www.wikidata.de-de.nina.az
Das Organische Gesetz von 16 September 1856 war gemeinsam mit der bisherigen Konstitutionserganzungsakte die Verfassung der Freien Stadt Frankfurt von 1856 bis zur Annexion durch Preussen 1866 Entstehung BearbeitenDie Konstitutionserganzungsakte war seit 1816 die Verfassung der Freien Stadt Frankfurt In der Marzrevolution 1848 war die Verfassungsgebende Versammlung gewahlt worden die eine neue Verfassung ausarbeiten sollte Dieses Vorhaben versandete jedoch Auch in der Reaktionsara wurden jedoch eine Reihe von Bestimmungen der Konstitutionserganzungsakte als nicht mehr zeitgemass wahrgenommen Gemass dem Verfahren das die Konstitutionserganzungsakte fur Verfassungsanderungen vorsah wurde daher das Organische Gesetz als Verfassungserganzung verabschiedet Die Genehmigung durch den Gesetzgebenden Korper fand am 22 Dezember 1854 die durch die Burgerschaft am 5 und 6 Februar 1855 statt Inhalte BearbeitenWesentlich war zunachst die Neuorganisation des Senats Dieser bestand bisher aus drei Banken mit je 14 Mitgliedern und war damit relativ gross Nun wurde er auf 21 Senatoren verkleinert die auf Lebenszeit gewahlt wurden Da die bisherigen Senatoren im Amt blieben war der Senat zunachst einmal grosser als vom organischen Gesetz vorgesehen Aufgrund von Todesfallen war 1862 die Zahl von 21 erreicht Erstmals wurde nun auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vorgenommen Bisher war der Senat mit der Rechtsprechung eng verknupft Senatoren waren die Vorsitzenden der Frankfurter Gerichte gewesen Kunftig waren die Gerichte unabhangig Die vier Senatoren Maximilian Korner Peter Joseph Aloys Eder Georg Wilhelm Hessenberg und Gustav Edmund Nestle schieden aus dem Senat aus und wurden Gerichtsprasidenten Auch die Wahl des Gesetzgebenden Korpers wurde neu geregelt Bisher wahlte der Senat und die standige Burgerreprasentation je 20 Mitglieder des Gesetzgebenden Korpers Die weiteren 45 Mitglieder wurden von der Stadtbevolkerung gewahlt wobei die Landbevolkerung kein Stimmrecht hatte Nun wurden 11 Mitglieder von den Landgemeinden und 57 von der Burgerschaft gewahlt Die standige Burgerreprasentation bestimmte weiterhin 20 Mitglieder der Senat jedoch nicht Quellen BearbeitenGesetz und Statuten Sammlung der Freien Stadt Frankfurt Band 12 Januar 1854 bis 2 Oktober 1856 1858 S 221 ff online Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Organisches Gesetz amp oldid 220978503