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Das Kommunalwahlrecht des Landes Hessen regelt als Landesrecht in verschiedenen Rechtsquellen die Wahlen zu den Organen der hessischen Kommunen Mit dem Gesetz zur Starkung der Burgerbeteiligung und der kommunalen Selbstverwaltung vom 23 Dezember 1999 wurde das Kommunalwahlrecht vollig neu geregelt und die Moglichkeit des Kumulierens und Panaschierens eingefuhrt Dies fuhrte tendenziell zu einer Starkung kleiner Parteien und Wahlerlisten Auch die Abschaffung der Funf Prozent Hurde hatte die gleichen Wirkungen Inhaltsverzeichnis 1 Wahlgrundsatze 2 Geltungsbereich 3 Dauer der Wahlzeit 4 Wahltermin 5 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlagen 6 Wahlbekanntmachung 7 Wahlverfahren 7 1 Mehrheitswahl 7 1 1 Direktwahl der Burgermeister und Landrate 7 1 2 Wahl von Vertretungsorganen 7 2 Verhaltniswahl 7 2 1 Auszahlverfahren bei Verhaltniswahlen 7 2 2 Personenbezogene Verhaltniswahl 7 3 Briefwahl 8 Kumulieren und Panaschieren 8 1 Allgemeines zu Kumulieren und Panaschieren 8 2 Regeln fur die Abgabe von Bewerberstimmen 8 3 Regeln fur die Abgabe von Listenstimmen 8 4 Das Streichen von Kandidaten 8 5 Stimmenvergabe bei reinen Listenstimmen 8 6 Reststimmenvergabe bei einer Kombination aus Listen und Bewerberstimmen 8 7 Heilungsvorschriften 8 7 1 Bei Vergabe mehrerer Listenstimmen 8 7 2 Bei Vergabe zu vieler Bewerberstimmen 8 7 2 1 Zu viele Bewerberstimmen fur einen Kandidaten beim Kumulieren 8 7 2 2 Zu viele Bewerberstimmen in einem Wahlvorschlag 8 7 2 3 Zu viele Bewerberstimmen beim Panaschieren 8 8 Haufige Fehler beim Wahlen 9 Burgerbegehren und Burgerentscheid 9 1 Burgerbefragung 10 Wahlsoftware 10 1 Wahlhelferverwaltung 10 2 Parteienkomponente 11 Kritik 11 1 Kompliziertheit 11 2 Zusammenfassung der Kommunalwahlen und der Auslanderbeiratswahlen 11 3 Direktwahlen 12 Literatur 12 1 Rechtsquellen 13 Weblinks 14 Quellen 15 EinzelnachweiseWahlgrundsatze BearbeitenIm Rahmen des Artikels 28 Absatz 2 Satze 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 3 des Grundgesetzes finden die Wahlen entsprechend den allgemeinen Wahlgrundsatzen in freier allgemeiner geheimer gleicher und unmittelbarer Form nach einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhaltniswahl statt Wird nur ein Wahlvorschlag zugelassen so werden die Wahlen nach den Grundsatzen der Mehrheitswahl durchgefuhrt Jeder Wahler hat so viele Stimmen wie Vertreter zu wahlen sind die er auf die Bewerber eines Wahlvorschlages oder unterschiedlicher Wahlvorschlage verteilen kann treten weniger Bewerber zur Wahl an als Sitze zu verteilen sind verringert sich die Anzahl der Stimmen entsprechend Dabei kann er Bewerbern jeweils bis zu drei Stimmen geben Geltungsbereich BearbeitenDurch das Kommunalwahlgesetz werden die Wahlen zu den Gemeindevertretungen bzw in Stadten zu Stadtverordnetenversammlungen zu den Kreistagen die Direktwahlen der Burgermeister und Landrate Burgerentscheide sowie die Wahlen zu den Ortsbeiraten und den Auslanderbeiraten geregelt Das Wahlrecht und die Wahlbarkeit sowie die Zahl der zu wahlenden Gemeindevertreter Ortsbeiratsmitglieder und Kreistagsabgeordneten Vertreter bestimmen sich nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung HGO und der Hessischen Landkreisordnung Das Kommunalwahlgesetz KWG und die Kommunalwahlordnung KWO gelten fur die Wahl der Gemeindevertretungen Gemeindewahl der Ortsbeirate Ortsbeiratswahl der Kreistage Kreiswahl der Burgermeister und Landrate Direktwahl der Auslanderbeirate Auslanderbeiratswahl und bei der Durchfuhrung eines Burgerentscheids Abstimmung Dauer der Wahlzeit BearbeitenDie Wahlzeit der kommunalen Vertretungskorperschaften betragt funf Jahre 36 HGO 26 HKO Die Wahlzeit der direkt gewahlten Verwaltungsleiter der Burgermeister beziehungsweise der Landrate betragt sechs Jahre 39 Absatz 3 Satz 2 HGO 37 Absatz 3 HKO Die Wahlzeit beginnt jeweils am 1 April 2 Absatz 1 KWG Die Wahlzeit der kommunalen Wahlbeamten beginnt jeweils am Tag nach dem Ende der Amtszeit des Vorgangers beziehungsweise der vorhergehenden Amtszeit Wahltermin BearbeitenDie Wahl zu Gemeindevertretungen Kreistagen Ortsbeiraten und seit dem Jahr 2021 fur die Auslanderbeirate findet an einem Sonntag im Monat Marz statt Der Wahltag wird von der Landesregierung durch Verordnung bestimmt 2 Absatze 1 und 2 KWG Die Wahl des Burgermeisters ist fruhestens sechs und spatestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle bei unvorhergesehenem Freiwerden der Stelle spatestens nach vier Monaten durchzufuhren 39 3 S 1 HGO Die letzten Kommunalwahlen fanden am 14 Marz 2021 statt Die Wahltermine der Burgermeister und Landratswahlen und die Termine von Burgerentscheiden sind durch die jeweilige Vertretungskorperschaft festzulegen Die Wahltermine sind spatestens am 90 Tag vor der Wahl bekannt zu machen 42 KWG 61 KWO die Termine der Abstimmungen sind 24 Tage vorher bekannt zu machen 77 Absatz 2 KWO Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlagen BearbeitenDie offentliche Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlagen durch den Wahlleiter muss bis zum 79 Tag vor der Wahl erfolgen 22 Abs 1 KWO Fur den Text gibt es keinen amtlichen Vordruck Der Termin ist kritisch da bereits zum 69 Tag vor der Wahl 18 00 Uhr die fehlerfreien Bewerbungen eingegangen sein mussen 13 Abs 1 KWG Damit bleibt den Parteien und Wahlergruppen kaum Zeit die Versammlung zur Wahl der Kandidaten durchzufuhren Wahlbekanntmachung BearbeitenMit der Uberarbeitung des KWGs und der KWO Ende 2011 wurden die zwei bisher durch den Gemeindevorstand zu veroffentlichenden Bekanntmachungen zu einer Wahlbekanntmachung zusammengefasst Diese erfolgt am 24 Tag vor der Wahl bzw Abstimmung Bis dahin wurde durch eine Bekanntmachung uber das Recht auf Einsicht in das Wahlerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen fur die jeweilige Wahl und das Wahlrecht von Unionsburgerinnen und Unionsburgern bis zum 24 Tag vor der Wahl hingewiesen und eine Wahlbekanntmachung musste bis spatestens am sechsten Tag vor der Wahl erfolgen Wahlverfahren BearbeitenIm Hessischen Kommunalwahlgesetz sind zwei unterschiedliche Wahlverfahren fur die Wahl zu einer Vertretungskorperschaft vorgesehen Dies sind das Mehrheits und das Verhaltniswahlverfahren Mehrheitswahl Bearbeiten Von einer Mehrheitswahl spricht man immer dann wenn es fur den Erfolg bei einer Wahl ausschlaggebend ist dass der beziehungsweise die Gewahlten eine Mehrheit der Anzahl der abgegebenen Stimmen erhalten Dabei kommt es regelmassig nur auf die abgegebenen gultigen Stimmen an Stimmenthaltungen werden als ungultige Stimmen behandelt und daher bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht berucksichtigt Direktwahl der Burgermeister und Landrate Bearbeiten Bei der Durchfuhrung einer Direktwahl geht es darum einen Bewerber zu bestatigen oder aus einer grosseren Anzahl von Bewerbern eine Person als zukunftigen Burgermeister oder Landrat auszuwahlen Dementsprechend muss der Wahler auf seinem Stimmzettel zwischen verschiedenen Wahlvorschlagen auswahlen konnen Wahl von Vertretungsorganen Bearbeiten Eine Mehrheitswahl findet nur ausnahmsweise dann statt wenn es nur einen einzigen Wahlvorschlag gibt In einem solchen Fall kann naturgemass nicht zwischen verschiedenen Listen ausgewahlt werden Daher stehen dem Wahler so viele Stimmen zu wie insgesamt Mandate zu vergeben sind Auf dem Stimmzettel sind samtliche Bewerber aufgefuhrt unter denen der Wahler dann seine Stimmen verteilt Verhaltniswahl Bearbeiten Bei einer Verhaltniswahl kommt es im Unterschied zu einer Mehrheitswahl nicht darauf an eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu erreichen Vielmehr wird nach dem Ende der Wahl die Anzahl der zu vergebenden Mandate unter die Vorschlagslisten entsprechend dem Erfolg der Listen bei den Wahlberechtigten also verhaltnismassig aufgeteilt Auszahlverfahren bei Verhaltniswahlen Bearbeiten Fur die Verteilung der Mandate auf die Vorschlagslisten wird das Verfahren der mathematischen Proportion nach Hare Niemeyer verwendet Diese Berechnungsweise wirkt sich tendenziell zugunsten der kleineren Listen aus Personenbezogene Verhaltniswahl Bearbeiten Mit der Kommunalwahl 2001 wurde in Hessen dem Beispiel Baden Wurttembergs und Bayerns folgend die Moglichkeit des Kumulierens und des Panaschierens eingefuhrt Nunmehr besteht die Moglichkeit die Stimmen zwischen den Bewerbern verschiedener Listen zu verteilen einzelne Bewerber von den Listen zu streichen oder ihnen bis zu drei Stimmen zu geben Personenbezogene Verhaltniswahl bedeutet dabei dass das Ergebnis in zwei Schritten bestimmt wird Im ersten Schritt erhalt jeder Wahlvorschlag Sitze entsprechend dem Verhaltnis aller Stimmen fur Kandidaten dieses Wahlvorschlags Kumulieren hat also keinen Einfluss auf die Gesamtstarke einer Fraktion Im zweiten Schritt werden die Sitze eines Wahlvorschlags den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Stimmen zugeordnet 1 Die Wahler konnen so auf die Zusammensetzung der Fraktionen nach der Wahl Einfluss nehmen Briefwahl Bearbeiten Neben den Urnenwahlen besteht in Hessen fur die Burger auch die Moglichkeit alternativ an der Briefwahl teilzunehmen Zu diesem Zweck wird dem Wahler durch das Wahlamt ein Wahlschein ausgestellt und zusammen mit den Unterlagen zugestellt Die Briefwahlunterlagen enthalten neben dem Wahlschein und einem amtlichen Merkblatt fur jede Wahl einen farbigen Stimmzettel und in der gleichen Farbe einen Stimmzettelumschlag Der Stimmzettel ist in den Stimmzettelumschlag einzulegen und gemeinsam mit dem unterschriebenen Wahlschein im Wahlbriefumschlag an die Gemeinde zu senden Entsprechend sind bei der gleichzeitigen Durchfuhrung mehrerer Wahlen oder Abstimmungen die Stimmzettel in die zugehorigen Stimmzettelumschlage einzulegen Finden mehrere Wahlen gleichzeitig statt wird ein gemeinsamer Wahlschein erteilt aus dem erkennbar ist fur welche Wahlen die Wahlberechtigung besteht 88 Abs 1 Satz 1 KWO Wahlbriefe sind unter verschiedenen Umstanden zuruckzuweisen etwa wenn im Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschlage enthalten aber nicht eine gleiche Anzahl gultiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt versehener Wahlscheine enthalten ist 21a Abs 1 Ziff 5 KWG Durch diesen handwerklichen Fehler der Mehrheit im hessischen Landtag in der letzten Anderung des Kommunalwahlrechts in Hessen werden nahezu alle abgegebenen Briefwahlstimmen fur ungultig zu erklaren sein Der Wahler hat auch die Moglichkeit mit dem Wahlschein an der Urnenwahl teilzunehmen Der Wahlschein wird in diesem Falle vom Wahlvorstand eingezogen und gesondert in der Wahlniederschrift vermerkt Briefwahlen anlasslich von Auslanderbeiratswahlen finden nur statt wenn dies in der Hauptsatzung der Gemeinde vorgesehen ist 58 Satz 2 KWO Kumulieren und Panaschieren BearbeitenAllgemeines zu Kumulieren und Panaschieren Bearbeiten nbsp Im Wahlgesetz findet sich eine eigene Vorschrift daruber wie Stimmzettel auszulegen sind Durch die vielfaltigen Moglichkeiten die der Wahlberechtigte zur Abgabe seiner vielen Stimmen hat konnen auch Markierungen entstehen bei denen aus einer einzigen Markierung auf den dahinter stehenden Willen zur Stimmenvergabe geschlossen werden kann und dann bei der Auszahlung entsprechende Erganzungen vorzunehmen sind Dem Wahler stehen so viele Stimmen zu wie insgesamt Mandate zu vergeben sind Panaschieren bedeutet dass der Wahler seine Stimmen auch an die Bewerber verschiedener Wahlvorschlage verteilen kann Er kann einzelnen Bewerbern in einem engen Rahmen mehrere Stimmen zukommen lassen Jeder Wahlberechtigte kann einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben das Kumulieren Er kann die beiden Moglichkeiten miteinander kombinieren Die Wahlberechtigten konnen aber auch mit einem Listenkreuz eine grossere Anzahl von Stimmen an einen Wahlvorschlag vergeben Wenn ein Listenkreuz mit der ebenfalls moglichen Streichung einzelner Bewerber vom Wahlvorschlag kombiniert wird entstehen Kombinationen bei denen die Verteilung der Stimmen auf die einzelnen Bewerber der Listen sich nicht mehr automatisch von selbst ergibt Fur derartige Falle enthalt die Vorschrift die erforderlichen Regelungen Regeln fur die Abgabe von Bewerberstimmen Bearbeiten Bewerberstimmen konnen von Wahlberechtigten auf zwei verschiedenen Wegen abgegeben werden Sie konnen in den drei fur die Stimmabgabe hinter jedem Bewerber vorgesehenen Kasten ein Kreuz fur jede Stimme machen die diesem Bewerber zufallen soll Hierbei spielt es keine Rolle in welches Kastchen das Kreuz gesetzt wird bzw in welche Kastchen die Kreuze gesetzt werden ein Kreuz im rechten Feld zahlt also nicht dreifach sondern auch nur einfach Es kann aber auch in eines dieser Felder direkt die Zahl der Stimmen die diesem Kandidaten gegeben werden sollen als Zahl eingetragen werden In beiden Fallen durfen nicht mehr als drei Stimmen auf einen Kandidaten kumuliert werden Im Gegensatz zum Wahlrecht anderer Bundeslander darf der Wahler in Hessen nicht noch zusatzliche Namen auf den Stimmzettel aufnehmen und diesen Stimmen zuweisen Er ist auf die Verteilung der eigenen Stimmen zwischen den von den Parteien und Wahlergruppen vorab ausgewahlten Bewerbern beschrankt nbsp Beispiel 1 zum Stimmzettel rechts Der Wahlberechtigte hat insgesamt 15 Bewerberstimmen vergeben Er hat seine Stimmen auf Bewerber aller drei Listen verteilt also panaschiert Er hat ausserdem den Bewerbern 108 205 301 und 302 mehr als eine Stimme gegeben er hat also auch kumuliert Beide Moglichkeiten konnen auch wie hier miteinander kombiniert werden In der Kopfzeile der Wahlvorschlage ist jeweils angegeben wie viele Stimmen bei dieser Markierung eines Stimmzettels auf die verschiedenen Listen entfallen Regeln fur die Abgabe von Listenstimmen Bearbeiten Zur Abgabe der Listenstimmen darf der Wahler nur ein Listenkreuz machen wenn seine Stimmen auf diesem Weg wirksam abgegeben werden sollen Mehrere Listenkreuze haben zur Folge dass die Stimmabgabe zumindest insoweit ungultig ist Siehe Beispiele Das Streichen von Kandidaten Bearbeiten Das hessische Wahlrecht eroffnet den Wahlberechtigten auch die Moglichkeit Bewerber zu streichen Wahrend ein solcher Zusatz auf dem Stimmzettel bei den anderen Wahlen regelmassig zur Ungultigkeit einer Stimme fuhrt handelt es sich bei einer Kommunalwahl um eine zulassige Art der Stimmenabgabe Das Streichen eines Bewerbers bedeutet dass auf diesen keine Stimmen entfallen sollen 20a Absatz 1 KWG Eine Streichung alleine hat noch keine Auswirkungen wenn keine Listen angekreuzt worden sind denn nur die Bewerber erhalten Stimmen denen der Wahler direkt Bewerberstimmen zugewiesen hat Eine Streichung eines Bewerbers und die damit verbundene Aussage er solle keine Stimmen erhalten kann sich nur dann auswirken wenn derselbe Bewerber aufgrund weiterer Markierungen eigentlich Stimmen erhalten wurde Dies ist uber eine Reststimmenvergabe grundsatzlich dann der Fall wenn der Wahlberechtigte die Liste des gestrichenen Kandidaten angekreuzt hat Die Streichung wirkt sich aber auch dann aus wenn der Wahlberechtigte diesem Bewerber eine oder mehrere Bewerberstimmen gegeben hat und ausserdem durchgestrichen hat In einem solchen Fall ist die Stimmabgabe des Wahlberechtigten widerspruchlich seine Intentionen sind nicht zu erkennen und die Bewerberstimmen fur diesen Bewerber sind als ungultig zu behandeln 21 KWG nbsp Beispiel 2 Die Streichungen der Bewerber im Wahlvorschlag 1 wirkt sich bei der Auszahlung aus denn auf diese durchgestrichenen Bewerber entfallen keine Stimmen Die Streichungen im Wahlvorschlag 2 haben keine Auswirkungen denn dort ist kein Listenkreuz angebracht Streichungen von Bewerbern in Listen fur die kein Listenkreuz angebracht worden ist werden nicht gezahlt Stimmenvergabe bei reinen Listenstimmen Bearbeiten Die sogenannte Reststimmenvergabe findet immer dann statt wenn ein Wahlberechtigter ein Listenkreuz auf dem Stimmzettel angebracht hat Ihr Umfang hangt davon ab ob der Bewerber auch Bewerberstimmen abgegeben hat und in eingeschranktem Umfang auch davon wie viele Bewerber die vom Wahlberechtigten angekreuzte Liste enthalt Die Auswirkung der Anzahl der Kandidaten wird nachfolgend in den Beispielen 3 5 dargestellt Die in die Kastchen fur die Stimmabgabe eingetragenen grunen Zahlen geben jeweils die laufende Nummer der in der Reststimmenverteilung vergebenen Personenstimme wieder nbsp Beispiel 3 Ein Wahlvorschlag enthalt mindestens so viele Bewerber wie Sitze zu vergeben sind Die Liste erhalt samtliche 15 Stimmen die der Wahlberechtigte vergeben kann Dabei erhalt jeder der Bewerber auf der Liste von oben nach unten je eine Stimme Da nach dem ersten Durchgang bereits alle Stimmen verbraucht sind sind keine weiteren Stimmen auf die Bewerber zu verteilen Eine Listenstimme ist damit insoweit als neutral anzusehen dass sie keine Veranderungen beziehungsweise Stabilisierungen der Reihenfolge der Bewerber auf dem Stimmzettel bewirkt nbsp Beispiel 4 Ein Wahlvorschlag enthalt weniger Bewerber als Sitze zu vergeben sind aber mehr als 33 Prozent der auf dem Stimmzettel moglichen Bewerberzahl Bei diesem Beispiel entfallen auf den Wahlvorschlag ebenfalls 15 Stimmen das Stimmenkontingent des Wahlberechtigten wird damit ausgeschopft Nachdem jeder Bewerber von oben nach unten eine Stimme erhalten hat sind noch vier Stimmen offen Es wird daher wieder von oben nach unten jedem Bewerber der nicht bereits drei Stimmen erhalten hat eine Stimme gegeben Es wird deutlich dass die von der Partei auf die vorderen Listenplatze gewahlten Bewerber damit erheblich hohere Chancen haben mehr Stimmen zugerechnet zu bekommen Eine solche Liste ist daher vor erheblichen Verschiebungen durch den Wahler etwas besser geschutzt als dies im Beispiel 1 der Fall ist nbsp Beispiel 5 Ein Wahlvorschlag enthalt weniger als 33 Prozent der auf dem Stimmzettel moglichen Bewerberzahl Von den insgesamt 15 Stimmen die der Wahlberechtigte insgesamt vergeben kann entfallt die grosstmogliche Zahl auf die Liste 3 Da kein Bewerber mehr als drei Stimmen erhalten darf werden dieser Liste insgesamt 12 Stimmen gegeben die restlichen 3 Stimmen des Wahlberechtigten verfallen Fur die Trager eines Wahlvorschlages lasst sich daraus die zumindest taktische Notwendigkeit ableiten wenigstens eine Anzahl von 33 Prozent der zu vergebenden Mandate auch mit Bewerbern zu besetzen denn nur dann kann dieser Wahlvorschlag das mogliche Kontingent einer Listenstimme voll ausnutzen Einen Einfluss auf die tatsachliche Reihenfolge der Kandidaten nach der Wahl zu nehmen wird fur den Wahler daher noch schwieriger als in dem zuvor dargestellten Beispiel 4 Reststimmenvergabe bei einer Kombination aus Listen und Bewerberstimmen Bearbeiten Bei der Ermittlung des Wahlergebnisses wird es erheblich komplizierter wenn ein Wahlberechtigter von den ihm eingeraumten Moglichkeiten in vollem Umfang Gebrauch macht Die dabei in der Praxis haufigsten Kombinationen werden in den nachfolgenden Beispielen 7 9 dargestellt und erlautert nbsp Beispiel 6 Reststimmenvergabe bei kumulierten Bewerberstimmen Der Wahler hatte seine Bewerberstimmen teilweise selbst an die Kandidaten des Wahlvorschlages 1 vergeben Die so direkt zugeordneten vier Bewerberstimmen werden von dem Kontingent des Wahlberechtigten abgezogen Die verbleibenden 11 Stimmen werden nach den gesetzlichen Regelungen auf die Bewerber des Wahlvorschlages 1 verteilt denn dort ist das Listenkreuz angebracht Die Verteilung erfolgt so dass von oben nach unten solange jeder Bewerber des Wahlvorschlages der noch nicht drei Stimmen von diesem Wahler erhalten hat je eine Stimme bekommt Der Bewerber 101 erhalt daher eine zweite Stimme der Bewerber 103 erhalt dagegen keine weitere Stimme denn er hat bereits drei Bewerberstimmen erhalten nbsp Beispiel 7 Reststimmenvergabe bei kumulierten und panaschierten Bewerberstimmen sowie Streichungen In diesem Beispiel hat der Wahlberechtigte zusatzlich auch noch die Moglichkeiten des Panaschierens und des Streichens genutzt Grundsatzlich erfolgt die Verteilung von Reststimmen nach dem bereits dargestellten Schema Es wird zunachst festgestellt wie viele Bewerberstimmen der Wahlberechtigte bereits selbst vergeben hat der Rest wird unter die Bewerber des mit einem Listenkreuz gekennzeichneten Wahlvorschlages verteilt Es erhalt von oben nach unten jeder Bewerber noch eine Stimme wenn er nicht entweder bereits die hochstmogliche Stimmenzahl von drei Stimmen erhalten hat oder vom Wahler gestrichen worden ist Die Bewerber 102 und 106 erhalten daher keine Stimme Bewerber 101 eine zweite Stimme und Bewerber 103 keine weitere Stimme uber die drei bereits erhaltenen Stimmen hinaus Das Listenkreuz fuhrt in diesem Beispiel dazu dass durch die Reststimmenvergabe der Wahlvorschlag1 zusatzlich zu den vier direkt erhaltenen Personenstimmen noch weitere acht Reststimmen erhalt insgesamt also 12 Stimmen Zusammen mit den drei Stimmen fur den Wahlvorschlag 2 sind dann alle 15 Stimmen des Wahlberechtigten verteilt nbsp Beispiel 8 Unvollstandige Reststimmenvergabe bei kumulierten und panaschierten Bewerberstimmen sowie Streichungen Im Prinzip entspricht die Auswertung hier entsprechend dem Schema in Beispiel 7 Dadurch dass der Wahlvorschlag 3 nur vier Bewerber hat kommt es bei dem Ergebnis aber zu Unterschieden Es wird deutlich dass aufgrund der geringen Bewerberzahl die vom Wahlberechtigten gewollte Bevorzugung des Bewerbers 302 leer lauft Er hat im Ergebnis ebenso drei Stimmen wie die ubrigen Bewerber der Liste Durch das Aufstellen entsprechend kleiner Listen wird es den Wahlberechtigten daher zumindest erheblich erschwert auf die Reihenfolge der Bewerber dieses Wahlvorschlages nachhaltig Einfluss zu nehmen Da durch das Listenkreuz noch 12 Bewerberstimmen zu vergeben waren bei den Bewerbern des Wahlvorschlages 3 aber nur noch 11 Bewerberstimmen verteilt werden durften werden insgesamt nur 14 Stimmen verteilt Die ubrige Stimme verfallt Heilungsvorschriften Bearbeiten Heilungsvorschriften werden benotigt wenn ein eigentlich eintretender Erfolg vermieden werden soll Bei den Auslegungsregeln zur Auswertung von Stimmzetteln sind hauptsachlich die Falle geregelt in denen ein eigentlich ungultig ausgefullter Stimmzettel noch ganz oder teilweise gerettet werden soll Bisher wurden nur Beispiele betrachtet in denen dem Wahlberechtigten keine Fehler unterlaufen sind Der Gesetzgeber ist jedoch davon ausgegangen dass durch die Vielzahl der neuen Moglichkeiten beim Ausfullen der Stimmzettel mehr Fehler auftreten Er hat deswegen zusatzliche Heilungsvorschriften geschaffen um ungultige Stimmabgaben moglichst zu verhindern Bei Vergabe mehrerer Listenstimmen Bearbeiten nbsp Beispiel 9 Mehrere Listenstimmen ohne weitere Markierungen Ein Stimmzettel ist ungultig wenn er nur mehrere Listenstimmen enthalt Das Beispiel zeigt eine der wenigen Moglichkeiten mit denen ein Wahlberechtigter tatsachlich einen gesamten Stimmzettel ungultig machen kann Hier ist nicht zu ermitteln welchem Wahlvorschlag der Wahlberechtigte tatsachlich wie viele seiner Stimmen geben wollte nbsp Beispiel 10 Mehrere Listenstimmen und Bewerberstimmen Bei dieser Kombination kommt die Regelung des Paragraphen 20a Absatz 6 KWG zum Tragen Wenn ein Wahlberechtigter mehrere Listenstimmen abgegeben und ausserdem noch Bewerberstimmen vergeben hat bleibt die Kennzeichnung der Wahlvorschlage unbeachtlich Der Stimmzettel ist also nicht insgesamt ungultig sondern zunachst nur hinsichtlich der Listenstimmen Bei den Bewerberstimmen hat der Wahlberechtigte sein Gesamtkontingent nicht ausgeschopft es werden also lediglich die acht direkt vergebenen Bewerberstimmen den drei Wahlvorschlagen zugeordnet die restlichen sieben Stimmen gehen unter Der Stimmzettel insgesamt ist jedoch gultig Bei Vergabe zu vieler Bewerberstimmen Bearbeiten Bei der Vergabe von Bewerberstimmen kann der Wahlberechtigte eine ganze Reihe unterschiedlicher Fehler machen die aber nur in Ausnahmefallen dazu fuhren dass der Stimmzettel insgesamt ungultig wird Bei den nachfolgenden Beispielen ist zu beachten dass der Uberblick bei der Wahl eines Vertretungsorganes mit 15 Mitgliedern noch leicht zu behalten ist Wenn aber eine entsprechend grossere Stimmenzahl zur Verfugung steht z B 45 Sitze in einer Vertretungskorperschaft einer Gemeinde mit uber 25 000 Einwohnern wird das korrekte Ausfullen fur den Wahler erheblich schwieriger Als Fehler sind moglich Zu viele Bewerberstimmen fur einen Kandidaten beim Kumulieren Bearbeiten Der Wahlberechtigte ist nicht darauf angewiesen seine Stimmen fur einen der Bewerber mit einer entsprechenden Anzahl von Kreuzen abzugeben Stattdessen kann er auch entsprechende Zahlen in den Stimmzettel eintragen Dabei kann es dann vorkommen dass bei einem der Bewerber eine grossere Zahl als 3 eingetragen wird nbsp Beispiel 11 Zu viele Bewerberstimmen fur einen Kandidaten Ab hier wird bei den Beispielen in einer eigenen Spalte Auswertung jeweils das Endergebnis fur die Kandidaten angegeben auf die nach den durchgefuhrten Korrekturen noch Stimmen entfallen Eigentlich hat der Wahlberechtigte in diesem Beispiel 17 Bewerberstimmen zugeordnet Beim Bewerber 304 hat der Wahlberechtigte ein 5 eingetragen Daraus ist nach Auffassung des Gesetzgebers zu schliessen dass er diesem Kandidaten funf Stimmen geben wollte Jeder Kandidat darf aber nur maximal drei Stimmen erhalten Nach Paragraph 20a Absatz 2 KWG gelten die Mehrstimmen die uber drei Stimmen fur einen Kandidaten hinausgehen als nicht abgegeben sie werden vernachlassigt Weil also zwei Stimmen als nicht abgegeben gelten hat der Wahlberechtigte insgesamt nur 15 Stimmen vergeben damit ist der Stimmzettel mit allen 15 Bewerberstimmen gultig nbsp Beispiel 12 Zu viele Bewerberstimmen und Reststimmenvergabe In diesem Beispiel hat der Wahler seine 15 Bewerberstimmen offenbar den ersten vier Bewerbern des Wahlvorschlages 3 zukommen lassen wollen Dadurch dass die Mehrstimmen heisst mehr als drei pro Bewerber als nicht abgegeben gelten sind fur Bewerber des Wahlvorschlages 3 tatsachlich aber nur 12 Stimmen wirksam abgegeben worden Damit sind noch drei Stimmen ubrig die dank des Listenkreuzes beim Wahlvorschlag 1 dort den ersten drei Bewerbern zugeordnet werden Die Reduzierung der ubergrossen Bewerberstimmenzahl auf das gesetzlich zulassige Mass entgegen der ausdrucklichen Markierung des Wahlers schafft damit erst die Reststimmen die anschliessend noch zu verteilen sind Zu viele Bewerberstimmen in einem Wahlvorschlag Bearbeiten nbsp Beim Beispiel 13 hat der Wahlberechtigte der insgesamt uber 15 Stimmen verfugt tatsachlich 27 Stimmkreuze bei den verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages angebracht Auch fur eine so drastische Uberschreitung der gegebenen Moglichkeiten Stimmen zu verteilen hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen die die Ungultigkeit des Stimmzettels verhindern soll In einem solchen Fall sieht das Gesetz vor dass Bewerberstimmen gestrichen werden sollen solange bis nur noch 15 Bewerberstimmen abgegeben sind Dabei wird in der umgekehrten Bewerberreihenfolge also von unten nach oben vorgegangen Zuerst erhalten die Bewerber denen der Wahler lediglich eine Stimme gegeben hat diese gestrichen Wenn dies geschehen ist im Beispiel die Streichungen 1 bis 4 wird bei den Bewerbern fur die zwei Stimmen abgegeben worden sind jeweils eine Stimme gestrichen Streichungen 5 bis 11 Wenn danach immer noch zu viele Stimmen abgegeben sind wird den Bewerbern auf die 3 Stimmen entfallen sind je eine Stimme gestrichen Streichung 12 Das Listenkreuz beim Wahlvorschlag 3 geht ins Leere denn es sind keine Reststimmen zur Verteilung mehr ubrig Zu viele Bewerberstimmen beim Panaschieren Bearbeiten nbsp Beispiel 14 Ein Wahler kann auch zu viele Bewerberstimmen abgeben und dabei von der Moglichkeit des Panaschierens Gebrauch machen Dabei besteht dann wieder die Moglichkeit dass es zu einem insgesamt ungultigen Stimmzettel kommt Dabei ist dies nicht immer sofort zu erkennen wie das nebenstehende Beispiel trotz nur 15 zur Verfugung stehenden Bewerberstimmen und damit eigentlich noch einer relativ hohen Ubersichtlichkeit zeigt Dieser Stimmzettel ist namlich ungultig Der Wahler hat 22 Stimmen abgegeben Wegen der bereits beschriebenen Regelung des Paragraphen 20a Absatz 2 KWG gelten 2 Bewerberstimmen als nicht abgegeben es bleibt damit bei 20 abgegebenen Stimmen Dies sind funf Stimmen mehr als maximal vergeben werden durfen Daher ist dieser Stimmzettel nach Paragraph 20a AbsatzParagraphen 3 KWG insgesamt ungultig Im Rahmen der Auszahlung wird das allerdings regelmassig erst im Auszahlungswahlvorstand festgestellt werden Haufige Fehler beim Wahlen Bearbeiten Aufgrund der Komplexitat des Wahlrechts geben Wahler haufig Stimmzettel ab die formal gultig sachlich aber nicht sinnvoll sind Auch wenn es sich in Einzelfallen um gezielte Stimmabgaben handelt so sind diese meist auf Unkenntnis der Wirkung des Wahlrechts zuruckzufuhren Typische Fehler dieser Art sind ein Kreuz beim Listenfuhrer statt bei der Liste Fehler Der Wahler macht genau ein Kreuz beim Listenfuhrer einer Liste mutmasslicher Wunsch des Wahlers der gewahlte Kandidat soll in das Parlament tatsachlich Wirkung Diese Liste erhalt 1 Stimme Die restlichen Stimmen verfallen Dadurch steigt auch die Chance des gewahlten Kandidaten nur unwesentlich Panaschieren zugunsten anderer Listen die jedoch weniger Kandidaten haben als Mandate zu vergeben sind Fehler Der Wahler macht ein Listenkreuz bei Partei A zusatzlich ein Kreuz beim Listenfuhrer einer anderen Liste mutmasslicher Wunsch des Wahlers Die gewahlte Partei soll gestarkt werden der gewahlte Kandidat soll aber ebenfalls in das Parlament tatsachliche Wirkung Die gewahlte Partei erhalt nur einen Teil der Stimmen Die Chance des gewahlten Kandidaten steigen jedoch nicht da dessen Liste kleiner ist als die Zahl der Mandate Dies fuhrt dazu dass normale Listenstimmen den vorne platzierten Kandidaten mehrere Kandidatenstimmen zurechnen Eine Veranderung dieser Liste durch panaschierte Kandidatenstimmen ist unwahrscheinlich bis unmoglich In kleinen Orten stellen Parteien gezielt Listen auf die um die erwartete Zahl von Mandaten kurzer sind als die Zahl der Gesamtmandate Hierdurch beabsichtigen sie dass die Listen moglichst nicht vom Wahler geandert werden konnen Burgerbegehren und Burgerentscheid BearbeitenMit der Novelle der HGO 1992 wurden in Hessen durch Paragraph 8b ein echtes Burgerbegehren eingefuhrt Ziel eines Burgerbegehrens ist die Durchfuhrung eines Burgerentscheides An die Zulassigkeit eines Burgerbegehrens sind verschiedene inhaltliche wie formale Voraussetzungen gebunden Zudem ist ein Burgerentscheid nicht uber alle Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung zulassig Fur die Durchfuhrung des Burgerbegehrens und des Burgerentscheides gelten neben der HGO die Vorschriften des KWGs und der KWO Burgerbefragung Bearbeiten Als de facto Light Version des Burgerbegehrens Burgerentscheids finden in manchen hessischen Gemeinden Burgerbefragungen statt die die Stimmungs und Meinungslage der Bevolkerung widerspiegeln sollen Diese Befragungen sind jedoch unzulassig da die HGO eine abschliessende Liste der Moglichkeiten der Burgerbeteiligung enthalt Wahlsoftware BearbeitenIn den hessischen Gemeinden wird flachendeckend die Wahlsoftware votemanager des Herstellers voteIT 2 eingesetzt 3 Der Vertrieb und die Kundenbetreuung erfolgt uber die offentlich rechtlich organisierte ekom21 Der Anbieter hat damit eine Monopolstellung erreicht Verschiedene Komponenten des Programmes scheinen Fehler aufzuweisen Wahlhelferverwaltung Bearbeiten Das Programm votemanager lasst Stand Oktober 2020 bei der Planung der Wahlen nur maximal drei Tage fur die Arbeit der Auszahlungswahlvorstande zu obwohl das Gesetz diese Einschrankung nicht kennt Das Programm schrankt zudem die Gemeinden bei der Bildung der Arbeitsgruppen in den Auszahlungswahlvorstanden unzulassig ein Das Programm lasst nur die Bildung von drei Arbeitsgruppen je Wahlvorstand zu rechtlich moglich und in vielen Gemeinden geubte Praxis sind jedoch vier Arbeitsgruppen je Wahlvorstand Parteienkomponente Bearbeiten Fur die Kandidatenaufstellung und den Druck der amtlichen Vordrucke bietet der votemanager eine Parteienkomponente 4 Kritik BearbeitenKompliziertheit Bearbeiten Nach den Kommunalwahlen in Hessen 2016 fuhrte Forsa im Auftrag der Frankfurter Neue Presse eine reprasentative Umfrage zum Kommunalwahlrecht durch Hierbei sprachen sich 74 der Befragten fur eine Vereinfachung des Wahlverfahrens aus und 24 unterstutzen das derzeitige Wahlrecht Diese breite Mehrheit fand sich in der Umfrage bei den Anhangern aller Parteien und in allen Bildungsschichten Auch sprachen sich 58 der Befragten fur die Wiedereinfuhrung einer Funf Prozent Hurde aus 5 Zusammenfassung der Kommunalwahlen und der Auslanderbeiratswahlen Bearbeiten Mit der Novelle des Kommunalwahlrechts im Jahr 2020 hat der Landesgesetzgeber die Wahlen zu den kommunalen Auslanderbeiraten mit den allgemeinen Kommunalwahlen auf einem gemeinsamen Termin zusammengefasst Damit soll nach Meinung der Landtagsmehrheit dem geringen Interesse an der Auslanderbeiratswahl entgegengewirkt werden Die Wahlbeteiligung lag in einigen Gemeinden bei 5 In der kommunalen Praxis fuhrt der gemeinsame Wahltermin zu erheblichem Mehraufwand fur die Vorbereitung und Durchfuhrung der ohnehin hochst komplizierten Kommunalwahl fur die Kommunalverwaltungen und die ehrenamtlichen Wahlhelfer Direktwahlen Bearbeiten Wahrend das KWG bei nur einem Bewerber die Moglichkeit vorsieht den Bewerber als ungeeignet abzulehnen ist diese Moglichkeit bei zwei und mehr Bewerbern nicht gegeben Der Wahler kann nicht mit Nein stimmen Der Landesgesetzgeber geht dabei davon aus dass bei mindestens zwei Bewerbern eine geeignete Person zu finden sei Die Lebenserfahrung zeige jedoch so Schmidt dass dies nicht immer der Fall sei 6 Literatur BearbeitenGerhard Bennemann Helmut Schmidt Kommunalverfassungsrecht Hessen Hessisches Kommunalwahlrecht KWG Kommunal und Schul Verlag Wiesbaden 1999 ISBN 3 8293 0222 3Rechtsquellen Bearbeiten Volltext des Hessischen Kommunalwahlgesetzes KWG im Hessenrecht Kommunalwahlordnung des Landes Hessen KWO im Hessenrecht Volltext der Hessischen Gemeindeordnung HGO im Hessenrecht Hessische Landkreisordnung HKO im Hessenrecht Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Kommunalwahlrecht Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Hessischer Rundfunk Erklarvideo Wie wahlt man richtig Kommunalwahlen in Hessen auf YouTube Hessische Landeszentrale fur politische Bildung Erlauterung des hessischen Kommunalwahl 2016 Prasentation Kumulieren und Panaschieren Probewahl Interaktiver MusterstimmzettelQuellen BearbeitenDieser Artikel basiert auf dem Werk Kommunalverfassungsrecht Hessen Kommentare und dem dort enthaltenen Kommentar zum Hessischen Kommunalwahlrecht KWG von Gerhard Bennemann und Helmut Schmidt Kommunal und Schul Verlag Wiesbaden 1999 ISBN 3 8293 0222 3 dort Kommentar zu den Paragraphen 1 2 und 20a Die Erlaubnis des Autors zur Veroffentlichung in diesem Umfang unter GNU Lizenz fur freie Dokumentation liegt vor Einzelnachweise Bearbeiten Hessisches Kommunalwahlgesetz 22 Website der vote IT GmbH Produktbeschreibung votemanager der ekom21 Memento vom 20 Oktober 2020 im Internet Archive Zugang zum votemanager Christoph Barkewitz Wie sollen wir wahlen in Taunus Zeitung vom 19 April 2016 S 21 Helmut Schmidt Das Problem der Nein Stimmen bei Burgermeisterwahlen in Hessen LKRZ 10 2008 S 372 ff Kommunalwahlen in Hessen 1946 1948 1952 1956 1960 1964 1968 1972 1977 1981 1985 1989 1993 1997 2001 2006 2011 2016 2021 Kommunalwahlrecht in den Landern der Bundesrepublik Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Brandenburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kommunalwahlrecht Hessen amp oldid 234397089