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Das Direktionsprinzip war vom 17 bis Mitte des 19 Jahrhunderts das beherrschende Organisationsprinzip im Bergbau in Kontinentaleuropa 1 Vorbilder fur dieses burokratische System der staatlichen Lenkung der Bergwerksbetriebe waren die Bergordnung von St Annaberg aus dem Jahr 1509 und die Bergordnungen St Joachimsthal aus den Jahren 1541 und 1548 2 In Frankreich wurde das Direktionsprinzip nicht angewendet da das franzosische Bergrecht keine Bevormundung der Bergbaubetriebe durch die Bergbehorde vorsah 3 In den deutschen Staaten wurde das Direktionsprinzip in der Mitte des 19 Jahrhunderts zugunsten des Inspektionsprinzips aufgegeben 4 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Geschichte 2 Vor und Nachteile des Direktionsprinzips 2 1 Vorteile 2 2 Nachteile 3 Auswirkungen 3 1 Auf die Bergleute 3 2 Auf die Bergbauunternehmer 3 3 Auf die Behorden 4 Einzelnachweise 5 Weblinks 6 AnmerkungenGrundlagen und Geschichte BearbeitenErste deutliche Anfange des Direktionsprinzip gab es bereits im Freiberger Bergrecht des 14 Jahrhunderts ANM 1 und in den Harzer Ordnungen 2 Im spaten Mittelalter hatte es bereits eine Wandlung bei der Gesellschaftsform der Bergwerke vom Eigenlohnerbetrieb hin zur Gewerkschaftlichen Zeche gegeben 5 Es gab jedoch keine grosseren Bergwerke sondern nur eine Vielzahl von kleinen und unbedeutenden gewerkschaftlichen Bergwerken 3 Anfang des 17 Jahrhunderts kam der Bergbau an vielen Orten in Mitteleuropa komplett ANM 2 zum Erliegen 6 Aufgrund dieses unentwickelten und hilflosen Zustandes in dem sich der Bergbau zu dieser Zeit befand wurde im Bergbau nach und nach das Direktionsprinzip eingefuhrt 3 Mit dem Direktionsprinzip verfolgte der Staat die Ziele den Bergbau und die dazugehorige Industrie als Steuerquellen des Staates zu kontrollieren und zudem eine Erhohung der Steuereinnahmen zu erzielen 7 Seit dem Dreissigjahrigen Krieg wurde das Direktionsprinzip verstarkt angewendet und war ein Instrument der merkantilistischen Wirtschaftspolitik der Staaten 1 Durch neue Bergordnungen die die Rechtsgrundlage fur ein burokratisches Bevormundungssystem lieferten gewann der Staat immer mehr Einfluss auf die Bergwerke 2 Im Laufe der Jahre gingen viele ehemals gewerkschaftliche Zechen in Staatsbetriebe sogenannte herrschaftliche Zechen uber 5 Bis zum Jahr 1766 hatte sich das Direktionsprinzip im gesamten preussischen Zustandigkeitsbereich durchgesetzt 8 Dennoch gab es einige Bergreviere in denen die Gewerken uber ein halbes Jahrhundert lang Widerstand gegen die Umgestaltung des Bergbaus leisteten 9 Anfang des 19 Jahrhunderts wurde auch in den Revieren Essen Werden und Rellinghausen unter Einsatz von Militar trotz erbitterten Widerstandes der Bergbautreibenden das Direktionsprinzip eingefuhrt 10 Durch das Direktionsprinzip wurde das gesamte Bergbauwesen einer strengen staatlichen Bewilligung Kontrolle und Aufsicht unterstellt 1 Die ehemals gewerkschaftlichen Zechen wurden zwar formal als solche weitergefuhrt durch den Eingriff des Staates wurden die Rechte der Gewerken aber massiv beschrankt 5 Die Bergwerksbesitzer wurden im Laufe der Jahre samtlicher wirtschaftlicher und technischer Leitung enthoben und diese an die staatlichen Beamten ubertragen 9 Das Direktionsprinzip wurde bis zur Mitte des 19 Jahrhunderts angewendet indem die von der Bergbehorde dafur eingesetzten Bergbeamten nach einem einheitlichen Plan zugunsten der Gesamtwirtschaft die Entwicklung des Bergbaus forderten 11 Im Zuge der verstarkten Industrialisierung und der damit immer mehr erforderlichen schnellen und am Markt ausgerichteten Entscheidungen wurde das Direktionsprinzip zu schwerfallig 12 Nach mehreren Gesetzesanderungen und Erlass von neuen Gesetzen wurde das Direktionsprinzip am 21 Mai des Jahres 1860 formlich aufgehoben und die Kompetenzen der Bergbehorde auf hoheitliche Aufgaben reduziert 13 Vor und Nachteile des Direktionsprinzips BearbeitenVorteile Bearbeiten Durch das Direktionsprinzip wurden die mittelalterlichen teils die wirtschaftliche Entwicklung stark hemmenden Vorschriften und Brauche abgeschafft veraltete Produktionstechniken verbessert und eine straffere zielorientierte dem gesamtwirtschaftlichen Nutzen verantwortliche Fuhrung und leistungsfahige Kontrolle des gesamten Bergbaus eingefuhrt 14 Durch das Direktionsprinzip wurde eine Lenkung der vorhandenen oder notwendiger gemeinsamer Kapazitaten moglich z B gemeinsame Wasserhaltungen fur mehrere nebeneinander liegende Bergbaubetriebe und die wirtschaftliche Entwicklung des Staates gefordert 6 Technische Entwicklungen und Neuerungen zum Beispiel der Einsatz von Dampfmaschinen konnten schneller umgesetzt werden ubergreifende wissenschaftliche Forschungen wurden teilweise erst ermoglicht 10 Das kurzfristige Gewinndenken der kleinen Bergbauunternehmer fuhrte verstarkt zum Raubbau was in verschiedenen Fallen nicht ausreichend verhindert wurde konnte nun durch die staatliche Aufsicht und Lenkung teilweise behoben werden 6 Nachteile Bearbeiten Das Direktionsprinzip forderte einen zunehmenden Burokratismus und eine ubermassige staatliche Einmischung auch in kleinste betriebswirtschaftliche und technische Fragen 15 Dies machte sich insbesondere dort bemerkbar wo Bergwerke wuchsen und grossere Kapitalmengen fur den Tiefbau benotigt wurden 16 Die zunehmende Industrialisierung forderte somit rasche und marktorientierte Entscheidungen die von der staatlichen Burokratie nicht mehr im notwendigen Mass erbracht werden konnten Dadurch wurde das Direktionsprinzip fur die weitere volkswirtschaftliche Entwicklung zum Hemmnis und es musste entsprechend angepasst werden 16 Letztendlich wurde das Direktionsprinzip durch das Aufsichtsprinzip Inspektionsprinzip ersetzt 3 Auswirkungen BearbeitenAuf die Bergleute Bearbeiten Fur die Bergleute gab es durch die Einfuhrung des Direktionsprinzip schwerwiegende Anderungen bei der Arbeitszeit der Bezahlung und der Disziplinierung 9 Einerseits hatten sie durch die staatliche Lenkung eine Art Staatsbeamtenstellung 17 denn der Staat sorgte durch die Reglementierung der Bergwerke fur die Sicherstellung des Unterhalts der Bergleute 6 Anderseits wurde ihnen aber auch mehr abverlangt indem die tagliche Arbeitszeit erhoht wurde und es teilweise zu Lohnsenkungen kam 9 Zudem wurden in verschiedenen Bergrevieren die in den Bergfreiheiten des 16 Jahrhunderts verankerten Rechte im Laufe der Jahre immer starker eingeschrankt 5 Trotzdem gab es auch Bergbauregionen in denen diese teilweise fortbestanden wie z B in einem kleinen Teil des Konigreichs Hannover in dem die Bergleute auch weiterhin Privilegien wie z B eine Steuerbefreiung genossen 18 Hinzu kam dass viele der im Bergbau Beschaftigten selbst noch um das Jahr 1800 in landwirtschaftliche Verhaltnisse ANM 3 eingebunden waren 19 Durch das Ermoglichen der Schichtarbeit und der jahrlichen Begrenzung des Einsatzes im Bergbau blieb den Bergleuten zudem Zeit fur andere Tatigkeiten ANM 4 ausserhalb des Bergbaus 9 Diese Arbeitsverhaltnisse waren somit keine eindeutigen ANM 5 Lohnarbeitsverhaltnisse 19 Um den Bergleuten den Wechsel zu einem Arbeitsplatz auf einem anderen Bergwerk zu erschweren war der Arbeitsplatzwechsel nur moglich wenn er vom Bergamt genehmigt ANM 6 wurde 9 Auf die Bergbauunternehmer Bearbeiten Fur die Unternehmer bedeutete dieses Prinzip dass ihre Aufgabe im Wesentlichen darin bestand wenn moglich Betriebsgewinne zu erwirtschaften 8 Aber selbst hier mischte sich der Staat ein indem er die Ausbeute als Vorrat im Zehnten anlegte ANM 7 um eine Rucklage fur schlechte Zeiten zu haben 5 Der Einfluss des Staates ging soweit dass es untersagt war dass die Gewerken weder verwandt waren mit den auf ihrem Bergwerk arbeitenden Bergleuten oder Beamten noch durften sie in einem Abhangigkeitsverhaltnis zueinander stehen 9 Auf Verlangen der Bergbehorde waren die Bergwerksbesitzer verpflichtet Zuschusse zum Betriebskapital die Zubussen aus ihrem Privatvermogen zu zahlen 16 Des Weiteren mussten die Unternehmer an den Staat fur die Dienstleistungen der Beamten immer hoher werdende Abgaben wie z B das Quatembergeld zahlen 2 Viele Grossgewerken verkauften daraufhin ihre Kuxe und investierten ihr Kapital in andere Geschaftsbereiche 6 Auf die Behorden Bearbeiten Durch das Direktionsprinzip wurden den Bergbehorden im Rahmen ihres Direktionsrechts eine Vielzahl von unternehmerischen Kompetenzen ubertragen 9 Die Bergbehorden hatten nun nicht mehr nur die Aufgabe die bergpolizeiliche Aufsicht auszuuben sondern sie leiteten die privaten Bergwerke 20 Die Bergbehorde war befugt den Absatz und auch die Preisbildung vorzuschreiben 7 Die fur diesen Bereich zustandigen Schichtmeister waren auch zustandig fur die Auslohnung der Bergleute 9 Der Schichtmeister wurde von der Bergbehorde an oder abgelegt und von den zustandigen Berggeschworenen in seiner Arbeit kontrolliert 15 Zudem bestimmte die Bergbehorde ob ein erwirtschafteter Uberschuss an die Bergwerkseigentumer ausbezahlt wurde oder ob und wann diese eine Zubusse zahlen mussten 16 Des Weiteren war die Bergbehorde auch zustandig fur die Festlegung der Arbeitslohne und die An und Ablegung der Steiger und Bergleute 20 Die Bergbehorden waren zustandig fur die technische Entwicklung und die Ausweitung des Bergbaus 21 Fur die Arbeitsorganisation waren die Steiger zustandig sie organisierten auch den technischen Ablauf des Betriebes 9 Die fur die Betriebsfuhrung erforderlichen Betriebsplane wurden von den zustandigen Berggeschworenen unter Mitwirkung der Steiger entworfen 15 Letztendlich waren die Bergbehorden auch zustandig fur die Sicherheit und Gesundheit der in den Bergwerken arbeitenden Bergleute 22 Diese ubertrugen die Verantwortung auf die Steiger die dann bei Unfallen der Bergleute zur Verantwortung gezogen wurden 15 Ebenfalls oblag den Bergbehorden die Disziplinierung der Bergleute bei von den Steigern gemeldeten Verstossen der Bergleute 9 Einzelnachweise Bearbeiten a b c Jens Heckl Landesarchiv Nordrhein Westfalen Hrsg Quellen zum Bergbau in Westfalen Digital Print Witten Dusseldorf 2010 ISBN 978 3 932892 28 8 S 25 28 63 a b c d Otto Hue Die Bergarbeiter Historische Darstellung der Bergarbeiter Verhaltnisse von der altesten bis in die neueste Zeit erster Band Verlag von I H W Dietz Nachf Stuttgart 1910 S 172 173 a b c d Wilhelm Schluter Das Allgemeine Berggesetz fur die Preussischen Staaten von 1865 bis 1925 In Gluckauf Berg und Huttenmannische Zeitschrift Verein fur die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund Hrsg Nr 41 61 Jahrgang 10 Oktober 1925 S 1278 1282 Vgl dazu zum Beispiel das Allgemeine Berggesetz fur die Preussischen Staaten ABG vom 24 Juni 1865 Das Gesetz uber den Regalbergbau im Konigreich Sachsen vom 22 Mai 1851 loste die Bergordnung Kurfurst Christians vom 12 Juni 1589 ab hielt aber noch am Direktionsprinzip fest Erst durch das Allgemeine Berggesetz fur das Konigreich Sachsen vom 16 Juni 1868 in Kraft getreten am 3 Januar 1869 wurde das Direktionsprinzip weitgehend abgeschafft a b c d e Wilfried Liessmann Historischer Bergbau im Harz 3 vollstandig uberarbeitete und erweiterte Auflage Springer Verlag Berlin und Heidelberg 2010 ISBN 978 3 540 31327 4 S 29 32 178 a b c d e Sabine Paehr Kupfer Blei und Silbergewinnung Mitteleuropaisches Huttenwesen in der Fruhen Neuzeit Eine vergleichende Darstellung wissenschaftlicher Fachliteratur Genehmigte Dissertation an der Philosophischen Fakultat der Gottfried Wilhelm Leibniz Universitat Hannover Hannover 2018 S 30 32 a b Michael Scherm Kleine und mittelstandische Betriebe in unternehmerischen Netzwerken Die Reidemeister auf der Volme im vor und fruhindustriellen Metallgewerbe der Grafschaft Mark Inaugural Dissertation an der Philosophischen Fakultat III der Universitat Regensburg Regensburg 2006 S 150 151 a b Tilo Cramm Joachim Huske Bergmannssprache im Ruhrrevier 5 uberarbeitete und neu gestaltete Auflage Regio Verlag Werne 2002 ISBN 3 929158 14 0 a b c d e f g h i j k Ralf Volkert Stadt Witten Hrsg Geschichte des markischen Steinkohlenbergbaus Von den Anfangen bis zur Bergrechtsreform 1865 Druck Stadt Witten Witten 1986 S 35 49 a b Walter Buschman Zechen und Kokereien im rheinischen Steinkohlenbergbau Aachener Revier und westliches Ruhrgebiet Gebruder Mann Verlag Berlin 1998 ISBN 3 7861 1963 5 S 28 34 35 Barbara Dorothea Michels Fachbeamtentum und burgerliche Vergesellschaftung der Berg und Huttenmannische Verein Dissertationsschrift an der Ruhr Universitat Bochum Bochum 2012 S 25 36 37 Kerstin Theil Die Rechtsnachfolge in Bergbauberechtigungen und Betriebsplanzulassungen nach dem Bundesberggesetz Zugleich eine exemplarische Untersuchung der Rechtsnachfolge in umweltrechtliche Anlagen und Produktzulassungen Gottinger Schriften zum offentlichen Recht Band 14 Universitatsverlag Gottingen Gottingen 2019 ISBN 978 3 86395 404 8 S 97 99 R Willecke G Turner Grundriss des Bergrechts 2 neubearbeitete und erweiterte Auflage Springer Verlag Berlin Heidelberg New York Berlin 1970 S 13 17 145 Karl Heinz Ludwig Einkommen und Lohne von Knappen und Arbeitern in der europaischen Montankonjunktur des 15 16 Jahrhunderts In Johannes Kunisch Klaus Luig Peter Moraw Volker Press Hrsg Zeitschrift fur historische Forschung 14 Band Verlag von Duncker amp Humblot Berlin 1987 S 385 388 391 401 404 a b c d Verein fur bergbauliche Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund Hrsg Wirtschaftliche Entwicklung des Niederrheinisch Westfalischen Steinkohlen Bergbaues in der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts Erster Teil Springer Verlag Berlin Heidelberg 1904 S 21 29 a b c d Landwirtschaft und Bergbau Zur Uberlieferung der Quellen in rheinischen Archiven Rheinland Verlag GmbH in Kommission bei Dr Rudolf Habelt GmbH Koln 1996 ISBN 3 7927 1559 7 S 146 149 150 Adolf Arndt Kuno Frankenstein Hrsg Hand und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbstandigen Banden Erste Abteilung Volkswirtschaftslehre XI Band Bergbau und Bergbaupolitik Verlag von C L Hirschfeld Leipzig 1894 S 78 84 Wilhelm Schluter Das Recht der Arbeitervertretungen beim Bergbau in Preussen In Gluckauf Berg und Huttenmannische Zeitschrift Verein fur die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund Hrsg Nr 48 54 Jahrgang 30 November 1918 S 733 736 a b Toni Pierenkemper Michael J Kendzia Der vormoderne Allokationsprozess von Arbeit in Deutschland Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit IZA DP No 4962 Mai 2010 S 24 25 a b Gerhard Gebhardt Ruhrbergbau Geschichte Aufbau und Verflechtung seiner Gesellschaften und Organisationen Verlag Gluckauf Essen 1957 S 6 8 14 16 Werner Sombart Der moderne Kapitalismus Historisch systematische Darstellung des gesamteuropaischen Wirtschaftslebens von seinen Anfangen bis zur Gegenwart sechste Auflage zweiter Band Das europaische Wirtschaftsleben im Zeitalter des Fruhkapitalismus vornehmlich im 16 17 und 18 Jahrhundert Verlag von Funcker amp Humblot Munchen und Leipzig 1924 S 176 179 Dirk Warmbrunn Arbeits und Gesundheitsschutz Entwicklung des Arbeits und Gesundheitsschutzes ein bergbehordlicher Ruckblick von den Anfangen des Preussischen Berggesetzes bis zur Beendigung des Steinkohlenbergbaus In Ministerium fur Wirtschaft Innovation Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein Westfalen Hrsg Jahresbericht 2018 der Bergbehorden des Landes Nordrhein Westfalen November 2019 Dusseldorf S 91 93 Weblinks BearbeitenMichael Fessner Der markische Steinkohlenbergbau zur Zeit Dr Carl Arnold Kortums Staatliche Bergverwaltung und Knappschaftsgrundung Wiederhergestellt mit Archive org am 5 Februar 2021 Anmerkungen Bearbeiten Den Gewerken im Freiberger Bergrevier wurde bereits bis zum Ende des 15 Jahrhunderts die Direktion aufgezwungen Dieser Wirtschaftsdirigismus wurde anschliessend auch im Obererzgebirge durchgesetzt Quelle Karl Heinz Ludwig Einkommen und Lohne von Knappen und Arbeitern in der europaischen Montankonjunktur des 15 16 Jahrhunderts Bereits um das Jahr 1600 war die bergbauliche Produktion in Mitteleuropa um 2 3 der bisher geforderten Mengen gesunken Quelle Sabine Paehr Kupfer Blei und Silbergewinnung Mitteleuropaisches Huttenwesen in der Fruhen Neuzeit Mit diesen landwirtschaftlichen Verhaltnissen war gemeint dass die Bergleute beispielsweise wie in Oberschlesien in gutsherrschaftlich feudale Verhaltnisse eingebunden waren Quelle Toni Pierenkemper Michael J Kendzia Der vormoderne Allokationsprozess von Arbeit in Deutschland Ahnlich war es auch an der Ruhr oder der Saar wo sie als Kotter noch einen kleinen Bauernhof betrieben Quelle Ralf Volkert Stadt Witten Hrsg Geschichte des markischen Steinkohlenbergbaus Da die damaligen Bergleute noch teilweise in eine Beschaftigung in der Landwirtschaft eingebunden waren waren die Behorden gezwungen dieses bei der Arbeitszeit zu berucksichtigen Um die Felder bestellen und ernten zu konnen wurde die jahrliche Arbeitszeit dieser Bergleute auf neun Monate reduziert Dies wurde spater in der zweiten Halfte des 18 Jahrhunderts auch in einer Verordnung geregelt Quelle Ralf Volkert Stadt Witten Hrsg Geschichte des markischen Steinkohlenbergbaus Dies wurde erst im Laufe des 19 Jahrhunderts durch eine Liberalisierung des Bergrechts geandert was wiederum dazu fuhrte dass der Bergmann zum Bergarbeiter also zum klassischen Lohnarbeiter wurde Quelle Toni Pierenkemper Michael J Kendzia Der vormoderne Allokationsprozess von Arbeit in Deutschland Die Genehmigung durch das Bergamt wurde nur erteilt wenn der Bergmann zum einen eine 14 tagige Kundigungsfrist einhielt und zum anderen wenn er einen Abkehrzettel erhielt Ohne den Abkehrzettel war ein Wechsel auf ein anderes Bergwerk somit nicht moglich Quelle Ralf Volkert Stadt Witten Hrsg Geschichte des markischen Steinkohlenbergbaus Die Ausbeute wurde von den Behorden solange den Gewerken vorenthalten bis sich eine vom Bergamt bestimmte Mindestsumme z B 10 000 Gulden angesammelt hatte Erst dann erfolgte eine anteilige Gewinnausschuttung an die Gewerken Quelle Wilfried Liessmann Historischer Bergbau im Harz Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Direktionsprinzip amp oldid 237085428