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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Siehe fur weitere Bedeutungen Bergmeister Begriffsklarung Der Bergmeister lat Magister montium war nach den alteren Bergordnungen 1 ein Beamter des jeweiligen Landesherrn der von diesem beauftragt war den Bergbau zu uberwachen und das Bergrecht auszuuben 2 Spater war der Bergmeister dann ein an einem Bergamt tatiger Bergbeamter 1 der ersten bzw unteren Instanz 3 Bergmeister gab es in jedem Bergrevier Deutschlands 1 Der Titel des Bergmeister wurde erstmals im Jahr 1212 im Stift Admont erwahnt 4 In Osterreich wurde der Bergmeister auch als Obristbergmeister bezeichnet 5 Im Preussen des spaten 19 Jahrhunderts war Bergmeister ein Titel fur den Revierbeamten der untersten Instanz eines Bergreviers 6 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Geschichte 2 Aufgaben Ausbildung und Funktion 3 Amtsausubung und Kompetenzen 4 Einzelnachweise 5 AnmerkungenGrundlagen und Geschichte BearbeitenBereits Anfang des 13 Jahrhunderts wurden die ersten Bergordnungen in Kraft gesetzt ANM 1 die den Bergleuten der Bergstadte bestimmte rechtliche Regeln auferlegten 7 Vertreter der Berggemeinden war der jeweils zustandige vom Landesherrn eingesetzte Bergmeister der in den Berggemeinden zugleich die Funktion des Dorfschulzen mit bekleidete 8 Es gab aber auch Bergstadte wie z B die Stadt Goslar in denen gleichzeitig ein Schultheiss und ein Bergmeister fur die jeweiligen Belange der Bewohner zustandig ANM 2 waren 9 Im Laufe der Jahre entstanden eine separate Bergverwaltung und die dazugehorigen Bergamter 7 In der zweiten Halfte des 14 Jahrhunderts wurde in der Bergstadt Freiberg eine Art eines Freiberger Bergamtes ins Leben gerufen welches von einem Bergmeister ANM 3 gefuhrt wurde und zu dem noch ein Munzmeister als weiterer Beamter gehorte 10 Spater gehorten zu den Bergamtern eine Vielzahl von Bergbeamten wie z B der Zehntner der Markscheider der Bergschreiber der Berggegenschreiber die Berggeschworenen und der Wardein ANM 4 die allesamt dem Bergmeister unterstanden 11 In einigen Bergrevieren wurde der Bergmeister auch als Bergvogt bezeichnet was jedoch nicht ganz richtig war denn die Aufgaben des Bergvogts waren anders umrissen 12 So kam es auch in einigen Bergrevieren wie z B im Schwarzwald vor dass der Bergvogt zeitgleich die Aufgaben des Bergmeisters und die des Schichtmeister in Personalunion ubernahm 13 Die hierarchische Einordnung des Bergmeister innerhalb der Bergbeamten war je nach Land und Zeit unterschiedlich geregelt 6 So stand der Bergmeister in den Anfangsjahren des staatlich geregelten Bergbaus an der Spitze der Bergbehorde eines Landes die er zunachst als alleinige Abschatzungsbehorde bildete 14 Spater war er hierarchisch innerhalb der Bergbeamtenrange eingereiht 6 Es gab auch Regionen z B im Schwarzwald da hatte jede Gewerkschaftliche Zeche einen eigenen Bergmeister 8 Aufgaben Ausbildung und Funktion BearbeitenDie Aufgaben und Funktion des Bergmeisters waren je nach geltender Bergordnung unterschiedlich geregelt 15 In der Regel war der Bergmeister Mitglied des Bergamtes und teilweise auch als Direktor des Bergamtes tatig 6 Oftmals unterstanden dem Bergmeister mehrerer Reviere 16 In den Bergrevieren des Harzes gab es den Oberbergmeister der als Grubendirektor jeweils fur einen gesamten Grubenkomplex zustandig war 17 Der Rang eines Oberbergmeisters war der hochste Offiziantenrang den ein Mann der nicht dem Adel entstammte ANM 5 erreichen konnte 18 Dem Oberbergmeister waren mehrere Unterbergmeister unterstellt die jeweils einen kleineren Bergbezirk leiteten 17 In Preussen war der Bergmeister ein Beamter der beim Bergamt bestellt war 6 Dort unterstand er dann direkt dem jeweiligen Bergdirektor des Bergamtes 3 Der Bergmeister hatte in Preussen in der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts nach Anderung der Bergordnungen die Stelle des ersten Revierbeamten inne 19 Die Aufgabe des Bergmeisters war es zusammen mit den ihm unterstellten Bergbeamten die Zechen in seinem Gebiet zu verwalten 10 Ferner fielen in seinen Verantwortungsbereich die Konzessionen Abgaben und Abbauaufsicht 20 Er musste die auf den Bergwerken tatigen und von den Gewerken ausgewahlten Bergbeamten wie den Schichtmeister und die Steiger vereidigen 21 Der Bergmeister hatte die Pflicht fur die Einhaltung der Bergordnung zu sorgen 22 Ausserdem sorgte er fur einen geordneten Bergbau 23 Er war beauftragt Arbeiten mittels Gedinge die von den Berggeschworenen festgesetzt worden waren zu genehmigen oder abzulehnen 24 Zudem fuhrte der Bergmeister in einigen Bergrevieren wie z B dem Freiberger Bergrevier zusammen mit einer Kommission gebildet aus mehreren Mitgliedern des Bergamtes eine in regelmassigen Abstanden meist jahrlich stattfindende Generalbefahrung ANM 6 aller Stollen seines Zustandigkeitsbereiches durch 25 Um diesen Aufgaben gerecht zu werden musste er ausreichende Kenntnisse vom Bergwesen und vom Bergrecht haben 12 Der Bergmeister zahlte in seiner Funktion zu den praktisch tatigen Bergbeamten er hatte aber dennoch einen hohen Rang 26 In den Harzer Bergrevieren war der Oberbergmeister der erste Bergbeamte vom Leder 17 Der Bergmeister hatte einen nicht unerheblichen Einfluss denn er war zu rechtskraftigen Anordnungen befugt 27 Ausserdem wirkte er bei der Berufung der Revierbeamten mit 26 Amtsausubung und Kompetenzen BearbeitenEine seiner Hauptaufgaben war die Kontrolle der Gruben 12 Hatte ein Bergmann eine Grube gemutet so verlieh ihm der Bergmeister auf Antrag das Bergbaurecht 28 Dazu befuhr der Bergmeister die neue Grube liess sie durch den Markscheider vermessen und versah das Grubenfeld mit einem Lochstein 2 Der Muter musste mit einem feierlichen Eid schworen dass er als Erster die Fundstelle gemutet hatte Die an die Fundgrube angrenzenden Langenfelder verlieh der Bergmeister in gleicher Weise 29 Der Bergmeister ubte auch richterliche Aufgaben aus 30 Diese waren in der Regel meist nur auf bergrechtliche Angelegenheiten beschrankt 15 Ausserdem durfte der Bergmeister die Berggerichtsbarkeit in Nichtbergbausachen ANM 7 nicht gegenuber den Bergbedienten ANM 8 ausuben 31 Keine Gerichtsbarkeit hatte er gegenuber den unterstellten Bergbeamten wie dem Zehntner 29 Beispiele fur die Gerichtsbarkeit des Bergmeisters waren in der Regel bergrechtliche Verwaltungsakte 28 Konnte z B ein Anklager durch Zeugen nachweisen dass ein Gewerke an drei aufeinanderfolgenden Schichten keine Hauer angestellt hatte so entzog der Bergmeister diesem Gewerken das Bergrecht und verlieh es nach der Freifahrung dem Anklager 32 Auch bei Sicherheitsmangeln war der Bergmeister befugt die Grube stillzulegen oder er konnte wenn die Mangel nicht innerhalb einer bestimmten Zeit behoben wurden die Berechtsame an den Klager verleihen 33 Bei Grenzstreitigkeiten der Grubenbesitzer wurde der Bergmeister als Schiedsrichter tatig und fallte seine Entscheidungen oftmals in Absprache und Zusammenarbeit mit den Berggeschworenen 29 Die Funktion als Bergrichter wurde in den Landern in denen die Ferdinandeische Bergordnung galt im Jahr 1783 aufgehoben und anstelle des Bergmeisters als Bergrichter eigene Berggerichte bestellt 5 Fur die Bergreviere Preussens wurde per Edict vom 21 Februar 1816 die Gerichtsbarkeit fur Bergwerkssachen den Bergmeistern entzogen und eigens dafur bestellten Bergrichtern ubertragen 34 Einzelnachweise Bearbeiten a b c Heinrich Veith Deutsches Bergworterbuch mit Belegen Verlag von Wilhelm Gottlieb Korn Breslau 1871 a b Abbildung und Beschreibung derer samtlichen Schmelz Hutten Beamten und Bedienten nach ihrem gewohnlichen Rang und Ordnung im gehorigen Hutten Habit Zu finden bey Christoph Weigeln Nurnberg 1721 S 4 5 a b Barbara Dorothea Michels Fachbeamtentum und burgerliche Vergesellschaftung der Berg und Huttenmannische Verein Dissertationsschrift an der Ruhr Universitat Bochum Bochum 2012 S 45 50 Georg Schreiber Der Bergbau in Geschichte Ethos und Sakralkultur Springer Fachmedien GmbH Wiesbaden 1962 ISBN 978 3 663 00242 0 S 496 523 535 a b Max Joseph Gritzner Commentar der Ferdinandeischen Bergordnung vom Jahre 1553 Nebst den dieselbe erlauternden spateren Gesetzen und Verordnungen mit dem Urtexte des Gesetzes im Anhange Bei Praumuller und Seidel Wien 1842 S 6 8 14 15 a b c d e Julius Dannenberg Werner Adolf Franck Hrsg Bergmannisches Worterbuch Verzeichnis und Erklarung der bei Bergbau Salinenbetrieb und Aufbereitung vorkommenden technischen Ausdrucke nach dem neuesten Stand der Wissenschaft Technik und Gesetzgebung bearbeitet F U Brockhaus Leipzig 1882 a b R Willecke G Turner Grundriss des Bergrechts 2 neubearbeitete und erweiterte Auflage Springer Verlag Berlin Heidelberg New York Berlin 1970 S 13 15 a b Wolfgang Schwabenicky Hochmittelalterliche Bergstadte im sachsischen Erzgebirge und Erzgebirgsvorland In Klaus Fehn Helmut Bender Klaus Brandt u a Hrsg Siedlungsforschung Archaologie Geschichte Geographie Band 10 in Verbindung mit dem Arbeitskreis fur genetische Siedlungsforschung in Mitteleuropa Verlag Siedlungsforschung Bonn 1992 ISSN 0175 0046 S 197 205 206 Paul Rehme Die Gerichtsverfassung von Goslar im Mittelalter von Karl Frohlich Untersuchungen zur deutschen Staats und Rechtsgeschichte In Verein fur hansische Geschichte Hrsg Hansische Geschichtsblatter Jahrgang 1911 Band XVII Universitat Frankfurt Rechtswissenschaftliches Seminar Verlag von Duncker amp Humblot Leipzig 1911 S 384 389 392 a b Historische Kommission fur Niedersachsen und Bremen Hrsg Niedersachsisches Jahrbuch fur Landesgeschichte Neue Folge der Zeitschrift des Historischen Vereins fur Niedersachsen Band 80 Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover 2008 ISBN 978 3 7752 3380 4 S 7 305 321 325 Matthias Korner Kooperation Koexistenz Konkurrenz Herrschaftskrafte und Herrschaftsformen im Raum Naila vom Mittelalter bis zum Ende des Alten Reiches Historischer Atlas Bayerns der Landkreis Naila Inaugural Dissertation an der Philosophischen Fakultat der Friedrich Alexander Universitat Erlangen S 105 a b c Carl Friedrich Richter Neuestes Berg und Hutten Lexikon Oder alphabetische Erklarung aller bei dem Berg und Huttenwesen vorkommenden Arbeiten Werkzeuge und Kunstworter Aus dem vorzuglichen mineralogischen und huttenmannischen Schriften gesammelt und aufgestellt Erster Band A L in der Kleefeldschen Buchhandlung Leipzig 1805 J B Trenkle Geschichte der Schwarzwalder Industrie Von ihrer fruhesten Zeit bis auf unsere Tage Druck und Verlag der G Braun schen Hofbuchhandlung Karlsruhe 1874 S 42 44 Leo Lederer Das osterreichische Bergschadensrecht unter Berucksichtigung des deutschen Bergrechtes Verlag von Julius Springer Berlin 1893 S 135 a b Karl August Tolle Die Lage der Berg und Huttenarbeiter im Oberharze Unter Berucksichtigung der geschichtlichen Entwicklung der gesammten Bergarbeiter Verhaltnisse Puttkammer amp Muhlbrecht Buchhandlung fur Staats und Rechtswissenschaft Berlin 1892 S 124 125 Carl Hartmann Hrsg Handworterbuch der Berg Hutten u Salzwerkskunde der Mineralogie und Geognosie Erster Band Zweite ganzlich neu bearbeitete Auflage Buchhandlung Bernhard Friedrich Voigt Weimar 1859 a b c W Rothert Die leitenden Beamten der Bergstadt Clausthal von der altesten Zeit bis in die Gegenwart Festschrift zur 31 Jahresversammlung des Harzvereins fur Altertum und Geschichte Grosse sche Buchhandlung Clausthal 1898 S 8 9 Wilfried Liessmann Historischer Bergbau im Harz 3 Auflage Springer Verlag Berlin und Heidelberg 2010 ISBN 978 3 540 31327 4 S 35 Erklarendes Worterbuch der im Bergbau in der Huttenkunde und in Salinenwerken vorkommenden technischen und in Salinenwerken vorkommenden technischen Kunstausdrucke und Fremdworter Verlag der Falkenberg schen Buchhandlung Burgsteinfurt 1869 Alphabet der Heimatkunde zuletzt abgerufen am 4 Juni 2012 Peter Strelow Landesherrschaft und Bergrecht in Sudwestdeutschland zwischen 1450 und 1600 Ein Vergleich Inaugural Dissertation an der Philosophischen Fakultat der Westfalischen Wilhelms Universitat Munster 1997 S 7 12 31 95 96 98 101 105 Hubert Ermisch Das sachsische Bergrecht des Mittelalters Mit einer Tafel Giesecke amp Devtrient Leipzig 1887 S LXXIII XLI XLV XLXXV CLXII Der fruhe Bergbau an der Ruhr zuletzt abgerufen am 4 Juni 2012 W Schluter Sudetendeutsches Bergrecht In Gluckauf Berg und Huttenmannische Zeitschrift Verein fur die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund Hrsg Nr 45 74 Jahrgang 12 November 1938 S 960 965 Sebastian Felten Wie fest ist das Gestein Extraktion von Arbeiterwissen im Bergbau des 18 Jahrhunderts In Verein fur kritische Geschichtsschreibung e V Hrsg Werkstatt Geschichte 81 Steine Transcript Verlag Bielefeld 2020 ISBN 978 3 8376 5177 5 S 19 20 a b Genealogische Begriffe zuletzt abgerufen am 4 Juni 2012 Swen Rinmann Allgemeines Bergwerkslexikon Nach dem schwedischen Original bearbeitet und nach den neuesten Entdeckungen vermehrt von einer Gesellschaft deutscher Gelehrter und Mineralogen Erster Theil Fr Chr W Vogel Leipzig 1808 a b Johann Christoph Stossel Hrsg Bergmannisches Worterbuch darinnen die deutschen Benennungen und Redensarten erklaret und zugleich die in Schriftstellern befindlichen lateinischen und franzosischen angezeiget werden Chemnitz 1778 a b c Georg Agricola Zwolf Bucher vom Berg und Huttenwesen In denen die Amter Instrumente Maschinen und alle Dinge die zum Berg und Huttenwesen gehoren nicht nur aufs deutlichste beschrieben sondern auch durch Abbildungen die am gehorigen Orte eingefugt sind unter Angabe der lateinischen und deutschen Bezeichnungen aufs klarste vor Augen gestellt werden Sowie sein Buch von den Lebewesen unter Tage in neuer deutscher Ubersetzung bearbeitet von Carl Schiffner unter Mitwirkung von Ernst Darmstaedter VDI Verlag GmbH u a Berlin u a 1928 Unveranderter Nachdruck Marix Wiesbaden 2006 ISBN 3 86539 097 8 Viertes Buch von den Grubenfeldern und von den Amtern der Bergleute S 73 74 Otto Freiherr von Hingenau Handbuch der Bergrechtskunde Verlag von Friedrich Manz Wien 1855 Gotthelf Benjamin Bernhardi Drey Fragen uber die Berggerichtsbarkeit im Konigreich Sachsen Nach den Landesgesetzen und der Verfassung beantwortet Bey Craz und Gerlach Freyberg 1808 S 8 47 87 156 162 289 Franz Xaver Schneider Lehrbuch des Bergrechtes fur die gesammten Lander der osterreichischen Monarchie Gedruckt bei K Gerzabel Prag 1848 Hermann Brassert Berg Ordnungen der Preussischen Lande F C Eisen s Konigliche Hof Buch und Kunsthandlung Koln 1858 R Klostermann Ubersicht der bergrechtlichen Entscheidungen des koniglichen Ober Tribunals Verlag der koniglichen geheimen Ober Hofdruckerei R Decker Berlin 1861 S 3 Anmerkungen Bearbeiten Die erste Bergordnung war der Vertrag von Trient von 1208 gefolgt von der Iglauer Bergordnung aus dem Jahr 1249 Quelle R Willecke G Turner Grundriss des Bergrechts Bergmeister und Schultheiss teilten sich die Aufgaben je nach Zustandigkeitsbereich Fur bergbauliche Fragen war der Bergmeister zustandig fur die allgemeinen stadtischen Aufgaben der Schultheiss Allerdings gab es hierbei auch Uberschneidungen in den Kompetenzen sodass sie teilweise auch gemeinsam handelten Es kam auch vor dass sich der Schultheiss zusammen mit dem Stadtvogt in bergbauliche Fragen einmischten oder der Bergmeister sich in stadtische Belange einmischte Quelle Paul Rehme Die Gerichtsverfassung von Goslar im Mittelalter von Karl Frohlich Der dort tatige Bergmeister wurde bereits in der ersten Halfte des 14 Jahrhunderts in sein Amt gesetzt Er residierte in Freiberg und hatte samtliche Gruben des Erzgebirges unter sich Quelle Historische Kommission fur Niedersachsen und Bremen Hrsg Niedersachsisches Jahrbuch fur Landesgeschichte Je nach Lage des Bergbaus und Zustand des Bergamtes waren nicht immer alle diese Stellen personell besetzt Quelle Matthias Korner Kooperation Koexistenz Konkurrenz Es gab Manner die sich vom einfachen Pochknaben bis zum Oberbergmeister hochgearbeitet haben Beispielhaft sei hier der Oberbergmeister Georg Andreas Steltzner genannt Quelle Wilfried Liessmann Historischer Bergbau im Harz Bei diesen Generalbefahrungen waren haufig zu Lehrzwecken die Studenten der Bergakademie und Schuler der Bergschule anwesend Vor der Befahrung wurde gemeinsam gefruhstuckt Danach wurden die Teilnehmer der Befahrung in Gruppen eingeteilt und nach der Betstunde wurden die jeweiligen Stollen von den einzelnen Gruppen inspiziert Jeder Gruppenleiter erstellte nach der Generalbefahrung einen Bericht uber den Zustand des Stollens den alle Gruppenmitglieder unterzeichneten Die Berichte wurden beim zustandigen Bergamt archiviert und fur weitere Befahrungen zwecks Kontrolle genutzt Quelle Sebastian Felten Wie fest ist das Gestein Die Gerichtsbarkeit wurde aber trotzdem oftmals gegen den Bergbedienten ausgeubt Das lag daran dass die Untergebenen sich nicht mit ihren Vorgesetzten streiten wollten und somit nicht widersprachen Zudem wussten die Klager meist von dieser Situation und nutzten sie dann aus indem sie diesen unrichtigen Gerichtsstand favorisierten um somit ihre Anspruche leichter durchsetzen zu konnen Quelle Gotthelf Benjamin Bernhardi Drey Fragen uber die Berggerichtsbarkeit im Konigreich Sachsen Als Bergbediente bezeichnete man die bei den Bergwerken tatigen Beamten wie den Steiger und den Schichtmeister Quelle Lorenz Pieper Die Lage der Bergarbeiter im Ruhrrevier Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bergmeister amp oldid 238044258