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Dieser Artikel befasst sich mit dem Bergbauberuf Zur polnischen Malerin siehe Mela Muter Als Muter oder Muther bezeichnete man im Bergbau den ersten Finder eines Minerals der fur eine bestimmte Lagerstatte das Bergwerkseigentum beantragte 1 Abgeleitet wurde der Name von dem Begriff Muten was so viel wie formlich um etwas ersuchen bedeutet Ein Muter war also jemand der im Bergbau formlich um die Verleihung einer Fundgrube oder einer Massen ersuchte 2 Formalitaten BearbeitenDie Voraussetzung damit ein Muter uberhaupt tatig werden konnte war der Besitz eines gultigen Schurfscheines Dieser Schurfschein wurde durch das Bergamt ausgestellt Erst durch den Schurfschein erhielt ein Bergmann die Genehmigung auf fremdem Grund und Boden nach Bodenschatzen zu suchen 3 Nach den alten Berggesetzen konnte der sogenannte Bergbaulustige sobald er eine Lagerstatte entblosst hatte fur diese dann die Mutung einlegen Dazu musste er einen sogenannten Muthzettel in zweifacher Ausfuhrung bei der zustandigen Behorde einreichen diese war nach den alten Berggesetzen entweder das Bergamt oder das Berggericht 4 Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Berggesetzes fur die preussischen Staaten musste dieses beim Oberbergamt erfolgen Nach der sachsischen Bergordnung von 1851 hatte der Muter nach einer gultigen Mutung einen rechtlichen Anspruch auf die Verleihung des von ihm gemuteten Grubenfeldes In einigen Berggesetzen gab es auch das Finderecht dieses wurde dann spater insbesondere im osterreichischen Berggesetz abgeschafft 5 Die Mutung wurde dann je nach Bergrevier entweder durch den Bergmeister oder den Bergvogt bestatigt War der Muter aus Kostengrunden nicht in der Lage das verliehene Grubenfeld allein zu betreiben so musste er zusammen mit anderen Bergbaulustigen eine Gewerkschaft bilden 6 Lagerstattensuche BearbeitenDie Lagerstattensuche erfolgte in der Regel durch gezielte Schurfarbeiten Es war aber auch moglich dass ein Grundbesitzer rein zufallig auf seinem Grund und Boden eine Lagerstatte fand Dann hatte er in einigen Bergbaurevieren das Recht innerhalb von acht Tagen als Finder von seinem Vorrecht Gebrauch zu machen Fand ein Bergbautreibender in seiner eigenen Grube ein neues Mineral so konnte er auch hierfur eine Mutung einlegen 7 8 Bis zur Mitte des 18 Jahrhunderts war es sogar gang und gabe Lagerstatten durch Rutengehen oder Rutenschlagen mittels einer Wunschelrute zu erkunden Hierfur wurden oftmals spezielle Wunschelrutenganger angeheuert um den genauen Platz der Lagerstatte zu finden Das Schurfen nach den Bodenschatzen unternahm dann wieder der Schurfer 9 Eine weitere Moglichkeit der Lagerstattensuche war das Muten bereits bestehender Grubenfelder Wenn eine Zeche nicht bergmannisch bebaut wurde konnte sie auf Antrag eines neuen Muters durch Freifahrung wieder frei gemacht werden 10 Auch Zechen die aufgrund von Nichtzahlung der Rezessgelder ins Bergfreie gefallen waren konnte ein neuer Muter muten 11 Einzelnachweise Bearbeiten Erklarendes Worterbuch der im Bergbau in der Huttenkunde und in Salinenwerken vorkommenden technischen und in Salinenwerken vorkommenden technischen Kunstausdrucke und Fremdworter Verlag der Falkenberg schen Buchhandlung Burgsteinfurt 1869 J F L Ch Jahn Bereicherung des Hochdeutschen Sprachschatzes versucht im Gebiethe der Sinnverwandtschaft bey Adam Friedrich Bohme Leipzig 1806 H Graff L v Ronne C F Koch H Simon A Wenzel Hrsg Erganzungen und Erlauterungen des Allgemeinen Landrechtes fur die preussischen Staaten durch Gesetzgebung und Wissenschaft Funfter Band bei Georg Philipp Aderholz 1849 Johann Ferdinand Schmidt Versuch einer systematisch geordneten Darstellung des Bergrechtes im Konigreiche Bohmen Erster Band Druck und Papier von Gottlieb Haase Sohne Prag 1833 J Zentner A Renand G Spohn Hrsg Magazin fur die badische Rechtspflege und Verwaltung V Band Verlag von Tobias Loffler Mannheim 1861 Bruno Kerl Der Oberharz Druck und Verlag der Schweigerschen Buchhandlung Clausthal 1852 Berggesetz fur das Konigreich Bayern vom 20 Marz 1869 Franz sche Buch und Kunsthandlung Munchen 1869 Carl Friedrich Gottlob Freiesleben Der Staat und der Bergbau mit vorzuglicher Rucksicht auf Sachsen Zweite Auflage Verlag von Otto Wigand Leipzig 1839 Johann Gottfried Jugel Geometria Subterranea Neue verbesserte Ausgabe Buchhandler Johann Paul Kraus Wien 1773 Carl Johann Bernhard Karsten H von Dechen Grundriss der deutschen Bergrechtslehre mit Rucksicht auf die franzosische Berggesetzgebung Hande und Spener sche Buchhandlung Berlin 1828 Johann Ferdinand Schmidt Versuch einer systematisch geordneten Darstellung des Bergrechtes im Konigreiche Bohmen Erster Band Druck und Papier von Gottlieb Haase Sohne Prag 1833 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Muter amp oldid 226949053