www.wikidata.de-de.nina.az
Das Abandonrecht oder Preisgaberecht ist das Recht eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschrankter Haftung GmbH seinen Geschaftsanteil zur Verfugung zu stellen wenn er eine Pflicht zur unbeschrankten Nachschusszahlung nicht erfullen kann oder will Anders als bei einer in der Gesellschaftssatzung festgelegten beschrankten Nachschusspflicht deren Nichterfullung den Ausschluss des saumigen Gesellschafters sog Kaduzierung bei Fortbestehen der Leistungspflicht zur Folge hat ist fur den Gesellschafter bei Bestehen einer unbeschrankten Nachschusspflicht nicht absehbar in welcher Hohe er kunftig in Anspruch genommen wird Eine Sanktion wie bei der Verletzung einer beschrankten Nachschusspflicht ware aus diesem Grunde nicht angemessen weshalb 27 GmbHG dem Gesellschafter ein Preisgaberecht gewahrt Der Gesellschafter muss dabei den Geschaftsanteil binnen eines Monats nach der Aufforderung zur Nachschusszahlung der Gesellschaft zur Verfugung stellen Leistet er den Nachschuss nicht und stellt er auch den Geschaftsanteil nicht zur Verfugung so hat die Gesellschaft die Moglichkeit ihm mittels Einschreiben zu erklaren dass sie den Geschaftsanteil als zur Verfugung gestellt betrachtet fingierte Preisgabe Sodann muss innerhalb eines weiteren Monats die offentliche Versteigerung des Geschaftsanteils erfolgen Gelingt die Verausserung im Rahmen der Versteigerung so steht der Erlos der Gesellschaft in Hohe der Nachschussforderung zu Ein eventuell verbleibender Uberschuss gebuhrt dem Gesellschafter Bleibt die Versteigerung erfolglos so erwirbt ihn die Gesellschaft zur freien Verfugung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abandonrecht amp oldid 139522551