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Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Die Saline Gottesgabe war eine Saline im westfalischen Rheine im ehemaligen Hochstift Munster Saline GottesgabeInhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Besitzverhaltnisse zwischen dem 11 und dem 15 Jahrhundert 1 2 Bewirtschaftung durch die von Velen 1 2 1 Ubernahme der Saline durch Hermann von Velen 1 2 2 Rechte und Pflichten 1 2 3 Wirtschaftliche Entwicklung 1 3 Niedergang der Saline Gottesgabe 2 Betriebsverfassung und Betriebsfuhrung der Saline Gottesgabe 3 Literatur 4 WeblinksGeschichte BearbeitenBesitzverhaltnisse zwischen dem 11 und dem 15 Jahrhundert Bearbeiten Die Salzgewinnung zu Rheine ist erstmals fur die Regierungszeit des Bischofs Siegfried von Walbeck 1022 1032 nachgewiesen Aus der beglaubigten Abschrift einer Urkunde aus dem Jahre 1439 ergibt sich in diesem Zusammenhang dass zwei Frauen aus dem Geschlecht der Grafen von Kappenberg mit verschiedenen Kirchstiftungen auch die Verschenkung von Siedehutten vornahmen Da wohl nur das Verschenken von funktionstuchtigen Siedehutten die Auffuhrung in einer solchen Schenkungsurkunde wert gewesen sein durfte darf zu Recht angenommen werden dass bereits zu dieser Zeit die Salzproduktion betrieben wurde Rund 200 Jahre spater wurde der Bentlager Gertrudis Kirche die bis dahin Eigentumerin der Siedehutten war von der Regierung des Munsteraner Bischofs die Pfarrerlaubnis entzogen und der dazugehorige Niederhof Bentlage samt Salzwerk in den Besitz des Bischofs einverleibt Fur das Jahr 1437 ist weiter belegt dass der Bischof von Munster Heinrich II von Moers den Niederhof samt Salzwerk fur 2 600 rheinischen Goldgulden an das Bentlager Kreuzherrenkloster verkaufte wobei sich die Chorherren des Klosters bei der Kaufentscheidung unter ausdrucklichem Hinweis auf die Moglichkeiten zur Salzproduktion bestimmen liessen Zu einer Salzproduktion zum Zwecke des Salzhandels ist es im Klosterbetrieb des 15 und 16 Jahrhunderts jedoch nicht gekommen wohl aber zur Produktion zur Deckung des Eigenbedarfs Der Grund dafur dass sich die Gewinnerzielungsabsichten der Bentlager Glaubensbruder nicht realisieren liessen lag an verschiedenen externen Einflussen dem das Kloster unterlag Teilweise wird in diesem Zusammenhang das Wuten der Pest die geringe finanzielle Ausstattung des Klosters die weiterfuhrende Investitionen in den Salzbetrieb unmoglich machte und die sogenannte Munsteraner Fehde wahrend der nach dem Tode des Bischofs Heinrich II von Moers auch die Stadt Rheine uberfallen und teilweise zerstort wurde fur das Ausbleiben einer uber den Eigenbedarf hinaus expandierenden Salzproduktion verantwortlich gemacht Ob dem wirklich so war und ob sich die Produktion uberhaupt tatsachlich nur auf den Eigenbedarf erstreckte lasst sich mit Sicherheit nicht abschliessend formulieren Im Gegensatz zu anderen Salinen ist die Quellenlage fur das Salzwesen zu Bentlage und Rheine fur den Zeitraum des 15 und 16 Jahrhunderts nur ausserst durftig nbsp Inschrift an der Saline GottesgabeBewirtschaftung durch die von Velen Bearbeiten Ubernahme der Saline durch Hermann von Velen Bearbeiten Dies andert sich erst fur den Zeitraum ab 1577 als der Furstbischof Johann Wilhelm Julich Kleve Berg von Munster den Freiherrn Hermann von Velen Droste der Amter Emsland Bevergern und Rheine mit den Solequellen am Huxberg bei Bevergern auf dem Grund und Boden des Frauenklosters Gravenhorst sowie mit Solen in dem etwa 10 km von Rheine entfernten Amt Horstmar am Rodenberg bei Wettringen auf einem Grundstuck des Augustinerklosters Metelen belehnte Bei diesen Siedestatten handelt es sich um die eigentlichen Vorlaufer des Salzwerkes Gottesgabe Da sich auch im Hochstift Munster an der Mitte des 16 Jahrhunderts das landesherrliche Bergregal herauszubilden begann benotigte Hermann von Velen fur die unternehmerische Tatigkeit der motiviert durch die aufkommende Kunst des Gradierens die auf diesen Grunden liegenden Solen erwerbswirtschaftlich nutzen wollte das besondere Einverstandnis des Domkapitels zu Munster Im Gegensatz zu den Klostern deren Nutzung der Quellen unabtrennbarer Ausfluss des Grundeigentums war Pertinenz wurde die weltliche Nutzung nicht in Zusammenhang des Grundstucks betrachtet Der schnellen Belehnung von Velens stand jedoch im Wege dass es den Furstbischofen im Hochstift Munster wahrend des 16 Jahrhunderts noch nicht gelingen konnte in Bezug auf die Solequellen das unumschrankte Berg bzw Salzregal gegen die Pertinenz des klosterlichen Grundbesitzes durchzusetzen Domkapitel und Bischof regten daher anlasslich der erblichen Belehnung einen Vergleich des zukunftigen Lehnsnehmers mit den grundbesitzenden Klostern an der sich erheblich in die Lange zog und zu zahlreichen Rechtsauseinandersetzungen fuhrte Schliesslich erklarte sich das Domkapitel bereit dem Kloster 300 Reichstaler und jahrlich eine Rente von sechs Tonnen Salz einem Malter Roggen einem Malter Gerste und zwei Maltern Hafer nach rheinischen Massen als Gegenleistung fur die Belehnung und den daraus entspringenden Nutzungsrechten zu erstatten und reichte diese Belastungen per Vertrag vom 5 August 1577 an den Lehnsnehmer von Velen weiter Auch mit dem Stiftskloster Metelen musste sich von Velen auf Druck und unter Vermittlung des Domkapitels vergleichen indem er ab 1579 in die Pflicht trat dem Kloster jahrlich neun Reichstaler zu zahlen Welche Bedeutung dieser Vorgang fur die landesherrliche Politik insbesondere fur die Handhabung des Bergregals hatte kann man so beschreiben Durch die eingenommene Mittlerstellung wurde das Bestreben der Landesregierung deutlich dem Grundstuckseigentumer die freie Verfugbarkeit der Solequellen zu nehmen Um dieses Ziel zu erreichen ging sie in der Weise vor dass sie sich das Grundeigentum zunachst ubertragen liess um dann ihrerseits uber die Solequellen nach eigenem Gutdunken frei verfugen zu konnen Ein derartiges Vorgehen des munsterschen Domkapitels in einer Zeit als das landesherrliche Bergregal in vielen Teilen des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation bereits seit langem anerkannt war findet seine Erklarung in dem Gegensatz zwischen Grundeigentumern und Landesherrn bei der Durchsetzung des Bergregals Rechte und Pflichten Bearbeiten Nach der Belehnung ergaben sich fur Hermann von Velen einige Rechte und Pflichten aus der Belehnungsurkunde selber die ihm das Domkapitel auferlegt hatte Generell stand es dem Freiherrn frei Anteile seiner Saline an Dritte zu veraussern Dies war jedoch nur nach Zustimmung des Domkapitels auf dem Wege einer Unterbelehnung moglich mit der Massgabe dass die Unterbelehnten gleichzeitig Mitgewerken der Saline waren also im direkten Betriebszusammenhang mit dem Salzwerk standen Die unterbelehnte Mitgewerken und ihre Nachkommen waren nicht berechtigt Anteile zu verkaufen Bei allen Verausserungen stand dem Bischof ein generelles Vorkaufsrecht zu Wie im Unnaer Salinenwesen auch bestand der Lehnsherr zudem darauf das Lehen sofort einziehen zu konnen wenn der Lehnsnehmer ein halbes Jahr den Betrieb des Salzwerkes unterliess oder die Statten verfallen lassen wurde um es entweder in Eigenregie fortfuhren oder weiter verlehnen zu konnen Im Gegensatz zu den Verhaltnissen etwa in Brandenburg Preussen war der Landesherr in diesem Falle jedoch verpflichtet dem Lehnsnehmer fur die oberirdisch errichteten Anlagen eine geldliche Entschadigung zu zahlen Zudem hatte der Furstbischof das Recht stets nach Ablauf von 25 Jahren mit 1 8 Anteilseigner gegen eine entsprechende Anteilszeichnung zu werden Von Velen hatte daruber hinaus die Pflicht und hier lassen sich erste Anzeichen einer merkantilistisch kameralistische Wirtschaftspolitik im Hochstift Munster erkennen die Einwohner des Hochstifts bevorzugt vor Auslandern und zudem zu einem angemessenen Preis zu beliefern Es war mithin die Absicht des Landesherrn mit der Unterstutzung des Velenschen Salzwerkes zu einer gedeihlichen Eigenversorgung der Bevolkerung beizutragen Gleichzeitig griff er damit erheblich in die unternehmerische Freiheit der Absatz und Preispolitik ein drohte er doch auch fur den Fall den Einzug des Lehens an dass von Velen gegen diese absatz und preispolitischen Verfugungen verstossen sollte Wirtschaftliche Entwicklung Bearbeiten Die wirtschaftliche Entwicklung des Velenschen Salzwerkes zu Huxberg und Rodenberg verlief insgesamt gesehen mehr schlecht als recht Zwar gelang es dem Unternehmer sein Salz bis nach Kurkoln abzusetzen doch machten ihm bald ein Nachlassen der Lotigkeit die Zahlung des Salzzehnten die Kosten fur die teure Holzfeuerung Steinkohle konnte nicht in einem den Feuerungsbedarf deckendem Masse beschafft werden und schliesslich die kriegerischen Auseinandersetzungen am Ende des 16 Jahrhunderts wahrend deren spanische Soldnergruppen aus Holland kommend den Betrieb erheblich storten arg zu schaffen Bereits 1580 musste ihm der Munstersche Landesherr die Zahlung des Salzzehnten erlassen und die Abgaben auf Naturalleistungen 100 Tonnen jahrlich fur den Bischof 2 3 Tonnen fur jeden Domherren pro Jahr umstellen Bei der Ubernahme der Salinen am Huxberg und am Rodenberg nach dem Tode Heinrichs von Velens im Jahre 1587 durch dessen drei Sohne war der Betrieb bereits hoffnungslos uberschuldet Weitere drei Jahre spater wurden die Anlagen durch einen Angriff koniglich spanischer Truppen fast vollstandig zerstort Danach war nur mehr Alexander von Velen Herr zu Raesfeld und furstlich munsterscher Marschall bereit das Werk gegen eine geringe Entschadigung seiner beiden Bruder Hermann und Johann von Velen weiterzufuhren Mit Privileg vom 16 Oktober 1603 erhielt die Familie von Velen erneut durch den damaligen Furstbischof Ernst von Bayern das Recht gegen die Abgabe des Zehnten vom Reinertrag die Salinen am Huxberg und am Rodenberg zu nutzen Der Landesherr verbriefte in diesem Privileg seine Pflicht dafur Sorge zu tragen dass die fur die Errichtung oberirdischer Anlagen erforderlichen Grundstucke umgehend abgetreten wurden unabhangig davon um wessen Grundstucke es sich handelte Damit begann Ernst von Bayern das Regalrecht wesentlich rigider zu handhaben als alle anderen Lehnsherren vor ihm Er erteilte der Betreiberfamilie von Velen zudem das Recht zur Mutung neuer Solequellen bei Bentlage wo Alexander von Velen bei einem Besuch des Kreuzherrenklosters schliesslich auch fundig wurde Diese wiederentdeckten Quellen hatten eine 4 5 9 5 und teilweise sogar 12 Prozent messende Lotigkeit und versprachen aufgrund dieser hohen Konzentration einen rentableren Betrieb als die Quellen am Huxberg und Rodenberg Dem Alexander von Velen erschien dieses naturliche Vorkommen derartig bemerkenswert dass er das Salzwerk an dieser Stelle als Gottesgeschenk betrachtete und die Saline fortan Gottesgabe nannte Eine der ersten Massnahmen des neuen Unternehmers war die Umstellung der Feuerung von Holz auf den preisgunstigeren Brennstoff Torf Hierzu verlieh ihm Furstbischof Ernst im Jahre 1606 das Recht jahrlich soviel Torf aus den furstbischoflich munsterschen Mooren im Emsland stechen zu lassen wie zum Feuerungsbetrieb der Saline Gottesgabe notig war Gleichzeitig stellte von Velen die Salzgewinnung auf Gradierung mittels Leckwerken um Der Aufbau des neuen Werkes erforderte erhebliche Investitionssummen die Alexander von Velen als alleiniger Fach und Sachpromotor auch alleine zu Schultern hatte Da er bald dazu nicht mehr in der Lage war und sowohl Betriebs als auch weiter anfallenden Kosten zur Finanzierung der Investitionen seine finanziellen Moglichkeiten uberstiegen verpachtete er die Saline Gottesgabe zunachst fur vier Jahre weiter um schliesslich 1607 funf kapitalkraftige Burger aus Rheine als Sachpromotoren mit in den Betrieb aufzunehmen Diese traten in die Pflicht die notwendigen Investitionsmittel zu beschaffen und erhielten als Gegenleistung das Recht zum alleinigen Verkauf der Produktion wobei sich Alexander von Velen allerdings seinerseits das Recht behielt ein Verkaufsrecht uber den zehnten Teil des erzeugten Salzes auszuuben und zwei Reichstaler als Provision jeder verkauften Tonne Salz der anderen Kapitalgeber zu behalten Dieses Geschaftsmodell hielt bis 1614 Bis zu diesem Zeitpunkt gelang es der gemeinschaftlich ausgeubten Betriebsfuhrung uber eine die Produktion mehr als das Doppelte ubersteigende Nachfrage einen reissenden Absatz der Salinenproduktion und dementsprechende Gewinne zu generieren Niedergang der Saline Gottesgabe Bearbeiten Transportprobleme Mangel an Feuerungsmitteln und Mangel an Eisen fur dringend erforderliche Ersatzinvestitionen in die Pfannen fuhrten 1614 dazu dass die Kapitalgeber aus der Saline Gottesgabe ausschieden Alexander von Velen der 1630 starb druckten erneut erhebliche Finanzierungslucken Mit Ausbruch des Dreissigjahrigen Kriegs begann der endgultige Niedergang der Saline Gottesgabe im 17 Jahrhundert Er gipfelte in der teilweisen Demolierung des Werkes anlasslich der Zerstorung und ganzlichen Einascherung des Klosters Bentlage durch die Schweden unter General von Konigsmarck im Jahre 1647 Nach Ende des Kriegs und Abschluss aller Reparaturen schied die Familie von Velen aus der eigentlichen Betriebsfuhrung aus und verpachtete das Werk mehrmals weiter Dennoch durfte der Betrieb zu keinem Zeitpunkt im spaten 17 Jahrhundert noch einmal rentabel geworden sein lag im Jahre 1651 allein eine Schuldenlast in der fur damalige Verhaltnisse unglaublichen Hohe von 73 920 Reichstalern Die Betriebsfuhrung oblag bis 1735 im Wechsel dem Vogt oder dem Burgermeister der Stadt Rheine womit die Stadt bis Anfang des 18 Jahrhunderts erheblichen Einfluss auf die betriebswirtschaftliche und betriebstechnische Fuhrung der Saline besass und den Salzhandel sowie die Preisbestimmung massgeblich mitgestaltete Betriebsverfassung und Betriebsfuhrung der Saline Gottesgabe BearbeitenDie Betriebstatigkeit der Saline Gottesgabe lag zu Beginn des 18 Jahrhunderts danieder Wahrend die Solequellen am Rodenberg uberhaupt nicht mehr genutzt wurden lag das Betriebsergebnis der Salzstatten in Bentlage und am Huxberg im marginalen Bereich die Familie von Velen erhielt aus der Verpachtung beider Betriebsstatten lediglich eine jahrliche Pachtsumme von 120 Reichstalern Neben den bereits erwahnten Kriegsbeschadigungen im Laufe des Dreissigjahrigen Krieges und der mangelnden Investitionskraft der Betreiberfamilie traten zwei andere Ursachen fur diese Entwicklung zu Beginn des 18 Jahrhunderts hinzu zum einen erreichte die Konkurrenz des wesentlich preiswerteren Salzes aus den Niederlanden das Territorium des Hochstifts Munster zum anderen entfiel der Absatzmarkt im benachbarten Lingener Emsland das im Jahre 1702 an Brandenburg Preussen gefallen war und somit dem dort herrschenden staatlichen Salzhandelsmonopol und Importverbot fur auslandisches Salz unterlag Das Dahinvegetieren der Saline Gottesgabe anderte sich erst im Jahre 1730 als der Furstbischof von Munster Clemens August I von Bayern der bis dahin wenig Interesse an den sich in bedenklichem Zustand befindlichen Anlagen in Bentlage und am Huxberg gezeigt hatte und aus diesem Grunde das Salzlehen der Betreiberfamilie von Velen mit Bestatigung vom 14 Juni 1727 nochmals bekraftigt hatte seine Haltung anderte Auch der Munsteraner Landesherr wandte sich nunmehr und damit wesentlich spater als andere Landesherren im Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation den Zielen und Instrumenten einer merkantilistisch kameralistischen Wirtschaftspolitik zu sein erklartes Ziel war es durch Eigenerzeugung von Salz im eigenen Territorium den Import fremden Salzes und damit den Abfluss von finanziellen Mitteln ins Ausland zu unterbinden Gleichzeitig war es seine Absicht das Salzwerk Gottesgabe zur Hebung der eigenen Staatsfinanzen als fiskalischen Betrieb zu reetablieren und auszubauen Dabei hatte der Landesherr anfanglich ein ausschliesslich staatlich finanziertes und betriebenes Salzwerk im Sinn Ahnlich wie sein landesherrlicher Kollege in Brandenburg Preussen Friedrich Wilhelm I der im Rechtsstreit mit der Zahnschen Betreiberfamilie stets auf die Betriebstatigkeit der Saline und einen ausreichend abgefuhrten Zehnten als Grundlage fur den Fortbestand des verliehenen Lehens achtete berief sich Clemens August dabei auf den Passus des landesherrlichen Bergregals aus der Goldenen Bulle nach dem ein Lehen einzuziehen war wenn der Betrieb still lag oder der Salzzehnte nicht ausreichend oder punktlich abgefuhrt wurde Zudem bot ihm ein Passus aus der ersten Belehnungsurkunde fur Hermann von Velen aus dem Jahre 1577 nach dem es dem Landesherrn und Lehnsgeber moglich war das Lehen bei unzureichender Abfuhrung des Zehnten gegen eine angemessene Entschadigung fur das investierte Kapital der Betreiber wieder einzuziehen ein weiteres Instrument seine Plane fur die Saline Gottesgabe in die Tat umzusetzen Anders als Friedrich Wilhelm I setzte sich Clemens August in kurzester Zeit gegen das Oberhaupt der Familie von Velen Hermann Anton Bernhard von Velen durch Der Lehnsnehmer wehrte sich anders als die Familie von Zahn zu Unna kaum ernsthaft gegen die Versuche ihres Landesherrn brachten die Siedetatigkeiten des Jahres 1734 doch einen abermaligen Verlust von 541 Reichstalern ein Die Betreiberfamilie von Velen willigte 1735 schliesslich in das sogenannte Velensche Aquivalent ein In diesem Vergleich der den Einzug des Lehens durch die landesherrliche Hofkammer zur Folge hatte erhielt die Betreiberfamilie die mit ihrem funf Jahre dauernden Widerstand gegen den Lehenseinzug lediglich den Kompensationspreis in die Hohe treiben wollte als Gegenleistung die Belehnung mit dem landesherrlichen Kornzehnt zu Rhede und Brade im Amt munsterschen Amt Meppen sowie einen unbestimmten Geldbetrag Nach der Ubernahme der Betriebsstatten von Gottesgabe leitete der Furstbischof umgehend Untersuchungen zu den zukunftigen Entwicklungsmoglichkeiten ein As Fachpromotoren die Sachpromotorenschaft sah der Landesherr weiterhin ausschliesslich bei sich versicherte er sich dabei des europaweit anerkannten Fachmannes des Freiherrn Joachim Friedrich von Beust Von Beust war vor seiner Berufung ins Hochstift Munster erst fur den Kurfursten und Erzbischof von Mainz der ihn wegen seiner ausserordentlichen Verdienste um das kurmainzische Salzwerk in Orb zum Geheimen Rat und Salzdirektor ernannt hatte und nach seiner kurmainzischen Zeit fur den Konig von Danemark tatig der ihn ob seiner gleichsam erfolgreichen Tatigkeit beim Ausbau des Salzwerkswesens in Danemark und Norwegen sogar zum Koniglich Danischen Staatsminister ernannt hatte Der Freiherr von Beust hatte sich insbesondere Anerkennung beim Bau effektiver und produktiver Dorngradierhauser erworben Die durch von Beust gefuhrten Untersuchungen ergaben dass die Salzstatten in Bentlage als die gewinnbringendsten anzusehen waren Im Vergleich zu den Statten Huxberg und Rodenberg deren Salzkonzentration Lotigkeit als nicht besonders hoch und deren Voraussetzungen fur das Betreiben der Pumpen weder die dort fliessende Aa noch die Vechte wurden als geeignet bewertet genugend Aufschlagwasser zum Treiben eines Forderrades zu liefern als nicht gegeben eingeschatzt wurden obgleich die Bedingungen an diesen beiden Salzplatzen fur eine ausreichende Energieversorgung durch die in der Nahe liegenden Kohlegruben in der Ibbenburener Gegend optimal waren besassen die alten Anlagen zu Bentlage hohe Lotigkeiten von 3 5 5 5 und 8 Lot konnte von Beust an dieser Stelle zwei an Lotigkeit noch wesentlich hohere neue Quellen entdecken und waren die Moglichkeiten zum Betrieb eines wasserbetriebenen Forderrades zur Dorngradierung wesentlich besser da die Zufuhrung von Emswasser den ausreichenden Antrieb garantierte Wahrend Huxberg und Rodenberg zusammen fur 2 300 Malter Salz als gut befunden wurden schatzte von Beust die mogliche jahrliche Fordermenge in Bentlage auf mehr als dreifache 7 500 Malter Die Untersuchungen von Beusts brachten neben der erfreulichen Einschatzung dass eine furstbischoflich staatliche Saline als uberaus gewinntrachtig anzusehen war fur den Landesherrn die weit weniger erbauliche Erkenntnis mit sich dass der Investitions und damit der Finanzbedarf fur die Reetablierung und den Ausbau von Gottesgabe enorm sein und die furstbischoflichen Moglichkeiten bei weitem ubersteigen wurden Zudem nahmen erhebliche Zweifel an der gesamten Rentabilitat des furstbischoflichen Projektes das zustimmungspflichtige Domkapitel gegen die Plane und damit gegen die Finanzverantwortlichkeit und Sachpromotorenschaft des Landesherrn ein Schliesslich entschloss sich Clemens August zunachst gegen die staatliche Sachpromotorenschaft mithin gegen ein staatlich betriebenes und gefuhrtes Salzwerk Gottesgabe und fur die Losung einer privaten Aktiengesellschaft Allerdings behielt er sich das Recht vor nach drei Jahren Betriebstatigkeit die Gesellschaft aufzulosen und das unternehmerische Risiko selbst zu tragen Zu diesem Zwecke ubertrug er zunachst einmal von Beust die gesamte Verantwortung fur das Salinenwesen im Hochstift und leitete Verhandlungen mit dem auch fur diese Losung zustimmungspflichtigen und berechtigten Domkapitel ein Diese Verhandlungen mussen ausserst kontrovers gefuhrt worden sein da man erst nach drei Jahren am 7 August 1741 zu einer Einigung kam Diese Einigung Octroy genannt bezeichnete die naheren Rechte und Pflichten der spater zu grundenden Gesellschaft die als Munstersche Salinen Societat bezeichnet wurde Es war ebenfalls von Beusts Aufgabe die notwendigen privaten Kapitalgeber fur diese Aktiengesellschaft zusammenzubringen Die mit dieser Octroy auf das genaueste festgelegte Betriebsverfassung schrankte den Kreis der moglichen Kapitalgeber erheblich ein da weder andere Reichsfursten oder reichsunmittelbare Adelige noch hier trat die konfessionelle bzw religiose Komponente des Hochstifts vor die merkantilistisch kameralistischen Ziele des katholischen Staates Munster Juden oder Mitglieder anderer im Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation nicht tolerierter Religionen Aufnahme in die Societat finden durften Dennoch gelang es von Beust genugend Gesellschafter als Kapitalgeber aus Vertretern des reichsmittelbaren munsterlandischen Adels sowie aus Vertretern der Hofkammer und der restlichen furstbischoflichen Beamtenschaft zusammenzubekommen Die Societat wurde am 23 Dezember 1743 gegrundet und besass Verfugungsrechte uber alle Solequellen in Bentlage am Huxberg sowie am Rodenberg und hatte daruber hinaus das Recht weitere Solequellen zu suchen und zu nutzen Zu diesem Zwecke wurden ihr weitreichende Zusatzrechte eingeraumt wie etwa ein ausdruckliches Beschlagnahmungsrecht fur Grundflachen zur Errichtung oberirdischer Anlagen gegen finanzielle und angemessene Entschadigung Von Beust selber der als Generalsalzdirektor mittlerweile selber furstbischoflicher Staatsdiener war sowie dessen Bruder Karl Leopold von Beust hielten als Erstzeichner Anteile der neuen Gesellschaft Beide zusammen hatten Anteile im Wert von stattlichen 8 000 Reichstalern Von Beust war somit nicht nur mehr Fach sondern auch zumindest teilweise Sachpromotor des neuen Salzwerkes Gottesgabe Wenngleich eine Zersplitterung der Anteilseignerstruktur dadurch verhindert werden sollte dass die freie Handelbarkeit der Anteile beschrankt wurde kein Gesellschafter durfte gegen den Willen der Societat als Ganzes durch zweiseitige Rechtsgeschafte unter Lebenden Gesellschaftsanteile an Dritte veraussern waren die Salzaktien der Societat dennoch bald breit gestreut da ein einseitiges Rechts geschaft namlich die Rechtsnachfolge als Anteilseigner fur Testaments und gesetzlichen Erben unbeschrankt moglich war Fur die Anteilseigner war selbstverstandlich die Auszahlung einer Dividende vorgesehen Erstmals wurde diese Dividende 1753 in Hohe von 50 Reichstalern pro ganzem Anteil 1 000 Reichstalern ausgeschuttet und lag mit 5 mithin nicht allzu niedrig Eine Dividendenausschuttung wurde wahrend des gesamten 18 Jahrhunderts und daruber hinaus alle zwei Jahre in schwankender Hohe von 50 150 Reichstalern gezahlt Insgesamt sind bis zum Jahre 1785 Ausschuttungen in einer Gesamthohe von 144 750 Talern belegt was einer jahrlichen Durchschnittsrendite auf das gezeichnete Stammkapital von 11 5 entspricht Eine besondere Stellung unter den Anteilseignern besass der Freiherr von Beust Ihm standen uber die regulare Dividende hinaus zum einen der achte Teil des jahrlichen Brutto Uberschusses zum anderen eine Pauschalzahlung von 90 110 Talern zu Dieser Punkt scheint besonders beachtenswert macht er doch deutlich dass hier uber die Gewinnbeteiligung ein leistungsabhangiges Vergutungsmoment fur den wichtigsten Fachpromotoren des Betriebes Gottesgabe und nicht etwa ausschliesslich ein das Verantwortungsgefuhl des Managements nicht unbedingt anreizendes Fixum gewahlt wurde Damit legte die Betriebsverfassung einen wichtigen Anreizpunkt fur die Betriebsfuhrung fest und sorgte uber viele Jahrzehnte fur eine erfolgreiche betriebswirtschaftliche Entwicklung des Salzwerkes Gottesgabe Trotz dieser Betriebsverfassung bezuglich der Anteilseignerstruktur war die Saline Gottesgabe nur bedingt eine kapitalistische Erwerbsgesellschaft wie sie eine Aktiengesellschaft darstellt da der Landesherr die Verfugungsrechte der Anteilseigner an den Salinen dadurch beschrankte dass er in den 1 und 23 der Octroy einen ausdrucklichen Vorbehalt der landesfurstlichen Gerechtsamen an allen Salzquellen im Hochstift Munster behielt Dennoch war die Societat kein Lehnsnehmer im klassischen Sinne da sie von der Zahlung des Salzzehnten an den Landesherrn ausdrucklich befreit war Obgleich die Gesellschaft zehntbefreit war gab die Betriebsverfassung wie sie in der Octroy niedergeschrieben war weitere Regeln und Pflichten vor was die Gewinn bzw Ertragsverteilung anbetraf So hatte die Gesellschaft etwa die Pflicht die laufenden Entschadigungsleistungen an das Kloster in Bentlage als Eigentumer der von der Societat fur ihre Anlagen beschlagnahmten Grundflachen zu tragen Zusatzlich zu dieser geldlichen Leistung erhielt das Kloster jahrlich 14 Tonnen Salz bzw in der zweiten Halfte des 18 Jahrhunderts 10 Malter Salz Daruber hinaus hatte die Societat an die Mitglieder des Domkapitels jahrliche nach Rang und Amt der Domkapitelmitglieder variierende Naturalleistungen in Salz zu leisten Erstaunlich bleibt dass der Landesherr selber ganzlich leer ausging und somit seine merkantilistisch kameralistischen Absichten mit dem Projekt Gottesgabe auf die Aussenhandelsaspekte beschrankte Dies mag neben der ausdrucklichen Verfugung des Domkapitels auch der Grund dafur gewesen sein dass die Societat zu keinem Zeitpunkt ein Salzhandelsmonopol erhielt In diesem Punkt setzte das Hochstift im Unterschied zu vielen anderen Territorien des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation auf den Freihandel an Stelle eines merkantlistisch kameralistischen Protektionismus In Bezug auf die Betreiberstruktur war die Betriebsverfassung der Saline Gottesgabe wie folgt formuliert An der Spitze stand der Generalsalzdirektor personifiziert in von Beust Er hatte sowohl ubergeordnete betriebswirtschaftliche als auch bis ins Detail gehende betriebstechnische Befugnisse In betriebswirtschaftlicher insbesondere in finanzbuchhalterischer Hinsicht hatte dem Generalsalzdirektor ein sogenannter Salzactuarius zuzuarbeiten der gleichzeitig Beamter der Hofkammer war Das gewahrleistete dass der Landesherr stets uber die finanzielle Lage der Gesellschaft bestens informiert war Die Leitung des Salzwerkes als technischem und kaufmannischem Betrieb vor Ort oblag einem Salzverwalter oder einem Salzinspektor der dem Generalsalzdirektor einmal pro Woche berichtspflichtig war Dieser aus drei bis vier Personen bestehenden eigentlichen Betriebsfuhrung stand eine dreikopfige Kommission die sich aus Mitgliedern der Societat rekrutierte gleichsam als Kontrollorgan zur Seite Aus heutiger Sicht entsprach das Aufgabengebiet des Generalsalzdirektors dem eines hauptamtlichen Geschaftsfuhrers bzw Vorstandsvorsitzendem das des Salzactorius dem eines Kaufmannischen Leiters und das des Salzverwalters bzw Salzinspektors dem eines Betriebsleiters wahrend die Mitgliederkommission die Aufgaben eines modernen Aufsichtsrates wahrnahm Diese Struktur macht deutlich dass die Saline Gottesgabe nicht nur in technischer Hinsicht sondern auch unter betriebsorganisatorischen Aspekten ein ungemein modernes Unternehmen in seiner Zeit war In der Zeit des Betriebsaufbaus stand von Beust als ein weiterer Fachpromotor der Oberbaudirektor und Oberlandingenieurs Johann Conrad Schlaun zur Seite Schlaun leitete und beaufsichtigte die Errichtung der gesamten Betriebsanlagen Die Betriebstatigkeit begann am 3 Februar 1745 Das ausgebaute Siedehaus besass drei grosse Siedepfannen Gleichzeitig mit dem neuen Siedehaus wurde ein fur die damaligen Verhaltnisse gewaltiges Dorngradierhaus errichtet das unter konzeptioneller Fuhrung von Beusts und durch Ausfuhrung Schlauns den modernsten Anspruchen Genuge leistete Die Bautatigkeit dauerten insgesamt bis 1751 an Aber bereits ab 1747 produzierte das hochmoderne Salzwerk Gottesgabe im Rahmen der vorgesehenen Salzproduktion in vollem Umfang Insgesamt verschlangen die Investitionen in Auf und Ausbau zwischen den Jahren 1743 bis 1751 63 130 Reichstaler Gedeckt wurden die Kosten neben der Ersteinlage der Anteilseigner durch eine weitere Sondereinzahlung je Anteil in Hohe von 1 366 Reichstalern sowie durch die nicht ausgeschutteten Gewinne des Salzwerkes Von Beust legte bei den beschaftigten Arbeitern grossen Wert auf Fachleute und liess daher aus verschiedenen Salinen die ihm zudem unterstanden wie Salzungen Kreuznach Creuzburg und Sulza die Arbeiter rekrutieren Die Beschaffung und Auswahl qualifizierten Personals war notwendig da das Sieden und Gradieren im 18 Jahrhundert noch als besonderes Handwerk galt Insgesamt waren auf der Saline Gottesgabe im 18 Jahrhundert zwischen 25 und 30 Arbeiter und eine nicht naher feststellbare Anzahl an Tagelohnern beschaftigt Die Arbeiterschaft teilte sich in vier Gruppen Sieder Gradierer Pumper und Bohrer denen je ein Siede Gradier Kunst und Bergmeister vorstanden Alle Angestellten und Arbeiter der Saline bezogen sowohl Geld als auch Sach und Naturalleistungen wie Salz freie Wohnung Heizung und Licht Als besondere Privilegien genossen sie die im Hochstift Munster einen geschlossenen Stand bildeten unter anderem vollige personliche Freizugigkeit und soweit sie nicht einer zweiten steuerpflichtigen Erwerbstatigkeit nachgingen Steuer und Abgabenfreiheit Zudem waren sie vom allgemeinen Kriegsdienst befreit Sie waren allesamt einer eigenen Salinengerichtsbarkeit unterworfen soweit es sich nicht um zivilrechtliche Streitsachen oder Straftaten handelte die nicht im Zusammenhang mit dem Salinenbetrieb standen Ein besonderes Privileg welches die Societat im Zusammenhang mit der Personalauswahl und dem Personaleinsatz im konfessionell engen Hochstift Munster besass war die ausdruckliche furstbischofliche Erlaubnis auch Arbeiter protestantischer Konfession einstellen zu durfen Wenngleich dieses fur die Zeit aussergewohnliche Sonderrecht in der Literatur immer wieder hervorgehoben und als Kennzeichen einer modernen Betriebsfuhrung gewertet wird durfte die tatsachliche Bedeutung marginal gewesen sein angesichts des Umstandes dass die protestantischen Arbeiter zwar eine Arbeitserlaubnis erhielten ihnen aber gleichzeitig die Ausubung ihrer Religion innerhalb der Munsterschen Landesgrenzen und sogar das Begrabnis auf dem Friedhof zu Rheine strengstens untersagt war Insgesamt durfte jedoch der Geld und Sachleistungsmix bei der Entlohnung sowie die besonderen Privilegien der Freizugigkeit Steuer bzw Abgabenfreiheit und der Kriegsdienstbefreiung in einem ausserst kriegerischen Jahrhundert ein interessantes Anreizsystem fur die Anwerbung fahiger Krafte sowie fur die Motivation der eingesetzten Angestellten und Arbeiter gebildet haben Doch auch was die Optimierung der betrieblichen Ablaufe betrifft suchte von Beust Motivationsanreize fur die Arbeiter zu setzen Der den Siedevorgang haufig verunreinigende Pfannenschlamm etwa wurde als sogenannter Salinendunger an die Ibbenburener Glashutte abgeliefert Dafur erhielten die Sieder ein besonderes Entgelt so dass auch sie einen besonderen geldwerten Anreiz besassen stets fur die Reinigung der Pfannen Sorge zu tragen Auch insofern wurde das Salzwerk Gottesgabe zu Rheine mit vergleichsweise modernen Instrumenten gefuhrt Unter dem Aspekt einer modernen und zukunftsweisenden Betriebsfuhrung und auch in sozialpolitischer Hinsicht war jedoch noch ein anderes Betriebselement von besonderer Bedeutung So war die Saline Gottesgabe eine der ersten Betriebe des 18 Jahrhunderts die uber eine Krankenversorgung und Invaliditatskasse fur ihre Arbeiter verfugte Diese Hilfskasse gewahrte jedem Beschaftigten Unterstutzung in Krankheits und Sterbefallen Bei Krankheit erhielt ein Arbeiter volle drei Monate Lohnfortzahlung im Falle lebenslanger Invaliditat eine Unterstutzungszahlung in Hohe von 4 Reichstalern monatlich Zu den Begrabniskosten steuerte die Kasse 5 Rtlr bei Die Witwe eines im Dienste der Saline verungluckten Arbeiters erhielt ebenfalls 4 Rtlr monatlich wenn der Verstorbene wenigstens 10 Jahre im Dienste des Salzwerkes gewesen war Fur jedes Kind erhielt die Witwe 15 sgr monatlich bis zur Wiederverheiratung oder bis ihre Kinder in den Salinendienst traten Zuruckgelassene Waisen eines verungluckten Arbeiters wurden in anderen Familien untergebracht und die Kasse bestritt das Kostgeld fur sie in Hohe von 1 Rtlr Bedauerlicherweise kamen Unglucksfalle durchaus vor so dass es ohne die von der Societat geschaffene Wohlfahrtseinrichtung sogar schwierig gewesen ware Schachtarbeiter zu finden Die Finanzierung der Hilfskasse funktionierte nach dem Solidarprinzip Von jedem Reichstaler Lohn mussten die Arbeiter und Angestellten 3 Pfennige in eine sogenannte Buxengeldkasse einzahlen Dabei war es auch den verheirateten Frauen der Beschaftigten moglich Kassenmitglied zu werden wenn die Ehegatten sie uber eine Jahresbeitragszahlung in Hohe von 2 Reichstalern und 18 Silbergroschen mitversicherten Mit dieser Form der Sozialversicherung konnte die Saline Gottesgabe wohl auch unter sozialpolitischen bzw betriebsversorgungstechnischen Aspekten als eines der modernsten Unternehmen des 18 Jahrhunderts gelten Wahrend die Saline Gottesgabe in Bezug auf Betriebsverfassung Betriebsfuhrung und unter betriebstechnischen Aspekten vorbildlich war hinkte sie in Bezug auf die Energieversorgung mithin die Art der Feuerung und damit hinsichtlich der Gesamtrentabilitat anderen Salzwerken ihrer Zeit hinterher Die komparativen Nachteile bei der Feuerung entstanden dadurch dass wahrend des gesamten 18 Jahrhunderts die Siedlung weiterhin mit den im Vergleich zur Steinkohle wesentlich teureren Brennstoffen Holz und Torf betrieben wurde Dies nimmt einigermassen Wunder besass die Munster sche Salinen Societat gem 9 der Octroy doch das Recht neben der Ausbeutung der Solequellen im Hochstift auch nach Steinkohle zu suchen und diese zu nutzen Zwar betrieb die Gesellschaft die Suche nach Steinkohlevorkommen vor Ort aber ohne jeden Erfolg was ebenfalls verwundert da die Ibbenburener Gegend sehr wohl uber Steinkohlevorkommen verfugte die dann aber erst im 19 Jahrhundert ausgebeutet wurden Waren die Brennstoffe Holz und Torf als Energietrager an sich schon recht kostentrachtige Produktionsfaktoren verscharfte sich die Kostenstruktur der Saline Gottesgabe zudem durch den Umstand dass beide Brennstoffe in dem alles andere als waldreichen Hochstift Munster teilweise von weit her antransportiert werden mussten Zu den per se anfallenden hoheren Anschaffungskosten der beiden veralteten Energietrager traten die uberdurchschnittlichen Transportkosten hinzu Letztlich stellt sich die Frage inwieweit und mit welchen wirtschaftspolitischen Mitteln der furstbischofliche Landesherr zum Erfolg der Saline Gottesgabe zu Rheine beitrug Wie bereits erwahnt war der Societat ein Salzproduktions und handelsmonopol im Hochstift durch Eingabe des Domkapitels untersagt Insofern besass die Saline Gottesgabe im Vergleich zu anderen Salinen etwa der Saline Konigsborn oder Rehme in Brandenburg Preussen einen weiteren komparativen Nachteil der durch die staatlichen Rahmenbedingungen gesetzt wurde Gleichzeitig existierte im Hochstift auch kein Importverbot fur auslandisches Salz wie in anderen Territorien des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation Das eigene Salzwerk wurde da sich der Landesherr in guter norddeutscher Tradition ganz offensichtlich fur den volligen Freihandel entschieden hatte somit dem unbeschrankten Wettbewerb mit anderen Salinen und Salzproduktionen ausgesetzt Angesichts der Kapazitaten der Solequellen und des eigentlichen Salzwerkes Gottesgabe blieb Clemens August in diesem Zusammenhang auch nichts anderes ubrig wenngleich die Saline abgesehen von lediglich punktuellen Schwankungen aufgrund von Schwierigkeiten bei der Soleforderung und bedingt durch ungunstige Witterungseinflusse sehr schnell ein ansehnliches Mass in der Salzproduktion in Hohe von 300 metrischen Tonnen erreichte und dieses Niveau auch uber das gesamte 18 Jahrhundert halten konnte war sie dennoch uber den gesamten Zeitraum nur mehr in der Lage ein Viertel des Salzbedarfs des gesamten Hochstifts zu decken Der restliche Bedarf im Hochstift Munster musste uber den Import auslandischen Salzes gedeckt werden So wurden die Emsgegenden zum einen durch Salz aus Luneburg und zum anderen mit schottischem Salz versorgt das qualitativ zwar schlechter aber preislich wesentlich gunstiger war als das Salz der Saline Gottesgabe In den munsterschen Gebieten zu Coesfeld und Dulmen deckte die Bevolkerung ihren Salzbedarf mit Produkten der brandenburgisch preussischen Saline Konigsborn wahrend Ahaus und Bocholt sich mit dem allseits verbreiteten hollandischen Salz versorgten Die munsterschen Amter Meppen Cloppenburg und Vechta nutzten die Konkurrenz der brandenburgisch preussischen Saline Neusalzwerk zu Rehme wahrend in den Amtern Warendorf Sassenberg und Stromberg die Saline Rothenfelde einen guten Absatzmarkt fand Kernabsatzgebiet der Saline Gottesgabe im Hochstift Munster waren lediglich die Amter Rheine Bevergen und Horstmar sowie Munster selbst wo das Salz der Saline Gottesgabe stets nicht nur das beste sondern auch das billigste Salz war Leider lasst sich anhand der Quellen nicht mehr ermitteln ob die starke Prasenz auslandischen Salzes im Hochstift Munster auf eine mangelnde Versorgungskapazitat des Salzwerkes Gottesgabe aufgrund des ausbleibenden staatlichen Schutzes mittels Salzhandelsmonopols und Importverbotes war oder ob vielmehr das Ausbleiben eines Monopols und Einfuhrverbotes auf die mangelnden Produktionskapazitaten von Gottesgabe zuruckzufuhren war Wie dem auch immer gewesen sein mag unter merkantilistisch kameralistischen Gesichtspunkten war das Salzwerk zu Rheine ein allokativer Totalausfall Trotz der starken auslandischen Konkurrenz konnte die Saline Gottesgabe stets ihren Marktanteil behaupten und wurde nicht durch das Einstromen billigeren Salzes aus Holland Schottland Brandenburg Preussen dem kurkolnischen Werl und aus Norddeutschland aus dem Salzmarkt im Hochstift Munster verdrangt Dies lag nur zum Teil an den landesherrlichen Subventionen Der Hauptgrund fur die Marktfestigkeit der Gottesgaber Produkte war deren Qualitat Hatte die Saline Gottesgabe in den ersten Jahren des Aufbaus ein wenig mit der mittelmassigen Nachfrage zu kampfen setzte sich sehr rasch die herausragende Qualitat des Salzes das als ausserst rein und blendend weiss beschrieben und wegen seines festen groben Korns geschatzt wurde am Markt durch Auch in dieser Beziehung machten sich das betriebliche Anreizsystem insbesondere fur die Arbeiter in den Siedehausern und die technisch ausserst fundierte Fachpromotorenschaft eines Joachim Friedrich von Beust ganz offensichtlich bemerkbar Den Markt uber die Qualitat und nicht etwa uber die Menge zu generieren war von Beusts erklarte Absicht Was unserem Salz den Vorzug gibt ist seine Reinheit und Helle So ist mir lieb dass das Volk aus Erfahrung seiht was vor eine Differenz in der Qualitat gegen andere Salze sey Aufgrund der gehobenen Qualitat verlief der Salzabsatz der Saline Gottesgabe uber das gesamte 18 Jahrhundert hinweg kontinuierlich gut und sicherte die Rentabilitat des Betriebes in vollem Umfang In den letzten beiden Jahrzehnten des Betrachtungszeitraumes uberstieg die Nachfrage nach Gottesgaber Salz dessen Angebot bei weitem so dass um 1790 die Munster sche Salinen Societat sogar dazu ubergehen musste den zahlreichen Kaufleuten und Handelsgesellschaften Abnahmekontingente zuzuteilen Trotz des Ausbleibens einer staatlichen Monopol und Protektionismuspolitik konnte sich die Saline nicht uber eine mangelnde tatkraftige landesherrliche Unterstutzung im Rahmen der staatlichen Wirtschaftspolitik beklagen Clemens August wahlte lediglich vollig andere Mittel als die Vielzahl der restlichen Landesfursten Auch der Furstbischof zu Munster wahlte direkte interventionistische Instrumente wenngleich er auf protektionistische Massnahmen verzichtete so waren die Salzwagen und alle Fuhren der Saline von jedem Zoll und Wegegeld in allen Gebieten des Hochstifts Munster befreit und blieben dies auch als etwa der Rat der Stadt Rheine im Jahre 1770 nach Legung eines neuen Strassenpflasters von jedem anderen Wagen Strassengeld erhob Die Befreiung von diesen Abgaben die fur die Wagen und Fuhren aller anderen Branchen und Salztransporte auslandischer Handler bestehen blieben macht deutlich dass der munstersche Landesherr an dieser Stelle mit verdeckten Subventionen arbeitete um dem Salzwerk komparative Vorteile im Bereich der Transportkosten zumindest auf seinem Territorium zu verschaffen Daneben widmete sich Clemens August im Rahmen der Infrastrukturpolitik der staatlichen Forderung der Saline Gottesgabe Im Mittelpunkt dieser Politik stand die Errichtung eines 3 8 km langen Salinenkanals von den Pumpwerken zur Ems Der Bau dieses Kanals der zur Energieversorgung des Pumpbetriebes dringend notwendig war hatte den Zweck das Aufschlagwasser fur das neben dem Gradierwerk stehende Wasserrad aus der Ems zuzufuhren Zwar besass die Societat wie oben bereits erwahnt das Recht zu diesem Zwecke Grundflachen zu beschlagnahmen doch setzte sich das Kloster Bentlage durch dessen Grund und Boden der Kanal zu ziehen war erheblich gegen das Vorhaben zur Wehr Es bedurfte mehrfach strikter Eingriffe des Furstbischofs Clemens August um diesen Widerstand schliesslich zu brechen Der Kanal erstreckte sich schliesslich von der Emsabzweigung bei Rheine an der Furstlichen Muhle bis zur Wiedereinmundung in die Ems die der dritten Schleuse Sein Gefalle betrug bis zum Gradierwasserrad 14 Fuss Neben dem Salinenkanal war der Bau des Max Clemens Kanal ein wichtiges landesherrliches Infrastrukturprojekt zur Unterstutzung der Saline Gottesgabe Der Furstbischof betrachtete den Kanal als landesherrliches Monopol um seine Einkunfte zu mehren Da die Ems von Bentlage stromaufwarts nach Greven hin nicht vollkommen schiffbar war versprach er sich durch ihn eine bessere Schiffsverbindung von seinen nordlichen Landesteilen nach Munster und zwar auch gerade im Hinblick auf den Handel mit Salz von der Saline Gottesgabe Bei Richtung und Verlauf des Kanals war die im merkantilistischen Sinne handelsfordernde Perspektive einer wechselseitigen Befruchtung des Kanal und Salinenprojekts mitbestimmend Clemens August verstand es also blendend seine fiskalpolitischen Absichten mit den absatzfordernden Aspekten in Bezug auf die Saline Gottesgabe in seiner Infrastrukturpolitik zu verbinden Zusammenfassend lasst sich fur das Betriebsgeschehen der Saline Gottesgabe zu Rheine und die landesherrlichen Rahmenbedingungen im 18 Jahrhundert folgendes sagen Wie viele andere Salzwerke in den Territorien des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation auch entstand die Neu Errichtung und der Ausbau der Saline Gottesgabe auf landesherrliche Initiative Anders als seine furstlichen Kollegen entschied sich Clemens August von Bayern jedoch weder fur die Verpachtung an einen privaten Einzelunternehmer noch fur die Etablierung eines staatlich fiskalischen Betrieb oder eine pfannerschaftliche Genossenschaftslosung Der Furstbischof gab vielmehr der Betriebsverfassung einer kapitalistischen Erwerbsgesellschaft in Form der Munster schen Salinen Societat den Vorzug die auf zivilrechtlicher Rechtsgrundlage zwischen ihm als dem Landesherrn dem zustimmungspflichtigen Domkapitel und den privaten Anteilseignern zustande kam Im Mittelpunkt dieser Losung stand ein zivilrechtlicher Vertrag die Octroy die die Rechte und Pflichten aller Beteiligten erschopfend regelte Dennoch behielt der Landesherr sowohl uber die Besetzung des Fachpromotoren als auch uber die geschickte Besetzung der Anteilseigner die zumeist in Personalunion nicht nur private Unternehmer sondern auch landesherrliche Beamte oder Mitglieder des Domkapitels waren erheblichen Einfluss auf die Betriebsfuhrung mithin auf die operative Geschaftstatigkeit Bei der Auswahl des hauptverantwortlichen Fachpromotoren legte der Landesherr grossen Wert auf betriebswirtschaftliche und betriebstechnische Kenntnisse was den Stellenwert unterstreicht den die Saline im Rahmen der furstbischoflichen Wirtschaftspolitik einnehmen sollte Wenngleich der Landesherr das unternehmerische Risiko fur sich selbst in seinen ursprunglichen Planen nicht scheute so uberliess er die Sachpromotorenschaft teils aus schierer Finanznot teils auf Widerstand des mitbestimmenden Domkapitels hin den privaten Anteilseigner die wie gerade ausgefuhrt jedoch auch staatliche Beamte waren Dem nicht vorhandenen unternehmerischen Risiko mithin der nicht gegebenen staatlichen Haftung entsprach die Gewinnverteilung die Saline war vom Zehnten befreit und musste auch sonst keine geldlichen oder geldwerten Leistungen an den Landesherrn abfuhren Auch im Ubrigen verzichtete Clemens August auf direkte Interventionen in die Betriebsverfassung und Betriebsfuhrung des Salzwerks und sicherte so im Zeitalter staatlich fiskalischer Betriebe und Manufakturen ein durchaus modern anmutendes Mass an Privatautonomie Der Betrieb als solcher war von den Zwangen einer staatlich vorgegebenen Allokationspolitik in Bezug auf die Salzversorgung befreit da der Landesherr sich bewusst gegen ein staatliches Salzhandelsmonopol und gegen ein Salzimportverbot fur auslandisches Salz in sein Territorium entschied und somit einer in norddeutscher Tradition stehenden Freihandelspolitik den Vorzug gab Clemens August von Bayern beliess es bei einer in Massen betriebenen Subventionspolitik und einer mit Nachdruck betriebenen Infrastrukturpolitik um uber die daraus entstehenden Vorteile fur die Munster sche Salinen Societat eigene fiskalische Vorteile durch eine Hebung von freiem Handel und Wandel zu generieren Literatur BearbeitenG Boldt Gutachten uber die Rechtsverhaltnisse der Saline Gottesgabe zu Rheine Rheine 1956 D Burgholz Salzgewinnung und politik wahrend des Niedergangs des alten Salinenwesens In H J Teuteberg Hrsg Westfalens Wirtschaft am Beginn des Maschinenzeitalters Untersuchungen zur Wirtschafts Sozial und Technikgeschichte Band 6 Dortmund 1988 S 247 267 G von Detten Westfalisches Wirtschaftsleben im Mittelalter Paderborn 1902 H Ditt Struktur und Wandel westfalischer Agrargesellschaften Veroffentlichungen des Provinzialinstitutes fur westfalische Landes und Volkskunde Reihe 1 Nr 13 Munster 1965 H H Emons H H Walter Mit dem Salz durch die Jahrtausende Geschichte des weisses Goldes von der Urzeit bis zur Gegenwart Leipzig 1984 H H Emons H H Walter Mit dem Salz durch die Jahrtausende Geschichte des weisses Goldes von der Urzeit bis zur Gegenwart 2 durchges Auflage Leipzig 1986 H H Emons H H Walter Alte Salinen in Mitteleuropa Zur Geschichte der Siedesalzerzeugung vom Mittelalter bis zur Gegenwart Leipzig 1988 M Fessner Steinkohle und Salz Der lange Weg zum industriellen Ruhrrevier Veroffentlichungen aus dem Deutschen Bergbau Museum Bochum Nr 73 Bochum 1998 Forderverein Kloster Schloss Bentlage e V Hrsg 1100 Jahre Bentlage Zur Geschichte einer alten Kulturlandschaft Rheine 1991 W Freitag Hrsg Die Salzstadt Alteuropaische Strukturen und fruhmoderne Innovationen Studien zur Regionalgeschichte Band 19 Bielefeld 2004 A Fuhrer Geschichte der Stadt Rheine Rheine 1974 R J Gleitsmann Rohstoffmangel und Losungsstrategien Das Problem vorindustrieller Holzknappheit In F Duve Hrsg Technologie und Politik Reinbek 1980 S 104 154 R J Gleitsmann Aspekte der Ressourcenproblematik in historischer Sicht In Scripta Mercaturae 15 1981 Heft 2 S 33 89 M Hart Salt Tax and Salt Trade in the Low Countries In Hocquet J C Hrsg Le roi le marchand et le sel Lille 1987 S 293 312 A Huyssen Die Soolquellen des Westfalischen Kreidegebirges ihr Vorkommen und muthmaasslicher Ursprung Berlin 1856 W Kaiser Die Geschichte der Unternehmung und des staatlichen Einflusses in der Salzindustrie Hannovers und Westfalens bis zum Ende des 18 Jahrhunderts Koln 1938 W Kliche Die Schiffahrt auf der Ruhr und Lippe im 18 Jahrhundert In Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 37 1904 S 3 19 J Kloosterhuis an villen Orteren von allerseidtz Kriegsfolck verdorben Die Folgen des Spanisch Niederlandischen Krieges 1566 1609 fur die Grafschaft Mark In Der Marker 32 1983 S 125 132 S 162 173 S 200 211 J Kloosterhuis Fursten Rate Untertanen Die Grafschaft Mark ihre lokalen Verwaltungsorgane und die regierung zu Kleve In Der Marker 35 1986 S 3 25 76 87 104 117 147 164 S R Krause Die reichhaltigste und ergiebigste Bergwerke der Grafschaft Mark Vorindustrieller Steinkohlenbergbau im Gogericht Schwelm Wuppertal 2002 R Leroy Die bauliche und technische Entwicklung der Saline Gottesgabe in Bentlage bei Rheine und ihre Bedeutung als technisches Denkmal Aachen 1984 K H Ludwig Bergordnungen technischer und sozialer Wandel im Ubergang vom Mittelalter zur Neuzeit In Technikgeschichte 52 1985 S 179 196 C von Looz Corswarem Die westlichen Landesteile In J Ziechmann Hrsg Panorama der Fridericianischen Zeit Friedrich der Grosse und seine Epoche Ein Handbuch Bremen 1985 S 695 704 A Meister Handel Gewerbe Industrie und Bergwesen bis zum Beginn des 19 Jahrhunderts In A Meister Hrsg Die Grafschaft Mark Festschrift zum Gedachtnis der 300jahrigen Vereinigung mit Brandenburg Preussen Band 1 Dortmund 1909 M Murdfield Geschichte der Saline Gottesgabe bei Rheine i W nebst weiteren Beitragen zur munsterlandischen Wirtschaftsgeschichte Munster 1922 P Piasecki Neue Technologien Rationalisierung und die Entwicklung der Arbeitskraftestruktur in den westfalischen Salinen von der Mitte des 18 bis zum Beginn des 20 Jahrhunderts In T Hellmuth E Hiebl Hrsg Kulturgeschichte des Salzes 18 bis 20 Jahrhundert Wien Munchen 2001 S 75 88 P Piasecki Investitionen in den westfalischen Salinen im Zeitalter der Industrialisierung In Thesis 4 5 2002 S 74 83 H J Puhle Preussen Entwicklung und Fehlentwicklung In H J Puhle H U Wehler Hrsg Preussen im Uberblick Gottingen 1980 S 11 42 J K von Schroder Die bergrechtlichen Verhaltnisse im Bereiche des vormaligen Furstbistums Munster und ihre Nachwirkungen in die Gegenwart In Zeitschrift fur Bergrecht 96 1955 S 98 156 R P Sieferle Der unterirdische Wald Energiekrise und Industrielle Revolution Munchen 1982 J D von Steinen Westfalische Geschichte Theil 2 Lemgo 1755 C Stockmann A Stockmann Die Saline Gottesgabe in Rheine Ein Beitrag zur Salzgewinnung und Salzvermarktung in Westfalen Siedlung und Landschaft in Westfalen Band 25 Munster 1998 L Suhling Bergbau Territorialherrschaft und technologischer Wandel Prozessinnovationen im Montanwesen der Renaissance am Beispiel der mitteleuropaischen Silberproduktion In U Troitzsch G Wohlauf Hrsg Technik Geschichte Historische Beitrage und neuere Aufsatze Frankfurt am Main 1980 S 139 179 H H Walter Joachim Friedrich von Beust und sein Wirken auf den Salinen In Der Anschnitt 42 1990 S 26 43 W Westhoff W Schluter Geschichte des deutschen Bergrechts Aus dem Nachlass herausgegeben von Oberbergrat Wilhelm Schluter In Zeitschrift fur Bergrecht 50 1909 S 27 95 S 230 269 und S 357 386 F Wiemers Das Salzwesen an Ems und Weser unter Brandenburg Preussen Ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte der Stadt Bad Oeynhausen Munster 1915 J Ziechmann Merkmale der europaischen Wirtschafts und Handelspolitik In J Ziechmann Hrsg Panorama der Fridericianischen Zeit Friedrich der Grosse und seine Epoche Ein Handbuch Bremen 1985 S 471 477 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Saline Gottesgabe Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Park an der Saline Gottesgabe bei LWL GeodatenKultur des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe 360 Panoramabild von der Saline Gottesgabe im Kulturatlas Westfalen benotigt Flash Player Website des Vereins zur Forderung der Saline Gottesgabe e V abgerufen am 30 April 201952 298333333333 7 4230555555556 Koordinaten 52 17 54 N 7 25 23 O Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Saline Gottesgabe amp oldid 232565417