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Das norwegische Grundgesetz norwegisch Grunnloven war zu seiner Zeit mit seinen Grundprinzipien der Volkssouveranitat der Gewaltenteilung und der Freiheit des Individuums wozu besonders die Meinungsfreiheit zahlte die vom Religionsartikel 2 abgesehen modernste Verfassung Europas und hat als einzige in Europa die Restauration nach dem Wiener Kongress uberstanden Karl Marx bezeichnete die Verfassung 1857 als die demokratischste des modernen Europas 1 Reichsversammlung von Eidsvoll 1814Der Erlass des norwegischen Grundgesetzes wird als Verfassungstag am 17 Mai gefeiert und entspricht einem Nationalfeiertag Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Die Verfassung 2 1 Die Gewaltenteilung 2 1 1 Gesetzgebung 2 1 2 Die vollziehende Gewalt 2 1 3 Die rechtsprechende Gewalt 2 2 2 des norwegischen Grundgesetzes 2 2 1 Der Streit um die Auslegung des 2 2 2 2 Der Judenparagraf 2 2 2 1 Die Regelung in der Verfassung von 1814 2 2 3 Die historische Entwicklung 3 Die Novemberverfassung 3 1 Die ursprungliche Novemberverfassung 3 2 Die weitere Entwicklung der Verfassung 4 Staatsaufbau 5 Literatur 6 Weblinks 7 AnmerkungenVorgeschichte BearbeitenDie Realunion Danemark Norwegen dauerte von 1380 bis 1814 Christian Frederik Sohn des Erbprinzen Frederik von Danemark war danischer Statthalter in Christiania Im Kieler Frieden vom 14 Januar 1814 wurde Konig Frederik VI gezwungen Norwegen an Schweden abzutreten Es gab zwei konkurrierende politische Alternativen Christian Frederik strebte die Selbstandigkeit Norwegens mit dem Fernziel an die Union mit Danemark wiederherzustellen die Kreise um Hermann Wedel Jarlsberg strebten die Union mit Schweden an 2 Christian Frederik setzte sich durch und am 16 Februar 1814 berief er 21 fuhrende Manner der norwegischen Politik nach Eidsvoll ein Dort stellte er sein Programm vor den norwegischen Thron als absolutistischer Konig mit dynastischem Erbrecht zu besteigen Doch er wurde mit dem Argument konfrontiert dass mit der Abdankung Konig Frederik VI von Danemark als norwegischer Konig dessen Staatsgewalt nicht an den Prinzen sondern an das norwegische Volk gefallen sei Obgleich es sich nur um eine kleine Elite handelte die die konstitutionelle Monarchie verlangte musste sich Christian Frederik doch diesem Verlangen beugen wenn er seine Selbstandigkeitspolitik fortsetzen wollte 3 Das Ergebnis war die Proklamation vom 19 Februar 1814 in der der Prinz verkundete als Regent eine Reichsversammlung einzuberufen die eine Reichsverfassung ausarbeiten solle 4 Damit unterschied sich die neue Verfassung von der bisherigen rechtlich dadurch dass sie nicht vom Herrscher ausging sondern vom Volk kraft der die Regierung legitimierenden Volkssouveranitat beschlossen wurde 5 Als Regent bestimmte er die Zusammensetzung der Versammlung Dabei sorgte er dafur dass die Beamten Offiziere und Bauern gegenuber den schwedischgesinnten Kaufleuten die Mehrzahl bildeten 6 54 Vertreter kamen aus den Landdistrikten 33 aus dem Heer und der Marine und 25 aus den Stadten 57 waren Beamte 37 Bauern 13 Kaufleute und 5 Grossgrundbesitzer Das Durchschnittsalter lag knapp uber 42 Jahre Nordnorwegen war aus Zeitmangel nicht in der Reichsversammlung vertreten Die Versammlung gliederte sich in verschiedene Komitees Das wichtigste war das Konstitutionskomitee das den Auftrag hatte den Verfassungsentwurf auszuarbeiten Es lagen bereits verschiedene Entwurfe vor von denen der Entwurf von Christian Magnus Falsen und Johan Gunder Adler als der wichtigste gilt Aber man hatte auch andere Verfassungen zur Hand Das waren die franzosische Verfassung von 1791 die amerikanische Unabhangigkeitserklarung von 1776 und die amerikanische Verfassung von 1787 7 Ausserdem hatten viele Teilnehmer gute Kenntnisse uber die Schriften Rousseaus Montesquieus und John Lockes 8 nbsp In diesem Gebaude wurde Norwegens Grundgesetz beschlossen Das Konstitutionskomitee legte die Grundsatze der neuen Verfassung fest Norwegen soll eine beschrankte erbliche Monarchie werden Es soll ein freies unabhangiges und unteilbares Konigreich sein und der Regent soll den Titel Konig fuhren Das Volk soll die gesetzgebende Gewalt durch seine Abgeordneten ausuben Nur das Volk soll das Recht haben uber seine Volksvertreter Steuern zu erheben Das Recht den Krieg zu erklaren und Frieden zu schliessen soll dem Konig zukommen Der Konig soll das Begnadigungsrecht erhalten Die Gerichtsbarkeit soll von der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt unabhangig sein Es soll die Freiheit fur Publikationen und Druck geben Die evangelisch lutherische Religion soll die Religion des Staates und des Konigs sein Religionssekten sollen ihre Religion frei ausuben konnen doch sollen Juden vom Betreten des Reichsgebietes vollig ausgeschlossen bleiben Neue Beschrankungen der Gewerbe sollen nicht zugelassen werden Personenbezogene oder gemischte erbliche Vorrechte sollen kunftig nicht mehr gewahrt werden Die Burger des Staates sollen gleichermassen zur Verteidigung des Vaterlandes verpflichtet werden ohne Rucksicht auf Stand Geburt oder Vermogen 7 Die Verfassung BearbeitenEs sind zwei wichtige Linien die in dieser Verfassung im Unterschied zu den ubrigen Verfassungen dieser Zeit zu beobachten sind Zum einen die starke Stellung des Konigs zum anderen die antiaristokratische Tendenz Das Streben nach einer starken Konigsmacht findet seinen Ausdruck in den Bestimmungen uber den Staatsrat 9 die Zustandigkeit des Konigs fur die Aussenpolitik fur die Streitkrafte die Kriegserklarung und den Friedensschluss Die antiaristokratische Tendenz zeigt sich in den Bestimmungen uber das Stimmrecht und die Zweikammer Ordnung die in Wirklichkeit ein verschleiertes Einkammersystem war Hinzu kam die Abschaffung der Privilegien des Adels In Art 7 des Gesetzes von 1821 wurde bestimmt dass wer seinen Adelstitel nicht bis zum nachsten ordentlichen Storting mit gesetzlichen Dokumenten nachgewiesen habe diesen verliere Die Verfassung hatte folgende Kapitel A Uber die Staatsform und Religion B Uber die vollziehende Gewalt den Konig und die konigliche Familie C Uber das Burgerrecht und die gesetzgebende Gewalt D Uber die rechtsprechende Gewalt E Allgemeine BestimmungenIn den Allgemeinen Bestimmungen waren so wichtige Grundsatze aufgenommen wie das Ruckwirkungsverbot von Gesetzen keine Verurteilung ohne Gesetz keine Strafe ohne Urteil Verbot der Folter im Verhor Verbot der Hausdurchsuchung ohne hinreichenden Verdacht auf eine Straftat Presse und Druckfreiheit Gewerbefreiheit die Entschadigungspflicht bei Enteignungen und die allgemeine Wehrpflicht 10 Die Gewaltenteilung Bearbeiten Ein wesentliches Element sollte die Abkehr vom Absolutismus sein Dies sollte durch Einfuhrung der Gewaltenteilung gewahrleistet werden 11 Die staatlichen Funktionen waren bereits vorher separiert Sie wurden im Konigsgesetz von 1665 einzeln aufgefuhrt und in der Hand des absolutistischen Herrschers zusammengefasst In der nunmehr anstehenden Verfassung sollten sie verschiedenen Funktionstragern zugeordnet werden 12 Gesetzgebung Bearbeiten Nach 49 des Grundgesetzes sollte die gesetzgebende Gewalt vom Volk wahrgenommen werden Sie sollte nach 75 zustandig sein fur den Erlass und die Aufhebung von Gesetzen die Erhebung von Steuern Abgaben und Zollen Doch sollten diese nicht langer gelten als bis zum 1 Juli des Jahres in dem ein neues Storting zusammengetreten ist ausser denen die ausdrucklich bestatigt wurden die Vergabe von Staatsanleihen die Aufsicht uber das staatliche Finanzwesen die Bewilligung der fur die notwendigen Staatsausgaben erforderlichen Gelder die Bewilligung der Gelder fur den koniglichen Haushalt und die Apanage seiner Familie die Kenntnisnahme aller Protokolle des Staatsrates und offentlicher Berichte und Papiere mit Ausnahme militarischer Kommandosachen Kenntnisnahme von Bundnissen und Vertragen die der Konig mit auslandischen Machten schliesst mit Ausnahme von geheimen Zusatzartikeln die aber nicht im Gegensatz zu den veroffentlichten stehen durfen die Vorladung einer jeden Person vor das Storting mit Ausnahme des Konigs und den Mitgliedern seiner Familie Dies galt jedoch nicht fur die koniglichen Prinzen wenn sie Funktionen in der Regierung wahrnehmen die Revision vorlaufiger Gage und Pensionslisten die Ernennung von 5 Revisoren die die staatlichen Abrechnungen zu prufen hatten und Die Einburgerung von Auslandern 13 Demnach kam dem Storting uber die Kernfunktion Gesetze zu erlassen die Entscheidung uber die Staatsfinanzen die Kontrolle der vollziehenden Gewalt und die Einburgerung zu Der Versammlung lag es fern eine demokratische Verfassung zu beschliessen Nach der Franzosischen Revolution war demokratisch eher ein Schimpfwort geworden Man hatte eine konstitutionelle Monarchie im Sinn Entscheidend war die Einfuhrung der Gewaltenteilung zwischen Konig Parlament und Justiz Das demokratische Element kam in dem fur die damalige Zeit weiten Kreis der Wahlberechtigten zum Ausdruck Alle Manner uber 25 Jahre die entweder Beamte waren oder ein Stuck Land besassen das mindestens einen Wert von 300 Rigsbankdaler in Silber hatte und mindestens in den drei vorangegangenen Jahren im Lande gewohnt hatten Das entsprach 45 der mannlichen Bevolkerung 14 Vom Wahlrecht ausgeschlossen waren Frauen obgleich das nicht ausdrucklich in der Verfassung stand und Personen ohne Landbesitz also Samen und Roma Reisende 15 Die Wahl war indirekt Die Wahlberechtigten wahlten Wahlmanner die dann die Abgeordneten zum Storting wahlten Das fuhrte spater zu einem realen Machtmonopol des Beamtenstandes der vorher im Namen des Konigs nun im Namen der Nation das Land regierte 16 Das passive Wahlrecht war an ein Mindestalter von 30 Jahren und einen Aufenthalt in Norwegen von mindestens 10 Jahren geknupft 17 Ausserdem verbot es die Gewaltenteilung dass Mitglieder des Staatsrates Beamte die im Dienst des Staatsrates oder des Hofes standen gewahlt werden konnten Im Gegensatz zu vielen ahnlichen Verfassungen wurde der Vorschlag alle Beamten auszuschliessen die vom Konig ohne Begrundung oder Urteil entlassen werden konnten nicht angenommen weil man glaubte ohne ihre Kenntnisse nicht auskommen zu konnen Man furchtete ein gesetzgebendes Organ das aus unkundigen Bauern bestand 18 Das Storting bestand aus zwei Abteilungen dem Lagting und dem Odelsting 49 und trat nur alle drei Jahre zusammen 19 Ein echtes Zweikammersystem mit einem Oberhaus fand keine Mehrheit weil man keine besondere Reprasentation einer Oberschicht schaffen wollte Nach 76 hatte das Odelsting das Gesetzesinitiativrecht musste die Gesetzentwurfe dann dem Lagting vorlegen Bei Ablehnung durch das Lagting musste es nochmals im Odelsting behandelt werden Bei dreimaliger Ablehnung konnte das Odelsting den Entwurf entweder fallenlassen oder dem Plenum des Stortings vorlegen wo fur die Annahme eine Zweidrittelmehrheit erforderlich war Dieses System hatte eine gewisse Ahnlichkeit mit der Verfassung von Batavia von 1798 das auch ein zweigeteiltes Parlament hatte 20 Die Aufteilung in Lagting und Odelsting wurde mit der 2009 beginnenden Legislaturperiode beseitigt Die vollziehende Gewalt Bearbeiten Die vollziehende Gewalt lag beim Konig Nach 4 des Grundgesetzes war seine Person heilig und konnte daher nicht zur Verantwortung gezogen oder angeklagt werden Die Verantwortlichkeit lag bei seinem Rat der Regierung 21 Entscheidungen des Konigs bedurften der Gegenzeichnung des Fachministers Dieser hatte die Pflicht gegen rechtswidrige Entscheidungen schriftlich zu remonstrieren und wenn dies nicht half nur die Moglichkeit zuruckzutreten wenn er die Verantwortung ablehnen wollte Unter den besonderen Umstanden dass das Storting nur alle drei Jahre zusammentrat konnte die Trennung zwischen Gesetzgebung und vollziehender Gewalt nicht konsequent durchgefuhrt werden Da manche Probleme nicht so lange auf eine Losung warten konnten wurde dem Konig in 17 die Kompetenz ubertragen in der Zwischenzeit vorlaufige Regelungen zu treffen die nur bis zur nachsten Sitzung des Stortings galten was sich dann aber trotzdem zur faktischen Gesetzgebung des Konigs entwickelte 22 Ausserdem sollten der Gesetzgebung Grenzen gesetzt werden um das Gleichgewicht zwischen den Gewalten zu wahren So wurde ein suspensives Vetorecht des Konigs eingefuhrt Danach konnte der Konig die Ausfertigung eines Gesetzes in zwei aufeinanderfolgenden gesetzgebenden Versammlungen ablehnen nicht aber nach der dritten 23 So konnte sich das Storting gegen den Konig erst mit Ablauf von sechs Jahren durchsetzen Einige Gegenstande waren aber vom Vetorecht ausgenommen Die Geschaftsordnung des Stortings Annahme oder Zuruckweisung der Regierungsbevollmachtigten Entscheidungen uber Wahlanfechtungen Entscheidungen uber die Einburgerung Entscheidungen des Odelstings uber die Erhebung der Anklage vor dem Reichsgericht 24 Heftig umstritten war spater die Frage ob das Vetorecht des Konigs bei Gesetzen auch fur eine Anderung des Grundgesetzes gelte In 110 des Grundgesetzes war geregelt dass der Anderungsbeschluss zu veroffentlichen war und nur in Kraft treten konnte wenn er in zwei aufeinanderfolgenden Stortingssitzungen beschlossen wurde zwischen denen eine Wahl stattgefunden haben musste Von einem Vetorecht stand dort nichts Die Frage ruhrte an die Grundlagen der Staatstheorie Einige sahen in dem Verhaltnis zwischen Konig und Storting einen Vertrag uber die Ausubung der Staatsgewalt der nicht einseitig geandert werden konne 25 Dieser Vertragsgedanke wurde jedoch zu Gunsten des Prinzips der Volkssouveranitat verworfen wonach die Staatsgewalt vom Volk durch seine Abgeordneten ausgeubt werde und das Volk durch diese Abgeordneten selbstandig uber die Verfassung ohne Mitwirkung des Konigs entscheiden konne wenn die Anderungen nur nicht gegen die Prinzipien dieser Verfassung verstossen und nicht deren Geist verandern Die vollziehende Gewalt war laut Verfassung zustandig fur die Kirchen und Gottesdienstordnung sowie die Aufsicht uber die Religionslehrer die Erhebung der vom Storting beschlossenen Steuern die Verwaltung des staatlichen Eigentums und der Regalien das Gnadenrecht bei Todesurteilen durch das Reichsgericht beschrankt auf die Vollziehung der Todesstrafe die Ernennung und Entlassung der Staatsdiener die Verleihung von Orden das Kommando uber die Streitkrafte die Mobilmachung die Erklarung eines Krieges und den Friedensschluss den Abschluss von Staatsvertragen die Entsendung von Gesandten und die Akkreditierung auslandischer Botschafter Hinzu kam die Organisation der Regierung und die Zustandigkeitsverteilung auf ihre Mitglieder 26 Die rechtsprechende Gewalt Bearbeiten Die rechtsprechende Gewalt wurde letztinstanzlich von einem Obersten Gerichtshof und dem Reichsgericht ausgeubt Gegen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs gab es keine Rechtsmittel Die Gerichte waren von Berufsrichtern besetzt Ausserdem bildeten die Mitglieder des Lagtings zusammen mit den Mitgliedern des Obersten Gerichtshofes das Reichsgericht Dort wurden Strafsachen verhandelt die vom Odelsting gegen Staatsrate oder Mitglieder des Obersten Gerichtshofes wegen Straftaten im Amt oder gegen Mitglieder des Stortings wegen Straftaten die sie in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete begangen hatten eingeleitet worden waren Die Mitglieder des Lagtings waren im Reichsgericht in der Uberzahl denn das Lagting bestand aus 1 4 der 75 bis 100 Stortingsabgeordneten also immer mehr als der Oberste Gerichtshof entsenden konnte Damit konnten die Richter des obersten Gerichtshofs uberstimmt werden was das Reichsgericht klar zu einem politischen Gericht werden liess das gegen einen befurchteten Machtmissbrauch gerichtet war 27 1882 zeigte sich aber dass auch das Reichsgericht politisch missbraucht werden konnte als die Partei Venstre einen erdrutschartigen Wahlsieg errang und damit auch das Reichsgericht uber ihre Abgeordneten beherrschte Es kam zum Streit daruber ob dem Konig bei verfassungsandernden Gesetzen ein absolutes Vetorecht zukomme Es ging dabei darum ob das Storting die Minister vorladen durfe Der Staatsrat unter Christian August Selmer weigerte sich dem Konig die Ausfertigung eines solchen Gesetzes nach der dritten Verabschiedung durch das Storting zu empfehlen woraufhin das Reichsgericht die Mitglieder des Staatsrates wegen Verfassungsbruchs verurteilte 2 des norwegischen Grundgesetzes Bearbeiten 2 der Verfassung vom Mai 1814 lautete Den evangelisk lutherske Religion forbliver Statens offentlige Religion De Indvaanere der bekjende sig til den ere forpligtede til at opdrage sine Born i samme Jesuiter og Munkeordener maae ikke taales Joder ere fremdeles udelukkede fra Adgang til Riget Die evangelisch lutherische Religion bleibt die offentliche Religion des Staates Die Einwohner die sich dazu bekennen sind verpflichtet ihre Kinder in ihr zu erziehen Jesuiten und Monchsorden werden nicht geduldet Juden sind von der Einreise ins Reich vollstandig ausgeschlossen Der Streit um die Auslegung des 2 Bearbeiten Die Wortwahl offentlige Religion war nicht in den Hauptentwurfen von Adler und Falsen enthalten sondern stand nur im Entwurf von Niels Treschow Auch im 8 Grundsatz der am 16 April 1814 von der Reichsversammlung beschlossen worden war heisst es Religion des Staates und des Konigs Im ersten Entwurf der nach der Verabschiedung der Grundsatze vorgelegt wurde hiess die Formulierung bleibt die offentliche Religion des Staates Alsbald wurde bis 1845 unter den Juristen die Bedeutung dieser Formulierung diskutiert Hiess das dass die evangelisch lutherische Religion nur im offentlichen Raum allein vertreten sein soll wahrend andere Religionsausubungen daneben nicht eingeschrankt sind Insbesondere stellte sich die Frage ob das Verbot von Monchsorden und Jesuiten bedeute dass die katholische Religion im Ubrigen unbehelligt bleiben solle Falsen hatte in 6 seines Verfassungsentwurfs noch die volle Religionsfreiheit aufgenommen sofern sie nicht Ruhe und Ordnung unterminiere Spater verteidigte er in seinem Verfassungs Katechismus in Frage und Antwort von 1818 die endgultige Fassung des 2 ohne Vorbehalt und unterstrich den Nutzen einer einheitlichen Religion fur Staat und Gesellschaft 28 Allerdings liege in der Vorschrift nicht das Verbot anderer Konfessionen sofern sie den gesellschaftlichen Konsens nicht gefahrdeten Aber Juden Monchsorden und Jesuiten seien zu Recht verboten da ihre Loyalitat einer anderen Instanz als dem Staat gelte Ausserdem untergruben sie die gesellschaftliche Moral indem Juden Betruger die Monchsorden mussig und nutzlos seien und die Jesuiten weil bei ihnen der Zweck die Mittel heilige Sein 6 war also kein Bekenntnis zu einem unverausserlichen Menschenrecht Der erste Kommentar zur Verfassung von Henrich Steenbuch 1815 befasste sich mit der Religionsfreiheit in 16 wonach der Konig den offentlichen Gottesdienst regelt Daraus zog er den Umkehrschluss dass der nichtoffentliche Gottesdienst anderer Konfessionen nicht eingeschrankt sein solle 29 Demgegenuber vertrat Claus Winter Hjelm Professor an der Universitat Oslo in seinen Schriften eine restriktive Auslegung in der Tradition des absolutistischen Staates Die Religion sei die Seele im Staatskorper und musse daher einheitlich sein Im offentlichen Raum durfe sich keine andere Religion zeigen Eine weitere Auslegung besagte dass 2 keine Entscheidung uber die Zulassigkeit anderer Religionen getroffen habe sondern dies dem einfachen Gesetzgeber uberlasse Solange dieser nichts anderes regele gelte die restriktive Rechtslage aus der absolutistischen Zeit fort Diese Sicht eroffnete die Moglichkeit fur das Dissenterlov von 1845 30 Der Judenparagraf Bearbeiten Zur Geschichte der Juden vor 1814 siehe Die Juden in Danemark Norwegen vor 1814 Die Regelung in der Verfassung von 1814 Bearbeiten Das Verbot des Zugangs zum norwegischen Reich fur Juden ist ein einzigartiges Phanomen in der europaischen Rechtsgeschichte mit Ausnahme Spaniens das mit dem Alhambra Edikt den Katholizismus zur Staatsreligion erhoben und ahnliche diskriminierende Vorschriften gegen andere Religionen erlassen hatte Sogar im absolutistischen Doppelstaat Danemark Norwegen hatten die Juden viele Privilegien im Reich Anderthalb Monate vor Annahme der norwegischen Verfassung erhielten die Juden in Danemark sogar volles Burgerrecht 31 Es hat viele Erklarungsversuche fur den Judenparagrafen gegeben die zum Teil auf ein Bestreben zuruckzufuhren sind den verehrten Vatern der Verfassung keine moralisch anfechtbare Motive wie Antisemitismus zu unterstellen Dazu zahlt vor allem die Behauptung es habe sich um ein redaktionelles Versehen gehandelt und man habe dann unter Konig Karl Johann an der Verfassung nicht ruhren wollen weil dieser ohnehin immer wieder auf Anderungen in seinem Sinne gedrangt habe Diese These ursprunglich habe in 2 die volle Religionsfreiheit stehen sollen dieser Passus sei wahrend der Beratungen herausgeschnitten ren glipp worden und nur die Ausnahmen seien versehentlich stehen geblieben wurde noch in der Dokumentation des Stortings zur 200 Jahr Feier 2014 vertreten 32 Danach soll nicht Antisemitismus der Grund fur den Judenparagrafen gewesen sein vielmehr sei er unbeabsichtigt entstanden Diese These war bereits von Torkel Halvorsen Aschehoug in seinem 1893 erschienenen Werk Norges nuvaerende Statsforfatning aufgestellt worden Sie gilt heute als widerlegt 33 Dagegen spreche namlich schon dass im Herbst 1814 die Verfassung aufgrund der Konvention von Moss an vielen Stellen geandert wurde um die Stellung des schwedischen Konigs als die des norwegischen Konigs zu verankern Karsten Alnaes meint in seinem Werk 1814 Miraklenes ar 2014 dass die Eidsvoll Versammlung von dem charismatischen Redner Theis Lundgaard uberrumpelt worden und ausserdem der ewigen Diskussionen mude gewesen sei So habe man den Text schliesslich einfach durchgewinkt Auch dieser These liegt offenbar das Bestreben zu Grunde die Urfassung des Grundgesetzes vom Antisemitismusverdacht freizuhalten 34 Eine ganz andere Erklarung hat viele Anhanger unter norwegischen Historikern gefunden Es sei bei der Entwicklung der Nation entscheidend auf die nationale Einheit angekommen Der Historiker Arne Bergsgard schrieb 1943 dass zum einen wirtschaftliche Interessen massgeblich gewesen seien 35 und andererseits angesichts der Aufgabe eine einheitliche Nation zu bilden humanitare Rucksichten hatten zuruckgestellt werden mussen 36 Als Begrundung fur den Ausschluss bestimmter Gruppen wurde die Furcht vor religiosen Konflikten gesehen Jesuiten Monchsorden und Juden wurden den Zusammenhalt der Volksgemeinschaft untergraben Monche und Jesuiten schuldeten ihre Loyalitat dem Papst und nicht dem norwegischen Staat und die Juden seien durch ihre transnationalen Verbindungen ebenfalls eine Gefahr Ausserdem erschien diese Beschrankung der Religionsfreiheit den meisten offenbar als Bagatelle 36 Erst spater wurde der Judenparagraf durch Henrik Arnold Wergeland zu einem zentralen Diskussionspunkt 37 Der in 2 liegende Antisemitismus wird als Konsequenz aus dem Projekt des Aufbaus der Nation gesehen Das Bedurfnis nach nationaler Einheit schurte die Abwehrhaltung gegenuber Minoritaten also den Samen Kvenen Roma Reisende und Juden Letztere wurden auch als Bedrohung fur den eigenen Kaufmannsstand angesehen Dieser Gesichtspunkt hatte besonderes Gewicht weil zu dieser Zeit die Grundung einer Norwegischen Staatsbank auf der Agenda stand und man befurchtete dass Juden eine gefahrliche Konkurrenz zu einer solchen Bank werden konnten die fur die Norweger ein wichtiges Symbol ihrer eigenen Identitat war 37 Auch der Rassegedanke war bereits rudimentar vorhanden indem die Konigsmacht und die Adelsprivilegien an Blutlinien geknupft waren Wenn dies auch nicht dem spateren Rassegedanken entspricht so wurden solche Privilegien doch nur dem zugeteilt der in Religion und Lebensfuhrung aus eigenem nationalen Hintergrund stammte Einem Juden war es normalerweise unmoglich ohne Annahme des christlichen Glaubens in den Adelsstand aufzusteigen 38 Der Jude war im ganzen Jahrhundert Inbegriff fur einen hemmungslos ausbeutenden Kapitalismus Scharfster Verfechter war Wilhelm Frimann Koren Christie der auch den Formulierungsvorschlag fur das absolute Einreiseverbot fur Juden in das Reich einbrachte Scharfster Kritiker dieser Vorschrift wurde Henrik Wergeland dessen Vater Nicolai Wergeland in seinem Verfassungsentwurf noch fur den Ausschluss der Juden eingetreten war 39 Er war als Universitatsbibliothekar bestens uber die Entwicklung zu dem Judenparagrafen einerseits und die Geschichte der Juden andererseits informiert und stellte fest dass die Manner von Eidsvoll nur mangelhafte Kenntnisse uber das Wirken der Juden in Europa gehabt hatten Seine Schriften trugen dazu bei dass die Aufhebung des Judenparagrafen immer wieder auf die Tagesordnung des Stortings kam Aber zu seinen Lebzeiten kam die erforderliche Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern nicht zustande Er starb 1845 aber erst 1851 fand die Streichung des antijudischen Passus in 2 die erforderliche Mehrheit Am 24 September 1851 fertigte der Konig die entsprechende Verfassungsanderung aus 40 aber schon vorher hatte das Justizdepartement mit Dekret vom 4 November 1844 den portugiesischen Juden Sephardim die Einreise und den Aufenthalt gestattet Daneben gab es auch Vorfalle die internationales Aufsehen erregten Bei einem Schiffbruch im Dezember 1816 konnte sich der Jude Michael Jonas bei Bergen an Land retten Er wurde unter polizeilicher Bewachung nach Christiania gebracht und von da nach Goteborg ausser Landes Wergeland stellte seine Behandlung in dem Gedicht Skipbruddet dar Andererseits wurden auch Ausnahmen gemacht wenn es eine staatliche Notwendigkeit gab So durfte der danische Jude Hambro mit Geleitbrief einreisen um den norwegischen Staat vor dem Bankrott zu bewahren Es waren namlich aus der Trennung von Danemark noch erhebliche Betrage an Danemark zu entrichten und der Konig drohte bei Zahlungsausfall Norwegen unter die danische Verfassung zu stellen 41 Die historische Entwicklung Bearbeiten Wahrend die norwegische Verfassung im Ubrigen mit dem Absolutismus brach hielt sie in Sachen Religionspolitik an der absolutistischen Tradition fest Der Konig war nach evangelisch lutherischer Auffassung nicht nur fur die Verteidigung des Landes sondern auch fur die Verteidigung der wahren Religion gegen alle Arten von falschem Glauben insbesondere den romisch katholischen verantwortlich Fur die Verteidigung des evangelischen Glaubens war auch die Anwendung von Gewalt gerechtfertigt wie sie Christian III bei der Einfuhrung der Reformation 1537 in Norwegen ausubte Die Einwanderung aus Landern mit anderer Religion wurde nun als Bedrohung der religionspolitischen Einheit empfunden 1569 erliess Friedrich II die so genannten Fremdenartikel Jeder der sich in Norwegen rechtmassig niederlassen wollte musste die evangelisch lutherische Religion annehmen 42 Einwanderer wurden examiniert und wer sich weigerte zu konvertieren musste innerhalb von drei Tagen das Land verlassen schlimmstenfalls drohte ihm die Todesstrafe und die Einziehung des Vermogens Die innere Einheit des Reiches beruhte auf der Einheit des Glaubens Kirchliche Gemeinde und profane Gesellschaft waren identisch 42 Man furchtete die sich in Gewalt entladenden religiosen Spannungen bei unterschiedlichen Bekenntnissen die auf dem Kontinent in den Dreissigjahrigen Krieg munden sollten und diese Furcht hielt bis weit in das 19 Jahrhundert an Christian V setzte diese Linie in seinem Norske lov von 1687 fort Monche und Jesuiten die heimlich ins Land kamen wurden mit dem Tode bestraft 43 1741 wurde das Konventikkelplakat erlassen das religiose Zusammenkunfte nur unter Aufsicht eines lutherischen Geistlichen gestattete Dies blieb bestehen bis unter dem Druck der Erweckungsbewegung der Haugianer und der Quaker die Vorschrift 1842 gegen den Widerstand Konig Karl Johanns aufgehoben wurde 44 Diese religionspolitische Einheit im Lande sollte anders als in anderen Verfassungen die die Religionsfreiheit einfuhrten 45 fortgesetzt werden Der Unterschied zur Vergangenheit bestand darin dass die Religion nicht durch einen Konig von Gottes Gnaden in gottlichem Auftrag durchgesetzt wurde sondern die evangelisch lutherische Religion wurde durch Annahme der Verfassung durch das Volk auf naturrechtlicher Basis einer staatsphilosophischen Vertragstheorie die Religion des Staates 46 Die verfassungsmassige Alleinstellung der evangelisch lutherischen Religion konnte sich aber auf die Dauer nicht gegen die Idee des burgerlichen Gesellschaftsvertrages mit Freiheit und Gleichheit halten 1845 kam mit dem Dissenterlov die erste Aufweichung Christen ausserhalb des evangelisch lutherischen Bekenntnisses erhielten freien Zugang zum Reich Sie mussten sich aber registrieren lassen und bei den Behorden Mitgliederlisten einreichen Da die Quaker keine Taufe praktizierten galten sie nicht als Christen konnten sich nicht registrieren lassen und hatten zwar Burgerrechte aber keine sonstigen Rechte wie Beerdigung auf kirchlichem Friedhof Ausserdem verweigerten sie den Militardienst was sie der staatlichen Strafverfolgung aussetzte und zu einer Emigrationswelle nach Amerika fuhrte Erst 1936 erhielten sie die Moglichkeit der Registrierung 44 In der Schlussvorschrift der Verfassung in der bestimmte vorangegangene Gesetze explizit aufgehoben wurden wurde der Art 1 des sechsten Buches im Norske lov von 1687 nicht aufgehoben so dass die Einreise von Jesuiten und Juden weiterhin verboten blieb und Monchsorden nicht geduldet wurden 1844 wurden zunachst nur die Sepharden 1851 auch die ubrigen Juden ins Land gelassen 1897 wurde auf Betreiben der Venstre das Verbot der Monchsorden aufgehoben 47 Das Verbot gegen die Jesuiten blieb erhalten 48 1921 luden Studenten der Universitat Oslo den danischen Jesuitenpater Menzinger zu einem Vortrag in die Universitat ein Dies fuhrte zu einem Protest des Laienpredigers Albert Hiorth ihn hatte erzurnt dass hier das Verbot der Verfassung nicht durchgesetzt worden sei Das hatte eine lange Debatte und 1923 eine Vorlage im Storting zur Aufhebung des Verbots gegen die Jesuiten zur Folge Nach erneuter Diskussion wurde der Antrag mit 99 33 Stimmen abgelehnt 49 Wahrend der Besatzung Norwegens durch die Deutschen wurde versucht die Nationalkirche durch die nationalsozialistische Idee zu ersetzen Das fuhrte zu energischem Protest der Geistlichkeit die ja gleichzeitig als Staatsbeamte zur Loyalitat gegenuber der Regierung verpflichtet war Im Fruhjahr 1942 legten die Geistlichen den staatlichen Teil ihrer Amter nieder und beschrankten sich auf die Seelsorge Im Marz 1942 fuhrte Vidkun Quisling den Judenparagrafen in 2 wieder ein Er wurde 1945 sofort wieder getilgt 1951 unterzeichnete Norwegen die Europaische Menschenrechtskonvention Zwar war dort in Art 64 verankert dass bereits bestehende Gesetze bestehen bleiben durften in diesem Falle 2 des Grundgesetzes der gegen Art 9 der Konvention verstiess aber das Aussendepartement wies darauf hin dass die ubrigen Unterzeichnerstaaten uber den 2 des Grundgesetzes mit dem Einreiseverbot fur Jesuiten sehr erstaunt gewesen seien Norwegen sei das einzige westeuropaische Land mit einer solchen Vorschrift 1956 fand sich eine entsprechende verfassungsandernde Mehrheit und das Verbot fiel Danach beschrankte sich der Widerstand gegen den Katholizismus und die Jesuiten im Wesentlichen auf die lutherische Laienbewegung 50 1964 erhielt der 2 einen einleitenden Zusatz Alle Einwanderer ins Reich haben die freie Religionsausubung Hier wurde der evangelisch lutherische Konfessionsstaat mit dem demokratischen und pluralistischen Staat verbunden Darin lag Konfliktstoff 1978 legte der Pfarrer Borre Knudsen den staatlichen Teil seines Amtes analog zum Vorgehen von 1942 nieder Anlass war ein Gesetz zur selbstbestimmten Abtreibung das er mit der evangelisch lutherischen Religion fur unvereinbar hielt Mit der Ausfertigung dieses Gesetzes habe der Konig seine Legitimation als Huter der Kirche verloren Rechtlich institutionell und okonomisch brach Knudsen mit dem staatlichen Kirchenregiment Aber er reichte nicht seinen Abschied ein sondern fuhrte sein Seelsorge Amt in seiner Gemeinde in Balsfjord fort Er bestand darauf dass er von der Kirche berufen und ordiniert sei Es kam wegen seiner Absetzung zum Prozess Der Oberste Gerichtshof entschied In unserer pluralistischen Gesellschaft in der das Prinzip der Religionsfreiheit im ersten Satz des 2 Grundgesetz verankert ist ist es unakzeptabel dass die grundgesetzlichen Bestimmungen uber die Staatsreligion verfassungsrechtliche Schranken daruber aufstellen wie der Gesetzgeber die allgemeinen burgerlichen Lebensverhaltnisse regelt 51 Die Pflicht evangelischer Eltern ihre Kinder im evangelisch lutherischen Glauben zu erziehen war zunachst noch erhalten geblieben Sie wurde als gegen das international anerkannte Elternrecht schliesslich am 21 Mai 2012 ebenfalls gestrichen Mit fortschreitender Pluralisierung der Gesellschaft wurde die kirchlich organisierte Einheit immer weiter aufgelost Die Kirche wurde neutralisiert und die Grundschule entkonfessionalisiert Der vorlaufige Endpunkt ist das Schulfach Religion Ethik Weltanschauung 52 2 des norwegischen Grundgesetzes lautet nun Verdigrundlaget forbliver vor kristne og humanistiske Arv Denne Grundlov skal sikre Demokrati Retsstat og Menneskerettighederne Wertegrundlage bleibt unser christliches und humanistisches Erbe Dieses Grundgesetz soll Demokratie Rechtsstaat und die Menschenrechte sichern Die Garantie der Religionsfreiheit findet sich nun in 16 Alle Indvaanerne af Riget have fri Religionsovelse Den norske Kirke en evangelisk luthersk Kirke forbliver Norges Folkekirke og understottes som Sadan af Staten Naermere Bestemmelser om dens Ordning fastsaettes ved Lov Alle Tros og Livssynssamfund skulle understottes paa lige Linje Alle Einwohner des Reiches haben die Freie Religionsausubung Die norwegische Kirche eine evangelisch lutherische Kirche bleibt die norwegische Volkskirche und wird als solche vom Staat unterstutzt Nahere Bestimmungen uber deren Ordnung werden durch Gesetz geregelt Alle Glaubens und Lebensanschauungsgesellschaften sollen in gleicher Weise unterstutzt werden Die Novemberverfassung BearbeitenDie ursprungliche Novemberverfassung Bearbeiten Der schwedische Kronprinz Karl Johan ehemals Jean Baptiste Bernadotte bestand auf die Einhaltung des Kieler Friedens Es kam zum erneuten Krieg der im Vertrag von Moss vom 14 August 1814 endete Im Waffenstillstandsabkommen stand der Passus dass Konig Christian Frederik seine Macht in die Hande der Nation lege und dass das Storting an der Vereinigung der beiden Nationen mitwirken solle und Christian Frederik musste ins Exil Damit blieb das Prinzip der Volkssouveranitat und der Teilung der Macht unter Storting Gesetzgebung und Staatshaushalt Regierung vollziehende Gewalt mit dem Konig und der Gerichtsbarkeit in Norwegen erhalten Am 20 Oktober 1814 beschloss das Storting unter dem Eindruck von 15 000 Besatzungssoldaten und 600 norwegischen Soldaten in schwedischer Gefangenschaft gegen nur funf Stimmen dass Norwegen als selbstandiges Reich vereint mit Schweden unter einem Konig aber unter Beachtung seiner Verfassung mit den fur das Heil des Reiches aus dem Anlass der Vereinigung mit Schweden notwendigen Anderungen sein soll 53 Der Titel lautete nun Grundgesetz des norwegischen Reiches Kongeriget Norges Grundlov Die Gliederung wurde beibehalten aber fur den Konig wurden einige Bestimmungen geandert oder neu aufgenommen Die Bestimmung Norwegen ist ein freies selbstandiges unteilbares und unabhangiges Reich erhielt den Zusatz vereinigt mit Schweden unter einem Konig Die Beibehaltung dieses Grundsatzes hatte grosse Bedeutung in der spateren Auseinandersetzung zwischen den Landern bis zur Unabhangigkeitserklarung von 1905 Als Konig von Norwegen musste er in Trondheim besonders gekront werden Der Konig musste sich auch jahrlich eine gewisse Zeit in Norwegen aufhalten Der Konig konnte auch einen schwedischen Statthalter in Norwegen bestimmen Der erste war Hans Henrik von Essen 54 Der Konig konnte fur seine Abwesenheit eine Regierung aus Staatsministern einsetzen die in seinem Namen die Regierungsgeschafte fuhrte Der Staatsminister und zwei Regierungsmitglieder mussten sich beim Konig in Stockholm aufhalten Die Steuern verblieben im norwegischen Staatshaushalt fur die Bedurfnisse Norwegens Der Konig ernannte nach Anhorung der Regierung alle geistlichen und weltlichen Beamten und entliess sie auch Sie mussten norwegische Staatsburger und evangelisch lutherisch sein In Friedenszeiten durften keine norwegischen Truppen in Schweden oder schwedische Truppen in Norwegen stehen ausser fur gemeinsame Manover Die Minister waren verpflichtet bei verfassungswidrigen Anordnungen des Konigs schriftlich Gegenvorstellungen zu erheben andernfalls sie fur den Rechtsbruch vor das Reichsgericht gestellt werden konnten 55 Alle Norwegen betreffende Anordnungen ausser den militarischen mussten vom norwegischen Staatsminister gegengezeichnet werden Norwegen behielt seine eigene Bank und eine eigene Wahrung sowie eine eigene Handelsflagge Die Kriegsflagge sollte eine Unionsflagge sein 56 nbsp Die Titelseite der handschriftlichen Originalausgabe der norwegischen Verfassung vom 4 November 1814 die sich heute im Archiv des Storting befindetAm 4 November 1814 wurde die geanderte Verfassung angenommen und Konig Carl XIII zum Konig gewahlt 57 Damit war die Personalunion unter einem Konig mit zwei selbstandigen Staaten mit jeweils eigener Regierung fur die inneren Angelegenheiten festgeschrieben Ausserdem behielt der Konig fur Gesetze das Vetorecht das bei einfachen Gesetzen mit drei gleichlautenden Beschlussen des Stortings uberwunden werden konnte 58 Die norwegische Regierung musste die Gesetzesbeschlusse des Stortings bestatigen Sie war ein Organ der koniglichen Regierung Zu den Sitzungen der Stortings hatten die Mitglieder der koniglichen Regierung keinen Zutritt 59 Der Konig war fur die aussere Sicherheit und die Aussenpolitik zustandig Nach damaliger Ansicht waren das keine Gegenstande die in einem Parlament zu behandeln waren sondern nur in einem kleinen geschlossenen Kreis Erst wenn es um die Finanzierung eines Krieges ging war das Storting einzubinden Das war bereits in der Verfassung vom Mai so geregelt und wurde nun derart modifiziert dass der Konig nicht die volle Verfugungsgewalt uber das gesamte Militarwesen Norwegens erhielt Das Heer wurde also in ein Kontingent fur die norwegische Verteidigung und in ein Kontingent fur das schwedisch norwegische Gesamtheer fur die gemeinsame Aussenverteidigung aufgeteilt Ausserdem wurde im Gegensatz zur ursprunglichen Verfassung in Angleichung an die schwedische Verfassung die Pflicht des Konigs vor einer Kriegserklarung das Storting zu informieren und anzuhoren eingefuhrt Schweden sah im Frieden von Kiel eine Erweiterung seiner Grenzen nach Westen hin Carl Johann strebte vor und nach dem Frieden von Moss la fusion des deux peuples die Fusion der beiden Nationen an Als eine Massnahme forderten die schwedischen Unterhandler dass in die Verfassung ein schwedischer Generalgouverneur aufgenommen werde Das Storting lehnte das aber ab Stattdessen wurde aber als Kompromiss das Amt des Statthalters eingefuhrt 60 Ausserdem hatte sich der norwegische Staatsminister im Norwegischen Rat des Konigs zusammen mit zwei anderen Staatsraten 61 standig beim Konig in Stockholm aufzuhalten Der Grund war die schwierige Informationsubermittlung von Stockholm nach Christiania Damit wurde die norwegische Regierung in zwei Teile geteilt wobei der eine in Christiania und der andere in Stockholm tatig war Die drei norwegischen Vertreter hatten Sitz und Stimme im schwedischen Staatsrat soweit Gegenstande behandelt wurden die beide Reiche angingen Das war der sogenannte zusammengesetzte Staatsrat Weiterhin hatte das Storting durchgesetzt dass alle Norwegen betreffenden Angelegenheiten in norwegischer Sprache vorzulegen seien 33 Diese Bestimmung bezog sich aber nicht auf die norwegische Sprache die zu dieser Zeit noch nicht in standardisierter Form existierte sondern sollte einer Schwedisierung der Sprache vorbeugen aber auch dem danischen Einfluss entgegenwirken Hier machten sich der kulturelle und der antidanische Nationalismus geltend Mit der Annahme dieser revidierten Verfassung legte das Storting den Grundstein fur einen politischen Nationalismus gegen Schweden Die weitere Entwicklung der Verfassung Bearbeiten 1815 wurde ein Vertrag zwischen dem Storting und den schwedischen Standen uber die Konigsmacht und die Bestimmungen im Falle einer Thronerledigung in einer Reichsakte geschlossen weil der schwedische Reichstag es ablehnte die Reichsverfassung der Union anzupassen und das Storting die Regelungen als Verfassungsbestandteil betrachtete 62 1821 versuchte Konig Carl Johan ein absolutes Vetorecht bei Gesetzesbeschlussen des Stortings durchzusetzen Ausserdem wollte er in Norwegen einen neuen Adel etablieren nachdem das Storting 1821 den bisherigen abgeschafft hatte Er wollte die Prasidenten des Stortings bestimmen und Beamte nach eigenem Gutdunken entlassen konnen Ausserdem wollte er durch Dekrete Regelungen zwischen den Sitzungsperioden 63 des Stortings treffen durfen und das Reichsgericht 64 schwachen Dieses Reichsgericht war ein wirksames Mittel des Stortings die Einhaltung der Verfassung gegenuber dem Konig durch die Ministerverantwortlichkeit zu erzwingen indem die Minister zur Verweigerung der Mitwirkung an verfassungswidrigen Massnahmen angehalten wurden Das Storting lehnte alle Forderungen des Konigs ab Das Gleiche geschah 1824 Danach gab Carl Johan diese Plane bis auf das absolute Vetorecht auf Er wiederholte die Forderung bis zu seinem Tod und das Storting wies sie immer zuruck 65 Staatsaufbau BearbeitenStorting Konig Oberster GerichtshofOdelsting Lagting bis 2009 Plenum Regierung Aussenpolitik Stiftsobergerichte in Kristiania Bergen Trondheim Statthalter bis 1862 Die norwegische Regierung in Kristiania StaatsministerStaatsratsabteilung in Stockholm AussenpolitikAussenminister schwed Der ministerielle Staatsrat 2 Schweden 1 Norweger 1835 Stadtvogt Gutestelle Sorenskriver GutestelleRegierungsbezirkAmtskommuneAmtmann Staatlicher Beamter BezirkstingAmtsformannskap Alle Burgermeister Ordforer der KommunenStadtverwaltung Verwaltung einer LandkommuneMagistrat GemeindevorstandFormannskapStadtverordnetenversammlungFormannskapArmenkommissionSchulkommission ArmenkommissionSchulkommissionLiteratur BearbeitenPer Kristian Aschim Enige i tro til Dovre faller In Lorentz Stavrum Hans Jorgen Wallin Weihe S 52 71 Sverre Bagge Knut Mykland Norge i dansketiden 1380 1814 5 Auflage 1998 Cappelen Akademisk Forlag Band 5 der Reihe Politikens Danmarks historie Sverre Bagge 1380 1536 Knut Mykland bis 1814 Roald Berg Storting og Unionen med Sverige 1814 1905 Dokumenter fra Stortingets arkiver Oslo 2005 Alvin Viborg Eilertsen De som ikke fikk stemme praktisere sin tro og de som ble forstatt av andre In Lorentz Stavrum Hans Jorgen Wallin Weihe S 18 29 Rasmus Glenthoj En moderne nations fodsel Norsk nationalidentifikation hos embedsmend og borgere 1807 1820 Syddansk Universitetsforlag 2008 ISBN 978 87 7674 326 0 Eirik Holmoyvik Maktfordeling og 1814 Bergen 2012 ISBN 978 82 450 1276 7 Ola Mestad Suvereniteten tilbakegitt det norske folk ved Kieltraktaten In norsk Historisk Tidskrift Band 93 1 2014 S 35 65 Oskar Mendelsohn Jodene i Norge Historien om en minoritet Universitetsforlaget AS 1992 ISBN 82 00 21669 1 Ole O Moen USAs grunnlov styringsdokument modell og ikon In Lorentz Stavrum Hans Jorgen Wallin Weihe S 30 45 Bent Torvild Oftestad Religionen i Grunnloven i kontekst og utvikling In Lorentz Stavrum Hans Jorgen Wallin Weihe S 21 29 Anne Lise Seip Nasjonen bygges 1830 1870 Oslo 1997 ISBN 82 03 22021 5 Reihe Aschehougs Norges historie Band 8 Marie Smith Solbakken Grunnlovbestemmelsen om jodene fra 1814 fram til opphevelsen i 1851 In Lorentz Stavrum Hans Jorgen Wallin Weihe S 74 109 Marie Smith Solbakken und Hans Jorgen Wallin Weihe Jodenes situation i Norge fra 1851 og frem til 1945 In Lorentz Stavrum Hans Jorgen Wallin Weihe S 113 131 Lorentz Stavrum Hans Jorgen Wallin Weihe Hrsg Den norske grunnlovens trosfundament Grunnlovens 2 Jodeparagrafen Stavanger 2014 ISBN 978 82 8217 210 3 Lorentz Stavrum Hans Jorgen Wallin Weihe Kvekerne og Grunnloven In Lorentz Stavrum Hans Jorgen Wallin Weihe S 149 162 Georg Christoph von Unruh Eidsvoll Das norwegische Grundgesetz von 1814 als konstitutionelles Modell Schleswig Holsteinische Landesbibliothek Kiel 1977 Hans Jorgen Wallin Weihe Grunnloven jesuitter og munkeordener In Lorentz Stavrum Hans Jorgen Wallin Weihe S 132 148 Hans Jorgen Wallin Weihe Hans Eirik Aarek Kvekerne og Grunnloven In Lorentz Stavrum Hans Jorgen Wallin Weihe S 149 162 Constitution vom 4 Nov 1814 Grundgesetz des Konigreichs Norwegen gegeben in der Reichsversammlung zu Eidswold den 17 Mai 1814 In Karl Heinrich Ludwig Politz Hrsg Die Constitutionen der europaischen Staaten seit den letzten 25 Jahren Band 2 F A Brockhaus Leipzig Altenburg 1817 S 469 491 Volltext Wikisource Weblinks BearbeitenDas Storting Memento vom 7 August 2011 im Internet Archive PDF Almut Finck 17 05 1814 Norwegische Verfassung verabschiedet WDR ZeitZeichen vom 17 Mai 2014 Podcast Anmerkungen Bearbeiten Karl Marx Bernadotte 1857 In Karl Marx Friedrich Engels Werke Band 14 Berlin 1961 S 154 163 hier S 162 Mykland S 307 Mestad S 48 Mykland S 310 Holmoyvik S 94 Glenthoj S 28 a b Eidsvoll og Grunnloven 1814 Moen S 31 Staatsrat hat zwei Bedeutungen Zum einen handelt es sich um die Regierung also das was sonst Kabinett genannt wird zum Anderen um den Leiter eines Ministeriums das in Norwegen Departement heisst also um den Minister Constitution for Kongeriget Norge Originaltext Holmoyvik S 398 Holmoyvik S 57 Holmoyvik S 420 Holmoyvik S 423 Dies war spater Gegenstand im Konflikt um die Ausweitung der Stimmberechtigung Eivin Viborg Eilertsen De som ikke fikk stemme praktisere sin tro og de som ble forstatt av andre In Stavrum Wallin Weihe S 18 Glenthoj S 29 Holmoyvik S 423 Holmoyvik S 425 Dies war spater Gegenstand des Verfassungskonflikts uber die Verkurzung der Sitzungsperioden unter Frederik Stang in den 1860er Jahren Holmoyvik S 436 Holmoyvik S 485 Holmoyvik S 449 ff Holmoyvik S 454 Holmoyvik S 460 Holmoyvik S 499 Holmoyvik S 464 f Holmoyvik S 486 Aschim S 55 Aschim S 58 Aschim S 71 Smith Solbakken S 75 Grunnlovensjubileet Memento vom 18 August 2014 im Internet Archive PDF Smith Solbakken S 101 Smith Solbakken S 102 Smith Solbakken S 88 a b Smith Solbakken S 103 a b Smith Solbakken S 105 Smith Solbakken S 107 Smith Solbakken S 86 Smith Solbakken S 95 Smith Solbakken S 93 a b Oftestad S 22 Noske Lov von 1687 VI Buch 1 Kap Nr 3 a b Wallin Weihe Aaarek S 158 Zum Beispiel die Declaration of Rights in der Verfassung Virginias von 1776 spater in der Verfassung der Vereinigten Staaten von 1791 oder Art 10 der Declaration des droits de l Homme et du citoyen in Frankreich Oftestad S 23 Wallin Weihe S 140 f Wallin Weihe S 142 Wallin Weihe S 143 Wallin Weihe S 144 Oftestad S 28 Oftestad S 26 Berg S 12 Dies war spater Gegenstand des sogenannten Statthalterstreits So wurde der Erste Staatsrat Frederik von Haxthausen vor dem Reichsgericht angeklagt weil er den Krieg gegen Schweden als Generalmajor durch pessimistische Analysen sabotiert habe der Staatsminister Severin Lovenskiold wurde verurteilt weil er sich der Auflosung des Stortings durch den Konig 1836 nicht widersetzt hatte Gleiches widerfuhr dem Staatsminister Frederik Due und Oluf de Schouboe wegen ihrer Verhandlungen uber den Oresund Zoll ohne Einbindung der norwegischen Regierung in Christiania Diese Bestimmung wurde spater zum Gegenstand des Flaggenstreits at Norge skal som et selvstaedigt rige forenes med Sverige under een konge men under overholdelse af dets grundlov med de til rigets held og i anledning af dets forening med Sverige nodvendige forandringer Berg S 11 Die Frage ob dies auch fur verfassungsandernde Gesetze gelte war in den 1870er Jahren Gegenstand eines Verfassungskampfes da die konigliche Regierung fur Verfassungsanderungen ein absolutes Vetorecht des Konigs annahm Dies war in den 1870er Jahren Gegenstand des Verfassungskonflikts unter Johan Sverdrup Berg S 13 Staatsrat ist die norwegische Bezeichnung fur die meisten Minister Berg S 15 Damals trat das Storting nur alle drei Jahre zu einer Sitzungsperiode zusammen Das Reichsgericht war ein Sondergericht fur Verfehlungen von Ministern Abgeordneten und Richtern Berg S 16 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassung von Eidsvoll amp oldid 236083781