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Der Senat der Freien Stadt Frankfurt war zwischen 1816 und 1866 das hochste Verfassungsorgan der Exekutive in der Freien Stadt Frankfurt Er ging aus dem Rat der Reichsstadt Frankfurt hervor Nach dem Verlust der staatlichen Souveranitat erhielt die nunmehr preussische Stadt Frankfurt am Main 1867 eine Magistratsverfassung Die administrativen Aufgaben des Senats ubernahm der stadtische Magistrat Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Der Senat gemass der Konstitutionserganzungsakte 3 Revolution von 1848 4 Organisches Gesetz von 1855 5 Das Ende des Senats 6 Literatur 7 EinzelnachweiseEntstehung BearbeitenFrankfurt am Main war im Heiligen Romischen Reich Reichsstadt gewesen An der Spitze der Reichsstadt Frankfurt stand der Rat Im Jahr 1806 busste die Stadt ihre Souveranitat ein und wurde Teil des Furstentums Aschaffenburg bzw Grossherzogtums Frankfurt Nach den Befreiungskriegen erhielt die Stadt ihre Selbststandigkeit zuruck und wurde als Freie Stadt Frankfurt Teilstaat des Deutschen Bundes Mit der Ausgliederung aus dem Generalgouvernement Frankfurt zum 1 Januar 1814 wurde die alte Verfassung wieder in Kraft gesetzt Nach langen Verhandlungen einigte man sich 1816 auf eine neue Verfassung die Konstitutionserganzungsakte Wie der Name schon andeutet wurden viele Elemente der alten Ratsverfassung ubernommen Aus dem bisherigen Rat wurde nun der Senat Als Ubergangsregelung wurde geregelt dass die bisherigen Ratsmitglieder als Schoffen in den neuen Senat ubernommen werden sollten Als neue Senatoren sollten 20 Burger 2 dritter Ordnung und 18 zweiter Ordnung 12 davon sollten Rechtsgelehrte sein gewahlt werden 1 Am 26 August 1816 und den Folgetagen erfolgte diese Erganzungswahl der neuen 20 Senatoren 2 Fur die Mitglieder dieses ersten Senates siehe Liste der Senatoren der Freien Stadt Frankfurt 1817 Im Spatsommer 1817 wurde dann der erste Senat gemass Konstitutionserganzungsakte gewahlt Fur die Mitglieder dieses Senates siehe Liste der Senatoren der Freien Stadt Frankfurt 1818 Der Senat gemass der Konstitutionserganzungsakte BearbeitenDer stadtische Senat war die Exekutive der Freien Stadt Frankfurt und der Nachfolger des Rates der reichsstadtischen Verfassung Wie dieser bestand er aus drei Banken mit je 14 Mitgliedern Anders als vor 1806 lag die Vorherrschaft aber nicht mehr bei den patrizischen Ganerbschaften vor allem der adeligen Gesellschaften Alten Limpurg und Zum Frauenstein Die Senatoren wurden auf Lebenszeit bestimmt Die erste Senatsbank war die Bank der Schoffen zu denen auch die vier stadtischen Syndici gehorten Ihre Mitglieder erganzten sich nach dem Prinzip der Anciennitat aus der zweiten Bank der Bank der Senatoren die vorwiegend aus Juristen und Kaufleuten bestand Die Dritte Bank setzte sich aus 12 zunftigen und zwei nichtzunftigen Ratsverwandten zusammen Die Mitglieder der zweiten und dritten Bank wurden durch die Senatoren kooptiert Hierzu trat ein Wahlgremium aus sechs vom Senat in geheimer Wahl gewahlten Vertretern egal aus welcher Bank und sechs Vertretern der gesetzgebenden Versammlung zusammen Dieses Kolleg wahlte in offener Wahl mit absoluter Mehrheit drei Kandidaten welche die Wahlvoraussetzungen nach den Artikeln 6 und 19 der Konstitutionserganzungsakte erfullten Die Kandidaten mussten seit mindestens 10 Jahren das Frankfurter Burgerrecht besitzen was den Nachweis eines Vermogens von mindestens 5000 Gulden erforderte und Angehorigen der drei christlichen Konfessionen lutherisch katholisch oder reformiert vorbehalten war und seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen in Frankfurt wohnen mindestens 30 Jahre alt sein und durften nicht in Diensten eines anderen Staates zum Beispiel Preussens oder Osterreichs stehen Zur Senatorenbank konnten ausschliesslich Gelehrte Adelige Militarpersonen Kaufleute und andere angesehene Burger 3 gewahlt werden zur dritten Bank 12 zunftige Handwerker wobei aus jeder Zunft nie mehr als ein Vertreter gleichzeitig im Senat sein durfte wahrend zwei Senatsplatze der gesamten ubrigen nichtzunftigen christlichen Burgerschaft ohne Berucksichtigung des Gewerbes vorbehalten blieben Weitere Bestimmungen die aus der reichsstadtischen Zeit ubernommen worden waren schlossen zudem aus dass mit amtierenden Senatoren eng verwandte oder verschwagerte Burger gewahlt werden durften Unter den drei vom Wahlkollegium gewahlten Kandidaten wurde darauf in einer Senatssitzung im Beisein der Delegierten der gesetzgebenden Versammlung nach dem Verfahren der Kugelung einer ausgelost und als neuer Senator alsbald verpflichtet Eine Trennung von Justiz und Verwaltung war in der Verfassung nicht vorgesehen Ein Teil der Senatoren bestand aus Rechtsgelehrten Diese waren Teil der Rechtsprechung und standen den verschiedenen Gerichten der Freien Stadt vor Ein anderer Teil des Senates bildet den Verwaltungssenat oder Inneren Senat und leitete die Verwaltung Der Verwaltungssenat bestand also aus den Senatoren ausser den Syndici den mit der Justizausubung beauftragten Senatoren und den sieben jungsten Mitgliedern der dritten Bank Der Senat wahlte ebenfalls durch Kugelung die beiden Stadtoberhaupter den Alteren Burgermeister aus der Schoffenbank und den Jungeren Burgermeister aus den Senatorenbank Der Altere Burgermeister fuhrte den Vorsitz im Senat und war Chef der auswartigen Beziehungen sowie des Militarwesens Der Jungere Burgermeister aus der Senatorenbank hatte die Leitung der Polizei des Zunftwesens und der Burgerrechtsangelegenheiten und war Vertreter seines Kollegen Revolution von 1848 Bearbeiten Hauptartikel Revolution von 1848 1849 in der Freien Stadt Frankfurt Die Marzrevolution ergriff auch die Stadt Frankfurt hatte aber auf die Organisation des Senates keinen Einfluss Weder wurde ein Marzministerium gebildet noch wurde eine neue Verfassung verabschiedet die Arbeit der Constituierenden Versammlung der Freien Stadt Frankfurt blieb folgenlos Organisches Gesetz von 1855 BearbeitenDas Organische Gesetz von 1855 war eine Verfassungsanderung Darin wurde der Senat auf 21 Mitglieder verkleinert von denen 4 Handwerker waren Die Trennung von Justiz und Verwaltung wurde umgesetzt Die Richter wurden nun durch Senatoren und Gesetzgebende Versammlung gewahlt Die Senatsmandate in der Gesetzgebenden Versammlung die auf 88 Mitglieder verkleinert wurde entfielen Die Senatorengehalter wurden deutlich auf nun etwa 4 000 Gulden erhoht Das Ende des Senats BearbeitenNach der Annexion der Freien Stadt Frankfurt durch Preussen erklarte General Eduard Vogel von Falckenstein den Senat am 16 Juli 1866 fur aufgelost Er ubernahm selbst die Regierungsgewalt und wies Carl Fellner und Samuel Gottlieb Muller an ihn in der Verwaltung der Stadt zu assistieren Der Senat trat in einer letzten Sondersitzung zusammen und verwahrte sich in einem Beschluss gegen Annexion und Auflosung bat aber Fellner und Muller im Interesse der Stadt der Aufforderung nachzukommen 4 Die Umsetzung der Kontributionsforderung Preussens uberstieg jedoch die Moglichkeiten der so geschaffenen Regierung der Stadt Frankfurt Die ehemaligen Senatoren wurde daher am Sonntag dem 22 Juli in den Russischen Hof bestellt und zum neuen Magistrat der Stadt Frankfurt ernannt Sie sollten als erste Amtshandlung eine Zahlung der Kontributionen veranlassen und so militarische Zwangsmassnahmen verhindern Fellner berief daher am 23 Juli eine ausserordentliche Sitzung des Magistrats ein Es wurde beschlossen in einer gemeinsamen Vorlage an Burgerreprasentation und Gesetzgebenden Korper eine Anzahlung von 5 Millionen Gulden zu beschliessen Jedoch erklarte die Burgerreprasentation sie kenne keinen Magistrat Die Vorlage wurde ignoriert und stattdessen beschlossen die Kontributionsleistung sei unmoglich und es solle eine burgerliche Deputation zu Verhandlungen zum preussischen Konig entsandt werden Preussen verdoppelten daraufhin am 24 Juli die Anzahlungsforderung auf 10 Millionen veranlasste Zwangseinquartierungen in die Hauser der Mitglieder der Burgerreprasentation und des Gesetzgebenden Korpers und ernannte einen preussischen Beauftragten der die Gelder unter den Burgern der Stadt eintreiben sollte Fellner nahm sich am Morgen des 24 Juli das Leben 5 Am 27 Juli wurde Muller vom Senat als Vorsitzender gewahlt Er trug der Gesetzgebenden Versammlung erneut die Sachlage vor Unter dem Eindruck der preussischen Zwangsmassnahmen beschloss diese den Senat zu ersuchen eine Losung zu finden die ein Ende der steigenden Forderungen bedeutete Damit war der Weg fur eine Zahlung von Kontributionen und Verhandlungen zwischen Muller an der Spitze einer Frankfurter Delegation mit Preussen offen Am 18 Oktober einigte man sich auf eine Ubergangsregelung Danach sollte der Senat die Spitze der preussischen Stadt bilden Er sollte aus 9 besoldeten und 3 unbesoldeten auf Lebenszeit gewahlten Mitgliedern bestehen Bis zum Inkrafttreten der preussischen Gemeindeordnung stand dieser Senat an der Spitze der Stadt In den Beratungen zur neuen Gemeindeordnung wurde der Senat entsprechend der Bezeichnung in den anderen preussischen Stadten in der ersten Entwurfsfassung war noch von einem Senat die Rede in Magistrat umbenannt Ab 25 Marz 1867 genehmigte Konig Wilhelm das Gesetz und beendete die Geschichte des Frankfurter Senates 6 7 Literatur BearbeitenRichard Schwemer Geschichte der freien Stadt Frankfurt a M 1814 1866 Im Auftrage der Stadtischen Historischen Kommission 3 Bande Baer amp Co Frankfurt am Main 1910 1918 hier besonders Band 1 und Band 3 2 Matthias Weber Verfassung und Reform im Vormarz und Revolutionszeit die konstituierende Versammlung des Freistaats Frankfurt 1848 1850 Frankfurt am Main 1996 OCLC 231709088 Dissertation Johann Wolfgang Goethe Universitat Frankfurt am Main Einzelnachweise Bearbeiten Richard Schwemer Geschichte der Freien Stadt Frankfurt 1 Band S 235 Richard Schwemer Geschichte der Freien Stadt Frankfurt 1 Band S 245 Konstitutionserganzungsakte Art 19 S 34 ff In Gesetz und Statutensammlung der Freien Stadt Frankfurt Bd 1 S 7 70 Richard Schwemer Geschichte der Freien Stadt Frankfurt Band 3 2 S 324 ff Fellner Carl Frankfurter Personenlexikon Abgerufen am 30 Januar 2019 Gesetzessammlung 1867 Nr 27 Richard Schwemer Geschichte der Freien Stadt Frankfurt Band 3 2 S 330 465 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Senat der Freien Stadt Frankfurt amp oldid 227152704