbegehren und die Wahlen zum Parlament aus Wahlberechtigt ist jeder 2 der das 20 Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit einem Jahr estnischer Staatsburger ist Vor dem Inkrafttreten eines Gesetzes kann mit einem Volksbegehren das von 25 000 wahlberechtigten Burgern unterstutzt wird eine Volksabstimmung uber ein vom Parlament beschlossene Gesetz gefordert werden Mit derselben Mehrheit kann in einem Volksbegehren vom Parlament der Erlass die Anderung oder die Aufhebung eines Gesetzes gefordert werden Kommt das Parlament der Aufforderung nicht nach findet eine Volksabstimmung uber den entsprechenden Anderungsvorschlag statt Dieser gilt als angenommen wenn die Mehrheit der Abstimmenden dies verlangt 30 31 Ist die Volksabstimmung erfolgreich wird automatisch das Parlament aufgelost Es finden dann spatestens 75 Tage nach der Volksabstimmung Parlamentswahlen statt 32 Volksabstimmungen und Volksbegehren konnen nicht zu Haushaltsfragen zur Kriegserklarung zum Friedensschluss oder zu volkerrechtlichen Vertragen durchgefuhrt werden 34 Die Verfassung selbst kann nur durch Volksabstimmung geandert werden 88 Das Parlament Riigikogu besteht aus 100 Abgeordneten die nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl bestimmt werden Der Riigikogu hat die Moglichkeit durch einfaches Gesetz die Mitgliederzahl fur die folgende Legislaturperiode zu erhohen 36 Die Wahlperiode betragt drei Jahre 39 Die Abgeordneten sind frei und nur der Offentlichkeit verantwortlich 48 Sie geniessen Immunitat vor strafrechtlicher Verfolgung 49 Die Sitzungen des Parlaments sind offentlich Die Offentlichkeit kann ausgeschlossen werden wenn zwei Drittel der Abgeordneten dies verlangen 47 Die Regierung besteht aus dem Staatsaltesten riigivanem als Regierungschef und den Ministern 58 Der Staatsalteste ist zugleich Staatsoberhaupt der Republik Estland 61 3 Die Regierung wird vom Parlament ins Amt berufen und von diesem entlassen Sie muss stets das Vertrauen des Parlaments geniessen Im Falle eines Misstrauensvotums sind die Regierung oder ein einzelner Minister zum Rucktritt verpflichtet 64 Die rechtsprechende Gewalt ist unabhangigen Gerichten ubertragen 68 Oberstes Organ der Judikative ist der Staatsgerichtshof Riigikohus dessen Mitglieder vom Parlament gewahlt werden 69 Die estnischen Richter der unteren Instanzen werden vom Staatsgerichtshof bestimmt 70 Sie geniessen richterliche Unabhangigkeit Ausnahmegerichte sind nur in Kriegszeiten im Verteidigungsfall oder auf Kriegsschiffen zulassig Verfassungswirklichkeit BearbeitenDas estnische Grundgesetz von 1920 war fur seine Zeit eine sehr moderne republikanische Verfassung Die Grund und Freiheitsrechte wurden gewahrleistet Den nationalen Minderheiten gesteht die Verfassung eine starke Stellung zu die durch das estnische Gesetz uber die Kulturautonomie von 1925 weiter verstarkt wurde Charakteristikum der Verfassung von 1920 war die starke Betonung der Demokratie Ziel der verfassunggebenden Versammlung war es Rousseaus Idee von der Volkssouveranitat zu verwirklichen Das Volk selbst wurde neben Legislative Exekutive und Judikative zu den Staatsorganen gerechnet Volksbegehren und Volksabstimmungen die 1919 1920 in Europa noch nicht weit verbreitet waren wurden eingefuhrt 4 Die Befugnisse des Parlaments waren sehr gross Durch Misstrauensvotum konnten die Regierung jederzeit gesturzt oder einzelne Minister entlassen werden Als Folge kam es zu einer Vielzahl kurzlebiger Regierungen und Phasen politischer Instabilitat Zwischen Dezember 1920 und Januar 1934 erlebte Estland 16 Regierungen von denen einige nur wenige Monate im Amt blieben 5 Besonders wahrend der Wirtschaftskrise in Estland ab 1929 wurden immer mehr Stimmen laut die eine Anderung des Grundgesetzes forderten um zu mehr politischer Stabilitat zu kommen Vor allem der einflussreiche Zentralverband der Freiheitskampfer Eesti Vabadussojalaste Keskliit in dem sich die Veteranen des estnischen Freiheitskriegs 1918 1920 organisiert hatten pladierte lautstark fur die Ablosung durch eine neue Verfassung 6 Die Schwachen des Grundgesetzes versuchte die neue Verfassung auszugleichen die im Oktober 1933 in einer Volksabstimmung angenommen wurde und 1934 in Kraft trat Literatur BearbeitenGrundgesetz der Estnischen Republik Nichtamtliche Ubersetzung nach dem Staatsanzeiger Nr 113 und 114 vom 9 August 1920 Tallinn o J 1920 Riesenkampff Alexander O Meie pohiseadus ja kohtu rippumatus Haapsalu 1927Weblinks BearbeitenEstnischer Text Deutsche Ubersetzung Englische UbersetzungAnmerkungen Bearbeiten Wichtigster Vertrag war der Friedensvertrag von Tartu vom 2 Februar 1920 mit dem die Staatsgrenze zwischen der Republik Estland und Sowjetrussland festgelegt wurde Das aktive und passive Frauenwahlrecht war in Estland bereits 1918 eingefuhrt worden Der Vorschlag der Grundgesetzkommission zur Schaffung des Amts eines Staatsprasidenten verfehlte im Plenum der verfassunggebenden Versammlung knapp die Mehrheit Archivierte Kopie Memento des Originals vom 9 Juni 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www estonica org Die durchschnittliche Amtszeit einer damaligen Regierung betrug elf Monate http www miksike ee docs referaadid2005 ew 1920 1930 evelin htmVerfassungen Estlands 1920 1934 1938 1940 1978 1992 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Estnische Verfassung von 1920 amp oldid 187407614