www.wikidata.de-de.nina.az
Das Bergbuch auch Bergamtsbuch oder Zechenbuch genannt ist ein Buch das beim Bergamt gefuhrt wird und in das alle Rechtsgeschafte des Bergamts eingetragen wurden 1 In das Buch werden alle Urkunden eingetragen die das Bergamt verliehen hat Ausserdem sind im Bergbuch alle von den Bergamtern gefuhrten Nachweise uber die Abgaben Besitz Betriebs und Vermogensverhaltnisse der in dem jeweiligen Bergrevier vorhandenen Bergwerke aufgefuhrt 2 Zechenbuch der Grube Blucher amp Napoleon im Bensberger Erzrevier von 1855 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Die Bucher 2 1 Schurfbuch 2 2 Muth Verleih und Fristenbuch 2 3 Nachlassungs und Fristenbuch 2 4 Vertragebuch 2 5 Rezessbuch 2 6 Gegenbuch 2 7 Handlungsbuch 3 Literatur 4 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie ersten Bergbucher sind im Freiberger Bergrecht erwahnt Aber auch in der Kuttenberger Bergordnung wurde bereits die Fuhrung eines Bergbuches gefordert In der Joachimsthaler Bergordnung von 1548 wurde ein gesonderter Artikel zum Bergbuch eingefugt in dem genau geregelt wurde wie und von wem das Bergbuch zu fuhren war In spateren Bergordnungen wurden die einzelnen Bergbucher namentlich benannt So wurden in der Braunschweiger Bergordnung von 1593 sechs verschiedene Bergbucher und in der Cleve Markischen Bergordnung sieben verschiedene Bergbucher aufgefuhrt In den neueren Bergordnungen wurde die Anzahl der Bucher reduziert Das preussische Berggesetz vom 24 Juni 1865 sah nur noch drei Bergbucher vor namlich das Berghypothekenbuch das Gewerkenbuch und das Zechenbuch Die Berggesetze fur Braunschweig vom 15 April 1867 fordern das Fuhren der gleichen Bucher In Osterreich wurde gemass dem Berggesetz vom 23 Mai 1854 nur noch ein Bergbuch von den Berggerichten gefuhrt und fur die Bergamter sogenannte Vormerkbucher gefordert Im Grossherzogtum Sachsen Weimar Eisenach waren gemass dem dortigen Berggesetz ein Bergbuch und ein Berghypothekenbuch gefordert Die Fuhrung der beiden Bucher war dem zustandigen Bergamt ubertragen Im Berggesetz von Anhalt Dessau vom 20 Juli 1856 werden Grund und Hypothekenbuch und Zechenbucher sowie Register fur die Verleihungsgesuche gefordert Die Bucher wurden vom Bergrichter gefuhrt Die Bergordnung fur Lippe Detmold vom 30 September 1857 schrieb den Bergbehorden das Fuhren von Verzeichnissen fur die jeweiligen Eintragungen vor Es gab ein Schurfregister ein Mutungsregister sowie ein Verleih und Bestatigungsbuch Uber den Erwerb von Bergwerkseigentum wurden jeweils ein Berg ein Gegen und ein Hypothekenbuch durch einen zum Bergrichter qualifizierten Bergbeamten gefuhrt Im Berggesetz fur das Bergrevier Schwarzburg Sondershausen vom 25 Februar 1860 wurde nur ein Bergbuch das Grund und Hypothekenbuch gefordert Dieses Buch wurde durch den zustandigen Landrat gefuhrt Mit einer Ausfuhrungsverordnung zum Gesetz vom 7 Juni 1860 wurde zusatzlich ein Schurfbuch eingefuhrt Im Berggesetz fur das Konigreich Sachsen wurden das Gewerkenbuch das Grund und Hypothekenbuch das Schurfbuch und ein Mutungsregister gefordert Das Berggesetz des Herzogtums Gotha vom 16 August 1868 sah nur noch die Fuhrung des Bergbuches und des Grund und Hypothekenbuches vor 3 Im heutigen Bergbau gibt es als einziges Bergbuch nur noch das Zechenbuch 4 Die Bucher BearbeitenDas Bergbuch hatte in den Bergbauregionen einen hohen Stellenwert da alles was dort vermerkt war einen bindenden Charakter hatte Bei Streitigkeiten waren Eintragungen im Bergbuch einklagbar 5 Auch wenn bei kleineren Bergbaurevieren ein Bergbuch fur mehrere Jahre gereicht hatte war es vorgeschrieben dass pro Jahr immer ein neues Bergbuch verwendet wurde Das alte Buch musste am Jahresende abgeschlossen und in einem verschlossenen Kasten oder einer verschlossenen Lade aufbewahrt werden damit bei Bedarf ein Einblick in die alten Vorgange moglich war Von den Schlossern hatten der Bergrichter und der Bergschreiber je einen Schlussel Allerdings wurden nicht alle Bucher vom Bergrichter verwaltet Das Gegenbuch wurde vom Gegenschreiber und das Rezessbuch vom Rezessschreiber verwaltet 6 In der Cleve Markischen Bergordnung sind als Bergbucher ein Schurfbuch ein Muth Verleih und Fristenbuch ein Nachlassungs und Fristenbuch ein Vertragebuch ein Rezessbuch ein Gegenbuch und ein Handlungsbuch genannt 7 Schurfbuch Bearbeiten In das Schurfbuch wurden alle bergamtlichen Schurfkonzessionen eingetragen Die Angaben mussten genau enthalten fur welchen Ort und fur welches Gebirge die jeweilige Schurfkonzession erteilt worden war Muth Verleih und Fristenbuch Bearbeiten In das Muth Verleih und Fristenbuch wurden alle Lehnschaften eingetragen es wurde deshalb in einigen Bergbauregionen auch Lehnbuch genannt 8 Die einzelnen Verleihungen wurden prazise eingetragen Es wurde eingetragen welcher Stollen oder welche Fundgrube oder welche Langenfelder zu welchem Zeitpunkt gemutet vermessen und verliehen worden waren Diese Angaben glichen dabei den Angaben im Lehenbrief Dieses Buch wurde auch oftmals nur als Bergbuch bezeichnet Nachlassungs und Fristenbuch Bearbeiten In das Nachlassungs und Fristenbuch wurden alle die Zechen eingetragen die aufgrund widriger Umstande wie Unwetter Wassereinbruch oder aus anderen Grunden in Fristen betrieben wurden und keinen Abbau treiben konnten Voraussetzung war dass auf diesen Zechen Wartungsarbeiten oder sonstige bergmannische Arbeiten wie z B das Auffahren von Stollen oder anderer Hilfsbaue betrieben wurden und dass im Anschluss an diese Arbeiten das Bergwerk wieder betrieben werden konnte Die Eintragung war erforderlich damit nicht ein anderer Muter eine Freifahrung beim Bergamt beantragen konnte und somit das Berggericht zusatzlich belasten wurde Ausserdem wurden in das Nachlassungs und Fristenbuch alle Abgaben an den Zehntner und das Wassergeld eingetragen Zusatzlich noch der sogenannte Vierte Pfennig der als Lohn fur die Arbeit des Bergmeisters und der Berggeschworenen von den Zechen abgefuhrt werden musste Vertragebuch Bearbeiten In das Vertragebuch wurden alle vor dem Berggericht verhandelten Streitigkeiten eingetragen Auch wurde der Ausgang der Gerichtsverhandlung eingetragen und ob sich die Parteien gutlich geeinigt hatten oder ob es zu einem Urteilsspruch gekommen war Rezessbuch Bearbeiten In das Rezessbuch wurden alle Quartalsabrechnungen alle Gewinne und auch samtliche Berg und Huttenkosten der jeweiligen Bergwerke eingetragen Es wurden die Forderzahlen eingetragen und welches Mineral gefordert worden war Auch die quartalsmassig zu zahlenden und gezahlten Zubussen wurden im Rezessbuch vermerkt Fernerhin auch die Anzahl der Kuxe die die einzelnen Gewerke pro Bergwerk besassen 9 Gegenbuch Bearbeiten Im Gegenbuch wurden alle Anteilseigner der Zechen mit Vor und Zunamen eingetragen Auf Antrag eines Anteilseigners wurde auch die Anzahl seiner Kuxe eingetragen Ausserdem ob er sie verkauft hatte und zu welchem Preis dieses geschehen war oder ob er sie verschenkt oder verpfandet hatte Wurden einem Anteilseigner Kuxe abgenommen oder zugeschrieben wurde dieses auf Antrag ebenfalls ins Rezessbuch eingetragen 10 Handlungsbuch Bearbeiten Im Handlungsbuch auch Bergprotokoll genannt wurden alle Beanstandungen der Bergbeamten an den Bergwerken oder Schmelzhutten protokolliert Auch wurden durch den Bergbeamten Ratschlage zur Abstellung der Mangel eingetragen Das zustandige Ministerium erhielt eine Abschrift des Handlungsbuches 3 Literatur BearbeitenHermann Brassert Hrsg Berg Ordnungen der Preussischen Lande F C Eisen s Konigliche Hof Buch und Kunsthandlung Koln 1858Einzelnachweise Bearbeiten Uni Heidelberg zu Bergamtsbuch zuletzt abgerufen am 10 Oktober 2012 Berggrundbuch von Plettenberg Bd I IV zuletzt abgerufen am 10 Oktober 2012 a b Heinrich Veith Deutsches Bergworterbuch mit Belegen Verlag von Wilhelm Gottlieb Korn Breslau 1871 Tilo Cramm Joachim Huske Bergmannssprache im Ruhrrevier 5 uberarbeitete und neu gestaltete Auflage Regio Verlag Werne 2002 ISBN 3 929158 14 0 Carl Friedrich Richter Neuestes Berg und Hutten Lexikon Zweiter Band Kleefeldsche Buchhandlung Leipzig 1805 Bergmannisches Worterbuch Bey Johann Christoph Stossel Chemnitz 1778 Bergmannische und Geologische Fachbegriffe Memento des Originals vom 10 Marz 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot 7grad org zuletzt abgerufen am 10 Oktober 2012 Moritz Ferdinand Gaetzschmann Sammlung bergmannischer Ausdrucke Verlag Craz amp Gerlach Freiberg 1859 Johann Josef Scotti Sammlung der Gesetze und Verordnungen welche in dem Herzogthum Cleve und in der Grafschaft Mark uber Gegenstande der Landeshoheit Verfassung und Verwaltung ergangen sind Dritter Theil Gedruckt bei Joseph Wolf Dusseldorf 1826 S 1704 1706 Hermann Brassert Hrsg Heinrich von Achenbach Hrsg Zeitschrift fur Bergrecht Sechster Jahrgang bei Adolph Marcus Bonn 1865 S 431 432 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bergbuch amp oldid 238043353