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Die Buchsenkasse war ein Vorlaufer der heutigen Knappschaftskasse In diese Kasse flossen Abgaben sogenannte Buchsenpfennige der im Berg und Huttenwesen Beschaftigten Noch bis 1854 wurde die Abgabe als Buchsenpfennig bezeichnet Aus dieser Kasse wurden finanzielle Hilfen an Kranke Verunfallte Invaliden oder Witwen und Waisen todlich Verungluckter sowie Zuschusse zu knappschaftlichen Schulen geleistet Inhaltsverzeichnis 1 Knappschaft 2 Erste Uberlieferungen 3 Bergordnung fur das Herzogtum Cleve Furstentum Moers und die Grafschaft Mark 4 Berg Ordnung des Eisslebisch und Mansfeldischen Bergwercks 5 Die Eisleber Wiederstedter Buchsenkasse 6 Literatur 7 Weblinks 8 Einzelnachweise und AnmerkungenKnappschaft BearbeitenAm 28 Dezember 1260 liess Bischof Johann I von Hildesheim eine Urkunde ausfertigen mit der er die Bruderschaft der Bergleute an der Kirche St Johannis im Bergdorf bei Goslar bestatigte und unter seinen Schutz stellte Der Name dy knabschaft ist erstmals fur das Jahr 1426 als Bezeichnung fur die Belegschaft des Freiberger Bergbaureviers in Sachsen belegt 1479 wurden auch die Belegschaften in Schneeberg und Annaberg im Erzgebirge als Knappschaften bezeichnet und bis Ende des 15 Jahrhunderts hatte sich der Begriff in nahezu allen deutschen Bergbaurevieren durchgesetzt Eng verbunden mit der Knappschaft ist der Begriff der Buchsenkasse Aus dem Jahr 1409 stammt der alteste schriftliche Nachweis daruber dass Bergleute am Rammelsberg Geld in de bussen einzahlten damals wahrscheinlich noch als freiwillige Solidarabgabe Die ersten verbindlichen Bestimmungen fur die Abfuhrung eines obligatorischen Buchsenpfennigs in die Kasse der Knappschaft erliess der Rat der Stadt Goslar im Jahre 1532 In den Bergreglements der Folgezeit wurde festgelegt dass der Bergmann der seiner Beitragspflicht nicht nachkam von der Arbeit ausgeschlossen wurde Zur Zeit des herrschaftlichen Bergbaus der seit dem 16 Jahrhundert im Harz praktiziert wurde zahlten sowohl der Landesherr als auch die Gewerken in die Kasse ein gestaffelt nach Ausbeute und Anzahl der Steiger und Arbeiter der einzelnen Gruben 1 Erste Uberlieferungen BearbeitenBergwerkseigentumer und beschaftigte zahlten in die Buchse festgelegte Betrage zur sozialen Absicherung der Berg und Huttenleute ein Im erzgebirgischen Altenberg beschloss die dortige Knappschaft um das Jahr 1450 die wochentliche Zahlung eines Buchsenpfennigs durch die Bergleute Diese Einzahlungen wurden hier sowie in anderen Bergbaurevieren in Bergordnungen geregelt Als erste dieser Bergordnungen gilt die Annaberger Bergordnung von 1509 Sie galt in Teilen des Kurfurstentum Sachsen und wurde unter anderem auch vom Konigreich Preussen ubernommen In Preussen wurde diese Ordnung durch das Gesetz betreffend die Vereinigung der Berg Hutten Salinen und Aufbereitungsarbeiter in Knappschaften Preussisches Knappschaftsgesetz vom 10 April 1854 abgelost und das Knappschaftswesen neu geregelt Andreas Bingener hat in Beitragen zur Geschichte der Knappschaft 2 viele Details zur wochentlichen Erhebung des Buchsengeldes veroffentlicht Der erste diesbezugliche Nachweis im Archivgut datiert aus dem 15 Jahrhundert Danach wurde im Gosla er Bergbaurevier jeden Samstag bei der Auszahlung des Wochenlohnes den Bergknappen ein festgelegter Betrag ein Scherf einbehalten und in die Buchsenkasse gesteckt Aus dem Freiberger Bergbaurevier ist das Buchsenpfennig Verzeichnis der Jahre 1543 bis 1561 uberliefert Hierin notierten die Knappschaftsschreiber die Einkunfte der Korporation aus der Buchsenkasse Die Einzahlungen in die Buchsenkasse waren im 18 Jahrhundert auch die Haupteinnahmequelle der Johanngeorgenstadter Knappschaftskasse Hier waren die Steiger fur die Erhebung der Buchsenpfennige verantwortlich Wochentlich musste ein Hauer drei Groschen ein Knecht zwei und ein Bergjunge einen Groschen in die Buchsenkasse einzahlen Nach dem Verzeichnis aus dem Jahre 1730 mit dem Titel Einnahme des Knappschafts Gefalles vom Quartal Reminiscere 1730 zahlten 331 Hauer 75 Knechte und 139 Karrenlaufer insgesamt 61 Gulden plus 10 Groschen Im Schneeberger Bergbaurevier regelte die dortige Bergordnung von 1471 72 im 9 dass jeder Hauer wochentlich einen Pfennig jeder Haspler und jeder Bergjunge einen Heller zur Unterhaltung der Kapelle deren Beleuchtung und sonstigen Bedarf zahlen soll Nach alten Berichten aus dem Jahre 1473 hielten dafur die Priester funfmal pro Woche eine Messe fur die Bergleute vor Einfahrt in die Gruben Doch neben diesen kirchlichen Zwecken dienten auch damals schon die Buchsengelder zur Unterhaltung bedurftiger Bergleute bzw deren Hinterbliebenen Rudolf Mirsch berichtet uber tragische Ereignisse im Mansfelder Kupferschieferbergbau Insgesamt sind bis etwa 1580 eine grossere Anzahl von Vorkommnissen uberliefert wobei 50 Bergleute todlich verungluckten Sogenannte Bruderschaften und spater die Knappschaften haben dafur gesorgt dass mit den Buchsenpfennigen die an den Lohntagen gezahlt wurden und aus anderen Quellen den Hinterbliebenen oder den erwerbsunfahig gewordenen Berg und Huttenleuten ein bescheidenes Gnadenbrot gewahrt werden konnte In einer Beschreibung aus dem Jahre 1730 zu einem Ungluck bei Welfesholz wurden neben anderen Aufwendungen die Beerdigungskosten von 6 Talern und die kleine Gabe von 2 Talern fur die Witwe genannt Der Schacht auf dem dieses Ungluck geschehen war galt noch jahrelang als der Schacht auf dem Hilmar Korner zu Tode kam 3 Bergordnung fur das Herzogtum Cleve Furstentum Moers und die Grafschaft Mark BearbeitenDie revidierte Bergordnung fur das Herzogtum Kleve das Furstentum Moers und die Grafschaft Mark vom 29 April 1766 stellte den Bergbau unter staatliche Verwaltung Diese Ordnung sah auch vor dass die Bergleute von jedem Reichstaler ihres Lohnes 1 Rthl 60 Stuber einen Stuber in die Knappschaftskasse einzuzahlen hatten Und die Gewerken zahlten wochentlich fur jeden angelegten Hauer ein Fass auch Ringel Kohlen beziehungsweise dessen Geldwert 5 bis 6 Stuber Hier folgend einige Auszuge betreffend die Knappschaftskasse 1 Da Wir die Einrichtung einer Knappschaftscasse allergnadigst verordnet haben und zu deren Fond benebst anderen von Uns destinirten Abgaben auch zugleich Gewerken bei denen metallischen und mineralischen Bergwerken die Ausbeute von zwei Kuxsen dahingegen von den Steinkohlenbergwerken allwochentlich von jedem in deren gangbaren Schichten arbeitenden Hauer 1 Fass Kohlen abgeben und berechnen So sollen auch Gewerken in dem Fall dass in ihrer Arbeit welche Arbeiter krank werden oder Schaden nehmen sollten mit weiter nichts beschweret werden ausser dass sie den Kranken oder Beschadigten von der Zeche wenn sie in Ausbeute steht Acht Wochen lang wenn die Zeche aber in Zubusse stehet Vier Wochen lang wenn anders die Krankheit oder Cur so lange anhalten und der Arbeiter nicht ehender wieder an die Arbeit gehen konnte seinen vorhin allwochentlich gehabten Lohn zum Gnaden Lohn zahlen die Cur aber von der Knappschafts Casse getragen werden 2 Sollte aber Jemand bey dem Bergwerke in der Arbeit sogleich zu Tode kommen so sollen die Wittwe und Erben das hier 1 bestimmte Gnaden Lohn geniessen die Begrabnis Kosten aber von der Knappschafts Casse bezahlet werden 3 Befehlen Wir Unsrem Berg Amte dass dasselbige mit allem Ernst dahin sehe dass dieses bestimmte Gnaden Lohn von denen Gewerken Schicht Meistern oder Vorstehern richtig und ohne allen Aufenthalt bezahlet werde nicht aber wie bisher geschehen die armen Leute von denen Gewerken durch allerhand Kniffe und Erfindungen uber die Gebuhr aufgehalten oder wohl gar darum zu bringen gesuchet werden diejenigen Gewerken so hierunter unbegrundete Weigerungen machen sollen vielmehr nach der Gebuhr bestrafet werden 4 Konnen jedoch Gewerken erweisen dass der Krankgewordene oder Schadengenommene sein Malheur durch seine unordentliche Lebensart oder durch dessen Mitarbeiter vorsetzliche Negligene oder auch Bosheit erhalten So soll das Berg Amt die Sache untersuchen und den schuldigen Theil nach Befinden in Strafe ziehen Berg Ordnung des Eisslebisch und Mansfeldischen Bergwercks Bearbeiten nbsp Titelblatt der Mansfelder Bergordnung von 1674 nbsp Abdruck der Mansfelder Bergordnung von 1674 nbsp Artikel 33 der Mansfelder Bergordnung nbsp Urlaubschein des Bergamtes EislebenEine Bergordnung aus dem Jahre 1674 siehe Abbildung regelte in der Grafschaft Mansfeld das hier bestehende Knappschaftswesen Im Artikel XXXIII dieser Ordnung war bezuglich der Buchsenpfennige festgelegt dass Ein jeder Schichtmeister soll von seinen ihme anbefohlenen Zechen wie auch die Schmelzer in der Hutten ein jeder bey seinen Eydes Pflichten bey allen Arbeitern Wochentlich die BuchsenPfennige als von jeden Gulden 2 Pf einmahnen getreulich samlen und alle Quartale dem BergVoigt Richter und Schoppen so zugleich der KnappschaftAeltiste seyn sollen zur Berechnung einantworten darvon denn nachmahls denen armen schadhafften und alten Berg und Hutten Leuten auch deren Wittiben Witwen und Kindern so ferne diese der Berg und Hutten Arbeit nachgehen zu ihrer Unterhaltung auff eintrachtiges Erkanntnus der BergBeambten Beysteuern gereichet und denen Armen davon ausgespendet auch uber Einnahme und Ausgabe richtige Rechnung Quartaliter auff dem Gewerkschaffts Hause niedergeleget und das was jedesmahl einkommet beym BergVoigt in einen festen Kasten darzu Er und die Schoppen sonderliche Schlussel verwahrlich gehalten werden soll Nebenst dieser Versehung vor arme presshaffte und nothleidende Berg und Hutten Arbeiter soll auch das vor alten Zeiten gemachte und noch gangbahre Berg Gestifft und Hospital S Catharinae in dem Stand und Wesen wie die fundation haben will ferner bestandig verbleiben Artikel 33 der Mansfelder Bergordnung Diese Bergordnung galt bis zum Jahre 1865 und wurde von den Bestimmungen des allgemeinen Berggesetzes fur die Preussischen Staaten vom 24 Juni 1865 abgelost In seinem Siebenten Titel Von den Knappschaftsvereinen heisst es im Paragraphen 165 u a Fur die Arbeiter aller dem gegenwartigen Gesetze unterworfenen Bergwerke und Aufbereitungsanstalten desgleichen fur die Arbeiter der Salinen sollen Knappschaftsvereine bestehen welche den Zweck haben ihren Theilnehmern und deren Angehorigen nach naherer Bestimmung des Gesetzes Unterstutzung zu gewahren Die Eisleber Wiederstedter Buchsenkasse BearbeitenSpatestens 1819 wurden unter anderem neben den Bergleuten in den belegten Revieren auch die Belegschaften der Ober und Mittelhutte der Mansfelder Hutten der Gottesbelohnungs und Seigerhutte des Morunger Berg und Huttenwerkes und die Arbeiter der Stollenvortriebe in gemeinsamer Abrechnung der Buchsengelder erfasst Die in die Buchse fliessenden Gelder waren vielgestaltig Zum grossten Teil bestanden sie aus den sogenannten Buchsenpfennigen der Steiger und der Berg und Huttenleute und den Buchsenschichtgeldern Die zu zahlenden Betrage waren unterschiedlich Sie lagen zwischen 6 Pfennig und einem Groschen je Taler des erzielten Lohnes bis 1821 entsprach im Preussischen Staatsgebiet ein Reichstaler 24 Groschen und ein Groschen 12 Pfennig Zusatzlich war quartalsweise vom gleichen Personenkreis das Buchsenschichtgeld in Hohe eines Schichtlohnes zu entrichten Fur jeden Groschen einer Lohnerhohung waren beim folgenden Lohntag einmalig zusatzlich 4 Pfennig in die Buchse zu zahlen Fur den bei Hauerprufungen ausgehandigten Verpflichtungsscheinen waren ebenfalls Gebuhren an die Buchsenkasse zu entrichten Ungewohnlich erscheint heute dass jeder Berg und Huttenarbeiter vor dem kirchlichen Aufgebot nach der Preussischen Ministerialverordnung vom 15 April 1817 einen sogenannten bergamtlichen Trauschein vorzeigen musste Die Pastoren waren gesetzlich verpflichtet die Ehe eines Berg oder Huttenmannes nur dann zu schliessen wenn eine solche Berechtigung vorgelegt werden konnte Grund dafur war dass die Bergamter verlangten dass der Verdienst der Berg und Huttenleute eine Hohe erreicht haben musste der ausreichte eine Familie sicher ernahren zu konnen In die Bergbuchse hatten fur den Trauschein bis zu 24 jahrige Heiratswillige 16 Groschen altere lediglich 6 Groschen an die Buchsenkasse zu zahlen Das Heiratsalter wurde auch im Interesse der Arbeitgeber dadurch hinausgeschoben Es lag 1819 von den 28 eingereichten Antragen bei 26 Bergarbeitern uber 25 Jahre Unbezahlter Urlaub wurde zu den offiziellen Feiertagen und wenn es die wirtschaftliche Lage erlaubte auch anlasslich von Knappschaftsfesten gewahrt Unbezahlter Urlaub aus personlichen Grunden war beim Bergamt zu beantragen Die Genehmigung erfolgte mit einem Urlaubsschein siehe nebenstehende Abbildung in dem festgelegt war dass der Antragsteller sich nach Ablauf der Frist mit Vorlage des Scheins sofort wieder zu melden hatte wenn er seine Bergarbeit mit den entsprechenden Vergunstigungen nicht verlieren wollte Uber den Verbleib im Urlaubszeitraum war zusatzlich ein Attest vorzulegen Gleichzeitig war bei der Wiedereinstellung fur jede Woche seiner Urlaubszeit ein Groschen fur die Buchsenkasse zu entrichten um im Bedarfsfall spater nicht von jeglicher Unterstutzung ausgeschlossen zu werden Die Urlaubsgrunde konnten vielfaltig sein So wurden vier Bergleuten drei Monate Urlaub zugebilligt um in Alexisbad als Musiker tatig zu werden Vielfach wurden bis etwa vier Wochen Urlaub fur anstehende Erntearbeiten gewahrt Einem Schmied wurde zur Ausubung seines Berufes ausserhalb des Bergbaus im Marz 1816 fur unbestimmte Zeit Urlaub unter gleichen Bedingungen gewahrt Die Urlaubsscheine waren stets mit Siegel und Unterschriften von Bergamtsmitgliedern versehen und wurden bei der Wiedereinstellung eingezogen und dem Verantwortlichen fur die Buchsenkasse ubergeben der fur den zu zahlenden Betrag aus der anderweitigen Beschaftigung zu sorgen hatte Die Faktorei der Kupferkammer konnten aus Materialverkaufen satzungsgemass der Buchsenkasse im Jahre 1819 rund 47 Taler zufuhren Zufuhrungen die aus anderen Quellen mit einbezogen wurden waren in ihrer Hohe noch unbedeutender Dazu gehorten Strafgelder die bei der Lohnung einbehalten wurden geringe Geldbetrage fur die Anfertigung von Druckerzeugnissen der Verwaltungen in Hutten und Schachten und auch 2 Groschen fur jedes gelieferte Bergseil Im Jahre 1819 wurden zum Beispiel 17 Bergseile geliefert Dafur wurden nachweislich ein Taler 10 Groschen abgerechnet Auf besondere Weisung hatten alle Offizianten Beamte vom ab 1815 bezogenen Gehalt und von Gehaltszulagen drei Prozent an die Buchsenkasse abzufuhren Insgesamt konnte fur 1819 eine Einnahme von rund 3240 Taler erzielt werden Die Ausgaben erreichten jedoch 4925 Taler Wichtigste Position der Ausgaben waren die wochentlichen Unterstutzungen fur Invaliden Witwen und Kinder in Hohe von rund 4580 Taler Fur die Position Krankengelder und Begrabnisbeitrage wurden 189 Taler 9 Groschen ausgezahlt Fur besondere Falle standen auch die Uberschusse des Bergkatharinenstifts zur Verfugung Daraus wurden im gleichen Zeitraum 13 Taler 16 Groschen fur hilfsbedurftige Bergmannskinder gezahlt Der im Verlaufe des Jahres gewahrte gewerkschaftliche Zuschuss betrug nach den quartalsweise bereitgestellten Teilbetragen insgesamt 1400 Taler Die Ausgaben konnten von den Einnahmen im betrachteten Rechnungsjahr auch mit den gewerkschaftlichen Zuschussen nicht restlos abgedeckt werden 4 Literatur BearbeitenAndreas Bingener Armenkasten oder Knappschaftsbuchse Der Kampf der Goslaer Bergknappen um eine eigene soziale Absicherung In DER ANSCHNITT Heft 5 6 Nr 61 2009 S 294 301 Claus Brabant Doris Grand Ivic Knappschaften und Bergbruderschaften im sachsischen Erzgebirge Hrsg Auer Beschaftigungsinitiative e V Druckerei amp Verlag Mike Rockstroh Aue Juni 2004 S 96 Inhaltsverzeichnis PDF abgerufen am 11 Dezember 2012 Albert Caron Die Reform des Knappschaftswesens und die allgemeine Arbeiterversicherung Berlin 1882 Gunter Horn Der Knappschaftsalteste in den mitteldeutschen Bergbauregionen Bochum 2000 Ulrich Lauf Die Knappschaft Asgard Verlag Hippe Sankt Augustin 1994 Adolf Menzel Die Arbeiterversicherung nach osterreichischem Rechte Mit Berucksichtigung des deutschen Reichsrechtes Duncker amp Humblot Leipzig 1893 S 504 Digitalisat abgerufen am 11 Dezember 2012 systematisch bearb von Adolf Menzel Vergangenheit und Zukunft sozialer Sicherungssysteme am Beispiel der Bundesknappschaft und ihrer Nachfolger Ein Forschungsprojekt der Leibniz Gemeinschaft In Christoph Bartels Lars Bluma et al Hrsg Jahrbuch fur Wirtschaftsgeschichte 2009 Nr 2 S 195 217 Christoph Bartels Hrsg Berufliches Risiko und soziale Sicherheit Beitrage zur Tagung Vergangenheit und Zukunft sozialer Sicherungssysteme am Beispiel der Bundesknappschaft und ihrer Nachfolger Bochum 2010 Adolf Arndt Kuno Frankenstein Hrsg Hand und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbstandigen Banden Erste Abteilung Volkswirtschaftslehre XI Band Bergbau und Bergbaupolitik Verlag von C L Hirschfeld Leipzig 1894 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Unfallversicherungsgesetz Bestimmungen zu Knappschafts Berufsgenossenschaften Deutsches Reich 1884 Quellen und Volltexte Die Knappschaft als sozialer Pfadfinder PDF 750 Jahre Knappschaft Soziale Verantwortung zu jeder Zeit Abgerufen am 16 Dezember 2012 Ulrich Lauf Die Krankenhauser der deutschen Knappschaftsvereine im 19 und 20 Jahrhundert PDF Knappschaft Bahn See Oktober 2005 abgerufen am 16 Dezember 2012 750 Jahre Knappschaft Abgerufen am 16 Dezember 2012 Einzelnachweise und Anmerkungen Bearbeiten Andrea Riedel Knappschaft was ist das denn 2 April 2009 abgerufen am 5 Februar 2013 Auf breiten Schultern 750 Jahre Knappschaft In Michael Fessner et al Hrsg Katalog der Ausstellung des Deutschen Bergbau Museums Bochum Bochum 2010 Rudolf Mirsch Tragische Ereignisse aus 800 Jahren des Mansfelder Montanwesens Verein der Mansfelder Berg und Huttenleute e V In Mansfeld Echo Unternehmenszeitung zwischen Harz und Halle Saale und daruber hinaus 20 Jahrgang 93 Nr 3 2014 Hrg Ursula Weissenborn Hergisdorf Rudolf Mirsch Von den Buchsenkassen zur einheitlichen Knappschaftskasse im Mansfelder Land In Mansfeld Echo 18 Jahrgang 85 Nr 3 28 September 2012 S 44 HTML abgerufen am 16 Dezember 2012 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Buchsenkasse amp oldid 218564298