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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Kux Begriffsklarung aufgefuhrt Ein Kux fruher auch Stamm oder Schicht genannt ist der bestimmte ideelle Anteil an einem Bergwerk das in der Rechtsform einer bergrechtlichen Gewerkschaft betrieben wird 1 Die Namensherkunft des Wortes Kux ist nicht eindeutig geklart In alteren Schriften verwendete man den Begriff Kukus 2 Abgeleitet wird dies aus dem mittellateinischen Wort cuccus dieser Begriff wird bereits in einer Urkunde aus dem Jahr 1327 erwahnt 3 Kux der Gewerkschaft Morgenstern in Zwickau Sachsen 1920 VorderseiteKux der Gewerkschaft Morgenstern in Zwickau Sachsen 1920 RuckseiteKux Schein der Gewerkschaft Grube Glanzenberg Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Rechtliche Konsequenzen 3 Kuxarten 4 Kux nach neuem Bergrecht 5 Kuxanzahl pro Objekt 6 Handhabung der Freikuxe 7 Weblinks 8 Einzelnachweise 9 AnmerkungenGrundlagen BearbeitenNach den alten Berggesetzen war ein Muter verpflichtet ein ihm verliehenes Grubenfeld bergmannisch zu bearbeiten ansonsten drohte die Freifahrung 4 Die Kosten dafur konnte ein Einzelner oftmals nicht alleine tragen 5 Zudem war das unternehmerische Risiko sehr hoch und fur Einzelpersonen kaum kalkulierbar 6 Aus diesem Grund wurden die Bergwerke in ideelle Anteile geteilt und die Anteilscheine die Kuxe an Privatpersonen verkauft 5 Die Aufteilung war auf vielfache Weise moglich 3 Basis fur die Aufteilung waren die romischen Einheiten im Gewichts und Munzwesen Hierbei wurde das Ganze in Zwolftel geteilt sodass jeder Anteilseigner eine bestimmte Anzahl an Zwolfteln 1 12 2 12 3 12 usw vom Bergwerk gemass seinen Anteilscheinen besass Um eine noch weiter gehende Gliederung zu erreichen wurde eine Unterteilung vorgenommen sodass man auch Unterteile von Zwolfteln besitzen konnte Dadurch war es moglich die Bergwerke in entsprechende ideelle Anteile aufzuteilen Die Aufteilung konnte so auch in 16 32 64 Teile erfolgen Die maximale Anzahl der Anteilsscheine lag zunachst bei 128 7 Zu diesen 128 Kuxen kam in Marienberg regelmassig noch ein 129 Kux wohl fur das Armenwesen der Stadt hinzu 8 Viele Zechen zahlten daruber hinaus einen 130 3 Kux als wohl freiwillige soziale Abgabe oder Stiftung die fur Kirchenbau arme Schuler oder fur das Spital verwendet wurde 8 Der Wert eines Kuxscheines hing vom jeweiligen Zustand des Bergwerkes ab 9 Die Kuxe von guten und ertragreichen Gruben waren mehr als 100 Reichstaler wert die Kuxe kleinerer Bergwerke waren oftmals wertlos 5 Rechtliche Konsequenzen BearbeitenUrsprunglich waren Kuxe nach den alteren Berggesetzen ideelle Bodenrechte an einem Bergwerk oder einem Erbstollen 10 Die Kuxe hatten rechtlich gesehen die Eigenschaften von unbeweglichen Sachen 3 Das erste Mal taucht der Begriff 1474 in einer Urkunde von Kurfurst Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen auf 11 Kuxe waren nach dem preussischen Berggesetz nicht weiter teilbar 9 Nach dem Allgemeinen Berggesetz fur das Konigreich Sachsen aus dem Jahr 1868 war die Teilung der Kuxe erlaubt jedoch durfte die Teilung nur in 100 gleiche Teile erfolgen 3 Im Unterschied zu Aktionaren waren die Gewerken also die Inhaber von Kuxen zur Zubusse verpflichtet hatten also eine Nachschusspflicht wenn die Gewerkschaft Kapital benotigte 5 Diese Zubusseverpflichtung der Gewerken wurden von den Bergbeamten konsequent nachverfolgt und konnte letztendlich bei Nichterbringung der Zubusse zum Verlust der Kuxe der saumigen Gewerken fuhren 7 War der Kuxinhaber nach Fristablauf nicht in der Lage seine Schulden zu begleichen so wurden seine Kuxe ins Retardat ANM 1 gesetzt 12 Kuxe die ins Retardat gesetzt worden waren bezeichnete man als Retardatkuxe 3 Es konnte geschehen dass Kuxe fur nicht mehr bestehend erklart wurden und das Eigentum an ihnen aufgehoben wurde 3 Man nannte dieses die Kuxe caducieren 10 3 Wollte ein Gewerke seiner Zubusseverpflichtung entgehen so konnte er auch freiwillig auf seine Kuxe verzichten 13 Jedem Gewerken stand es auch frei seine Kuxe einem anderen zum Kauf zu uberlassen 14 Durch die Nutzung dieses Abandonrechtes konnten weitere rechtliche Schritte vermieden werden 15 Letztendlich kam es dann bei einer Erhohung der Zubusse dazu dass die meisten Gewerken ihre Kuxe zuruckgaben 5 Kuxe wurden vom Bergschreiber im Bergbuch eingetragen 3 Spater ging man dazu uber Kuxe wie Inhaberaktien frei handelbar zu gestalten 15 Fur den Handel mit Kuxen waren vereidigte Zwischenhandler die Kuxkranzler zustandig 1 Im 16 Jahrhundert waren Kuxe verbreitete Spekulationsobjekte 5 Ein damals bedeutender Handelsplatz war die Nurnberger Borse 16 Eine eigene Kuxborse bestand vor dem Zweiten Weltkrieg in Essen Seit der 1985 durchgefuhrten Zwangsumwandlung aller bergrechtlichen Gewerkschaften in andere Unternehmensformen existieren in Deutschland keine Kuxe mehr 17 Kuxarten BearbeitenJe nach Verwendung unterschied man verschiedene Kuxe 3 So gab es zunachst einmal die Zubussekuxe diese Kuxe konnten von Privatpersonen erworben werden 5 Kuxe der Ausbeutezechen nannte man Ausbeutekux 10 Da diese Kuxe im Besitz der Gewerken waren bezeichnete man sie auch als Gewerkenkux 3 Die Kuxe die an den Landesherrn ausgegeben wurden nannte man Erbkuxe 5 Den Eigentumern auf dessen Grund und Boden eine Fundgrube lag stand eine Entschadigung zu 3 Diese Entschadigung konnte in Form von Kuxen getatigt werden 10 Solche Kuxe bezeichnete man als Grundkux oder auch Ackerkux 3 Eine Sonderform des Kuxes waren die Freikuxe 10 Fur diese Kuxe bestanden fur die Besitzer keine Zubussepflichten jedoch wurden die Ertrage an den Besitzer gegeben 18 Je nachdem in wessen Hand diese Freikuxe waren bekamen diese Freikuxe eine besondere Bezeichnung 10 Freikuxe die fur die Armenkasse des Ortes bestimmt waren nannte man Armenkux 3 Freikuxe die im Besitz von Kirchen Krankenhausern oder Schulen waren 10 bezeichnete man als fromme 3 oder heilige Kuxe 10 Kirchenkuxe wurden auch als Pfaffenkux bezeichnet 3 Knappschaftskuxe waren Freikuxe die im Besitz der Knappschaftskasse waren 10 Fur die Verpflichtung das benotigte Holz fur die Grubenzimmerung unentgeltlich abzugeben erhielt der Grundstuckseigentumer ein Freikux das als Holzkux bezeichnet wurde 3 Die Freikuxe hatten keinerlei Stimmrecht bei Betriebs und Haushaltsangelegenheiten 10 3 Kux nach neuem Bergrecht BearbeitenNach dem neuen Bergrecht war der Kux ein Anteil an dem Inbegriff eines gewerkschaftlichen Vermogens mit der Eigenschaft einer beweglichen Sache 10 Die Aufteilung der Kuxe erfolgte strikt nach dem Dezimalsystem und nicht wie bei den Kuxen alten Rechtes nahezu willkurlich 9 Die Anzahl der Kuxe pro Gewerkschaft war auf 100 festgesetzt 15 Diese Anzahl war in der Regel nicht teilbar 10 Allerdings konnte die Zahl der Kuxe durch Gewerkschaftsstatut auf 1000 Kuxe oder ein Vielfaches von 1000 erhoht werden 19 Dies lag darin begrundet dass ein Kux mehreren Personen zum Miteigentum gehoren konnte 15 Die Hochstzahl der Kuxe war jedoch auf 10 000 begrenzt 19 Allerdings konnte die Teilung auf mehr als 100 Kuxe von behordlicher Seite untersagt werden wenn zwingende Grunde ANM 2 gegen eine Teilung sprachen 9 Samtliche Kuxinhaber wurden in ein als Gewerkenbuch bezeichnetes Verzeichnis welches vom Reprasentanten der Gewerkschaft gefuhrt wurde eingetragen 15 Auf Verlangen konnte jeder Gewerke vom Reprasentant einen Kuxschein ausgestellt bekommen 10 Dieser Kuxschein war ein Wertpapier das den Zweck hatte die Mitgliedschaft und das Beteiligungsverhaltnis in glaubhafter Form zu beurkunden 15 Der Kuxschein namentlich durfte niemals auf den Inhaber ausgestellt werden 10 Er musste stets auf den Namen des im Gewerkenbuch eingetragenen Eigentumers ausgestellt werden 15 Die Erneuerung eines Kuxscheines konnte in der Regel nur gegen Ruckgabe des alten Scheines erfolgen 10 Ging ein Kuxschein verloren musste dieser mittels Aufgebotsverfahren durch das Amtsgericht fur kraftlos erklart und erst danach erneut ausgestellt werden 15 Kuxanzahl pro Objekt BearbeitenDie Anzahl der Kuxe wurde in den einzelnen Bergbauregionen und zeitlichen Epochen unterschiedlich gehandhabt 3 Ihre Zahl lag zwischen 60 und 135 Stuck 5 Die Anzahl der Kuxe eines Bergwerkseigentums erfolgte somit nach den alten Berggesetzen mehr oder weniger willkurlich 9 Im Oberharz war es erlaubt pro Bergwerk anfangs nur bis zu 60 Kuxe auszugeben und erst spater die Kuxanzahl auf 128 zu erhohen 20 Im einseitigen Harz wurden entweder 128 oder 130 und teilweise sogar 135 Kuxe ausgegeben Davon entfielen 124 Kuxe an die Gewerken 4 Erbkuxe bekam der Landesherr und 2 Freikuxe waren fur soziale Zwecke vorgesehen 5 Durch das preussische Berggesetz vom 24 Juni 1865 wurde die Anzahl der Kuxe auf 100 festgesetzt 19 Allerdings war es moglich diese Anzahl durch Gewerkschaftsstatut auf 1000 festzulegen 9 Spater war es auch moglich deutlich mehr Kuxe auszugeben 19 Fur das Konigreich Sachsen bestimmten lediglich die Gewerkschaftsstatuten die Anzahl der Kuxe 3 Handhabung der Freikuxe BearbeitenDer Umgang mit den Freikuxen wurde in den einzelnen Bergordnungen recht unterschiedlich geregelt 10 In den alteren Bergordnungen war es mit einigen Ausnahmen ublich einige Freikuxe pro Bergwerk auszugeben 3 Allerdings gab es Unterschiede in der Anzahl der Freikuxe 10 In den Berggesetzen von Osterreich Anhalt Dessau Lippe Detmold Braunschweig und Gotha waren Freikuxe uberhaupt nicht vorgesehen 3 Weiter gab es Bergreviere in denen sieben Freikuxe ausgegeben werden mussten in anderen Bergrevieren wurden wiederum nur vier Freikuxe ausgegeben 14 Die zusatzlichen Belastungen die sich durch die Freikuxe fur die Gewerken ergaben fuhrten oftmals zu Streitigkeiten In den neueren Berggesetzen wurde die Handhabung der Freikuxe neu geregelt So wurden z B im Berggesetz fur das Grossherzogtum Sachsen Weimar Eisenach vom 22 Juni 1857 alle Freikuxe fur Kirchen Schulen Pfarreien milde Stiftungen und Stadte aufgehoben In Preussen wurden durch das Knappschaftsgesetz vom 10 April 1854 die beiden Freikuxe fur die Knappschafts und Armenkasse aufgehoben Im Furstentum Schwarzburg Meiningen wurden per Gesetz vom 21 Juli 1865 die Freikuxe fur den Fiskus aufgehoben In Baiern und in Sachsen Meiningen wurden durch die Anderungen der dortigen Berggesetze alle Freikuxe aufgehoben 3 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Kux Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Bestand 40164 Dokumente zum Kuxbesitz im Bergarchiv FreibergEinzelnachweise Bearbeiten a b Erklarendes Worterbuch der im Bergbau in der Huttenkunde und in Salinenwerken vorkommenden technischen und in Salinenwerken vorkommenden technischen Kunstausdrucke und Fremdworter Verlag der Falkenberg schen Buchhandlung Burgsteinfurt 1869 Th Imme Sprachliche Erlauterungen zu bekannten Ausdrucken der deutschen Bergmannssprache Schluss In Gluckauf Berg und Huttenmannische Zeitschrift Verein fur die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund Hrsg Nr 23 46 Jahrgang 11 Juni 1910 S 842 a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w Heinrich Veith Deutsches Bergworterbuch mit Belegen Verlag von Wilhelm Gottlieb Korn Breslau 1871 Gunter Heinrich von Berg Handbuch des Teutschen Policeyrechts Verlag der Gebruder Hahn Hannover 1809 a b c d e f g h i j Wilfried Liessmann Historischer Bergbau im Harz 3 Auflage Springer Verlag Berlin Heidelberg 2010 ISBN 978 3 540 31327 4 Karl Heinrich Rau Lehrbuch der politischen Oekonomie Erster Band Volkswirtschaftslehre Achte vermehrte und verbesserte Ausgabe C F Winter sche Verlagsbuchhandlung Leipzig u a 1869 S 160 a b Georg Agricola Zwolf Bucher vom Berg und Huttenwesen in denen die Amter Instrumente Maschinen und alle Dinge die zum Berg und Huttenwesen gehoren nicht nur aufs deutlichste beschrieben sondern auch durch Abbildungen die am gehorigen Orte eingefugt sind unter Angabe der lateinischen und deutschen Bezeichnungen aufs klarste vor Augen gestellt werden Sowie sein Buch von den Lebewesen unter Tage in neuer deutscher Ubersetzung bearbeitet von Carl Schiffner unter Mitwirkung von Ernst Darmstaedter VDI Verlag u a Berlin u a 1928 Unveranderter Nachdruck Marix Wiesbaden 2006 ISBN 3 86539 097 8 a b Walter Bogsch Der Marienberger Bergbau seit der zweiten Halfte des 16 Jahrhunderts Bohlau Koln Graz 1966 DNB 456154825 S 35 a b c d e f Robert Esser II Die Gewerkschaft und ihre Entwicklung unter dem Allgemeinen Berggesetz fur die Preussischen Staaten vom 24 Juni 1865 Verlag von J Guttentag Berlin Leipzig S 31 38 a b c d e f g h i j k l m n o p q Julius Dannenberg Werner Adolf Franck Hrsg Bergmannisches Worterbuch Verzeichnis und Erklarung der bei Bergbau Salinenbetrieb und Aufbereitung vorkommenden technischen Ausdrucke nach dem neuesten Stand der Wissenschaft Technik und Gesetzgebung bearbeitet F U Brockhaus Leipzig 1882 Hermann Loscher Das Erzgebirgische Bergrecht des 15 und 16 Jahrhunderts 1 Teil Freiberg 2003 ISBN 3 86012 201 0 S 232 Moritz Ferdinand Gatzschmann Sammlung bergmannischer Ausdrucke Verlag Craz amp Gerlach Freiberg 1859 Adolf Arndt Kuno Frankenstein Hrsg Hand und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbstandigen Banden Erste Abteilung Volkswirtschaftslehre XI Band Bergbau und Bergbaupolitik Verlag von C L Hirschfeld Leipzig 1894 a b Hermann Brassert Berg Ordnungen der Preussischen Lande F C Eisen s Konigliche Hof Buch und Kunsthandlung Koln 1858 a b c d e f g h R Willecke G Turner Grundriss des Bergrechts 2 neubearbeitete und erweiterte Auflage Springer Verlag Berlin Heidelberg New York Berlin 1970 S 121 125 Christine Bortenlanger Ulrich Kirstein Borse fur Dummies Weinheim 2013 S 32 Klaus Dernedde Privatrechtliche Unternehmensformen in Deutschland und ausgewahlten Staaten der EU und der Schweiz Grin Verlag Norderstedt 2007 ISBN 978 3 638 81364 8 Carl von Scheuchenstuel IDIOTICON der osterreichischen Berg und Huttensprache k k Hofbuchhandler Wilhelm Braumuller Wien 1856 a b c d A S E Frey Hrsg Luegers Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften Erster Band A bis Bohren Dritte vollstandig neubearbeitete Auflage Deutsche Verlags Anstalt Stuttgart Berlin Leipzig 1926 S 562 564 Forderverein Rammelsberger Bergbaumuseum Goslar e V Hrsg Suche und Erkundung am Rammelsberg und in seiner Umgebung Eigenverlag des Fordervereins Druck Papierflieger Clausthal Zellerfeld Goslar 2012 S 52 Anmerkungen Bearbeiten Dieses Retardatsverfahren wurde spater mit Inkrafttreten der neuen Bergordnungen abgeschafft Stattdessen konnte eine Gewerkschaft gegen einen saumigen Gewerken Klage auf Zahlung des ausstehenden Zubussebeitrages vor einem ordentlichen Gericht einreichen Quelle R Willecke G Turner Grundriss des Bergrechts Ein zwingender Grund war beispielsweise wenn das betreffende Bergwerk nur eine geringe Grosse oder nur einen massigen Wert hatte Allerdings ist man im Laufe der Jahre von dieser Praxis abgegangen da der Wert eines Bergwerks im Laufe der Jahre steigen konnte Quelle Robert Esser II Die Gewerkschaft und ihre Entwicklung unter dem Allgemeinen Berggesetz fur die Preussischen Staaten vom 24 Juni 1865 Normdaten Sachbegriff GND 4166265 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kux amp oldid 236184572