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Mit Zubusse bezeichnet man Beitrage die der Anteilseigentumer Gewerke einer Bergrechtlichen Gewerkschaft an diese zur Erfullung von Verbindlichkeiten zu entrichten hat Im Gegensatz zum Aktionar musste ein Gewerke auch fur die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft aufkommen 1 Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind im vierten Teil 94ff des Allgemeinen Berggesetzes fur die Preussischen Staaten ABG vom 24 Juni 1865 geregelt Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Regelungen 3 Literatur 4 EinzelnachweiseGrundlagen BearbeitenDie Regelungen im fruhen Bergrecht sahen vor dass die Gewerken fur die Verluste des Bergwerks hafteten und entsprechend ihrer Anteilsscheine einen Geldbetrag zu entrichten hatten 2 Die einzige Ausnahme bildeten die Freikuxe die Eigentumer dieser Kuxe brauchten keine Zubusse zu zahlen 3 Die Zubusse konnte der Gewerke auch nicht zuruckfordern jedoch wurden ihm diese Kosten in der Regel dann erstattet wenn die Zeche gute Ausbeute machte Dann wurde zunachst die Zubusse zuruckerstattet und falls noch genug Kapital vorhanden war auch die Gewinne ausgezahlt 1 Mussten die Anteilseigentumer aufgrund anhaltender Schwierigkeiten uber einen langeren Zeitraum erhohte Zubusse zahlen gaben viele von ihnen ihre Anteilsscheine zuruck Dadurch wurden die geringen Rucklagen der Gewerkschaften schnell aufgebraucht und der Betrieb musste gestundet werden 2 Aufgrund dieser Schwierigkeiten wurde spater auch die Bergbaugenossenschaft als andere Gesellschaftsform vorgeschlagen 1 Regelungen BearbeitenDie Hohe der Zubusse also wie viel fur jeden Kux bezahlt werden musste wurde vom Schichtmeister des jeweiligen Bergwerks festgesetzt Dieser Vorgang wurde Zubusse anlegen oder Zubusse anschlagen genannt und musste vom Bergamt genehmigt werden Durch den Schichtmeister wurde im Beisein der jeweiligen Gewerken ein sogenannter Zubusszettel ausgefullt und unterschrieben Anschliessend wurde dieser Zubusszettel vom Bergamt mit dem Zubussstempel gestempelt Dieser Stempel war mit dem Wappen des Landes oder des Bergherrn versehen Neben diesen Wappen trug er gleichzeitig den Namen der Bergstadt und das bergmannische Symbol Schlagel und Eisen Der Zubusszettel enthielt die Anzahl der Bergteile des jeweiligen Eigentumers sowie den Betrag der Zubusse Damit der Zubusszettel auch Rechtscharakter hatte wurde er vom Bergschreiber gegengezeichnet Die Richtigkeit der Angaben wurde durch den Gegenschreiber kontrolliert und im Gegenbuch vermerkt Die so versehenen Zubusszettel ubergab der Schichtmeister zur Verwahrung an den Zubussboten Der Zubussbote uberbrachte den Gewerken die Zubusszettel und kassierte von diesen die Zubusse Die Gewerken behielten den Zubusszettel als Quittung zuruck Das empfangene Geld ubergab der Zubussbote dem Schichtmeister Konnte ein Gewerke seine Zubusse nicht bezahlen hatte der Zubussbote die Aufgabe diesem Eigentumer das Retardat anzukundigen 4 Zechen die ganz oder teilweise durch Geldzuschusse der Gewerken finanziert wurde nannte man Zubusszechen 5 Kam ein Kuxinhaber seiner Zubussverpflichtung innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Zeitraumes z B ein Monat nicht nach so wurde sein Name im Beisein des Bergmeisters der Berggeschworenen des Bergschreibers und des Berggegenschreibers von der Liste der Gewerken gestrichen und in die Liste fur die verfallenen Kuxe eingetragen Zahlte er im Anschluss daran innerhalb von drei bis vier Tagen seine Schulden so wurde der Vorgang umgekehrt Allerdings mussten fur die Wiederzulassung dieser Gewerken die anderen Gewerken einstimmig zustimmen Spater wurde diese gesetzliche Regelung dahingehend geandert dass die anderen Gewerken in einfacher Mehrheit der Wiederzulassung gestrichener Anteilseigner zustimmen konnten 6 Literatur BearbeitenHermann Brassert Allgemeines Berggesetz fur die preussischen Staaten vom 24 Juni 1865 mit Einfuhrungsgesetzen und Kommentar Marcus Bonn 1888 Einzelnachweise Bearbeiten a b c H Rentzsch Handworterbuch der Volkswirtschaftslehre Verlag von Gustav Mayer Leipzig 1866 a b Wilfried Liessmann Historischer Bergbau im Harz 3 Auflage Springer Verlag Berlin und Heidelberg 2010 ISBN 978 3 540 31327 4 Heinrich Veith Deutsches Bergworterbuch mit Belegen Verlag von Wilhelm Gottlieb Korn Breslau 1871 Bergmannisches Worterbuch Johann Christoph Stossel Chemnitz 1778 Erklarendes Worterbuch der im Bergbau in der Huttenkunde und in Salinenwerken vorkommenden technischen Kunstausdrucke und Fremdworter Verlag der Falkenberg schen Buchhandlung Burgsteinfurt 1869 Georg Agricola Zwolf Bucher vom Berg und Huttenwesen In Kommission VDI Verlag GmbH Berlin Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zubusse amp oldid 238676697