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Unter Heilung oder Konvaleszenz versteht man in der Rechtswissenschaft die Uberwindung eines Rechtsmangels durch Erfullung bestimmter Rechtsgeschafte Die Heilung betrifft uberwiegend Formmangel aber nicht ausschliesslich Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtsfragen 3 1 Heilung im Zivilrecht 3 2 Heilung im Gesellschaftsrecht 4 Offentliches Recht 4 1 Rechtsnormen 4 2 Verwaltungsakte 5 International 6 Literatur 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIst ein Rechtsgeschaft fehlerhaft so tritt als Rechtsfolge entweder seine Anfechtbarkeit oder seine Unwirksamkeit ein 1 Ein bedeutsamer Fehler stellt dabei der Formmangel dar Dieser wird jedoch als nicht so gravierend angesehen um hierdurch jedes Rechtsgeschaft anfechtbar oder gar unwirksam werden zu lassen Leiden formbedurftige Rechtsgeschafte an einem Formmangel sind die Verpflichtungsgeschafte meistens nichtig 125 BGB In wenigen Fallen lasst das BGB jedoch bestimmte formbedurftige Rechtsgeschafte auch ohne Beachtung der vorgeschriebenen Form als gultig zu wenn sie erfullt werden Die an die Erfullung anknupfende Moglichkeit der Heilung formnichtiger Rechtsgeschafte ist im burgerlichen Recht bzw Privatrecht nur punktuell mit im Einzelfall unterschiedlicher Zielsetzung geregelt 2 Im zitierten Fall ging es um den Erbschaftskauf der gemass 2371 BGB der notariellen Beurkundung bedarf die nicht durch die analoge Anwendung des 311b Abs 1 Satz 2 BGB geheilt werden kann Geschichte BearbeitenDas romische Recht ging von dem Grundsatz aus dass nichtige Rechtsgeschafte nicht durch Zeitablauf geheilt werden konnen 3 Allerdings scheint es hiervon auch Ausnahmen gegeben zu haben Beispielsweise galt die Nichtigkeit des Rechtsgeschafts eines Minderjahrigen bei dessen Volljahrigkeit als geheilt 4 In Frankreich bestimmt der im Marz 1804 in Kraft getretene Code civil CC in Art 1599 CC dass der Verkauf fremder Sachen absolut nichtig und unheilbar ist Das Heilungsprinzip bestimmter Rechtsgeschafte ist hier unbekannt Im Jahre 1834 verstand Hermann Friedrich Brandis unter relativer Nichtigkeit die Konvaleszenz eines Rechtsgeschafts durch Einwilligung oder Verzicht der verletzten Person 5 Carl Georg von Wachter sprach im Jahre 1880 erstmals von der heilbaren Nichtigkeit 6 Bei den Vorarbeiten zum BGB im Jahre 1896 ging der Redaktor Albert Gebhard davon aus dass ein Bedurfnis zur Heilung der Nichtigkeit durch Zeitablauf nicht anzuerkennen sei 7 Der Zeitablauf spielte bei Inkrafttreten des BGB im Januar 1900 zwar keine Rolle doch liess der Gesetzgeber bei manchen fehlerhaften Rechtsgeschaften ihre Heilung durch Erfullung oder Eintragung in ein offentliches Register zu Rechtsfragen BearbeitenDie Heilung ist in der geltenden Privatrechtsordnung nicht zu einem allgemeinen Grundsatz erhoben worden sie tritt nur in jenen Fallen ein in denen sie ausdrucklich vorgeschrieben ist Eine analoge Anwendung von Heilungsvorschriften auf formnichtige Rechtsgeschafte bei denen das Gesetz die Heilung nicht vorsieht ist deshalb ausgeschlossen 8 Ist die Heilung im Einzelfall vorgesehen erstreckt sie sich auf das gesamte Rechtsgeschaft also auch auf die formnichtigen Teile die zur Gesamtnichtigkeit des Rechtsgeschafts gefuhrt hatten 9 Im zitierten Fall entschied der Bundesgerichtshof BGH dass ein formnichtiger Grundstuckskaufvertrag nachtraglich durch Auflassung und Eintragung des Erwerbers ins Grundbuch geheilt wird so dass der Vertrag seinem ganzen Inhalte nach gultig wird mithin sich die Heilung auf die Gesamtheit der vertraglichen Vereinbarungen erstrecke Dies gelte auch fur einzelne Abreden des Gesamtvertrages die als solche einer anderen geringere Formerfordernisse aufstellenden Vorschrift etwa Schriftform einer Leibrente nach 761 BGB unterlagen wenn der Schutzzweck der minderen Formvorschrift von demjenigen des 311b Abs 1 BGB umfasst werde Heilung im Zivilrecht Bearbeiten Ausdrucklich vorgesehen ist die Heilung bei fehlender Einwilligung der Eltern zu Rechtsgeschaften Minderjahriger nach 108 Abs 1 BGB beim Grundstuckskaufvertrag 311b Abs 1 Satz 2 BGB Verbraucherdarlehensvertrag 494 Abs 2 BGB Teilzahlungsgeschaften 507 Abs 2 Satz 2 BGB Schenkungsversprechen 518 Abs 2 BGB 2301 Abs 2 BGB oder Burgschaften 766 Abs 3 BGB Die Heilung erfolgt durch Erfullung im Sinne des 362 BGB also bei Minderjahrigen durch Bezahlung mit Taschengeld nach 110 BGB sogenannter Taschengeldparagraph 10 beim Grundstuckskaufvertrag durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch beim Teilzahlungsgeschaft durch Ubergabe der Sache oder Erbringung der Leistung beim Verbraucherdarlehensvertrag durch Auszahlung des Darlehens bei der Schenkung durch die Bewirkung der versprochenen Leistung bei der Schenkung einer beweglichen Sache durch Eigentumsubertragung gemass 929 Satz 1 BGB 518 Abs 2 BGB bei der Burgschaft durch Zahlung des Burgen Eine fehlerhafte Ehe gilt gemass 1310 Abs 3 BGB auch dann als geschlossen wenn der Standesbeamte die Ehe in das Eheregister eingetragen hat Im Prozessrecht wird ein Formmangel durch die Einlassung auf die schiedsgerichtliche Verhandlung zur Hauptsache geheilt 1031 Abs 6 ZPO 11 Eine nicht die Form betreffende Heilung eines Rechtsmangel ist in 105a BGB normiert Tatigt ein volljahriger Geschaftsunfahiger ein Geschaft des taglichen Lebens das mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden kann so gilt der von ihm geschlossene Vertrag in Ansehung von Leistung und soweit vereinbart Gegenleistung als wirksam sobald Leistung und Gegenleistung bewirkt sind Heilung im Gesellschaftsrecht Bearbeiten Im Gesellschaftsrecht kann bei der GmbH die fehlende beurkundungspflichtige Verpflichtung eines Gesellschafters zur Abtretung eines Geschaftsanteils durch eine beurkundete Abtretung des Geschaftsanteils geheilt werden 15 Abs 4 GmbHG Die Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses bei einer AG der nicht oder nicht gehorig beurkundet worden ist kann nicht mehr geltend gemacht werden wenn der Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist 242 AktG Bei der AG kann ein Mangel der die Bestimmungen uber den Betriebszweck des Unternehmens betrifft unter Beachtung der Satzung uber Satzungsanderungen geheilt werden 276 AktG Mangelt es an der notariellen Beurkundung eines Verschmelzungsvertrags so wird diese durch Eintragung geheilt 20 Abs 1 Nr 4 UmwG Offentliches Recht BearbeitenRechtsnormen Bearbeiten Mit hoherrangigem Recht unvereinbare formelle Gesetze sind nach dem Nichtigkeitsdogma unheilbar nichtig 12 Das gilt nach h M auch fur Satzungen 13 14 wenn das hoherrangige Recht fur die in Frage stehende Satzung nichts anderes bestimmt hat 15 Ein solche Ausnahme ist beispielsweise das System der Planerhaltung fur Bebauungsplane 214 215 BauGB Verwaltungsakte Bearbeiten Nach allgemeinen Grundsatzen wurden alle formellen Fehler einen Verwaltungsakt rechtswidrig und damit aufhebbar machen was jedoch in einigen Fallen unokonomisch ware 16 Zur Rechtmassigkeit eines rechtswidrig erlassenen Verwaltungsakts kann die Heilung gemass 45 VwVfG fuhren wenn sie auf die in 45 Abs 1 Nr 1 5 VwVfG genannten nicht schwerwiegenden Verfahrensfehler beschrankt ist Danach kann eine Verletzung von Verfahrens oder Formvorschriften die den Verwaltungsakt nach 44 VwVfG nicht nichtig macht unbeachtlich sein wenn der fur den Erlass des Verwaltungsaktes erforderliche Antrag nachtraglich gestellt wird oder die erforderliche Begrundung nachtraglich gegeben wird oder die erforderliche Anhorung eines Beteiligten nachgeholt wird oder der Beschluss eines Ausschusses dessen Mitwirkung fur den Erlass des Verwaltungsaktes erforderlich ist nachtraglich gefasst wird oder die erforderliche Mitwirkung einer anderen Behorde nachgeholt wird International BearbeitenBeispiele sind auch die Konvaleszenz nach osterreichischem 1432 ABGB soweit die vereinbarten Leistungen tatsachlich erbracht werden oder aus dem Grundsatz der exceptio rei venditae et traditae nach 366 Satz 2 ABGB einer Heilung des Verfugungsgeschafts durch spateren Eigentumserwerb desjenigen der eine Sache verausserte ohne ihr Eigentumer zu sein 17 In der Schweiz nimmt die immer noch herrschende Meinung an dass die beidseitige freiwillige Erfullung eines formnichtigen Vertrages dem Grundsatz nach keine heilende Wirkung habe und beide Parteien ihre Leistungen zuruckfordern konnten 18 Allerdings gibt es hiervon Ausnahmen Beispielsweise hat die Erfullung eines formungultigen Schenkungsversprechens heilende Wirkung Art 243 Abs 3 in Verbindung mit Art 242 Abs 1 OR auch wenn der Schenkende sich irrtumlich verpflichtet glaubte und den Formmangel nicht erkannt hat Gemass Art 3 Abs 2 ZGB wird in Verbindung mit Art 33 Abs 3 OR der Dritte beim Vollmachtsmangel geschutzt sofern er die notwendige Sorgfalt hat walten lassen der Vollmachtsmangel wird geheilt der Vertrag wird so gehandhabt wie wenn die Vollmacht bestanden hatte Beim Grundstuckskauf gilt Erfullung jedoch nicht als heilende Wirkung 19 Literatur BearbeitenDietmar Schanbacher Die Konvaleszenz von Pfandrechten im klassischen romischen Recht Duncker amp Humblot 1987 ISBN 978 342806261 4Einzelnachweise Bearbeiten Sebastian Mock Die Heilung fehlerhafter Rechtsgeschafte 2014 S 34 BGH NJW 1967 1128 1131 Iulius Paulus Digesten 50 17 29 lateinisch quod initio vitiosum est non potest tractu temporis convalescere Bernhard Windscheid Theodor Kipp Lehrbuch des Pandektenrechts Band II 1906 83 2 Hermann Friedrich Brandis Ueber absolute und relative Nichtigkeit in Zeitschrift fur Civilrecht und Prozessrecht VII 1834 S 121 f Carl Georg von Wachter Pandekten Band I 1880 84 III S 424 f Albert Gebhard Vorentwurf des Allgemeinen Theils 1896 S 213 BGH NJW 1967 1128 1131 BGH NJW 1978 1577 Medicus Petersen Burgerliches Recht nach Anspruchsgrundlagen 25 Auflage 2015 Rn 173 m w N Otto Palandt Jurgen Ellenberger BGB Kommentar 73 Auflage 2014 125 Rn 13 Hans D Jarass in ders Pieroth Grundgesetz Art 20 Rn 46 Wolfgang Lower in Isensee Kirchhof HdbStR Bd III 70 Rn 114 Andreas Vosskuhle in v Mangoldt Klein Starck Grundgesetz Art 93 Rn 47 Gernot Sydow Deutsches und Europaisches Verfassungsrecht I Prinzipien Institutionen Verfahren 2 Auflage Munchen 2020 S 52 ISBN 978 3 406 76575 9 Schleswig Holsteinisches OVG Urteil vom 12 Mai 2016 4 LB 24 15 Rz 46 Hendrik Jurgensen Die Theorie vom Geltungsbeendigungsanlass Ein Beitrag zur Fehlerlehre bei offentlich rechtlichen Satzungen Berlin 2021 S 16 Zugl Univ Diss Kiel 2020 Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht 2005 S 694 zitiert nach Entscheidung des Obersten Gerichtshofs 29 Marz 2006 Geschaftszahl 7Ob269 05t BGE 87 II 28 86 II 398 402 03 BGE 106 II 146Normdaten Sachbegriff GND 4328390 1 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Heilung Recht amp oldid 221679622