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Gnade ist in der Rechtswissenschaft die Befugnis im Einzelfall eine rechtskraftig erkannte Strafe ganz oder teilweise zu erlassen sie umzuwandeln oder ihre Vollstreckung auszusetzen Seiner Struktur nach ist das Gnadenrecht die Kompetenz uber den staatlichen Strafanspruch in einem Einzelfall zu verfugen 1 Dagegen betrifft eine Amnestie regelmassig eine Vielzahl von Personen und erfolgt aufgrund Gesetzes Gnade und Amnestie haben jedoch gemeinsam dass sie nur die verhangte Sanktion beruhren ohne dass die betreffende Person entschuldigt wird Im sakularen Staat ist der Geltungsgrund fur die Gnade der nicht an ein religioses Konzept anknupft die Menschenwurde wie sie in Art 1 Abs 1 GG verankert ist 2 Inhaltsverzeichnis 1 Sprachgeschichte 2 Europaische Rechtsgeschichte 2 1 Romische Antike 2 2 Mittelalter 2 3 Absolutismus 2 4 Neuzeit 2 5 20 Jahrhundert 3 Literatur 4 Weblinks 5 AnmerkungenSprachgeschichte BearbeitenDas deutsche Wort Gnade leitet sich von althochdeutsch ginada und mittelhochdeutsch genade her 3 Sprachgeschichtlich verwandt ist es mit dem germanischen Wortstamm neth dem indogermanischen net und dem altindischen nath was so viel heisst wie um Hilfe bitten 4 Europaische Rechtsgeschichte BearbeitenRomische Antike Bearbeiten Im romischen Reich zu Beginn des Prinzipats uberwog die strenge unflexible Natur des Rechts rigor juris Ein Begnadigungsrecht war jedenfalls zu Friedenszeiten nicht vorgesehen 5 Das Vertrauen der Juristen in die Effizienz des rigor juris wich mit Ulpian einer kritischeren die Freiheit starker betonenden Sichtweise 6 Mit ihr entwickelte sich die Begnadigung in Form einer verfahrensrechtlichen Moglichkeit durch die vor allem die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewahrt werden konnte 7 Die Gnade wurde in Abgrenzung zum rigor iuris einer anderen Facette des Rechts namlich der Billigkeit oder aequitas zugeordnet Mittelalter Bearbeiten Im mittelalterlichen Kirchenrecht war die Gnade ein wesentlicher Bestandteil des kirchlichen Bussverfahrens und ist bis heute innerrechtlicher Bestandteil des Codex Iuris Canonici der im ersten Teil des sechsten Buchs einen eigenen Titel fur den Straferlass Dispensation enthalt 8 Zudem ist die Gnadenlehre welche auf Wiedererlangung der durch Sunde verwirkten gottlichen Gnade gerichtet war ein zentrales Thema der christlichen Theologie Auch im weltlichen Recht konnte ein Strafrichter durch ein erstes Urteil festlegen ob er das Verfahren nach dem Recht oder nach der Gnade fortsetzen wollte Im letzten Fall war er frei von der Verhangung von Strafen abzusehen oder aber Sanktionen auszusprechen Richten mit Gnade oder Richten nach Gnade Mit der Zentralisierung politischer Herrschaft und der Gewaltenteilung zwischen Gesetzgebung und Rechtsprechung wird sich dann der Grundsatz durchsetzen dass das Begnadigungsrecht nur dem Landesherrn zustehen konne 9 In den Weltgerichts spielen des Mittelalters wird der Grundsatz Gnade vor Recht veranschaulicht Oft wird dabei allerdings das Recht aufgewertet mit dem Argument dass im Hartefall die Gnade den Vorrang habe 10 Bis zum Theater der Renaissance zeigen sich Reflexe dieser Argumentation etwa in Shakespeares Der Kaufmann von Venedig 1605 Absolutismus Bearbeiten Die Zuweisung des Gnadenprivilegs als Majestatsrecht wurde mit der furstlichen Souveranitat und dem Gottesgnadentum begrundet dessen selbstverstandlicher Ausdruck sie sei und einer aus dem Naturrecht abgeleiteten Fursorgepflicht des Landesherrn fur seine Untertanen 11 Den Gerichten blieb nur das Recht der Berufung und Wiederaufnahme des Verfahrens Die Verbindung von Herrschafts und Begnadigungsbefugnissen in einem uber dem Recht stehenden Souveran fuhrte zu dem Spruch die Gnade gehe dem Recht vor Ein Beispiel ist die Entscheidung Friedrich des Grossen im Muller Arnold Fall der die Richter eines von ihm Begnadigten einsperren liess um sie dann ihrerseits zu begnadigen Eine weitere Abkoppelung der Judikative von der Staatsmacht war die Folge Emanzipations bestrebungen wendeten sich gegen diese Vorstellung der Gnade von den Bauernkriegen bis zur Franzosischen Revolution Das garantierte Recht wird in der Folge attraktiver als die Abhangigkeit von obrigkeitlicher Gnade Die Aufklarung verwarf den Gedanken der Gnade als Ausdruck der Willkur und Rechtslosigkeit 12 Einen beruhmt gewordenen aufklarerischen Standpunkt vertrat gegen Mitte des 18 Jahrhunderts David Hume 13 Neuzeit Bearbeiten Im Zuge dieser Entwicklung wurde das Begnadigungsrecht im Allgemeinen Landrecht fur die Preussischen Staaten und in allen Verfassungen der deutschen Staaten des 19 Jahrhunderts als Prarogative des Monarchen zwar erhalten aber rechtlich geregelt Mit dem Wandel der gesellschaftlichen Verhaltnisse und mit der Ausbildung einer von der Staatsgewalt im Ubrigen getrennten und vom Herrscher unabhangigen rechtsprechenden Gewalt erhielt die Begnadigung neben ihrem ursprunglichen Sinn auch die Bedeutung eines Mittels Harten des Strafgesetzes ausgleichen und Zweifeln an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Entscheidungen gerecht werden zu konnen Gleichwohl lag uber dem Begnadigungsrecht des Monarchen noch ein Abglanz des charismatischen Geistes der Monarch ubte sein Gnadenrecht auch aus Anlass besonderer Ereignisse in der Herrscherfamilie oder aus anderen mit seiner Person verbundenen Anlassen aus wie etwa bei der Einzelbegnadigung von 24 000 Zivilpersonen durch Kaiser Wilhelm II anlasslich seines 25 Regierungsjubilaums 14 20 Jahrhundert Bearbeiten Hauptartikel Gnadenbefugnis Nach Art 49 Abs 1 der Weimarer Verfassung WRV ubte der Reichsprasident fur das Reich das Begnadigungsrecht aus Er wurde vom deutschen Volk direkt gewahlt und war demokratisch legitimiert Art 41 Abs 1 WRV Nach dem Tod Paul von Hindenburgs liess sich Adolf Hitler mit Volksabstimmung vom 19 August 1934 von der deutschen Bevolkerung die Zusammenlegung der Amter des Reichskanzlers und des Reichsprasidenten auf seine Person als Fuhrer und Reichskanzler bestatigen Mit Fuhrererlass vom 1 Februar 1935 wurde das Gnadenrecht in Straf und Dienstsachen vor allem auf das Reichsjustizministerium ubertragen Die Entscheidung uber die Ausubung des Begnadigungsrechts bei Todesstrafen oder Hoch und Landesverrat sowie anderen Einzelfallen behielt sich Hitler jedoch selbst vor 15 Ab 1943 gingen die ohnehin sehr geringen Chancen der zum Tod Verurteilten nahezu gegen Null 16 Seit dem Beschluss des Grossdeutschen Reichstags vom 26 April 1942 war Hitler zudem oberster Gerichtsherr und bestimmte in allen Rechts Fragen unumschrankt und als einzige Instanz Im Grundgesetz von 1949 ist die Gnadenbefugnis gesetzlich geregelt Art 60 Abs 2 3 GG 452 StPO 17 ohne dass die Gnadenentscheidung ihre Eigentumlichkeit als nicht justiziables Korrektiv rechtlicher Entscheidungen mit ausserrechtlichen Mitteln verloren hatte 18 Sie ist subsidiar gegenuber den gesetzlich geregelten Vergunstigungen wie der Haftverschonung 19 der Strafaussetzung zur Bewahrung oder der Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten Oft mit dem Begriff der Gnade in Zusammenhang gebracht werden Privilegien oder Nachteile die mit der nicht beeinflussbaren eigenen Abstammung verbunden sind vor allem seit dem 19 Jahrhundert als sie zunehmend in Frage gestellt wurden Die damit verbundene Entlastung von Verantwortung scheint noch in moderneren Begriffsbildungen wie der Gnade der spaten Geburt auf Dem Haftlingsfreikauf politischer Haftlinge aus der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland ging formaljuristisch zum Teil eine Strafaussetzung zur Bewahrung zum Teil eine Begnadigung der einzelnen Haftlinge voraus Burger mit westdeutscher Staatsangehorigkeit galten in der DDR als Auslander und wurden in der Regel ausgewiesen 20 Der ehemalige Kanzlerreferent und zu 13 Jahren Haft verurteilte DDR Spion Gunter Guillaume wurde nach uber sieben Jahren Haft im Jahr 1981 durch Bundesprasident Karl Carstens begnadigt 21 22 Literatur BearbeitenDimitri Dimoulis Die Begnadigung in vergleichender Perspektive Rechtsphilosophische verfassungs und strafrechtliche Probleme Duncker amp Humblot 1996 Kurt Andermann Hrsg Raubritter oder Rechtschaffene vom Adel Aspekte von Politik Friede und Recht im spaten Mittelalter Thorbecke Sigmaringen 1997 Dieter Trauden Gnade vor Recht Untersuchungen zu den deutschsprachigen Weltgerichtsspielen des Mittelalters Rodopi Amsterdam 2000 Hartmut Fischer Legitimation von Gnade und Amnestie im Rechtsstaat Neue Kriminalpolitik 2001 S 21 25 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikiquote Gnade Zitate Detlev W Belling Die Konstitutionalisierung des Begnadigungsrechts Universitat Potsdam ohne JahrAnmerkungen Bearbeiten Christian Waldhoff Begnadigung in Staatslexikon hrsg von der Gorres Gesellschaft Herder Verlag 22 Oktober 2019 Sebastian Schwab Gnade neu denken Der Begriff der Gnade unter dem deutschen Grundgesetz Max Planck Institute for Social Anthropology Working Paper Nr 186 2007 Johann Christoph Adelung Grammatisch kritisches Worterbuch der hochdeutschen Mundart Band 2 S 736 738 digitale sammlungen de gnade In Jacob Grimm Wilhelm Grimm Hrsg Deutsches Worterbuch Band 8 Glibber Grazist IV 1 Abteilung Teil 5 S Hirzel Leipzig 1958 Sp 505 560 woerterbuchnetz de Mommsen Romisches Strafrecht In Binding Hrsg Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft 1899 1 Buch 3 Abschnitt S 32 Fn 1 von Mayenburg Begnadigung aus rechtshistorischer Perspektive In Waldhoff Hrsg Gnade vor Recht Recht durch Gnade 2014 S 33 49 vgl Ulpian D 40 5 24 10 nec enim ignotum est quod multa contra iuris rigorem pro libertate sint constitula vgl Corpus Iuris Civilis Buch IX Titel 51 des Codex Iustinianus der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelte de sententiam passis et restitutis ubersetzt Von den Verurteilten und wieder in den vorigen Stand Eingesetzten vgl Otto Schilling Sintenis Hrsg Das Corpus Juris Civilis 6 Band 1832 S 404ff vgl Dispensation Brockhaus Bilder Conversations Lexikon Band 1 Leipzig 1837 S 574 zeno org abgerufen am 14 Mai 2020 vgl BVerfG Beschluss vom 23 April 1969 2 BvR 552 63 Rdnr 29 Dieter Trauden Gnade vor Recht Untersuchungen zu den deutschsprachigen Weltgerichtsspielen des Mittelalters Rodopi Amsterdam 2000 Schepper Privileg und Gratia in den Burgundisch Habsburgischen Niederlanden 1400 1621 Eine historisch theoretische Betrachtung in Dolemeyer Mohnhaupt Hrsg Das Privileg im europaischen Vergleich Band 2 1999 S 225 232f Dombois Gnadenrecht In Karrenberg Hrsg Evangelisches Soziallexikon 5 Auflage 1965 Sp 533 Vgl etwa Robert J Fogelin Defense of Hume on Miracles University Press Princeton 2003 vgl v Hippel Deutsches Strafrecht 1930 II Band S 574 Erlass des Fuhrers und Reichskanzlers uber die Ausubung des Gnadenrechts vom 1 Februar 1935 RGBl S 74 Sarah Schadler Justizkrise und Justizreform im Nationalsozialismus Das Reichsjustizministerium unter Reichsjustizminister Thierack 1942 1945 Mohr Siebeck 2009 S 322 vgl Sandra Wiontzek Handhabung und Wirkungen des Gnadenrechts Strafrecht in Forschung und Praxis Band 123 Hamburg 2008 ISBN 978 3 8300 3501 5 vgl BVerfG Beschluss vom 23 April 1969 2 BvR 552 63 Natalie Blaich System und rechtsstaatliche Ausgestaltung des Gnadenrechts Univ Diss 2012 S 109 f vgl Detlev W Belling Die Konstitutionalisierung des Begnadigungsrechts 5 Die Rechtsentwicklung in der DDR S 81 ff 89 ff 99 ff Guillaume Wer war der Schurke Der Spiegel 26 Dezember 1988 Stramme Liste Der Spiegel 5 Oktober 1981 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gnade Recht amp oldid 224542730