www.wikidata.de-de.nina.az
Konigliches Hohes Tribunal in Wismar 1 war der Name eines 1653 gegrundeten Gerichts fur die schwedischen Reichslehen im Heiligen Romischen Reich Von Zeitgenossen und spaterer Forschung wurde es nach dem ersten Gerichtsort Wismarer Tribunal genannt Sitz des Gerichts war von 1653 bis 1802 Wismar von 1802 bis 1803 Stralsund und von 1803 bis zu seiner Auflosung Greifswald wo es unter dem Namen Oberappellationsgericht Greifswald wirkte Wahrend der franzosischen Besetzung hiess das Gericht Kaiserlich Franzosisches Obertribunal Der Furstenhof in Wismar Gerichtssitz von 1653 bis 1802Das Meyerfeldtsche Palais in Stralsund Gerichtssitz von 1802 bis 1803 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Aufbau und Rechtsprechung 3 Sitz 4 Bekannte Vertreter 5 Aktenverwahrung 6 Literatur 7 Einzelnachweise 8 WeblinksGeschichte BearbeitenIm Westfalischen Frieden von 1648 der den Dreissigjahrigen Krieg beendet hatte waren Schweden einige Gebiete des Reiches als Lehen zugesprochen worden Die Stadt Wismar in der seit der Stadtrechtsverleihung 1266 Lubisches Recht gegolten hatte wurde 1632 durch Schweden besetzt und zusammen mit dem naheren Umland der Insel Poel und dem Amt Neukloster durch den Friedensvertrag dauerhaft Schweden zugesprochen Zu Schweden kamen auch Schwedisch Pommern und die Herzogtumer Bremen und Verden die als ein einheitliches Gebiet von Stade aus verwaltet wurden sowie das Domkapitel von Hamburg Ursprunglich beabsichtigte Schweden die oberste Reichsgerichtsbarkeit bestehend aus dem Reichskammergericht und dem Reichshofrat vollstandig neu zu ordnen und fur den Obersachsischen Niedersachsischen und Niederrheinisch Westfalischen Reichskreis ein drittes oberstes Reichsgericht zu schaffen Mit diesem Plan konnte sich die schwedische Delegation bei den Verhandlungen zum Frieden allerdings nicht durchsetzen und verlangte deshalb die Verleihung eines unbegrenzten Appellationsprivilegs 2 Die Bestimmungen des Friedensvertrages des Westfalischen Friedens knupften die Verleihung des Privilegs an die Etablierung eines eigenen hochsten Gerichtshofes fur die neuen schwedischen Reichslehen der nach den Grundsatzen des Reichskammergerichtes arbeitet 2 3 Das deshalb neu geschaffene Oberappellationsgericht trat daher ab 1653 an die Stelle des Reichskammergerichts als oberstes Gericht fur die schwedischen Reichsterritorien Das Tribunal wurde in dem Bewusstsein der geschaffen dass Schweden zum Zeitpunkt der Grundung die starkste Macht Nordeuropas war Schweden spielte mit mehreren Sitzen und Stimmen im Reichstag der Vertretung in drei Reichskreisen und damit u a den entsprechenden Berechtigungen zu Prasentationen fur die Richterposten am Reichskammergericht eine nicht unwichtige Rolle im Reich Einen entsprechenden Platz sollte das Tribunal neben den beiden anderen obersten Reichsgerichten einnehmen Durch seine Leistung sollte es bewusst als Alternative zu Reichskammergericht und Reichshofrat etabliert werden 4 Am 17 Mai 1653 wurde in Anwesenheit von Vertretern der Landesregierungen und der Landstande der drei Herzogtumer Bremen Verdens und Pommerns des Hamburger Domkapitels und des Rates der Stadt Wismar und der Mitglieder der Tribunaleinrichtungskommission Bengt Oxenstierna und Schering Rosenhane feierlich die Einfuhrung des Gerichts begangen In den ersten Jahren des Gerichts gab es grosse Schwierigkeiten sowohl bezuglich des Unterhalts des Gerichts als auch bei der einvernehmlichen Besetzung Die norddeutsche Provinz war nur schwer zu organisieren dem zugiger neu organisierten Pommern fehlte durch den langen Krieg die wirtschaftliche Leistungsfahigkeit um zum Unterhalt des Gerichts beizutragen Erst 1665 wurden erstmals alle sechs Assessorate besetzt Erst nach Ende des Krieges ging es den Lehensgebieten auch wirtschaftlich wieder besser und das Tribunal konnte sich entwickeln Der Unterhalt war dauerhaft gesichert und nach einer Visitation 1688 1692 wurde das Gericht um zwei Assessoren verstarkt Entscheidende Befugnisse wurden auf die schwedische Regierung in Pommern ubertragen Zugig wurden die anhangenden Prozesse erledigt Durch die Mitarbeit der Vizeprasidenten Assessoren und Fiskale in zahlreichen Kommissionen wurde ein Beitrag zur Rechtssicherheit in den schwedischen Lehen geleistet wahrend das Reichskammergericht gleichzeitig mehr und mehr in eine Krise glitt Noch bis 1715 war das Gericht mit je einem Prasidenten und Vizeprasidenten acht Assessoren einem Protonotar zwei Referenten je einem Sekretar Fiskal Registrator Botenmeister Pedell Gerichtsarzt Exekutor und Gerichtsdiener zwei Kanzlisten Kopisten und Trabanten und drei Gerichtsboten besetzt Der Grosse Nordische Krieg brachte dem nordwestdeutschen Lehensgebiet Schwedens grosse Verluste Bremen Verden und das Hamburger Domkapitel gingen 1712 an Danemark 1720 musste Schweden auf die im Westfalischen Frieden erworbenen nordwestdeutschen Lehen verzichten und auch in Schwedisch Vorpommern gab es Gebietsverluste Am 22 November 1721 einigten sich die Vertreter Schwedens der pommerschen Landstande der vorpommerschen Landesregierung und des Rates der Stadt Wismar darauf die Besetzung des Gerichtes zu reduzieren Fortan war das Gericht mit vier Assessoren und je einem Protonotar Registrator Fiskal Kanzlisten Kopisten Pedell Boten und zwei Trabanten besetzt die Gehalter wurden erheblich gekurzt Die nach der Visitation 1688 1692 auf die Regierung ubertragenen Befugnisse wurden in Teilen wieder dem Gericht ubertragen Ab 1753 wurde das Obertribunal fur Klagen gegen die Universitat Greifswald sachlich als Gericht erster und einziger Instanz zustandig Das Gericht stellte sich in mehreren Urteilen in Fragen von Steuern Kostenverteilungen oder auch dem Ausschluss von Juden aus dem pommerschen Wirtschaftsleben auf die Position der pommerschen Landstande und damit gegen die schwedische Regierung Ab 1772 bemuhte sich die schwedische Regierung daher die Zustandigkeiten des Tribunals zu kontrollieren und einzuengen Die langjahrigen Verhandlungen daruber zwischen schwedischer Regierung und den pommerschen Landstanden fuhrten zu einer Klage der Landstande am Reichshofrat in Wien Am 10 Dezember 1800 unterzeichneten die Vertreter beider Seiten einen Kompromiss in dem der Konig auf eine Visitation verzichtete die Landstande dem Konig umfangreiche Zugestandnisse in anhangigen Steuerfragen machten und sich zur Zahlung von 20 000 Reichstalern verpflichteten Nach einer ersten Gehaltssteigerung im Jahr 1788 die der Geldentwertung geschuldet war wurden die Gehalter erst um 1800 tatsachlich real erhoht und denen des schon seit 1750 vom Oberappellationsgericht Celle gezahlten Entgelten angepasst Damit erhohte sich erstmals wieder die Attraktivitat einer Anstellung am Tribunal Konig Gustav IV Adolf arbeitete parallel weiter daran die Befugnisse des Gerichts einzuschranken Dies sollte vor allem durch personelle Veranderungen erreicht werden Am 7 Oktober 1799 wurde Nils Anton Augustin Bark 1760 1822 zum Prasidenten des Gerichts ernannt Der Posten des Stellvertreters seit 1798 nur vertretungsweise durch Johann Jakob von Muhlenfels besetzt wurde durch den Konig bis Ende 1802 verweigert Als die schwedische Regierung 1803 Wismar an Mecklenburg verpfandeten wurde das Gericht nach Stralsund verlegt wo es nur fur acht Monate blieb und dann weiter nach Greifswald zog Nach der Verlegung nach Greifswald wurde das Gericht 1810 infolge einer Gerichtsreform in Schwedisch Pommern zum Oberappellationsgericht Greifswald Unter dieser Bezeichnung blieb es wegen der rechtlichen Sonderstellung von Neuvorpommern bzw des Regierungsbezirkes Stralsund auch nach der Ubernahme durch Preussen bestehen und wurde erst im Zuge der allgemeinen Gerichtsreform der 1870er Jahre aufgelost Am 6 August 1806 loste die schwedische Regierung die pommerschen Landstande auf und befahl die Einfuhrung schwedischen Rechts Das Tribunal als oberstes Landesgericht wurde dem Hofgericht in Stockholm unterstellt Nachdem Stralsund 1807 von den napoleonischen Truppen besetzt worden war blieb das Tribunal als Kaiserlich Franzosisches Obertribunal mit demselben Personal letzte Gerichtsinstanz in Vorpommern Johann Jakob von Muhlenfels wurde zum Prasidenten eingesetzt Mit der zweimaligen Ruckerwerbung in den Jahren 1810 und 1813 ging das Gericht vorubergehend wieder in schwedische Zustandigkeit uber bis Schwedisch Pommern 1815 an Preussen fiel Die Gerichtsverfassung des Territoriums blieb jedoch zunachst unangetastet und das Obertribunal existierte unter der Bezeichnung Oberappellationsgericht Greifswald bis zur Gerichtsreform des Jahres 1848 weiter Aufbau und Rechtsprechung BearbeitenIn Aufbau Arbeitsweise und Grundsatzen orientierte sich das neue Gericht am Reichskammergericht Die durch David Mevius 1656 ausgearbeitete Tribunalsordnung die zu ihrer Zeit Vorbildcharakter auch im Deutschen Reich erlangte wurde am Oberappellationsgericht umgesetzt Hinzu kamen Elemente der Rechtsprechung des Reichshofrates und des schwedischen Hofgerichts Die Eingangsgerichte der ersten Instanz und Appellationsgerichte fur den zweiten Rechtszug heute zumeist Berufung genannt wurden aber weitestgehend unverandert belassen Als hochste und letzte Instanz zur Entscheidung uber Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Appellationsgerichte wurde 1653 unter Konigin Christina I von Schweden das Tribunal in Wismar eingerichtet Da die an Schweden gekommenen Reichslehen weiterhin deutsche Reichsterritorien blieben wurde das bisherige Rechtssystem beibehalten das auf der Reichsgesetzgebung und der Reichsprozessordnung basierte Das gemeine Recht Pommerns Privat Straf und Kirchenrecht sowie die uberwiegende Zahl der verfassungsrechtlichen Bestimmungen blieben erhalten Das schwedische Landrecht bzw das allgemeine schwedische Reichsgesetz wurden nicht auf die deutschen Reichslehen ubertragen 5 6 Sitz BearbeitenWismar lag geographisch etwa in der Mitte der schwedischen Reichslehen somit sollte der Gerichtsort von allen Beteiligten gut zu erreichen sein Das Gericht hatte seinen Sitz im prachtigen Renaissancegebaude des Furstenhofes der fruheren Residenz der Mecklenburger Herzoge in Wismar und dem letzten Bau der Spatrenaissance auf deutschem Boden 4 Nach erheblichen Gebietsverlusten Schwedens im Zuge des Grossen Nordischen Krieges wurde die Verlegung des personell reduzierten Gerichts in eine pommersche Stadt erwogen Dennoch blieb Wismar weiterhin Sitz des Gerichts Auch der Brand des Furstenhofs im Jahr 1781 anderte daran nichts Die Kosten fur die Wiederherstellung des weitgehend abgebrannten Gerichtssitzes in Hohe von 15 000 Reichstalern ubernahmen die pommerschen Landstande zum grossen Teil sie sahen in einem Gerichtssitz im entfernten Wismar und der raumlichen Trennung von Exekutive und Judikative Vorteile fur sich Mit der Verpfandung Wismars an Mecklenburg durch den Malmoer Pfandvertrag von 1803 wurde eine vorherige Verlegung des nun faktisch nur noch fur Schwedisch Pommern zustandigen Gerichtes notwendig Ein konigliches Schreiben vom 14 April 1802 verkundete dem Tribunal Wir geben Euch hiermit in Gnaden zu erkennen dass wir beschlossen haben Euer Collegium von Wismar nach Stralsund zu verlegen Gustav IV Adolf Stockholm 14 April 1802 Da nahezu alle Angestellten des Gerichts Immobilien in Wismar besassen schilderte das Tribunalskollegium dem Konig daraufhin die daraus resultierenden Schwierigkeiten den Gerichtsort innerhalb weniger Wochen zu wechseln Gustav IV Adolf blieb trotz energischer Schreiben auch des Rates der Stadt Wismar und der pommerschen Landstande bei seinem Beschluss zu dem ihn die Tribunalsordnung von 1657 ausdrucklich befahigte Zahe Verhandlungen um Privilegien und Vergunstigungen begannen nun zwischen den Tribunalangehorigen und der Stadt Stralsund Die schwedische Regierung kaufte das Meyerfeldtsche Palais des fruheren schwedischen Generalgouverneurs Johan August Meijerfeldt auf und baute es ab Dezember 1801 zugig zum Gerichtsgebaude um Die schwedische Regierung machte den Tribunalangehorigen weitreichende Zugestandnisse drangte aber weiter auf schnellen Umzug Vom 6 bis 18 November 1802 ruhten die Geschafte und am 19 November 1802 wurde der Gerichtsbetrieb in Stralsund aufgenommen Der erste Gerichtstag wurde am 6 Dezember 1802 abgehalten Am 7 Dezember 1802 diskutierte der Landtag uber eine erneute Verlegung des Tribunals Die Landstande brachten als Argumente vor dass eine raumliche Trennung von Judikative und Exekutive Stralsund war Sitz der schwedischen Generalgouverneure notwendig sei Stralsund als Festung nicht sicher ware und das Gerichtsgebaude im Meyerfeldtschen Palais nur provisorisch eingerichtet sei Die schwedische Regierung machte den Landstanden in der Frage der Ortlichkeit Zugestandnisse nicht zuletzt da sie ja ihren dringlichsten Wunsch nach Umzug des Gerichts nach Pommern bereits erreicht hatte Der Greifswalder Ratsherr Odebrecht bot Greifswald als Gerichtssitz an Das Gericht sollte in das Greifswalder Rathaus einziehen bis ein geeignetes Gebaude gefunden oder gebaut ware Das Meyerfeldtsche Palais sollte von den Landstanden aufgekauft werden Der schwedische Konig stimmte dem Verkauf des Palais Ende Februar 1803 zu Eine Verlegung des Gerichtsortes liess er offen und sicherte zu ggf die Halfte der Kosten des Transportes des Archivguts zu ubernehmen Auf einem Landtag am 27 April 1803 wurden die Forderungen der Stadte Barth und Wolgast nach einer Verlegung des Tribunals in ihre Stadt abgelehnt und der Umzug nach Greifswald beschlossen Ein neues Gebaude nach Planen des Architekten Johann Gottfried Quistorp sollte errichtet werden bis dahin sollte das Gericht Sitz im Rathaus nehmen In langwierigen Verhandlungen zwischen Tribunal und dem Rat der Stadt Greifswald wurde der Umzug letztlich vereinbart der Konig stimmte diesem Ende Juni 1803 zu Am 22 Juli 1803 begann der Umzug von Stralsund nach Greifswald ins dortige Rathaus wo es eineinhalb Etagen einnahm Am 5 September 1803 erklarte sich das Tribunal in Greifswald als arbeitsfahig Bald schon gab es erneut Schwierigkeiten in den Beziehungen des Tribunals und der Stadt als Gerichtssitz Die ursprunglichen Plane eines Neubaus verzogerten sich erheblich Im Oktober 1813 wandte sich das Tribunal an die schwedische Regierung mit dem Wunsch das vom letzten schwedischen Gerichtsprasidenten Graf Bark gekaufte Haus in der Greifswalder Buchstrasse 33 anzumieten was diese auch tat Dieses Gebaude blieb Sitz des Gerichts bis zur Ubergabe des Territoriums an Preussen Bekannte Vertreter BearbeitenAugustin von Balthasar Joachim Christian Coch Richter und Protonotarius Felix Friedrich von Flemming Assessor Emanuel Friedrich Hagemeister Gabriel Peter von Haselberg Assessor Thure Leonhard Klinckowstrom 1735 1821 Prasident ab 1782 Anders Lilliehook 1635 1685 Prasident seit 1683 aber nie aktiv Johan Paulinus Lillienstedt David Mevius Johann Jakob von Muhlenfels Vizeprasident Georg Rudolf Gottlieb von Muhlenfels ausserordentlicher Assessor und Protonotarius Joachim Rudiger von Owstin Adolph Friedrich Trendelenburg 1774 Assessor Gustav Anton von Wolffradt Assessor Aktenverwahrung BearbeitenDie nachgelassenen Akten des Obertribunals Wismar befinden sich zum grossten Teil im Landesarchiv Greifswald Bestand Rep 29 Weitere Teile liegen im Stadtarchiv Wismar also an Ort und Stelle im Stadtarchiv Greifswald im Landesarchiv Niedersachsen Staatsarchiv Stade 7 aber auch im Reichsarchiv Stockholm dort auch als Bestandteil der Gadebuschsammlung des Staatsrechtlers Thomas Heinrich Gadebusch Teile der Akten wurden gescannt und transkribiert und werden fortlaufend in der digitalen Bibliothek Mecklenburg Vorpommerns veroffentlicht 8 Literatur BearbeitenNils Jorn Lubecker Oberhof Reichskammergericht Reichshofrat und Wismarer Tribunal Forschungsstand und Perspektiven weiterer Arbeit zur letztinstanzlichen Rechtsprechung im sudlichen Ostseeraum In Das Gedachtnis der Hansestadt Lubeck Lubeck 2005 S 371 380 ISBN 3 7950 5555 5 Nils Jorn Hrsg Servorum Dei Gaudium Das ist Treuer Gottes Knechte Freuden Lohn Lebensbeschreibungen aus dem Umfeld des Wismarer Tribunals In Publikationen des Lehrstuhls fur Nordische Geschichte Bd 3 Ernst Moritz Arndt Universitat Greifswald 2003 ISBN 3 86006 214 X Nils Jorn Die Verlegung des Wismarer Tribunals nach Pommern zu Beginn des 19 Jahrhunderts In Baltische Studien Neue Folge Band 89 Verlag Ludwig Kiel 2004 Seite 93 112 Nils Jorn Bernhard Diestelkamp Kjell Ake Modeer Hrsg Integration durch Recht Das Wismarer Tribunal 1653 1806 Quellen und Forschungen zur hochsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich Bd 47 Koln Weimar Wien Bohlau 2003 ISBN 978 3 412 18203 8 Rezension Einzelnachweise Bearbeiten Jorn Nils Diestelkamp Bernhard Modeer Kjell A Integration durch Recht das Wismarer Tribunal 1653 1806 Bohlau Koln 2003 ISBN 3 412 18203 6 S 5 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche a b Nils Jorn Das Wismarer Tribunal Geschichte und Arbeitsweise des schwedischen Obergerichts im Reich sowie Verzeichnung seiner Prozessakten In Battenberg Friedrich Schildt Bernd Hrsg Das Reichskammergericht im Spiegel seiner Prozessakten Bilanz und Perspektiven der Forschung Koln 2010 ISBN 978 3 412 21317 6 S 270 f Art X 12 des Vertrages von Osnabruck legt in Absatz 1 fest Vnd vbergeben neben diesem in allen vnd jeden solchen besagten Lehen das Privilegium de non appellando jedoch mit dem Beding dass Sie ein gewisses hohes Tribunal oder Appellationis instantiam an einem in Teutschlandt bequemen Orth bestelle vnd dasselbe mit qualificirten Personen versehe welche einem jeden Recht vnd Gerechtigkeit den Reichs Constitutionen vnd jedes Orths Satzungen nach ausser weiterer Appellation oder Abforderung der Sachen administriren sollen zitiert nach der Edition bei Wikisource a b Nils Jorn Das Wismarer Tribunal Geschichte und Arbeitsweise des schwedischen Obergerichts im Reich sowie Verzeichnung seiner Prozessakten In Battenberg Friedrich Schildt Bernd Hrsg Das Reichskammergericht im Spiegel seiner Prozessakten Bilanz und Perspektiven der Forschung Koln 2010 ISBN 978 3 412 21317 6 S 271 Norbert Buske Pommern Territorialstaat und Landesteil von Preussen Ein Uberblick uber die politische Entwicklung Helms Schwerin 1997 ISBN 3 931185 07 9 S 51 Heiko Wartenberg Archivfuhrer zur Geschichte Pommerns bis 1945 Oldenbourg Wissenschaftsverlag 2008 ISBN 978 3 486 58540 7 S 68 Jan Lokers Die Akten des Wismarer Tribunals im Staatsarchiv Stade ein Stiefkind der landesgeschichtlichen und rechtshistorischen Forschung In Integration durch Recht das Wismarer Tribunal 1653 1806 Koln u a Bohlau 2003 S 383 385 Relationen des Tribunals Abgerufen am 31 Marz 2021 Weblinks BearbeitenLiteratur uber Wismarer Tribunal in der Landesbibliographie MV Stader Inventar VolltextNormdaten Korperschaft GND 83691 6 lobid OGND AKS VIAF 150678143 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wismarer Tribunal amp oldid 231375601