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Als Bergprivileg 1 Bergbauprivileg 2 Berg Privileg 1 oder Bergbau Privileg 3 werden verschiedene Sonderstellungen fur den Bergbau bezeichnet 2 Die Gewahrung von Vorrechten sollte den Bergbau voranbringen Sie waren in fast allen europaischen Staaten in denen Bergbau getrieben wurde vorhanden 4 Mit der Privatisierung des Bergbaus wurden die Privilegien fur den Bergbau eingestellt 5 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Geschichte 2 Die einzelnen Privilegien 2 1 Privilegien der Stadte 2 2 Privilegien der Bergwerksbesitzer 2 3 Privilegien der Bergleute 3 Einzelnachweise 4 AnmerkungenGrundlagen und Geschichte BearbeitenDer erhohte Bedarf an Metallen insbesondere Edelmetallen wie Silber erforderte im Laufe des zweiten Jahrtausend in den einzelnen Staaten eine immer grosser werdende Zahl an Bergleuten 6 Diese Facharbeiter waren in vielen Staaten gesucht 7 Um genugend Bergleute zur Gewinnung der Bodenschatze ins Land zu holen wurden in den jeweiligen Landern Bergfreiheiten erlassen 8 Aufgrund derer wurden die Bergleute die Gewerken und die Stadte in denen Bergbau stattfand mit Sonderrechten ausgestattet 4 Diese Privilegien waren je nach Region unterschiedlich ausgestattet 2 Die Wichtigkeit der Bergleute in der damaligen Zeit und ihre besondere Stellung ist im Schwazer Bergbuch zum Bergbau im mittleren 16 Jahrhundert bei Schwaz Tirol zu lesen Die Bergleute sind besondere Personen weil sie die verborgenen Schatze und Gottesgaben aufsuchen und erbauen Sie mussen daher auch besondere Gaben Rechte Freiheiten und Gerichte haben 9 Allerdings lockten die Bergbauprivilegien auch Personen wie Tagelohner oder gewohnliche Handwerker die keine Erfahrung in der bergmannischen Arbeit hatten an was letztendlich zu einer mangelhaften Bearbeitung der Lagerstatten fuhrte 10 Die Tatigkeiten der im Bergbau tatigen Handwerker wurden von den staatlichen Bergbeamten mit grossem Argwohn betrachtet und sehr kritisch bewertet 11 Die Verschuldung der Bergwerksbetreiber fuhrte im Laufe des 17 und 18 Jahrhunderts letztendlich zu einer weitgehenden Verstaatlichung des Bergbaus und zur Einschrankung eines Teils der bis dahin geltenden Bergprivilegien 8 In der Mitte des 19 Jahrhunderts wurde der staatliche Bergbau privatisiert und das bis dahin geltenden Direktionsprinzip durch das Inspektionsprinzip ersetzt 12 Fur die Bergleute bedeutete dies nach und nach den Verlust aller Privilegien 5 Aus dem einstigen stolzen Bergknappen wurde ein einfacher Bergarbeiter 12 Diese Entwicklung fuhrte zum ersten Bergarbeiterstreik und im weiteren Verlauf des Jahrhunderts zur Grundung der ersten Knappenvereine 5 Die einzelnen Privilegien BearbeitenDie Bergbauprivilegien wurden von den jeweiligen Landesherren erteilt 2 Zudem waren in einigen Landern auch die Furstbischofe berechtigt fur den Bergbau in ihren Landereien Privilegien zu erteilen 13 Die Bergprivilegien waren unterteilt in Privilegien fur die Stadte in denen Bergbau betrieben werden durfte in Privilegien fur die Bergwerksbetreiber und in Privilegien fur die Bergleute 4 Sie galten nicht im ganzen Land sondern waren auf einen genau beschriebenen Landesteil beschrankt 2 Im Laufe der Jahre wurden die einzelnen Bergprivilegien erneuert erweitert und auf andere Bereiche ausgedehnt 1 spater dann auch eingeschrankt 8 Privilegien der Stadte Bearbeiten Die Stadte denen die Bergprivilegien verliehen wurden wurden als Bergstadt bezeichnet 1 Diese entwickelten sich haufig bedingt durch den Bergbau vom Bauerndorf uber die Bergmannssiedlung zur Bergstadt 14 Bergstadte hatten das Recht auf dem stadtischen Territorium Bergwerke und Huttenbetriebe betreiben zu lassen 15 Einige Stadte wie beispielsweise die Stadt Kremnitz erhielten Gebiete im Umland um die Stadt zusatzlich zu den Privilegien geschenkt 16 Privilegien der Bergwerksbesitzer Bearbeiten Die Privilegien der Bergwerksbesitzer erlaubten es dem Privilegierten sich weitere Teilhaber fur das Bergwerk die Gewerken zu suchen und diese am Bergwerk anteilmassig zu beteiligen 2 Die Bergwerksbesitzer hatten das Privileg dass sie fur bestimmte Bergwerksanteile die als Freikuxe bezeichnet wurden im Falle von Verlusten des Bergwerks keine Zubusse bezahlen mussten Wenn das Bergwerk aber Gewinne abwarf durften die Bergwerksbesitzer die Gewinne der Freikuxe fur sich behalten 17 Auch den Schichtmeister fur ihr Bergwerk konnten sich die Bergwerksbesitzer beim Bergamt frei wahlen 18 Zudem hatten sie eine Holzberechtigung ANM 1 und durften das fur ihr Bergwerk erforderliche Holz im nahe gelegenen Wald besorgen 15 Um die Bergwerke in den Anfangsjahren finanziell zu entlasten war der Betrieb dieser Bergwerke je nach Bergrevier zwischen einem und zehn Jahren vom Zehnt befreit 2 Zudem gab es in einigen Bergrevieren bei neu errichteten Berggebauden fur die ersten sechs Jahre neben der Befreiung vom Zehnten auch eine Befreiung vom Quartalgeld und vom Zwanzigsten 17 Dieser Zeitraum fur den diese Abgabenbefreiung galt wurde als Freijahre bezeichnet 19 Ein Privileg war es dass fur den Bergbau und den Huttenbetrieb vorgesehene Materialien ANM 2 sowie die Bergwerksprodukte steuer und zollfrei waren 4 Ein weiteres Privileg war das Schankrecht welches im Zusammenhang mit der Bergfreiheit verliehen wurde 20 Letztendlich unterstanden die Bergwerksbetreiber einer eigenen Gerichtsbarkeit 2 dem Berggericht 4 Privilegien der Bergleute Bearbeiten Eines der altesten Privilegien der Bergleute ANM 3 war die Erlaubnis zum Tragen von Waffen 21 Dies lag darin begrundet dass sie stets von Gefahren fur Leib und Leben umgeben waren 7 So waren die Bergwerke oftmals ausserhalb der Stadtmauern und in den Waldern lebten haufig Raubtiere sodass die Bergleute ohne Waffen schutzlos gewesen waren 21 Da die Bergwerke haufig in unwirtlichem Gelande lagen kam es zudem vor dass die Bergleute sich und ihre Bergwerke vor zwielichtigen Gestalten schutzen mussten 22 Als Waffe diente den Bergleuten die Bergbarte 7 Aufgrund von Aufstanden wurde den Bergleuten das Tragen von Waffen ANM 4 durch Regelungen in den alten Bergordnungen wieder verboten 23 Zudem waren die Bergleute vom Kriegsdienst befreit sie durften sich jedoch freiwillig dem Landesherrn fur den Kriegsdienst zur Verfugung stellen 7 In einigen Regionen erhielten sie das Waldweiderecht ANM 5 und durften in bestimmten Bereichen des Waldes ihr eigenes Vieh halten 8 Sie waren von Frondiensten befreit und erhielten Beihilfen fur Bau und Brennholz 4 Weitere Privilegien waren das Backen von Brot das Schlachten von Vieh und das Brauen von Bier 1 Die Bergleute unterstanden einer eigenen Gerichtsbarkeit 2 dem Berggericht 4 Des Weiteren hatten die Bergleute in den Stadten freies Geleit und freie Strasse zudem wurde ihnen auch Zollfreiheit auf den Wochenmarkten eingeraumt 1 Auch waren sie von verschiedenen anderen Abgaben wie z B der Personalsteuer und den An und Abzugsgeldern ANM 6 befreit 4 Im Laufe der Jahre kamen weitere Privilegien wie z B das Grunden einer eigenen Alters Krankheits und Witwenversorgung zunachst in Form der Buchsenkasse spater in Form der Knappschaft hinzu 24 Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e f Ferdinand Hautzinger Der Kupfer und Silber Segen des Harzes die naturliche Quelle des deutschen Volksreichthums Vom historischen volkswirtschaftlichen und mercantilen Standpunkte dargestellt im Selbst Verlage des Verfassers Berlin 1877 S 18 77 a b c d e f g h i Carl Johann Bernhard Karsten H von Dechen Hrsg Archiv fur Mineralogie Geognosie Bergbau und Huttenkunde Achtzehnter Band Gedruckt und verlegt bei G Reimer Berlin 1844 S 493 494 Volker Nichelmann Beitrag zur Darstellung der Entwicklung der eisenschaffenden Industrie in der Oberpfalz In Verhandlungen des historischen Vereins fur Oberpfalz und Regensburg Historischer Verein fur Oberpfalz und Regensburg Hrsg Band 97 Verlag des Historischen Vereins fur Oberpfalz und Regensburg Regensburg 1956 S 25 a b c d e f g h Carl Hartmann Handworterbuch der Mineralogie Berg Hutten und Salzwerkskunde der Mineralogie nebst der franzosischen Synonymie und einem franzosischen Register Zweite Abtheilung L bis Z 2 Auflage Gedruckt und verlegt Bernhard Friedrich Voigt Ilmenau 1825 S 535 536 a b c Otto Hue Die Bergarbeiter Historische Darstellung der Bergarbeiter Verhaltnisse von der altesten bis in die neueste Zeit zweiter Band Verlag von I H W Dietz Nachf G m b H Stuttgart 1913 S 278 288 Martin Linnert Wachstum und Qualitat junger Buchen in einem unterschiedlich aufgelichteten Fichtenbestand Gottinger Forstwissenschaften Band 3 Universitatsverlag Gottingen Gottingen 2009 ISBN 978 3 941875 25 8 S 6 8 a b c d Otto Spitzbarth Von den Bergmannischen Trachten im Mansfelder Kupferschieferbergbau 1200 1950 Sangerhausen 1978 S 3 a b c d Wilfried Liessmann Historischer Bergbau im Harz 3 Auflage Springer Verlag Berlin Heidelberg 2010 ISBN 978 3 540 31327 4 S VII X 33 37 38 Peter Gluck Bergknappen Verein Penzberg OB e V Hrsg Gluckauf Bote Informationsblatt fur die Mitglieder des Bergknappen Vereins Penzberg OB e V Ausgabe Nr 8 Penzberg 2008 S 3 Wolfgang Werner Volker Dennert Lagerstatten und Bergbau im Schwarzwald Ein Fuhrer unter besonderer Berucksichtigung der fur die Offentlichkeit zuganglichen Bergwerke Herausgeber Landesamt fur Geologie Rohstoffe und Bergbau Baden Wurttemberg Freiburg 2004 ISBN 3 00 014636 9 S 183 Hartmut Schleiff Peter Konecny Hrsg Staat Bergbau und Bergakademie Montanexperten im 18 und fruhen 19 Jahrhundert Franz Steiner Verlag Stuttgart 2003 ISBN 3 515 10364 3 S 19 23 a b Carl Gerhard Rohm Anfange christlicher Gewerkschaften im Ruhrgebiet Der Bergarbeiterverein Gluckauf Essen 1890 1892 als erster christlicher Gewerkschaftsverband In JCSW 23 1982 S 71 77 Bruno Konig Die Bergregalitats Rechte der Breslauer Furstbischofe uber die Goldbergwerke bei Zuckmantel In Karl Knaflitsch Hrsg Ausschuss des stadtischen Museums in Croppau Zeitschrift fur Geschichte und Kulturgeschichte Osterreich Schlesiens Heft 2 4 Jahrgang Verlag des Zeitschrift Ausschusses des stadtischen Museums Croppau Croppau 1908 1909 S 60 64 Siedlungsforschung Archaologie Geschichte Geographie Band 10 Verlag Siedlungsforschung Bonn 1992 S 31 123 124 134 a b Albrecht Jockenhovel Hrsg Bergbau Verhuttung und Waldnutzung im Mittelalter Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Franz Steiner Verlag Stuttgart 1996 S 112 114 118 119 Eduard Windakiewicz Gold und Silber Bergbau zu Kremnitz in Ungarn In Sitzung in der k k geologischen Reichsanstalt Wien 11 Marz 1865 S 217 221 a b Swen Rinmann s Allgemeines Bergwerkslexikon Zweyter Theil enthalt Bericht bis F bearbeitet von einer Gesellschaft deutscher Gelehrten und Mineralogen Fr Chr W Vogel Leipzig 1808 Carl Friedrich Freiesleben Friedrich Bulau Hrsg Der Staat und der Bergbau mit vorzuglicher Rucksicht auf Sachsen Zweite Auflage Verlag von Otto Wigand Leipzig 1839 S 221 234 Heinrich Veith Deutsches Bergworterbuch mit Belegen Verlag von Wilhelm Gottlieb Korn Breslau 1871 Karl August Engelhardt Erdbeschreibung des Konigreiches Sachsen Grosentheils nach handschriftlichen Quellen ganz umgearbeitet sechster Band dritte Auflage J U Bart Leipzig 1807 S 260 a b Walter Kopping Wir furchten nicht die Tiefe Kunst und Kultur der Bergleute in Deutschland sechster Band Aisthesis Verlag Bielefeld 2020 ISBN 978 3 8498 1551 6 S 11 13 Karl August Tolle Die Lage der Berg und Huttenarbeiter im Oberharze Unter Berucksichtigung der geschichtlichen Entwicklung der gesammten Bergarbeiter Verhaltnisse Puttkammer amp Muhlbrecht Buchhandlung fur Staats und Rechtswissenschaft Berlin 1892 S 49 53 83 84 128 Georg Schreiber Der Bergbau in Geschichte Ethos und Sakralkultur Springer Fachmedien Wiesbaden 1962 ISBN 978 3 663 00242 0 S 249 250 Oberschlesischer Berg und Huttenmannischer Verein Hrsg Handbuch des Oberschlesischen Industriebezirks Als Band II der Festschrift zum XII Allgemeinen Deutschen Bergmannstage in Breslau 1913 Selbstverlag des Oberschlesischen Berg und Huttenmannischen Vereins E V Kattowitz 1913 S 75 95 99 100 102 104 125 153 154 Anmerkungen Bearbeiten Die Holzberechtigung war jedoch nicht unbegrenzt sondern war nur auf die Stollen begrenzt die in dem jeweiligen Grubenfeld aufgefahren wurden Ausserste Grenze war das Ende des Wasserlosungsstollens Quelle D Christoph Wilhelm Jacob Gatter Beschreibung des Harzes Neben dem Holz fur die Grubenzimmerung durfte auch das fur den Huttenbetrieb erforderliche Holz aus dem nachsten koniglichen Wald geschlagen werden Quelle Carl Johann Bernhard Karsten H von Dechen Hrsg Archiv fur Mineralogie Geognosie Bergbau und Huttenkunde Fur diese Materialien konnte vom fur das jeweilige Bergwerk zustandigen vorgesetzten Bergbeamten ein Zertifikat erstellt werden Quelle Carl Hartmann Handworterbuch der Mineralogie Berg Hutten und Salzwerkskunde der Mineralogie nebst der franzosischen Synonymie und einem franzosischen Register Zu den Bergleuten zahlten neben den Bergleuten auch die Huttenarbeiter und die unteren Bergbeamten Quelle Carl Hartmann Handworterbuch der Mineralogie Berg Hutten und Salzwerkskunde der Mineralogie nebst der franzosischen Synonymie und einem franzosischen Register Bis ins 16 Jahrhundert war den Bergleuten das Tragen von Waffen auch ausserhalb Festumzugen gestattet An Sonn und Feiertagen und bei bestimmten Festen war ihnen das Waffentragen jedoch untersagt Quelle Karl August Tolle Die Lage der Berg und Huttenarbeiter im Oberharze Allerdings war das Waldweiderecht in einigen Regionen wie dem Oberharz stark reglementiert da man nicht wollte dass die Bergleute hier eine weitere Einnahmequelle hatten und somit Arbeitskrafte dem Bergbau fehlen wurden Zudem war es den Bergleuten von der Bergbehorde unter Strafe untersagt Ackerbau zu betreiben und die Ernte in der Stadt zu verkaufen Quelle Wilfried Liessmann Historischer Bergbau im Harz Hierbei handelte es sich um eine Abgabe die ein Landesfurst von seinen Untertanen wenn diese das Land verlassen wollten oder von Personen die neu in den Machtbereich des Landesfursten einreisen wollten auf deren personlichen Besitz erhob Quelle Friedrich Erdmann Petri Gedrangtes Handbuch der Fremdworter in deutscher Schrift und Umgangssprache Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bergprivileg amp oldid 239444875