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Der Unterricht Werte und Normen ist ordentliches Lehrfach an den offentlichen Schulen und den Schulen in freier Tragerschaft Privatschulen im Land Niedersachsen den die Schule vom 5 Schuljahrgang an einzurichten hat wenn mindestens zwolf Schulerinnen oder Schuler nicht am Religionsunterricht teilnehmen 1 Es ist somit Ersatzfach zum Religionsunterricht Im Fach Werte und Normen sind religionskundliche Kenntnisse das Verstandnis fur die in der Gesellschaft wirksamen Wertvorstellungen und Normen und der Zugang zu philosophischen weltanschaulichen und religiosen Fragen zu vermitteln 2 Das Fach Werte und Normen ist als Prufungsfach in der gymnasialen Oberstufe im Beruflichen Gymnasium im Abendgymnasium und im Kolleg vorgesehen 3 Der Unterricht Werte und Normen soll vorrangig von Lehrkraften mit philosophischer religionswissenschaftlicher oder gesellschaftswissenschaftlicher Ausbildung erteilt werden 4 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtliche Situation 3 Das Fach Werte und Normen als Prufungsfach in der gymnasialen Oberstufe im Beruflichen Gymnasium im Abendgymnasium und im Kolleg 4 Erprobungsphase im Fach Werte und Normen in der Grundschule 5 Weltanschauliche Neutralitat 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 AnmerkungenGeschichte Bearbeiten1970 wurde mithilfe des abgeschlossenen Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Freireligiosen Landesgemeinschaft der erste religionskundliche Unterricht eingerichtet Infolgedessen entstand 1974 in den allgemeinbildenden Schulen Niedersachsens der erste Werte und Normen Kurs fur Schulerinnen und Schuler die weder am Religionsunterricht noch am religionskundlichen Unterricht teilnehmen wollen 5 6 Rechtliche Situation BearbeitenWerte und Normen ist ordentliches Lehrfach an den offentlichen Schulen und den Schulen in freier Tragerschaft Privatschulen im Land Niedersachsen 1 Im Fach Werte und Normen sind religionskundliche Kenntnisse das Verstandnis fur die in der Gesellschaft wirksamen Wertvorstellungen und Normen und der Zugang zu philosophischen weltanschaulichen und religiosen Fragen zu vermitteln 128 Absatz 2 des Niedersachsischen Schulgesetzes NSchG 2 Eine Schule hat den Unterricht Werte und Normen als ordentliches Lehrfach vom 5 Schuljahrgang an einzurichten wenn mindestens zwolf Schulerinnen oder Schuler nicht am Religionsunterricht teilnehmen 7 Bei der Unterrichtsorganisation hat die Schule die Moglichkeiten von klassen oder jahrgangsubergreifendem Unterricht zu nutzen wobei im Sekundarbereich I aus fachdidaktischen und methodischen Grunden nicht mehr als drei Schuljahrgange zusammengefasst werden sollten 8 Der Unterricht Werte und Normen kann auch dann eingerichtet werden wenn die Mindestzahl von zwolf Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch Zusammenfassung der Schulerinnen und Schuler benachbarter Schulen erreicht wird v oraussetzung ist dass die Zusammenfassung nach den ortlichen und schulischen Gegebenheiten vertretbar ist 9 Hat eine Schule den Unterricht Werte und Normen eingerichtet so sind alle die nicht am Religionsunterricht teilnehmen stattdessen zur Teilnahme am betreffenden Unterricht verpflichtet In der gymnasialen Oberstufe im Beruflichen Gymnasium im Abendgymnasium und im Kolleg kann die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht Werte und Normen auch durch die Teilnahme am Unterricht im Fach Philosophie erfullt werden wenn die Schule diesen Unterricht eingerichtet hat 10 Der Unterricht Werte und Normen soll vorrangig von Lehrkraften mit philosophischer religionswissenschaftlicher oder gesellschaftswissenschaftlicher Ausbildung erteilt werden 4 Kerncurricula fur Werte und Normen existieren fur die Haupt 11 die Real 12 die Ober 13 und die Integrierte Gesamtschule 14 15 sowie fur das Gymnasium 15 16 das Berufliche Gymnasium 15 das Abendgymnasium 15 und das Kolleg 15 Fur die Schuljahrgange 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule existieren zudem Erganzende Curriculare Vorgaben fur Werte und Normen 17 Sobald dafur die erforderlichen Unterrichtsangebote entwickelt sind und geeignete Lehrkrafte zur Verfugung stehen ist d as Fach Werte und Normen als Prufungsfach in der gymnasialen Oberstufe im Beruflichen Gymnasium im Abendgymnasium und im Kolleg einzurichten 3 In der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe kann im Rahmen des Angebots der Schule im Gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt von der Schulerin oder dem Schuler das Unterrichtsfach Werte und Normen im Gegensatz zu den Unterrichtsfachern Religion und Philosophie nur als Erganzungsfach und nicht als Schwerpunktfach belegt werden 18 Um als Prufungsfach gewahlt werden zu konnen muss d as Fach an der Schule als Prufungsfach schulbehordlich genehmigt worden sein 19 Als Prufungsfach ist es im Gegensatz zu den Unterrichtsfachern Religion und Philosophie bei letzterem unter der Voraussetzung dass es an der Schule als Prufungsfach eingefuhrt worden ist nur mit grundlegendem Anforderungsniveau aber nicht mit erhohtem Anforderungsniveau wahlbar 19 20 Werte und Normen ist das einzige Fach fur das die Festlegung der in diesem zu vermittelnden Kenntnisse einschliesslich des zu vermittelnden Verstandnisses und Zuganges im Niedersachsischen Schulgesetz NSchG erfolgt Das Fach Werte und Normen als Prufungsfach in der gymnasialen Oberstufe im Beruflichen Gymnasium im Abendgymnasium und im Kolleg Bearbeiten 190 des Niedersachsischen Schulgesetzes NSchG schreibt vor dass d as Fach Werte und Normen 128 als Prufungsfach in der gymnasialen Oberstufe im Beruflichen Gymnasium im Abendgymnasium und im Kolleg einzurichten ist sobald hierfur die erforderlichen Unterrichtsangebote entwickelt sind und geeignete Lehrkrafte zur Verfugung stehen 3 Ein paar Gymnasien Berufliche Gymnasien Abendgymnasien und Kollegs bieten das Fach Werte und Normen inzwischen auch als Prufungsfach an 21 teilweise auch eingeschrankt nur als funftes Prufungsfach in dem eine mundliche Prufung abzulegen ist 22 mangels geeigneter Lehrkrafte wird es aber bis heute bei weitem noch nicht flachendeckend angeboten 23 Das Niedersachsische Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ konstatiert daher mindestens seit dem Jahr 2012 dass sich die Aufgabe der Fort u Weiterbildung d h der Qualifizierung von Lehrkraften zur Erteilung von Unterricht in einem neuen Lehrfach in besonderer Dringlichkeit stelle 24 Erprobungsphase im Fach Werte und Normen in der Grundschule BearbeitenDas Niedersachsische Kultusministerium fuhrt ab dem Schuljahr 2017 18 eine Erprobungsphase im Fach Werte und Normen in der Grundschule durch Nachdem eine erste Phase der Erprobung im Schuljahr 2017 18 an mehreren Grundschulen von im Fach grundstandig ausgebildeten Lehrkraften mit grossem Erfolg durchgefuhrt wurde konnen an der zweiten auf zwei Schuljahre ausgelegten Phase nun auch fachfremd unterrichtende Lehrkrafte den Unterricht erteilen Sie erhalten in Kooperation mit dem NLQ eine begleitende Qualifizierung die in insgesamt sieben Modulen die entsprechenden fachlichen und padagogischen Grundlagen beinhaltet 25 Weltanschauliche Neutralitat BearbeitenAus der Unverletzlichkeit der Freiheit des Glaubens des Gewissens und d er Freiheit des religiosen und weltanschaulichen Bekenntnisses gemass Art 4 Absatz 1 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland GG wird der Grundsatz der weltanschaulichen Neutralitat des Staates abgeleitet der dem Staat religios weltanschauliche Neutralitat gebietet 26 27 An dieses Gebot ist er auch bezuglich der Schule und auch beim Unterricht Werte und Normen gebunden Der Religionsunterricht und nur dieser wird gemass Art 7 Absatz 3 Satz 2 GG und 125 Satz 1 des Niedersachsischen Schulgesetzes NSchG 28 in Ubereinstimmung mit den Grundsatzen der Religionsgemeinschaften erteilt und ist somit eine res mixta lateinisch fur vermischte Sache eine gemeinsame Angelegenheit des Staates einerseits und der jeweiligen Religionsgemeinschaft en andererseits Da der Religionsunterricht nicht in der alleinigen Verantwortung des Staates erfolgt und die Grundsatze der Religionsgemeinschaften trotz der Tatsache dass einige Religionsgesellschaften gemass Art 140 GG in Verbindung mit Art 137 Absatz 5 der deutschen Verfassung vom 11 August 1919 Korperschaften des offentlichen Rechtes sind oder ihnen gleiche Rechte gewahrt worden sind genauso wie auch einige n Vereinigungen zur gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschauung gemass Art 137 Absatz 7 der deutschen Verfassung vom 11 August 1919 in Verbindung mit den zuvor genannten Artikeln nicht dem Gebot religios weltanschaulicher Neutralitat unterliegen muss der Religionsunterricht nicht unter Einhaltung dieses Gebotes erteilt werden 6 Siehe auch BearbeitenEthikunterricht in Deutschland Lebensgestaltung Ethik Religionskunde Philosophieren mit Kindern Bremer Klausel Unterricht in Biblischer GeschichteLiteratur BearbeitenMartina Langen Das Unterrichtsfach Werte und Normen GRIN Verlag Munchen 2008 ISBN 978 3 640 16537 7 Friedrich Stablein Die rechtliche Stellung des Ersatzunterrichts In Hartmut Zinser Hrsg Herausforderung Ethikunterricht Ethik Werte und Normen als Ersatzfach in der Schule Vortrage und Diskussionen des Symposiums Ethik Werte und Normen als Ersatzfach in den Schulen im Rahmen des Kongresses der Deutschen Vereinigung fur Religionsgeschichte am 7 Marz 1991 in Munchen Grundwerte menschlichen Verhaltens in den Religionen Diagonal Verlag Marburg 1991 ISBN 3 927165 12 3 S 15 28 Weblinks BearbeitenWerte und Normen Beschreibung des Status quo des Unterrichtes in Werte und Normen als ordentliches Lehrfach durch das Niedersachsische Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ in dessen WWW Prasenz Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS Vorschriften des Niedersachsischen Schulgesetzes NSchG zum Unterricht Werte und Normen 128 und zum Prufungsfach Werte und Normen 190 in der gymnasialen Oberstufe im Beruflichen Gymnasium im Abendgymnasium und im Kolleg Regelungen fur den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen Runderlass des Niedersachsischen Kultusministeriums vom 10 Mai 2011 Aktenzeichen 33 82105 VORIS Nr 22410 SVBl 2011 Nr 7 S 226 Niedersachsisches Vorschrifteninformationssystem VORIS Werte und Normen Kerncurriculum fur die Hauptschule Schuljahrgange 5 10 PDF 216 kB Herausgegeben vom Niedersachsischen Kultusministerium 2009 deutsch Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS des Niedersachsischen Landesinstitutes fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ Werte und Normen Kerncurriculum fur die Realschule Schuljahrgange 5 10 PDF 222 kB Herausgegeben vom Niedersachsischen Kultusministerium 2009 deutsch Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS des Niedersachsischen Landesinstitutes fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ Werte und Normen Kerncurriculum fur die Oberschule Schuljahrgange 5 10 PDF 205 kB Herausgegeben vom Niedersachsischen Kultusministerium 2013 deutsch Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS des Niedersachsischen Landesinstitutes fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ Werte und Normen Kerncurriculum fur das Gymnasium Schuljahrgange 5 10 PDF 238 kB Herausgegeben vom Niedersachsischen Kultusministerium 2009 deutsch Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS des Niedersachsischen Landesinstitutes fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ Werte und Normen Kerncurriculum fur die Integrierte Gesamtschule Schuljahrgange 5 10 PDF 240 kB Herausgegeben vom Niedersachsischen Kultusministerium 2009 deutsch Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS des Niedersachsischen Landesinstitutes fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ Werte und Normen Erganzende Curriculare Vorgaben fur die Integrierte Gesamtschule Schuljahrgange 5 10 PDF 45 kB Herausgegeben vom Niedersachsischen Kultusministerium 2011 deutsch Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS des Niedersachsischen Landesinstitutes fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ Werte und Normen Kerncurriculum fur das Gymnasium gymnasiale Oberstufe die Gesamtschule gymnasiale Oberstufe das Berufliche Gymnasium das Abendgymnasium das Kolleg PDF 218 kB Herausgegeben vom Niedersachsischen Kultusministerium 2011 deutsch Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS des Niedersachsischen Landesinstitutes fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ Werte und Normen in der Grundschule Bek d MK v 9 Mai 2018 36 82105 50 10 SVBl 2018 Nr 6 S 302 mk niedersachsen de PDF 755 kB Niedersachsisches Kultusministerium Werte und Normen Fachverband Werte und Normen Ethische und Humanistische Bildung in Niedersachsen e V Der Fachverband Werte und Normen kooperiert eng mit dem Humanistischen Verband Niedersachsen K d o R im Humanistischen Verband Deutschlands Rechtliche Grundlagen Fachverband Werte und Normen in Niedersachsen e V in Liquidation der Fachverband ist als Landesgruppe Niedersachsen integriert in den Fachverband Ethik e V Einheitliche Prufungsanforderungen in der Abiturprufung Ethik Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1 Dezember 1989 i d F vom 16 November 2006 PDF 293 kB Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS des Niedersachsischen Landesinstitutes fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ deutsch mit Suchfilter Kategorisierung Fach Werte und Normen Vergleichs Datei PDF 480 kB Kultusministerkonferenz deutsch Zur Situation des Ethikunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland Bericht der Kultusministerkonferenz vom 22 Februar 2008 PDF 1 1 MB Kultusministerkonferenz S 44 49 deutsch Martin F Meyer Ethikunterricht in Deutschland Die Bundeslander im Vergleich PDF 368 kB Studie im Auftrag des Seminars Philosophie der Universitat Koblenz Landau Koblenz 1997 S 43 47 PDF deutsch Maximilian Kramer Philosophieunterricht Sehr bedenklich FAZ net 21 April 2013 Anmerkungen Bearbeiten a b 128 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit 1 Absatz 1 des Niedersachsischen Schulgesetzes NSchG in der Fassung vom 3 Marz 1998 zuletzt geandert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19 Juni 2013 Nds GVBl S 165 Niedersachsisches Vorschrifteninformationssystem VORIS abgerufen am 17 Juli 2014 a b 128 Absatz 2 des Niedersachsischen Schulgesetzes NSchG in der Fassung vom 3 Marz 1998 zuletzt geandert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19 Juni 2013 Nds GVBl S 165 Niedersachsisches Vorschrifteninformationssystem VORIS abgerufen am 17 Juli 2014 a b c 190 des Niedersachsischen Schulgesetzes NSchG in der Fassung vom 3 Marz 1998 zuletzt geandert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19 Juni 2013 Nds GVBl S 165 Niedersachsisches Vorschrifteninformationssystem VORIS abgerufen am 17 Juli 2014 a b Nr 7 1 der Regelungen fur den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen Runderlass des Niedersachsischen Kultusministeriums vom 10 Mai 2011 Aktenzeichen 33 82105 VORIS Nr 22410 SVBl 2011 Nr 7 S 226 Niedersachsisches Vorschrifteninformationssystem VORIS abgerufen am 17 Juli 2014 Martina Langen Das Unterrichtsfach Werte und Normen GRIN Verlag Munchen 2006 ISBN 3 640 16537 3 S 5 a b Christel Hasselmann Jubilaum 15 Jahre Fachverband Werte und Normen in Niedersachsen Online in der WWW Prasenz des Fachverbandes Werte und Normen in Niedersachsen e V abgerufen am 18 Juli 2014 128 Absatz 1 Satz 3 des Niedersachsischen Schulgesetzes NSchG in der Fassung vom 3 Marz 1998 zuletzt geandert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19 Juni 2013 Nds GVBl S 165 Niedersachsisches Vorschrifteninformationssystem VORIS abgerufen am 17 Juli 2014 Nr 1 4 der Regelungen fur den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen Runderlass des Niedersachsischen Kultusministeriums vom 10 Mai 2011 Aktenzeichen 33 82105 VORIS Nr 22410 SVBl 2011 Nr 7 S 226 Niedersachsisches Vorschrifteninformationssystem VORIS abgerufen am 17 Juli 2014 Nr 3 2 in Verbindung mit Nr 2 2 der Regelungen fur den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen Runderlass des Niedersachsischen Kultusministeriums vom 10 Mai 2011 Aktenzeichen 33 82105 VORIS Nr 22410 SVBl 2011 Nr 7 S 226 Niedersachsisches Vorschrifteninformationssystem VORIS abgerufen am 17 Juli 2014 128 Absatz 1 Satz 4 des Niedersachsischen Schulgesetzes NSchG in der Fassung vom 3 Marz 1998 zuletzt geandert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19 Juni 2013 Nds GVBl S 165 Niedersachsisches Vorschrifteninformationssystem VORIS abgerufen am 17 Juli 2014 Werte und Normen Kerncurriculum fur die Hauptschule Schuljahrgange 5 10 PDF 216 kB Herausgegeben vom Niedersachsischen Kultusministerium 2009 deutsch Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS des Niedersachsischen Landesinstitutes fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ abgerufen am 22 September 2014 Werte und Normen Kerncurriculum fur die Realschule Schuljahrgange 5 10 PDF 222 kB Herausgegeben vom Niedersachsischen Kultusministerium 2009 deutsch Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS des Niedersachsischen Landesinstitutes fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ abgerufen am 22 September 2014 Werte und Normen Kerncurriculum fur die Oberschule Schuljahrgange 5 10 PDF 205 kB Herausgegeben vom Niedersachsischen Kultusministerium 2013 deutsch Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS des Niedersachsischen Landesinstitutes fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ abgerufen am 22 September 2014 Werte und Normen Kerncurriculum fur die Integrierte Gesamtschule Schuljahrgange 5 10 PDF 240 kB Herausgegeben vom Niedersachsischen Kultusministerium 2009 deutsch Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS des Niedersachsischen Landesinstitutes fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ abgerufen am 22 September 2014 a b c d e Werte und Normen Kerncurriculum fur das Gymnasium gymnasiale Oberstufe die Gesamtschule gymnasiale Oberstufe das Berufliche Gymnasium das Abendgymnasium das Kolleg PDF 218 kB Herausgegeben vom Niedersachsischen Kultusministerium 2011 deutsch Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS des Niedersachsischen Landesinstitutes fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ abgerufen am 22 September 2014 Werte und Normen Kerncurriculum fur das Gymnasium Schuljahrgange 5 10 PDF 238 kB Herausgegeben vom Niedersachsischen Kultusministerium 2009 deutsch Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS des Niedersachsischen Landesinstitutes fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ abgerufen am 22 September 2014 Werte und Normen Erganzende Curriculare Vorgaben fur die Integrierte Gesamtschule Schuljahrgange 5 10 PDF 45 kB Herausgegeben vom Niedersachsischen Kultusministerium 2011 deutsch Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS des Niedersachsischen Landesinstitutes fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ abgerufen am 22 September 2014 Anlage 2 zu 10 Abs 2 und 12 Abs 1 der Verordnung uber die gymnasiale Oberstufe VO GO vom 17 Februar 2005 zuletzt geandert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12 August 2016 Nds GVBl S 149 Niedersachsisches Vorschrifteninformationssystem VORIS abgerufen am 15 Januar 2017 a b Anlage 3 zu 11 Abs 1 und 2 der Verordnung uber die gymnasiale Oberstufe VO GO vom 17 Februar 2005 zuletzt geandert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12 August 2016 Nds GVBl S 149 Niedersachsisches Vorschrifteninformationssystem VORIS abgerufen am 15 Januar 2017 Diese Einschrankungen gegenuber den Fachern Religion und Philosophie hat der Fachverband Werte und Normen Ethische und Humanistische Bildung in Niedersachsen e V kritisiert in seiner Stellungnahme zum Anderungsentwurf uber die Verordnung uber die gymnasiale Oberstufe VO GO vom 10 Februar 2016 Anhorfassung Memento des Originals vom 15 Januar 2017 im Internet Archive PDF 5 8 MB nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www fv wun de fv wun de 7 Marz 2016 abgerufen am 15 Januar 2017 Zum Beispiel das Gymnasium Bad Essen die Kooperative Gesamtschule Schneverdingen das Gymnasium Soltau und das Berufliches Gymnasium Wirtschaft der BBS 11 der Region Hannover abgerufen am 17 Januar 2017 Werte und Normen Wilhelm Busch Gymnasium Stadthagen abgerufen am 15 Januar 2017 Informationen zum Fach Werte und Normen Gymnasium Rhauderfehn abgerufen am 17 Januar 2017 Nicht als Prufungsfach angeboten wird das Fach Werte und Normen derzeit unter anderem am Niedersachsisches Internatsgymnasium Bad Bederkesa am Humboldt Gymnasium Memento des Originals vom 17 Januar 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www humboldt gymnasium de Bad Pyrmont am Gymnasium Burgdorf am Kaiserin Auguste Viktoria Gymnasium Celle am Johannes Althusius Gymnasium Emden 2 Quelle PDF am Theodor Heuss Gymnasium Europaschule Gottingen am Gymnasium Hankensbuttel am Gymnasium Schillerschule Hannover PDF am Gymnasium Himmelsthur am Gymnasium Hittfeld PDF am Gymnasium Nordhorn am Graf Anton Gunther Schule Gymnasium des Landkreises Oldenburg Oldenburg an der Ernst Reuter Schule Pattensen PDF Kooperative Gesamtschule am Bernhard Riemann Gymnasium Scharnebeck am Otto Hahn Gymnasium Springe Memento des Originals vom 17 Januar 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ohgspringe de am Gymnasium Sulingen am Herzog Ernst Gymnasium Uelzen am Gymnasium Mellendorf Wedemark und am Gymnasium Wildeshausen PDF alle abgerufen am 17 Januar 2017 Werte und Normen Niedersachsischer Bildungsserver NiBiS Land Niedersachsen Niedersachsisches Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung NLQ abgerufen am 15 Januar 2017 Werte und Normen in der Grundschule Bek d MK v 9 Mai 2018 36 82105 50 10 SVBl 2018 Nr 6 PDF 755 kB S 302 mk niedersachsen de Niedersachsisches Kultusministerium abgerufen am 9 Juni 2018 Jens Aden Werte und Normen in der Grundschule Ein etabliertes Fach mit neuer Aktualitat in der Erprobungsphase In SchulVerwaltung Niedersachsen 10 2017 S 264 ff Gerhard Czermak Religions und Weltanschauungsrecht Eine Einfuhrung In Kooperation mit Eric Hilgendorf Springer Lehrbuch Springer Verlag Berlin Heidelberg 2008 ISBN 978 3 540 72048 5 Print ISBN 978 3 540 72049 2 Online doi 10 1007 978 3 540 72049 2 S 85 98 Auszug Stefan Huster Der Grundsatz der religios weltanschaulichen Neutralitat des Staates Gehalt und Grenzen Vortrag gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 19 Mai 2004 Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin Heft 176 De Gruyter Rechtswissenschaften Berlin 2004 ISBN 3 89949 208 0 Auszug Das Konzept Husters Professor fur offentliches Recht an der Juristischen Fakultat und einer der Tragenden Wissenschaftler des Research Departments Centrum fur Religionswissenschaftliche Forschung CERES der Ruhr Universitat Bochum wird teilweise kritisiert vom Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD Hans Michael Heinig der zugleich auch Mitglied der Prasidialversammlung des Deutschen Evangelischen Kirchentages ist in dessen Festvortrag Die religios weltanschauliche Neutralitat nach dem Grundgesetz Festvortrag anlasslich der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft in der Universitat Potsdam an Herrn OKR i R Dr Joachim Gaertner Potsdam 15 Juni 2009 In epd Dokumentation des Evangelischen Pressedienstes epd 31 2009 S 17 23 uni potsdam de PDF 122 kB deutsch 125 Satz 1 des Niedersachsischen Schulgesetzes NSchG in der Fassung vom 3 Marz 1998 zuletzt geandert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19 Juni 2013 Nds GVBl S 165 Niedersachsisches Vorschrifteninformationssystem VORIS abgerufen am 17 Juli 2014 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Werte und Normen amp oldid 229053209