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Der Personenschaden ist die Folge eines schadenstiftenden Ereignisses das in der Verletzung Vergiftung oder dem Tod von Personen bestehen kann Pendant ist der Sachschaden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Schadenskategorien 3 Arten 4 Rechtsfragen 5 Versicherung 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Oberbegriff des Schadens ist stets eine unfreiwillige Einbusse die jemand an seinen geschutzten Rechtsgutern erleidet 1 Zu Personenschaden kann es in allen Lebensbereichen kommen beispielsweise auf dem Arbeitsweg wahrend der Arbeitszeit oder der Freizeit Sie sind dadurch gekennzeichnet dass ein Schadensereignis zufallig und durch den Schadiger ungewollt eintritt wie bei Verkehrsunfallen oder auch vorsatzlich vom Tater herbeigefuhrt wird wie bei der Korperverletzung oder beim Mord Schadenskategorien BearbeitenAnalog zu den Unfallkategorien gibt es in der Unfallstatistik folgende Einteilungen von Personenschaden Als Leichtverletzter gilt ein Verungluckter bei dem durch die Unfalleinwirkung arztliche Behandlung oder ein Krankenhausaufenthalt von unter 24 Stunden erforderlich ist Als Schwerverletzter gilt ein Verungluckter der fur mehr als 24 Stunden im Krankenhaus behandelt wird Lebensgefahrlich Verletzte auch umgangssprachlich Schwerstverletzte werden durch eine Notoperation oder auf der Intensivstation eines Krankenhauses behandelt und verweilen uber einen Monat im Krankenhaus Invaliditat ist die dauernde Beeintrachtigung der korperlichen und oder geistigen Leistungsfahigkeit Verstirbt ein Verungluckter innerhalb von 30 Tagen nach einem Verkehrsunfall an den Unfallfolgen so gilt er als Getoteter Die Personenschaden nehmen je nach Schwere der Kategorie zu Arten BearbeitenPersonenschaden konnen in folgenden Lebensbereichen auftreten Arbeitsunfall Sportunfall Wegeunfall Freizeitunfall Haushaltsunfall Sportunfall Fur betrieblich verursachte Personenschaden Verletzung Berufskrankheit Todesfall haftet der Arbeitgeber nicht stattdessen treten die Leistungen der Berufsgenossenschaft ein 2 SGB VII fur die allein der Arbeitgeber Versicherungsbeitrage entrichtet 150 SGB VII Die Vermeidung von Personenschaden bei der Arbeit ist Hauptanliegen des Arbeitsschutzes 14 15 SGB VII Arbeitgeber sind den Versicherten nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens den ein Versicherungsfall verursacht hat nur verpflichtet wenn sie den Versicherungsfall vorsatzlich oder auf einem nach 8 Abs 2 Nr 1 bis 4 SGB VII versicherten Arbeitsweg herbeigefuhrt haben Sportunfalle sind dann Arbeitsunfalle wenn die Ausubung des Sports beruflich bedingt ist wie im Profisport Ein Freizeitunfall geschieht wahrend der Freizeit insbesondere in Form des Haushalts und Sportunfalls Der Sportunfall geschieht in der Freizeit beim Freizeitsport Zu Haushaltsunfallen zahlen auch Unfalle in offentlichen Verkehrsmitteln wahrend der Freizeit sowie Unfalle mit Fahrradern soweit kein weiteres Verkehrsmittel am Unfall beteiligt war Der Unfall macht eine arztliche Behandlung erforderlich oder fuhrt zu einer mindestens 14 tagigen Beeintrachtigung Abgrenzung zu Bagatellunfallen Der Unfall muss sich innerhalb der letzten drei Monate vor der Befragung ereignet haben 2 Rechtsfragen BearbeitenWer einen Personenschaden erlitten hat Geschadigter hat Anspruch gegen den Schadiger auf Herstellung des physischen und oder psychischen Zustandes der ohne das schadigende Ereignis bestehen wurde Gemass 842 BGB handelt es sich bei Personenschaden um eine unerlaubte Handlung die den Schadiger zum Schadensersatz verpflichtet Typischer Inhalt eines Schadensersatzanspruches ist die billige Entschadigung in Geld Schmerzensgeld da ein Personenschaden ein immaterieller Schaden ist Neben Behandlungskosten Vermogensschaden kann also fur den Schaden an der Person an sich Schmerzensgeld verlangt werden 3 Wird die Erwerbsfahigkeit des Geschadigten gemindert oder aufgehoben so ist nach 843 Abs 1 BGB Schadensersatz in Form einer Geldrente zu leisten Die 842 bis 846 BGB gelten auch bei Dienstvertragen 618 Abs 3 BGB und bei Handlungsgehilfen 62 Abs 3 HGB sowie in weiten Teilen des Haftpflichtrechts unter anderem 10 StVG 11 StVG 13 StVG 5 HPflG 6 HaftPflG 35 LuftVG 36 LuftVG 38 LuftVG 86 AMG 87 AMG und 89 AMG 7 bis 9 ProdHaftG oder 12 bis 14 UmweltHG 4 Die Hinterbliebenen eines Getoteten haben nach 844 Abs 1 BGB einen Anspruch auf die Erstattung der Beerdigungskosten und nach 844 Abs 2 BGB auf Ersatz des ihnen entgehenden Unterhalts 5 Versicherung BearbeitenDer Schadensbegriff ist von zentraler Bedeutung fur jede Art von Schadensversicherung bei der ein Versicherungsfall vorliegt wenn das versicherte Ereignis eingetreten und dem Versicherten ein Schaden entstanden ist Das Schadenereignis muss damit es versicherungsrelevant wird unter Versicherungsschutz stehende versicherte Personen treffen Sind Personen dagegen nicht versichert unterliegen der Selbstversicherung oder sind nicht versicherbar liegt kein Versicherungsfall vor Bei versicherten Personen gilt nach dem Ereignisprinzip der Versicherungsfall zu dem Zeitpunkt als eingetreten zu dem das Schadenereignis eingetreten ist 6 Das Schadenereignis ist im Versicherungsrecht der Rechtsgrund fur den Versicherungsfall Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet dem Unfallopfer gemass 249 BGB den Schaden zu ersetzen den er unfallbedingt erlitten hat Der Unfallgeschadigte ist so zu stellen wie er stehen wurde wenn der Unfall nicht eingetreten ware Im Haftpflichtschadensfall tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Schadigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten 3 PflVG Zwischen dem eingetretenen Schaden und der Versicherungsleistung muss keine Identitat bestehen Kongruenz eine Versicherungsleistung kann auch niedriger ausfallen als der eingetretene Schaden Welcher Versicherer im Versicherungsfall einen Personenschaden zu tragen hat hangt von der Unfallursache ab durch welche der Personenschaden entstanden ist Beim Arbeitsunfall auch Wegeunfall haftet im Regelfall die Berufsgenossenschaft beim Haushaltsunfall und Sportunfall wahrend der Freizeit die Privathaftpflichtversicherung bei Strassenverkehrsunfallen die Kfz Haftpflichtversicherung Literatur BearbeitenFrank Pardey Berechnung von Personenschaden 4 Aufl Heidelberg 2010 ISBN 978 3 8114 3524 7Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Personenschaden Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Personenschaden im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Hans Moller Ernst Bruck Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz und zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter Einschluss des Versicherungsvermittlerrechtes 8 Auflage 1980 S 23 Gesundheitsberichterstattung des Bundes vom 15 Februar 2018 Heim und Freizeitunfalle Methodik aktualisiert am 10 Juni 2015 Schmerzensgeld In Dr Meisl Rechtsanwalte Abgerufen am 21 September 2022 deutsch Hermann Lange Gottfried Schiemann Schadensersatz Band 1 2003 S 307 Hermann Lange Gottfried Schiemann Schadensersatz Band 1 2003 S 307 Fred Wagner Hrsg Gabler Versicherungslexikon 2011 S 192Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4045290 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Personenschaden amp oldid 228278664