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Der Begriff der Todesfolge wird als beschreibender Zusatz fur ein den Tod verursachendes Ereignis mit Todesfolge benutzt Juristisch stellt sie eine Erschwerung diverser Straftaten mit Folgen fur Leib oder Leben dar Samtliche Straftaten die durch die Todesfolge erfolgs qualifiziert werden gehoren zur Deliktsgruppe der Verbrechen und zu den Totungsdelikten im weiteren Sinne Im deutschen Strafrecht benennen viele erfolgsqualifizierte Delikte wie z B die Korperverletzung mit Todesfolge 227 StGB die Todesfolge als strafverscharfendes Merkmal Die Erfolgsqualifikation Todesfolge muss mindestens fahrlassig herbeigefuhrt worden sein 18 StGB unter gewissen Umstanden mindestens leichtfertig Der Zusammenhang zwischen Tat und Todesfolge muss nicht nur kausal sein die in der tatbestandsspezifischen Gefahr muss sich nach gefestigter Auffassung in Rechtsprechung und Literatur im todlichen Ausgang unmittelbar niederschlagen Die Todesfolge kann in der Regel auch durch ein Unterlassen wohl aber nicht bei den Raubdelikten mit Todesfolge 251 StGB verwirklicht werden Ist der Gefahrdungs und oder Ursachenzusammenhang zwischen dem Grunddelikt und der Todesfolge nicht gegeben so ist die Bestrafung wegen der Begehung des Grunddelikts und der fahrlassigen Totung 222 StGB in Tateinheit 52 StGB moglich Gegebenenfalls kann noch eine Notigung hinzutreten Auch im osterreichischen Strafrecht findet sich der Begriff analog Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Todesfolge amp oldid 232076607