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Der Steiger ist eine Aufsichtsperson im Bergbau Er tragt Verantwortung fur einen Teil des Bergwerks und die ihm unterstellten Personen Der Name wird abgeleitet von der fruheren Tatigkeit des Steigers dem steten Steigen und Einfahren in die Gruben 1 Der Steiger wird in einem popularen Bergmannslied dem Steigerlied Gluck auf Gluck auf der Steiger kommt besungen 2 Steiger im Ruhrbergbau 1961 Inhaltsverzeichnis 1 Situation fruher 1 1 Hierarchie 1 2 Anforderungsvoraussetzungen und Ausbildung 1 3 Spezialisierungen 1 4 Aufgaben und Arbeitszeit 1 5 Bezahlung 2 Heutige Situation 2 1 Hierarchie 2 2 Anforderungen und Ausbildung 2 3 Spezialisierungen 2 4 Aufgaben und Arbeitszeit 2 5 Bezahlung 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseSituation fruher Bearbeiten nbsp Portrat eines Steigers Deutschland 1 Halfte des 19 JahrhundertsBereits Bergverordnungen des standischen Bergbaus verpflichteten die Bergbautreibenden fur die Beaufsichtigung ihrer Bergwerke Grubenbeamte zu beschaftigen Diese Beamte waren bis zur Mitte des 19 Jahrhunderts Staatsbeamte Der Begriff Steiger fur die Grubenbeamten hatte sich auch sehr bald in den Bergordnungen durchgesetzt Die Einstellung und Entlassung der Grubenbeamten oblag dem Bergamt die Bergwerksbesitzer hatten bestenfalls ein Mitspracherecht und konnten beim Bergmeister ihre diesbezuglichen Wunsche vorbringen Mit der Reform des Bergrechts in den Jahren 1851 bis 1865 kam es zu einer Anderung des Beamtenstatus der Steiger Steiger waren nun nicht mehr Staatsbeamte sondern Privatbeamte 3 Trotz dieser Neuordnung setzte weiterhin das Bergamt die Steiger ein 4 Hierarchie Bearbeiten Die unterste Ebene der Hierarchie bildeten die Untersteiger Diese waren nur fur einen kleinen Teilbereich als Aufsicht tatig 5 Uber dem als Untersteiger bezeichneten einfachen Grubensteiger stand der Fahrsteiger dem mehrere Steiger unterstanden 1 Der Oberste in der Hierarchie war der Obersteiger er war der erste Aufseher und Officiant auf dem Bergwerk Ihm unterstanden samtliche Arbeitnehmer und Bergbeamten auf dem Bergwerk Bei einigen Bergwerken gab es einen Grubenobersteiger und einen Tageobersteiger Der Grubenobersteiger hatte die Arbeiten und Anlagen in der Grube unter sich der Tageobersteiger hatte die Tagesanlagen insbesondere die Aufbereitung unter sich 5 Der Obersteiger bildete zusammen mit dem Schichtmeister die Grubenadministration 6 Anforderungsvoraussetzungen und Ausbildung Bearbeiten Der Steiger musste fur die Ausubung seiner Tatigkeiten bestimmte fachliche Voraussetzungen erfullen Da im Bergbau viel mit Holz gearbeitet wurde war eine Voraussetzung an den Steiger dass er Kenntnisse uber die Holzbearbeitung hatte Dies war erforderlich damit er alle Arten der Grubenzimmerung bei seinen Befahrungen kontrollieren und notfalls instand setzen konnte Ausserdem musste er Kenntnisse von der Gebirgskunde der Erz und Gesteinskunde und der Aufbereitungskunde haben 7 Um diesen Anforderungen gerecht zu werden war zunachst eine langjahrige praktische bergmannische Ausbildung erforderlich die mit dem Bergknecht als unterster Stufe begann Im Anschluss daran war der erfolgreiche Besuch einer Bergschule Voraussetzung fur das weitere Fortkommen Zugelassen zur Bergschule wurden nur Bergleute die bei einem Bergwerk beschaftigt waren und die bereits die niedrigen Arbeitsstufen uberschritten hatten Um die Stelle eines Bergofficianten wie dem Obersteiger zu bekleiden war der erfolgreiche Besuch der Bergakademie erforderlich 8 Neben der fachlichen Eignung wurden an den Steiger auch verschiedene andere Anforderungen gestellt Er hatte sich gegenuber seinen Vorgesetzten und dem Grubenvorstand mit gebuhrender Achtung zu verhalten Er musste einen christlichen nuchternen und anstandigen Lebenswandel fuhren und somit seinen Untergebenen ein gutes Vorbild sein Gegenuber seinen Steigerkollegen musste er sich kollegial hoflich verhalten Er musste sich gegenuber den Grundbesitzern hoflich verhalten Den ihm gegenuber vorgesetzten Behorden hatte er den schuldigen Gehorsam zu leisten Auch hatte er eine korrekte bergmannische Tracht zu tragen 9 Fernerhin durfte der Steiger weder der Bruder noch der Vetter des Schichtmeisters der Zeche sein auf der er beschaftigt war 10 Spezialisierungen Bearbeiten nbsp Der Scheidesteiger erklart dem Scheidejungen die verschiedenen ErzeAufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Arbeiten war es insbesondere bei den grosseren Bergwerken erforderlich dass sich die Steiger entsprechend ihrer Kenntnisse spezialisierten 1 Entsprechend den vom Steiger zu beaufsichtigenden Bergleuten gab es beispielsweise Zimmersteiger Kunststeiger und Mauersteiger 11 Auch fur die Steiger die andere Tatigkeiten beaufsichtigten gab es spezielle Bezeichnungen So gab es fur die Hangebank den Hangebanksteiger dieser beaufsichtigte die Haspelzieher und die Bergleute die die gesturzten Mineralberge wegladen mussten Fur die Nachtschicht gab es oftmals einen Steiger der des Nachts die gesamten anfallenden Arbeiten zu beaufsichtigen hatte er wurde Nachschichtsteiger genannt 1 Fur die Beaufsichtigung der Scheidejungen gab es den Jungensteiger auch Scheidesteiger genannt Dieser musste die Scheidejungen zu ordentlicher Scheidearbeit anhalten und diese wenn sie grobe Fehler gemacht hatten auch streng bestrafen 12 Aufgaben und Arbeitszeit Bearbeiten Der Steiger hatte die Aufsicht uber die unterstellten Bergleute zu fuhren Er musste die Bergleute bei ihrer Arbeit unterweisen und dafur sorgen dass genugend Material fur den Betrieb vorhanden war 13 Der Arbeitstag begann fur den Steiger schon vor dem Anfang der eigentlichen Arbeitszeit Fruh morgens musste er im Bethaus Bergbau dem Fruhgebet der Bergleute beiwohnen und die Anwesenheit kontrollieren Er hatte darauf zu achten dass die Bergleute die vorgeschriebene bergmannische Tracht trugen Anschliessend begab er sich in die Grube um die Arbeitsplatze zu befahren Besondere Vorkommnisse musste er nach der Schicht an den Betriebsdirigenten melden Die Arbeitszeit betrug in der Regel zwolf Stunden und endete meistens erst um 16 Uhr am Nachmittag An den Wochenenden brauchte er keine zwolf Stunden auf dem Bergwerk zu bleiben musste aber kontrollieren dass alle Bergleute die Grube verlassen hatten Auch musste er an den Wochenenden die Arbeitszeit der Bergleute so regeln dass diese am Sonntag in die Kirche gehen konnten Die Arbeitszeit der Bergleute betrug an den Wochenenden acht Stunden Konnte ein Steiger aus zwingenden Grunden eine Schicht nicht versehen oder musste er aus bestimmten Grunden die Schicht vorzeitig beenden so musste er vorher bei seinem Vorgesetzten die Erlaubnis einholen Neben seiner Aufsicht hatte der Steiger auch schriftliche Arbeiten zu tatigen beispielsweise das Fuhren des Betriebs und des Schichtenbuches ausserdem die Erstellung der monatlichen Betriebsberichte das Anfertigen der Strafregister und der Buchsenzettel 9 An den Aufgaben und der Arbeitszeit anderte sich bis in die Mitte des 20 Jahrhunderts kaum etwas Selbst im Jahr 1957 betrug die tagliche Arbeitszeit eines Steigers oftmals bis elf Stunden Der Arbeitstag begann um 5 30 Uhr mit der Fruhbesprechung und endete mit der Nachmittagsbesprechung mit dem Obersteiger und dem Betriebsfuhrer um 16 Uhr dazwischen lagen etwa 7 5 Stunden Arbeitszeit unter Tage 14 Bezahlung Bearbeiten Obwohl die Steiger Beamte waren waren fur ihre Entlohnung die Bergwerksbesitzer zustandig 15 Da der Lohn der Steiger von den Gewerken bestimmt wurde war er je nach Bergrevier unterschiedlich So erhielten die Steiger beispielsweise in der Hettongrube einen Wochenlohn von sechs Talern und neun Silbergroschen Damit lag der Lohn des Steigers genauso hoch wie der eines Zimmerers Fur den Verkauf der Lichter und des Lampenols erhielten sie noch eine kleine Provision Dadurch stieg ihr Wochenlohn auf zwolf Taler sieben Silbergroschen und sechs Pfennige an 16 Wahrend des Regalbergbaus genossen die Steiger allerdings die gleichen Privilegien wie auch die anderen Bergleute 17 In den Bergrevieren der Grafschaft Mark und des Herzogtums Cleve war es den Steigern verboten Arbeiter und Hauer in Kost zu nehmen um damit ihren Lohn aufzubessern So stand in der Bergordnung der Hinweis Schichtmeister Steiger und Arbeiter sollen mit ihrem gesetzten Lohn sich begnugen lassen 10 In den Bergrevieren Sachsens war es staatlich geregelt dass der Lohn der Steiger auf allen Zechen einheitlich hoch sein musste Dies hatte zur Folge dass die Bergwerksbesitzer die Lohne der Steiger und Bergleute in bestimmte Lohnstufen unterteilten Die Entlohnung erfolgte durch Gedinge oder durch Festlohn 8 Heutige Situation BearbeitenIn der ersten Halfte des 20 Jahrhunderts kam es zu einer weiteren Anderung des Status bei den Steigern Steiger waren aufgrund einer Gesetzesanderung nunmehr keine Beamten mehr sondern wurden zu Angestellten Von nun an konnten die Bergwerksbesitzer Steiger anstellen und entlassen Die Anderungen mussten dem Bergamt mitgeteilt werden 3 Auch mit dem Inkrafttreten des Bundesberggesetzes 1980 hat sich einiges fur den Steiger geandert Es wird darin nicht mehr von Steigern sondern von Verantwortlichen Personen gesprochen Verantwortliche Personen im Sinne des Gesetzes sind alle zur Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes bestellte Personen Personen die als Verantwortliche Personen eingesetzt werden mussen vom Unternehmer beim Bergamt schriftlich gemeldet bestellt werden Werden sie wieder abberufen ist dies ebenfalls dem Bergamt schriftlich zu melden 18 Hierarchie Bearbeiten Die unterste Ebene der Hierarchie bildet im heutigen Bergbau der Schichtsteiger Er fuhrt eine Betriebsschicht in einem Revier Zwischen drei und acht Schichtsteiger unterstehen einem Reviersteiger Uber den Reviersteigern stehen die Fahrsteiger Ein Fahrsteiger ist der Leiter einer Fahrabteilung zu der ein bis drei Reviere gehoren Somit unterstehen dem Fahrsteiger zwischen einem und drei Reviersteiger und drei bis vierundzwanzig Schichtsteiger Uber den Fahrsteigern steht der Obersteiger er ist der Stellvertreter des Betriebsfuhrers und ihm direkt unterstellt Dem Obersteiger unterstehen zwischen ein bis drei Fahrsteiger sowie den jeweiligen Fahrsteigern unterstellte Reviersteiger und Schichtsteiger Somit konnen einem Obersteiger neben den Fahrsteigern je nach Grosse des Bergwerks bis zu neun Reviersteiger und bis zu 72 Schichtsteiger unterstellt sein Auf einem Bergwerk konnen je nach Grosse funf oder auch mehr Obersteiger tatig sein 19 Anforderungen und Ausbildung Bearbeiten Die Anforderungen werden im Bundesberggesetz im 59 geregelt So mussen verantwortliche Personen die erforderliche Fachkunde besitzen Ausserdem mussen sie fur ihre Aufgaben korperlich geeignet sein und die erforderliche Zuverlassigkeit besitzen 18 Um die notige Fachkunde als Voraussetzung fur die Tatigkeit als Steiger nachzuweisen ist der erfolgreiche Besuch einer Bergfachschule Technikerschule einer Bergschule Fachschule oder eines Studiums an einer technischen Hochschule sowie die Bestellung als Aufsichtsperson durch eine Bergbehorde erforderlich 20 Spezialisierungen Bearbeiten Man unterscheidet zwischen bergmannischen Steigern Grubensteiger wie Abbausteiger Fordersteiger Wettersteiger Vermessungssteiger sowie Elektrosteigern Maschinensteigern und Sicherheitssteigern 20 Grubensteiger sind auf dem Bergwerk dafur verantwortlich dass die bergmannischen Arbeiten in ihrem Verantwortungsbereich des Grubenbetriebs fachgerecht und storungsfrei durchgefuhrt werden konnen 21 Wettersteiger sind fur die Grubenbewetterung verantwortlich Zum Wettersteiger werden nur Personen ernannt die eine Ausbildung an einer Bergfachschule oder einer noch weitergehenden bergmannischen Ausbildungsstatte mit Erfolg absolviert haben Sie mussen eine zusatzliche Ausbildung zum Wettersteiger absolvieren 22 Elektrosteiger sind auf dem Bergwerk verantwortlich fur die elektrischen Anlagen fur deren Betriebsbereitschaft und Sicherheit uber oder unter Tage Sie kontrollieren ob Wartungs und Reparaturarbeiten ordnungsgemass durchgefuhrt wurden 23 Maschinensteiger sind verantwortlich fur die Funktion der Maschinen und Gerate und veranlassen wenn zur Vermeidung von Unfallen erforderlich deren Stillsetzung 24 Aufgaben und Arbeitszeit Bearbeiten Die Aufgaben der Steiger anderten sich drastisch mit dem Inkrafttreten der Allgemeinen Bundesbergverordnung im Jahr 1995 25 Gemass dieser Verordnung ist es nicht mehr Hauptaufgabe der Steiger uber betriebliche Dinge zu wachen sondern fur die Arbeitssicherheit der ihnen unterstellten Mitarbeiter zu sorgen Da der Unternehmer die Pflichten auf die Verantwortlichen Personen ubertragen kann sind also in erster Linie die Steiger als Verantwortliche Personen in der Pflicht den Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren zu gewahrleisten Jeder Steiger muss die ihm zugewiesenen Betriebsbereiche und Arbeitsstatten an denen in der Schicht Mitarbeiter von ihm beschaftigt sind zweimal und bei ungefahrlichen Arbeiten einmal pro Tag befahren Als zweite Befahrung gilt auch ein Telefonat mit den an dem jeweiligen Arbeitsplatz befindlichen Arbeitnehmern 26 Aufgrund des Arbeitszeitgesetzes wurden die taglichen Arbeitszeiten auch fur den Steiger reduziert So durfen auch Steiger taglich nur noch acht Stunden und in Ausnahmefallen maximal 10 Stunden beschaftigt werden 27 In einigen Bergbaubereichen kommt aufgrund der hohen untertagigen Temperaturen die Klimabergverordnung zum Greifen Die hier geltenden Reduzierungen der Beschaftigungszeiten gelten auch fur Steiger so dass Steiger die in Klimabereichen tatig sind eine Arbeitszeit von sieben bis acht Stunden haben 28 Bezahlung Bearbeiten Im heutigen Bergbau richtet sich die Bezahlung der Steiger nach den Tarifvertragen der jeweiligen Bergbaubranche Siehe auch BearbeitenHutmannWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Steiger Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten a b c d Heinrich Veith Deutsches Bergworterbuch mit Belegen Verlag von Wilhelm Gottlieb Korn Breslau 1871 Gesellschaft der Leobener Bergbaustudenten Hrsg Liederbuch fur Bergleute 1 Auflage Leoben 2008 S 9 a b Helmuth Trischler Steiger im deutschen Bergbau Zur Sozialgeschichte der technischen Angestellten 1815 1945 Beck Munchen 1986 ISBN 3 406 32995 0 Otto Hue Die Bergarbeiter Zweiter Band Verlag von J H W Dietz Stuttgart 1913 a b Moritz Ferdinand Gatzschmann Sammlung bergmannischer Ausdrucke 2 Auflage Verlag von Craz amp Gerlach Freiberg 1881 J A Romberg Hrsg Die Wissenschaften im neunzehnten Jahrhundert ihr Standpunkt und die Resultate ihrer Forschungen Erster Band Romberg s Verlag Leipzig 1856 Aemil Steinbeck Geschichte des schlesischen Bergbaues seiner Verfassung seines Betriebes I Band Verfassung und Gesetzgebung Verlag von Joh Urban Kern Breslau 1857 a b Carl Friedrich Gottlob Freiesleben Friedrich Bulau Hrsg Der Staat und der Bergbau mit vorzuglicher Rucksicht auf Sachsen Zweite Auflage Verlag von Otto Wigand Leipzig 1839 a b Gesellschaft praktischer Bergleute Hrsg Neuer Schauplatz der Bergwerkskunde mit Berucksichtigung der neuesten Fortschritte und Entdeckungen Dreizehnter Theil Der Grubenhaushalt Druck und Verlag von Gottfried Basse Quedlinburg und Leipzig 1859 a b J J Scotti Hrsg Sammlung der Gesetze und Verordnungen welche in dem Herzogtum Cleve und in der Grafschaft Mark uber Gegenstande der Landeshoheit Verfassung Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind Dritter Theil Gedruckt bei Joseph Wolf Dusseldorf 1826 Gesellschaft praktischer Bergleute Hrsg Neuer Schauplatz der Bergwerkskunde mit Berucksichtigung der neuesten Fortschritte und Entdeckungen Achter Theil Die Bergrechtslehre Druck und Verlag von Gottfried Basse Quedlinburg und Leipzig 1847 Johann Georg Krunitz Okonomisch technologische Enzyklopadie oder allgemeines System der Staats Stadt Haus und Landwirthschaft in alphabetischer Ordnung Ein und dreyssigster Theil bey Joachim Pauli Berlin 1784 Bergmannisches Worterbuch Johann Christoph Stossel Chemnitz 1778 Tagesablauf eines jungen Steigers auf der Verbundschachtanlage Moller Rheinbaben In Gluckaufbote Nr 006 S 4 Online abgerufen am 20 Mai 2011 PDF 354 kB Der Bergwerksfreund Dritter Band Verlag von Georg Reichardt Eisleben 1841 Carl Johann Bernhard Karsten Archiv fur Mineralogie Geognosie Bergbau und Huttenkunde Sechster Band Gedruckt und verlegt bei G Reimer Berlin 1833 Christian Heinrich Gottlieb Hake Commentar uber das Bergrecht mit steter Rucksicht auf die vornehmsten Bergordnungen verbunden mit der fur den Juristen nothwendigen Technik Kommerzienrath J E von Seidel Kunst und Buchhandlung Sulzbach im Regenkreise Beierns 1823 a b Bundesberggesetz vom 13 August 1980 Online abgerufen am 21 Mai 2011 PDF 308 kB Walter Bischoff Heinz Bramann Westfalische Berggewerkschaftskasse Bochum Das kleine Bergbaulexikon 7 Auflage Verlag Gluckauf GmbH Essen 1988 ISBN 3 7739 0501 7 a b Ullrich Marker Der studierte Bergmann Online abgerufen am 4 August 2016 Berufsbild Grubensteiger Online abgerufen am 4 August 2016 Bezirksregierung Arnsberg Plan 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