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Der Betriebsfuhrer ist eine Aufsichtsperson im Bergbau die als leitender Angestellter fur ein ganzes Bergwerk oder fur einen grossen Teilbereich des Bergwerks verantwortlich ist 1 In der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts gehorte der Betriebsfuhrer zu den Betriebsbeamten die zur Leitung und Beaufsichtigung des Bergwerkbetriebes zustandig waren 2 Bevor Personen als Betriebsfuhrer auf einem Bergwerk tatig werden konnen mussen sie durch die Bergbehorde anerkannt werden 3 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Ausbildung 3 Aufgaben und Befugnisse 4 Hierarchie und bergrechtliche Stellung 5 Einzelnachweise 6 AnmerkungenGeschichte BearbeitenIn der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts kam es zu mehreren Gesetzesnovellen die massgeblichen Einfluss auf den Bergbau hatten 4 Durch diese neuen Gesetze wurde die staatliche Bevormundung der Bergbautreibenden aufgehoben und anstelle des Direktionsprinzips trat das Inspektionsprinzip 5 Von nun an waren die Bergwerksbesitzer selber fur die ordnungsgemasse Fuhrung und Leitung des Bergwerkbetriebes verantwortlich 6 Das war zunachst nicht so ohne Weiteres durchfuhrbar denn die einzigen auf einem Bergwerk angelegten Grubenbeamten waren die Steiger die aber nicht mit der technischen Leitung des ganzen Bergwerks betraut waren und hierfur ihre Anweisungen von den Revierbeamten des Bergamtes bekamen 7 Mit der technischen Leitung des Bergwerkbetriebes betrauten die Bergwerksbetreiber in den ersten Jahren jeweils einen erfahrenen Steiger Erst spater wurden speziell fur diese Fuhrungsaufgabe geschulte Ingenieure als Betriebsfuhrer angestellt 6 Ausbildung BearbeitenDer Betriebsfuhrer soll den Betrieb sachkundig unter Beachtung der Regeln der Bergtechnik und der bergpolizeilichen Vorschriften fuhren konnen 3 Hierfur ist in der Regel eine wissenschaftliche Ausbildung erforderlich 6 Das bedeutet dass ein angehender Betriebsfuhrer neben einer langeren Fachschulausbildung noch weitere Schulabschlusse und eine mehrjahrige Berufspraxis benotigt bevor er als Betriebsfuhrer angestellt werden kann 8 Grundvoraussetzung ist der erfolgreiche Besuch einer Steigerschule an einer vom Oberbergamt zugelassenen Bergschule oder Bergfachschule 9 Diese Schulausbildung dauert je nach Fachrichtung und Schule zwischen zwei und drei Jahren 8 Im Anschluss daran muss der angehende Betriebsfuhrer mehrere Jahre als Steiger in seinem Fachbereich tatig sein Wenn er sich in dieser Zeit fur eine hohere Stellung profiliert hat kann er einen einjahrigen Betriebsfuhrerlehrgang besuchen Das setzt jedoch voraus dass er eine fur diese Schule vorgesehene Aufnahmeprufung besteht Hat ein Steiger seine Steigerschule mindestens mit der Note Gut bestanden kann er ohne Aufnahmeprufung die Oberklasse Betriebsfuhrerlehrgang besuchen 9 In der Oberklasse werden die angehenden Betriebsfuhrer fur ihre zukunftigen Aufgaben wie Betriebsplanung Betriebsorganisation und Betriebsuberwachung geschult 8 Am Ende der Oberklasse mussen die Absolventen ihr erworbenes Wissen in einer Prufung darlegen 9 Diese Prufung erfolgt in Form einer betriebsgebundenen technischen Abschlussarbeit die von der Bergwerksdirektion des jeweiligen Pruflings vorgegeben wird 8 Nach erfolgreicher Abschlussprufung erhalten die Absolventen ein Abschlusszeugnis als Nachweis fur ihre technische und geschaftliche Befahigung zum Betriebsfuhrer 9 Die umfangreiche Ausbildung und eine entsprechende betriebliche Auswahl sind Voraussetzung dafur dass nur gewissenhafte und verantwortungsbewusste Personen in eine solche Fuhrungsperson gelangen konnen 10 Einziger Anbieter fur diesen Abschluss deutschlandweit ist die Fachschule fur Wirtschaft und Technik in Clausthal Zellerfeld 11 Die Oberklasse mit Betriebsfuhrerlehrgang wird jahrlich angeboten Die Studiendauer betragt zwei Semester Aufgaben und Befugnisse BearbeitenDie Aufgaben des Betriebsfuhrers liegen in der Betriebsplanung der Betriebsorganisation und der Betriebsuberwachung 8 Hinzu kommen Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit insbesondere die Uberwachung der Einhaltung der erlassenen Sicherheitsvorschriften 10 Ausserdem ist der Betriebsfuhrer auch zustandig Beschwerden oder dienstliche Anliegen von seinen Mitarbeitern entgegenzunehmen und diese zu bearbeiten 12 Um seine Aufgaben durchfuhren zu konnen hat der Betriebsfuhrer auch weitreichende Kompetenzen 13 So ist der Betriebsfuhrer berechtigt die Mitarbeiter fur seinen Bereich einzustellen 12 13 Ebenso hat er Mitspracherecht bei der Einstellung von Auszubildenden 14 Des Weiteren ist er zustandig fur die Ausbildung seiner ihm unterstellten Mitarbeiter Er nimmt Prufungen wie z B die Hauerprufung ab und bestellt die fur seinen Bereich erforderlichen Wettermanner und Sprengbeauftragten 9 Der Betriebsfuhrer ist auch bei der Lohngestaltung seiner ihm unterstellten Arbeitnehmer massgeblich bestimmend So verhandelt er mit den Ortsaltesten ANM 1 der jeweiligen Belegschaften das Gedinge uberpruft stichprobenartig die getanen Arbeiten und die daruber erfolgten Meldungen der Fahrsteiger und Obersteiger Des Weiteren legt er die Lohne seiner Mitarbeiter im Rahmen seiner Moglichkeiten fest und uberpruft die Lohnberechnungen der einzelnen Reviersteiger 15 Der Betriebsfuhrer kann gegenuber seinen untergebenen Mitarbeitern auch Sanktionen wie z B Lohnabzug verhangen 16 Diese Moglichkeiten hatten bis zur Gesetzesanderung nur die koniglichen Revierbeamten des Bergamtes 17 Letztendlich ist der Betriebsfuhrer auch befugt Mitarbeiter aus seinem Bereich zu entlassen 13 Hierarchie und bergrechtliche Stellung BearbeitenDer Betriebsfuhrer leitet auf kleineren Bergwerken den gesamten Betrieb auf grosseren Bergwerken gibt es mehrere Betriebsfuhrer die als Leiter den einzelnen Teilbereichen Aus und Vorrichtung Abbau Schacht und Streckenforderung Elektrobetrieb und Maschinenbetrieb vorstehen 1 Dem Betriebsfuhrer sind alle Mitarbeiter die in seinem Zustandigkeitsbereich tatig sind unterstellt 16 Jeder Betriebsfuhrer ist hierarchisch der Werksdirektion unterstellt von dieser erhalten die Betriebsfuhrer auch Weisungen 1 Bergrechtlich ist der Betriebsfuhrer fur seinen gesamten Tatigkeitsbereich verantwortlich 18 Allerdings kann der Betriebsfuhrer nicht alle Einzelheiten in seinem Verantwortungsbereich selber regeln Deshalb kann er einzelne Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten an seine ihm unterstellten Aufsichtspersonen delegieren 10 Dieses ist jedoch nur bis zu einem bestimmten Grad moglich 18 Die Ubertragung der bergrechtlichen Verantwortung auf ihm unterstellte Aufsichtspersonen kann der Betriebsfuhrer nur soweit vornehmen wie diese den Betrieb und die dortigen sicherheitsbezogenen und bergrechtlichen Belange kennen 10 Jede Aufsichtsperson ist in dem ihr ubertragenen Geschaftsbereich straf und zivilrechtlich voll verantwortlich 3 Trotzdem behalt der Betriebsfuhrer weiterhin die bergrechtliche Gesamtverantwortung fur seinen ihm unterstellten Betrieb 18 Personen die dem Betriebsfuhrer vorstehen wie z B die Werksdirektion waren nach altem Bergrecht nur dann strafrechtlich verantwortlich wenn sie die betrieblichen Aufsichtspersonen durch Handlungen oder Unterlassungen an deren ordnungsgemasser Erfullung ihrer Aufgaben gehindert hatten 3 Diese Verantwortung ist im Bundesberggesetz in den 58 und 59 neu geregelt worden mit Inkrafttreten des Bundesberggesetzes gehoren in erster Linie der Unternehmer oder die zu seiner Vertretung berechtigten Personen zum Personenkreis der Verantwortlichen Personen und sind somit voll verantwortlich fur ihren Geschaftsbereich Es konnen Teilverantwortungen an unterstellte Aufsichtspersonen abgegeben werden 19 Einzelnachweise Bearbeiten a b c Walter Bischoff Heinz Bramann Westfalische Berggewerkschaftskasse Bochum Das kleine Bergbaulexikon 7 Auflage Verlag Gluckauf GmbH Essen 1988 ISBN 3 7739 0501 7 Heinrich Veith Deutsches Bergworterbuch mit Belegen Verlag von Wilhelm Gottlieb Korn Breslau 1871 a b c d R Willecke G Turner Grundriss des Bergrechts 2 neubearbeitete und erweiterte Auflage Springer Verlag Berlin Heidelberg New York Berlin 1970 S 104 109 160 Ernst Jungst Festschrift zur Feier des funfzigjahrigen Bestehens des Vereins fur die Bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund in Essen Verlag der Berg und Huttenmannischen Zeitschrift Gluckauf Essen 1908 S 58 65 Adolf Arndt Kuno Frankenstein Hrsg Hand und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbstandigen Banden Erste Abteilung Volkswirtschaftslehre XI Band Bergbau und Bergbaupolitik Verlag von C L Hirschfeld Leipzig 1894 S 78 84 a b c Verein fur bergbauliche Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund Hrsg Wirtschaftliche Entwicklung des Niederrheinisch Westfalischen Steinkohlen Bergbaues in der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts Erster Teil Springer Verlag Berlin Heidelberg 1904 S 33 43 Helmuth Trischler Steiger im deutschen Bergbau Zur Sozialgeschichte der technischen Angestellten 1815 1945 Beck Munchen 1986 ISBN 3 406 32995 0 S 32 111 a b c d e Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl Hrsg Die Ausbildung des technischen Aufsichtspersonals Unter Tage im Kohlenbergbau der Gemeinschaft Bericht uber die Studientagung vom 4 bis 5 Juni 1959 in Luxemburg Luxemburg 1960 S 18 24 25 a b c d e Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl Hrsg Die Berufsausbildung im Steinkohlenbergbau der Lander der Gemeinschaft Luxemburg 1956 S 46 47 54 72 84 98 110 206 212 392 402 403 a b c d K Bax Die Ausgestaltung der Unfallverhutungsarbeit im Ruhrbergbau In Gluckauf Berg und Huttenmannische Zeitschrift Verein fur die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund Hrsg Nr 30 73 Jahrgang 24 Juli 1937 S 685 692 Ingenieur FWT Clausthal Zellerfeld Abgerufen am 20 November 2022 a b Fritz Konrad Kruger Die okonomischen und sozialen Verhaltnisse in der Braunkohlenindustrie der Niederlausitz in ihrer Entwicklung bis zur Gegenwart Verlag von Ferdinand Enke Stuttgart 1911 S 150 151 a b c Wilfried Rudloff Jens Flemming Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 II Abteilung 4 Band von der kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II 1881 1890 DZA Druckerei zu Altenburg GmbH Mainz 2008 S 165 168 169 433 434 457 534 Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl Hrsg Die Berufsausbildung im Eisenerzbergbau der Lander der Gemeinschaft Luxemburg 1959 S 40 60 87 Franz Dohmen Das Gedingewesen im Bergbau Springer Verlag Berlin Gottingen Heidelberg Berlin Gottingen Heidelberg 1953 S 37 41 58 a b Lorenz Pieper Die Lage der Bergarbeiter im Ruhrgebiet J G Cotta sche Buchhandlung Nachfolger Stuttgart und Berlin 1903 S 23 29 35 49 58 60 69 92 101 Anweisung in welchen Fallen und wie die Grubenbeamten und Bergleute von den koniglichen Revierbeamten zu bestrafen sind Gedruckt bei G D Badeler Essen 1824 S 2 8 a b c E Muller Uber die Verantwortlichkeit der Oberbeamten eines Bergwerks aus 73 bis 76 des Allgemeinen Berggesetzes und 151 Abs 1 der Reichs Gewerbe Ordnung In Gluckauf Berg und Huttenmannische Wochenschrift Verein fur die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund Hrsg Nr 2 XXXVII Jahrgang 12 Januar 1901 S 21 25 Bundesberggesetz BBergG 1 Auflage Antiphon Verlag Frankfurt am Main 2018 ISBN 978 3 7314 0991 5 S 63 64 Anmerkungen Bearbeiten Der Ortsalteste ist ein von der Arbeitergruppe eines Betriebspunktes gewahlter Sprecher der die Mannschaft in Lohn und Gedingefragen und in Fragen der Arbeitsausfuhrung vertritt Quelle Walter Bischoff Heinz Bramann Westfalische Berggewerkschaftskasse Bochum Das kleine Bergbaulexikon Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Betriebsfuhrer Bergbau amp oldid 237005473