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Dieser Artikel erlautert den bergbaulichen Begriff Fundgrube zu anderen Bedeutungen siehe Fundgrube Begriffsklarung Als Fundgrube wurde im mitteleuropaischen Bergbau dasjenige Grubenfeld bezeichnet das als erstes auf einer neuentdeckten Lagerstatte verliehen wurde Die Fundgrube war dabei zumeist grosser als die sich anschliessenden Grubenfelder Der Begriff Fundgrube findet sich schon im Freiberger Bergrecht A um 1300 1 sowie im Iglauer Bergrecht um 1240 Wesentliche Inhalte dieser beiden Bergrechte bildeten die Grundlage der meisten jungeren Bergordnungen des mitteleuropaischen insbesondere des mitteldeutschen und norddeutschen Raumes dar 2 In der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts wurde die Fundgrube als besonderes Grubenfeld durch die neueren Berggesetze weitgehend abgeschafft Nach der Mutung erfolgte die Verleihung der Fundgrube durch den Bergmeister Nach dem Fundigwerden erfolgte die Vermessung durch den Markscheider und das Erbbereiten Die Grosse des Grubenfeldes einer Fundgrube war in der jeweiligen Bergordnung geregelt und variierte zwischen den verschiedenen Revieren Inhaltsverzeichnis 1 Formalitaten 2 Abmessungen der Fundgrube 3 Beispiele 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Einzelnachweise 7 AnmerkungenFormalitaten BearbeitenHatte ein Muter eine neue Lagerstatte als erster entdeckt so musste er sie entblossen Mit diesem Vorgang belegte er dass er das Fundrecht auf die Fundgrube in Anspruch nahm Hierzu warf er an dieser Stelle seinen Kubel und das Seil hin Dieser Vorgang des Entblossens war dazu erforderlich dass der Bergmeister oder ein von ihm beauftragter Bergbeamter die Fundgrube befahren konnte Nachdem der Bergbeamte die Fundgrube befahren hatte wurde diese dann entsprechend dem Berggesetz vermessen und ins Bergbuch eingetragen Warf ein anderer Muter als der Fundgrubner seinen Kubel und das Seil auf die entblosste Stelle nannte man diesen Vorgang die Fundgrube forttragen Dadurch kam es dann zu Streitigkeiten zwischen den Bergleuten die dann vor dem Berggericht durch den Bergrichter verhandelt wurden Die an die Fundgrube angrenzenden Grubenfelder bezeichnete man als Maassen 3 Den Schacht der in unmittelbarer Nahe der Fundgrube abgeteuft wurde bezeichnet man als Fundschacht War ein Fundgrubner mit den Abmessungen der Fundgrube nicht einverstanden so konnte er sich vor dem Bergamt erklaren und beantragen dass der Fundschacht den Mittelpunkt der Fundgrube darstellt und somit die Fundgrube grosszugiger bemessen wurde Diesen Vorgang bezeichnete man als Fundgrube strecken 4 Abmessungen der Fundgrube BearbeitenGrosse der Felder einer Fundgrube sowie die Art und Weise der Vermessung unterschieden sich zwischen den verschiedenen Bergrevieren Meist wurde die Fundgrube halb uber und halb unter der Fundstelle bemessen Obwohl die Grossen der Fundgruben in der Regel vorgegeben waren konnte der Muter unter Umstanden mit dem Bergbeamten eine andere Grosse vereinbaren Dies war dann moglich wenn es ohne Nachteil fur den Feldnachbarn geschah Im kursachsischen Bergbau betrugen die Abmessungen jeweils 3 5 sachsische Lachter beiderseits des Ganges dem sie auf einer Lange von 42 Lachtern nach seinem Streichen und Fallen folgten Lediglich auf diesem begrenzten Teil nicht auf dem gesamten Gang wurde dem Muter das Abbaurecht verliehen jedoch stand es ihm zu weitere Grubenfelder zu muten Im Freiberger Revier betrugen die Abmessungen 60 Lachter im Obererzgebirge und in St Joachimsthal 42 Lachter in Ungarn 28 Lachter oder 4 Lehen 5 Die Lebertaler Bergordnung von 1527 sah eine Lange von 5 Lehen ANM 1 zu je 7 Bergklaftern sowie eine seitliche Ausdehnung von je 7 Bergklaftern ins Hangende und Liegende vor 6 Diese sich oberhalb und unterhalb der Fundgrube auf dem Erzgang anschliessenden Grubenfelder wurden meist als Maassen bezeichnet ihre Flache war geringer als die der Fundgruben Machte der Fundgrubner von seinem Vorrecht auf die Maassen nicht Gebrauch konnten diese anderweitig verliehen werden Eine besondere Form der Grubenfelder stellen gevierte Fundgruben dar deren Felder durch Vierung der Lagerstatte festgelegt wurden Sie fand im Eisenerz und Zinnbergbau Anwendung wenn Abbaurechte an Erzen stockformiger Lagerstatten verliehen wurden Auch beim Grubenfeld der Konigskrone Fundgrube um den Schneckenstein handelte es sich um eine Vierung In Sachsen wurde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes uber den Regalbergbau von 1851 eine neue Rechtsgrundlage fur Grubenfelder geschaffen die die bis dahin ublichen Fundgruben und Massen abloste und durch eine Festsetzung nach Masseinheiten Grubenfeldmassen die Herstellung grosserer Grubenfelder schuf Fur bereits verliehene Berggebaude erfolgte die markscheiderische Neuaufnahme des Grubenfeldes Die traditionelle Bezeichnung Fundgrube blieb als Teil vieler Grubennamen erhalten Beispiele BearbeitenFundgrube TurkSiehe auch BearbeitenZu Berechnungen der Fundgrube siehe EinlehnLiteratur BearbeitenGeorg Agricola De re metallica Basel 1556 S 55 62 Ubersetzt und bearbeitet von Georg Fraustadt und Hans Prescher Berlin 1974 S 132 141 u 735 f Willecke Raimunf Die deutsche Berggesetzgebung Essen 1977 Einzelnachweise Bearbeiten https codex isgv de codex php band cds2 13 Willecke Berggesetzgebung S 59 Heinrich Veith Deutsches Bergworterbuch mit Belegen Verlag von Wilhelm Gottlieb Korn Breslau 1871 Carl Friedrich Richter Neuestes Berg und Hutten Lexikon Erster Band Kleefeldsche Buchhandlung Leipzig 1805 Willecke Berggesetzgebung S 60 f Fraustadt Prescher S 735 f Westermann Montanregionen Anmerkungen Bearbeiten Das Lehen war im fruhen Bergbau ein Flachenmass das die Abmessung sieben Lachter Lange und sieben Lachter Breite hatte Quelle Heinrich Veith Deutsches Bergworterbuch mit Belegen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fundgrube amp oldid 234267353