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Mit dem Vertrag uber den Aufenthalt auslandischer Streitkrafte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23 Oktober 1954 BGBl 1955 II S 253 gibt Deutschland acht Mitgliedsstaaten der NATO Belgien Danemark Frankreich Kanada Luxemburg Niederlande Vereinigtes Konigreich und den Vereinigte Staaten von Amerika seine volkerrechtliche Zustimmung zum dauerhaften Aufenthalt ihrer Stationierungsstreitkrafte Mit dem Vertragswerk wurde das Besatzungsrecht der Truppen der Alliierten fortgeschrieben Der Aufenthaltsvertrag stellt ein Zustimmungsgesetz dar das nur den Grundsatz zur Stationierung auslandischer Truppen auf deutschem Boden regelt Das NATO Truppenstatut befasst sich hingegen mit der konkreten Ausgestaltung Ramstein Air Base Hauptquartier der United States Air Forces in Europe Transportflugzeuge des Modells C 130J Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 1 1 Beendigung des Besatzungsregimes 1 2 Zweck 2 Zeitliche Gultigkeit 2 1 Inkrafttreten 2 2 Beendigungsklausel 2 3 Kundigung 3 Raumlicher Geltungsbereich 4 Weitere Vertragsinhalte 4 1 Truppenstarke 4 1 1 Atomwaffen 4 1 2 Drohnenoperationen 4 2 Durchmarschrecht 4 3 Berichtspflicht 5 Geheimdienstliche Tatigkeit 6 Bewertung 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 Literatur 10 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenBeendigung des Besatzungsregimes Bearbeiten nbsp Bundeskanzler Konrad Adenauer erlautert im Deutschen Bundestag den Abschluss der Pariser Vertrage welche den Aufenthaltsvertrag einschliessenNach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht war es das erklarte aussenpolitische Ziel der Alliierten eine erneute kriegerische Auseinandersetzung mit Deutschland zu verhindern Auf der Konferenz von Jalta im Jahre 1945 artikulierten die Siegermachte ihren Willen dass Deutschland nie wieder imstande sein soll den Weltfrieden zu storen Die Garantie fur die internationale Sicherheit sollte mit den gleichen und zusatzlichen Mitteln wie nach dem Ersten Weltkrieg erreicht werden Daher wurde ein System fur die Abwehr von moglichen deutschen Angriffen etabliert Der Aufenthaltsvertrag reiht sich in dieses System ein und weist demgemass einen starken Abwehrcharakter auf welcher dadurch gepragt ist dass er den ehemaligen Okkupanten weitreichende Stationierungsrechte einraumt Nachdem anfanglich der Schutz vor Deutschland im Mittelpunkt der Sicherheitsbemuhungen stand ruckte nach und nach auch der Gedanke des Schutzes von Deutschland in den Blickpunkt westalliierter Interessen 1 Der Aufenthaltsvertrag ist Bestandteil des Vertragspakets der Pariser Vertrage die das Besatzungsregime fur die Bundesrepublik Deutschland beendeten und die vertragliche Grundlage fur den Beitritt zum Nordatlantikvertrag und zur Westeuropaischen Union WEU bildeten 2 1 Der Aufenthalt einer Vielzahl auslandischer Streitkrafte in Deutschland wurde nach dem Zweiten Weltkrieg ursprunglich durch das Besatzungsrecht begrundet Die drei westlichen Siegermachte waren nach einer Ubergangszeit jedoch gewillt ihre Stationierungsrechte aus einem hoheitlichen in ein vertragliches Verhaltnis zu uberfuhren 3 Mit dem Ende des Besatzungsregimes am 5 Mai 1955 aufgrund des Deutschlandvertrags vom 26 Mai 1952 Bundesgesetzblatt 1955 II S 303 hatte die volkerrechtliche Legitimation zur dauerhaften Stationierung von NATO Truppen gefehlt daher wurde seitens der westlichen Siegermachte eine entsprechende Regelung als notwendig erachtet 4 Nach Wilhelm Grewe dem ehemaligen Leiter der Politischen Abteilung im Auswartigen Amt und massgeblichen Berater Konrad Adenauers in volkerrechtlichen Fragen wollten die Siegermachte mit dem Abschluss der Pariser Vertrage ausdrucklich nur das Besatzungsregime abschaffen jedoch nicht die Besatzung an sich beenden 5 6 Er sprach in diesem Zusammenhang von Besatzung begrenzt durch Vertrag Nach der Ansicht des hohen deutschen Diplomaten und Volkerrechtsprofessors sollte die Besatzung nur zu dem begrenzten Zweck der Wiedervereinigung Deutschlands und des Abschlusses eines Friedensabkommens fortbestehen 6 Konrad Adenauer stellte am 9 Juli 1952 im Deutschen Bundestag den Sachverhalt wie folgt dar Aufhebung des Besatzungsstatuts durch die Westmachte kann diesen vernunftigerweise bei der zwischen Ost und West nun einmal bestehenden Spannung nicht zugemutet werden es kann ihnen nicht zugemutet werden auf Rechtspositionen die sich fur sie aus der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands ergeben haben zu verzichten solange die Bundesrepublik sich nicht in den Westen eingliedert 7 Zweck BearbeitenDie dauerhafte Prasenz auslandischer Truppen in der Bundesrepublik Deutschland soll gemass dem Wortlaut der Praambel dazu dienen die Verteidigung der freien Welt im Hinblick auf die gegenwartig internationale Lage sicherzustellen nbsp US Hauptquartier fur den Aufgabenbereich Afrika AFRICOM Kelley Barracks Stuttgart MohringenDer Zweck des Vertrages beschrankt sich somit nicht nur auf die Umstande und Gefahren des Kalten Krieges in der Nachkriegszeit Der Aufenthaltsvertrag ist daher entwicklungsoffen angelegt und somit einer weiten Auslegung zuganglich Diese Zielvorstellung entspricht auch anderen institutionellen Vertragen und Regelungsvertragen wie beispielsweise des NATO Vertrages oder der Charta der Vereinten Nationen Die Argumente fur die dauerhafte Stationierung auslandischer Streitkrafte in der Bundesrepublik Deutschland und deren Nutzung inlandischer Militarbasen anderten sich aufgrund der sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21 Jahrhunderts Nach den Terroranschlagen am 11 September 2001 auf die Vereinigten Staaten von Amerika wurde neben der Losung von Regionalkonflikten beispielsweise in Afrika auch die Terrorismusbekampfung als Begrundung fur die weitreichenden Stationierungsrechte angesehen Die Vereinigten Staaten von Amerika haben 2007 im Lichte dieser geanderten Rahmenbedingungen das Hauptquartier fur den Aufgabenbereich Afrika United States Africa Command kurz AFRICOM in Stuttgart eingerichtet das durch den Aufenthaltsvertrag legitimiert sein durfte 8 Zeitliche Gultigkeit BearbeitenInkrafttreten Bearbeiten Zwolf Stunden nach Verbindlichwerden des Deutschlandvertrags Bonner Vertrag ist auch der Aufenthaltsvertrag am 6 Mai 1955 entsprechend Artikel 4 in Kraft getreten 9 10 Der Vertrag tritt in Kraft sobald alle Unterzeichnerstaaten diese Hinterlegung vorgenommen haben und die Beitrittsurkunde der Bundesrepublik Deutschland zum Nordatlantikpakt bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden ist Beendigungsklausel Bearbeiten Nach Artikel 3 Absatz 1 tritt der Aufenthaltsvertrag mit dem Abschluss einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland ausser Kraft sogenannte Beendigungsklausel Mit der deutschen Wiedervereinigung und dem Abschluss des Zwei plus Vier Vertrages hatte der Vertrag demgemass seine Gultigkeit verloren da der Zwei plus Vier Vertrag und die damit in Zusammenhang stehende volkerrechtliche Vereinbarung eine friedensvertragliche Regelung darstellt Grossbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika beabsichtigten jedoch den Aufenthaltsvertrag uber den Zeitpunkt der Herstellung der Wiedervereinigung hinaus zu verlangern und zudem auf Berlin und Ostdeutschland zu erweitern Die Verlangerung des Vertrages lag nicht im Interesse der Bundesrepublik Deutschland da die Vereinbarung nur fur die Zeit des Fortbestandes des alliierten Rechts geschlossen wurde und der multinationale Vertrag eine Sonderbehandlung Deutschlands darstellt Ublicherweise werden derartige Vertrage bilateral geschlossen 11 Trotzdem erklarte die Bundesregierung gegenuber den drei Westmachten per Notenwechsel vom 25 September 1990 BGBl II 1990 S 1390 dass der Aufenthaltsvertrag nach der Herstellung der deutschen Einheit fortbestehen soll Da der Notenwechsel nicht den formellen Anforderungen an das deutsche Gesetzgebungsverfahren entspricht und der volkerrechtliche Vertrag nicht dem deutschen Gesetzgeber zur Zustimmung vorgelegt wurde bleibt die rechtliche Wirkung des Notentausches offen 12 Der Aufenthaltsvertrag gilt nach Auffassung der Bundesregierung auch nach Abschluss des Zwei plus Vier Vertrags vom 12 September 1990 Er kann gemass dem Notenwechsel aus dem Jahre 1990 mit einer zweijahrigen Frist gekundigt werden Notentausch vom 25 September 1990 BGBl II 1990 S 1390 und vom 16 November 1990 BGBl II 1990 S 1696 10 Da der Aufenthaltsvertrag durch die Vereinbarung aus dem Jahre 1990 seitens der Bundesregierung ausdrucklich bestatigt wurde wird die Beendigungsklausel seitens der Bundesregierung als obsolet betrachtet Diese Ansicht machte sich auch der Deutsche Bundestag implizit zu Eigen da er dem Einigungsvertrag zugestimmt hat 13 Der Aufenthaltsvertrag konnte von der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 nicht gekundigt werden Dieser Umstand begrundete Zweifel an der vollstandigen volkerrechtlichen Souveranitat von Deutschland Kundigung Bearbeiten Nach Punkt 3 des deutsch alliierten Notenaustausches vom 25 September 1990 besteht fur jede stationierte Vertragspartei die Moglichkeit durch Anzeige an die anderen Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren von dem Aufenthaltsvertrag zuruckzutreten Die Bundesrepublik Deutschland kann den Aufenthaltsvertrag gemass dem Notenwechsel in Bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien durch Anzeige an die Vertragsparteien und unter Einhaltung einer Zweijahresfrist beenden 14 Raumlicher Geltungsbereich Bearbeiten nbsp Alliierte Besatzungszonen in Deutschland Gebietsstand vom 8 Juni 1947 bis 22 April 1949Der Aufenthaltsvertrag raumt den Streitkraften der Vertragspartner der Bundesrepublik Deutschlands ein Recht zum dauerhaften Aufenthalt ius ad praesentiam lediglich auf dem Gebiet der Altbundeslander ein 8 Der raumliche Geltungsbereich des Vertrages ergibt sich aus der Anlage I Kapitel I Abschnitt I Ziffer 3 zum Einigungsvertrag vom 31 August 1990 Bundesgesetzblatt 1990 II S 889 10 Der Vertrag gilt somit nicht in den neuen Bundeslandern Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Sachsen Sachsen Anhalt und Thuringen Der Regelungsbereich des Aufenthaltsvertrages erstreckt sich ebenso nicht auf die Bundeshauptstadt Berlin Somit ist die dauerhafte Stationierung oder Verlegung auslandischer Streitkrafte in das Gebiet der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone ausgeschlossen 15 Die Teilnahme der alliierten Vertragspartner an militarischen Ubungen mit nur vorubergehenden Aufenthalt in den neuen Bundeslandern und Berlin ist zulassig Jedoch benotigen die Truppen der Entsendestaaten einschliesslich ihres zivilen Gefolges fur dienstliche Tatigkeiten ausserhalb der alten Bundeslander die Zustimmung der Bundesregierung Dies wurde in einem Notenwechsel zur Rechtsstellung der Stationierungsstreitkrafte in Berlin und den neuen Landern vom 25 September 1990 explizit volkerrechtlich zwischen Deutschland und den USA Grossbritannien Frankreich Kanada Belgien sowie den Niederlanden vereinbart 15 Weitere Vertragsinhalte BearbeitenTruppenstarke Bearbeiten nbsp Standorte auslandischer Streitkrafte in Deutschland 2020 Nach Artikel 1 Absatz 1 des Vertrages durfen Streitkrafte der gleichen Nationalitat und Effektivstarke wie zur Zeit des Inkrafttretens dieser Abmachungen in der Bundesrepublik stationiert werden Artikel 1 Absatz 2 bietet jedoch die Moglichkeit die Effektivstarke mit Zustimmung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland ohne Mitwirkung des Bundestages zu erhohen 16 Dieser Vertragspassus beruhte auf dem damaligen Bestreben der Bundesrepublik Deutschland einen weiteren Anstieg der Truppenstarken zu verhindern Allerdings wurde die Effektivstarke der einzelnen Truppen der Aufenthaltsberechtigten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages im Jahre 1954 der Bundesrepublik Deutschland nicht amtlich bekanntgegeben 17 Da der Begriff der Effektivstarke weder einen juristischen noch militarischen Fachausdruck darstellt bedarf er einer weiteren Auslegung 18 Fraglich ist ob neben der Truppenstarke auch die Art der Bewaffnung der Einheiten und Verbande unter der Bezeichnung Effektivstarke subsumiert werden kann Der Volkerrechtler Theodor Schweisfurth vertrat die These dass der Begriff der Effektivstarke lediglich die Personalstarke der alliierten Streitkrafte umfasst aber nicht auf die Ausrustung und Bewaffnung der stationierten Truppen anzuwenden ist Als Begrundung fuhrte er die Diskussionen im Zusammenhang mit den Verhandlungen zu den Pariser Vertragen an und einen Notenwechsel zwischen Deutschland und Frankreich im Rahmen des franzosischen Ruckzugs aus der militarischen NATO Integration Gegen diese Argumentation spricht hingegen dass in Artikel 6 des Protokolls Nr II zum WEU Vertrag unter der Effektivstarke auch die Bewaffnung der Streitkrafte bestimmt wird und die beiden Vertrage in einem engen kausalen und zeitlichen Zusammenhang gefasst wurden 19 Das Bundesverfassungsgericht hat sich ebenfalls gegen eine enge Auslegung des Begriffes ausgesprochen 20 Atomwaffen Bearbeiten Hauptartikel Nuklearwaffen in Deutschland nbsp Amerikanische B61 NuklearbombenIm Hinblick auf die Stationierung Aufrustung und den Einsatz von Nuklearwaffen durch die Vereinigten Staaten von Amerika kommt der Auslegung des Begriffes der Effektivstarke eine grosse Bedeutung zu Die amerikanischen Streitkrafte hatten bei Inkrafttreten des Vertrages bereits Atomwaffen in Westdeutschland stationiert Demgemass konnte der Aufenthaltsvertrag eine rechtliche Grundlage fur die Stationierung und den Einsatz von Kernwaffen in Westdeutschland bieten 21 Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1984 BVerfGE 68 1 bestatigt diese Argumentation Das Gericht fuhrte aus dass die im Rahmen des Bundnissystems erteilte Zustimmung zur Stationierung der neuen Waffensysteme auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sich im Rahmen der Ermachtigung des Zustimmungsgesetzes zum Aufenthaltsvertrag halte 20 Fraglich ist ob die Dislozierung neuer amerikanischer Atomwaffensysteme eine Erhohung der Effektivstarke darstellt Der pensionierte Bundesrichter Dieter Deiseroth spricht sich fur diese Annahme aus da nach seiner Auffassung ein Nachrusten von Waffensystemen eine hohere Effektivstarke bedingt 20 Nach Artikel 5 Absatz 3 des Zwei plus Vier Vertrages ist die Stationierung und Verlegung auslandischer Streitkrafte und Kernwaffen oder deren Tragersysteme auf die Altbundeslander raumlich beschrankt 10 Diese Reglung entspricht dem raumlichen Geltungsbereich des Aufenthaltsvertrags Drohnenoperationen Bearbeiten nbsp Ferngesteuerte Drohne vom Typ General Atomics MQ 9 Offen ist in diesem Zusammenhang ob die US Drohnensteuerung von deutschem Boden aus uber Relaisstationen von dem Aufenthaltsvertrag abgedeckt ist Gerade im Hinblick auf die gegebenenfalls nicht bestehende Volkerrechtskonformitat von US Drohnenoperationen zum Zwecke gezielter Totungen targeted killing bedarf die Fragestellung einer notwendigen Klarung denn die amerikanische und deutsche Rechtsauffassung divergieren in diesem wesentlichen Punkt Unbestritten ist dass die Bundesrepublik Deutschland weder volkerrechtswidrige Militaroperationen noch Kriegsverbrechen tolerieren darf die durch auslandische Truppen von deutschem Territorium aus durchgefuhrt werden Die volkerrechtswidrige gezielte Totung von Terrorverdachtigen und Unbeteiligten durch amerikanische Kampfdrohnen ausserhalb eines bewaffneten Konfliktgebiets muss von der Bundesregierung bei Kenntnisnahme mindestens durch Protestnote abgelehnt werden ansonsten wurde sich die Bundesregierung gegebenenfalls an einem volkerrechtlichen Delikt beteiligen Aufgrund der Gebietshoheit konnte Deutschland volkerstrafrechtlich gemass dem Romischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs IStGH Statut verpflichtet sein etwaige volkerrechtswidrige Einsatze auslandischer Truppen aktiv zu verhindern Der Tatbestand einer volkerstrafrechtlichen Beihilfe im Sinne von Artikel 25 Absatz 3c IStGH Statut bedingt eine vorsatzliche Beihilfehandlung und setzt eine Unterstutzung bei der Begehung eines Delikts voraus 22 Dies umfasst auch die Bereitstellung der Mittel fur die Tatbegehung Nachdem fur amerikanische Drohnen keine Lande oder Uberflugrechte in Deutschland notwendig sind ist eine aktive Unterstutzung der Bundesrepublik kaum zu unterstellen Ob der weitreichenden Immunitatsregelungen im Stationierungsrecht konnen Ermittlungstatigkeiten gegen die Stationierungskrafte zudem nur sehr schwierig durchgefuhrt werden Um volkerrechtswidrige Drohneneinsatze der amerikanischen Streitkrafte von deutschem Boden aus uber Relaisstationen zu verhindern musste daher der Aufenthaltsvertrag gekundigt werden oder zumindest dem deutschen Gesetzgeber und den Vertragspartnern mit entsprechenden Modifikationen zur Zustimmung vorgelegt werden 8 Durchmarschrecht Bearbeiten Gemass Artikel 1 Absatz 4 des Aufenthaltsvertrages gewahrt die Bundesrepublik Deutschland den amerikanischen britischen und franzosischen Streitkraften zudem das Recht Deutschland auf dem Wege nach oder von Osterreich oder irgendeinem NATO Mitgliedstaat zu betreten es zu durchqueren und zu verlassen Die Regelung beschrankt sich demgemass auf Transitvorgange vom Gebiet eines NATO Mitgliedsstaats nach Westdeutschland oder von Westdeutschland in das Territorium eines NATO Mitgliedsstaats Berichtspflicht Bearbeiten Trotz der enormen sicherheitsrelevanten Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland infolge der Stationierung alliierter Truppen und zivilem Gefolge besteht keine vertraglich festgelegte Berichtspflicht seitens der auslandischen Streitkrafte uber den Umfang der Stationierungen zu informieren 20 Geheimdienstliche Tatigkeit BearbeitenDie amerikanischen Geheimdienste sind als militarische Einheiten organisiert Daher vertritt Helmut Schafer ehemaliger Staatsminister im Auswartigen Amt die Auffassung dass die geheimdienstlichen Aktivitaten der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland auf dem Aufenthaltsvertrag und den Zusatzvereinbarungen zum NATO Truppenstatut basieren Nach der Wiedervereinigung wurde von der oppositionellen SPD die Forderung vertreten dass die amerikanischen Uberwachungen des Post und Fernmeldeverkehrs in Deutschland eingestellt werden und gegebenenfalls die Kundigung der entsprechenden Vertrage und Vereinbarungen in Erwagung gezogen wird 23 24 Bewertung BearbeitenDer Aufenthaltsvertrag tastete das ursprungliche besatzungsrechtliche Stationierungsrecht der drei Westmachte Vereinigte Staaten von Amerika Vereinigtes Konigreich und Frankreich nicht an und ist im Grunde ein Dokument diplomatischer Kosmetik Mit dem Vertragswerk sollte die Rechtsstellung der Bundesrepublik Deutschland nach aussen im Umgang mit acht NATO Mitgliedsstaaten der Stellung eines Staates angeglichen werden welcher temporar in einem Vertrag die Ausubung seiner Rechte einschrankt und somit uber uneingeschrankte Souveranitat verfugen wurde 9 Die Bundesrepublik Deutschland war 1955 jedoch de jure ein Staat mit beschrankter Souveranitat 5 Denn die Truppenstationierung bedeutet im volkerrechtlichen Sinne zwangslaufig einen Eingriff in die Souveranitat des Aufnahmestaates 17 Der Westberliner Rechtswissenschaftler Dieter Schroder fasste den Sachverhalt wie folgt zusammen Die Bundesrepublik hat gegenuber einer auf Deutschland als Ganzes bezogenen Truppenstationierung der drei Westmachte keine Rechte eines souveranen Staates 9 Die durch die Pariser Vertrage den Alliierten gewahrten Vorbehaltsrechte insbesondere das Recht zur dauerhaften Truppenstationierung bedingen einen rechtlichen Sonderstatus der Bundesrepublik Der Aufenthaltsvertrag weist eine doppelte Wirkung auf Neben der zuerst bestehenden reinen Rechtskomponente kam spater eine Sicherheitskomponente als indirekte Auswirkung hinzu Die Bundesrepublik war seit Beginn der 50er Jahre in Zeiten des Kalten Krieges bis in die Gegenwart aus sicherheitspolitischen Erwagungen darauf bedacht Truppenreduzierungen der Westalliierten zu verhindern Die amerikanischen Truppenkontingente stellen die mit Abstand grosste auslandische Streitmacht auf deutschem Territorium dar und sind somit politisch und militarstrategisch von enormer Bedeutung fur die deutsche Sicherheit 25 Die Ankundigung des amerikanischen Prasidenten Donald Trump im Rahmen des Nato Gipfels am 11 und 12 Juli 2018 in Brussel die amerikanischen Truppen aus der Bundesrepublik abzuziehen war insofern dazu geeignet die Bundesrepublik Deutschland zu Konzessionen zu zwingen Die Androhung des Truppenabzugs sollte die deutsche Regierung dazu bewegen die nationalen Verteidigungsausgaben von 1 24 auf 2 0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts BIP anzuheben 26 Daraufhin hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Erhohung des deutschen Militarhaushaltes in Aussicht gestellt 27 Insofern wird der aussenpolitische Handlungsspielraum durch die indirekten Wirkungen der alliierten Vorbehaltsrechte insbesondere durch das Recht zum dauerhaften Aufenthalt auslandischer Truppen eingeschrankt 25 Siehe auch BearbeitenNATO Truppenstatut Pariser Vertrage Deutschlandvertrag Zwei plus Vier Vertrag EinigungsvertragWeblinks BearbeitenGesetz betreffend den Aufenthaltsvertrag vom 24 Marz 1955 mit Text des Aufenthaltsvertrags BGBl 1955 II S 253 PDF Auswartiges Amt Hrsg Truppenstationierungsrecht Bekanntmachung der Vereinbarungen vom 25 September 1990 BGBl II S 1390 PDF Bekanntmachung der Vereinbarungen vom 16 November 1990 BGBl 1990 II S 1696 PDF Norbert B Wagner Archiv des Stationierungsrechts PDF 2 3 MB Fragen an die deutsche Bundesregierung von Gesine Lotzsch MdBLiteratur BearbeitenDaniel Hofmann Truppenstationierung in der Bundesrepublik Deutschland Die Vertragsverhandlungen mit den Westmachten 1951 1959 Oldenbourg Munchen 1997 Dokumente zur Deutschlandpolitik Beihefte 8 ISBN 3 486 56288 6 Einzelnachweise Bearbeiten a b Ellinor von Puttkamer Vorgeschichte und Zustandekommen der Pariser Vertrage vom 23 Oktober 1954 PDF Max Planck Institut fur auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht 1957 abgerufen am 3 Juni 2018 Die Pariser Vertrage 23 Oktober 1954 PDF Politisches Archiv des Auswartigen Amtes 2006 abgerufen am 3 Juni 2018 Schriftlicher Bericht des Ausschusses fur auswartige Angelegenheiten 4 Ausschuss PDF Deutscher Bundestag 2 Wahlperiode 1953 1953 abgerufen am 10 Juli 2018 Truppenstationierungsrecht Auswartiges Amt abgerufen am 3 Juni 2018 a b Hanns Jurgen Kusters Von der beschrankten zur vollen Souveranitat Deutschlands Bundeszentrale fur politische Bildung 22 April 2005 abgerufen am 14 Juli 2018 a b Hanns Jurgen Kusters Souveranitat und ABC Waffen Verzicht Deutsche Diplomatie auf der Londoner Neunmachte Konferenz 1954 PDF In Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 42 Jahrgang Heft 4 Oktober 1994 Karl Dietrich Bracher Hans Peter Schwarz Horst Moller Oktober 1994 abgerufen am 9 Juli 2018 Konrad Adenauer 9 Juli 1952 Erklarung des Bundeskanzlers in der 221 Sitzung des Deutschen Bundestages zum Deutschlandvertrag und zum Vertrag uber die Europaische Verteidigungsgemeinschaft EVG Vertrag Nicht mehr online verfugbar Konrad Adenauer Stiftung e V Wissenschaftliche Dienste Archiv fur Christlich Demokratische Politik archiviert vom Original am 27 Juli 2018 abgerufen am 27 Juli 2018 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www konrad adenauer de a b c Sachstand Ausubung militarischer Gewalt durch auslandische Staaten von Militarbasen in Deutschland PDF Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 2015 abgerufen am 23 Juni 2018 a b c Dieter Schroder Sonderfall Deutschland Die Siegermachte konnen ihre Vorbehaltsrechte nur noch behutsam wahrnehmen ZEIT ONLINE GmbH 14 Oktober 1988 abgerufen am 16 Juni 2018 a b c d Vertrag uber den Aufenthalt auslandischer Streitkrafte in der Bundesrepublik Deutschland PDF Auswartigen Amt 5 September 2011 abgerufen am 3 Juni 2018 Horst Moller Ilse Dorothee Pautsch Die Einheit Das Auswartige Amt das DDR Aussenministerium und der Zwei plus Vier Prozess Hrsg Horst Moller Ilse Dorothee Pautsch Vandenhoeck amp Ruprecht 2015 ISBN 978 3 525 30076 3 S 639 f Till Muller Heidelberg Elke Steven Hrsg Grundrechte Report 2014 2 Auflage FISCHER Taschenbuch 2014 ISBN 978 3 596 03018 7 Zum Rechtsrahmen fur die Stationierung auslandischer Truppen in Deutschland PDF Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 2008 abgerufen am 2 September 2017 Notenwechsel 1990 PDF Auswartiges Amt 1990 abgerufen am 3 Oktober 2018 a b Informationsaustausch zum Verhaltenskodex zu politischmilitarischen Aspekten der Sicherheit FSC DEC 4 03 Meldung der Bundesrepublik Deutschland fur das Jahr 2008 Auswartiges Amt der Bundesrepublik Deutschland 15 Juni 2009 abgerufen am 24 Juni 2018 Josef Isensee Paul Kirchhof Hrsg Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland Bd 10 Deutschland in der Staatengemeinschaft 3 Auflage Band 10 Muller C F Heidelberg 2012 ISBN 978 3 8114 6210 6 S 636 a b Dieter Deiseroth Stationierung amerikanischer Atomwaffen begrenzte Souveranitat der Bundesrepublik PDF Demokratie und Recht 1981 abgerufen am 26 Juni 2018 Michael H Muller Die innerstaatliche Umsetzung von einseitigen Massnahmen der auswartigen Gewalt Schriften zum offentlichen Recht Duncker amp Humblot 1994 ISBN 3 428 08011 4 S 96 f Karl Doehring Wilfried Fiedler Hrsg Deutschlandvertrag westliches Bundnis und Wiedervereinigung 1 Auflage Duncker amp Humblot 1985 ISBN 3 428 05846 1 S 97 f a b c d Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schafer Koln Inge Hoger Jan van Aken weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Drucksache 17 5279 Auslandische Streitkrafte in Deutschland PDF Deutscher Bundestag 14 April 2011 abgerufen am 17 Juni 2018 Peter Becker Reiner Braun Dieter Deiseroth Hrsg Frieden durch Recht Berliner Wissenschafts Verlag Berlin 2010 ISBN 978 3 8305 1721 4 S 90 f IStGH Statut PDF Auswartiges Amt abgerufen am 3 Oktober 2018 Datenschutz aktuelle Fragen und Antworten Atzelsberger Gesprache 2014 PDF Nicht 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