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Der Kuxkranzler auch Kuxcranzler Kuxenkranzler 1 Kuxhandler oder Kuxmakler genannt 2 war ein vereidigter Makler im Bergbau der als Unterhandler der Gewerken deren Finanzgeschafte abwickelte 1 Zusatzlich zu den vereidigten Kuxkranzlern gab es auch unvereidigte Kuxkranzler die insbesondere in Westfalen oft unter ihren Vornamen genannt wurden z B Kuxenpeter Kuxenkasper oder Kuxen Wilm 3 Spater wurde die Vereidigung von Kuxkranzlern komplett abgeschafft und der Handel mit Kuxen wie jedes andere Gewerbe freigegeben 2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben und Amtsausubung 2 Die Verhandlungen 3 Amtsmissbrauch 4 Kuxpartierer 5 EinzelnachweiseAufgaben und Amtsausubung BearbeitenDie Hauptaufgabe des Kuxkranzlers war es durch Vermittlung dafur zu sorgen dass die Bergwerksanteile oder ganze Zechen verkauft wurden 3 Fur die Verkaufe erhielten die Kuxkranzler von den Verkaufern ein Trinkgeld als Belohnung 4 Bei seiner Tatigkeit war der Kuxkranzler von Amts wegen verpflichtet die Kaufer der Anteilsscheine uber den Zustand der Bergwerke und deren derzeitigen Wert zu unterrichten 3 Der Zustand der Bergwerke und die weitere Entwicklung fur die nachsten vier Wochen wurde zuvor von den Berggeschworenen bei einer Befahrung festgestellt und protokolliert 4 Dabei wurde fur das jeweilige Bergwerk festgehalten ob mit Ausbeute zu rechnen war 3 Zur Ausubung dieser Aufgaben war es erforderlich dass der Kuxkranzler im Land umherreiste Dieses im Kreise herumreisen wurde als kranzeln bezeichnet was vermutlich auch zur Berufsbezeichnung fuhrte 4 Ausserdem war er im Oberbergamt bei der quartalsmassigen Berechnung der Ausbeute der jeweiligen Ausbeutezechen anwesend 5 Beim Verkauf der Kuxe durfte nur der vom Verkaufer festgelegte Preis verlangt werden Da in das Amt und in die Aussagen des Kuxkranzlers ein hohes Vertrauen gelegt wurde war es dem Kuxkranzler unter Strafe verboten den Kuxhandel unredlich zu betreiben So durfte er niemanden zum Kauf oder Verkauf von Kuxen uberreden oder sonstwie arglistig tauschen 4 Die Verhandlungen BearbeitenBei den Verhandlungen fur den Kuxverkauf kamen in der Regel mehrere Kaufer und Verkaufer mit dem Kuxkranzler als Unterhandler zusammen Die Verhandlungen verliefen dann nach einem festgelegten Schema ab Einen besonderen Verhandlungsmodus gab es im Harzer Bergbaurevier So mussten beide Verhandlungspartner Kuxanteile eines Bergwerks haben oder erwerben wollen Nun schrieb entweder der Anbieter des Kuxes den Preis den er fur den Kux haben wollte oder der Kaufwillige schrieb seinerseits den Preis den er fur einen Kux zu zahlen bereit war fur sein Gegenuber nicht sichtbar auf einen Teller Dieser Teller wurde anschliessend so abgestellt dass keiner den Preis sehen konnte Wer nun den Teller aufhob war in Verzugszwang und musste handeln Durch das Aufheben des Tellers wurde der Handel getatigt der Kuxanbieter erhielt wenn er den Preis aufgeschrieben hatte den von ihm geforderten Kaufpreis vom Kaufer erstattet und dieser erhielt den Kux Der Kaufer musste den von ihm festgesetzten Kaufpreis erstatten wenn er den Preis aufgeschrieben hatte und erhielt den Anteilsschein Nach den Verhandlungen erhielt derjenige der den Preis aufgeschrieben hatte von demjenigen der sich auf den Handel eingelassen hatte eine Provision erstattet Die Hohe dieser Provision richtete sich nach der Wichtigkeit des Handels 6 Amtsmissbrauch BearbeitenTrotz der strengen Gesetze kam es oftmals dazu dass die Kuxkranzler zu unerlaubten Mitteln griffen Dies lag vermutlich an der Art der Bezahlung die oftmals vom Gutdunken der Verkaufer abhing Andererseits war der Betrieb der Bergwerke mit hohen Kosten fur Lohne Material und Abgaben verbunden die die Anteilseigner oftmals nicht mehr tragen konnten Aufgrund dieser Kosten kam es haufig zu Unterbrechungen des Betriebes Um fur diese Bergwerke neue Anteilseigner zu gewinnen wurden oftmals weitere Kuxe verkauft Auch liessen sich die Kuxkranzler haufig mit zusatzlichen Betriebsgeldern bezahlen Dieses sogenannte Kuxkranzler Unwesen wurde per Gesetz untersagt 7 Im Falle des Betruges drohten zwischen vier und acht Wochen Gefangnis und Erstattung der entstandenen Schaden Auch war ein Landesverweis fur mehrere Jahre in besonders schweren Fallen auch der unbegrenzte Landesverweis moglich 4 Kuxpartierer BearbeitenNeben den Kuxkranzlern traten aber auch einige Betruger auf die den Kaufern wertlose Bergwerksanteile verkauften oder Anteilseignern ihre guten Kuxe in betrugerischer Weise abschwatzten und die Leute dadurch um ihr Geld brachten Auch wurden Kuxe von diesen als Kuxpartierer bezeichneten Betrugern verkauft fur die es uberhaupt keine Bergwerke gab 1 Die Kuxpartierer traten in bergmannischer Kleidung auf und gaben sich als Bergmann oder Gewerke aus Um bei ihren Betrugereien das Interesse der Kaufer zu wecken fuhrten sie als Beweis fur die reichhaltigen Erzgange der Bergwerke eine oder mehrere mineralische Stufen mit sich die sie den Kaufinteressenten vorzeigten 8 Begunstigt wurde dieser betrugerische Handel von der damaligen Rechtslage so stand es jedem Anteilseigner frei seine Kuxe selber zu verkaufen 4 Durch die betrugerischen Machenschaften der Kuxpartierer wurden viele Kaufer auch vom Kauf guter Kuxe abgeschreckt Um den betrugerischen Handel der Kuxpartierer zu unterbinden wurden zunachst von den Landesregierungen entsprechende Dekrete erlassen und von den Oberbergamtern in den jeweiligen Zeitungen veroffentlicht So wurde zum Beispiel in Osterreich am 21 April 1762 ein Hofkammerdekret erlassen das auf die betrugerischen Machenschaften der Kuxpartierer hinwies 8 Konnte man die Kuxpartierer uberfuhren wurden sie zu einer Gefangnisstrafe von vier bis acht Wochen verurteilt auch mussten sie den unrechtmassig angeeigneten Kaufpreis erstatten Konnte ein Kuxpartierer den Kaufpreis nicht erstatten so wurde er nach der Gefangnisstrafe fur mehrere Jahre des Landes verwiesen War der Schaden der durch den Betrug entstanden war besonders hoch drohte die unbegrenzte Landesverweisung der sogenannte Staupenschlag 4 Einzelnachweise Bearbeiten a b c Johann Christoph Stossel Hrsg Bergmannisches Worterbuch darinnen die deutschen Benennungen und Redensarten erklaret und zugleich die in Schriftstellern befindlichen lateinischen und franzosischen angezeiget werden Chemnitz 1778 a b Julius Dannenberg Werner Adolf Franck Hrsg Bergmannisches Worterbuch Verzeichnis und Erklarung der bei Bergbau Salinenbetrieb und Aufbereitung vorkommenden technischen Ausdrucke nach dem neuesten Stand der Wissenschaft Technik und Gesetzgebung bearbeitet F U Brockhaus Leipzig 1882 a b c d Erklarendes Worterbuch der im Bergbau in der Huttenkunde und in Salinenwerken vorkommenden technischen Kunstausdrucke und Fremdworter Verlag der Falkenberg schen Buchhandlung Burgsteinfurt 1869 a b c d e f g Johann Georg Krunitz Oekonomische technologische Enzyklopadie oder allgemeines System der Staats Stadt Haus und Landwirthschaft und der Kunst Geschichte in alphabetischer Ordnung Sieben und funfzigster Theil gedruckt bey Buchdrucker Buch und Kunsthandler Joseph Georg Trassler Brunn 1794 Johann Samuel Schroter Mineralisches und Bergmannisches Worterbuch uber Rahmen Worte und Sachen aus der Mineralogie und Bergwerkskunde Erster Band bei Barrentrapp und Wenner Frankfurt am Main 1789 Heinrich Veith Deutsches Bergworterbuch mit Belegen Verlag von Wilhelm Gottlieb Korn Breslau 1871 Gesellschaft praktischer Bergleute Hrsg Neuer Schauplatz der Bergwerkskunde mit Berucksichtigung der neuesten Fortschritte und Entdeckungen Siebenter Theil Druck und Verlag von Gottfried Basse Quedlinburg und Leipzig 1847 a b Franz Anton Schmidt Chronologisch systematische Sammlung der Berggesetze der osterreichischen Monarchie Aus der k k Hof und Staats Aerarial Druckerey Wien 1835 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kuxkranzler amp oldid 237549728