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Das Lagting war eine politische Institution Norwegens Seit der Sagazeit wird das Lagting als eine allgemeine Versammlung ting erwahnt die Gesetze lag formulierte Der Saal des Lagting 2008 Inhaltsverzeichnis 1 Mittelalter und altere Neuzeit 2 Jungere Neuzeit 3 Einzelnachweise 4 LiteraturMittelalter und altere Neuzeit BearbeitenDie altesten Lagting waren das Frostating fur Trondelag mit Nordmore und Romsdal das Gulathing fur Vestlandet und Sorlandet spater auch Hallingdal und Valdres das Eidsivating fur das innere Ostlandet und Borgarting fur Viken Herjedalen Jemtland die damals zu Norwegen gehorten und eine Zeit lang auch Halogaland und andere Fylke hatten eigene Lagting Ursprunglich hatte jeder freie Bauer die Pflicht zum Lagting zu erscheinen Mit zunehmender Machtkonzentration gegen Ende des 10 Jahrhunderts expandierten die grossen Lagtinge geografisch Nordmore More og Romsdal und Halogaland wurden dem Frostating zugeschlagen Agder heute Vest Agder und Aust Agder kam zum Gulating Am Ende des 13 Jahrhunderts wurden in den vier grossen Stadten Bergen Nidaros Oslo und Tdnsberg neue Lagtinge gegrundet Aus dem allgemeinen Ting wurde ein Delegiertenting 1 Fur das Lagting wurden aus jedem Fylke Delegierte bestimmt Der Konig war durch Lehnsleute und Vogte die Kirche durch die Bischofe und Geistliche vertreten Das Lagting war ursprunglich eine gesetzgebende Versammlung der ein rechtskundiger Lagmann vorstand Spater waren die Lagting vor allem Gerichte die durch ihre Gerichtsentscheidungen auch neues Recht schufen Deshalb wurden ihnen dann auch neue Gesetze und Beschlusse uber Steuern und Abgaben zur Beurteilung vorgelegt Das galt sowohl fur das weltliche als auch fur das kirchliche Recht So verlor das Lagting in der spaten Sagazeit allmahlich seine Bedeutung als Volksversammlung Auch als gesetzgebende Versammlung verlor das Lagting seine Funktion als die Konigsmacht die Gesetzgebung an sich zog und die Reichsversammlung und spater den Reichsrat fur die Gesetzgebung einfuhrte Aber noch Magnus lagabote musste sein Landslov dem Lagting vorlegen damit es Gesetzeskraft erlangte Aber das Lagting behielt lange Zeit die Funktion als Kommunikationszentrum zwischen Konigsmacht und Volk Im 16 Jahrhundert ubernahm diese Funktion der Herrentag Noch bis spat in der Zeit der Union mit Danemark holte die Regierung die Zustimmung des Lagtings fur Rezesse und Verordnungen ein Sie waren zwar fur die Rechtsprechung zustandig aber nicht von Anfang an Appellationsinstanzen gegenuber den Stadt und Bezirksgerichten Die hierarchische Gerichtsordnung mit Appellationsinstanzen ist eine spatere Entwicklung Spatestens seit der Zeit Konig Sverres waren die Lagmenn fest in das Lagting integriert entwickelten sich aber mit der Zeit zu den eigentlichen Richtern So verlor das Lagting seine Rechtsprechungsfunktion allmahlich an das kollegial besetzte Lagmanns Gericht Das Lagmanns Gericht bestand aus den Lagmenn und einem Gutachterausschuss der oft mit dem Magistrat byrad identisch war Sie wurden erst in der Regierungszeit Christians IV zu Appellationsgerichten gegenuber den Untergerichten Sie fielen 1797 weg als die Obergerichte eingerichtet wurden Jungere Neuzeit Bearbeiten1814 kam die Bezeichnung Lagting wieder in Gebrauch Nach dem Grundgesetz von Eidsvoll bestand das Parlament Storting genannt aus zwei Abteilungen dem Lagting und dem Odelsting 49 Zu Mitgliedern des Lagtings wurden aus den Reihen des Stortings selbst ein Viertel der zuvor vom Volk gewahlten Abgeordneten bestimmt Es bildete damit eine Art Reflexionsgruppe des Stortings und ist nicht mit einer anders zusammengesetzten zweiten Kammer wie sie das Zweikammersystem kennt gleichzusetzen Nach 76 hatte allein die grossere Parlamentsabteilung das Odelsting das Gesetzesinitiativrecht dieses musste die Gesetzentwurfe anschliessend dem Lagting vorlegen Bei Ablehnung durch das Lagting musste es nochmals im Odelsting behandelt werden Bei dreimaliger Ablehnung konnte das Odelsting den Entwurf entweder fallenlassen oder dem Plenum des Stortings vorlegen wo fur die Annahme eine 2 3 Mehrheit erforderlich war Die Aufteilung in Lagting und Odelsting wurde infolge einer 2007 vorgenommenen Verfassungsanderung mit der 2009 beginnenden Legislaturperiode beseitigt Ausserdem bildeten die Mitglieder des Lagtings zusammen mit den Mitgliedern des Obersten Gerichtshofes das Reichsgericht Dort wurden Strafsachen verhandelt die vom Odelsting gegen Staatsrate oder Mitglieder des Obersten Gerichtshofes wegen Straftaten im Amt oder gegen Mitglieder des Stortings wegen Straftaten die sie in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete begangen hatten eingeleitet worden waren Einzelnachweise BearbeitenDer Artikel beruht auf Norsk historisk leksikon Anderweitige Informationen werden gesondert ausgewiesen Sigurdsson S 28 Literatur BearbeitenJon Vidar Sigurdsson Det norrone Samfunnet Vikingen Kongen Erkebiskopen og Bonden Oslo 2008 Norsk historisk leksikon Stichwort Lagting abgerufen am 30 Januar 2010 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lagting Norwegen amp oldid 225334370