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Das Ubereinkommen uber Streumunition umgangssprachlich auch als Streubomben Konvention bezeichnet ist ein am 1 August 2010 in Kraft getretener volkerrechtlicher Vertrag uber ein Verbot des Einsatzes der Herstellung und der Weitergabe von bestimmten Typen von konventioneller Streumunition Der Begriff Streu oder Clustermunition bezeichnet Bomben Granaten oder Gefechtskopfe die nicht als Ganzes explodieren sondern eine Vielzahl an kleineren Sprengkorpern freisetzen Oft explodiert ein Teil dieser Submunitionen nicht sondern verbleibt als Blindganger vor Ort Durch ihre geringe Grosse und die Menge gefahrden nicht umgesetzte explosive Submunitionen die Bevolkerung auch nach Konfliktende Opfer des Einsatzes von Streumunition wahrend der Konferenz von Dublin im Mai 2008Neben den Verbotsbestimmungen enthalt das Abkommen das Gebot zur Zerstorung von vorhandenen Bestanden zur Beseitigung von Ruckstanden aus eingesetzter Clustermunition sowie zur Unterstutzung der Opfer von Streubomben Die Konvention auf dem Gebiet des humanitaren Volkerrechts und des internationalen Rustungskontrollrechts die im Mai 2008 wahrend einer diplomatischen Konferenz in Dublin ausgehandelt wurde kann seit Dezember 2008 unterzeichnet werden Am 28 Februar 2023 hat Nigeria als 111 Staat das Abkommen ratifiziert 1 Das Verbot von Streumunition ist kein Volkergewohnheitsrecht 2 3 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalte 2 Hintergrundinformationen 3 Entstehungsgeschichte 4 Akzeptanz und Kritik 5 Entsorgung 5 1 Schweiz 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseInhalte Bearbeiten nbsp Die Flagge der Vereinten Nationen die als Depositar der Streubomben Konvention fungierenDas Ubereinkommen uber Streumunition folgt dem Protokoll uber explosive Kampfmittelruckstande zur Konvention von 1980 uber das Verbot oder die Beschrankung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen die ubermassige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken konnen das 2003 unterzeichnet wurde und drei Jahre spater in Kraft trat Aufgrund vergleichbarer Langzeitfolgen fur die Zivilbevolkerung wird die Konvention daruber hinaus oft mit der Ottawa Konvention zum Verbot von Antipersonenminen verglichen Die mit der Konvention vorgesehene Achtung von Streubomben ist eine vertragsrechtliche Manifestation der volkergewohnheitsrechtlich akzeptierten Prinzipien dass die Wahl der Mittel und Methoden zur Kriegsfuhrung Einschrankungen unterliegt dass zu allen Zeiten wahrend eines bewaffneten Konflikts zwischen zivilen und militarischen Zielen zu unterscheiden ist und dass die Zivilbevolkerung und zivile Einrichtungen so weit wie moglich vor den Auswirkungen der Kampfhandlungen geschutzt werden mussen Die Praambel der Konvention nimmt auf diese Prinzipien ausdrucklich Bezug Jakob Kellenberger der damalige Prasident des IKRK betonte daruber hinaus in seiner Erklarung im Rahmen der Konferenz in Oslo am 3 Dezember 2008 ausdrucklich die Verbindung zwischen dem Abkommen und der Petersburger Erklarung von 1868 mit der 140 Jahre zuvor erstmals Waffen verboten wurden die unnotiges Leid verursachen 4 Er sagte diesbezuglich unter anderem Der Weg nach Oslo begann mit dem erstmaligen Einsatz von Clustermunition gegen den britischen Hafen Grimsby vor 65 Jahren Dieser Weg nach Oslo fuhrt auch durch die Berge und Reisfelder in Sudostasien wo mehrere Hundertmillionen Streubomben abgeworfen wurden und viele Zehnmillionen bis zum heutigen Tag verblieben sind Dieser Weg verlauft durch die Leben von Zivilisten in Laos Kambodscha und Vietnam die seit vier Jahrzehnten mit der Bedrohung durch nicht explodierte Clustermunition leben Ein anderer Weg nach Oslo begann vor 140 Jahren in Sankt Petersburg als eine internationale Militarkommission verfugte dass das einzige legitime Ziel in einem Krieg die Schwachung der Streitkrafte des Gegners ist und damit das Prinzip etablierte dass sich die Notwendigkeiten des Krieges den Forderungen der Menschlichkeit unterzuordnen haben Diese beiden Wege treffen heute hier zusammen mit der Unterzeichnung des Ubereinkommens uber Streumunition Jakob Kellenberger 3 Dezember 2008 Oslobasierend auf einer Ubersetzung des englischen Originaltextes 4 Das Ubereinkommen besteht aus 23 Artikeln und enthalt basierend auf einer Reihe von Begriffsdefinitionen ein Verbot des Einsatzes der Entwicklung der Herstellung oder anderweitigen Anschaffung der Lagerung sowie der Weitergabe von konventioneller Clustermunition und die Verpflichtung zur Zerstorung vorhandener Bestande innerhalb von acht Jahren nach dem Beitritt eines Landes zum Abkommen Hinsichtlich der Definition von Clustermunition sind bestimmte Ausnahmebestimmungen enthalten durch die neuere Waffensysteme die eine Reihe technischer Voraussetzungen erfullen von konventioneller Clustermunition unterschieden und von den Verbotsbestimmungen ausgenommen werden Die Lagerung bis zur Zerstorung hat getrennt von anderen Waffensystemen die fur den operativen Einsatz vorgesehen sind zu erfolgen Daruber hinaus sind die Vertragsstaaten verpflichtet auf ihrem Territorium innerhalb von zehn Jahren nach dem Beitritt fur eine Beseitigung von nicht explodierten Ruckstanden aus Clustermunition zu sorgen sowie Massnahmen zur Unterweisung der Zivilbevolkerung uber die Risiken und zum Schutz von Zivilisten zu ergreifen Staaten die auf dem Gebiet eines anderen Landes Clustermunition eingesetzt haben und spater der Konvention beitreten sind angehalten mit den betroffenen Lander bei der Beseitigung zusammenzuarbeiten Die Parteien der Konvention verpflichten sich auch zur medizinischen und psychologischen Unterstutzung der Opfern von Streubomben sowie zur internationalen Zusammenarbeit und zu Transparenz bei der Umsetzung der Konvention Zur Beilegung von Konflikten hinsichtlich der Anwendung und Auslegung des Abkommens wird auf Treffen der Vertragsstaaten sowie auf den Internationalen Gerichtshof verwiesen die Bewertung der Umsetzung und der Effektivitat der von den Vertragsparteien ergriffenen Massnahmen erfolgt im Rahmen von Uberprufungskonferenzen Die Konvention soll sechs Monate nach dem 30 Beitritt in Kraft treten als Depositar fungiert der Generalsekretar der Vereinten Nationen Hintergrundinformationen Bearbeiten nbsp Bomblet BLU 3 Ananasbombe aus einer CBU 2A Bombe das bei Explosion 200 Stahlpellets mit hoher Geschwindigkeit freisetztDer Einsatz von Clustermunition gilt aus verschiedenen Grunden als problematisch Zum einen bestehen humanitare Bedenken hinsichtlich unnotiger Leiden und Verletzungen beim Einsatz gegen Kombattanten insbesondere aufgrund der Verursachung einer Vielzahl schwer behandelbarer Wunden sowie von dauerhaften Verstummelungen wie dem Verlust von Gliedmassen 5 6 7 Dieser Aspekt der Kritik bezieht sich auf das gewohnheitsrechtlich im humanitaren Volkerrecht etablierte Prinzip dass die Methoden und Mittel der Kriegsfuhrung Beschrankungen unterliegen die sich insbesondere aus Erwagungen der Menschlichkeit und der militarischen Notwendigkeit ergeben Des Weiteren wird am Einsatz von Clusterbomben kritisiert dass sie im Kampfeinsatz aufgrund ihrer geringen Zielgenauigkeit keine Unterscheidung zwischen militarischen und zivilen Zielen ermoglichen 5 8 9 Zum dritten stellt nach Ansicht der Befurworter eines Verbots insbesondere das Nichtexplodieren von Bomblets unmittelbar nach dem Abwurf und damit ihr Verbleib in der Umwelt uber das Ende eines bewaffneten Konflikts hinaus ein schwerwiegendes Problem fur die Zivilbevolkerung dar 5 8 10 Die Forderung nach einer weitestgehenden Verschonung von zivilen Zielen sowie nach einer Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten ergibt sich jedoch auch aus gewohnheitsrechtlichen Grundsatzen des humanitaren Volkerrechts 11 Nach Untersuchungen verbleiben bei den in den letzten Jahrzehnten eingesetzten Streubombensystemen zehn bis 40 Prozent der darin enthaltenen Munition als nicht explodierte Blindganger in der Umwelt 12 Nichtexplodierte Bomblets sind ausserdem aufgrund ihres geringen Gewichts nicht ortsfest und wegen ihrer geringen Grosse auf Luftbildern nicht zu erkennen wodurch die Suche zum Zwecke der Beseitigung stark erschwert wird Durch die hohe Zahl an Bomblets pro Clusterbombe ubersteigt selbst bei einer geringen Rate an nichtexplodierten Bomblets die Menge an Blindgangern deutlich die Zahl der eingesetzten Hauptgeschosse Der Einsatz von Clusterbomben fuhrt damit in den betroffenen Landern zu grossflachigen Gebieten die regelmassig als Sperrzonen ausgewiesen werden mussen da das Betreten aufgrund von explosionsfahigen Ruckstanden aus Streubomben ahnlich wie beim Einsatz von Landminen mit einer hohen Gefahr fur Leben und Gesundheit von Menschen verbunden ist Diese Regionen stellen nach dem Ende eines Krieges insbesondere fur die Zivilbevolkerung eine erhebliche Gefahrdung und daruber hinaus in vielen Fallen einen Verlust an landwirtschaftlicher Nutzflache dar Nach Angaben des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz IKRK existieren solche Gebiete weltweit in rund 20 Landern als am starksten betroffen gilt Laos 12 Schatzungen der Organisation Handicap International zufolge sind 98 Prozent der von den Auswirkungen von Streubomben betroffenen Menschen Zivilpersonen und 27 Prozent Kinder 13 Entstehungsgeschichte BearbeitenAls historischer Beginn der Anwendung von Clustermunition gilt der Zweite Weltkrieg in welchem 1943 Streubomben durch die Rote Armee gegen deutsche Panzerverbande sowie im gleichen Jahr durch die deutsche Luftwaffe bei der Bombardierung der britischen Hafenstadt Grimsby abgeworfen wurden 14 Beim Angriff auf Grimsby starben drei Viertel der Todesopfer durch das Auslosen von nicht explodierten Bomblets die Beseitigung der Ruckstande dauerte uber zwei Wochen In der zweiten Halfte des 20 Jahrhunderts wurden Streubomben unter anderem in den 1960er und 1970er Jahren durch die USA in Kambodscha Vietnam und Laos intensiv eingesetzt Zu weiteren Anwendungen kam es in den 1970er Jahren durch Israel in Syrien und im Libanon sowie in den 1980er Jahren durch die Sowjetunion im Sowjetisch Afghanischen Krieg In den 1990er Jahren setzten die USA Clusterbomben 1991 im Krieg gegen den Irak und 1999 im Kosovokrieg ein und auch in den Konflikten in Tschetschenien und Bergkarabach sowie wahrend des Bosnienkrieges durch Jugoslawien wurden Streubomben abgeworfen Aus einer Reihe von weiteren Konflikten des 20 und des 21 Jahrhunderts liegen daruber hinaus Einzelfallberichte und unbestatigte Meldungen uber den Einsatz von Clustermunition vor Forderungen nach einem Verbot von Clustermunition kamen erstmals 1974 auf im Rahmen einer in Luzern stattfindenden Tagung von Regierungsexperten zu Waffen die ubermassige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken konnen und wurden zwei Jahre spater wahrend einer Folgekonferenz erneuert 15 Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen UNEP veroffentlichte 1983 einen Bericht zu den Auswirkungen von Streubomben der auch Forderungen nach einer rechtlichen Regelungen fur ihren Einsatz enthielt Nachdem in der Folgezeit diesbezuglich jedoch kaum Fortschritte zu verzeichnen waren gelten der Kosovokrieg der Krieg in Afghanistan seit 2001 und insbesondere der Libanonkrieg im Jahr 2006 als entscheidende Impulse fur die Intensivierung der Bemuhungen um ein entsprechendes Verbot 15 Wahrend des Libanonkrieges kam es auf einer Flache von rund 37 Quadratkilometern zum Abwurf von Clustermunition mit einem Gesamtumfang von rund vier Millionen Bomblets von denen nach verschiedenen Schatzungen bis zu einer Million nicht explodiert sind 12 Nach dem Ende der Kampfhandlungen wurden durch diese Ruckstande bisher rund 250 Zivilisten und Mitarbeiter von Munitionsraumdiensten getotet oder verwundet Zur Koordinierung der zivilgesellschaftlichen Aktivitaten fur ein Streubomben Verbot kam es 2003 zur Grundung der Cluster Munition Coalition einem Bundnis von Menschenrechtsorganisationen sowie anderen Vereinigungen und Initiativen gegen den Einsatz von Clustermunition Nachdem Versuche in den Jahren 2001 und 2003 entsprechende Regelungen uber ein Protokoll zur Konvention uber das Verbot oder die Beschrankung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen die ubermassige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken konnen zu erreichen keinen Erfolg hatten setzte sich Norwegen an die Spitze einer Gruppe von 25 Staaten und initiierte eine Reihe von als Oslo Prozess bezeichneten Tagungen und Verhandlungen uber ein internationales Abkommen zur Achtung von Streubomben Die gemeinsamen Bemuhungen von Staaten verschiedenen UN Organisationen sowie zivilgesellschaftlichen Vereinigungen um einen solchen Vertrag ahnelten dabei den Aktivitaten die 1997 zum Abschluss der Ottawa Konvention uber ein Verbot von Antipersonenminen gefuhrt hatten 15 Die ersten Lander die noch vor dem Zustandekommen einer entsprechenden internationalen Vereinbarung auf nationaler Ebene ein Verbot von Streubomben beschlossen waren Belgien und Osterreich 16 Der franzosische Aussenminister Bernard Kouchner gab in einer gemeinsamen Erklarung mit dem Verteidigungsminister seines Landes Herve Morin im Mai 2008 bekannt dass Frankreich mit sofortiger Wirkung seinen Bestand an M26 Raketen und damit rund 90 Prozent der Clustermunition der franzosischen Armee ausser Dienst stellen wurde 17 Am 30 Mai 2008 wurde im Rahmen einer Konferenz in der irischen Hauptstadt Dublin von 107 Landern ein Entwurf fur eine entsprechende Konvention angenommen die seit einer vom 2 bis zum 4 Dezember 2008 in Oslo stattgefundenen Konferenz durch die Staatengemeinschaft unterzeichnet und ratifiziert werden kann Erstunterzeichner war am 3 Dezember 2008 der norwegische Ministerprasident Jens Stoltenberg ihm folgten die Vertreter aus Laos und dem Libanon 18 Zu den insgesamt 94 Landern 19 die wahrend der Konferenz in Oslo die Konvention unterschrieben zahlten unter anderem Australien Frankreich Spanien Italien Japan Kanada sowie das Vereinigte Konigreich und insgesamt 18 der 26 NATO Staaten sowie 19 von 27 Mitgliedslander der Europaischen Union Fur Deutschland unterzeichnete Aussenminister Frank Walter Steinmeier das Abkommen fur Osterreich der standige Vertreter des Landes bei den Vereinten Nationen Christian Strohal sowie fur die Schweiz die Vorsteherin des Eidgenossischen Departements fur auswartige Angelegenheiten Micheline Calmy Rey Norwegen Irland Sierra Leone und der Heilige Stuhl hinterlegten mit ihrer Unterschrift zugleich auch eine Ratifikationserklarung Hinsichtlich der Hilfe fur Opfer verpflichtete sich die japanische Regierung in Oslo zur Bereitstellung von sieben Millionen US Dollar 20 21 Die Position der Regierung Afghanistans die einer Unterzeichnung zunachst zogerlich gegenubergestanden hatte anderte sich nach einem Gesprach des afghanischen Botschafters in Norwegen mit einem 17 jahrigen Jungen aus Herat der durch Clusterbomben beide Beine verloren hatte 13 Der Prasident des Landes Hamid Karzai stimmte nach einem anschliessenden Telefongesprach mit dem Botschafter einer Unterzeichnung zu Akzeptanz und Kritik Bearbeiten nbsp Vertragsparteien dunkelgrun und Unterzeichnerstaaten hellgrun Das Ubereinkommen uber Streumunition ist von 111 Landern und dem Heiligen Stuhl als nichtstaatliches Volkerrechtssubjekt ratifiziert sowie von weiteren Staaten unterzeichnet worden darunter von Osterreich am 2 April 2009 von Deutschland am 8 Juli 2009 und von der Schweiz am 17 Juli 2012 19 Es trat am 1 August 2010 in Kraft 22 Von verschiedenen Seiten wie dem IKRK der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch dem damaligen deutschen Bundesaussenminister Frank Walter Steinmeier und seinem britischen Amtskollegen David Miliband wurde es als Meilenstein der konventionellen Rustungskontrolle sowie als wichtigstes Abkommen der jungeren Zeit in der Entwicklung des humanitaren Volkerrechts bezeichnet 23 24 Zuletzt trat Saint Lucia am 15 September 2020 bei 25 Mit der Konvention zahlen konventionelle Streubomben ahnlich wie biologische und chemische Waffen fur die Vertragsstaaten zu den vollstandig verbotenen Kampfmitteln Daruber hinaus gelten insbesondere die in der Konvention enthaltenen Regelungen zur Verantwortung der Verursacherstaaten fur die Beseitigung von Kampfmittelruckstanden sowie insbesondere die umfassenden Verpflichtungen zur Versorgung und Betreuung von Opfern des Einsatzes von Clustermunition durch die der Einfluss der Menschenrechte auf das humanitare Volkerrecht ausgebaut wird 15 im historischen Kontext als bahnbrechend und richtungsweisend Das Europaparlament hat im Mai 2009 in einer Resolution alle Mitgliedstaaten der Europaischen Union zur Unterzeichnung des Abkommens aufgefordert 26 Unter den EU Landern haben noch nicht unterzeichnet Finnland Estland Lettland Polen Rumanien Griechenland unterzeichnet aber noch nicht ratifiziert wurde das Abkommen durch die Republik Zypern Stand 2023 27 28 hier in der Reihenfolge von Norden nach Suden genannt Nicht zu den Unterstutzern der Konvention zahlen unter anderem die Vereinigten Staaten Russland die Ukraine die Volksrepublik China Israel Indien Pakistan und Brasilien die zu den weltweit wichtigsten Herstellern beziehungsweise Anwendern von Streumunition gehoren 23 29 Die USA erkennen dabei die Notwendigkeit einer Reduzierung der Folgen des Einsatzes von Streubomben auf die Zivilbevolkerung an 30 Zur Verringerung der Gefahrdung der Zivilbevolkerung ist deshalb durch die USA vorgesehen zukunftig den Einsatz und den Export von Clustermunition auf Systeme zu beschranken bei denen mindestens 99 Prozent der Bomblets entweder wahrend des Einsatzes explodieren oder bis zum Ende eines Konflikts durch Selbstzerstorungsmechanismen ausser Gefecht gesetzt werden Daruber hinaus sehen die Vereinigten Staaten eine Erganzung der Konvention uber das Verbot oder die Beschrankung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen die ubermassige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken konnen als besser geeigneten Rechtsrahmen an da dieser im Vergleich zur Streubomben Konvention alle wichtigen Militarmachte beigetreten seien 30 Ein wesentlicher Kritikpunkt am Abkommen von Seiten der Befurworter eines Verbots von Streumunition ist die Aufnahme von Ausnahmeregelungen fur neuere Munitionssysteme die bestimmte technische Voraussetzungen erfullen 31 Dies umfasst Munitionstypen die weniger als zehn einzelne Sprengkorper enthalten deren einzelne Sprengkorper alle jeweils mehr als vier Kilogramm wiegen deren Sprengkorper zur Erfassung und Verfolgung von Einzelzielen in der Lage sind und deren Sprengkorper mit Mechanismen zur Selbstzerstorung oder Selbstdeaktivierung ausgestattet sind Fur Waffensysteme die diese Bedingungen erfullen ist im deutschen Raum von Seiten der Hersteller und des Militars die Bezeichnung Punktzielmunition im Gebrauch um sie von konventioneller Clustermunition abzugrenzen Diese Ausnahmedefinition steht jedoch im Widerspruch zum bisherigen Verstandnis wie es auch von den Vereinten Nationen vertreten wurde nach welchem der Begriff Clustermunition ohne Einschrankung alle Waffensysteme umfasst bei denen sich aus einem Hauptkorper kleinere Geschosse herauslosen Daruber hinaus bezieht sich diese Ausnahmeregelung nur auf bereits existierende und teilweise bereits eingesetzte Munitionstypen nicht jedoch auf mogliche Neuentwicklungen Von den Gegnern eines Verbots werden die den Abkommen zugrundeliegenden Kritikpunkte dass Streumunition unnotige Leiden und Verletzungen hervorrufe dass sie im Einsatz unterschiedslos wirke und dass sie die Zivilbevolkerung durch Blindganger uber das Konfliktende hinaus gefahrde insbesondere mit Verweis auf die militarische Notwendigkeit dieser Waffengattung abgelehnt 6 Dieser Argumentation zufolge sei ihr Einsatz in bestimmten Situationen nach Abwagung von humanitaren Aspekten und konkreten Einsatzzielen mit den Regeln des Volkerrechts vereinbar 6 Daruber hinaus wird den genannten Kritikpunkten und der sich daraus ergebenden Forderung nach einem Verbot auch widersprochen mit der Begrundung dass die Produktion und die Anschaffung von Streumunition durch eine nennenswerte Anzahl von Staaten sowie ihr langjahriger Einsatz bis hin zu verschiedenen Konflikten der jungeren Zeit ein Beleg fur das Fehlen eines internationalen Konsenses fur die Achtung von Streubomben seien 6 Hinsichtlich der Argumentation dass Streumunition unnotige Leiden und uberflussige Verletzungen hervorrufe wird von Kritikern eines Verbots ausserdem auch auf das Fehlen von objektiven Definitionen fur diese Begriffe 6 7 sowie auf vergleichbare Wirkungen anderer erlaubter Waffensysteme hingewiesen 6 Dem von Befurwortern eines Verbots gelegentlich vorgebrachten Vergleich von unexplodierten Bomblets mit Antipersonenminen die seit 1997 durch die Ottawa Konvention verboten sind wird entgegengehalten dass Cluster Bomblets anders als Antipersonenminen nicht mit dem Ziel konzipiert sind durch Personen oder Fahrzeuge zur Explosion gebracht zu werden 32 Im November 2011 versuchten Gegner der Konvention ein zweites Streumunitionsabkommen mit deutlich schwacheren Standards auszuhandeln Ein unter anderem von den USA Russland und China favorisierter Vertragsentwurf sah vor lediglich altere Bestande die vor 1980 erzeugt wurden zu verbieten Nichtregierungsorganisationen wie der Verein Handicap International und das Rote Kreuz warnten davor die Konvention zu verwassern Die Verhandlungen uber ein neues UN Abkommen uber den Einsatz von Streumunition scheiterten schliesslich an Widerstand von 50 Staaten darunter Osterreich die sich gegen ein Aufweichen der Beschlusse von Oslo ausgesprochen hatten 33 Nach Angaben der Initiative Cluster Munition Coalition verfugten gut ein Jahr nach Inkrafttreten des Ubereinkommens noch 69 Lander uber Vorrate dieser Waffen Weltweit wurden noch mindestens 610 000 Streubomben mit mehr als 100 Millionen einzelnen Sprengsatzen existieren 34 35 36 Die Vereinigten Staaten gaben Anfang Dezember 2017 bekannt auch altere Munition wieder benutzen zu wollen deren Verwendung man wegen des hoheren Anteils an Blindgangern in den alten Baumustern im Jahr 2008 zunachst fur 10 Jahre ausgesetzt hatte 37 Entsorgung BearbeitenSchweiz Bearbeiten Die Schweiz beschaffte noch mit den Rustungsprogrammen 1988 1991 1993 und 1999 sogenannte Kanistergeschosse Nach der Unterzeichnung des Ubereinkommens wurden ab 2013 total 202 000 Geschosse mit 11 6 Millionen Bomblets im Gesamtgewicht von rund 10 000 Tonnen vernichtet Die Artilleriegeschosse wurden bis Mitte 2016 samtlich demontiert und die Minenwerfermunition kontrolliert detoniert 38 Literatur BearbeitenCircle of Impact The Fatal Footprint of Cluster Munitions on People and Communities Bericht der Organisation Handicap International Brussel 2007 ISBN 978 92 95060 01 2 Cluster Munitions A New Treaty to End Decades of Civilians Suffering Herausgegeben vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz Genf 2008 Jessica Corsi Towards Peace Through Legal Innovation The Process and the Promise of the 2008 Cluster Munitions Convention In Harvard Human Rights Journal 22 1 2009 Harvard Law School S 145 158 ISSN 1057 5057Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Convention on Cluster Munitions Vertragstext englisch nbsp Wikisource Ubereinkommen uber Streumunition Ubersetzung Ubereinkommen uber Streumunition BGBl 2009 II S 502 504 dreisprachig Convention on Cluster Munitions Offizielle Website zur Konvention englisch International Humanitarian Law Convention on Cluster Munitions 30 May 2008 Volltext der Konvention englisch Convention on Cluster Munitions Signing Conference Memento vom 2 Januar 2016 im Internet Archive Offizielle Website zur Konferenz von Oslo englisch Cluster munitions and international humanitarian law IKRK Informationen zu Clustermunition englisch Streubomben Der Weg zum Verbot Memento vom 8 Marz 2010 im Internet Archive Informationen der Organisation Handicap International Weltweite Achtung von Streumunition Auswartiges Amt 15 Juli 2021 abgerufen am 9 Juli 2023 Patrick Heinemann USA liefert Streumunition fur die Ukraine Legal und legitim In Legal Tribune Online 9 Juli 2023 abgerufen am 9 Juli 2023 Antwort der Bundesregierung vom 5 5 2023 auf eine Anfrage von Die Linke vom 5 4 2023 uber deutschen und internationalen Einsatz und Produktion von Streumunition 5 Mai 2023 abgerufen am 12 Juli 2023 Einzelnachweise Bearbeiten Nigeria is State Party No 111 In clusterconvention org Convention on Cluster Munitions CCM 1 Marz 2023 abgerufen am 8 Juli 2023 englisch Andreas von Arnauld Volkerrecht 5 Auflage C F Muller Heidelberg 2022 ISBN 978 3 8114 5933 5 Randnummer 411 Antwort der Bundesregierung BT Drs 20 6681 S 6 a b Statement by Jakob Kellenberger President of the International Committee of the Red Cross Convention on Cluster Munitions Signing Conference Oslo 3 December 2008 a b c Titus Peachey Virgil Wiebe Cluster Bombs The Bombs That Keep on Killing In Landmine Monitor Report 2000 Human Rights Watch New York 2000 ISBN 1 56432 250 5 S 1090 1091 zusammenfassende Darstellung des Berichts Clusters of Death The Mennonite Central Committee Global Report on Cluster Bomb Production and Use Memento vom 29 Juli 2009 imInternet Archive a b c d e f Geneva Protocol I and Customary International Law Do Cluster Munitions Cause Unnecessary Suffering and Superfluous Injury as Prohibited by the Law of Armed Conflict In Thomas J Herthel On the Chopping Block Cluster Munitions and the Law of War In The Air Force Law Review 51 2001 Office of the Judge Advocate General of the Air Force S 229 270 speziell S 255ff ISSN 0094 8381 a b Cluster Bombs A Weapon Causing Unnecessary and Superfluous Suffering In Thomas Michael McDonnell Cluster Bombs Over Kosovo A Violation of International Law In Arizona Law Review 44 2002 James E Rogers College of Law at The University of Arizona S 31 129 speziell S 66ff ISSN 0004 153X a b Are Cluster Munitions Indiscriminate Because They are Incapable of Being Accurately Deployed or Because Their Bomblets Do Not Always Detonate as Designed and Thus Create Minefields Incapable of Distinguishing Between Combatants and Noncombatants In Thomas J Herthel On the Chopping Block Cluster Munitions and the Law of War In The Air Force Law Review 51 2001 Office of the Judge Advocate General of the Air Force S 229 270 speziell S 260ff ISSN 0094 8381 An Indiscriminate Weapon In Thomas Michael McDonnell Cluster Bombs Over Kosovo A Violation of International Law In Arizona Law Review 44 2002 James E Rogers College of Law at The University of Arizona S 31 129 speziell S 79ff ISSN 0004 153X A Weapon Unduly Endangering the Environment and the Health of the Population In Thomas Michael McDonnell Cluster Bombs Over Kosovo A Violation of International Law In Arizona Law Review 44 2002 James E Rogers College of Law at The University of Arizona S 31 129 speziell S 87ff ISSN 0004 153X Jean Marie Henckaerts Louise Doswald Beck Customary International Humanitarian Law Band 1 Cambridge University Press Cambridge 2005 ISBN 978 0 521 80899 6 S 3 24 Distinction between Civilians and Combatants und S 25 36 Distinction between 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Vertragsparteien und Liste der Unterzeichnerstaaten 9 Japan on cluster bomb ban Japan over 100 other countries sign cluster bomb ban in Oslo Oslo Norway 2008 12 03 In nautilus org Nautilus Institute for Security and Sustainability 4 Dezember 2008 abgerufen am 7 Juli 2023 amerikanisches Englisch NAPSNet Daily Report vom 4 Dezember 2008 Nachrichten Feed vom Nautilus Institute Ending the use of cluster bombs In japantimes co jp The Japan Times 3 Dezember 2008 archiviert vom Original am 5 Dezember 2021 abgerufen am 7 Juli 2023 englisch Konvention gegen Streumunition tritt in Kraft Zeit Online 1 August 2010 a b Internationaler Vertrag Mehr als hundert Staaten wollen Streubomben Verbot unterzeichnen Spiegel Online 3 Dezember 2008 Cluster munition convention signed The Irish Times 4 Dezember 2008 clusterconvention org 16 September 2020 Entschliessung des Europaischen Parlaments vom 7 Mai 2009 zu dem Jahresbericht uber die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europaischen Union in diesem Bereich Drucksache 20 6294 des Deutschen Bundestages Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen Andrej Hunko Ina Latendorf Zaklin Nastic und der Fraktion DIE LINKE Drucksache 20 6294 Das Oslo Ubereinkommen uber Streumunition und die Bundesregierung Convention on Cluster Munitions Universalization States by Region PDF 228 kB In clusterconvention org Abgerufen am 21 Marz 2018 englisch United States Opposes Ban on Cluster Munitions Supports Alternative CCW Negotiations In American Journal of International Law 102 4 2008 American Society of International Law S 889 ISSN 0002 9300 a b DoD Policy on Cluster Munitions and Unintended Harm to Civilians Memento vom 5 August 2009 im Internet Archive PDF 162 kB Veroffentlicht vom Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten am 19 Juni 2008 Punktzielmunition trifft Pressefreiheit Telepolis 3 Marz 2009 1 Treaty Law Landmines and Cluster Munitions Are the Use of Cluster Munitions in Violation of Existing International Treaties or Agreements In Thomas J Herthel On the Chopping Block Cluster Munitions and the Law of War In The Air Force Law Review 51 2001 Office of the Judge Advocate General of the Air Force S 229 270 speziell S 249ff ISSN 0094 8381 Talks on Cluster Bomb Restrictions Collapse The New York Times 25 November 2011 Noch immer arbeiten 69 Lander mit Streubomben Welt Online 16 November 2011 Streubombenverbot in Gefahr NZZ Online 16 November 2011 Franz Putz Redakteur Osterreich widersetzt sich Verwasserung des Verbots von Streumunition Europa International Hrsg Bundeskanzleramt Bundespressedienst Osterreich Informationen aus Osterreich Nr 22 11 Wien 21 November 2011 S 173 osterreichisches Deutsch upjs sk PDF 2 1 MB Ursprungsquelle Tiroler Tageszeitung Online vom 17 November 2011 John Ismay U S Will Keep Older Cluster Munitions a Weapon Banned by 102 Nations New York Times 1 Dezember 2017 Michael Wenger Entsorgung von Kanisterund Streumunition Entsorgung von Munition Landsysteme Hrsg Armasuisse Armafolio Nr 1 2017 Ast amp Fischer Bern Juni 2017 S 6 Schweizer Hochdeutsch admin ch PDF 3 0 MB abgerufen am 7 Juli 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ubereinkommen uber Streumunition amp oldid 236193766