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Realunion ist die volkerrechtliche Verbindung selbstandiger Staaten durch ein gemeinsames Staatsoberhaupt wie bei der Personalunion in der Staatspraxis stets ein Monarch daruber hinaus aber auch durch weitere gemeinsame Institutionen also Staatsorgane oder Verwaltungseinrichtungen Die Verbindung ist also intensiver und starker verrechtlicht als bei der blossen Personalunion Anders als beim Bundesstaat wird aber kein den verbundenen Staaten ubergeordnetes Rechtssubjekt geschaffen 1 Beispiele sind 1460 1867 Realunion zwischen Schleswig und Holstein up ewig ungedeelt 1509 1814 Realunion Danemark Norwegen 1569 Lubliner Union Umwandlung der Personalunion zwischen Polen und Litauen zur I Rzeczpospolita auch Polen Litauen genannt bis 1791 1707 Verbindung der Konigreiche England und Schottland durch Act of Union 2 1802 1810 Realunion der Furstentumer Salm Salm und Salm Kyrburg zum Furstentum Salm 1809 1917 Das Verhaltnis des Grossfurstentums Finnland zum Russischen Kaiserreich wurde von manchen Autoren als Realunion beschrieben Die Einordnung war jedoch umstritten andere sprachen Finnland den eigenen Staatscharakter ab 3 4 1814 1905 Realunion zwischen Schweden und Norwegen 1 2 1852 1920 Sachsen Coburg und Gotha als teilweise Realunion von Sachsen Coburg und Sachsen Gotha zuvor ab 1826 blosse Personalunion 5 6 1867 1918 Realunion Osterreich Ungarn 1 2 infolge des Osterreichisch Ungarischen Ausgleichs 1918 1944 Realunion zwischen Danemark und Island 1 2 1936 1941 1 44 2 Realunion zwischen Italien und Abessinien Italienisch Ostafrika Gewissermassen ein Gegenstuck zur Realunion waren Mecklenburg Schwerin und Mecklenburg Strelitz mit gemeinsamem standischem Landtag und damit hierin vereinter als Osterreich Ungarn aber verschiedenen Grossherzogen mithin ohne Union 7 Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e Burkhard Schobener Matthias Knauff Allgemeine Staatslehre 2 Auflage C H Beck Munchen 2013 6 Rn 47 S 270 a b c d e Karl Michael Reineck Allgemeine Staatslehre und Deutsches Staatsrecht 15 Auflage 2007 Rn 62 S 58 Bernhard Getz Das staatsrechtliche Verhaltnis zwischen Finnland und Russland 1900 S 24 Wolf Freiherr von der Osten Sacken Die staatsrechtliche Stellung des Grossfurstentums Finnland im Russischen Reiche 1909 S 8 Jurgen Erdmann Coburg Bayern und das Reich 1918 1923 Rossteutscher Coburg 1969 Georg Jellinek bestritt die verbreitete Zuordnung Sachsen Coburg und Gothas nach der Verfassung 1852 als Realunion und klassifizierte es stattdessen als Einheitsstaat G Jellinek Die Lehre von den Staatenverbindungen Alfred Holder Wien 1882 S 208 209 Helge bei der Wieden Kurzer Abriss der mecklenburgischen Verfassungsgeschichte sechshundert Jahre mecklenburgische Verfassungen Thomas Helms Verlag Schwerin 2001 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Realunion amp oldid 228606608