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Wahlwerbespots in Osterreich Belangsendungen im Fernsehen mit geringerer Bedeutung auch in Horfunk oder Kino sind Teil der Wahlwerbung von Parteien Im Bereich des Rundfunks sind sie in Deutschland rechtlich eng reguliert aber auch privilegiert So muss bei der Zuteilung der Sendezeiten der Gleichheitsgrundsatz des Parteiengesetzes beachtet werden In offentlich rechtlichen Sendern erfolgt die Ausstrahlung kostenlos private Sender durfen den Parteien nur die Selbstkosten berechnen Die Wahlwerbespots werden ausserhalb der Verantwortung der jeweiligen Sender ausgestrahlt Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte und Bedeutung 2 Rechtsgrundlagen 3 Rechtsprechung und Kontroversen 3 1 Benachteiligung nicht etablierter Parteien 3 2 Verfassungsfeindliche Aussagen 3 3 Strafbare Inhalte 3 4 Spassparteien 3 5 Agitation gegen Minderheiten 4 Literatur 5 Weblinks 6 Einzelnachweise 7 Siehe auchGeschichte und Bedeutung BearbeitenWahlwerbespots in Kinos wurden erstmals kurz vor der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland ausgestrahlt Nationalsozialistische Filmpolitik Fernseh Wahlwerbespots in der heute bekannten Form wurden erstmals vor der US Prasidentschaftswahlkampf 1952 von Dwight D Eisenhower eingesetzt 1 In Deutschland wurden den Parteien erstmals zur Bundestagswahl 1957 Wahlsendezeiten zur Verfugung gestellt Wegen der Reichweiten und Wirkungsstarke des Mediums Fernsehen werden Wahlwerbespots im offentlich rechtlichen Rundfunk inzwischen von der Mehrzahl der berechtigten Parteien eingesetzt weil hier keine Ausstrahlungskosten anfallen In den vier Wochen vor der Bundestagswahl 2002 sendeten ARD Das Erste und ZDF 123 Spots mit einer Gesamtdauer von 225 Minuten Da die 20 Uhr Werbegrenze fur die Parteienspots nicht gilt wurden 124 Minuten im ansonsten werbefreien Abendprogramm ausgestrahlt was einen erhohten Aufmerksamkeitswert bedeutet Allein diese abendlichen Wahlwerbespots entsprachen nach sonst ublichen Tarifen einem Wirtschaftswert von 8 2 Millionen Euro Im selben Wahlkampf strahlten die sechs bundesweiten Privatsender 305 Spots mit einer Gesamtdauer von 202 Minuten Die verbreitet angewandte Regelung dass die Parteien hier 35 Prozent der ublichen Mediatarife tragen mussen fuhrte offenbar zum Einsatz deutlich kurzerer Werbespots sowie zum Verzicht vieler Parteien auf die angebotenen Sendezeiten 2 Bei der Bundestagswahl 2005 nahmen 24 von 32 antretenden Parteien die Sendemoglichkeit im offentlich rechtlichen Fernsehen in Anspruch SPD und CDU erhielten dabei sowohl in ARD wie in ZDF je 8 Sendeplatze Grune FDP und CSU je 4 die Linke 3 und alle ubrigen Parteien zwei Sendeplatze auf jedem der beiden Sender 3 Rechtsgrundlagen BearbeitenWegen der rundfunkrechtlichen Landerzustandigkeit und des dualen Rundfunksystems sind die Wahlwerbespots in Deutschland durch eine Vielzahl von Rechtsnormen geregelt Fur die Anstalten der ARD sind die Landesrundfunkgesetze massgeblich Hier sehen zum Beispiel Artikel 4 2 2 des Bayerischen Rundfunkgesetzes bereits seit August 1948 und Paragraph 3 Pkt 6 Hessisches Rundfunkgesetz seit Oktober 1948 eine Gewahrung von Sendezeit vor Die ubrigen Bundeslander bis auf Bremen verankerten spater ahnliche Regelungen Berlin allerdings erst bei Grundung des RBB im Jahr 2002 durch 8 2 des Staatsvertrags uber die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Lander Berlin und Brandenburg und lediglich als Kann Bestimmung In der Vorlauferanstalt SFB war die Ausstrahlung umstritten gewesen 4 Einzig fur Radio Bremen gilt bis heute keine entsprechende Vorgabe 5 Fur das ZDF regelt Paragraph 11 des ZDF Staatsvertrags den grundsatzlichen Sendezeitanspruch Parteien ist wahrend ihrer Beteiligung an den Wahlen zum Deutschen Bundestag angemessene Sendezeit einzuraumen wenn mindestens eine Landesliste fur sie zugelassen wurde Ferner haben Parteien und sonstige politische Vereinigungen wahrend ihrer Beteiligung an den Wahlen der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland fur das Europaische Parlament Anspruch auf angemessene Sendezeit wenn mindestens ein Wahlvorschlag fur sie zugelassen wurde 6 dd Fur den bundesweit verbreiteten privaten Rundfunk trifft 42 2 Rundfunkstaatsvertrag eine nahezu gleichlautende Regelung unterscheidet sich vom Text im ZDF Staatsvertrag aber durch die zweimalige Einfugung gegen Erstattung der Selbstkosten Zudem haben die Landesmedienanstalten gemeinsam eine Handreichung zur Umsetzung der Vorschrift herausgegeben Sie ist unverbindlich beschreibt aber die Rechtsauffassungen der Behorden 7 Wegen der besonderen Situation des privaten Rundfunks in Bayern der laut Verfassung ebenfalls in offentlich rechtlicher Tragerschaft zu fuhren ist sind Ausfuhrungsvorschriften hier als einzigem Bundesland in Form einer Satzung niedergelegt 8 Wenn Parteien nicht im gesamten Wahlgebiet an einer Wahl teilnehmen also nur mit einzelnen Listen oder Direktkandidaten antreten unterscheiden sich die einzelnen landesrechtlichen Regelungen zum Sendezeitanspruch sehr stark So entsteht der Anspruch auf Sendezeit zum Beispiel durch 36 2 Landesmediengesetz Nordrhein Westfalen bei Teilnahme in einem Sechstel der Wahlkreise Im Gebiet des NDR werden nach 15 NDR Staatsvertrag die Halfte der Wahlkreise vorausgesetzt in Bayern genugt die Zulassung eines Wahlvorschlags einer Partei oder Wahlergruppe das Hessische Rundfunkgesetz beschrankt den Anspruch in 3 Satz 6 auf Parteien mit Vorschlagen in allen Wahlkreisen Rechtsprechung und Kontroversen BearbeitenDie der Ausstrahlung zugrundeliegenden Rechtsnormen befreien die Rundfunksender von der inhaltlichen Verantwortung fur die Inhalte der Wahlwerbespots lassen aber eine Ablehnung offenkundig rechtswidriger Beitrage zu Zudem unterliegt die Umsetzung des Gleichbehandlungsgebots der gerichtlichen Nachprufung Dies hat mehrfach zu Rechtsstreitigkeiten zwischen den Anstalten und Parteien gefuhrt Benachteiligung nicht etablierter Parteien Bearbeiten Das Bundesverfassungsgericht befasste sich erstmals 1957 mit Wahlwerbespots als der Bund der Deutschen Partei fur Einheit Frieden und Freiheit Verfassungsbeschwerde gegen den NDR erhoben hatte weil ihm keine Sendezeiten eingeraumt worden Das Gericht entschied nach damaliger Rechtslage dass dem NDR die Ausstrahlung von Wahlpropaganda zwar freigestellt sei er diese aber jedenfalls nicht allein auf die im Bundestag vertretenen Parteien beschranken durfe Die Verweigerung von Sendezeiten gegenuber einzelnen politischen Parteien deren Landeslisten zugelassen sind verletze das Grundgesetz Diese Entscheidung hatte Bindungswirkung auch fur die ubrigen Landesrundfunkanstalten 9 10 Das Gericht bekraftigte seine Haltung 1962 aus Anlass einer Verfassungsbeschwerde der FDP gegen den Westdeutschen Rundfunk liess aber gleichzeitig eine Differenzierung zu Es stellte fest dass es sich mit dem Grundsatz der gleichen Wettbewerbschancen vertrage die jeweilige Bedeutung der politischen Parteien bis zu einem gewissen Grade bei der Bemessung der Sendezeiten zur Wahlpropaganda in Rechnung stellen 11 Verfassungsfeindliche Aussagen Bearbeiten Nach Parteistreitigkeiten zur konkreten Aufteilung der Sendeplatze 12 verlagerten sich die Auseinandersetzungen in jungerer Zeit auf die inhaltliche Gestaltung der Beitrage und das Recht der Anstalten diese abzulehnen Das Bundesverfassungsgericht entschied 1978 uber drei Verfassungsbeschwerden die zu unterschiedlichen Sachverhalten von KPD ML KBW und KPD eingereicht worden waren Hier ging es erstmals um die Frage ob eine inhaltliche Prufung der Sender auf strafbare Inhalte stattfinden darf Das Bundesverfassungsgericht verneinte ein Zuruckweisungsrecht allein wegen verfassungsfeindlicher Ausserungen innerhalb eines Beitrags erklarte aber eine Ausstrahlungsverweigerung bei einem evidenten und ins Gewicht fallenden Verstoss gegen allgemeine Normen des Strafrechts fur zulassig In einem der zugrundeliegenden Falle hatte der WDR den Horfunk Spot unter anderem deshalb zuruckgewiesen weil er den Satz enthielt Wenn wir uns an den Wahlen beteiligen dann wollen wir Ihnen beweisen das burgerliche Parlament ist eine korrupte Schwatzbude die wie Lenin sagte nichts anderes verdient als von den revolutionaren Volksmassen auseinandergejagt zu werden 13 Strafbare Inhalte Bearbeiten Im Vorfeld der Europawahl 1984 hatte die Deutsche Zentrumspartei einen Wahlwerbespot eingereicht der sich gegen das geltende Abtreibungsrecht richtete und nach Ansicht von WDR und Verwaltungsgericht Koln das rechtsstaatliche System der Bundesrepublik Deutschland mit Unrechtssystemen wie dem NS Staat gleichsetzt und als Beschimpfung der verfassungsmassigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland den Tatbestand des 90 a Abs 1 Nr 1 StGB erfullt vgl Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole Das Bundesverfassungsgericht befasste sich in seiner Eilsachenentscheidung nicht eingehend mit dieser inhaltlichen Bewertung ausserte aber erhebliche Bedenken und stellte in der Eilsache letztlich fest dass die Partei einen anderen bereits verwendeten und unbeanstandeten Spot senden konne 14 Im spateren Hauptsacheverfahren konkretisierte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen von 1978 und engte den Ermessensspielraum der Rundfunkanstalten ein wann ein evidenter und ins Gewicht fallender Verstoss gegen Strafnormen zu sehen ist Die Bedeutung von Wahlkampfen fur den demokratischen Prozess gebietet dabei eine Auslegung der Strafvorschriften die jedenfalls bei Werturteilen uber Vorstellungen und Haltungen konkurrierender politischer Parteien und Gruppierungen einen robusteren Sprachgebrauch zulasst als etwa bei Meinungsausserungen uber Personen Auch weiss der Burger in einer freiheitlichen Demokratie den Sprachgebrauch bei Wahlkampfen einzuordnen 15 Spassparteien Bearbeiten Jugendschutzaspekte wurden vom WDR und ZDF angefuhrt als sie einen Spot der Anarchistischen Pogo Partei Deutschlands zur Bundestagswahl 2005 zuruckwiesen in dem nach einer Beschreibung des Stern Menschen Bier trinken Hundefutter essen sich gegenseitig Bierdosen auf den Kopf schlagen und mit einer Axt einen Computer traktieren Die Partei rief die Verwaltungsgerichte und schliesslich das Bundesverfassungsgericht an nachdem ARD und ZDF nur nach Kurzungen zur Ausstrahlung bereit waren Die Partei konnte zunachst eine einstweilige Verfugung des Oberverwaltungsgerichts Munster gegen den WDR als fur die ARD federfuhrende Anstalt erreichen unterlag gegen das ZDF aber vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz in Koblenz 16 17 Ebenfalls bei der Bundestagswahl 2005 versteigerte die Spasspartei DIE PARTEI die Wahlsendezeit zunachst fur 14 000 Euro auf einer Internet Auktionsplattform und kaufte sie dann zuruck weil eine Billigfluglinie 25 000 Euro dafur bot im Wahlwerbespot platziert zu werden Die Wahlsendung wurde dann tatsachlich in der Corporate Identity der Fluglinie gestaltet und nahm zahlreiche parodistische Bezuge auf sie 18 Agitation gegen Minderheiten Bearbeiten Im Vorfeld der Hessischen Landtagswahl 2008 lehnte der Hessische Rundfunk die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der NPD ab der unter anderem die Forderungen nach einer Streichung der Zuschusse fur judische Gemeinden Streichung der Fordergelder fur Migration und Integration Ausweisung aller kulturfremden Auslander enthielt und nach Ansicht der Anstalt eine strafrechtlich sanktionierte Volksverhetzung bedeutete Das erstinstanzlich entscheidende Verwaltungsgericht lehnte eine einstweilige Verfugung gegen den HR ab die NPD obsiegte aber vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof der sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezog die nach Ansicht des VGH den Intendanten bei der Prufung der von den Parteien in eigener Verantwortung und lediglich mit den technischen Mitteln des Senders auszustrahlenden Werbespots von Verfassungs wegen eine deutliche Zuruckhaltung auferlegt die nur bei evidenter handgreiflicher Strafbarkeit eine Zuruckweisung zulasst 19 20 Literatur BearbeitenChristina Holtz Bacha Wahlwerbung als politische Kultur Parteienspots im Fernsehen 1957 1998 Westdeutscher Verlag 2000 ISBN 978 3531135519 Andreas Dorner Christian Schicha Politik im Spot Format Zur Semantik Pragmatik und Asthetik politischer Werbung in Deutschland Wiesbaden 2008 ISBN 978 3531154084 Peter Bruck Wahlwerbung im Radio Wiesbaden 2014 ISBN 978 3658039264 Weblinks BearbeitenGrundsatze des Hessischen Rundfunks fur die Zuteilung von Horfunkprogramm Sendezeiten als Beispiel fur die konkrete Umsetzung der Wahlsendezeit Regelungen Wahlwerbespots zur Bundestagswahl 2005 bei der Bundeszentrale fur politische Bildung Historische Wahlwerbespots der CSU bei der Hanns Seidel Stiftung Historische Wahlwerbespots der SPD im YouTube Kanal SPDvision Ruckblick auf fruhe Wahlwerbespots bei einestages von Spiegel deEinzelnachweise Bearbeiten Matthias S Fifka Wahlkampf im Fernsehen Fernsehen im Wahlkampf 1 2 Vorlage Toter Link web apb tutzing de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im August 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis PDF 144 kB Akademie fur politische Bildung Tutzing 2008 Dieter K Muller Wahlwerbung im Fernsehen ARD und ZDF als Werbetrager nach 20 00 Uhr 1 2 Vorlage Toter Link www media perspektiven de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im August 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis PDF 248 kB in Media Perspektiven 12 2002 Christina Holtz Bacha Eva Maria Lessinger Wie die Lustlosigkeit konterkariert wurde Fernsehwahlwerbung 2005 in Die Massenmedien im Wahlkampf S 164 ff Springer 2006 Uwe Jens Lindner Ein Zeichen mehr nicht Berliner Zeitung Online vom 19 Januar 1994 ARD Chronik zum 10 Dezember 1993 Wahljahr 1994 RB strahlt keine Parteienspots aus ZDF ZDF Staatsvertrag vom 31 August 1991 i d F v 1 Juni 2009 Memento vom 28 Mai 2016 im Internet Archive PDF 87 kB Gemeinsame Geschaftsstelle der Medienanstalten Rechtliche Hinweise der Landesmedienanstalten zu den Wahlsendezeiten fur politische Parteien im bundesweit verbreiteten privaten Rundfunk vom 19 Marz 2013 PDF 114 kB Bayerische Landeszentrale fur Neue Medien Satzung uber die Wahlwerbung in Angeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz Wahlwerbesatzung WWS Memento vom 20 Marz 2013 im Internet Archive PDF 36 kB ARD Chronik zum 3 September 1957 Bundesverfassungsgericht entscheidet uber Wahlwerbung im Rundfunk Bundesverfassungsgericht Urteil vom 3 September 1957 2 BvR 7 57 BVerfGE 7 99 Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 30 Mai 1962 2 BvR 158 62 BVerfGE 14 121 online bei Telemedicus Um Minuten Spiegel 31 1076 vom 26 Juli 1976 Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 14 Februar 1978 2 BvR 523 75 2 BvR 958 76 2 BvR 977 76 BVerfGE 47 198 online bei Das Fallrecht Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 30 Mai 1984 2 BvR 617 84 BVerfGE 67 149 online bei Telemedicus Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 25 April 1985 2 BvR 617 84 BVerfGE 69 257 online bei Das Fallrecht Pogo Partei zieht im Wahlwerbespot Streit nach Karlsruhe Handelsblatt de vom 9 September 2005 APPD Skandalspot nicht mehr im TV Stern de vom 12 September 2005 Georg Ismar Jenny Tobien Das ist Schmutz Satire Partei mischt Wahlkampf auf Welt Online vom 30 Januar 2008 Hessischer Rundfunk muss NPD Wahlwerbung senden Tagesspiegel de vom 4 Januar 2008 Hessischer Verwaltungsgerichtshof Urteil 8 B 17 08 vom 4 Januar 2008Siehe auch BearbeitenElefantenrunde Fernsehduell Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wahlwerbespot amp oldid 203447252